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Fehlende Förderprogramme für "gesünderes Bauen und Renovieren"
Forderung nach Berücksichtigung gesundheitlicher Kriterien bei Förderprogrammen
Seiteninhalt
Forderung nach Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte
Förderprogramme für "nachhaltige Baustoffe"
Europäische Union (EU- Gebäuderichtlinie)
Schadstoffarme und möglichst "barrierefreie"Schulen, Kitas, Sportstätten
Barrierefreies Bauen für Umwelterkrankte - Förderung?
sowie
Förderung für "Alternatives Heizen" (CO2 Förderung für Holzheizungen?)
Förderungen nur für Energetisches Sanieren?
Nachdem ein bereits grundsätzlich funktionierendes "Punktesystem" für die Bewertung derzeit vor allem "nachhaltiger Gebäude" (BNB, DGNB) das Thema Innenraumhygiene und damit "Wohngesundheit" mit nur unter 3 % als nahezu bedeutungslos berücksichtigt,
bestünde angesichts zunehmender Umwelterkrankungen, Allergien ein massiver Bedarf,
"wohngesünderes" Bauen mittels eines mehrjährigen Förderprorgramms (KfW?) in den Fokus der Bauwirtschaft zu stellen.
Die aktuellen Kosten durch Arbeitsausfälle (SBS; Sick-Building-Syndrom) bis hin zu Kranken- und Rentenkosten "schadstoffbedingt Erkrankter" würden auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ein solches Förderprogramm rechtfertigen. Gesundheitsrisiken in Gebäuden
Langfristige hormonelle Schäden (Biozide aus Fassadenfarben, Weichmacher, Flammschutzmittel sowie viele andere Verursacher z.B. in Schulen, Kitas und Sportstätten) sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Da die Industrie derzeit nur in sehr wenigen Fällen bereit ist, umfassende Schadstoffprüfungen ihrer Produkte zu kommunizieren und sich lieber mit oft nicht nachvollziehbaren Zertifikaten, von den Industrieverbänden selbst geschaffenen und vergebenen Gütezeichen und Falschaussagen wie "erfüllt DGNB Kriterien" schmücken,
damit vor allem Planern und Bauausführenden die Verantwortung unter anderem der Einhaltung der Landesbauordnungen ohne geeigneten Instrumenten zur umfassenden "Emissionsplanung" überlässt, könnte durch ein Förderprogramm für "emissionsarme Neubauten und Renovierungen" der Druck seitens der Bauwirtschaft aufgebaut werden, eine neue Kommunikationskultur der Baustoffindustrie einzuleiten.
Nach wie vor outen sich Vorstände von Baustoffverbänden bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Thekengespräch bei der Bau München 2019) mit Kritik an den Bestrebungen des Instituts für Bautechnik, für Planer und Bauausführende mehr Informationen zu den gesundheitlichen Eigenschaften ihrer Produkte (Emissionswerte) zwingend zur Verfügung zu stellen.
Bau-Verbände (Fertighausindustrie u.a.) aber auch Architektenkammern hätten damit auch einen wirtschaftlichen, rechtsrelevanten und marketingbezogenen Anreiz sich mit einer umfassend "emissionsorientierten Produktpolitik" auseinanderzusetzen und damit die dazu erforderlichen Informationen mit jener "Marktbedeutung" einzufordern, die bisher den freiwilligen diesbezüglichen Initiativen fehlt.
Voraussetzung wäre für ein Förderprogramm
- ein umfassender Kriterienkatalog "wohngesundes Gebäude", der sich nicht nur auf VOC- und Formaldehyd-Aussagen beschränkt, sondern möglichst sämtliche Aspekte der "Wohngesundheit" und damit "wohngesunder Gebäude" umfasst,
- sowie eine den Richtlinien der VDI entsprechende Abschluss- Messung nach Fertigstellung des Neubaus bzw. der Sanier- Maßnahme als Voraussetzung für die Förderung mit offen kommunizierten" Prüfberichten, die damit auch Umwelterkrankten und Allergikern Informationen zur Abschätzung individueller "Verträglichkeit" des Gebäudes bietet. (Siehe dazu Kapitel 7.4.5 vom Statement "Umwelterkrankungen)
Derzeit gibt es bedauerlicherweise ledigliche beschränkte steuerliche Abschreibemöglichkeiten bei "gesundheitsbedingten" Renovierungen
und in der KfW Förderübersicht
nur sehr vage Hinweise auf "gesundheitssrelevante Anforderungen" ohne konkret definierten Kriterien.
