Dresden - Weixdorf "chemischer Geruch" in Schulcontainern

 

Grundschule Weixdorf, Dresden

6.11.2018

Der Prüfbericht wurde bedauerlicherweise erst am Tage der Besprechung  (6.11.2018) den Eltern zur Verfügung gestellt.

Stellungnahme zum Prüfbericht

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Aktueller Stand 30.10.2018

Interessierten Eltern und Elternvertreter sind eingeladen, am 6.11.2018 "Einsicht in die Prüfberichte" zu nehmen und sie erhalten dazu eine "Interpretation" des Gesundheitsamtes.

Warum der Prüfbericht nicht für eine externe Bewertung ausgehändigt wird,

erhärtet den Verdacht,

dass entweder

  • nicht umfassend oder
  • nicht normgemäß gemessen wurde!

Eine Interpretation der Messergebnisse durch eine "involvierte" Behörde erscheint nicht allzu vertrauenswürdig angesichts jahrelanger Erfahrungen unsererseits mit der sehr häufigen "Bagatellisierung von Messergebnisse" durch Behörden.

Siehe dazu auch unsere allgemeine Stellungnahme zur "Verweigerung von Prüfberichten"

 

 

 

Aktueller Stand 21.08.2018

Der Geschäftsbereich Bildung und Jugend | Schulverwaltungsamt | Abt. Schulbau / Schulentwicklung

Informiert die Eltern am 21.08.2018 in einem Schreiben,

dass eine (unkommentierte?) Weitergabe des Laborberichtes/ Prüfberichtes derzeit nicht erfolgen wird –

somit der Prüfbericht entgegen dem Umweltinformationsgesetz (siehe Interpretation durch die Stadt München in ähnlichem Fall) und die Informationsfreiheitssatzung  der Stadt Dresden

zurückgehalten wird

und lediglich eine "Einsichtnahme" gewährt werden soll.

Offensichtlich soll damit verhindert werden, dass von unabhängiger, kritischer Seite der Prüfbericht bezüglich

·        Qualifikation des Prüfers (unabhängig?)

·         Prüfumfang,

·         normgerechte Messung,

·         Lüftungsprotokoll,

·         Messergebnisse und

·         deren „präventive“ Interpretation (umweltmedizinisch qualifizierter- unabhängiger Gutachter)

ebenfalls kommentiert werden kann.

 

Versprochen wird lediglich eine Kommentierung)?) durch das städtische Gesundheitsamt.

Damit ergibt sich eine erneute Abwendung von den Empfehlungen des Umweltbundesamtes bei Schadstofffragen an Schulen:  Empfehlungen Umweltbundesamt im Hinblick auf empfohlene offene, transparente Zusammenarbeit mit besorgten Eltern, die mit Angst um gesundheitliche Risiken für Ihre Kinder dies als weitere zeitliche Verzögerungstaktik betrachten. 

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Vorgeschichte

Wie so häufig bei Schulcontainern werden auch hier seit Monaten Eltern "beruhigt" - durch ein verbessertes Lüftungs- Management beispielsweise seien die Gerüche nicht mehr wahrnehmbar... 

Einem Elternvertreter, der bereits am  21.11.2017 auf die Geruchsbelastung hingewiesen hatte, wurde beispielsweise nach "Erinnerung" am 25.01.2018 am 26.01.2018 vom Schulverwaltungsamt mitgeteilt, es konnten nach "verstärkter Lüftungstätigkeit keine Geruchsbelastungen mehr festgestellt werden".

Dieser Aussage wurde vom Elternvertreter am 30.01.2018 widersprochen - 

Er weist zwar auf eine kurzfristige "Verringerung" bei intensiven Lüften auch während des Unterrichts hin - allerdings mit der Folge der winterlich bedingten Auskühlung der Klassenzimmer.

Am 4.7.2018 versuchte das Gesundheitsamt der Stadt Dresden eine Mutter zu "beruhigen" mit dem Hinweis auf eine ohnedies durchgeführte Schimmeluntersuchung(?) im April 2018  (trotz zugegebenen feststellbaren "chemischen Geruch" wurde nur auf Schimmel untersucht) mit unauffälligen Werten der "Innenraumluftmessung". Angesichts der Tatsache, dass  Schadstoffe sehr unterschiedliche "Wahrnehmungsgrenzwerte" haben, erscheint uns eine Schlussfolgerung, eine Untersuchung auf "chemische Stoffe wäre angesichts der geringen Intensität nicht angezeigt" sehr mutig.

 

Erst auf Intervention weiterer Eltern erklärten sich die Behörden (Gesundheitsamt) im Juni (!) bereit, für Ende Juli eine "Raumluftprüfung auf chemische Stoffe" zu beauftragen -

dies erfolgte erneut ohne Information und Einbeziehung der Eltern bezüglich genauem Prüftermin/ vor allem aber Prüfumfang/ Prüfbeauftragten.

Auch unsere Anfrage bezüglich Prüfumfang, Vorgabe der Einhaltung einer normgerechten Prüfung wurde nicht beantwortet.

Bekanntlich lassen sich Prüfergebnisse durch normabweichende Lüftungsmaßnahmen vor der Messung stark beeinflussen (kein unterzeichnetes Lüftungsprotokoll), ebenso gerne werden bei Messungen oft nur einzelne Parameter ausgewählt, z.B. nur  CO2, nur VOC, Formaldehyd, nur PAKs, nur Schimmel  - auf eine umfassende Schadstoffprüfung wird aber verzichtet. Häufig finden wir auch den Hinweis "geprüft in Anlehnung an die Norm" - ohne Begründung, warum von der Norm abgewichen wurde. 

