siehe auch Schadstoff- Gebäudescreening als Voraussetzung für Förderung
und Seite 12 Beitrag "Wohngesundheit versus bauliche Klimaschutzmaßnahmen" (Newsletter zur Gesundheitsförderung/ Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V.)
Suche nach qualifizierten Energieberatern
Fördermöglichkeiten, steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungen und
Schadstoffsanierung belasteter Gebäude
Fehlendes Förderprogramm für wohngesundes Bauen
Übersicht:
Risiken durch falsche Produktauswahl
Auswirkungen auf Lichtqualität
Forderung nach Schadstoffprüfungen
Klimaschutz, aber auch Fragen der Heizkosteneinsparung veranlassen ebenso wie staatliche Förderprogramme immer wieder Hausbesitzer, bauliche Maßnahmen zu setzen, um den Energiebedarf ihrer Gebäude möglichst zu reduzieren.
Natürlich sind diese Anstrengungen der Energieeinsparung und damit Verbesserung der CO2 Bilanz grundsätzlich absolut begrüssenswert und sinnvoll.
Leider werden aber gerade im Zusammenhang mit energetische Gebäudeoptimierungen Fragen der „Wohngesundheit“ in den meisten Fällen vollkommen ignoriert – Energieeinsparung und Materialkosten stehen im Mittelpunkt.
Verkauf von "Dämmstoffen", Fenstern und Lüftungsanlagen ohne Betrachtung derer "gesundheitlichen Relevanz" wird seitens einer offensichtlich lobbygesteuerten Politik massiv gefördert.
OHne die Sinnhaftigkeit von Energieiensparungen im Gebäudebereich in Frage stellen zu wollen, möchte ich hier auf mögliche Gesunheitsrisiken aufmerksam machen, die unbedingt - auch im Sinne der rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte bezüglich MVV-TB und der "Architektenhaftung" beachtet werden sollten.
Auch im neuen Gesetz (08.08.2020)
wird
Gesundheit
nur im Zusammenhang mit erforderlichem Luftwechsel erwähnt - aber kein Bezug zu gesundheitsverträglichen (schadstoffminimierten) Bauprodukten hergestellt.
Folgen vieler unqualifizierter energetischer Sanierungen
oftmals begleitet von nicht wirklich umfassend qualifizierten Energieberatern:
durch unsachgemäße Ausführung (Wärmebrücken) und
a) durch „belastete“ Dämmstoffe (zum Beispiel Polystyrolprodukte; Emissionen aus Dichtmassen, Fensteroberflächen mit Butanonoxim, Propiconazol). Diese werden oft erst im Nachhinein festgestellt und führen dann nicht selten zu kostenintensiven Nach-Sanierungen und/oder rechtlichen Auseinandersetzungen.
b) durch belastetet Lüftungssysteme (Styrol, Faserbelastungen aus Schalldämmungen, verkeimte Lüftungsrohre, Nanobelastungen aus "antibakteriellen" Systemen)
c) durch veränderten "Luftwechsel" - manche Schadstoffe aus dem Gebäude, der Einrichtung...reichern sich in vollgedämmten Häusern verstärkt in der Raumluft an - nicht alle werden durch die Lüftungsanlage ausreichend "reduziert". Lüftung statt Sanierung
Ich empfehlen daher,
- aber unabhängig davon vor allem auch bezüglich der Produktauswahl sehr strenge Anforderungen zu stellen und sich nicht auf diverse Gütezeichen, Herstelleraussagen zu verlassen, sondern wirklich aussagekräftige und umfassende Schadstoffprüfberichte für sämtliche einzubringende Produkte einzufordern.
Glaubwürdigkeit von Energieausweisen:
Mit Inkrafttreten der EnEV 2014 am 1. Mai 2014 ist die bestehende Aushangpflicht für Energieausweise erweitert worden. In behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mehr als 250 m2 muss ein Energieausweis (falls noch nicht vorhanden, erstellt und) ausgehängt werden. Private Eigentümer von Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr müssen den Ausweis ab einer Nutzfläche von 500 m2, wenn ein Energieausweis vorhanden ist, aushängen.
Mit der EnEV 2014 ist der Energieausweis gestärkt worden. So müssen im Fall von Vermietung und Verkauf bereits in Immobilienanzeigen energetische Kennwerte vermerkt werden. Zudem wurden Stichprobenkontrollen für Energieausweise eingeführt. DENA
Der Energieausweis im Überblick
Wie aussagekräftig sind Energieausweise?
2015: Energieausweise in derzeitiger Form vollkommen wertlos?
