MCS - Multiple Chemikaliensensitivität

 

Was bedeutet  "Healthwashing?"

 

"Healthwashing beschreibt betrügerische oder irreführende Werbeaussagen zu Produkten oder Dienstleistungen eines Unternehmens mittels Gefälligkeitsgutachten, oft fragwürdigen Gütezeichen und Zertifikaten, die einen nicht vorhandenen Gesundheitsbonus suggerieren. Der Vorwurf Healthwashing zu betreiben ist dementsprechend nicht als legitime Werbestrategie aufzufassen, sondern – ebenso wie Greenwashing – als ein Verstoß gegen die sog. Corporate Social Responsibility."

Mehr Infos zu "Healthwashing für Bauprodukte"

 

Zunehmend versuchen Baustoffhersteller, Händler und Bauunternehmen den Begriff "Wohngesundheit" "Allergikergeeignet, sogar "MCS- geeignet", "baubiologisch oder schadstoff- geprüft", "dermatologisch geprüft" in Form von "Healthwashing" in ihrem Marketing einzusetzen. Bedauerlicherweise ist der Begriff "Wohngesundheit" ebenso wie der Begriff "Baubiologie" nicht geschützt - bezüglich "Werbung mit Gesundheit" gibt es allerdings erfreulicherweise gesetzliche Regelungen. 

Viele der so angebotenen Produkte können(!) - nicht nur bei meiner besonders sensitiven "Beratungszielgruppe" -  zu massiven gesundheitlichen Belastungen führen. (Beispiel Bodenbeläge).

 

 

Juni 2022

Publikation von GENUK e.V. zu MCS

"Aktuelle Situation von Personen mit umweltsassoziierten Erkrankungen"

Februar 2020

"bayerischer Landtag befasst sich mit dem Thema Umwelterkrankungen" (mehr Infos dazu)

Juni 2022 Ergebnis des Projekts IndikuS der bayerischen Staatsregierung? 

 

September 2019

Informationsblatt des  Deutschen Berufsverbands Klinischer Umweltmediziner (DBU) "Was ist MCS"

(sollte bei jeder Auseinandersetzung mit Ärzten, Arbeitgebenr, Kollegen, vor Sozialeinrichtungen, Behörden und Gerichten vorgelegt werden.)

2015 "umwelt-medizin-gesellschaft"

"Bewertung der Leitlinien der Deutschen Rentenversicherung für die sozialmedizinische Begutachtung" (umg/ Wilhelm Krahn-Zembol)

 

Siehe auch Gesamt- Überblick zum Thema:

Link

und

Handlungsempfehlungen für Umwelterkrankte für den Umgang mit Behörden

"Hilfesuche für Betroffene"

"Wohnungssuche für Umwelterkrankte"

EGGBI Statement Umwelterkrankungen und Umweltmedizin

 

Unter Kennziffer T 78.4  im ICD-10 klassifiziert  Unter dieser Kennziffer werden Erkrankungen klassifiziert, die als „Allergien, nicht näher bezeichnet“ angegeben werden. Bestätigung durch DIMDI .

Hinweis 2022:

seit 01.01.2022 gilt grundsätzlich bereits (mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren) die neue Kennzeichnungsliste ICD 11 - siehe dazu weitere Informationen

 

 

 

 

Seiteninhalt

MCS - die "unbequeme" Krankheit  siehe dazu auch "aerotoxisches Syndrom"

Anerkennung von MCS - national- international - (WHO- DIMDI)

 "Barrierefreiheit" für MCS Kranke, Allergiker, Umwelterkrankte... 

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Anerkennung der "Behinderung" Umwelterkrankung in Schleswig Holstein

UN Konvention- Beispiel Kanada- Recht auf Wohnraum

Behindertenbeauftragte des Bundes 

Anerkennung in Bayern

Schlichtungsstelle des Bundes nach §16 BGG

Ausschuss für Menschenrechte des Bundestags

Antidiskriminierungsstelle 

Wohnungssuche - Wohnprobleme

Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, Museen, Hotels

Barrierefreier Arbeitsplatz

Barrierefreie Hotels

Barrierefreies Krankenhaus, barrierefreie Arztpraxis

Barrierefreie Schulen, Kitas, Sporthallen

Barrierefreie KFZs

Öffentliche Reaktionen zum Thema "Barrierefreiheit für Umwelterkrankte"

Missachtung der UN Behindertenrechtskonvention

Behindertengesetzgebung

Auszug aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Art.3/3 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Link

Grad der Behinderung

Persönliches Budget

Unterstützung im Einzelfall

Ansprechstellen Österreich/ Schweiz

Mobilität für Umwelterkrankte

Bessere Ausbildung gefordert

Empfehlungen für Ärzte

MCS, EHS - "nur" Psychokrankheiten  - nichts als Einbildung?

Verursacher und Verbreitung von MCS - umweltmedizinische Leitlinie

Internationale Zahlen und "Bewertungen" zur Verbreitung der Krankheit

Krebs als Folge von Umwelterkrankungen?

 

Gerichtsurteile - Anerkennung von MCS bei Sozialgerichten

Negativbeispiele "unsoziale Gerichtsentscheidungen"

Skandalöse Urteile für Lehrer mit MCS

Arbeitsmedizinische Gutachten - Geschichte der Berufskrankheit "Malerkrankheit"

Kosten des "Nichtstun"

Verantwortliches Planen und Umsetzen bei Baumassnahmen für MCS Betroffene

Definitionen MCS

Welche Schritte sind hilfreich bei Chemikaliensensitivität 

Auflistung von einigen Einzelschicksalen

Video "MCS" - Dr. Frank Bartram 

Wichtiger Hinweis:
 

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den nachfolgenden Beiträgen, Links um Informationen um Diskussionsbeiträge handelt, die uns unter anderem von zahlreichen Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt worden sind, und nicht um eine wissenschaftliche Arbeit von EGGBI zum Thema MCS.

Weitere Diskussionsbeiträge, Korrekturvorschläge und Ergänzungen dazu sind daher ausdrücklich erbeten. 

EGGBI sieht auch nicht für die eigene Tätigkeit die primäre Aufgabe, selbst neue Forschungen zur Definition von MCS und anderen Umwelterkrankungen  zu initiieren,

sondern den zahlreichen Umwelt- und Chemikaliensensitiven mit Problemen im Wohnumfeld, die sich an uns wenden, unabhängig der wissenschaftlichen Definitionen ihrer Beschwerden (MCS, CFS, Allergien, ...) bestmögliche Hilfestellung bei Produktauswahl und Beratung bei baulichen Plänen anzubieten.

Dabei greift EGGBI auf 

  • jahrelange Erfahrung mit erfolgreich begleiteten Bauprojekten für Personen mit erhöhten Sensibilitäten gegenüber unterschiedlichste Stoffe, Gerüche
  • auf eine umfangreiche Emissions-Baustoffdatenbank mit detaillierten Informationen zu über 2000 Bauprodukten
  • und große Erfahrung bei Sensibilisierung von Planern, Bauunternehmern und Handwerkern für Ansprüche besonders "sensitiver" Bauherren Vorträge, Schulungen, Publikationen) zurück.

Eine seriöse Bauberatung kann in all diesen Fällen aber stets nur in Zusammenarbeit mit entsprechend ebenfalls sensibilisierten Ärzten erfolgen; hier müssen wir leider sehr oft feststellen, dass von sehr vielen Ärzten, Institutionen grundsätzlich schwer zu diagnostizierende "Beschwerden" im Zusammenhang mit Umweltbelastungen grundsätzlich in den Bereich Psychosomatik verwiesen werden. Wir bitten daher, uns vor allem entsprechende positive Erfahrungen (vermittelbare Ansprechpartner) zu benennen.

Mit unserer Arbeit möchten wir hier vor allem Planern, Bauunternehmen, Handwerkern Hilfestellung bei einer optimalen Umsetzung von Bauprojekten für "sensitiven" Bauherren bieten und "Werbung" für mehr "Problembewusstsein" für solche Erkrankungen schaffen.

 

 

 

 

 

 

MCS - die "unbequeme" Krankheit

Sommer 2018: Bayerische Staatsregierung definiert MCS

Aktueller Forschungsbericht März 2018

"Die Prävalenz der chemischen Sensitivität hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, da mehr als ein Viertel der Amerikaner eine Sensitivität feststellt und die Hälfte von ihnen - 12,8 Prozent - mit multiplen chemischen Empfindlichkeiten diagnostiziert wurde, berichten Forscher an der Universität von Melbourne in Australien in einer Studie veröffentlicht in der März-Ausgabe des Journal of Occupational and Environmental Medicine."

Zusammenfassend wird hier festgestellt: Die Anzahl diagnostizierter MCS hat im letzten Jahrzehnt um 300 % zugenommen. Siehe auch Bevölkerungsanteil Deutschland

 

 

Kaum eine Krankheit kämpft seit langem so "erfolglos" um eine  Akzeptanz  sowohl in der Öffentlichkeit als auch oft im privaten und sogar familären Umfeld wie

MCS  = multiple Chemikalien Sensitivität      (siehe auch: http://www.dbu-online.de/fileadmin/redakteur/Sonstiges/Forschungspreis.pdf )

Würde doch eine endgültige Anerkennung  der "Auslöser" - vor allem auch für "Berufskrankheiten" (siehe Beispiel: Ablehnung  von Beschwerden eines Malers als "Berufskrankheit" durch Gerichtsurteil http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=17066 )

- zugleich ein Eingeständnis unserer derzeitigen "Unwissenheit" über 

  • die Auswirkungen zahlreicher Chemikalien auf unseren Körper, 
  • Kombinationseffekte oft auch "nicht beachteter" minimaler Schadstoffkonzentrationen, 
  • komplexe Zusammenhänge zwischen Elektrosmog, chemischen und weiteren physikalischen Umweltbelastungen, 
  • mögliche Auswirkungen auch zahlreicher natürlicher Reizstoffe auf das allgemeine "Wohlbefinden"                      bedeuten.

Wesentlich einfacher ist es doch, MCS Erkrankte als  "Umweltpsychopathen" darzustellen

das gleiche gilt übrigens auch für zahlreiche weitere "unerforschte Krankheiten (trotz Nachweis organischer Ursachen: Studie Fibromyalgie)) wie  FMS= fibromyalgia syndrome http://www.uni-wuerzburg.de/sonstiges/meldungen/single/artikel/fibromyalg/

- ihre Forderungen gegenüber den oftmals sogar  bekannten Verursachern einfach als unberechtigt abzuschmettern  und manchmal 

die leider noch viel zu wenigen Umwelt- und Ganzheitsmediziner  (Beispiel Dr. Binz, Trier - Hausdurchsuchungen, Prozesse etc. Link dazu ) jahrelang öffentlich zu disqualifizieren.(Siehe auch Laudatio/Preis der SOLBACH_FREISE_STIFTUNG für Zivilcourage)

Offizielle Stellungnahmen zu MCS in Deutschland (z.B. Umweltbundesamt):

Die allgemeine Medizin  und vor allem Krankenkassen berufen sich nach wie vor vor allem gerne auf größtenteils über 10 Jahre alte Studien  aus den Jahren 2000 bis zuletzt 2005 ("Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit") bei denen wesentliche  "Hypothesen" zu MCS"widerlegt (?) worden sind.

Von MCS Organisationen und auch Umweltmedizinern wird aber

  • die Zusammensetzung der damaligen  "Forschungsgruppe" in Frage gestellt -
  • es wäre wesentliche  Fachliteratur (vor allem aus den USA) nicht gewürdigt worden, 
  • eine zu starke Fokussierung auf "Störungen" des Geruchssinnes kritisiert.
  • Gefordert wird vor allem eine künftig wesentlich umfangreichere Einbeziehung von Patientenorganisationen , aber auch  von niedergelassenen Umweltmedizinern mit hoher "Akzeptanz" bei MCS Erkrankten.

Das Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit APUG  befasste sich nach unserem Informationsstand   zuletzt vor nahezu 10 Jahren mit dem Thema MCS -

neuere  nationale und  internationale Erkenntnisse dazu können daher in diesen "offiziellen Studien" natürlich noch in keiner Weise berücksichtigt sein.  

Unsere Empfehlung:

Multiple Chemikalien-Sensitivität (MCS)  

 

Ein Krankheitsbild der chronischen Multisystemerkrankungen (CMI)
Von Hans-Ulrich Hill, Wolfgang Huber, Kurt E. Müller      Preis: EUR 19,80           Bestellung

 

"Psychisch gestört oder arbeitsbedingt krank?"

(bereits 2000 erschienen, Publikation der Hans Böckler Stiftung, kostenloser Download)

 

 

"Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die möglichst vollständige Vermeidung der auslösenden Substanzen auch unterhalb gesetzlich festgelegter Grenzwerte notwendig, um ein weiteres Fortschreiten des Krankheitsprozesses und eine Chronifizierung zu vermeiden bzw. zu verlangsamen. Für Nichterkrankte - aber auch Mediziner - ist oft unverständlich, dass selbst auf kleinste, unter den gesetzlichen Grenzwerten liegende Stoffkonzentrationen eine teils schwere physische Reaktion der Betroffenen erfolgt. Derartige Stoffkonzentrationen gelten als ungefährlich in der Toxikologie laut der klassischen linearen Dosis-Wirkungs-Beziehung mit Schwelle. Dieses Verständnis trägt häufig zu einer Psychiatrisierung der Betroffenen bei."  MCS - Meidung der Auslöser erforderlich 

 

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      Anerkennung - national und international

      Inzwischen wird MCS vor allem auch durch die Weltgesundheitsorganisation WHO als „organische“ Krankheit anerkannt.

      MCS ist im deutschen WHO Register für Krankheiten, dem ICD -10 GM alpha, im Kapitel 19 unter “Verletzungen, Vergiftungen” klassifiziert. (1,2,3) 

      Siehe dazu NEU:

      ACHTUNG

      Neue Kennzeichnungen auch von Umwelterkrankungen durch WHO/ DIMDI ICD 11- 2019 beschlossen

      DIMDI WHO NEUE KENNZEICHNUNG   gültig ab 01.01.2022 (?) 

       

      Diese Umstellung wurde aber inzwischen wieder "verschoben" und es gilt daher nach wie vor die DIMDI ICD 10-GM 2022

      Anerkennung in Deutschland

      In Deutschland wird diese rechtsverbindliche Klassifizierung vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) vorgenommen. Ärzte und Dokumentare in den Krankenhäusern sind nach dem Sozialgesetzbuch V verpflichtet, die Diagnosen zu kodieren. Die Verschlüsselung erfolgt auf der Basis des Systematischen Verzeichnisses der ICD-10-GM alpha. (4) 

      Zitat:

      Vom DIMDI (deutsches Institut für medizinische Dokumentation; Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit) wurde bereits vor längerer Zeit schriftlich bestätigt, dass die MCS unter der Kennziffer T 78.4 von der WHO im ICD-10 klassifiziert wird. Unter dieser Kennziffer werden Erkrankungen klassifiziert, die als „Allergien, nicht näher bezeichnet“ angegeben werden. Bestätigung durch DIMDI

      Die Kennziffer T 78.4 gehört dabei zum Kapitel 10 des ICD-10-GM, in welchem „Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen  klassifiziert werden. (DIMDI 2021)

      Ausdrücklich hat das DIMDI auch bestätigt, dass diese Klassifizierung im ICD-10-GM (GM = German Modification) die nach dem Sozialgesetzbuch  V (gesetzliches Krankenversicherungsrecht) in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebene Diagnoseklassifikation ist.

       

      Ebenfalls hat das DMDI bestätigt, dass MCS nicht dem Kapitel 5 zugeordnet wurde, in welchem psychische Störungen und Verhaltensstörungen klassifiziert wurden. 

      Bestätigung durch DIMDI

       

       

      Diese Aussagen zu Anerkennung als physische und nicht psychische Krankheit haben nach wie vor Geltung - zumal in den letzten Jahren lt. DIMDI keine weiteren Vorschläge im Zusammenhang mit MCS zu einer anderslautenden Einstufung eingereicht worden sind. (Quelle)

      Weitergabeverbot von Antworten an Betroffene

      Eigenartig erscheint uns der regelmäßige Hinweis bei Antworten vom DIMDI bezüglich eines "urhebererrechtlichen" Schutzes solcher Antworten und eines "Verbotes" an den Empfänger der Weitergabe oder Veröffentlichung. Für ein öffentliches, vom Steuerzahler finanziertes Institut im Geschäftsbereich eines Ministeriums ist ein solches Verbot der öffentlichen Weitergabe an die Presse zumindest "einzigartig" - die Öffentlichkeit hat sicher ein Recht, zu erfahren, welche grundsätzlichen Aussagen ein öffentliches Institut zu allgemeinen Fragen "tätigt".  Diese Politik schließt sich allerdings auch der langjährigen Weigerung dieses Ministeriums an, veröffentlichbare schriftliche Stellungnahmen zu konkreten Fragen bzgl. MCS und Umwelterkrankungen abzugeben. 

       

       

      Wenn die DRV in ihren Leitlinien deshalb Erkrankungen an MCS nicht als eigenständiges Krankenbild anerkennt bzw. dieses entgegen den international anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnisstand einer psychischen Störung zuordnet, (Kapitel 5 des ICD-10) entspricht dies nicht der Klassifikation der WHO, wie sie vom DMDI schriftlich bestätigt wurde.“    

      RA Wilhelm Krahn-Zembol, (publiziert in Umwelt-Medizin-Gesellschaft 28.Jahrgang) Aussage

      siehe auch: "MCS ist anerkannt" und

      Anerkennung von Umwelterkrankungen (Johannes Bohl)

      Gerichtsurteile (Homepage wird inzwischen leider nicht mehr betreut)

      Zuordnung und "Ablehnung" dieser Zuordnung:

      ICD-10  (internationale Klassifizierung der Krankheiten):  Multiple-Chemical Sensitivity  T78.4  

      Klassifizierung von Umwelterkrankungen wie MCS

       

      Diese eindeutige Einstufung (siehe auch Schreiben DIMDI/ Bundesministerium für Gesundheit 11.8.2008 : csn-deutschland.de/dimdi_icd-schreiben.pdf ) wurde aber immer weider selbst in sogenannten "Wissensplattformen" wie Wikipedia bestritten (Diskussion zu Einträgen betreffend MCS vom 29./30.3. 2012!) -

      unverständlich angesichts der Tatsache, daß die Klassifizierung seit Jahren kommuniziert und auch praktiziert wird.

       

      DIMDI verweigert "öffentliche, publizierbare" Aussagen auch an Journalisten:

      Verwunderlich empfinden wir, dass DIMDI auch auf Anfragen von Journalisten (konkret: angefragt von redaktion@nachhaltigkeit-bau.de "für eine beauftragte Publikation suchen wir derzeit nach verifizierten Informationen zur Klassifizierung bzw. Anerkennung von MCS und EHS")

      keine "publizierbaren" Antworten liefert. Es findet sich selbst bei solchen Anfragen in den Antworten (28.04.2016) der Satz:

      "Die Auskunft ist urheberrechtlich geschützt. Sie dient ausschließlich Ihrer persönlichen Information und ist nicht zu Veröffentlichung, z. B. in Zeitschriften, Internetforen oder vergleichbaren Medien, bestimmt."

      Wir sehen angesichts der Auskunftspflicht öffentlicher Einrichtungen  ("Das DIMDI ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit""Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte") darin eine massive Einschränkung der journalistischen Berichterstattungs- Möglichkeit, die durch keine "Datenschutzgründe" gerechtfertigt ist.

       

      Aufnahme von Umwelterkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten"  

      Viele Umwelterkrankte führen oft jahrelange Auseinandersetzung bezüglich der Anerkennung ihrer Krankheit als "Berufskrankheit" mit enormen wirtschaftlichen Konsequenzen. In der Auflistung der Berufskrankheiten fehlen zahlreiche gesundheitsrelevante Schadstoffe wie beispielsweise chronische Erkrankungen bis hin zu Krebserkrankungen durch Formaldehyd; nur schrittweise werden neue Erkrankungen aufgenommen (Oktober 2017: ergänzt um  "Kehlkopfkrebs, verursacht durch PAK"). Unverständlich allerdings die Auslegung des Begriffes Berufskrankheit durch manche Sozialgerichte:

      So gilt eine dauerhafte Erkrankung eines Lehrers, verursacht durch Schadstoffbelastungen im Klassenzimmer nicht als "Berufskrankheit" (wo sonst als im oftmals schadstoffbelasteten Klassenzimmer soll der Lehrer unterrichten?)

       

      Österreich:

      Ein 2011 eingebrachte Anfrage von Univ. Prof. Dr. Kurt Grünewald  bezüglich einer Anerkennung von MCS als "eigenständige Krankheit" im österreichischen Parlament wurde vom Gesundheitsminister Alois Stöger  am 2.9.2011 mit den bekannten "alten" Argumenten in seiner "Beantwortung" 

      "abgeschmettert".

      Vor allem auch auf die Frage 

      "5. Gibt es Informationen über die Zahl der betroffenen Menschen (MCS, CFS) in Österreich? Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung nach politischen Bezirken. Wenn nein, warum nicht?" konnte keineswegs eine zufriedenstellende Antwort angeboten werden - offensichtlich ist auch in Zukunft eine Erfassung der tatsächlichen Verbreitung dieser in anderen Ländern bereits anerkannten Krankheit auch noch gar nicht beabsichtigt.

      weitere Infos zu MCS aus Ö

      Wesentlich umfassender erforscht und therapiert wird MCS seit Jahren in den  USA  und in Kanada

      MCS - A Life Altering Condition (2016)

      Statistik MCS in Kanada

      USA - "MCS-Consensus"-Studie 1999 

       

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      Barrierefreiheit für MCS Kranke, Allergiker, Umwelterkrankte...

      EGGBI Publikation:   Barrierefreiheit für Umwelterkrankte

      Infos und Textbausteine für Antrag Behindertenausweis

       

      Defintion Behinderung

      Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die gesetzliche Definition von Behinderung mit Wirkung zum 01.01.2018 in § 2 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geändert.

      „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“.

      "Für die Rechtsprechung bedeutet das, dass sie sich von der ersten Instanz an mit der Neuorientierung des Gesetzgebers im Behindertenrecht auseinandersetzen muss.

      Jedenfalls wird sie sich nicht mehr allein auf Funktionsbeeinträchtigungen beziehen können, die sich aus Befundberichten ergeben."

      "Vielmehr ist zu prüfen, inwieweit im gesellschaftlichen Kontext die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt ist. Dazu bedarf es mehr als eine Beurteilung von medizinischen Befunden und deren Auswirkungen auf die Teilhabe."

      Zitate aus "Juraforum" – weitere Informationen dazu:   "Behinderung - Definition und Erklärung sowie Neuorientierung der Begrifflichkeit anhand der UN-BRK"

       

      Bauliche Umsetzung

      Während bei öffentlichen Gebäuden - zumindest bei Neubauten - zunehmend auf technische Fragen der "Barrierefreiheit" für physisch Beeinträchtige Rücksicht genommen wird,

      werden Fragen der Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Gebäude, Verkehrsmittel für Umweltgeschädigte, Allergiker, Chemikaliensensitive bisher kaum diskutiert.

