Gesundheitsministerium und Politik allgemein - fragwürdige Haltung

 

Ignoranz oder Inkompetenz des Gesundheitsministeriums?

 

Ignoranz oder Inkompetenz des Gesundheitsministers/ Gesundheitsministeriums 

Wir verweisen hier

auf unseren Schriftverkehr mit dem Gesundheitsministerium zum Zeitpunkt von Minister Gröhe  (2013 bis 2018)

  • zu dessen Amtszeit erhielten wir vom Ministerium selbst überhaupt keine Antwort, können daher nur zu Schreiben an eine Umwelterkrankte Stellung beziehen - 

und unsere Anfrage an den aktuellen Gesundheitsminister Jens Spahn (Schriftverkehr 2018) zu den Fragen ärztliche Versorgung Umwelterkrankter und präventiver Gesundheitsschutz im Hinblick auf 5G. 

  • auch hier erhielten wir nur allgemeine Aussagen zur ausreichenden medizinischen Versorgung für alle, keine Antwort zur politischen Verantwortung präventiver Gsundheitsschutz im Hinblick auf seriöse, industrieunabhängige Risikoforschung zu 5G.

 

 

 In unserem Kapitel "2 Klassenmedizin für MCS Kranke" verweisen wir bereits auf die fehlende Reaktion des Gesundheitsministers Gröhe - die Verweigerung einer schriftlichen Antwort auf unsere Anfragen.

 

Ignoranz oder Inkompetenz des Gesundheitsministeriums?

Aufschlussreich erscheint ein Schreiben des Ministeriums an eine MCS Patientin vom 29.10.2015 

Mit diesem Schreiben bestätigt das Bundes-Gesundheitsministerium das vollständige Unwissen

 

o        bzgl. der tatsächlichen Praxis von Ärzten, Kliniken und Kassen zum zitierten Tatbestand, dass „Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf Krankenbehandlung haben - ….“dabei wird nicht danach unterschieden, ob die Erkrankung, auf die die Behandlung abzielt, durch Umweltbelastungen oder andere Faktoren bedingt ist“        

 

hier fehlen die für Betroffene erforderlichen Ergänzungen:  

o    auf „adäquate“ Behandlung an Stelle einer Pathologisierung als „psychisch krank“ 

o    auch für "nicht selbstzahlende Privatpatienten."   (Umweltärzte verweisen fairerweise stets bereits bei Kontaktaufnahme darauf, dass umweltmedizinische Behandlungen nicht durch die Kassen übernommen werden! (DBU Homepage 2018) 

 

o       mit dem Hinweis auf den unzumutbaren „Beschwerde- und oder Klageweg“.

 

Weiteres Zitat aus dem Schreiben:

Sofern Sie mit einer Entscheidung Ihrer Krankenkasse nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, von dem Rechtsmittel des Widerspruchs Gebrauch zu machen oder ggfs. sogar den Klageweg zu beschreiten. Darüber hinaus können Sie die Entscheidung Ihrer Krankenkasse von der zuständigen Aufsichtsbehörde prüfen lassen. Die Anschrift der Aufsichtsbehörde können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfahren. 

Dies scheitert meist bereits an der meist extrem reduzierten physischen und vor allem finanziellen Leistungsfähigkeit in vielen Fällen bereits arbeitsunfähiger Patienten (landen dann schnell beim "Bürgergeld" = Hartz 4) und dem mit solchen „Behördenwegen“ auch verbundenen langen Zeitverlust (und damit unverantwortbaren Verzögerung einer adäquaten Behandlung). 

 

o        Vor allem aber mit dem Satz

 

„Ich habe Sie auch darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf die Entscheidungen von Krankenkassen und Aufsichtsbehörden keinen Einfluss nehmen kann und zu einer rechtsverbindlichen Auslegung gesetzlicher Vorschriften nicht berechtigt ist…“

bestätigt das Ministerium, dass es sich auch politisch absolut unzuständig erklärt-

gegenüber keineswegs immer in solchen Fragen demokratisch legitimierter und arroganter (die von EGGBI angeschriebenen Kassen geben keinerlei Stellungnahme zu MCS ab!) „Übermacht“ der bzgl. MCS offensichtlich willkürlich entscheidenden Krankenkassen!