Seit einiger Zeit ist der Energieausweis Pflicht bei Vermietung und Verkauf von Immobilien. Zum Test ließ man nun fünf Fachleute dasselbe Wohngebäude energetisch bewerten. Das Ergebnis ist verheerend.
"Man kann sagen: Es hängt mehr oder weniger vom Zufall beziehungsweise von der Arbeitsweise des Beraters ab, wie ein Energieausweis ausfällt", sagt Kai Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland. Pressebericht 18.10.2015
Besonders bedauerlich:
Für den Gebäudetest wurden zehn verschiedene Energieberater aus der Expertenliste der Dena (Deutsche Energie Agentur- bisher auch von EGGBI empfohlen) ausgewählt – also offiziell als Experten ausgewiesene Fachleute.
Inzwischen wurden neue "Regeln" erstellt - für den "normalen" Verbraucher nicht unbedingt in allen Konsequenzen verständlich.
2023 Verbraucherzentrale
Nach wie vor stellen sich für den Verbraucher "Energieausweise" schwer verständlich dar - zumal der Vergleich von "älteren" Energieausweisen mit "neueren" von der verbraucherzentrale zumindest als "schwierig" bezeichnet wird.
Zu unterscheiden ist zwischen
- Bedarfsausweis und
- Verbrauchsausweis
Mehr Infos dazu von der Verbraucherzentrale
Auf enge Verflechtungen zwischen Politik und Industrie und damit verbundene Aussagen zu wirtschaftlichen Effekten und Förderprogramme erwähnt eine Spiegelreportage.
Hilfestellung für den Verbraucher bietet die Homepage
"Deutschland machts effizient"!
sowie eine Publikation
der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)
"Energieeffizienz-Experten"
Die Berufsbezeichnung Energieberater ist gesetzlich nicht geschützt. Die Palette der unter dem Begriff angebotenen Dienstleistungen ist daher sehr breit. In der Regel geht es aber immer um das Einsparen oder das bessere Ausnutzen von Energie oder um den Einsatz erneuerbarer Energien. Gegenstand der Beratung sind meist Wohngebäude, in diesem Fall spricht man auch vom Gebäude-Energieberater. Kunden des Energieberaters sind Privathaushalte, Unternehmen oder Kommunen. Stiftung Warentest (2011)
Bei der Suche nach qualifizierten Energieberatern (deren Kosten auch tatsächlich gefördert werden,
empfehle ich die Suche über die Homepage der KfW.
Bei der Inanspruchnahme diverser Suchprogramm im Internet empfehle ich, sich vom "ausgewählten" Energieberater vor Auftragserteilung seine Qualifikation und die Förderwürdigkeit seiner Beratung schriftlich bestätigen zu lassen.
Vorsicht geboten ist bei "Beratern", die Ihnen selbst vor allem Dämmstoffe oder "neue Fenster" vermitteln/ verkaufen wollen - die "Neutralität" dieser Beratungen ist in der Regel nicht gewährleistet.
Diverse weitere "Such"möglichkeiten (ohne qualitative Bewertung meinerseits):
https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/energieberatersuche/
Infos sind zudem auch erhältlich über
https://www.energie-by.de/qualifikation.html
Unabhängig von der fachlichen Qualifikation und auch seiner Anerkennung durch die KfW empfehle ich, vor energetischen Sanierungen auch die "gesundheitlichen Aspekte" einer Sanierung im Hinblick auf die "eingesetzten Produkte" zu hinterfragen.
Auch
Produkte für die Fassade können später die Innenraumluft belasten! Siehe dazu auch
Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) und
Holzfenster- gesundheitliche Bewertung
EGGBI- Beratungszielgruppe
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Nach wie vor wird auch der Einsatz von Produkten staatlich gefährdet, die sowohl
- stofflich (Inhaltsstoffe)
Flammschutzmittel, Styrol (z.B. EPS Produkte)
Phenolharz- Dämmstoffe mit teils erheblichen 2- Chlorporpan und Formaldehydbelastungen
(immer wieder werden hier von "Energieberatern" Produkte für den Aussenbereich auch für Innendämmungen "empfohlen")
- als auch im Brandfall ein gesundheitliches,
siehe dazu unter anderem de-facto "Unsinnige Wärmedämmung" vom 16.11.2015
- bei der späteren Entsorgung ein wirtschaftliches (und natürlich auch "ökologisches") Problem darstellen.
siehe dazu: Umweltbundesamt bestätigt: Polystyroldämmungen mit HBCD gelten ab 30.September 2016 als "gefährlicher Abfall". (Dank "hervorragender Lobbyarbeit" langfristig zum Nachteil einer "gesunden" Umwelt verschoben)
Auch bei der Auswahl weiterer "benötigter Produkte" werden wesentliche Aspekte der Wohngesundheit regelmäßig vernachlässigt:
Montageschäume mit kaum deklarierten Flammschutzmitteln, Fensteroberflächen mit Holzschutzmitteln, Butanonoxim, Isothiazolinonen, Weichmachern u.a. Schadstoffen, Lüftungsanlagen mit "Nanotechnik" (antibakteruielle Ausstattungen) werden bedenklenlos eingesetzt (mit staatlicher Förderung) - kritischen Verbrauchern wird suggeriert, mit Lüftungsanalgen würden solche Stoffe durchgängig ohnedies wieder "abtransportiert". (Siehe dazu: Lüftung statt Sanierung?)