      Anders ist es nicht erklärbar, warum es bisher erst in einer einzigen Klinik Krankenzimmer für  "Umwelterkankte" gibt, in denen wirklich umfassend auf "Emissionsminimierung" geachtet wurde (2 schadstoffarme "Umweltzimmer" in Hamburger Klinik). Auch sogenannte "allergikerfreundliche Hotels" beschränken sich meist auf einige wenige Komponenten -  nehmen aber nicht auf die Vielfalt von "Barrieren" Rücksicht, die durch die Auswahl "falscher Produkte" oftmals völlig unnötigerweise errichtet werden. 

      Vor allem MCS Kranke haben oft bereits beim Betreten von Gebäuden extreme gesundheitliche Probleme, unter anderem wenn  zunehmend mit Beduftungen gearbeitet wird, aber auch mit extrem geruchsintensiven Reinigungsmitteln.

      Emissionsintensive Wandfarben, Lacke, Möbel,  Bodenbeläge (durchaus auch "Ökoprodukte" wie Linoleum, viele "Naturfarben" und Öle) können für diese Personen zu unüberwindbaren Barrieren werden.

      Selbst in Arztpraxen ist der Aufenthalt oft "unmöglich", wenn "unerträgliche" Gerüche bereits im Vorraum den Betroffenen "überfallen".

      Eine Integration von "chemikalienbedingten" Behinderungen  in allgemeine Fragen der "Barrierefreiheit"  (ebenso wie präventives "Bauen für alle Lebensalter") sollte daher eine wesentliche Zielsetzung zukünftiger Politik darstellen.    

       

      Seit langem setzen wir uns daher intensiv für eine Anerkennung von Chemikaliensensitivität vor allem bei Behörden, Ärzten und Krankenkassen - ebenso aber auch bei Tourismusunternehmen, Hotels  ein. (Siehe dazu auch EGGBI Statement  zu Umwelterkranklungen, Gesundheitspolitik, Umweltmedizin) 

       

      Weitere Links zum Thema Barrierefreiheit

       

       

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      Anerkennung der "Behinderung" Umwelterkrankung in Schleswig Holstein

      Erstmals finden wir eine "namentliche Erwähnung" von MCS als definitve Behinderung

      in einem Landesaktionsplan für Menschen mit Behinderung im Aktionsplan Schleswig Holstein 2017:

      Zitat:

      Wenn von Menschen mit Behinderungen die Rede ist, dann geht es um Menschen mit unterschiedlichen körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, um Menschen mit Hörbehinderungen, um Menschen mit Lernbehinderungen, um Menschen mit Sprech- und Sprachstörungen, um Menschen mit Sehbehinderungen und Blindheit, um Menschen mit

      Autismus oder auch um Menschen mit chronischen Krankheiten wie beispielsweise Asthma, Krebs, Multiple Sklerose, Epilepsie oder auch Multiple Chemikaliensensibilität." (Einleitung Seite 11)"

      Link

      Vor allem findet sich hier auch eine (aus unserer Beratungstätigkeit vielfach ermittelte) unverzichtbare Forderung:

      3.4.2 Einrichtung von Heimarbeitsplätzen bzw. Einzelarbeitsräumen

      mit schadstoffarmen Materialien

      "Das Integrationsamt unterstützt und fördert die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit unbürokratisch und flexibel; falls ein entsprechender Bedarf vorliegt, beinhaltet das auch die Ausstattung mit schadstoffarmen Materialien.(Seite 66) 

      Hingewiesen wird auch auf Hilfestellung bei der Suche nach "umweltmedizinischer" Beratung in Schleswig Holstein an (Seite 93)

       

       

       

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      Anerkennung der Behinderung in Kanada

       

      Kanadische Menschenrechtskonvention zum Thema Umwelterkrankte:

      Policy on Environmental Sensitivities

      "Personen mit Umweltsensitivitäten leiden bei viele Umwelteinflüssen unter nachteiligen Reaktionen - auch bei Stoffkonzentrationen, die wesentlich unter den liegen, die "durchschnittliche" Personen betreffen. Dieser Gesundheitszustand ist eine "Behinderung" und diejenigen, die darunter leiden haben Anspruch auf das kanadische Menschenrechtsgesetz, welches Diskriminierung auf Grund einer Behinderung verbietet.

      Die kanadische Menschenrechtskommission wird jegliche Anfrage und Beschwerde bearbeiten, die sie erhält - von jeder Person, die glaubt, sie wurde auf Grund ihrer Umweltsensitivität diskriminiert.

      Gleich anderen "Behinderten" haben solche mit Umweltsensitivitäten gesetzlichen Anspruch auf eine Unterkunft.

      Die Kanadische Menschenrechtskommission CHRC ermutigt Arbeitgeber und Dienstleistungsanbieter, sich aktiv mit Fragen der Unterkunft zu befassen und sicherzustellen, dass ihre Arbeitsplätze und Einrichtungen für Personen mit einer breiten Palette von Behinderungen zugänglich sind.

       

      Geeignete Unterkünfte für Menschen mit Umweltsensibilität erfordern innovative Strategien um Belastungen aus der Umwelt zu minimieren oder zu eliminieren.

       

      Dazu können gehören:

      ·         Entwicklung und Durchsetzung von Richtlinien für die Vermeidung von Geruchsbelästigung und chemischen Belastungen,

      ·         Durchführung von Bildungsprogrammen zur Erhöhung der Freiwilligkeit der Einhaltung solcher Richtlinien,

      ·         Minimierung der Verwendung von Chemikalien und Einsatz weniger toxischer Produkte und

      ·         Information von Mitarbeitern und Kunden im Vorfeld von Bau-, Umbau- und Reinigungstätigkeiten.

      Solche Maßnahmen können Verletzungen und Krankheiten vorbeugen und sie reduzieren damit Kosten sowie Gesundheits- und Sicherheitsrisiken.

      Für weitere Informationen zu Umweltsensitivitäten klicken Sie auf die folgenden Veröffentlichungen der Kommission:

      The Medical Perspective on Environmental Sensitivities

      Accommodation for Environmental Sensitivities: Legal Perspective"

       

      Dieses Bewusstsein für eine Anerkennung dieser Behinderung allgemein, vor allem aber bezüglich der unbeschreiblichen Probleme bei der Wohnungssuche Umwelterkrankter,  vermissen wir in Deutschland bei Behörden, Jobcenter, Wohnbaugesellschaften und selbst bei den Behindertenbeauftragten.

       

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      Behindertenbeauftragter der Bundesregierung

       

       

      Nach § 18 BGG hat der oder die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Quelle

      Nach drei Anschreiben (August, Dezember 2017, Januar 2018 erhielten wir am 13.02.2018 eine Antwort - ohne Unterschrift - mit einer sehr unverbindlichen "Absichtserklärung", die Probleme umwelterkrankt behinderter künftig bei ihrer Aufgabenerfüllung zu berücksichtigen. Schriftverkehr  

       

      Kein Wunder, dass die wenigsten regionalen Behindertenbeauftragten bei dieser Ignoranz auf Bundesebene bisher von "Barrierefreiheit" für Umwelterkrankte gehört haben.

      Barrierefreie Wohnung für "umwelterkrankt" Behinderte:

      Auf der Homepage des Bundes- Behindertenbeauftragten finden wir die Aussage:

      ======================

      Wohnungsanpassung

      Zu allen Fragen, die mit einer Wohnungsanpassung zusammenhängen, beraten dieWohnberatungsstellenumfassend und gezielt. Ziel der Beratungsstelle ist es, betroffenen Menschen dabei behilflich zu sein, in ihrem Zuhause ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können.

      Eine Selbsthilfegruppen in Bayer hat sich an die bayerische Kontaktadresse gewandt und erhielt die Antwort:

      Wir sind als Münchner Beratungsstelle zur Wohnungsanpassung im Alter und bei Behinderung nicht für das Spezialthema "Chemikaliensensibilität und/oder Elektrosensibilität" zuständig.

      Wer hilft nun tatsächlich?

      Bei unseren Anfragen an die bisherige - später an den neuen Bundes-Umweltbeauftragten erhielten wir "vielsagende" Absichtserklärungen:

      "Insofern danke ich Ihnen für Ihre Hinweise zu den Erfordernissen für Menschen mit Umwelterkrankungen. Auch Herr Dusel wird diese im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung berücksichtigen und in die Erörterungen im Vorfeld politischer Entscheidungen einfließen lassen." 18.05.2018

      Die ähnliche Antwort erhielt ich im Februar 2018 von der früheren Beauftragten Frau Bentele, (nunmehr Präsidentin des VdK)

      "Vor diesem Hintergrund danken wir Ihnen für Ihre Hinweise zu den Erfordernissen für Menschen mit Umwelterkrankungen. Wir werden diese im Rahmen der genannten Aufgabenerfüllung berücksichtigen und in die Erörterungen im Vorfeld politischer Entscheidungen einfließen lassen."

       

       

      Erneut kein Wort bezüglich konkreter, zeitnaher Aktivität bezüglich Sensibilisierung von Behörden, Politik und Öffentlichkeit" für Probleme umwelterkrankt Behinderter.

      ======================

      Wir sehen hier insgesamt ein eklatantes Versäumnis im Hinblick auf die Umsetzung der auch von Deutschland unterzeichneten UN Konvention für Behinderte.

      In Artikel 28 Absatz 1 erkennt die UN-Behindertenrechtskonvention das Recht behinderter Menschen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und ihre Familien sowie die staatliche Pflicht zur stetigen Verbesserung der Lebensbedingungen an. Gleichzeitig verpflichtet die Konvention die Vertragsstaaten, zur Verwirklichung dieses Rechts geeignete Schritte zu unternehmen.

        

      Umsetzung der Konvention- Monitoring

      Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht konkrete Mechanismen zur Umsetzung und der Überwachung der Verpflichtungen vor. 

       

      "Durch die UN-Behindertenrechtskonvention hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden: Während früher das medizinisch-defizitäre Verständnis von Behinderung im Vordergrund stand, Behinderung als Nachteil empfunden worden ist und Menschen mit Behinderungen von der Politik als Bittsteller*innen wahrgenommen wurden, ist es durch die UN-BRK gelungen, einen menschenrechtlichen Ansatz zu etablieren: Menschen mit Behinderungen sind Träger*innen von Menschenrechten und der Staat ist in der Pflicht, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu achten, zu gewährleisten und zu schützen. Behinderung wird in diesem Verständnis als Bereicherung der menschlichen Vielfalt angesehen." Textquelle

       

       

      "Als Unabhängige Stelle (Monitoring-Stelle) ist das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) benannt worden. Die unabhängige Stelle fördert die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und überwacht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

      Dazu gibt die Monitoring-Stelle Stellungnahmen und Empfehlungen zu politischen, behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen ab und mahnt – wenn nötig – die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention an."

       

       

      Bedauerlich die Aussage auf der Homepage:

      "Die Monitoring-Stelle hat nicht die Aufgabe, Beschwerden nachzugehen oder in Einzelfällen rechtlich zu beraten. Sie nimmt keine Ombuds-Funktion wahr. Sie gibt jedoch nach bestem Vermögen Auskunft über geeignete Beratungsstellen." (Textquelle)

      Qualifizierte Anlaufstellen für Umwelterkrankt- Behinderte wurden mir allerdings in der Vergangenheit nie benannt.

       

       

       

       

       

       

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      Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

      Zwischenzeitlich medial und vom Ministerium beworben finden hier Behinderte Beratung bei Fragen der

      "Teilhabe" und Umsetzung des "Bundes-Teilhabe-Gesetzes" – wir würden uns über Rückmeldung über

      persönliche Erfahrungen "Hilfesuchender" bei den hier aufgelisteten Stellen freuen.

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      Anerkennung der Behinderung in Bayern

       

      1) Anerkennung der Behinderung

      Zuständig für die Anerkennung der Behinderung und den Grad der Behinderung ist in Bayern das

      Zentrum Bayern Familie und Soziales ZBFS:

      Wichtig ist aus unserer Sicht die sehr wertvolle Stellungnahme des Amtes zu unserer Anfrage bezüglich Anerkennung von Umwelterkrankungen und MCS als "Behinderung":

      "Bewertet werden nicht die Ursache oder Schwere einer Erkrankung, sondern

      die dadurch eingetretene Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft".

      (Seite 2 Antwortschreiben)

      Wir werden daher in unseren künftigen Beratungen vor allem empfehlen, sich nicht mehr primär nur um die meist ohnedies kaum erhältlichen qualitativen "ärztlichen" Atteste "anerkannter Umwelterkrankungen" (in den meisten Fällen wird ohnedies nur versucht, die Krankheit als psychosomatisch zu deklarieren)

      zu bemühen,

      sondern vor allem um die möglichst nachvollziehbare Schilderung der alltäglichen "Beeinträchtigungen" verursacht durch "emissionsbelastete und/oder zusätzlich beduftete Räume in öffentlichen Gebäuden, (Behörden, Krankenhäuser, Schulen, Kaufhäuser Arztpraxen, Museen, Kinos, Theater, Restaurants, Hotels...) Verkehrsmitteln - gesundheitlich unerträgliche eigene Wohnsituation (Schimmel. Schadstoffe) und andere umweltverursachte Belastungen (landwirtschaftlicher Pestizideinsatz im Wohn- oder Arbeitsumfeld u.v.a.), erhöhte elektro- und/oder elektromagnetische Belastungen

      und damit unmöglicher Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

      Diese erforderliche "Begründung" betrifft demnach auch die Teilnahme oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt - zuständig dafür das Integrationsamt. (ZBFS-Integrationsamt)

      Wir laden Betroffene ein, uns (nur schriftliche) Stellungnahmen der Behörden bei entsprechenden begründeten Anträgen für unsere "Interventionen" zur Verfügung zu stellen.

      ZBFS Oberpfalz: 

      Des Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberpfalz bestätigte am 08.03.2018 einem Umwelterkrankten – von 2 Ärzten attestiert MCS, sowie EHS und CFS nur eine 20 % ige Behinderung – dies wegen „Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Schulter Arm Syndrom, Kopfschmerzsyndrom und Beeinträchtigung der Gehirnfunktion!

      Die MCS, EHS und CFS Atteste wurden im Bescheid überhaupt nicht erwähnt- für den „Sachbearbeiter“ zählen diese Krankheiten offensichtlich nach wie vor bestenfalls zu geringfügigen „Beeinträchtigungen der Gehirnfunktion!“ (somit insgesamt nur 20 % ige Behinderung, obwohl alleine MCS bereits eine über 50 % Behinderung rechtfertigen würde, angesichts der massiven Einschränkungen von Betroffenen an der Teilhabe am öffentlichen Leben).

      Natürlich wurde Widerspruch eingelegt, EGGBI wandte sich aber auch an Landtagsvertreter, Landes- und Behindertenbeauftragte und Institut für Menschenrechte bezüglich dieser offensichtlichen Diskriminierung umwelterkrankt Behinderter. Seitens der ZBFS Bayern wurde uns inzwischen mitgeteilt, dass der Fall nochmals von einem anderen Arzt bearbeitet werden soll.

       

      Wir sehen in solchen Bescheiden vor allem absolutes „Nichtwissen“ über Umwelterkrankungen bei den Behörden und damit auch fehlende Kompetenz für eine UN-Konventions- entsprechende Bearbeitung solcher Anträge.

       

      Bedauerlich vor allem für die Betroffenen neben der großen psychischen Belastung durch solches Behördenverhalten, dass es immer wieder Monate dauert, bis solche Fälle- wenn überhaupt- positiv abgeschlossen werden.  Siehe dazu auch Kapitel 8 aus "Barrierefreiheit für Umwelterkrankte" 

       

      Erst nach entsprechendem Einspruch konnte zwar eine 50 % Anerkennung durchgesetzt werden.

       

       

      Erneut ist aber nur von psychovegetativen Erschöpfungssyndrom, sozialer Beeinträchtigung, chronischem Schmerzsyndrom, seelischer Störung die Rede, die attestierten Umwelterkrankungen MCS und EHS werden erneut völlig ignoriert!

       

       

      2) Hilfestellung für Betroffene - Behindertenbeauftragte der bayerischen Staatsregierung

      Eine schriftliche Stellungnahme zur Frage "Anerkennung von Umwelterkrankungen als Behinderung" (anders als in Schleswig- Holstein beispielsweise wird diese Behinderung in Bayern bisher auf keiner der offiziellen "Seiten" auch nur erwähnt) konnten wir von der Behindertenbeauftragten der bayerischen Staatsregierung nach mehreren Monaten erhalten -  nach mehrfachen Schreiben unsererseits (Juni/ Oktober 2017- Antwort Dezember).

       

      Dabei wurde nunmehr im Dezember 2017 die Zusage zu künftig mehr Sensibilisierung und Unterstützung für Umwelterkrankte gemacht; wir sammeln derzeit Vorschläge für eine effektive Umsetzung dieses Themas.

       

      Dabei hoffen wir auch auf eine Umsetzung der Internetaussage:

       

      "Gerne spreche ich daher vor Ort mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Schwerbehindertenvertretung und Personalverantwortlichen. Häufig lerne ich interessante Lösungen für Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz kennen, manchmal kann ich auch ein paar Ideen mit neuen Möglichkeiten weitergeben." http://www.behindertenbeauftragte.bayern.de/

      Bisher sammelten sich bei mir Aussagen Betroffener, die Beauftragte selbst sei nie zu sprechen, eine Mitarbeiterin (Name bekannt) fände grundsätzlich kein Verständnis für die besonderen Probleme der Betroffenen (ohne "sichtbarer" Behinderung). Verwiesen werde aber beispielsweise an die

      ·         Architektenkammer, die sich vorbildhaft mit Planungsthemen "Barrierefreiheit" befassen - allerdings verständlich, da ohne gesetzlichen Auftrag dazu -  sich noch überhaupt nie mit dem Thema Umwelterkrankung als Behinderung auseinandergesetzt hat und dazu lediglich "ökologische Produktberatungen" anbietet. (Gerade viele ökologischen Produkte sind allerdings für Umwelterkrankte völlig unverträglich!)

      ·         Bezüglich qualitativer medizinischer Betreuung wird auf eine Liste des Umweltbundesamtes verwiesen, von den laut einer Umfrage (Anschreiben an über 100 "der Adressen" unsererseits) noch keiner der Angeschriebenen(!) jemals MCS, EHS diagnostiziert und attestiert hatte, geschweige denn geeignete Behandlungs- und Warteräume für Umwelterkrankte besitzt und auch keine umweltmedizinischen Leistungen auf "Krankenschein" durchführt.

      ·         Ebenfalls verwiesen wird auf eine "lag-selbsthilfe-bayern.de"; hier "Anfragenden" wurde bestätigt, dass es für Umwelterkrankte keine "Ansprechadresse" in diesem "Dachverband" gibt, angeboten wurde Unterstützung bei der Gründung einer "Selbsthilfegruppe". Gerade Umwelterkrankten ist aber meist jegliche Computer- und Telefontätigkeit eine immense Belastung, administrative Arbeiten wie eine "Gruppengründung" in den meisten Fällen unmöglich.

      Diese Empfehlungen bringen somit den Betroffenen nur überflüssige "Recherchenotwendigkeit" ohne jeder Aussicht auf wirkliche Hilfestellung.

      Selbst ehrenamtlich Tätige für ganze Berufsgruppen (z.B. Lehrergewerkschaft) werden lediglich an die kommunalen Behinderten- Berater verwiesen; die meisten dieser kommunalen Behindertenberater haben laut Rückmeldungen an mich ebenfalls bisher überhaupt keine Informationen erhalten, dass es die Behinderung "Umwelterkrankung" überhaupt gibt. 

      Wir laden Betroffene ein, uns (nur schriftliche) Stellungnahmen der Behörden bei entsprechenden begründeten Anträgen für unsere "Interventionen" zur Verfügung zu stellen.

       

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      Bayerischer Bezirketag

      Homepageaussage

      "Ein wichtiges Anliegen der Bezirke ist die Optimierung des Verwaltungsverfahrens mit dem Ziel einer personenzentrierten Hilfegewährung, die den Menschen mit Behinderungen und seinen individuellen Bedarf in den Mittelpunkt des Verwaltungshandelns stellt. Die Bezirke sehen dazu als geeignetes Instrument den in § 58 SGB XII vorgesehenen Gesamtplan."

      http://www.bay-bezirke.de/baybezirke.php?id=466

       

      Kontaktadresse: info@bay-bezirke.de

      Wir haben uns bereits an diese Stelle mit der Bitte um Benennung eines Ansprechpartners (mit gestzlichem Auftrag)  für umwelterkrankt Behinderte gewandt.

       

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      Schlichtungsstelle der Bundesregierung nach § 16 BGG

      Rückmeldungen fehlen mir derzeit noch zu erfolgreichen "Einsprüchen" Umwelterkrankter bei der "Schlichtungsstelle des Bundes". Wir würden uns über entsprechende Erfahrungsberichte freuen.

       

      "Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

      Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen."  Weitere Infos, Antragsformular

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      Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Bundestages

      "Menschenrechte sind das Wertvollste, was die Zivilisation uns gebracht hat. Sie bleiben vielfach bedroht. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe will schützen, will helfen und vorbeugen. Wir verstehen uns als Anwalt für die Menschenrechte.
      Die Menschenrechte zählen heute zur deutschen Staatsräson."
       (Quelle)

      E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de

       

      Melden Sie auch hier, wenn Sie sich als Umwelterkrankter diskriminiert fühlen, einer Verletzung der UN- Behindertenrechtskonvention erleben und senden Sie uns zum "Nachfassen" Kopien Ihrer "Beschwerde" (gerne helfen wir auch beim Verfassen einer solchen).

       

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      Antidiskriminierungsstelle des Bundes

      Was ist eine Diskriminierung?

       

      Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist eine Ungleichbehandlung einer Person aufgrund einer (oder mehrerer) rechtlich geschützter Diskriminierungskategorien ohne einen sachlichen Grund, der die Ungleichbehandlung rechtfertigt. Die Benachteiligung kann ausgedrückt sein z.B. durch das Verhalten einer Person, durch eine Vorschrift oder eine Maßnahme. (Aus rechtlicher Diskriminierungsschutz, Kapitel 2)

       

      Umwelterkrankt "Behinderte" wird in vielen Bereichen und bei vielen Behörden, Institutionen ausreichende Unterstützung gemäß der UN Behindertenrechtskonvention verweigert – entsprechend sollte gerade diese Institution – auch mit Einbeziehung der Medien verstärkt über Diskriminierungen informiert wird.

       

      Wir sehen eine Diskriminierung, wenn Kassen Umwelterkrankten die notwendige umweltmedizinische Behandlung nicht erstatten, wenn ein Jobcenter Umwelterkrankten den Mehraufwand für besonders schadstoffarme allgemeine Lebenshaltung verweigert, wenn Ärzte selbstherrlich Umwelterkrankten an Stelle einer umweltmedizinischen Diagnostik eine psychiatrische Untersuchung "vorschreiben" wollen. 

       

      Der Mangel an gut ausgebildeten Umweltmedizinern kann und darf nicht auf dem Rücken von Menschen ausgetragen werden, die an international anerkannten, von deutschen Ärzten mangels entsprechender Fachausbildung aber fast nie erkannten Umweltkrankheiten leiden.