Förderung nur für Energieeffizienz
So wünschenswert energieeffizientes Bauen und energetische Sanierungen sind -
auf keinen Fall sollten die Gewährung von Fördermitteln den gesundheitlichen Aspekt völlig ausser Acht lassen - zumal wir wiederholt mit gesundheitlichen Problemen konfrontiert werden, wenn dieser Aspekt völlig vernachlässigt wurden.
Auch im neuen Gesetz (08.08.2020)
zur Vereinheitlichung des Energeieinsparrechtes für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze
wird
Gesundheit
nur im Zusammenhang mit erforderlichem Luftwechsel erwähnt - aber kein Bezug zu gesundheitsverträglichen (schadstoffminimierten) Bauprodukten hergestellt.
Siehe dazu "Energetisches Sanieren"
"Förderprogramm Bauen mit Holz der Bayerischen Staatsregierung"
Auch hier fehlen Kriterien bezüglich der "Gesundheitsverträglichkeit" der eingesetzten Materialien -
ignoriert werden sämtliche möglichen, gesundheitsbeeinträchtigenden Emissionen vor allem aus manchen Holz-Werkstoffen (Plattenware, Dämmstoffe) - lediglich bezüglich Formaldehyd wird die Forderung nach der ohnedies massiv umstrittenen E1- Klassifizierung gestellt. (E1- Bewertung ignoriert NIK-Wert und AgBB)
Mehr dazu in der Stellungnahme zum bayerischen Förderprogramm "Bauen mit Holz"
Förderprogramme für "nachhaltige" Baustoffe
Gab es vor 20 Jahren noch vorübergehend ein Förderprogramm für nachwachsende Dämmstoffe, so sind zwischenzeitlich alle Fördermaßnahmen nur mehr auf das (sicher wichtige) Thema Energieeinsparen fokussiert.
Obwohl "ökologisch" nicht immer auch "wohngesund" bedeuten muss" (sind Ökohäuser immer wohngesund?) sollte bei allen Fördermaßnahmen nicht nur die Energieeffizienz und die CO2 Bilanz bewertet werden, sondern zumindest natürlich auch die allgemeine Nachhhaltigkeit eingesetzter Produkte (Stichwort: Förderung von Dämmmaßnahmen mit Produkten aus fossilen Rohstoffen wie Polystyrol?) , gleichzeitig aber auch der Gesundheitsverträglichkeit!!!
Das Thema "Gesundheitsverträglichkeit" hat trotz Zunahme von Allergien und Umwelterkrankungen offensichtlich nach wie vor keine Bedeutung bei Entscheidungen für Förderprogramme. Siehe dazu auch Stellungnahme zum aktuellen Förderprogramm der bayerischen Staatsregierung "Bauen mit Holz".
Europäische Union
Erstamals wird hier auch die Raumklimaqualität als erforderlicher Bestandteil einer
"Neufassung der EU- Gebäude - Richtlinie"
aufgelistet.
14.03.2023 Vorschlag für eine
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)
(11) Bei Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollte den klimatischen Bedingungen, einschließlich der Anpassung an den Klimawandel durch grüne Infrastruktur, den lokalen Bedingungen sowie
der Raumklimaqualität,
Suffizient und Kreislaufwirtschaft sowie Energieeinsparungen Rechnung getragen werden und damit nachhaltigere, integrativere und innovativere Lebensweise gefördert werden, um sich an neue Bedürfnisse anzupassen. Derartige Maßnahmen sollten so umgesetzt werden, dass sie den Zusatznutzen anderer Anforderungen an Gebäude und Ziele von Gebäuden, wie beispielsweise Zugänglichkeit, Brandschutz, Erdbebensicherheit, Sicherheit von Heizung und elektrischen Anlagen und beabsichtigte Nutzung des Gebäudes, maximieren. Diese Zusatznutzen sollten monetarisiert werden, um die Kostenoptimalität weiterer Verbesserungen der Gesamtenergieeffizienz realistisch zu bestimmen. Außerdem sollten sie die Verbesserung der Situation von schutzbedürftigen Haushalten und von Menschen, die in Sozialwohnungen leben, gewährleisten.
(11a) Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz die Klimaleistung von Gebäuden genau widerspiegeln.