Daneben wird in dem „sehr ehrlichen“ Schreiben auf zahlreiche weitere Zuständigkeiten verwiesen, die zwar rechtlich sicherlich den Tatsachen entsprechen – nicht darüber hinwegtäuschen, dass es defacto keine einzige kompetente Anlaufstelle für MCS- Kranke gibt, die in diesem Kompetenzdschungel von Sozialamt, Jobcenter, Kassen, Rentenversicherung, Beschwerdestellen, Umweltbehörden und Landesämtern weiterhilft.

2008 verwies das Gesundheitsministerium noch auf Bemühungen zur "substantiellen Verbesserung im Schnittstellenbereich Umwelt und Gesundheit" durch das sogenannte "Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG). 

 

Zitate aus der Homepage des Gesundheitsministers:

"Ein weiterer Schwerpunkt des Ministeriums im Gesundheitsbereich ist der Gesundheitsschutz, die Krankheitsbekämpfung und die Biomedizin."

 

"Ziel ist es, die Qualität des Gesundheitssystems weiterzuentwickeln, die Interessen der Patientinnen und Patienten zu stärken, die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten und die Beitragssätze zu stabilisieren." (Siehe dazu die Stellungnahmen zu EHS Kranke und MCS)

Wir sind daher überzeugt, dass das Ministerium nicht dem Auftrag des Gesetzgebers gerecht wird der lautet:

Das Bundesministerium für Gesundheit ist für eine Vielzahl von Politikfeldern zuständig. Dabei konzentriert sich die Arbeit auf die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.  (Aufgaben)

vor allem aber auch nicht den Aussagen des ehemaligen Gesundheitsministers Gröhe:

"Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich insbesondere in ihrem Umgang mit kranken und pflegebedürftigen Mitmenschen. Ein starkes, leistungsfähiges Gesundheitswesen ist und bleibt in unserer „älter werdenden“ Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Deutschland hat eines der weltweit besten Gesundheitssysteme. Die wichtigste Aufgabe in der Gesundheitspolitik besteht darin, auch weiterhin eine gute ärztliche und medizinische Versorgung für alle Menschen in unserem Land zu gewährleisten – unabhängig von ihrem Einkommen, unabhängig davon, ob jemand in der Stadt oder auf dem Land lebt. Die hohe Qualität unseres Gesundheitssystems zu erhalten, ja noch zu verbessern, ist mein großes Ziel als Bundesminister für Gesundheit. Wichtig ist mir dabei vor allem, dass kranke und pflegebedürftige Menschen mit ihren Bedürfnissen immer im Mittelpunkt der gesundheitspolitischen Diskussion stehen. Denn erfolgreiche Gesundheitspolitik bemisst sich für mich an den Ergebnissen, die wir zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger erzielen."  Zitat des ehemaligen Gesundheitsministers

Inzwischen gaben sich weitere "Gesundheitsminster" die Türe in die Hand - von keinem gab es aber tatsächliche Unterstützung für die zunehmende Anzahl von Umwelterkrankten!

 

 

 

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Schriftverkehr Gesundheitsminister Spahn 2018

Schriftverkehr Gesundheitsminister Spahn 2018

Auch von Minister Spahn kamen keine für Umwelterkrankte "nützlichen Antworten" – vielmehr wird auch hier mit altbewährten "Textbausteinen" gearbeitet.

Die Ihrem Schreiben zugrunde liegende Problematik umweltbezogener Erkrankungen wird im Bundesministerium für Gesundheit ernst genommen. Es ist uns bewusst, dass das Krankheitsbild Multiple Chemical Sensitivity (MCS) für die betroffenen Menschen ein großes Problem darstellt…

… es bleibt weiterhin unklar, ob es sich bei MCS um ein eigenständiges Krankheitsbild handelt,

"Unabhängig von dieser Situation, haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Welche Ursachen zu einer Erkrankung geführt haben, ist dabei grundsätzlich ohne Belang…"

Tatsächlich verweigern Krankenkassen "umweltmedizinische Behandlungen"!