       

      Wir sehen auch eine massive Diskriminierung, wenn umwelterkrankten Lehrern Arbeitsschutzrechte verweigert werden, weil die Unterrichtung an schadstoffbelasteten Schulen und damit ausgelöst dauerhafte Umwelterkrankung nichts mit der "Lehrtätigkeit" zu tun hat –

       

      Beispiel:

      Ablehnungen einer Anerkennung von MCS als Berufskrankheit mit einer "unerträglichen" Begründung: 

      "Die Klägerin hat am 14. Dezember 2011 Klage erhoben. Sie verfolgt ihr Begehren auf Anerkennung ihrer Erkrankung als Berufserkrankung weiter und stützt sich hierfür auf ärztliche Atteste über ihren Gesundheitszustand sowie Gutachten über die Raumluft in der GGS O. . Die insoweit festgestellte Luftbelastung insbesondere in dem von ihr häufig genutzten Klassenzimmer habe zu ihrer Erkrankung geführt."

      Grund der Ablehnung:

      "dass es für die Beurteilung einer Berufserkrankung lediglich auf die Art des Dienstes, also die konkrete dienstliche Verrichtung, ankomme und nicht auf die sonstigen dienstlichen Bedingungen, unter denen der Dienst verrichtet werde. Selbst wenn der Unterrichtsraum der Klägerin toxisch belastet gewesen wäre, was sich aus den bisherigen wissenschaftlichen Gutachten nicht zweifelsfrei ergäbe, so gälte eine solche Erkrankung dennoch nicht als Berufserkrankung im Sinne des § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG."     VG. Aachen 706148

      Immer wieder werden Lehrer und Schüler - offensichtlich "ohne Arbeitsschutz" für die Lehrer gesundheitsschädlichen Belastungen ausgesetzt. (Siehe dazu auch: Beispiel Eisenach)  

      Die Krebserkrankung von Lehrerinnen, verursacht durch Schadstoffbelastungen (Benzol) in der Berufsschule gilt nicht als "Berufskrankheit" (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 23 K 7945/08; 23 K 2989/09)

       

      Auch bei der Wohnungssuche wird die Behinderung "Umwelterkrankung" fast nie entsprechend von Behörden anerkannt – anders als in Kanada, wo die Menschenrechtskommission dezidiert dieses Thema besonders interpretiert hat.

      Auch hier empfehlen wir bei entsprechendem Sachverhalt, sich an diese Stelle (gerne mit unserer Unterstützung) zu wenden. Eine Reihe von Gerichtsurteilen auch zum Thema Behinderung und Arbeitsrecht beweisen die Effizienz dieser Institution.

      Infos zu Beratungsstellen, Kontaktadressen können Sie hier anfordern.  

       

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      Wohnprobleme umwelterkrankt Behinderter

       

       

      Umfangreiche Infos finden sich in der Zusammenfassung:

      "Wohnungssuche bei MCS"

      mit zahlreichen weiterführenden Links - auch zu Erfahrungsberichten, Beratungsstellen...

       

      Bekanntlich ist eines der größten Probleme neben fehlender qualitativer medizinischer Versorgung die Suche nach einem "gesundheitsverträglichen" Wohnraum. Architektenkammern, Beratungsstellen beschränken sich bestenfalls auf "ökologische" Aussagen – offenbar nichtwissend, dass es sehr oft gerade auch "ökologische" Produkte sein können, die eine Wohnung für Umwelterkrankte, für Chemikaliensensitive unerträglich machen können. Auch für EHS – Erkrankte fanden wir bisher keine "öffentliche" Beratungsstelle, die sich ernsthaft bereits mit dieser Thematik befasst hat.

       

      Auf der Homepage der Bundes- Behindertenbeauftragten wurde früher (auf der aktuellen Seite finden sich ohnedies nur mehr allgemeine Floskeln zum Thema Wohnen) unter "Wohnen" auf die Homepage

      Bundesarbeitsgemeinschaft "Wohnungsanpassung e.V.

      Email:  info@wohnungsanpassung-bag.de 

      auch mit regionalen Beratungsstellen verwiesen.

       

      Wesentliche Aussagen:

      ·         "Wohnberatung unterstützt Ältere und Menschen mit Behinderung dabei, ihre Wohnung so auf die eigenen Bedürfnisse anzupassen, so dass sie möglichst selbständig und langfristig dort leben können"

      ·         Zusätzlich informiert Wohnberatung auch über andere geeignete Wohnangebote und Wohnformen sowie weitergehende Beratungs- und Dienstleistungsangebote vor Ort.

      ·         Wohnberatung kooperiert mit geeigneten Institutionen und Personen, um die bestmöglich Unterstützung der Betroffenen zu gewährleisten

      Auch hier konnten wir inder vergangenheit keine "Beratungsstelle" benannt erhalten, die sich mit dem Thema Umwelterkrankt- Beginderte jemals bereits auseinandergesetzt haben.Auf eine Anfrage unsererseits erhielten wir die Zusage:

      "Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. mit ihren Beratungsstellen in den einzelnen Bundesländern, steht allen Menschen, die in irgendeiner Weise beeinträchtigt sind, zur Verfügung. Daher kann auch jemand aus dem Personenkreis der "Umwelterkrankten Behinderten" mit seinem Anliegen zur Wohnungsanpassung unser Beratungsangebot in Anspruch nehmen."

       

      Dazu: Beratungsstelle Bayern – München: Zitat aus einem Schreiben an eine Selbsthilfegruppe März 2018

      Wir sind als Münchner Beratungsstelle zur Wohnungsanpassung im Alter und bei Behinderung nicht für das Spezialthema "Chemikaliensensibilität und/oder Elektrosensibilität" zuständig.

       

      Wir würden uns freuen, entsprechende positive Rückmeldungen von Umwelterkrankten bezüglich einer adäquaten Beratung, Unterstützung zu erhalten.

       

      Weitere Infos zur Wohnungssuche: Link Wohnungsbörse

       

       

      Architektenkammern der Bundesländer

      Derzeit konnten wir noch keine Stelle finden, die sich im Rahmen der hervorragenden Beratungen zu "Barrierefreiheit" auch adäquat der Thematik Barrierefreiheit für Umwelterkrankte gewidmet hat. Uns wurde aber in einigen Fällen signalisiert, dass das Thema möglicherweise in der Zukunft aufgegriffen werden soll.

       

      Angebotene Beratungen, die sich auf ökologisch, nachhaltiges Bauen berufen, sind allerdings für Umwelterkrankte ungeeignet, da gerade ökologische Produkte sehr häufig ebenfalls Belastungen auslösen und/oder verstärken können, die entsprechenden Produktanforderungen nicht die besonderen Sensitivtäten Umwelterkrankter, Chemikaliensensitiver – oft auf nur Spuren von Stoffen wie Weichmachern, Flammschutzmittel, Antistatika, synthetischer und natürlicher Lösemittel – berücksichtigen, (Produktauswahl für Umwelterkrankte) ebenso wie weitere einschränkende Umweltfaktoren bereits bei der Planung von Gebäuden. (Bauen für Umwelterkrankte).

      Stiftung Pfennigparade, München 

       

      Die Architektenkammer Bayern verwies uns unter anderem auch an diese Stiftung.

      Zitate aus der Homepage:

      "Wir fördern Menschen mit Körperbehinderung" sowie unter anderem:

      "Die Stiftung Pfennigparade vermietet 150 behindertengerechte Sozialwohnungen auf ihrem Hauptgelände in Nord-Schwabing. Das Angebot reicht vom 1-Zimmer-Appartement bis zur 4-Zimmer-Wohnung.

      Unseren Mietern und ihren Familien steht eine barrierefreie Infrastruktur zur Verfügung"

      Auf unsere Anfrage bezüglich Barrierefreiheit für Umwelterkrankte vom August 2017 erhielten wir leider bisher keine Antwort.

      Zusammenfassung Bau- und Wohnungsberatung

      Leider handelt es sich bei "Bauberatungen" von Umwelterkrankungen stets um ein sehr komplexes Thema, da es in keiner Weise nur um den bestmöglichen Ausschluss toxischer Belastungen geht, sondern auch sehr viele natürliche (ökologische) Produkte allergenisierende und sensibilierende Stoffe emittieren können.

       

      Für eine seriöse Beratung bedarf es daher nicht nur diverser Marketingaussagen, Datenblätter oder "Gütezeichen", sondern wirklich glaubwürdiger und vor allem umfassender Schadstoffprüfberichte akkreditierter Institute.

       

      Unsere diesbezüglichen vielfachen Erfahrungen:


      ·         Zusammenfassung wichtiger Richtlinien     

      ·         Baustoffauswahl

      ·         Bauen für Allergiker

      Offensichtlich verbleibt derzeit als vorrangige Lösung bei der Wohnungssuche für Umwelterkrankte, bei den regionalen und überregionalen Behindertenbeauftragten die entsprechend der UN Konvention zustehende "Unterstützung" zur "vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft" einzufordern.

      Unter den Adressen der Landesbeauftragten finden Sie auch die Adressen der "Regionalbeauftragten", z.B. Bayern

      Wie bei allen anderen Institutionen und Behörden empfehlen wir grundsätzlich nur eine schriftliche Kommunikation! Siehe dazu Kaptiel 5 von Handlungsempfehlung für Umwelterkrankte für den Umgang mit Behörden  

      Wir bitten dringend, uns entsprechende Erfahrungsberichte bei der Wohnungssuche mit den unsererseits genannten Institutionen, mit Behörden und Wohnungsämtern zur Verfügung zu stellen, und uns weitere "Beratungsstellen" zu benennen!

       

       

       

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      Öffentliche Reaktionen zum Thema "Barrierefreiheit für Umwelterkrankte"

      Bioethikkommission des bayerischen Landtags:

      Geradezu symptomatisch für die Nichtbeachtung "Umweltbedingt- Behinderter" ist auch das Positionspapier der Bioethikkommission des bayerischen Landtags zum Thema "Leben mit Behinderungen (Inklusion als Auftrag)".

      Zitat:

      Behindernde Umweltfaktoren können physischer, mentaler oder sozialer Natur sein sowie auf gesellschaftlichen Haltungen beruhen.

      "Wenn sie den Zugang und die Nutzbarkeit von Einrichtungen und Dienstleistungen einschränken, entstehen Barrieren. Die UN-BRK fordert deren konsequenten Abbau durch Staat und Gesellschaft. Barrierefreiheit ist erreicht, wenn Menschen mit Behinderungen die gesellschaftlichen Angebote in allen Bereichen des normalen sozialen Lebens gleichberechtigt und frei von Diskriminierung nutzen können."

      "Physisch" würde zwar grundsätzlich alle körperlichen Beeinträchtigungen inkludieren- mangels Anerkennung von Umwelterkrankungen und deren Ursachen in unserem Gesundheits- und Sozialwesen müssten aber "chemische verursachte" Belastungen explizit genannt werden. 

      Übliche(!) Definitionen von "physisch"

      "physische Belastungen am Arbeitsplatz" 

      "physische Belastungen für Lehrer" 

       

      Der präventive bestmögliche Ausschluss von Umweltbelastungen aller Art  (Schadstoffe aus Lebensmitteln, Textilien, Baustoffen, aber auch Umweltgifte wie Insektizide, Herbizide, Pestizide, Abgase aus Industrie und Verkehr...) stellt aus unserer Sicht einen nicht zu vernachlässigenden Aspekt bei der ethischen Betrachtung von "Barrieren- Abbau" dar, der bisher keinen Eingang zu diesem und ähnlichen "Positionspapieren" gefunden hat.

      Wir vermissen im gesamten zitierten Statement einens solchen Hinweis auf den Faktor Belastungen  „chemischer“ Natur – die meisten Umwelterkrankten, MCS Kranke (vielfach auch anerkannt als „behindert“)  leiden extrem unter Schadstoffbelastungen aller Art , Gerüchen, Beduftungen

      und sind dadurch auch oft vom „öffentlichen Leben“ völlig ausgeschlossen!

       

      Offensichtlich ist der Einfluss der Chemielobby, die sich größtenteils (wir kennen auch positive Ausnahmen kommunikationsoffener Hersteller!) gegen jegliche Forderungen nach mehr Transparenz zu Inhaltsstoffen, Emissionsverhalten ihrer Produkte massiv wehrt, aber so groß, dass diese Thematik auch bei diesem "ethischen" Positionspapier keinen Eingang gefunden hat.

      Ein Kommissionmitglied  der BIoethikkommission hat uns gegenüber,  nach unserer Bitte, Umwelterkrankungen in der Kommission zu behandeln,  auch schriftlich geleugnet, dass die Mitglieder der Kommission auch aus eigener Initiative Stellungnahmen abgeben können  und behauptet, Themenvorschläge könnten  nur von Staatsregierung und Landtag vorgeschlagen werden. Siehe dazu iMCS und Bioethik-Kommission Bayern

       

      Bundeseinheitliche Kriterien für eine Bedarfsermittlung und Hilfeplanung:

      In einem Positionspapier des Deutschen Vereins an ein Bundeteilhabegesetz (Positionspapier DV 12/15) finden wir die Aussage: (Seite 4)

      Behinderungsbegriff weiterentwickeln

      Für eine Erfassung der Teilhabebedarfe aller Menschen mit Behinderung ist § 2 SGB IX um die umwelt- und personenbedingten Kontextfaktoren im Sinne der BRK weiterzuentwickeln. Zu Menschen mit Behinderung zählen laut BRK diejenigen, die Funktionsbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe hindern (vgl. Art. 1 Satz 2 BRK). Aus einem neu gestalteten Behinderungsbegriff ist daraus ableitend der berechtigte Personenkreis der jeweiligen Leistungsträger anhand eindeutiger Kriterien zu bestimmen.

       

      Wir fänden es extrem wünschenswert, wenn endlich allgemein anerkannt würde, dass auch MCS eine ernstzunehmende Behinderung darstellt, die den Betroffenen eine Teilhabe am öffentlichen Leben sehr oft absolut unmöglich macht. (Beispiele:  Emissionsbelastete Räume - selbst in Arztpraxen und Krankenhäusern;  Beduftungen in öffentlichen Gebäuden)

       

      Siehe dazu auch

      "Barrierefrei-Lebenszeit"

      "Behindertengesetzgebung"

      "Handicaps" auf www.barrierefrei.de

       

      MCS als Berufskrankheit

      In den Vergleichen verschiedener Schweregraden von Krankheiten wurden MCS-Erkrankte der Spitzengruppe zugeordnet. Übertroffen wurden sie beispielsweise von solchen Patienten, die an schweren Herzkrankheiten litten und für die nur risikoreiche invasive Verfahren Abhilfe schaffen können. Aufgrund dieses Sachverhalts liegt bei den MCS-Erkrankten MdE (= Minderung der Erwerbsfähigkeit) bzw. ein besonders hoher Grad der Behinderung (GdB) vor.” (Quelle RA Wilhelm Krahn-Zembol)

      Dem stehen absolut nicht nachvollziehbare Negativurteile einzelner Sozialgerichte gegenüber, die bis heute MCS beispielsweise nicht als "Berufskrankheit" akzeptieren wollen (dürfen?).

      Filme zu "Umwelterkrankungen"

      MCS deutsche BerichteMCS englische Berichte

      ME/CFS (chronisches Erschöpfungssyndrom)

      Angesichts des zunehmenden Anteils von Betroffenen in der Gesamtbevölkerung  (alleine in Deutschland geschätzt ca. 500.000; konkrete Zahlen fehlen, da die wenigsten Ärzte MCS überhaupt diagnostizieren können!) ist vor allem die Gesundheitspolitik aufgefordert, sich endlich ernsthaft mit der Materie auseinanderzusetzen.   

      Siehe dazu auch EGGBI Beitrag: Leben und Wohnen für alle Lebensalter

       

       

       

       

       

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      Barrierefreiheit für Umwelterkrankte in öffentlichen Gebäuden, Museen, Hotels, Krankenhäusern

       

      Nach wie vor fehlt bei den Verantwortlichen für öffentliche Gebäude (Behörden, Schulen, Krankenhäusern, Museen) jegliches Verständnis für die Alltagsprobleme von Umwelterkrankten.

      Obwohl in vielen Fällen auch bereits als "Behinderung" anerkannt, finden sich die Probleme dieser Behinderungen in nahezu keinem Programm bezüglich "Barrierefreiheit" (Ausnahme Schleswig Holstein), entsprechende Anfragen bei Behindertenbeauftragten (z.B. Bayern) mit der Bitte um schriftliche Stellungnahmen bleiben unbeantwortet - telefonisch wird zwar großes "Verständnis" bekundet - schriftliche Statements werden aber verweigert.

      Beispiel Arbeitsamt:

      Umwelterkrankten ist ein Aufenthalt in diesen vielfrequentierten - meist dadurch sehr geruchsintensiven Räumen oft völlig unmöglich; werden dann Termine nicht eingehalten, kommt es zu Kürzungen der Bezüge.

      Beispiel Museum:

      "Kunst für Alle?" 

      Auszeichnung für barrierefreies Museum 

      Signet "Bayern barrierefrei"

      Wir bedauern, dass auch in diesem Zusammenhang stets nur auf Barrierefreiheit für "Bewegungsbeeinträchtigte, bestenfalls auch Sehbehinderte" eingegangen wird, die Vielzahl von Barrieren für Umwelterkrankte  (Schadstoffe, gerade in Museen, sensibilisierende Gerüche bis hin zu Beduftungen auch in öffentlichen Räumen) aber überhaupt nicht zur Kenntnis genommen werden.

      EGGBI Schriftverkehr mit Staatsministerium für Arbeit und Soziales Bayern  zur Auszeichnungs- Verleihung Museum  und Antwortschreiben.

      Wir hoffen, hier nicht ebenfalls die ergebnislose Weitergabe unserer Anfrage (vorläufig an das "Staatsministerium für Gesundheit und Pflege") ohne Übernahme einer "politischen Verantwortung" von einem Ministerium zum nächsten - so wie auf Bundesebene (Gesundheitsministerium. Umweltministerium, Sozialministerium...) seitens der bayerischen Staatsregierung erfahren zu müssen.

      Bisher (Juli 2017) blieben entsprechende weitere Anfragen unsererseits völlig unbeantwortet - das Ministerium für Gesundheit und Pflege hat überhaupt nie auf die "Weiterleitung" der politischen Verantwortung  für dieses Thema durch das Ministerium für Arbeit und Soziales im März 2016 reagiert  

       

      Weitere Links zum Thema Barrierefreiheit

       

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      Barrierefreier Arbeitsplatz

      Auch Umwelterkrankte haben natürlich – sofern sie den Nachweis der "Behinderung" erbringen (Kapitel 8) Anspruch auf einen barrierefreien Arbeitsplatz – "gesundheitsbeeinträchtigende bzw. unverträgliche Emissionen stellen für Umwelterkrankte eindeutig entsprechende Barrieren" dar.

      Allgemeine Aussagen zum "barrierefreien Arbeitsplatz": §3 Punkt 2 der Arbeitsstättenverordnung

      Betriebs-/ Personalräte sind angehalten, bereits bei Verdacht auf Schadstoffbelastungen aktiv zu werden.

      Oft sind gesundheitliche Beschwerden Umwelterkrankter nur die Indikatoren für eine grundsätzliche, für Gesunde nicht unmittelbar wahrnehmbare Belastung, (aus Baustoffen, Bodenbelägen, Wandfarben, Möbeln), die beispielsweise dennoch auch für "Gesunde" zu hormonellen Langzeitwirkungen führen können. (z.B. Weichmacher, Biozide, Flammschutzmittel, Glykole…). Siehe dazu auch "gesundheitliche Risken in Gebäuden" und "bahnbrechendes Urteil".

       

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      Barrierefreie Hotels

      Viel geworben wird zwischenzeitlich von zahlreichen Institutionen auch für "Barrierefreien Toursimus" ("Barrierefrei bringt Geld herbei"), "barrierefreie Hotels" , "Reisen für alle" -

      auf 2 Millionen bundesdeutsche Duftstoffallergiker, vor allem aber die ständige wachsende Zahl von Umwelterkrankten, Chemikaliensensitiven wird aber bisher offensichtlich keinerlei  Rücksicht genommen; bisher konnten wir in keinem derartigen Programm eine seriöse umfassende Berücksichtigung der Raumluftqualität mit transparenten Kriterien und regelmäßigen "Überprüfungen" finden - freuen uns aber, wenn wir eines Besseren belehrt werden können.

      (Siehe auch "Urlaub für Allergiker und Sensitive")

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      Barrierefreies Krankenhaus, barrierefreie Arztpraxis

      Siehe dazu auch Suche nach Ärzten/ Kliniken

      Selbst in Krankenhäusern, Arztpraxen wird derzeit in der Regel nicht auf die besonderen Bedürfnisse Umwelterkrankter eingegangen.

      Neben allgemeinen unerträglichen Belastungen aus

      • Baustoffen,
      • Einrichtung, Vorhängen, Bodenbelägen
      • Bettwäsche, Handtücher (Weichspüler...)
      • Desinfektionsmitteln,
      • Reinigungsmitteln, Boden- und Möbelpflegemitteln
      • fehlender Rücksichtnahme selbst durch das "medizinische" Personal (Deos, Parfum) - es fehlen entsprechende schriftliche Anweisungen
      • Rücksichtnahme bei Zimmerbelegung (Einzelzimmer)
      • Rücksichtnahme bezüglich Stressfaktor Schall

      sowie

      • überhöhte elektromagnetische Belastungen aus WLAN, Elektrogeräten, Leitungen und Aussenanlagen (Sendemasten...) vor allem für EHS Patienten

               auch MCS Patienten leiden allerdings vielfach unter Elektrofeldbelastungen

       

       

      setzt sich hier die "Ignoranz" fort bei der

      • Ernährung - besondere Rücksichtnahme bezüglich schadstoffminimierter Lebensmittel
      • Verschreibung von Medikamenten - Berücksichtigung der Intoleranz MCS Kranker auf eine Vielzahl von Medikamenten (fehelende umweltmedizinische Kenntnisse zahlreicher behandelnder Ärzte)

      Auch in den Anmelderäumen im Krankenhaus und in den Wartezimmern der Arztpraxen beginnt in vielen Fällen bereits die "Unverträglichkeit" durch Gerüche und Düfte (bis hin zu "Räucherstäbchen" etc.…) und diese "Belastungen" machen einen "Arztbesuch" für viele nahezu unmöglich.

      Bereits bei der Ausschreibung von Neubauten, Erweiterungen, Sanierungen wird in der Regel kaum Wert auf eine konsequente "emissionsminimierte" und "strahlungsminimierte" Produktauswahl und Bauausführung getroffen. (Textvorschläge)

      Uns bekannt ist derzeit erst eine wirklich "diesbezüglich sensibilisierte" Klinik mit zwei (!) "schadstoffarmen Krankenzimmern" - eine Behandlungsmöglichkeit für Umwelterkrankungen bietet aber diese Klinik nicht an.