(12) Die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollte nach einer Methode berechnet werden, die national, regional und lokal ergänzt werden kann. Dabei sollten zusätzlich zu den Wärmeeigenschaften auch andere Faktoren von wachsender Bedeutung einbezogen werden, z. B. Heizungssysteme und Klimaanlagen, Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, Systeme für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung, Wärmerückgewinnung aus Abwasser, Lüftung und Kühlung, Energierückgewinnung, hydronischer Ausgleich, intelligente Lösungen, passive Heiz- und Kühlelemente, Sonnenschutz,
Raumklimaqualität,
angemessene natürliche Beleuchtung und Konstruktionsart des Gebäudes. Bei der Methode zur Berechnung der Energieeffizienz sollte nicht nur die Heizperiode oder Kühlperiode eines Jahres, sondern die jährliche Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes zugrunde gelegt werden. Die Methode sollte die geltenden europäischen Normen berücksichtigen. Sie sollte die Abbildung der tatsächlichen Betriebsbedingungen gewährleisten und es ermöglichen, die erfasste Energie zur Überprüfung der Richtigkeit und für die Zwecke der Vergleichbarkeit heranzuziehen, und die Methode sollte auf stündlichen oder unterstündlichen Zeitschritten beruhen. Die Methode sollte auch eine Vor-Ort-, Fern- und Desktop-Validierung der den Berechnungen zugrundeliegenden Annahmen ermöglichen, einschließlich der thermischen Leistung, der Wesentlichkeit, der Systemeffizienz und der Konfiguration der Steuerungen in dem gelieferten Gebäude. Um die Nutzung erneuerbarer Energie am Standort zu fördern, einschließlich Solardachanlagen im Einklang mit der Europäischen Initiative zum Ausbau von Solardachanlagen, und zusätzlich zum gemeinsamen allgemeinen Rahmen sollten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit die Vorteile einer größtmöglichen Nutzung erneuerbarer Energie am Standort, einschließlich für andere Nutzungszwecke (z. B. Ladepunkte für Elektrofahrzeuge), in der Berechnungsmethode anerkannt und berücksichtigt werden, wobei der aktuellen und zukünftigen Netzkapazität Rechnung getragen werden muss.
Förderung "sämtlicher" Holzwerkstoffe incl. OSB ohne Gesundheitskriterien"
Schadstoffarme - und "möglichst" barrierefreie Schulen, Kitas, Sportstätten
Ein besonderer Schwerpunkt sollte die Berücksichtigung gesundheitlicher Kriterien bei Errichtung und Sanierungen von Schulen, Kitas, Sportstätten sein.
Präventiver Gesundheitsschutz wird hier in vielen Fällen sträflich vernachlässigt; bei Schadstoffproblemen werden Sanierungen meist unter Berufung auf gesetzliche Grenzwerte verweigert.
Nach zahlreichen Schadstoffen wird aus wirtschaftlichen Gründen meist gar nicht gesucht (dauerhaft hormonell wirksame Schadstoffe wie Weichmacher, Flammschutzmittel, Stoffe wie Radon, PCB, Schwermetalle werden oft gar nicht oder mit unzureichenden - oder nicht normgemäßen oder inzwischen "üblichen" Methoden erfasst - Beispiel: Essigsäure, Schwermetalle).
Gerade im Hinblick auf die besondere Schutzwürdigkeit von Kindern wären vor allem auch Fördermöglichkeiten von seriösen Schadstoffsanierungen unbedingt erforderlich.
Dazu auch: Barrierefreie Schulen, Kitas, Sporthallen
Fördermittel für Sporteinrichtungen
Ein Bundesprogramm für die Sanierung "kommunaler Sporteinrichtungen" ignoriert ebenfalls strengere Anforderungen an Förderkriterien bezüglich gesundheitlicher Unbedenklichkeit.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
sieht hier offenbar keinen Handlungsbedarf.
Es verweist uns in einem Schreiben vom 7.08.2018 als Antwort auf eine Anfrage unsererseits, ob und in welchem Ausmaß "gesundheitliche Kriterien" bei künftigen Förderungen in diesem Bereich zum Tragen kämen,
dass ohnedies nur bauaufsichtlich zugelassene Produkte verwendet werden dürfen - sowie "möglichst (?) ökologisch unbedenkliche" -
dass die Eigenschaft "ökologisch" nicht immer in unmittelbarem Zusammenhang mit "Verträglichkeit" steht (z.B. natürliche Allergene aus vielen Ökoprodukten...).