Die medizinische Versorgung muss gewährleisten, dass auch auf einer besonderen Empfindlichkeit oder Prädisposition beruhende Erkrankungen, sicher diagnostiziert und nach dem gegenwärtigen Stand des medizinischen Wissens bestmöglich behandelt werden….

Umwelterkrankte werden bevorzugt in psychiatrische Behandlung geschickt, eine umweltmedizinische Anamnese findet selbst an den Kliniken in der Regel nicht statt.

Im Bestreben, gesundheitliche Risiken zu minimieren und den vorsorgenden Gesundheitsschutz zu stärken, setzt sich das BMG dafür ein, weitere Erkenntnisse über gesundheitliche Auswirkungen von Umwelteinflüssen zu gewinnen. Hierzu gehört auch die Fortführung der Arbeit der Kommission Umweltmedizin, die am Robert Koch-Institut (RKI) bei umweltmedizinischen Fragestellungen unterstützend und beratend tätig ist."

Wiederholte Anfragen unsererseits beim RKI bezüglich MCS verwiesen stets auf die Studien 1999 und 2004 – von weiteren glaubwürdigen Untersuchungen ist uns bis heute nichts bekannt!

Auf unsere Anfrage bezüglich definitiver Antworten zu diesen Fragen erhielten wir keine Antwort mehr!

Schriftverkehr mit Gesundheitsministerium 2018

 

 

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Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG)

Studien zum Thema MCS, Umwelterkrankungen berufen sich aber auch hier erneut auf die vielfach kritisierten, längst überholten RKI  MCS Studien 1 und 2 Studien aus 1999 bis Mai 2004.

Dieses aus Steuermitteln finanzierte Aktionsprogramm spricht zwar von "Umweltmedizin" -

"Bislang leistet die wissenschaftlich begründete individualmedizinische Umweltmedizin in ausgewählten Fällen konkrete Beiträge zur medizinischen Versorgung von Patienten. Unter den Aspekten der Öffentlichen Gesundheit liefert die Umweltmedizin bzw. Umwelthygiene wichtige Beiträge zur Abschätzung umweltbedingter Gesundheitsrisiken."

Die daran beteiligten Ministerien schafften es aber bis heute nicht, die Aufnahme umweltmedizinischer Leistungen in das Leistungsprogramm der Krankenkassen verbindlich durchzusetzen. (Siehe dazu EGGBI: Arztsuche für Kassenpatienten)

 

Passend auch dazu die Aussage von APUG:

"Immer mehr Menschen leiden an Gesundheitsstörungen, deren Ursache sie selbst in der Umwelt sehen. Der zunehmende Bedarf an umweltmedizinisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten veranlasste die Ärztekammern, die Zusatzbezeichnung „Umweltmedizin“ zu schaffen. Das Aktionsprogramm unterstützt umweltmedizinische Forschungsprojekte und Aktivitäten, die zur Qualitätssicherung in der Umweltmedizin beitragen, um die medizinische Versorgung und Betreuung betroffener Personen zu verbessern." Quelle 

 

Unsere Bitte um die Benennung qualifizierter Ansprechadressen für MCS Kranke (Mail vom 30.12.2015 an APUG)  blieb bis heute  (07.09.2017 völlig unbeantwortet!

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Politische Verantwortung Gesundheitspolitik- Umweltmedizin, Ausbildung

Wie bereits früher angeführt, verweigert das Gesundheitsministerium jegliche - auch politische - Verantwortung im Hinblick auf die fehlende ärztliche Versorgung von "nichtprivatzahlenden" Umwelterkrankten, MCS und CFS Patienten ebenso wie jegliche schriftliche Stellungnahme zu unseren zahlreichen diesbezüglichen Anfragen.

Wie die meisten von uns Angesprochenen Institutionen wird stets die Verantwortung an "andere" abgeschoben.