      Entsprechend erschwert wird mit dem grundsätzlichen Unverständnis von Krankenhausplanern und Betreibern die ohnedies "unzumutbare" Arzt- und Kliniksuche angesichts immer weniger werdender echter Umweltmediziner. (Ruhestand)

      Stellungnahmen einer Betroffenen

      Rechtslage- praktische Erfahrungen

      Wir bitten um die Benennung positiver Erfahrungen mit Arztpraxen und Kliniken!

       

      Bundesbehindertenbeuaftragter versucht gar nicht, zu helfen:

      Zitat: 3.Juli 2018 auf Anfrage vom 15.05.2018

      Sie bitten um Benennung von „barrierefreien Krankenhäusern für behinderte Umwelterkrankte“ bzw. die Benennung eines Ansprechpartners, an den sich Betroffene wenden können.

      Leider liegen uns keine Informationen zu barrierefreien Krankenhäusern für Umwelterkrankte vor. Im Bedarfsfall empfehle ich, dass sich die Betroffenen an ihre jeweilige Krankenkasse  bzw. ihren privaten Versicherer oder an die unabhängige Patientenberatung (https://www.patientenberatung.de) wenden." 

      Der Hinweis auf die Krankenkassen erscheint obskur, da diese sich bekanntlich weigern, umweltmedizinische Leistungen zu bezahlen, und besondere Anforderungen bezüglich Krankenhäusern für Betroffene nicht anerkennen (wir warten beisiielsweise seit Wochen noch auf eine Antwort zu aktueller Auseinandersetzung eines EH Kranken mit der Techniker Krankenkasse Bayern. 

      Siehe dazu auch Infos zur 2- Klassenmedizin

       

      Die deutsche Krankenhausgesellschaft DKG teilte uns ebenfalls mit, dazu keine Informationen zu besitzen.

       

      Siehe dazu Zusammenfassung: "Barrierefreiheit für Umwelterkrankte". 

      Wünschenswert wäre, wenn Betroffene verstärkt solche Anfragen an die „zuständigen Gremien“ stellen würden, (siehe dazu Kapitel 27 mit Textbausteinen für solche Anfragen), damit diese sich nicht mehr weiterhin auf „fehlende Nachfrage“ berufen können, sondern wir endlich auch „politisch und medial“ mehr Druck ausüben könnten. Dazu bräuchte ich aber Kopien von Anfragen und Antworten – die Vertraulichkeit der Namen von den „Lieferanten“ solcher Informationen wird wenn gewünscht natürlich gewährleistet.  

      In vielen Fällen können wir bereits nachweisen, dass die meisten von den zuständigen Stellen benannten Ärzte, Kliniken sich selbst als nicht kompetent für Umwelterkrankungen wie MCS, EHS erklären. Ich selbst habe bei über 100 sogenannten Ärzten mit der Zusatzbezeichnung angerufen und dort ebenfalls solche Aussagen erhalten. 

       

      Umweltzimmer für MCS und EHS Patienten

      Seit 2011 bietet als einziges uns bekanntes Krankenhaus das

      Agaplesion Klinikum in Hamburg 

      zwei spezielle schadstoffarm gestaltete „Umweltzimmer“ für MCS- und Umweltpatienten / Multiallergiker an.

      Es findet hier aber keine MCS Anamnese oder Behandlung statt!

      Infos dazu

       

       

       

       

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      Barrierefreie Schulen, Kitas, Sporthallen

      Auch in diesen Bereichen wird Barrierefreiheit meist nur auf Behinderungen im Bewegungsbereich, Sehen und Hören beschränkt - die vielfach anerkannte Behinderungen durch MCS, EHS werden entgegen der UN Behindertenrechtskonvention aber bei räumlichen Planungen (Baustoffauswahl), Raumpflege, Raumausstattung völlig ignoriert. (Beispiele: Barrierefreie Schulplanung; barrierefreie Sportstätten)

       

       

      Angesichts ständig wiederkehrender Pressemeldungen zu Schadstoffbelastungen an Schulen und sehr oft endlosen Auseinandersetzungen betroffener Lehrer und Eltern mit den Schulbehörden, Gesundheitsämtern, besteht hier ein besonderer Bedarf an "Rücksichtnahme" und Prävention – beginnend bereits bei der Ausschreibung zur Errichtung und/oder Renovierungen solcher Gebäude.

      In manchen Fällen wird durch Schadstoffbelastungen an Schulen, in Kitas, in Sporthallen (hier vor allem Bodenbeläge, Prallwände...) bereits die Grundlagen für "lebenslängliche" Chemikalienunverträglichkeit geschaffen, zumindest ist umwelterkrankt Behinderten die Nutzung dieser Räume oft nicht möglich.

       

      Besonders bedauerlich, dass gerade bei solchen Fällen bei Schadstoffbelastungen immer wieder versucht wird, mittels nur

      ·         unvollständiger Schadstoffuntersuchungen,

      ·         Bagatellisierung von Messergebnissen und

      ·         Berufung auf "Grenzwerte" sowie

      ·         Zusagen verstärkter Lüftung

      nachhaltige Sanierung zu vermeiden oder möglichst lange zu verzögern, und dabei die Betroffenen (Schüler und Lehrer) oft langjährigen Belastungen aussetzen.

      Obwohl nachvollziehbar eine mittelfristige Umstellung auf völlige Barrierefreiheit (auch im Hinblick auf die üblicherweise betrachteten Behinderungen) angesichts des allgemeinen Gebäude-Sanierbedarfs derzeit wirtschaftlich und organisatorisch unrealistisch ist, sollte zumindest bei allen baulichen Maßnahmen – Neubau- und Sanierung auf eine möglichst ernsthafte Vermeidung von Emissionen und Gerüchen geachtet werden.

       

      Dabei sollte nicht wie bisher bestenfalls mit dem Hinweis auf diverse Gütezeichen, (Blauer Engel und andere) Sicherheitsdatenblätter, bauaufsichtliche Zulassungen oder "ökologische Produktaussagen" der Eindruck erweckt werden, die Brisanz gesundheitlicher Produktbewertung ohnedies zu berücksichtigen.

       

      Damit würde auch der Tatsache Rechnung getragen werden, dass zwischenzeitlich mehr als 30 % der Bevölkerung bereits an unterschiedlichen Allergien leiden, vor allem über eine Million Duftstoffallergiker beispielsweise auch unter stark parfümierten Reinigungs- und Sanitärprodukten massiv leiden, teilweise sogar noch verstärkt durch sogenannte "Beduftungen" selbst in Schulen..

       

       

      Besonders bedauerlich, dass gerade bei solchen Fällen bei Schadstoffbelastungen immer wieder versucht wird, mittels nur

      ·         unvollständiger Schadstoffuntersuchungen,

      ·         Bagatellisierung von Messergebnissen und

      ·         Berufung auf "Grenzwerte" sowie

      ·         Zusagen verstärkter Lüftung

       

      nachhaltige Sanierung zu vermeiden oder möglichst lange zu verzögern, und dabei die Betroffenen (Schüler und Lehrer) oft langjährigen Belastungen aussetzen.

       

      Unverantwortlich aber auch, wenn chemikaliensensitive Lehrkräfte an Stelle entsprechender Unterstützung durch Vorgesetzte und Kollegen ausdrücklich gemobbt werden, von den Behörden ihre Krankheit- auch bei offiziell anerkannter Behinderung-   nicht entsprechend berücksichtigt wird.

       

       

      Auch im Hinblick bezüglich Maßnahmen für "die zunehmende Zahl "Elektrosensitiver" wird in der Regel keinerlei Rücksicht genommen. ("Elektrosmog" in Schulen und Kitas)

       

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      Barrierefreie KFZ

      Autokauf für Umwelterkrankte

      Neuwägen sind in der Regel stark mit Emissionen belastet (vor allem VOCs, Weichmacher, Flammschutzmittel, Formaldehyd) vor allem verursacht durch zahlreiche Kunststoffkomponenten der Innenausstattung. Eine wesentliche Erleichterung bei der Kaufentscheidung wären Aussagen – Prüfberichte der Hersteller über die Art/ die Intensität solcher Emissionen, die sich keineswegs bei Umwelterkrankten nur auf "toxische" Stoffe beziehen, sondern auch "nur" sensibilisierende Stoffe betreffen.

      In manchen Fällen könnte durch einen Verzicht auf einzelne Komponenten oder durch Austausch (Bodenbelag, Sitzbespannung) bereits eine erhöhte Individualverträglichkeit erreicht werden.

      Ähnliches gilt für Informationen zur Strahlenbelastung im Fahrzeuginneren (elektrische Felder), die für EHS Kranke möglichst reduziert werden sollten.

      Bisher konnten wir von keinem Hersteller definitive Emissionswerte erhalten, die uns eine entsprechende individuelle Beratung und Empfehlung ermöglichen würden. 

      Angesicht der zunehmenden Zahl von Allergikern und Sensitiven (Bevölkerungsanteil Allergiker und MCS Kranke) und zunehmenden "präventiven Gesundheitsschutz" gerade auch junger Familien würde das Thema "emissionsarm" ein nicht mehr  zu unterschätzendes Marketingargument darstellen, müsste aber mit tatsächlichen Nachweisen unterlegt sein, um nicht auch in diesem Bereich mittels oft fragwürdiger Gütezeichen und Marketingaussagen ein neues Feld von "Greenwashing" aufzutun.

      Siehe dazu auch Kapitel 15.1 Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation.

      Siehe dazu auch Zusammenfassung:

      Schadstoffe in Neuwägen

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      UN Behindertenrechtskonvention

      Das

      Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD)

      ist ein 

      Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen,

      das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist. Mehr dazu

      Dennoch gibt es zahlreiche Menschen, die in Deutschland noch immer an ihre Grenzen stoßen - weil sie behindert sind. Und das, obwohl es seit fast zehn Jahren klare Richtlinien gibt: diese UN-Behindertenrechtskonvention.

      Auch in Deutschland ist sie geltendes Recht.

      Die BRK sichert Menschen mit Behinderungen vollkommen gleiche Rechte wie Nichtbehinderten zu. 2006 wurde sie verabschiedet, zwei Jahre später trat sie in 173 Ländern Kraft.

       Seitdem können Betroffene gegen Sozialämter klagen, die versuchen, sie aus Kostengründen ins Pflegeheim abzuschieben oder sich wehren, wenn ihnen der Wunsch nach Kind und Familie verwehrt wird. Sie bekommen durch die Konvention einen besseren Zugang zu Ausbildungs- und Studienplätzen, zum ersten Arbeitsmarkt - kurz, zum gesamten gesellschaftlichen Leben.

      Soweit die Theorie.

      Infos dazu und MDR Beitrag Exakt "Es ist mein Recht".

       

      Der "Behörden"- Weg zur Anerkennung

       

      als "behindert" ist aber bereits für die meisten Betroffenen ohnedies versperrt, da sie die öffentlichen Gebäude, meist auch Arzt- und Klinik-Warteräume wegen "Unverträglichkeit" nicht betreten können, ihnen oft auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist, sie krankheitsbedingt sehr oft auch zusätzlich an "Energielosigkeit", oft auch Depressionen leiden, und sie daher im Vorfeld bereits an der "Bürokratie" der Anerkennung scheitern.

       

       

      Es gibt nach jahrelangen Recherchen unsererseits offensichtlich bis heute keine offiziellen "Ansprechpartner" für Umwelterkrankte, die ihnen bei gerade bei diesen Behördenwegen die notwendige Hilfestellung leisten.

      Leider ignorieren selbst zahlreiche "Behinderten-Beauftragte"  in den Ländern die Tatsache, dass auch Umwelterkrankungen "anerkannte Behinderungen" mit dringendem auch "administrativen" Hilfebedarf darstellen können. Sie verweisen "mündlich" an zahlreiche andere Behörden – fühlen sich aber selbst nicht verantwortlich- verweigern sogar teilweise schriftliche Stellungnahmen (z. B. Bayern).

      Vor allem aber ist der Weg zu Anerkennung als Behinderung meist sehr schwierig mangels qualifizierter Umweltmediziner,

      die ärztlichen Gutachter der zuständigen Versorgungsverwaltungen wissen in vielen Fällen nicht, dass es sich bei MCS, EHS beispielsweise um anerkannte Krankheiten handelt und halten diese sehr oft noch immer als "psychosomatisch" begründet.

       

       

       

       

       

       

      Lediglich in Schleswig-Holstein fanden wir eine  offizielle Stellungnahmen, in denen MCS als Behinderung namentlich erwähnt wird. Link

       

       

      Wir sammeln  derzeit "Ablehnungsbescheide" und Behördenschriftverkehr bezüglich Eimnforderung der verbriefeten Rechte aus der UN Konvention für Behinderte , um diese dem UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung in gesammelter Form vorzulegen.

       

      Wir empfehlen Umwelterkrankten, wenn sich Landes- Behindertenbeauftragte weiterhin weigern, unmittelbare Hilfestellung bei der Durchsetzung finanzieller, medizinischer und rechtlicher Grundansprüche zu leisten, (siehe dazu Antrag/ Textvorschläge Kapitel 15 von Barrierefreiheit für Umwelterkrankte sich

      an die Bundesbeauftragte zu wenden – notfalls aber auch an den

      Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung

      E-Mail: un-brk@institut-fuer-menschenrechte.de (Kopie des Schriftverkehrs an uns erbeten)

       

       

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      Behindertengesetzgebung

      Behindertengesetzgebung:

      SGB II, MdE und SGB IX (GdS/GdB) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen  (vormals Schwerbehindertenrecht) 

      Rundschreiben AZ. IVc6-48065-3- Bundesarbeits- und Sozialministerium: B18.4. (GdS-Tabelle; Januar 2009)

      18.4 Fibromyalgie Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungs-Syndrome (z.B. CFS/MCS) sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen. (Siehe dazu Auflistung von Umwelterkrankungen)

      Spätestens seit dieser Veröffentlichung mit namentlicher Anführung von MCS  ist nicht mehr nachvollziehbar, wie manche Sozialgerichte zu der Auffassung kommen können, bei MCS handle es sich nicht um ein anerkanntes "Krankheitsbild". 

      Zitat:

      Behinderung


      "Die Behinderung eines Menschen ist ein komplexer Prozess von Ursachen und Folgen, unmittel- baren Auswirkungen, individuellem Schicksal und sozialen Konsequenzen, der sich nur schwer in Definitionen fassen lässt. Um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen und die Förderung handhabbar zu machen, sind Rechte und Leistungen für behinderte Menschen durch verschiedene Gesetze geregelt, die jeweils auch eine Definition von Behinderung erfordern. Dies betrifft zum Beispiel das Sozialrecht, die medizinische und die berufliche Rehbilitation, die schulische Förderung und die Rechte für Schwerbehinderte. Eine Behinderung im gesetzlichen Sinn muss jeweils amtlich festgestellt werden.

      Die durch eine "MCS" bedingten Funktionseinschränkungen somatischer und psychischer Art können in Deutschland - gem. eines Beschlusses des Ärztlichen Sachverständigenrates, Sektion Versorgungsmedizin, im Bundesministerium für Arbeit - grundsätzlich als Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht berücksichtigt werden. Diese Möglichkeit besteht bereits seit 1997 (Antwort der Bundesregierung mit Bundestags-Drucksache Nr. 13/6324, Ziff. 15). Inzwischen ist die MCS in die Gutachterleitlinie der Versorgungsämter (Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung) aufgenommen. 

      Auch das Bundessozialgericht hat 2001 mit einem Urteil - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Beschluss des Sachverständigenrates Versorgungsmedizin - die Feststellung einer Behinderung i.S. des Sozialgesetzbuches IX (Schwerbehindertenrecht) durch ein Landessozialgericht anerkannt.

      Es soll jedoch hier nicht der Eindruck entstehen, es handele sich bei diesen gerichtlichen Entscheidungen um Einzelfälle der "Anerkennung" der MCS. Vielmehr wurden bisher in einer Vielzahl von Fällen nicht nur - unter Hinweis auf eine MCS - Behinderungen durch die Versorgungsämter festgestellt, sondern auch Rehaverfahren durch die Träger der Sozialversicherung eingeleitet, wie auch Renten bewilligt, ohne dass es zu einem Rechtsstreit kam. Die Darstellung nur der streitigen Fälle durch bekannte Rechtsanwälte spiegelt nicht die uns bekannte Praxis wieder. Dass Rentenräger im Hinblick auf die Probleme bei der Diagnostik und die völlig unterschiedliche Charakterisierung des Krankheitssyndroms ("MCS-Fallkriterien" oder "Sammelbegriff für umweltbezogene Krankeiten") eher zögerlich entscheiden, erscheint nachvollziehbar." (Quelle: DGMCS)

       

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      Vor allem Arbeitnehmern empfehlen wir möglichst frühzeitig einen Antrag auf Anerkennung der Behinderung zu stellen  (z.B.: Antrag Bayern) , in der Folge auch rechtzeitig einen Verschlimmerungsantrag und beim Jobcenter eine "Gleichstellung" zu beantragen (erhöhter Kündigungsschutz).


      Eine Behinderung ist im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) wie folgt definiert:

      "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist." (Link zum SGB IX im Internet: www.inklusion-gelingt.de/behinderung-was-bedeutet-das.html)

      Der Grad der Behinderung (GdB) und der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) sind also ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.

      Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

      Behinderte Menschen mit einem GdB von weniger als 50, von mindestens aber 30 können unter bestimmten Voraussetzungen mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein. Ansprechpartner für die Gleichstellung ist die Agentur für Arbeit. Lesen Sie zum Thema Gleichstellung das Interview "Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen". Dort werden wichtige Fragen zur Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantwortet.

      (Quelle und weitere Infos dazu: VDK)

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      Fetstellung der Behinderung

      Grad der Behinderung – Minderung der Erwerbsunfähigkeit

       

       

      Noch konnte ich in keiner GdB Tabelle MCS namentlich erwähnt finden-

      allerding gab es bereits eine Reihe entsprechender Bewertungen (einige Beispiele)

      es gilt aber vor allem die grundsätzliche Aussage:

      "Den Grad der Behinderung, bzw. die Minderung der Erwerbsunfähigkeit kann man in einer Tabelle nachlesen. Dabei ist zu beachten, dass es sich dabei um allgemeine Anhaltspunkte handelt. Natürlich muss man bei jedem einzelnen Fall alle auftretenden dauerhaften leistungsmindernden Störungen von körperlicher, geistiger und seelischer Natur berücksichtigen.

      Bei Gesundheitsstörungen, die nicht in der Tabelle der Grad der Behinderung aufgeführt sind, müssen dabei nach vergleichbaren Gesundheitsstörungen beurteilt werden.

      Unter "Beispiele für den Grad der Behinderung" gibt es eine grobe und kurze Übersicht über die Tabelle der Grad der Behinderung. Da, wie schon erwähnt wurde, der genaue Grad der Behinderung von Fall zu Fall verschieden und daher schwer zu ermitteln ist, wird hier auf eine Einteilung in die Prozentzahlen verzichtet. Für die genaue Berechnung des Grades der bestehenden Behinderung ist es daher unumgänglich, seinen Hausarzt oder einen Facharzt, der mit der Krankengeschichte vertraut ist zu konsultieren.

      Praxistipp zu den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen: 

      Die Grundlage für die Feststellung des Gdb sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Anlage §2 der Versorgungsmedizin Verordnung. In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen sind einzelne Gdb´s für fast alle denkbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren genaue Ausprägung bzw. Schwere festlegt. Für die Bestimmung des Grades der Behinderung werden zunächst einzelne Körperfunktionen untersucht und deren konkrete Beeinträchtigung festgestellt.

      Für jede einzelne Beeinträchtigung einer Körperfunktion wird ein Einzel GdB in zehner Schritten von 10 bis 100 bestimmt.

      Laden Sie sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter http://www.bmas.de die Versorgungsmedizinischen Grundsätze herunter, um ablehnende Entscheidungen des Versorgungsamtes überprüfen zu können. In den Versorgungsmedizinischen Grundsätze sind einzelne GdB für alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren genaue Ausprägung bzw. Schwere festgelegt." (Quelle)

       

      Wichtiges Dokument bei Auseinandersetzungen mit Ärzten/ Gutachtern:

      Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008  -  Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“

      Seite 87: Punkt 18.4:

      Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungs-Syndrome (z. B. CFS/MCS) sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen. 

      Wir sind zwar mit der Zuordnung zu "Somatisierung" nicht einverstanden(!)  - zu diesem Begriff findet ohnehin nach wie vor eine sehr differenzierte Diskussion statt -

      immerhin werden aber definitive funktionelle Auswirkungen hier offensichtlich anerkannt!

       

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      Persönliches Budget

      Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, bei der behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen von den Leistungsträgern in der Regel eine Geldleistung anstelle von Dienst- oder Sachleistungen erhalten. Mit diesem Budget bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Gesetzliche Grundlage:  § 17 Sozialgesetzbuch IX

       

      Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets ist zunächst der Antrag. Die Antragstellung ist immer freiwillig.

      Anträge auf "Persönliche Budgets" können gestellt werden beim jeweiligen

      1.1.1      Leistungsträger

       

      Diese Leistungsträger können bei einem Persönlichen Budget beteiligt sein:
      • Krankenkasse,
      • Pflegekasse,
      • Rentenversicherungsträger,
      • Unfallversicherungsträger,
      • Träger der Alterssicherung der Landwirte, 
      • Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge,
      • Jugendhilfeträger,
      • Sozialhilfeträger,
      • 
      Integrationsamt sowie
      • Bundesagentur für Arbeit.

       

      Darüber hinaus können auch Anträge bei den gemeinsamen Servicestellen

      gestellt werden, sowohl auf ein „einfaches“ Persönliches Budget bei nur einem einzigen Leistungsträger als auch auf ein trägerübergreifendes Persönliches Budget, bei dem zwei oder mehr Leistungsträger beteiligt sind.

       

      Den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen – egal, wie schwer seine Behinderung ist. Auch für Menschen, die das Persönliche Budget aufgrund ihrer Behinderung nicht allein verwalten können, kommt ein Persönliches Budget infrage. Darüber hinaus können auch Eltern für ihre behinderten Kinder Persönliche Budgets beantragen, etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz vom Jugendamt oder Ferienbetreuung vom Jugendamt.

       

      Alle Leistungsträger haben die Pflicht, zum "Persönlichen Budget" zu beraten.

      Die gemeinsamen örtlichen Servicestellen der Rehabilitationsträger bieten behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen und ihren Vertrauenspersonen Beratung und Unterstützung an. Die Beratung und Unterstützung umfasst insbesondere auch die Leistung, bei der Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets zu helfen. Auf der Internetseite der gemeinsamen Ansprechstellen (weitere Informationen) finden sie auch die Angaben, wo sich eine Servicestelle in Ihrer Nähe befindet. Auch haben sich verschiedene Initiativen gebildet, die selbst beraten oder Beratungsstellen in der Region vermitteln. Das bundesweite Beratungstelefon zum Persönlichen Budget der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V. berät unter der Telefonnummer 01805 474712. Das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales berät unter der Telefonnummer 01805 676715.

      Wie hoch ist das Persönliche Budget?

      Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken. Bei Untersuchungen lag das kleinste Budget bei 36 € und das höchste bei rund 13.000 €. Die Mehrheit der bewilligten Budgetsummen lag zwischen 200 € und 800 € im Monat. Mehr Geld als bisher sollte aber niemand erwarten: Das Persönliche Budget soll die Höhe der Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten. Dabei sind möglicherweise notwendige Aufwendungen für Beratung und Unterstützung, die bugetfähig sind, einzubeziehen.