Dass inzwischen bereits mehr als 30 % der Jugendlichen unter Allergien leiden, hat sich im Ministerium offenbar noch nicht herumgesprochen.
Verwiesen wurden wir auch auf den Leitfaden "nachhaltig Bauen"
Zitat aus diesem Leitfaden:
Als größter öffentlicher Bauherr in Deutschland hat der Bund eine Vorbildfunktion. Für den Bundesbau wurde deshalb der Leitfaden Nachhaltiges Bauen verbindlich eingeführt. Er enthält neben den Anforderungen an die Energieeffizienz weitere Qualitätsvorgaben für zukunftsfähige Gebäude. Dies betrifft etwa die Verminderung von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen…
auch hier wird aber lediglich auf zu erfolgende Raumluftmessungen auf VOCs und Formaldehyd verwiesen:
"Die erfolgreiche Verwendung emissionsarmer Bauprodukte wird nach Fertigstellung des Gebäudes im Rahmen einer Innenraumluftmessung überprüft (BNB 3.1.3)."
Weitere mögliche Schadstoffe werden "ignoriert", die Einhaltung der hier beschriebenen VOC- und Formaldehyd Grenzwerte für die höchste Qualitätsstufe stellen zudem keinerlei Kriterium für eine Förderung dar.
Unterschiedliche Qualitätsgruppen bezüglich Raumschadstoffen:
Zumindest bei Schulen und Kitas sollten nach unserer Ansicht bei diesen beiden Produktgruppen die "Grenzwerte" für das Qualitätsniveau (QN) 2 als Förderkriterium eingehalten werden (Formaldehyd 30 µg/m³, TVOC 300 µg/m³: Seite A3).
Gesundheitsämter und Umweltbundesamt geben sich aber bei Schulen, Kitas, Sportstätten noch immer mit Formaldehyd 100 µg/m³ und bis zu 1000 µg/m³ TVOC zufrieden.
Barrierefreies Bauen für Umwelterkrankte
Gefördert werden sollten dringend künftig auch Baumaßnahmen im Hiblick auf "Barrierefreies Wohnen für umwelterkrankt Behinderte"
Einbezogen müssten somit künftig - auch laut UN Behindertenrechtskonvention (Beispiel Kanada) Fragen der Emissionsminimierung in Wohnungen und am Arbeitsplatz auch in sämtliche Förderprogramme für "barrierefreies Bauen" -
Umwelterkrankungen wie MCS stellen eine tatsächliche, anerkannte Behinderung dar - werden aber bisher nur in Schleswig Holstein auch offiziell als Behinderung aufgelistet.
Siehe dazu auch Punkt 9 "Barrierefreiheit für Umwelterkrankte"
Bisher gibt es aber keine ernsthafte Beratung für umwelterkrankte Behinderte - vor allem bei Fragen von Wohnungsbau, Sanierung weder von entsprechenden Behindertenbeauftragten auf regionaler, Landes- oder Bundesebene noch kennen wir eine entsprechende andere Beratungsstelle für umwelterkrankt Behinderte.
Architektenkammern verweisen in der Regel bei Anfragen auf - für MCS Kranke in keiner Weise relevantes - "ökologisches Bauen"!
Förderungen für energetisches Sanieren, Energiesparmaßnahmen im Neubau
Umfangreiche Förderprogramme gibt es nur für bauliche Maßnahmen zur CO2 Einsparung.
Fragen der Schadstoffarmut und Emissionsreduktion sollten unabhängig davon aber auch ein Kriterium bei Förderprogrammen für energetisches Sanieren sein.
Es kann nicht sein, dass der Staat ein Einhüllen von Gebäuden mit "Sonderabfall", Produkte mit nach wie vor kritischen Flammschutzmitteln wie in der Vergangenheit auch noch mit Milliarden fördert, obwohl es auch wirklich nachhaltige, umfassend geprüfte schadstoffarme Dämmstoffe gibt.
Aber auch umweltbelastende Produkte mit Bioziden, die über Auswaschungen auch in den Nahrungskreislauf gelangen, wie beispielsweise bei Gebäudedämmungen verwendeten Putzen und vor allem Fassadenfarben sollten von Förderprogrammen ausgeschlossen werden.
Siehe auch:
Instrumente für Entscheidungsträger
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