Auch im Hinblick auf ärztliche Ausbildung/ Weiterbildung  scheint es bezüglich Umweltmedizin keinerlei politische Verantwortung zu geben:

Die Bundesärztekammer verweist im Tätigkeitsbericht 2012 zum Thema Ausbildung Umweltmedizin:

"Zwar sei das Bekenntnis zur Umweltmedizin ungebrochen, jedoch seien in der Praxis kaum Aktivitäten zu verzeichnen, zumal die Beratung in umweltmedizinischen Belangen von den Krankenkassen nicht vergütet werde. Fortbildungsangebote mit umweltmedizinischen Themen stoßen kaum auf Resonanz." (Seite 361 Tätigkeitsbericht)

Es wäre an der Zeit, die Vergütung von unverzichtbaren umweltmedizinischen Leistungen aus der IGEL Liste herauszunehmen und in den Leistungskatalog der Kassen aufzunehmen:

Bereits 2008 wurde im Deutschen Ärzteblatt eine umfassende Auflistung notwendiger Maßnahmen für eine qualitative Anamnese von MCS publiziert. (Übersichtsarbeit "Klinische Umweltmedizin")

"Zitat: Neben der Anamnese, klinischen Untersuchung und Differenzialdiagnose sind nach strenger Indikationsstellung Analysen von Körperflüssigkeiten, Ortsbegehungen und Umgebungsanalysen in die Bewertung miteinzubeziehen." 

Leider konnten wir patientenseits bis heute keine Stelle benannt erhalten, an der MCS Kranke als "Kassenpatienten" eine derartige Anamnese erlebt haben - verwiesen wird stets auf die Tatsache, dass Kassen keine umweltmedizinschen Behandlungen finanzieren.  

Einzige uns bekannte Ausnahme laut Selbstauskunft/!) der Klinik:

Zitat:

"Unsere universitäre umweltmedizinische Poliklinik steht Kassen- und Privatpatienten gleichermaßen zur Verfügung.." 

"Unser Vorgehen orientiert sich an den Prinzipien, die im beigefügten Artikel skizziert sind - der Artikel ist schon aus dem Jahre 2008, aber prinzipiell weiterhin gültig."

Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin

WHO Collaborating Centre for Occupational Health
Klinikum der Universität München

Gerade auch hier erfahren wir aber immer wieder von Patienten, dass "Gesundheitsrisiken" aus Umweltbelastungen  (Isothiazolinone, PCB) bagatellisiert werden und psychiatrische Behandlung empfohlen wird.

 

Erstaunlicherweise beschreibt auch die Ärztekammer BW aber nach wie vor die Weiterbildungsinhalte für Fachärzte "Hygiene und Umweltmedizin":

unter anderem mit den sehr wichtigen (richtigen) Lehrinhalten:

  • der Risikobeurteilung der Beeinflussung des Menschen durch Umweltfaktoren und Schadstoffe auch unter Einbeziehung des Wohnumfeldes -
  • der klinischen Umweltmedizin einschließlich Biomonitoring -
  • der Umweltanalytik und Umwelttoxikologie -
  • der Hygiene von Lebensmitteln sowie Gebrauchs- und Bedarfsgegenständen und technischer Systeme - dem gesundheitlichen Verbraucherschutz (Quelle

 

Die kassenärztliche Vereinigung Baden Württemberg bietet aber bei der Suche nach Fachärzten für Hygiene und Umweltmedizin auf der Homepage keinen einzigen solchen "Facharzt" an. Arztsuche Januar 2016

Umweltmedizinische Ausbildung bietet unter anderem auf "privater" Basis Europeam  (Academy for environmental Medicine) - die mit viel Engagement hier ausgebildeten Mediziner können aber ihre dabei erworbenen Kenntnisse und somit Leistungen in D nicht mit Kassen abrechnen.

 

Der Gesundheitsminister schweigt dazu

das Ministerium verweigert eine mehrfach erbetene schriftliche Stellungnahme: Schreiben vom 18.Juni 2014 (Refereat 422BNG) - das Büro der Bundeskanzlerin verweist an die Caritas(!).