      Mehr Informationen

       

      Wer hilft mir beim Beantragen?

      Unterstützung bekommen Sie zum Beispiel von der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Die EUTB hat Beratungsstellen in ganz Deutschland. Das gleiche gilt für Leistungsträger, die auch zu Auskunft und Beratung verpflichtet sind. Außerdem gibt es besondere Ansprechstellen bei den Leistungsträgern, die über Rehabilitationsleistungen informieren. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Initiativen, die Sie dabei unterstützen, das Persönliche Budget zu beantragen. (Textquelle)

       

       

      Wie bei allen Anfragen:

      Stellen Sie Fragen, Anträge nur in schriftlicher Form – bei "Ablehnungen" können Sie uns diese gerne zusenden, um gegebenenfalls zu intervenieren.

      Handlungsempfehlung für Umwelterkrankte für den Umgang mit Behörden und Institutionen 

      1.1.3      Leistungen zur Teilhabe

       

      Oberbegriff für die verschiedenen Sozialleistungen, die behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen erhalten, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Leistungsgruppen sind:

       

      ·         Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

      ·         Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

      ·         Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie

      ·         Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

       

      Weitere Infos

      3 Voraussetzungen

       

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      Unterstützung im Einzelfall

      Diverse Institutionen, Vereine versuchen auf regionaler und überregionaler Basis "Behinderten" bei verschiedenen Fragen – unter anderem bei der sehr wesentlichen Frage "persönliches Budget" (bei Umwelterkrankten betrifft dies unter anderem den besonderen Bedarf von Hilfsmitteln wie Luftreiniger, schadstoffminimierter Lebensmittel, Pflegeartikel, Haushaltsreiniger, Möbel, Textilien, aber auch emissionsarmer Wohnmöglichkeit und Klinikaufenthalt) Hilfestellung zu geben.

       

      Prüfen Sie im Vorfeld die Themenbereiche nachstehender Institutionen, ob Sie darin Übereinstimmungen mit ihren aktuellen Problemen finden können. Melden Sie uns aber auch bitte positive Erfahrungen mit ähnlichen Institutionen, damit wir diese Liste möglichst rasch erweitern können.

       

      Bedenken Sie bitte stets, dass hier vielfach auch ehrenamtlich gearbeitet wird, und sich die Mitarbeiter in den meisten Fällen wirklich nur mit konkreten – auf der Homepage angegeben Themen befassen, und "kein Anspruch" besteht, über diesen Rahmen hinaus zusätzliche Unterstützung zu erhalten.

       

      Regionale Beratungsstellen:

       

      Persönliches Budget plus e.V. (Bezirk Mittelfranken)

      EUTB

      KokoBe Köln

      KSL.NRW

      lvkm Schleswig-Holstein

      LWV Hessen

      KVJS Baden-Württemberg

      "Selbstbestimmt Leben e.V." Bremen

       

      Persönliches Budget Oberbayern

      Sozialverwaltung Bezirk Niederbayern

       

       

       

       

       

       

      Beratungsstellen der Bundesländer für finanzielle Fragen

       

      Persönliches Budget Baden-Württemberg

      Persönliches Budget Bayern

      Persönliches Budget Berlin

      Persönliches Budget Brandenburg

      Persönliches Budget Bremen

      Persönliches Budget Hamburg

      Persönliches Budget Hessen

      Persönliches Budget Mecklenburg-Vorpommern

      Persönliches Budget Niedersachsen

      Persönliches Budget Nordrhein-Westfalen

      Persönliches Budget Rheinland-Pfalz

      Persönliches Budget Saarland.  (weitere Beratungsstellen)

      Persönliches Budget Sachsen

      Persönliches Budget Sachsen-Anhalt

      Persönliches Budget Schleswig-Holstein

      Persönliches Budget Thüringen

       

      Überregional:

      Bundesarbeitsgemeinschaft "Persönliches Budget e.V."

      Sozialverband Deutschland

      Sozialverband VDK

       

      Unterstützung für "persönliche Hilfestellung"

      Persönliche Assistenz

       

       

      Bei gleichzeitiger "anerkannter geistiger Behinderung: Lebenshilfe

       

      Gerne können Sie uns "ablehnende" Bescheide dieser Stellen für eventuell mögliche "Einwände" zusenden.

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      Ansprechstellen Österreich- Schweiz

      1     Ansprechpartner in Österreich

      Auch aus Österreich werden uns regelmäßig ähnliche Probleme und Aussagen der Behörden bei den Problemen Umwelterkrankter generell gemeldet wie in Deutschland.

      Hier empfehlen wir ebenfalls:

      Antrag auf Hilfestellung bei der Durchsetzung verbriefter Rechte durch die UN Behindertenrechtskonvention beim jeweils zuständigen Behindertenbeauftragten:

      https://www.behindertenrat.at/ueber-uns/team/

      https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201113_OTS0141/die-behindertenanwaltschaft-begruesst-die-partnerschaft-von-bizeps-mit-dem-oesterreichischen-behindertenrat

       

      Infos bezüglich Anträgen auf einen Behindertenausweis sind hier zu finden: LINK

       

       

      Gerne können sich Betroffene, die hier abschlägige Bescheide zu Unterstützungsansuchen erhalten an uns wenden – wir können allerdings Einspruchsempfehlungen nur anbieten, wenn uns tatsächlich schriftliche Bescheide, aber auch Atteste vorgelegt werden. Mündliche Aussagen sind hier wenig hilfreich.

      Eines der größten Probleme ist immer wieder aber auch die Suche nach einem qualifizierten Umweltmediziner und/ oder Klinik.

       

      Wir empfehlen auch hier, vor einer Terminvereinbarung mit einem "Umweltarzt" nachzufragen, ob dieser in der Vergangenheit bereits Umwelterkrankungen wie MCS, EHS, ME/CFS überhaupt bereits jemals diagnostiziert und vor allem auch attestiert hat; sonst ist die Gefahr groß, einem Arzt zu begegnen, der sich zwar mit "Umweltmedizin" schmückt, Umwelterkrankte aber bevorzugt – ohne umfassender umweltmedizinischer Anamnese ( "Handlungsorientierte umweltmedizinische Praxisleitlinie") zum Psychiater schickt. (Beispiel)

       

       

      2     Behindertenrechte in der Schweiz

      Auch die Schweiz hat spät aber doch (2014) die UN Konvention unterschrieben.

      https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/gruppen/behinderte/bericht-behindertenpolitik

      Die Rechte Behinderter sind auch grundsätzlich festgelegt im

      Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG),

      weitere Infos bietet das

      Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung EBGB

       

      Der Zugang zu diesen verbreiften Gleichstellungsrechten ist aber ebenso schwierig wie in den übrigen europäischen Ländern, zumal im Vorfeld die attestierte Diagnose MCS nur schwer erhältlich ist, die Anerkennung von Umwelterkrankungen als echte Behinderung sehr oft noch nicht wirklich realisiert wird. Ansprechpartner bei Bund und Ländern

      Beratung und Unterstützung bietet unter anderem:

      pro infirmis (ganzheitliche Sozialberatung)

       

      In vielen Fällen müssen Behörden und Institutionen erst "informiert" werden, dass es sich bei vielen Umwelterkrankungen um echte "Behinderungen handelt, die eine Teilhabe am öffentlichen Leben" verhindern oder massiv erschweren, und daher auch für derart Betroffene die UN Behindertenrechtskonvention zu beachten ist. 

       

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      Mobilität für Umwelterkrankte

      Ein von den Behörden meist überhaupt nicht erkanntes Problem vieler Umwelterkrankter ist die Frage der Mobilität.

       

      Öffentliche Verkehrsmittel sind für viele "unbenützbar" (Emissionsbelastungen aus Polsterbezügen bei Bahn und Bus, parfümierte Mitreisende, WLAN in Bahn und Bussen) erschweren (oftmals verhindern) Behördenbesuche und Einkauf.

       

      In vielen Fällen auf Grund der Erkrankung arbeitsunfähig, landen Betroffene sehr schnell bei Hartz IV, vor allem da sämtliche Hilfestellung für Rehabilitationsmaßnahmen (barrierefreier Arbeitsplatz) völlig fehlen.

      Dies zwingt sie zusätzlich oft, einen mühsam angepassten Wohnsitz im städtischen Bereich aufzugeben und "preisgünstigere" Unterkunft im ländlichen Bereich zu suchen.

      Hier kommt es aber zur völligen Isolierung, da die Mittel für Erwerb und Erhalt eines eigenen Fahrzeuges völlig fehlen.

      Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation
       

      Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Leistungen

       

      1.zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,

      2.für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung,

      3.zur Erlangung einer Fahrerlaubnis.

       

      Die Leistungen werden als Zuschüsse und nach Maßgabe des § 9 als Darlehen erbracht. Mehr Infos

       

      Diese Verordnung hilft aber bedauerlicherweise nur, wenn das Kfz für eine berufliche Tätigkeit oder die Erreichung des Arbeitsplatzes unverzichtbar ist. ("persönliche Voraussetzungen")

       

      Rechtlich zu klären – was ist, wenn das Kfz auch für die Besuche des Jobcenters und für "vorgeschriebene" Vorstellungsgespräche unverzichtbar ist?

       

      Sozialgesetzbuch (SGB IX)

       

      Hier finden sich allerdings eindeutige Grundlagen, die in Anspruch genommen werden sollten:

       

      Neuntes Buch
      Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

       

      § 83 Leistungen zur Mobilität

       Leistungen zur Mobilität umfassen

       

      1.Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst, und

      2.Leistungen für ein Kraftfahrzeug.

       

      (2) Leistungen nach Absatz 1 erhalten Leistungsberechtigte nach § 2, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist. Leistungen nach Absatz 1 Nummer 2 werden nur erbracht, wenn die Leistungsberechtigten das Kraftfahrzeug führen können oder gewährleistet ist, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug für sie führt und Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht zumutbar oder wirtschaftlich sind.

       

      (3) Die Leistungen nach Absatz 1 Nummer 2 umfassen Leistungen

       

      1.zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,

      2.für die erforderliche Zusatzausstattung,

      3.zur Erlangung der Fahrerlaubnis,

      4.zur Instandhaltung und

      5.für die mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs verbundenen Kosten.

       

      Die Bemessung der Leistungen orientiert sich an der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung.

      (Siehe Punkt A)

       

       (4) Sind die Leistungsberechtigten minderjährig, umfassen die Leistungen nach Absatz 1 Nummer 2 den wegen der Behinderung erforderlichen Mehraufwand bei der Beschaffung des Kraftfahrzeugs sowie Leistungen nach Absatz 3 Nummer 2.

      Mehr Infos

      "Deutungsunklarheit" besteht unsererseits aktuell bezüglich des Begriffes Kennzeichen G im Behindertenausweis: Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeithier besteht teilweise die "Interpretation" für die angesprochenen Leistungsansprüche müsste diese im SGB nicht definierte Kennzeichnung im Behindertenausweis vermerkt sein. Wir werden versuchen, hier eindeutige Antworten zu finden.

      Auch hier laden wir Umwelterkrankte mit Behindertenausweis ein, entsprechende Anträge zu stellen und uns "Ablehnungen" für die Vorbereitung von Einsprüchen zur Verfügung zu stellen.

      Beratung zur Antragstellung bieten je nach Bundesland die zuständigen Versorgungsämter bzw. Integrationsämter. Überblick

       

      Wir empfehlen grundsätzlich, Beratungen und Unterstützung auch zu diesem Thema nur in schriftlicher Form anzufordern - unter Vorlage des Behindertenausweises und prägnanter und nicht ausufernder Schilderung der krankheitsverursachten Beeinträchtigungen am "öffentlichen Leben". Nur in solchen Fällen sind wir in der Lage, Vorschläge für Einsprüche wegen "Nichteinhaltung der UN- Behindertenrechtskonvention" für Sie vorzubereiten.

      Siehe auch dazu:

      Handlungsempfehlung für Umwelterkrankte für den Umgang mit Behörden und Institutionen 

       

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      Forderung nach besserer Ausbildung

      Jahrelange Begleitung von Auseinandersetzungen Umwelterkrankter mit Amtsärzten, Gesundheitsämtern, Schul- und anderen Behörden, teils "selbsternannten"„Umweltkliniken“ und "Fachabteiliungen für Umweltmedizin", vor allem aber auch Staatsanwälten, Richtern, Rechtsanwälten, ebenso wie Architekten, Baufirmen, Baustoffindustrie beweisen uns einen eklatanten Ausbildungsmangel zu Fragen der Umweltkrankheiten, des Umweltrechtes und Fragen der Wohngesundheit bei zahlreichen der Genannten.

      Dies zwingt Betroffene immer wieder, soferne sie überhaupt noch die physische und psychische Kraft dafür aufbringen und vor allem auch engagierte und qualifizierte Anwälte finden, zu oft jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen – die bei entsprechenden Richtern auch zu erschreckenden Urteilen führen können.

      Negative Gerichtsurteile

      Positive Gerichtsurteile  

       

      Die zahlreichen negativen Gerichtsurteile stellen aber auch einen massiven Verstoß gegen die von Deutschland unterzeichnete UN Behindertenrechtskonvention dar - umwelterkrankt Behinderte werden von vielen Ärzten, Kliniken, Richtern und Behörden definitiv diskriminiert.  (Barrierefreiheit für Umwelterkrankte)

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      MCS, EHS - Psychokrankheiten (NOCEBOEFFEKT)?

       

      Psychopharmaka statt qualifizierter Therapierung und  Minimierung von Umweltbelastungen (toxische Stoffe, Strahlungen)

      Siehe dazu auch Stellungnahme "Psychopharmaka für Umwelterkrankte"

      Immer wieder werden Chemikaliensensitive (u.a. MCS- Kranke) von "ignoranten" Ärzten lieber psychiatrisiert als qualitativ therapiert - offen die Frage ob es sich um Ignoranz, Unwissenheit oder "Pharmaindustriehörigkeit" handelt – die Pharmaindustrie freut sich sicherlich über Mehrumsatz bei Psychopharmaka an Stelle einer patientengerechten Behandlung mit Empfehlungen zu "chemie-minimierten" Lebensumfeld. 

      In unserer wöchentlichen Beratungshotline erfahre ich regelmäßig von Umwelterkrankten, deren Chemikaliensensitivität geleugnet wird,

      Beispiel:  "Zwangs- Psychiatrisierung" eines MCS Betroffenen?

      aber auch von allgemeinen Bagatellisierungen definitiver Schadstoffbelastungen vor allem in Schulen und Kitas durch Ärzte, Gutachter und Behörden

      Bagatellisierung von Schadstoffbelastungen durch manche (!) Klinikärzte und "Gutachter" 

       

      Die Zunahme von Umwelterkrankungen insgesamt ist damit sicherlich garantiert, zumal gesetzliche Grenzwerte dank exzellenter Lobbyarbeit der Industrie ständig den tatsächlichen Risiken nachhinken. (Beispiele jahrzehntelanger Ignoranz

       

      ============

      Gerne  behauptet: Bei MCS handelt es sich um eine "Selbstdiagnose"! 

      Konträr zu offiziellen Einstufungen von MCS als organische Krankheit äußert sich beispielsweise aktuell auch das bayerische Gesundheitsministerium in einem Schreiben vom 11.11.2016:

      "Was den von Ihnen erwähnten Spezialfall „Multiples Chemikalien Syndrom (MCS) betrifft, so liegt hier nach unserer Kenntnis keine wissenschaftlich konsentierte und quantifizierbare Ursachen-Wirkungsbeziehung vor. Eine Objektivierung ist bislang nicht möglich, daher handelt es sich um eine Selbstdiagnose. Es wird in der wissenschaftlichen Diskussion eine sog. somatiforme Störung angenommen.

      Schriftverkehr November 2016 

      ============ 

       

      Diskutiert wird zunehmend die "Unabhängigkeit" jener Ärzte, die - sehr "kooperativ" markttätig  zusammen mit Vertretern der Pharmaindustrie gerade im Bereich Psychopharmaka sehr "verschreibungaktiv"  zu sein scheinen- siehe dazu : "Seelsorge für die Industrie". 

      Presserat rügt SZ wegen Bericht zu "Noceboeffekt 

       

      Literaturempfehlung:

      Empfehlenswert erscheint uns dazu eine Publikation der Hans Böcklerstiftung von Werner Maschewsky:

      "Psychisch gestört oder abreitsbedingt krank?"  aus dem Jahr 2000, zu deren Aussagen sich leider bis heute nichts geändert hat!

      Auf Seite 75 stellt der Autor im Kapitel: "Was versteht man unter"Psychiatrisierung erkrankter Arbeitnehmer?"(mit einem Fallbeispiel) fest:

       

      "Daher stellt sich oft die Frage: psychosomatisch oder neurotoxisch?

      In der Theorie lässt sie sich zufriedenstellend klären. Doch die Praxis sieht anders aus: medizinische Theorien haben viele »blinde Flecken« in der Arbeitswelt; die Diagnostik ist weder in der Lage noch auch nur bemüht, berufliche Schäden zu identifizieren; der »gutwillige« Arzt erfährt bald, dass er sich mit bestimmten Diagnosen und Gutachten nur Ärger einhandelt. 

      So gibt es weiterhin sehr viele Diagnosen von (rechtlich folgenlosen) psychosomatischen Erkrankungen, aber sehr wenige Diagnosen und Anerkennungen von (rechtlich folgenschweren) arbeitsstoffbedingten Nervenschäden.

      Es ist daher wahrscheinlich, dass viele solcher Nervenschäden und MCS-Erkrankungen gar nicht erst festgestellt, sondern als psychische oder psychosomatische Störungen fehldiagnostiziert und »weggedrückt« werden."

       

      Immer wieder erreichen leider auch uns Berichte,

      dass Ärzte und Kliniken 

       

      Psychoerkrankungen als Folge von Ignoranz und sozialer Isolierung

      Belächelt am Arbeitsplatz von den Kollegen, gemobbt von Vorgesetzten, sehr oft auch nicht ernst genommen von den engsten Familienmitgliedern, ignoriert von den Krankenkassen - wen kann es  da noch verwundern, dass  viele Betroffenen nach einigen Jahren "Isolation"  auch tatsächlich sehr oft "psychische" Veränderungen aufweisen, und damit Ihren "Gegnern" ungewollt weitere Argumente einer "eingebildeten Krankheit" liefern. Zu unterscheiden ist dabei aber zwischen Ursache und Wirkung:

      Somatopsychisch - psychosomatisch

      "In der Medizin wird meistens das betonte Wort nach vorne gestellt. Das Wort Soma kommt aus dem Griechischen und bedeutet “Körper”. Wer an einer psycho-somatischen Erkrankung leidet, der hat also eine psychische Störung, die zu körperlichen Beschwerden führt. Depressionen beispielsweise können sich in Rücken- oder Magenschmerzen äußern, ohne dass eine körperliche Erkrankung vorliegt.

       Im umgekehrten Fall handelt es sich um eine somato-psychische Erkrankung: Wer Krebs hat, der ist natürlich auch psychisch beeinträchtigt. Der Betroffene kann also eine Depression als Folge seines geschwächten körperlichen Zustandes haben."   http://www.medizin-im-text.de/blog/95/psychosomatisch-oder-somatopsychisch/ 
       

      Ärzteinformation zur "Klassifizierung" 

      Jahrelang wurde die Erkrankung  (wurden die Patienten) von Pseudo- "MCS Spezialisten" in den Bereich der "Psychiatrie"- verbannt:

      immer wieder "unterstützt" auch durch sogenannte "wissenschaftliche" Studien: 

      Beispiel-Zitat Universität Bonn:

      "Unsere Ergebnisse stützen eindeutig die These, dass psychologische Mechanismen für die Entstehung einer MCS verantwortlich sind, die Symptome also in der Regel nicht durch Umweltgifte hervorgerufen werden" 

      http://www3.uni-bonn.de/die-universitaet/informationsquellen/presseinformationen/2006/369?set_language=fr:

       (Untersuchungen an Studenten, die sich vorübergehend in "leicht PCB belasteten" Gebäuden aufhielten und anschließend "befragt" - aber gar nicht ärztlich untersucht- wurden.)

      Natürlich gibt es bei Chemikalienunverträglichkeit, EHS wie bei zahlreichen anderen Krankheiten Fällen "psychischer" Ursachen - dies allerdings zu pauschalieren entspricht sicher nicht dem heutigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse.

      Pauschalaussage Uni Mainz, 2013:

      „Es spricht allerdings vieles dafür, dass es sich bei der elektromagnetischen Hypersensitivität um einen sogenannten Nocebo-Effekt handelt“ (Quelle)

       

      Eine eindrucksvollen Überblick über Beschwerden, Krankheit und Anamnese/ Therapie bietet die Zusammenfassung von 

      Dr. med Arne Schäffler: (21.03.2016)

      "Das MCS Syndrom"

       

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      Verursacher und Verbreitung der Krankheit - DBU Praxisleitlinie; Europaem Konsensuspapier

      Uneinigkeit in der Ärzteschaft zu Bezeichnungen, Ursachen,  Anamnese und Therapien

      Seit Jahren werden Fragen der Bewertung, "Anerkennung" und Behandlung diverser "möglicherweise umweltverursachter" Erkrankungen sehr konträr diskutiert.

      Beispiele:

      Klinische Umweltmedizin

      "In der klinischen Umweltmedizin stellen sich Patienten mit vielfältigen Beschwerden vor, die eine sorgfältige Abwägung möglicher Umweltbelastungen und konkurrierender Erklärungsoptionen erfordern. Neben der Anamnese, klinischen Untersuchung und Differenzialdiagnose sind nach strenger Indikationsstellung Analysen von Körperflüssigkeiten, Ortsbegehungen und Umgebungsanalysen in die Bewertung miteinzubeziehen." 

      Zitat aus  "DBU Online Handlungsorientierte umweltmedizinische Praxisleitlinie", (2011/ Deutscher Berufsverband der Umweltmediziner e.V.)

      "Besonders empfindlich gegenüber chemischen Expositionen oder Gerüchen reagieren nach einem deutschen Survey von Hausteiner et al. (2005) 0,5% der Bevölkerung (1 von 200!). Diese Personen hatten tägliche Symptome aufgrund einer besonderen chemischen Empfindlichkeit oder MCS.

      Hieraus kann indirekt die Häufigkeit umweltmedizinischer Erkrankungen geschätzt werden:
      So lag der Anteil an Patienten mit MCS bzw. stark ausgeprägter chemischer Sensitivität an allen umweltmedizinischen Fällen einer entsprechenden Falldokumentation der Kassenärztlichen Vereinigung in Schleswig-Holstein bei 6% (von n=916) (Bauer et al. 2001, Wassermann et al. 2001). 

      Hochgerechnet ergäbe sich daraus eine Schätzung für umweltmedizinische Erkrankungen (auch leichter Art) von 8,3% der Bevölkerung in ärztlicher Behandlung.
      Dieses sollte jedoch lediglich als Schätzwert angesehen werden. 