Die Notwendikeit sorgfältiger Produktauswahl im Hinblick auf deren Emissionsverhalten betrifft auch Produkte für die Gebäude- Aussenhülle! Siehe dazu:
Fördermaßnahmen sollten unbedingt stets auch den Aspekte der "Innenraumhygiene" berücksichtigen!
Siehe dazu auch
Fehlende Förderprogramme für "Gesundheitsaspekte"
Weitere Info: "Grünes Gebäude" (Anti Art Februar 2018)
Bereits 2016 beklagte das Robert Koch Institut in einer gemeinsamen Publikation mit dem Umweltbundesamt die fehlende Gesundheitsfolgenabschätzung in Deutschland an Hand des Beispiels energetische Sanierungen, unter anderem auch am Beispiel Polystyrol:
Aussage:
Kenntnisstand zu direkten gesundheitlichen Auswirkungen:
"Als erstes sind gesundheitliche Auswirkungen des Dämmmaterials selbst zu betrachten, beim Herstellungsprozess, bei der Verarbeitung und bei der Entsorgung. Mineralwolle oder Holzfasern sowie Wärmedämmverbundsysteme als auch gefüllte Ziegelsteine werden bei der Dämmung von Einfamilienhäusern eingesetzt, überwiegend wird jedoch das preisgünstigere aber äußerst problematische Polystyrol verwendet. Die Marktdurchdringung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen ist noch gering, während Dämmstoffe aus Styropor (Polystyrol) einen Marktanteil von ca. 50% halten und jene aus Mineralwolle ca. 39%, wie aus dem privaten „Branchenradar Dämmstoffe 2014“ [44] hervorgeht. Polystyrol muss vor der Verwendung als Dämmplatte vielfach mit verschiedenen Flammschutzmitteln behandelt werden, um eine schwerere Entflammbarkeit zu erreichen und bei der Bearbeitung mit Heißdraht können giftige Dämpfe entstehen."
Robert Koch Institut/Umweltbundesamt (Seite 137)
Siehe dazu auch Zusammenfassung: "Gesundheitliche Gefahren durch Styrol"
Grundsätzlich sollte vor Beginn von energetischen Sanierungen das Thema Wohngesundheit umfassend beachtet werden.
Wünschenswert ist neben der gewissenhaften Auswahl der einzusetzenden Bauprodukte eine Erfassung des "gesundheits- relevanten Gebäudezustandes" in Form einer umfassenden Schadstoffprüfung,
um zu vermeiden, dass Schadstoffe dauerhaft im Gebäude "eingepackt" werden und damit angesichts der "verbesserten Dichtheit" das gesundheitliche Risiko steigt. Dies betrifft neben Holzschutzmittel natürlich unter anderen auch Flammschutzmittel, Weichmacher, Formaldehyd, Pyrethroide, Nanoprodukte und VOCs allgemein.
Bei erhöhten Werten könnte eine erforderliche Sanierung dann gleichzeitig mit den übrigen baulichen Maßnahmen durchgeführt und sinnvollerweise auch gefördert werden.
Eine entsprechende Anfrage bezüglich eines wünschenswert gesetzlich geforderten Gebäudescreenings als Voraussetzung für Fördermaßnahmen bei energetischen Sanierungen stellte auch 2015 der Bundesfachbeirat Umweltschutz und Normung der NaturFreunde Deutschlands an die Bundesregierung:
"Der Bundesfachbeirat Umweltschutz und Normung hat unter anderem auch gefragt, ob die Förderbedingungen für Dämmungen zukünftig ein vorheriges Schadstoffscreening vorsehen sollen und ob bis zur Klärung dieser Problematik die Wärmeschutzverordnung vorläufig außer Kraft gesetzt werden wird. Denn die Luftdichtheit der Wärmeschutzmaßnahmen schließt ja auch andere Immissionsquellen ein, etwa Flammschutzmittel, PCB oder Nanopartikel aus Tonerstäuben von Laserdruckern.
Bis zum Redaktionsschluss waren die Fragen nicht beantwortet.(Quelle)
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