 

 

Verweisen möchten wir hier auch auf eine

Replik von Organisationen Umwelterkrankter auf die

Antwort der Bundesregierung (Bundesministerium für Gesundheit) vom 28.03.2007, Drucksache 16/4848  

Die damaligen Stellungnahmen der Selbsthilfegruppen haben nach wie vor die völlige Gültigkeit!

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"Präventionsgesetz" - Unwissenheit oder Ignoranz des Gesundheitsministers?

Die absolute Ignoranz  von Zusammenhängen zwischen Umweltbelastungen und Umwelterkrankungen beweist der derzeitige (2016) Gesundheitsminister Hermann Gröhe beispielsweise sogar in einem Grußwort zum Jahreskongreß der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.: Link (Seite 5)

Dabei hebt er als die besondere "Errungenschaft" vor allem das "Präventionsgesetz" hervor, sieht aber Präventionsbedarf ausschließlich im Bereich

  1. Bewegung  (Rücken)
  2. Ernährung
  3. psychische Belastungen

 

Kein Wort findet er für Fragen von Umweltbelastungen, der Innenraumhygiene, präventive Minimierung  von - (sehr oft auch baustoff -und oder einrichtungsbedingten) Schadstoffbelastungen am Arbeitsplatz,.

Verständlich, dass unter dieser Nichtbeachtung umweltmedizinischer und raumhygienischer Aspekte durch den Minister auch in der Pressemitteilung zum Präventionsgesetz  Worte wie Schadstoffe, Umweltbelastungen, Innenraumhygiene - ebenso wie im eigentlichen Präventionsgesetz keinerlei Erwähnung finden.

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Vergebliche Anfragen auf Länderebene

HAMBURG

Bereits 2010 versuchten verschiedene Abgeordnete durch Anfragen bei der

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg

Antworten auf wesentliche Fragen zu erhalten. Die Antworten zeugen von absoluter Ignoranz und Unkenntnis zum Thema MCS.

Anfrage der SPD 31.05.2010 und Antworten 08.06.2010

Anfrage der CDU 31.05.2010 und Antworten 08.06.2010

Baden Württemberg

Anfrage der FDP/DVP 26.10.2011 und Antwort

Anfrage der CDU vom 9.12.2014 und Antwort vom 05.12.2014

Hier zeigt sich neben zahlreichen weiteren Fehlbeurteilungen eine völlig falsche Einschätzung des Themas Schadstoffe.

Die Behauptung: "dass im Baugewerbe nur noch schadstofffreie oder schadstoff - arme Baustoffe verwendet werden dürfen" beweist völlige Inkompetenz der Antwortgeber. Selbst das Umweltbundesamt beklagt die mangelnden Richtlinien zur Schadstoffreduktion" von Baustoffen. Zitat: "Neues Baurecht könnte Mensch und Umwelt gefährden"

Bis heute gibt es keine Deklarationspflicht der tatsächlichen Emissionen von Bauprodukten - nahezu tägliche Meldungen an uns über Probleme mit schadstoffbelasteten Gebäuden  (auch Neubauten) bestätigen dies.  Siehe dazu auch "Downloads"

Aussagen der Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren:

"Grundsätzlich ist bei den derzeit gültigen Vorschriften im Bereich der Zulassung von Baustoffen die Schadstoffbelastung während der Herstellung, während der Nutzung und sogar bei der Entsorgung eine wichtige Kenngröße. Mittlerweile hat dies dazu geführt, dass im Baugewerbe nur noch schadstofffreie oder schadstoff - arme Baustoffe verwendet werden dürfen. Die Einhaltung von spezifischen Grenzwerten ist beim Betrieb von Gebäuden einzuhalten. Die in den letzten Jahren erstellten oder sanierten Klinikgebäude verfügen durch den Einsatz der gesetzlich vorgeschriebenen schadstoffarmen Baustoffe über wesentlich verbesserte Raumqualitäten gegenüber älteren Räumlichkeiten. Eine darüber hinausgehende Verringerung von Schadstoffen durch Einbau von entsprechenden Baustoffen (Kalk/Keramik/Glas) würde nur bedingt zu Verbesserungen führen."