      Die an der Falldokumentation beteiligten (n=85) Ärzte dokumentierten am häufigsten Innenraum-Expositionen als ursächlich:
      · Biozide (32%)
      · Schimmelpilze (27%)
      · Lösemittel / VOC (Volatile Organic Compounds) (21%)
      · Formaldehyd (16%)


      42% der Betroffenen hatten eine Misch- bzw. Mehrfachexposition. Ein Expositionsstopp erbrachte in den meisten Fällen deutliche Besserung oder vollständige Wiederherstellung.
      (EVG= III-IV, Konsens= A / 83%).

       

      Die teilweise sehr emotionell vorgebrachte

      Kritik von manchen MCS Betroffenen an diesen umweltmedizinischen Leitlinien, 

      damit würde erneut MCS als Psychokrankheit "deklariert" kann bei gewissenhafter Betrachtung seitens EGGBI und nach zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen auch im Rahmen der kostenlosen Beratungshotline)  und Umweltärzten keinesfalls nachvollzogen werden. Siehe dazu auch: offizielle DBU Presseaussendung

      Der bloße Hinweis, daß es in vielen Fällen auch - gerade durch Isolation, Unverständnis der Umwelt zu (nachträglichen)psychischen Symptomen kommen kann, die sinnvollerweise "psychologisch" behandelt werden sollten - bietet für  Kritik ebensowenig Anlaß 

      als die Beteiligung  unter anderem auch von einer Fachklinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin an der Leitlinienerstellung, einer Klinik, in welcher die Tatsache von Umwelterkrankungen als Auslöser (!) psychischer Probleme durchaus  erkannt worden ist, und daher auch  für solche Patienten  bei Bedarf eine ganzheitliche Behandlung angeboten wird.

      Wesentlich:

      Die hier zitierten Praxisleitilinen betreffen grundsätzlich Umwelterkrankungen und beziehen sich keineswegs nur auf MCS Betroffene. 

      Konsensuspapier

      Europäische Akademie für Umweltmedizin (EUROPAEM) und  Österreichische Ärztekammer Referat Umweltmedizin (März 2012)

      Das  Papier  versteht sich als Ergänzung zu den vom Deutschen Berufsverband der Umweltmediziner (dbu) erarbeiteten handlungsorientierten umweltmedizinischen Praxisleitlinien.

      Zitat:

      Es ist eine Zuordnung nach dem derzeitigen Standard der ICD‐10‐GM (in der aktuelle 10. Revision, Version von 2011) vorzunehmen:

      Für CFS im Kapitel VI („Krankheiten des Nervensystems“) unter dem Schlüssel G93.3,

      für FM im Kapitel XIII („Krankheiten des Muskel‐Skelett‐Systems und des Bindegewebes“) unter dem Schlüssel M97.7,

      für MCS im Kapitel XIX („Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen“) unter dem Schlüssel T78.4.

      Für das EMF‐Syndrom wird bis auf Weiteres die Verwendung der Schlüsselnummer Z58.4 „Exposition gegenüber Strahlung“ gemäß der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD‐10) empfohlen.  

      http://www.europaem.de/2_news.html

       

      EGGBI will (und muss) sich aus den vielfachen  medizinischen unterschiedlichen "Einstufungen" grundsätzlich und konsequent heraushalten.

      Bei unserer Hotline melden sich aber ständig Betroffene, die tatsächlich auf viele Stoffe sehr heftig reagieren. Unsere Aufgebe sehen wir daher ausschließlich darin, diesen Anrufern

       

      • möglichst kompetente medizinische Ansprechpartner zu benennen (Manko bei ärztlicher Versorgung für Chemikaliensensitive)
      • bei der Auswahl der individuell "verträglichsten" Bauprodukte bestmögliche Hilfestellung zu geben  (optimal in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten)
      • Planer, Handwerker, Bauunternehmen  dahingehend zu sensibilisieren, dass es sich bei vielen Bauherren um tatsächlich  chemikaliensensible Personen handelt, die nicht nur auf toxische, sondern auch auf zahlreiche natürliche Stoffe, Gerüche  intensiv reagieren können  (ungeachtet der medizinischen Bezeichnung  von deren Beschwerden - Allergien, MCS oder ähnliches)  - und dass bei baulichen Maßnahmen erhöhte Vorsicht bezüglich Emissionen, Gerüchen bei Produktauswahl und baulicher Umsetzung zu walten hat.   

      DIe wissenschaftlich fachliche Diskussion zu Diagnose und Therapie muss den entsprechenden Institutionen  (Kliniken, Umweltärzten, Behörden, Patientenorganisationen, Krankenkassen) vorbehalten bleiben.

       

       

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      Internationale Zahlen und "Bewertungen" zur Verbreitung von Umwelterkrankungen

      Wesentlich höhere "Verbreitungs-Zahlen" ergeben sich bei Betrachtungen internationaler Studien – vor allem aus Ländern, in denen beispielsweise MCS seit langem „anerkannt“ und professionell diagnostiziert wird:

      Hinweise auf die internationale Entwicklung der Diagnose von MCS:

      „Seit den 90-er Jahren nimmt vor allem in den USA die Häufigkeit von registrierten MCS-Fällen deutlich zu. Schätzungen gehen von 4 bis 34% MCS-Fällen in der Weltbevölkerung aus (Kreuzter et al., 1999; Lipson, 2004; Ivins, 1998).

      Beispielsweise nennt eine Studie mit 1582 Bewohnern von Atlanta, USA, eine Häufigkeit von 12,5% für eine Chemikalien-Überempfindlichkeit und eine Häufigkeit von 3,1% für Patienten mit ausdrücklicher MCS-Diagnose. 42,7% der Patienten mit Überempfindlichkeit konnten eine Ursache der Krankheit benennen, davon führte die Mehrzahl Chemikalien als Ursache an (Caress, Steinemann, 2004).

      Wesentlich interessanter die US- Zahlen aus 2018:

       

      Hinweise auf die internationale Entwicklung der Diagnose von MCS: 

      „Seit den 90-er Jahren nimmt vor allem in den USA die Häufigkeit von registrierten MCS-Fällen deutlich zu. Schätzungen gehen von 4 bis 34% MCS-Fällen in der Weltbevölkerung aus (Kreuzter et al., 1999; Lipson, 2004; Ivins, 1998).  

       

      Beispielsweise nennt eine Studie mit 1582 Bewohnern von Atlanta, USA, eine Häufigkeit von 12,5% für eine Chemikalien-Überempfindlichkeit und eine Häufigkeit von 3,1% für Patienten mit ausdrücklicher MCS-Diagnose. 42,7% der Patienten mit Überempfindlichkeit konnten eine Ursache der Krankheit benennen, davon führte die Mehrzahl Chemikalien als Ursache an (Caress, Steinemann, 2004).  

       

      Aktuelle Studien aus den USA  (2018) 

      Während noch 2004 12,6 % der Bevölkerung bei einer Studie von einer Überempfindlichkeit berichten, die Anzahl der attestierten MCS Fälle bei 3,1 % lagen – American Public Health Association 

      erhöhten sich diese Werte maßgeblich bei einer weiteren Studie von Anne Steinemann , PhD im Jahr 2018  

      Journal of Occupational and Environmental Medicine 

      Eine nationale Prävalenz von 12,8% medizinisch MCS diagnostizierter, 25,9% selbst berichteter chemische Sensitivität, wurde in dieser repräsentativen Umfrage ermittelt.(siehe Tabelle 1 ). Verglichen mit früheren Studien, hat die Prävalenz von diagnostizierten MCS über drei Mal zugenommen (2,5%, 3,9% bis 12,8%) und die selbst berichtete chemische Sensitivität hat sich in etwa 10 Jahren über zwei Mal erhöht (11,1%, 11,6% bis 25,9%). 

       

      Dazu ein Zitat:

      Hintergrund der großen Schwankungsbreite der Häufigkeitsangaben ist vermutlich eine in vielen damaligen Publikationen noch unklare bzw. umstrittene Abgrenzung von MCS gegenüber verwandten Krankheitsbildern wie Chemikalien-Allergien und dem Chronischen Erschöpfungssyndrom (Chronic Fatigue Syndrome, CFS) (Lipson, 2004; Kreuzter et al., 1999).

      Folgende Faktoren für die Häufigkeitszunahme bei den Chemikalien-Überempfindlichkeiten werden genannt:

      a) die zunehmenden vollklimatisierten und hermetisch abgedichteten Innenräume,

      b) die zunehmende Anwendung von Konsumprodukten, die flüchtige organische Stoffe (VOC, „volatile organic carbons“) abgeben,

      c) die zunehmende Produktion und Vermarktung synthetischer Chemikalien (Ashford, Miller, 1998),

      d) von diesen Chemikalien wird ein großer Teil als toxikologisch bedenklich eingeschätzt, wie z.B. die so genannten „POPs“, „Persistant Organic Carbons“, die durch eine hohe Umweltstabilität, Fettlöslichkeit und damit verbundene Anreicherung im Fettgewebe, Anreicherung in Nahrungsnetzen und chronisch toxische Wirkungen gekennzeichnet sind (EU-Kommission, 1999; OSPAR-Fact Sheets).“

      Zitiert aus:  Dr. Hans Ulrich Hill

      Ein Krankheitsbild aus dem Formenkreis der chronischen Multisystemerkrankungen (CMI)

       

      Brisante Publikation zu MCS  von amerikanischer Universität

      Forscher von der North Carolina State University führten erstmals ein groß angelegtes  Screening im Bezug auf Auswirkungen von Chemikalien auf menschliche Zellen durch -

      die Daten helfen, die Risikobewertung zu verbessern und geben Aufschluss, wie unsere Gene mit bestimmten Chemikalien interagieren.

      weitere Informationen

      zum Bericht

      Environ Health Perspect ; DOI: 10,1289 / ehp.1408775

       =================================================

       Professor Pall, Washington bestätigt ebenfalls: 

      "Die multiple Chemikaliensensitivität (1) (MCS), auch als chemische Intoleranz, multiple Chemikaliensensitivitäten, Chemikaliensensitivität oder giftstoffinduzierter Toleranzverlust (TILT)
      bekannt, ist eine Erkrankung bzw. Krankheit, bei der eine zurückliegende Chemikalienexposition offenbar die umfassenden unspezifischen Chemikalien-Überempfindlichkeiten verursacht, die für MCS charakteristisch sind. 

      Die Annahme, dass das Auftreten von MCS durch eine zurückliegende Chemikalienexposition eingeleitet wird, geht schon aus der Bezeichnung TILT selbst hervor."

       

      Die Prävalenz von schwerer MCS in den USA beträgt rund 3,5 % der Bevölkerung, wobei ein sehr viel größerer Anteil, möglicherweise 12-25 %, mäßig betroffen ist (1, 5).

      Die umfassendsten Studien wurden in einer Publikationsserie von Caress und Steinemann (31) veröffentlicht.

      Studien aus Kanada, Deutschland, Dänemark und Schweden ergaben ähnliche bis etwas niedrigere Prävalenzschätzungen, ungefähr 50 bis 100 % der US-Werte (1). Vor dem Hintergrund dieser Studien scheint MCS eine sehr hohe Prävalenz zu haben, sogar noch höher als die von Diabetes. 

      In vier von diesen Studien konnte auch eine hohe Komorbidität zwischen MCS und anderen wichtigen chronischen Krankheiten (32-35) nachgewiesen werden, ein weiterer Beleg für die enorme Bedeutung von MCS für das Gesundheitswesen.

      Zitiert aus:  Martin L. Pall, Washington State University (Seite 9) 

      ================================================

      Grundsätzlich scheint es in den USA mehr Verständnis für MCS geben:

      Bereits 1999(!) berichtete 

      Prof. Dr. Werner Maschewsky (inzwischen i.R.) , Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg

      in einer Publikation für die TU Berlin zu MCS:

      "In den USA ist man in dieser Hinsicht fünf bis 10 Jahre weiter als bei uns. In einigen Regionen der USA ist das Bewußtsein schon sehr weit, und die Betroffenen werden nicht mehr diskriminiert wie bei uns.... man weiß, daß es einem auch selber passieren kann" Bericht

       

       

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      Krebs als Folge von Umweltbelastungen?

      Mit Anstieg der Fallzahlen nimmt auch die Diskussion über die Ursachen zu. Im Verlauf der letzten Jahre wurden unterschiedliche Fragen gestellt: Gibt es eine Krebspersönlichkeit? Ist die Überalterung der Bevölkerung schuld? Ist Krebs eine Umwelterkrankung? Oder ist es einfach Schicksal, wen es trifft?

      Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC): "Krebs ist zu großen Teilen eine Umwelterkrankung und vermeidbar"

      Bericht

      Siehe auch: Krebs - eine Umweltkrankheit?

      und Zusammenfassung: Ursachen von Krebs

      und weitere - unter anderem oft -umweltbedingte Erkrankungen

      Eine Reduktion von Umweltbelastungen sollte somit in allen Bereichen - Wohnung, Lebensmittel, Kleidung, Reinigungs- und Pflegemittel, Beduftungen wesentlicher Bestandteil unserer Kaufverhaltens werden.

      Wichtig wäre dabei aber vor allem eine

      • umfassende Aufklärung der Verbraucher  (z.B. im EGGI Arbeitsbereich Bau vor allem auch von von Planer, Handwerker, Baustoffhandel), 
      • eine ehrlichere offene Kommunikationspolitik der Industrie
      • strengere Gesetze vor allem bezüglich der Kennzeichnungspflicht von Inhaltsstoffen
      • grundsätzlich strengere Umweltgesetzte im Hinblick auf Emissiononen in Innneräumen und außerhalb
      • bessere Ausbildung der Ärzte (Etablierung des Ausbildungsbereiches „Umweltmedizin“ sowohl für praktische Ärzte als auch für Klinikmediziner mit einer wirtschaftlichen Perspektive durch Übernahme von Kosten für umweltmedizinische Behandlungen durch Kassen.) - 
      • eine Gesundheitspoiltik, die nicht mehr von der Pharmalobby gesteuert wird (2 Klassenmedizin)
      • eine Sozialgesetzgebung, die qualitative Hilfe für Umwelterkrankte bietet, an Stelle der derzeitigen Einstufung als "psychosomatisch" - entgegen international anerkannten Forschungsergebnissen.

      Beispiele: 

      • PCB und Krebs:

      Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind Weichmacher, die in Deutschland bereits seit 1978 verboten sind. Allerdings steckt der krebserregende Stoff noch heute in zahlreichen öffentlichen Gebäuden, zum Beispiel in Kindergärten, Schulen und Universitäten.

      PCB gelangt aus Fugenmassen und Farben in die Raumluft. Die Internationale Agentur für Krebsforschung hat PCB in die höchste Gefahrengruppe eingeordnet. Damit gilt PCB als krebserregend. Täglich atmen Tausende Schüler, Studenten, Lehrer und Professoren PCB in so hoher Konzentration ein, dass sich ihr Krebsrisiko. Bericht Das Erste:  Billiger Baustoff mit Spätfolgen

      „Die I.G. Farbenindustrie AG, heute Bayer AG, hat PCB-haltiges Baumateriel von 1935 bis 1972 in Deutschland verkauft. Für die Kosten der PCB-Sanierungen fühlt sich die Bayer AG nicht zuständig. Es gebe dazu keine gesetzliche Verpflichtung, teilt das Unternehmen mit. Die Eigentümer der Gebäude müssten dafür Sorge tragen, dass eine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgeschlossen ist. Die Bayer AG verdient auch an der Entsorgung ganz legal mit - sie entsorgt PCB in Sondermüllverbrennungsanlagen.“ Zitat „Das Erste“

      Die PCB Richtlinie in Deutschland  orientiert sich an Einschätzungen aus 1994 (!) und mutet den Raumnutzern eine PCB Konzentration in der Atemluft zu, die um den Faktor 50 über dem Wert liegt, den die Weltgesundheitsorganisation WHO seit 2003 für tolerabel hält.  Siehe dazu auch "gesetzliche Grenzwerte...."

       

      • PVC, Weichmacher als Krebsverursacher: 

      siehe Diskussionsseite EGGBI 

      sowie

       

      • Gefahren für die menschliche Gesundheit durch hormonell wirksame Zusätze in Kunststoffprodukten:

      In der Bevölkerung der westlichen Länder wurden über die letzten Jahrzehnte gesundheitliche Trends beobachtet, die mit dem zunehmenden Gebrauch von hormonell wirksamen Chemikalien in Verbindung stehen können:

      • verminderte Fruchtbarkeit

      • sinkende Spermienzahlen und abnehmende Spermienqualität

      • steigende Zahl von Fehlentwicklungen der Hoden

      • verstärktes Auftreten von Funktionsstörungen der Eierstöcke

      • Zunahme von Zellwucherungen am Eierstock (Endometriose)

      • Fehlsteuerungen von Schilddrüsenhormonen

      Zunahme von Brust-, Prostata- und Hodenkrebs. (WWF Seite 6)

       

      Blutkrebs

      Nach wie vor versuchen "Gutachter" mit der Zusatzbezeichnung "Arbeits- und Umweltmedizin" beispielsweise Styrol als Auslöser von Blutkrebs entgegen der aktuellen Fachliteratur zu verleugnen. Selbst Aussagen des Robert-Koch-Instituts zu diesem Thema werden von "Interessenvertretern()?" von Arbeitnehmern als "unspezifische Aussagen" diskreditiert.

       

      Siehe dazu auch Kapitel:  Plasmozytom,   Non-Hodgkin-Lyndrom  und "Styrol krebserzeugend"(Berufskrankheit)

      Es stellt sich hier die Frage, wessen Interessen hier vertrteen werden!!!

       

      Brustkrebs

       

      Histologische Untersuchungen ergeben oft, dass Brustkrebsgewebe mit Schadstoffen, vor allem mit Pestiziden und Schwermetallen überlastet ist. Außerdem kommt es darauf an, wann die Aufnahme von Umweltschadstoffen erfolgte.

      Besonders die sensiblen Phasen der vorgeburtlichen Entwicklung und der Pubertät gelten als besonders gefährlich.

      Folgende Chemikalien wurden unter anderem als Brustkrebs fördernd identifiziert:

       

      • Polyzyklische Nitroaromaten (Nitro-PAK) kommen vor allen in Abgasen vor. 
      • Heterozyklische aromatische Amine(HAA) entstehen beim Grillen und Braten proteinreicher Nahrungsmittel wie Fleisch und Fisch.
      • Mykotoxin Ochratoxin A (OTA) entsteht unter anderem in Lebensmittel, die von Schimmelpilzen befallen sind.
      • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) kommen in Benzin und Tabakrauch, in geräuchertem, gegrilltem und gebratenem Fleisch, vor allem aber auch in älteren Parkettklebern, Abdichtungen vor .
      • Perfluoroctansäure (PFOA) wird unter anderem für Topfbeschichtungen mit Anti-Haft-Effekt und in Schmutz abweisenden Teppichen und Textilien eingesetzt. Als Verunreinigung kommt es auch im Trinkwasser vor.
      • Halogenierte Lösungsmittel kommen unter anderem in verschiedenen Pestiziden aber auch in Chloroform PVC und in Reinigungsmitteln vor. Auch das Treibhausgas FCKW gehört zu den halogenierten Lösungsmitteln.
      • Benzol steckt vor allem in Autoabgasen und in geringen Mengen auch im Zigarettenrauch.
      • Styrol wird zur Produktion verschiedener Kunststoffe benötigt, insbesondere von Styropor.
      • Ethylen- und Propylenoxide stecken unter anderem in Mitteln zum Korrosionsschutz, Pestiziden, Kühlflüssigkeiten und Desinfektionsmitteln.
      • Flammschutzmittel sollen die Entflammbarkeit reduzieren, beispielsweise von Kabeln, Teppichen, Gehäusen von Elektro- und Elektronikgeräten, speziellen Textilien, Dämmstoffen und Montageschäumen.
      • Acrylamid entsteht, wenn stärkehaltiges Essen stark erhitzt wird. Belastet sind unter anderem Pommes frites, Chips, Bratkartoffeln und Kekse.
      • Mutagen X (MX) kommt in chloriertem Trinkwasser vor.           
      • 1,3-Butadien findet sich in Zigarettenrauch, Autoabgasen und Benzindämpfen, Teppichrücken.            
      • Aromatische Amine werden zur Herstellung von Farbstoffen, Pestiziden oder Polyurethan-Schaum verwendet, der zur Produktion von Haushaltsschwämmen und Polstermaterial dient.
      • Hormone und andere hormonell wirksame Substanzen sowie verschiedene nicht hormonelle Medikamente können ebenfalls das Brustkrebsrisiko fördern. (cf)

      Textquelle unter anderem:   ECHA, "Netdoktor", Krebsliga, Krebsinformationsdienst

      Auch andere Substanzen in der Umwelt können schädigend auf den Menschen einwirken. Erst vor kurzem hat die International Agency for Research on Cancer (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die gesundheitlichen Gefahren durch Dieselabgase neu bewertet und stuft sie eindeutig als krebserregend ein.  

      Immer wieder erscheinen Pressemeldungen, dass Pestizide unerwartet im menschlichen Organismus nachgewiesen werden konnten. Besonders bei den Umweltschadstoffen sieht man, dass es zunehmend kompliziert wird, das Störungspotential genau einzukreisen, da inzwischen unüberschaubar viele Umweltfaktoren auf die Menschheit einwirken oder auf frühere Generationen eingewirkt haben. 

       

      Dieser umweltmedizinische Aspekt kann unter anderem für betroffene Frauen wichtig sein, da er eine andere Färbung in die Diskussion um die Krankheitsentstehung einbringt. Schließlich gibt es immer mehr Frauen, die trotz gesunden Lebensstils an Brustkrebs erkranken. Aus epigenetischer Forschung weiß man inzwischen, dass wir nicht nur das sind, was wir beispielsweise momentan essen, sondern auch durch das beeinflusst werden, was unsere Mütter oder Großmütter gegessen haben.

      Übrigens enthalten auch vermeintlich gegen die Erkrankung wirkende Medikamente zweifelhafte Stoffe. Werfen wir einen Blick auf die sogenannten Hilfsstoffe der marktüblichen Antihormone. Was für die Krankenkassen vordergründig billiger ist, hat möglicherweise einen hohen gesundheitlichen Preis: Manche Präparate enthalten Farbstoffe, z. B. E 102, die in früheren Jahren verboten waren, da sie Nebenwirkungen vor allem bei Kindern haben und Krebs fördern sollen.

      Aufgrund der EU-Gesetzgebung wurde diese wieder zugelassen. Sie sehen, dass es auch hier wichtig ist, die verschriebenen Präparate zu hinterfragen und genauer nachzuschauen. Quelle

      Siehe auch

      Krebs als Folge von Umwelterkrankungen?

       

       

       

      Über Ergänzungen, Korrekturvorschläge (mit Quellenangaben) an beratung@eggbi.eu freuen wir uns!

       

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      Gerichtsurteile - Anerkennung von MCS vor Sozialgerichten

      Seit 1990(!) haben bereits verschiedene Versorgungsämter "Überempfindlichkeit gegen Schadstoffe", aber auch namentlich MCS als Behinderung - ebenso wie als "Berufskrankheit" anerkannt.