 

NRW

Hier gab es 2015 eine kleine Anfrage 

Anfrage der CDU vom 11. 03. 2015 und Antwort vom 21.04.2015

Auch hier finden sich viele falsche Aussagen in der Antwort - beispielsweise dass MCS und ME/CFS zu den "seltenen Krankheiten" zählt - tatsächlich gehen wir von wesentlich höheren Bevölkerungsanteilen aus.

Der Begriff "Seltene Krankheiten" ist grundsätzlich genau definiert!

 

Schleswig-Holstein

Anfrage CDU und Antwort 13.03.2015 ebenfalls zur Frage Krankenhausbehandlung von Umwelterkrankten

"In welchen Kliniken können insbesondere Patienten, die unter den o.g. Krankheiten leiden, behandelt und operiert werden?

Antwort:

Patientinnen und Patienten mit den o.g. Krankheiten können grundsätzlich in jedem Krankenhaus behandelt und operiert werden.

Die Antwort zeugt von absoluter Unwissenheit bezüglich der Unverträglichkeiten von Umwelterkrankten.

Bayern

Anfrage der SPD vom 26.04.2012 und Antwort vom 28.06.2012 zu Kliniken für MCS Patienten

"Solange keine gesicherten Erkenntnisse über die zugrunde liegenden Ursachen umweltassoziierter Gesundheitsbeeinträchtigungen vorliegen, sind keine spezifischen Maßnahmen zur Prävention möglich. Die Einrichtung von „Umweltzimmern“ in bayerischen Krankenhäusern ist daher aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit derzeit nicht erforderlich."

Siehe dazu: Barrierefreies Krankenhaus

 

Seit 2017

führen wir Auseinandersetzungen bezüglich Kennzeichnungspflicht von "bedufteten Räumen" und verweisen dabei auf eine Diskrepanz zischen den Aussagen von bayerischem Gesundheitsministerium und Umweltbundesamt und Bundes- Umweltministerium.

Siehe dazu auch: Duftstoffallergiker und Beduftungen 

 

Österreich

Noch wesentlich diskriminierender wurde eine Anfrage im österreichischen Parlament beantwortet:

Grüne - Anfrage vom 11.7.2011

"Bei den im Rahmen der Studie durchgeführten Untersuchungen wiesen rund 84 % der MCS-Patienten eine psychische Störung auf, wobei in rund 82 % diese Störung lange (im Mittel über 17 Jahre) vor dem Auftreten von umweltmedizinisch begründeten Beschwerden bestand."

 

 

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Kostenlose Kurzberatung für Allergiker, MCS Kranke, umweltsensitive Bauherren

 

Kostenloses Informationsportal zu Fragen der Wohngesundheit

Sämtliche "Lobbytätigkeit" und Öffentlichkeitsarbeit für Umwelterkrankte und MCS Betroffene, Allergiker erfolgt ebenso wie die Pflege dieses Informationsportals sowie die Beratungen im Rahmen der Hotline ausschließlich ehrenamtlich und ohne öffentlicher Förderung. Es sind daraus keine Rechts- oder Haftungsansprüche abzuleiten!  EGGBI kann und darf weder Rechtsberatungen noch medizinische Beratungen erteilen.

Schriftliche Anfragen bitte nur per Mail - Messenger, Whatsapp und andere Nachrichtendienste werden nicht verwendetBegründung

Klärung allgemeiner erster Fragen zum Thema Schadstoff- minimiertes Bauen, Renovieren (maximal ½Stunde kostenlose Beratung), daraus resultierenden Umwelterkrankungen...

 

 

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jeweils von 8:00 bis 11:30 Uhr:

Mittwoch,         04.12.2024

Mittwoch,         11.12.2024

Mittwoch,         18.12.2024

Donnerstag,     02.01.2025

Mittwoch,         08.01.2025

Mittwoch          15.01.2025

Mittwoch,         22.01.2025 

Mittwoch,         29.01.2025

Mittwoch,         05.02.2025

Mittwoch,         12.02.2025

Wegen Ausandsaufenthalt  nächster Termin erst wieder

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Mittwoch,         12.03.2025

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