       

      Ein bahnbrechendes Urteil bezüglich der "Begründung":

      Mögliche Berufskrankheit auf Grund toxisch-irritativer Stoffe im Niedrigkonzentrationsbereich trotz Einhaltung der MAK Werte:

      Sozialgericht Karlsruhe. 14.12.2016

      BK 1317 - Berufskrankheit durch Lösemittel:

      Hilfestellung könnte für an Lösungsmitteln Erkrankten auch eine Änderung eines wesentlichen Passus in einem Report der Gesetzlichen Unfallversicherung zur Berufskrankheit BK 1317 ("Malerkrankheit") sein.

       

       

       MCS als Schwerbehinderung mit einem GdB von 70%

      Sozialgericht Bremen, 02.04.2019  S 19 SB 145/16

      Die Klage hat im vollen Umfang Erfolg. Sie ist als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach § 54 Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) statthaft, zulässig und begründet. Der angefochtene Bescheid ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten. Sie hat einen Anspruch auf Feststellung eines GdB von 70. 

      Die Beklagte wird unter Abänderung ihres Bescheids vom 22. Januar 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. Mai 2016 in der Fassung des Ausführungsbescheids vom 26. März 2019 verurteilt, bei der Klägerin ab dem 7. August 2015 einen Grad der Behinderung von 70 festzustellen.                              

      Textquelle

       

      Urteil 28.02.2018

      Erfolgreich war auch die Klage einer Lehrerin, die wegen Ihrer MCS Beschwerden "zwangspensioniert" wurde, ohne ihr zuvor einen "barrierefreien Arbeitsplatz"(Punkt 6) anzubieten:

      Wichtige Zitate aus dem Urteil:

      • Bei einer möglichen Dienstunfähigkeit auf Grund einer Chemikalienunverträglichkeit einer Lehrerin muss der Dienstherr die für ihren Einsatz in Betracht kommenden Schulen konkret und nachvollziehbar überprüfen. (Rn. 81 – 88) (redaktioneller Leitsatz)
      • Die "Suchpflicht" nach einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit erstreckt sich auch auf eine Tätigkeit der Lehrerin außerhalb des Gymnasialbereichs. (Rn. 94) (redaktioneller Leitsatz)

      Mehr Infos dazu  (weitere Infos dazu: GEW Bayern

      Wichtig: Die Chemikalienunverträglichkeit wurde hier tatsächlich anerkannt!

       

       

      Urteile aus 2013

      &nb

      MCS als Ursache für volle Erwerbsminderungsrente

      Sozialgericht Braunschweig, 22.11.2013

      Das Sozialgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 22.11.2013 (Az. S 45 R 814/11) die volle
      Erwerbsminderungsrente einer Frau anerkannt, der im umfangreichen Gutachten des Neurologen N. eine MCS und eine bronchiale Hyperreagibilität bescheinigt worden war.

      Die beklagte Rentenversicherung hatte argumentiert, dass MCS kein eigenständiges Krankheitsbild sei, sondern ein spezielles Syndrom mit psychischen Beschwerden“. Das Gericht berücksichtigte im Urteil im Wesentlichen die vom Gutachter aufgeführten schweren Krankheitssymptome und erkannte den Zusammenhang von erheblichen Atemwegsbeschwerden und Unverträglichkeitsreaktionen mit einem schweren Arbeitsunfall an, bei dem ein chlorhaltiges Putzmittel fehlerhaft verwendet wurde.

      Textquelle

       

      MCS als Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 %      

      Sozialgericht Karlsruhe, 14.11.2013 

      Das Sozialgericht Karlsruhe hat durch Gerichtsbescheid vom 14.11.2013 (Az. S 12 SB 4431/11) die MCS des Klägers und Hypertonie als Schwerbehinderung aufgrund der vorliegenden Funktionsstörungen mit einem GdB von 50% anerkannt. Das beklagte zuständige Landesversorgungsamt hatte zuvor ein Gutachten des Umweltmediziners Dr. O. (hnsorge?) nicht anerkannt. Die daraufhin vom Gericht beauftragten Sachverständigen, der Internist und Arbeitsmedizinder Dr. S und der Neurologe und Psychiater Dr. N. hatten in ihren Gutachten das Vorliegen einer MCS beim Kläger mit entsprechenden Funktionsbeeinträchtigungen und Leistungseinschränkungen bestätigt. In der Urteilsbegründung wies das Gericht darauf hin, dass die beim Kläger vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen für die Entscheidung zu einem GdB maßgebend waren, und dass Krankheiten wie Fibromyalgie, CFS, MCS und „ähnliche Syndrome“ aufgrund der jeweiligen Symptome und Funktionseinschränkungen jeweils im Einzelfall zu beurteilen seien. Daher sei bei der Frage einer Behinderung die Ätiologie der Krankheit, also die genaue Ursache durch Umwelteinflüsse, nicht nachzuweisen, sondern die Art und Stärke der Symptome und Einschränkungen sowie die länger dauernde Chronifizierung, die sich daraus ergeben.

      (Krahn-Zembol, W.: Rechtsprechung und Rechtsentwicklung. Umwelt, Medizin, Gesellschaft 27 (1), 2014, 57-58.

      Textquelle

      Zuvor war diese Klage noch abgewiesen worden.   

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bayerisches LSG 27.2.2013 Az. L13 R 348/09:

       

       

      Zitat 1:"Auf die Berufung des Klägers wird die Beklagte unter Abänderung des Urteils des SG München vom 17.03.2009 und des Bescheids der Beklagten vom 18.11.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.04.2006 verurteilt, dem Kläger unter Zugrundelegung eines Leistungsfalls vom 12.03.2008 ab 01.04.2008 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit auf Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen.

      Zitat 2 "Die Diagnosekriterien der CFS (u.a. Erschöpfungszustand, häufige Schmerzen, Konzentrationsstörungen etc.) träfen für den Kläger zu. Auch die Diagnosekriterien des MCS-Syndroms träfen zu: Symptome träten bei niedrigen Konzentrationen von Parfüm, Duftstoffe, Lacke, Farben etc. auf. Es bestehe eine Vermehrung der Enzymaktivität der Glutathion-S-Transferase.“  Quelle

       

      Sozialgericht Bremen, S 23 AS 1985/09 ER: 03.11.2009

      Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie Leistung für Mehrbedarf besonderer Lebensmittel auf Grund einer diagnostizierten MCS. 

       

      „Einstweilige Gewährung eines krankheitsbedingten Mehrbedarfs bei Mittellosigkeit des Hilfeempfängers für kostenaufwändige Ernährung bei einer MCS (Multiple Chemical Sensitivity, einer Überempfindlichkeit gegen diverse Chemikalien aus Umwelt, Wohnumfeld, Kosmetik und Lebensmitteln). Zur Amtsermittlungspflicht des Grundsicherungsträgers (§ 20 SGB X).“ Quelle

       

      Siehe dazu auch "Mehrbedarf Bürgergeld bei MCS"

       

       

       

      Leider müssen auch Handwerker oft mehrere Instanzen durchlaufen, um einen Richter zu finden, der den Zusammenhang zwischen Schadstoffen und Gesundheit- konkret damit verbundener Berufsunfähigkeit "begreift":  

      Atemwegserkrankung eines Karosseriemeisters durch Schadstoffbelastungen–

      Berufsgenossenschaft lehnt in erster Instanz eine Berufskrankheit ab!

      Das Landessozialgericht aber urteilte positiv.

      Hessisches Landessozialgericht vom 18. Juli 2017 (AZ: L 3 U 59/13).


       

       

      Weitere Urteile und rechtliche Hinweise  zu MCS ab 1990:

      https://web.archive.org/web/20220119122529/http://www.umg-verlag.de/umwelt-medizin-gesellschaft/mcs_tab.html

      www.med-kolleg.de/icd/M/18239.htm;

      http://www.medizinrecht-herrmann.de/22 

      http://www.la-umwelt.de/ihgev/?Info

      http://www.icd-code.de/icd/code/T78.4.html

       

       

      Gerichtsurteil in Österreich

      Kosten für labormedizinische Analysen müssen ersetzt werden

      =====================================================

      Zumindest benötigen aber Betroffene ein enormes Durchhaltevermögen - in manchen Fällen kann es bis zu 5 Jahren dauern, bis eine "positive Entscheidung" getroffen wird.  

      "Fünf Jahre nach dem obsiegenden Urteil des Sozialgerichts Düsselorf hat das Landessozialgericht das obsiegende erstinstanzliche Urteil bestätigt. Die Rentenversicherung NRW war gegen das Urteil mit der Berufung vorgegangen. Der - anerkannt - pestizid-berufskranke (TE II b; PNP; MCS) Kläger erhält die erstinstanzlich zugesprochene Vollrente jetzt nachbezahlt und künftig laufend, das Gericht hat der beklagten Landesversicherungsanstalt in der mündlichen Verhandlung nahegelegt, die Berufung zurückzunehmen. Die Beklagte tat dies ohne weiteren Kommentar." http://www.medizinrecht-herrmann.de/22 

      Meist verlassen sich die "Beklagten"  darauf, dass den meisten MCS- Betroffenen diese Kraft und das Durchhaltevermögen fehlt. 

      Nur mit qualifizierter anwaltlicher Unterstützung gelingt es in der Regel,  auch vor Gericht eine entsprechende Anerkennung zu finden.

      Rechtsanwalt Krahn-Zambol veröffentlichte dazu eine Reihe von "Erläuterungen" in der Zeitschrift Umwelt-Medizin-Gesellschaft 2011 (24/4) 

      "Zusammenfassung

      In einer Vielzahl von Verfahren des Verfassers konnten für MCS- und CFS Erkrankte rechtliche Anerkennungen durchgesetzt werden. Nach wie vor besteht gleichwohl eine schwer zu durchschauende rechtliche Situation, obwohl MCS- und CFS-Erkrankungen schon seit über zwei Jahrzehnten im ICD-10-GM klassifiziert werden. Bundesweit ist zum Teil eine äußerst unterschiedliche rechtliche Anerkennungspraxis festzustellen. Da sich zudem die meisten Ärzte und Gutachter mit diesen Krankheitsbildern nicht bzw. nicht hinreichend auskennen, können MCS- und CFS-Erkrankte dann nur durch eine sehr gründliche Verfahrensführung ihre zum Teil sehr schwerwiegenden Krankheitsbilder nachweisen." 

       

      Berufskrankheit bei Einwirkung mehrerer Schadstoffe-"Kombinationsschädigung"

      *       V.i.S.d.P.: Joachim Kern, Hessisches Landessozialgericht, Steubenplatz 14, 64293 Darmstadt,( 06151/804338; Fax.: 06151/804558
      E-Mail.: j.kern@lsg-darmstadt.justiz.hessen.de
      Darmstadt, den 24. Mai 2004

      Presseinformation
      LSG zu Schadstoff-Belastungen am Arbeitsplatz
      Gericht erweitert Versicherungsschutz

      Das Hessische Landessozialgericht hat einen Anspruch auf Rente wegen einer gesundheitlichen
      Schädigung zugesprochen, die durch verschiedene Schadstoffe am Arbeitsplatz ausgelöst worden ist: Während die Rechtsprechung bisher nur dann Leistungen aus der gesetzlichen Unfall-versicherung zuerkannte, wenn der Grenzwert eines bestimmten Schadstoffes überschritten wird, bejaht das Landessozialgericht (LSG) in der heute veröffentlichten Entscheidung auch dann einen Anspruch, wenn mehrere Schadstoffe zusammen in gleicher Weise schädigend wirken.

      Im konkreten Fall gab das Gericht einer Witwe recht, deren Mann als Dachdecker am Arbeitsplatz neben Asbest auch schädlichen Dämpfen von Heißteer und Heißbitumen ausgesetzt war. Er starb an Lungenkrebs. In erster Instanz war die Klage der Witwe auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung abgewiesen worden. Dieses Urteil wurde vom LSG aufgehoben

      *       Voraussetzung für Leistungen aus der gesetzlichen Unfall-versicherung ist, dass bestimmte Schadstoff-Grenzwerte am Arbeitsplatz überschritten werden und diese Schadstoff-Belastung auch ursächlich für die Erkrankung war.

       

      *     Nach der bisherigen Rechtsprechung wurde eine Anerkennung als "Berufskrankheit" und damit ein Anspruch auf Entschädigung abgelehnt, wenn ein bestimmter Schadstoff unterhalb der Grenzwerte lag. Das LSG vertritt nunmehr die Ansicht, dass auch eine berufsbedingte Schadstoffkombinationen einen Anspruch auf Entschädigung begründen kann. Im Fall des Dachdeckers habe eine derartige "Kombinationsschädigung" den tödlichen Lungenkrebs verursacht, erklärte das LSG unter
      Hinweis auf verschiedene Gutachten von medizinischen Sachverständigen..

      (Hessisches Landessozialgericht Az. L 11/3 U 740/02 ZVW)

       

      Am 27.03.2009 erließ das OLG Koblenz ein vor Kurzem veröffentlichtes Urteil (10 U 1367/07), das jeder Schmerzpatient und jeder an Fibromyalgie, MCS, SBS oder CFS leidende Patient kennen sollte, wenn er sich privat gegen Berufsunfähigkeit versichert hat.

      Der dem Urteil zugrunde liegende Sachverhalt:
      Der Kläger des Verfahrens war von Beruf Anwendungsprogrammierer und litt unter depressiven Störungen sowie Schmerzen im Bereich der linken Gesichtshälfte, des linken Halses, der linken Brust, des linksseitigen Rückens und des linken Beckenbereichs. Vom Versorgungsamt wurde ihm daher wegen einer Depression, eines chronischen Schmerzsyndroms, psychovegetativer Störungen sowie funktioneller Organbeschwerden ein Grad der Behinderung von 50 zuerkannt. 

      Der mit der beklagten Versicherung geschlossene Vertrag sah vor, dass eine volle Rentenleistung ab einer Berufsunfähigkeit von 75 % erbracht wird und eine Rente entsprechend dem jeweils vorliegenden Grad der Berufsunfähigkeit, wenn mindestens ein Grad von 25 % erreicht wird. Das OLG Koblenz nahm auf der Grundlage des erstellten Sachverständigengutachtens eine Berufsunfähigkeit von mehr als 75 % an und verurteilte die beklagte Versicherung zur Zahlung der vollen BU-Rente. Quelle 

       

      Private Berufsunfäghigkeitsversicherung zahlt:

      Private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) und MCS: Versicherung zahlt MCS-Patienten 150.000,00 € Abfindung
      (LG Nürnberg-Fürth, Vergleich vom 09.07.2012, Az. 11 O 5197/11)

       

      Würzburg, Juli 2012: Der Kläger war bei seinem Arbeitgeber im IT-Bereich tätig. Dort wurde er - nach Bestätigung seiner MCS-Erkrankung durch den von der Versicherung beauftragten Sachverständigen - an einen anderen Arbeitsplatz versetzt, an dem er in geringerem Maße den für ihn schädliche Emissionen (vor allem aus Laserdruckern) ausgesetzt war.

      Die Versicherung berief sich sodann darauf, die neue Tätigkeit des Klägers entspreche der Lebensstellung, die der Kläger bisher auch in seiner früheren Tätigkeit hatte (gleicher Verdienst, gleiche fachliche Anforderungen, gleiches Ansehen) und verweigerte die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Trotz für den Kläger ungünstiger Beweisaufnahme konnte Dr. Tamm einen rechtskräftigen Vergleich mit der Versicherung erzielen, der die Zahlung einer Abfindungssumme von 150.000,00 € an den Kläger vorsieht. (Quelle)

       

      Weitere Gerichtsurteile zu Umwelterkrankungen (Pestizide, Lösungsmittel, Tonerstäube) "safer-world.org".

       

      Weitere Hinweise zum Thema "Anerkennung":

      http://www.csn-deutschland.de/aerzteinfo.pdf

      http://www.csn-deutschland.de/blog/2011/07/13/junger-mann-mit-mcs-wurde-rente-gewahrt/ 

      http://www.csn-deutschland.de/blog/2010/01/29/kunstlich-erzeugte-verwirrung-uber-den-icd-10-zu-mcs/

      Wir freuen uns, wenn uns weitere entsprechende Sozialgerichtsurteile zu MCS Anerkennungen zugesandt werden (bitte unbedingt  mit definitiver Angabe, ob wir diese Bescheide auch veröffentlichen dürfen!)   

       

      Kostenloser Download "Gerichtsurteile zu Schadstoffproblemen"

       

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      Skandalöse Urteile bei umwelterkrankten Lehrern nach Schadstoffbelastungen in der Schule

       

      Ablehnungen einer Anerkennung von MCS als Berufskrankheit bei Lehrern mit einer "unerträglichen" Begründung

      "Die Klägerin hat am 14. Dezember 2011 Klage erhoben. Sie verfolgt ihr Begehren auf Anerkennung ihrer Erkrankung als Berufserkrankung weiter und stützt sich hierfür auf ärztliche Atteste über ihren Gesundheitszustand sowie Gutachten über die Raumluft in der GGS O. . Die insoweit festgestellte Luftbelastung insbesondere in dem von ihr häufig genutzten Klassenzimmer habe zu ihrer Erkrankung geführt."

      Grund der Ablehnung:

      "dass es für die Beurteilung einer Berufserkrankung lediglich auf die Art des Dienstes, also die konkrete dienstliche Verrichtung, ankomme und nicht auf die sonstigen dienstlichen Bedingungen, unter denen der Dienst verrichtet werde. Selbst wenn der Unterrichtsraum der Klägerin toxisch belastet gewesen wäre, was sich aus den bisherigen wissenschaftlichen Gutachten nicht zweifelsfrei ergäbe, so gälte eine solche Erkrankung dennoch nicht als Berufserkrankung im Sinne des § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG."     VG. Aachen 706148

      Immer wieder werden Lehrer und Schüler - offensichtlich "ohne Arbeitsschutz" für die Lehrer gesundheitsschädlichen Belastungen ausgesetzt. (Siehe dazu auch: Beispiel Eisenach)  

      Die Krebserkrankung von Lehrerinnen, verursacht durch Schadstoffbelastungen (Benzol) in der Berufsschule gilt nicht als "Berufskrankheit" (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 23 K 7945/08; 23 K 2989/09)

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      Ähnliche Urteile:

      Der Gesetzgeber ging insoweit von dem Grundsatz aus, dass die Folgen schicksalhafter ‑ d. h.: von niemandem verschuldeter ‑ schädlicher Einwirkungen von dem Geschädigten selbst zu tragen sind und nicht auf einen schuldlosen Dritten (den Dienstherrn) abgewälzt werden sollen.Nur für einen eng umgrenzten Bereich wurde davon eine Ausnahme gemacht; greift sie tatbestandlich nicht ein, kommt Dienstunfallfürsorge selbst dann nicht in Betracht, wenn die gesundheitsschädigende Dauereinwirkung der dienstlichen Sphäre entstammt,



      vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Februar 1996 ‑ 2 A 11573/85 ‑, Schütz, Entscheidungssammlung C II 3.1 Nr. 64, m.w.N.

      Denn der Gesetzgeber hat sich in § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG dafür entschieden, auf die Art der dienstlichen Verrichtung abzustellen, nicht aber auf die sonstigen dienstlichen Bedingungen, zu denen etwa die Beschaffenheit der Diensträume zählt. Das gesetzliche Tatbestandsmerkmal der "Art der dienstlichen Verrichtung" kann daher nicht aufgehoben und etwa durch das Tatbestandsmerkmal "dienstliche Verrichtung unter besonderen räumlichen Bedingungen - ersetzt werden,



      vgl. BayVGH, Urteil vom 17. Mai 1995 - 3 B 94.3181 ‑, juris Rnr. 21; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 28. November 2006 - 12 K 4670/03 -, juris.

      Erkrankungen eines Beamten, die auf schädliche Einwirkungen beruhen, die z. B. von der Beschaffenheit seines Dienstzimmers ausgehen, gelten somit nicht als Berufserkrankung im Sinne von § 31 Abs. 3 BeamtVG. Denn es kommt ausschließlich auf die Art der dienstlichen Verrichtung an, nicht auf die sonstigen ‑ räumlichen ‑ Bedingungen, unter denen der Dienst stattfindet,



      vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 21 A 2244/07 -, juris, Rnr. 7/8 m.w.N.

      Übertragen auf die Tätigkeit der Klägerin als Lehrerin bedeutet dies, dass eine über lange Zeit andauernde schädliche Belastung der Raumluft in einem von ihr benutzten Klassenzimmer oder sonstigen Raum selbst dann nicht zu einer Anerkennung als Berufserkrankung führen kann, wenn ihre Erkrankungen nachweislich auf einer solchen Luftverunreinigung beruhen sollten. Denn der konkreten dienstlichen Verrichtung der Klägerin, der Erteilung von Unterricht in einer Schulklasse, ist es ihrer Art nach nicht eigentümlich, an einer Vergiftung zu erkranken. Diese Erkrankung ist nicht typische Folge des Dienstes. Es besteht erfahrungsgemäß keine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine Lehrerin in erheblich höherem Maße gefährdet ist, an einer durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische hervorgerufenen Polyneuropathie oder Encephalopathie zu erkranken als die übrige Bevölkerung (vgl. hierzu Nr. 31.3.1 BeamtVGVwV).Die Beschränkung der Dienstunfallfürsorge im Inland auf Fälle, in denen die eingetretene Gefährdung der konkreten dienstlichen Verrichtung ihrer Art nach eigentümlich sein muss, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. 



      Oder kurz: (verbeamtete) LehrerInnen haben kein Recht auf Arbeits-und Gesundheitsschutz.  Quelle

      Siehe dazu auch Pressebericht

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      17.01.2011 VG Düsseldorf Az. 23 K 7945/08

      "Krankheiten, denen der Beamte nicht nach der Art seiner dienstlichen Verrichtung besonders ausgesetzt ist, sondern die aus den räumlichen Bedingungen des Dienstes folgen, können nicht als Berufskrankheiten gemäß § 31 Abs 3 S 1 BeamtVG anerkannt werden. Dadurch sind sämtliche Bauschadstoffe , Kfz-Abgase aus der Kfz-Werkstatt einer Berufsschule sowie Tabakrauch im Lehrerzimmer als Ursachen ausgeschlossen."

       

      Urteil

       

      Siehe dazu auch EGGBI Beitrag

      "Bagatellisierung" von Schadstoffbelastungen durch "Gutachter", "Klinik-und Amtsärzte"

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      Arbeitsmedizinische Gutachten - "Geschichte" der Berufskrankheit "Malerkrankheit"

       

      Schon merhfach verweisen wir auf Fehlbeurteilungen durch Amtsärzte, Gesundheitsämter und  Sozialgerichte, Rentenversicherungen, bei denen Umwelterkrankungen immer noch als "psychosomatisch" bagatellisiert werden.

      Viele MCS Betroffene sind durch Lösemittel erkrankt - eine Anerkennung als Berufskrankheit wurde ihnen bis heute verwehrt.

      Einen Überbrlick und Begründung bietet die Dokumentation

       

      "Organisierte Falschdarstellung". Organisierte Wissenschaftskriminalität?

      Die Geschichte einer Berufskrankheit: "BK 1317", auch "Malerkrankheit" genannt. Einblick in eine medizinische Fälscherwerkstatt? Link zur Dokumentation

       

      Erst in jüngster Zeit gelingt es immer öfter (Voraussetzung meist, sich einen "guten= engagierten Anwalt" leisten zu können), sich gegen die Verflechtung von Versicherungen, Krankenkassen, Rentenanstalten durchzusetzen, quailfizierte Gutachter (und nicht Nervenärzte, die die Krankheiten gar nie studiert haben) einzufordern, bei Begutachtungen ernst genommen zu werden. Siehe dazu:

      "Amstärztliche Untersuchungen, Behördentermine..."

      Wir empfeheln bereits im Vorfeld, nicht jeden Gutachter ungesehen zu akzeptieren.

      Siehe dazu auch "die gekaufte Wissenschaft"

       

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      Negativbeispiele - "unsoziale" Gerichtsentscheidungen

      Seitens Politik und Behörden  - aber auch  einzelner Sozial- und allgemeiner Gerichte - werden diese oben zitierten "Anerkennungen" (siehe auch weitere Positiv- Urteile: "Der lange Weg zur Anerkennung einer Berufskrankheit oder Erwerbsunfähigkeit") offensichtlich nicht durchgängig zur Kenntnis genommen.

      Nach wie vor berufen sie sich meist auf keinesfalls ausreichende Studien des RKI aus 1999-2004. 

      Aktuell betreuen wir einen Fall von monatelanger  "Nichttäitgkeit" einer Staatsanwaltschaft und einer Gesundheitsbehörde bei massiver Erkrankung von Mietern in einem Mehrfamilienhaus nach intensiver "Fassadenwäsche und Desinfektion" und umfangreichen anschließenden "Malerarbeiten".

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      Besonders bewegend ist auch der aktuelle Berliner Fall  von Jennifer Kärgel, die durch eine "Desinfektionsmaßnahme" in einer Mietwohnung ihre gesamte berufliche und wirtschaftliche Existenz verlor - und einen Kampf gegen Windmühlen gegen Krankenkassen, die ihr Blutwäsche verweigern und Richter, die offensichtlich keinerlei Ahnung von Umwelterkrankungen und Umweltrecht haben führen muss.

      Einen Kampf, der den meisten Umwelterkrankten alleine auf Grund Ihrer Krankheit und auch finanziellen Situation weder physisch noch psychisch überhaupt möglich ist - vor allem aber auch engagierter qualifizierter Anwälte bedarf.

      SAT 1 Frühstücksfernsehen vom 7.5.2018: "Vergiftung in dern neuen Wohnung"

      Wir sehen auch hier einen eklatanten Mangel an Wissen um Umweltbelastungen, Umwelterkrankungen bei Richtern, Staatsanwälten der zu einer Ignoranz und Diskriminierung führt, die in keiner Weise den Forderungen der UN Behindertenrechtskonvention entspricht. Siehe dazu auch  "Barrierefreiheit für Umwelterkrankte",

      Weitere Pressemeldungen dazu:

      Bild, 20.04.2018: Giftwohnung

      Berliner Zeitung, 28.04.2018 Sechs Tage in der Giftwohnung haben mich zum Krüppel gemacht

      Potsdamer Tagesspiegel, 10.01.2018 Werden lebensrettende Blutwäschen verweigert?

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      Trotz im früheren Kapitel angeführter anderslautender Entscheidungen bei diversen Sozialgerichten seit 1990  stellte das bayerische LSG noch in einem Urteil 2002 fest:  "Ein MCS Syndrom ist keine eigenständige Erkrankung". "Fragwürdige Argumentation"

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      Weiteres Skandalurteil im Januar 2016!

       

      Auch hier hat ein "Sozial"gericht  (Mainz) auf Grund der Bewertung der Berufsgenossenschaft(!) die Klage eines MCS kranken Möbelmonteurs auf Anerkennung als Berufskrankheit abgelehnt - mit dem Arguement: "MCS könne keiner bekannten Berufskrankheit zugeordnet werden" Quelle

      Seit langem steht Gutachter(un)wesen bei der Bewertung von Berufskrankheiten durch die Berufsgenossenschaft in der Kritik

      Zitat:“ Häufig vergeben Berufsgenossenschaften den medizinischen Teil des Berufskrankheitenverfahrens an eigenständige Fachgutachter (z.B. Orthopäden, Dermatologen). Das hängt auch mit der geringen Anzahl staatlicher Gewerbeärzte zusammen. Diese Praxis wurde schon oft kritisiert und gefordert, dass die Auswahl der Gutachter Qualitätskriterien unterliegt und eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Gutachters von der Unfallversicherung vermieden werden muss.“ Quelle

      Zum konkreten Urteil ein Zitat:  

      Dabei berief sich das Gericht auf den aktuellen Stand der Forschung. Dennoch dürfte das letzte Wort im Umgang mit MCS noch nicht gesprochen worden sein, da die Zahl der Erkrankten durch den häufigen Kontakt mit Chemikalien in den nächsten Jahren noch zunehmen dürfte. Hinzu kommt, dass MCS ebenso wie die zuvor eher unbekannte Krankheit Fibromyalgie (FSM) inzwischen eine anerkannte Umweltkrankheit ist. Rechtsmeinung

       

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      Kosten des "Nichtstun"

      Chemikalienpolitik: UNEP rechnet "Kosten des Nichtstuns" hoch

      Pestizide, Gifte, Schadstoffe - durch gefährliche Substanzen verlieren jedes Jahr Menschen ihr Leben oder ihre Gesundheit, werden Ökosysteme verseucht. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) hat in einem Bericht bisher verfügbare Studien und Daten zusammengefasst, die Folgekosten für Inaktivität in Sachen umweltfreundliche Chemikalienpolitik aufzeigen. Bericht

       

      "Obwohl die UNEP (United Nations Environment Programme) in ihrem jüngst am 22.02.2013 veröffentlichten Bericht „Kosten des Nichtstun“ die Gesundheitskosten für Chemikalienbelastung  weltweit mit 4,5 Billionen (= 4.500 Milliarden) US-Dollar beziffert (3), im Jahr 2004 knapp 5 Millionen Todesfälle weltweit auf  Umweltbelastungen zurückgeführt werden, in Europa 86 % aller Hauterkrankungen und 36 % aller Atemwegserkrankungen nachweislich auf Luftverschmutzung mit Chemikalien beruhen, werden diese Zusammenhänge weiterhin in Frage gestellt.

      Gesundheitspolitische Fragen müssen umweltmedizinisch betrachtet immer noch hinter wirtschaftspolitischen Interessen zurückstehen. Mit den modernen Labornachweisen können klinische Umweltmediziner wenigsten ihren Patienten nachweisen, dass sie nicht psychisch krank sind".      Zitat: Dr. med. Hans-Peter Donate (Umwelt-Medizin-Gesellschaft/2013 "Zusammenfassung" aus "Umweltmedizin 2013 - eine Bilanz nach 20 Jahren")

       

      Siehe auch: Hormonell wirksame Chemikalien verursachen bis zu 1,2 Milliarden Euro Kosten für EU Staaten jährlich

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      Verantwortliches Planen und Umsetzen bei bei baulichen Massnahmen für MCS Betroffene

      MCS und Baumassnahmen

      MCS gerechter Wohnraum - Arbeitsplatz - Arztpraxis - Klinikräume 

      Ähnlich zahlreicher weiterer- stark umweltrelevanter "Krankheiten"  wie EMS, (Elektromagnetische Hypersensitivität);  CFS (Erschöpfungssyndrome), Autoimmunerkrankungen  können wir  bei MCS mit baulichen Präventionsmaßnahmen sicherlich keine "Heilung" erreichen - eine Minimierung von Umweltbelastungen kann aber nachweisbar eine Besserung des Krankheitsbildes und eine Verhinderung  von zusätzlichen "Steigerungen" (sehr oft addieren sich die genannten Krankheiten im Laufe der Jahre) bewirken.

      "MCS gerechtes Bauen" - "MCS gerechtes Wohnen"  erfordern aber eine äußerst gewissenhafte Planung - Produktauswahl und bauliche Umsetzung. Nur sehr wenige Produkte sind "grundsätzlich"  "MCS - geeignet".

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      Definitionen MCS

      Definition MCS mit Auflistung auslösender Stoffgruppen  Professor Martin L. Pall (Washington State University)

      Anmerkungen zur Münchner Studie Immuninduzierte Entzündungsprozesse durch chronische Chemikalienbelastung

      "Die Ergebnisse der Münchenr MCS Studie belegen, dass sich MCS Patienten  in einer permanenten proinflammatorischen Reaktionslage befinden, was zu den bekannten systemischen Gesundheitsstörungen führt."

      Definition MCS  Dr. Klaus Rhomberg, Innsbruck  Definition 

      Definition aus Chemikal Sensitivity Network  (Silvia K.Müller)

      Verschiedene  Studien aus den USA von Personen, die nicht am Arbeitsplatz durch Chemikalien geschädigt wurden, gehen davon aus, dass in der Allgemeinbevölkerung inzwischen 15-30% der Menschen leicht bis mittelmäßig und 4-6% schwer chemikalienintolerant sind. Deutsche Umweltmediziner gehen von einer vergleichbaren Situation in hierzulande aus. 

      Aktuelle Definition Chemikaliensensibilität

         

      1. Die Symptome sind mit (wiederholter chemischer) Exposition reproduzierbar. 
      2.  
      3. Der Zustand ist chronisch. 
      4.  
      5. Minimale Expositionen (niedriger als vormals oder allgemein toleriert) resultieren in Manifestation des Syndroms. 
      6.  
      7. Die Symptome verbessern sich, oder verschwinden wenn der Auslöser entfernt ist. 
      8.  
      9. Reaktionen entstehen auch gegenüber multiplen nicht chemischen Substanzen. 
      10.  
      11. Die Symptome involvieren mehrere Organsysteme. (1999 ergänzt)
      12.  

      Asthma, Allergien, Migräne, Chronisches Müdigkeits-Syndrom und Fibromyalgie stellen keine Ausschlussdiagnose für MCS dar. 

      Die Symptomatik der verschiedenen Patienten ist genauso unterschiedlich, wie unser genetisches Make-up, unsere Gesamtkörperbelastung und unser Nährstoffstatus, etc. zum Zeitpunkt der Exposition. Die Symptome betreffen mehrere Organsysteme (z.B. cerebrales, respiratorisches, cardiovaskuläres, gastrointestinales, neurologisches, das muskuloskelettale System, sowie Augen, Nase, Ohren, Haut) und variieren in ihrer Intensität. Bei einigen Menschen erreichen sie eine solche Intensität, dass diese ihren Lebensstil dem Grad ihrer Behinderung anpassen müssen. Häufig beobachtete Symptome sind u.a. Kopfschmerzen, Ohrgeräusche, Schwindel, Erschöpfung, Sehstörungen, Bewusstlosigkeit, Rhinitis, Ekzeme, häufiges Wasserlassen, metallischer Geschmack, Schluckbeschwerden, Übelkeit, Asthma, Depression, Aggression, Verwirrung, Apathie oder Konzentrationsstörungen. 

      Wie erkenne ich, ob ich chemikaliensensibel bin?
      Wenn Sie auf Alltagschemikalien wie z.B. Zigarettenrauch, frische Farbe, Parfum, Benzin, Reinigungsmittel, bei minimalem Kontakt physische oder psychische Symptome bekommen, dies reproduzierbar ist und andere Erkrankungen ausgeschlossen wurden, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Sie chemikaliensensibel sind. In diesem Falle sollten Sie einen kompetenten Umweltmediziner, oder eine erfahrene Umweltklinik zur weiteren Diagnostik und Behandlung aufsuchen. 

      Diagnostik
      Der eindeutigste Beweis zum Vorliegen einer Chemikaliensensibilität liefert ein Doppel-Blind-Provokationstest unter umweltkontrollierten Bedingungen, nachdem der Patient gesundheitlich stabilisiert und sich in einem demaskierten Stadium befindet. Einige führenden amerikanischen und deutschen Umweltmediziner kombinieren diese Tests mit gleichzeitigem SPECT-Scan des Gehirns, AEP's (akustisch evozoierte Potentiale), Olfaktometrie und geeignete psychometrische Tests, vor und nach der Provokation um zusätzlich die Beeinträchtigung der Hirnleistung zu dokumentieren. 
      Zusätzlich hilfreich ist die Kontrolle der enzymalen Entgiftungsleistung (Glutathionoxydasen, Katalase, Superoxyddismutase, Cytochrom P450, etc.) 

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      Welche Schritte sind hilfreich bei Chemikaliensensitivität

      Behandlung von MCS:

      Umweltmedizin - MCS interdisziplinär behandeln 

      Die noch weitest verbreitete Nichtanerkennung der Krankheit und fehlender Kostenersatz durch Kassen für Umweltmedizin stellen neben der "Bagatellisierung" der Sensitivität durch Freunde, Arbeitskollegen und sehr oft auch Familienmitglieder das größte Problem für MCS Betroffene dar.

      Dazu kommt die grundsätzlich noch fehlenden Kenntisse weiter Teile der Ärzteschaft zur Thematik, fehlende mcs- geeignete Praxisräume und Krankenzimmer.

      Sieh dazu Beiträge Ärzte und Kliinken   und 2 Klassen-Medizin,  Hinweise zur Therapie

      Medizinische Versorgung für MCS-Patienten (Arzt und Umwelt);

      Beitrag Therapie von allum; "das macht der Arzt"  bei apotheken.de; 

      und auch "interdsiziplinäre Behandlung"

       

      Empfehlungen für MCS Kranke im Alltag:

       

      • Vermeiden und reduzieren von Chemikalienexpositionen im Wohnraum, auf der Arbeit und in der Freizeit 
      •  
      • Reduzierung der Gesamtkörperbelastung (Sauna, Ernährung, Kontrolle der Nährstoffstatus) 
      •  
      • Sanierung des Wohnraumes (keine "belasteten" Teppichböden, behandelte Holzdecken, Vinyltapeten, Polsterbetten, Schaumstoffmatratzen,  OSB Platten, Polystyrolprodukte, Montageschäume) 
      •  
      • Schaffung eines Cleanrooms 
      •  
      • Essen von unkontaminierten biologischen Nahrungsmitteln (Vermeidung von Zusatzstoffen, Farbstoffen, Pestiziden, Fungiziden, Bestrahlung, genmanipulierter Nahrung) möglichst in Rotation 
      •  
      • Trinken von unkontaminiertem Wasser (gefiltert oder aus Glasflaschen) 
      •  
      • Tragen von schadstoffarmer Kleidung 
      •  
      • Benutzung eines Luftfilters zuhause und im Auto 
      •  
      • bei Bedarf Tragen von Aktivkohlemasken, oder Airsupply Luftfilter für unterwegs 
      •  
      • Bei Chemikalienexposition möglichst durch den Mund atmen. Durch die Nase atmen hat einen sofortigen Effekt auf die Hirnnerven. Durch den Mund eingeatmete Chemikalien müssen erst über den Blutstrom zirkulieren und die Bluthirnschranke passieren, bevor sie das Gehirn beeinträchtigen. 
      •  
      • Viel Aufenthalt an frischer Luft (nicht in der Nähe von schadstoffbelasteten Feldern oder Industrie, etc.)
      • abgeschrimte Elektroleitungen, Netzfreischalter (viele MCS Betroffene leiden auch unter EHS)
      •  
      • Austestung und Desensibilisierung von Allergien, bzw. Sensibilitäten gegenüber Nahrungsmitteln und Inhalationsallergenen (Millertechnik, ohne Konservierungsmittel) durch eine erfahrene Umweltklinik mit Cleanroombedingungen"     Quellen: CSN, EGGBI u.a.

      =================

      Hinweis:

      Bei allen Texten/Links/ Stellungnahmen zu umweltbedingten Erkrankungen handelt es sich weder um eine

      "medizinische" -

      noch um eine

      "rechtliche" Beratung

      sondern ausschließlich um eine Auflistung von allgemein zugänglichen Informationen.

      Fachliche "Korrekturvorschläge" sind ausdrücklich erbeten!

       

      Hier finden Sie zahlreiche Links und Hinweise für eine medizinische Betreuung 

       

       

      ===================

        Neben MCS sind zahlreiche weitere Krankheiten oft durch Umweltbelastungen mitverursacht oder deren Auswirkungen zumindest "verstärkt".....

        eine besondere Stellung nehmen dabei sogenannte "seltene Krankheiten" dar, für die sich die Forschung in der Vergangenheit ebenfalls mangels "wirtschaftlicher Aspekte" kaum befasst hat.

         

         

         

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        MCS:  Multiple Chemikalien Sensitivität

        Einzelschicksale - Umwelterkrankte

         

        Presseartikel und TV Berichte

        Auflistung von Einzelschicksalen (Selbsthilfe- Initiative Chemikaliensensitivität)

        Urs Beat Schärz: "Ich liebe das Leben immer noch"  - dazu Buchempfehlung

        EHS (mehr Infos)

        Beispiele von Elektro-Hypersensitivität

         

        MCS

        19.07.2018: Wenn der Alltag zum Qualtag wird 

        04.02.2017 SAT 1 "Allergie gegen die eigene Wohnung"

        03.01.2017 Wenn ein Leben nicht mehr möglich ist

        09.11.2016 Krank durch Wohngifte HR Holzschutzvergiftung- 

        20.08.2016 Tübinger Student mit MCS

        Jochen Steinhilber - Krankenkasse zahlt nicht Entgiftung; Pressebericht Claudia Hailfinger; 26.03.2016 Reutlinger Generalanzeiger

        Britta Finstel leidet an MCS

        Youtube Videos von MCS Betroffenen 1 

        Youtube Videos von MCS Betroffenen 2 

        Youtube Videos von MCS Betroffenen 3 

        MCS Schicksale (pinterest)

        Fallberichte Mottenschutz und MCS: Seite 53

        Wohngifte Holzschutzmittelgeschädigt

        ZDF "GIft im Klassenzimmer"

        Wenn chemische Substanzen und Duftstoffe krank machen

        Freitod Dr. Salzmann 

        siehe dazu auch Facebookseite MCS ist selten?

        Wohnung in Alufolie  (Bild-hilft- Bericht von Sabine Böhnig)

        Wenn der Körper Amok läuft

        Quälende Düfte

        Der Fall der Frau D.

        Duftstoffe im Krankenhaus - Karina

        MCS Gesprächsrunde 

         

        Todesanzeigen von Umwelterkrankten

        siehe auch

        EGGBI Statement Umwelterkrankungen

         

        Viele MCS Betroffene möchten nicht namentlich genannt werden, da sie Angst vor Repressalien seitens Krankenkassen, Rentenversicherung, Jobcenter haben.

        Wir laden alle herzlich ein, Ihre "Geschichte" in Form eines übersichtlichen Kurzberichtes zur Verfügung zu stellen  (gerne auch zur anonymisierten Weitergabe) - max. 1 Seite, wenn möglich Ursache, Symptome und Erfahrungen mit Ärzten und Behörden. 

         

         

        MCS Lehrbuchkapitel Dr. Daunderer

        Weitere Medienberichte zu Wohngiften

        Schadstoffe Fertighäuser

         

         

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        Zur Übersicht EGGBI - MCS Link

        Publikationen EGGBI für Umwelterkrankte:

         

        Umwelterkrankungen – Statements

         

        Umwelterkrankungen und Umweltmedizin - ein Statement

        Barrierefreiheit für Umwelterkrankte

        Duftstoffallergiker und Beduftungen

        Handlungsempfehlung für Umwelterkrankte für den Umgang mit Behörden und Institutionen

        Elektrosmog - Elektro- und elektromagnetische Felder

         

         

         

        Disclaimer und Datenschutz-Hinweis

         

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        Aktuelle Beiträge und auch Termine zum Thema "Wohngesundheit"

        mit Diskussionsmöglichkeit

        finden Sie auf meiner Facebook Seite

        "Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene"

         

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        27./28./29.09.2024

        Masterkurs "Architektur und Umwelt"

        Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

        29.09.24 EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagement und Dokumentation"

        (Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer, wird am 30.09.2024 freigeschaltet)

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        Allgemeine Termine

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        Berufsverband deutscher Baubiologen VDB

        Baubiologie-Termine

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        Institut für Baubiologie und Nachhaltigkeit IBN

        Seminare Termine

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        Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e.V

        Veranstaltungen

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        AGÖF (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute)    

        Veranstaltungen

        ___________________________

        Umweltbundesamt          

        Veranstaltungen-Termine

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        IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und Bauökologie

        Veranstaltungen und Kongresse

         

        ___________________________

        MCS + CFS - Initiative NRW e.V.

         

        Fraunhofer-Institut für Holzforschung  - Wilhelm-Klauditz-Institut WKI

        Veranstaltungen 

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        2023

        1.12.2023

        Fachtagung 

        Forschung - Werkstoff - Technik- Sachverständigenwesen

        Wirtschaftsgesellschaft des Bayerischen Maler- und Lackierhandwerks mbh

        1.12.2023 Nürnberg.

        Themen u.a.: Schadstoffbelastungen in Wohnräumen und deren "Sanierung" (J. Spritzendorfer)

         

        24.09.2023

        Masterkurs "Architektur und Umwelt"

        Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

        24.09.23 EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagement und Dokumentation"

        (Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer, wird am 25.09.2023 freigeschaltet)

         

         

        20.05. bis 03.6.2022

         

        Online Kongress 

         

        14 Tage kostenlose online - 

        43 Experten berichten über ihre teils unterschiedlichen Erfahrungen und Arbeitsschwerpunkte  in einem breiten Spektrum von Fachthemen.

        Kostenlose Anmeldung

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        3. bis 6. Oktober 2022

        44. Jahresfachtagung VDSI Fachbereich Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen

        mit Beiträgen zu Gebäudeschadstoffen und deren Auswirkungen (5.Oktober 2022)

        Programm

         

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        18.09. bis 20.09.2021

        Masterkurs "Architektur und Umwelt"

        Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

        20.09. EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagemant und Dokumentation"

        (Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer)

         

         

         

        04.06.2020

         

        Donnerstag, 04. Juni 2020
        Um 10:00 Uhr, Dauer: 30 Minuten

         

        Energieeffizienz und Wohngesundheit – ein Widerspruch? 

         

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        06.11.2019

        „Energieeffizienz in Nicht-Wohngebäuden in Bulgarien“

        "Energieeffizienz und gesundes Raumklima ein Widerspruch? Erfahrungen und Tendenzen" (EGGBI)

        Vortragsreihe für eine bulgarische Delegation

        Programm/ 06.11.2019 Mannheim

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        Archiv

         

         

        Archiv

         

        Veranstaltungsarchiv bis 2019

        Eine Reihe der hier angegebenen Veranstaktungslinks sind zwischenhzeitlich nichtg mehr verfügbar.

         

        Veranstaltungsort Neuss; Veranstalter WINGS Fernstudium an der Universität Wismar

        Bauen im Bestand - Präsenzveranstaltung mit Vorlesungen zu den Themen Schadstoffe, Baubiologie, human toxikologische Bewertung von Schadstoffen, Bauprodukte: Einsatz, Qualitätsmanagement und Dokumentation (EGGBI)   Programm

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