Offensichtlich wird hier "auf Zeitverzögerung" (erste Meldung November 2017! noch keine Ursachenklärung zu Beginn des neuen Schuljahrs 2018/2019)  gearbeitet, gesundheitliche Langzeit- Folgen für Lehrer und Kinder werden wissentlich in Kauf genommen.

Hinweise:

Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Vorgehensweise bei Schadstoffbelastungen an Schulen 

Besondere Dringlichkeit bei Schulen, Kitas....

Zwischenzeitlich wird versucht, einen Keil in die Elternschaft zu treiben und  durch Whatsapp- Meldungen (!) andere Eltern davon zu überzeugen,  die Allgemeinheit, die sich bereits "arrangiert" hat  sollte von Problemen einzelner Kinder "in Ruhe gelassen werden" (tolles "Demokratieverständnis") und die Eltern sollten froh sein, (Zitat: "wir registrieren dankbar"),

dass an dieser Schule unterrichtet werden kann und nicht das ganze Jahr über Integration von Migrantenkinder diskutiert werden muss (Zusammenhang???). Stellt man sich so Herausforderungen?

Untragbar in diesem WhatsApp ist auch die Aufforderung, besorgte Eltern sollten selbst Alternativen vorschlagen - es ist eine primäre Aufgabe der Behörden, für Unterrichtsräume zu sorgen von denen keine Gesundheitsgefährdung für Schüler und Lehrer ausgeht. Wer kommt auf solche Ideen, hier Eltern in die Pflicht nehmen zu wollen?

 

Auch mit einem Rundschreiben der Schulleitung vom 13.08.2018, welches uns von dritter Seite zugetragen wurde,  versucht man nun die Mutter – mit ausdrücklicher Nennung des Namens zu diskreditieren - („es hat sich eine „unschöne Sachlage“ entwickelt“)  

statt eine transparente und einvernehmliche Vorgangsweise zu suchen.

Keineswegs handelt es sich nämlich um eine Einzelaktion der im Schreiben Benannten (uns liegen Stellungnahmen weiterer Eltern vor!) – seit November 2017 wurde bereits von einem Elternvertreter die Raumluft urgiert und auch einer Aussage des Schulverwaltungsamtes im Januar „es konnte keine Geruchsbelastung mehr festgestellt werden“ am 30.01.2018 widersprochen. Möglicherweise gibt es hier auch eine mangelhafte Kommunikation zwischen Schulverwaltungsamt und Schulleitung im Hinblick auf den Schriftverkehr vom November/Januar.

Der im Schreiben kritisierte, geäußerte Verdacht des „Aussitzenwollens“ ist nach mehr als 8 Monaten sicherlich nicht der „Angesprochenen“ als „Vorwurf“ zuzuordnen.

 

Das Schreiben der Schulleitung spricht leider – angesichts der direkten Benennung der Mutter nicht von einem Wunsch nach unvoreingenommener, einvernehmlicher Sachklärung.

 

 

Noch kann nicht beurteilt werden, ob der festgestellte "chemische Geruch" auf toxische Emissionen aus Bauprodukten oder Einrichtung zurückzuführen ist, auf besondere Reinigungsmittel oder ähnliches - oder es tatsächlich nur um "unangenehme", aber nicht gesundheitsgefährdende Gerüche geht. Kindern ist aber nicht zumutbar, im Winter mit Winterkleidung im Klassenzimmer zu sitzen, nur um ein ohnedies nur bedingt wirksames "Lüftungskonzept" durchzuziehen.  Lüftung statt Sanierung

Auch eine nur übermäßige Geruchsbelastung ohne toxischer Relevanz widerspräche aber der Landesbauordnung/ Architektenhaftung  und könnte schon lange bei den Lieferanten reklamiert werden, da auch "Gerüche" gerade für eine zunehmende Zahl von Duftallergikern ein massives Problem darstellen können. Siehe auch Gerichtsurteil zu "nur riechenden Möbeln".

Die Fürsorgepflicht der Schulbehörden bedeutet aber, dass solchen Meldungen von mit Recht besorgten Eltern oder auch Lehrern umgehend (!) auf den Grund gegangen werden muss, um gesundheitliche Langzeitfolgen beispielsweise auch "hormoneller Art" (geruchlich oft kaum wahrnehmbarer Weichmacher, Flammschutzmittel, krebserzeugendes Formaldehyd oder ähnliches) mit Sicherheit ausschließen zu können.

Im Vordergrund muss der präventive Gesundheitsschutz der Kinder und Lehrer stehen; dabei sollte es auch nicht nur um die Einhaltung von Grenzwerten gehen, sondern um einen generell optimalen Ausschluss von Gesundheitsrisiken.

 

Natürlich wäre es wünschenswert, wenn möglichst rasch "Entwarnung" gegeben werden könnte - dies aber an Hand transparenter, seriöser und vor allem umfassender Untersuchungen und nicht wie bisher zum Beispiel auf Grund"nur" einer Schimmeluntersuchung.

 

Zu hinterfragen wäre allerdings auch, ob bei der Ausschreibung der Container auf entsprechende Anforderungen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit geachtet wurde - und vor Inbetriebnahme - so wie bereits in anderen  Städten (z.B.: Köln, Nürnberg, München) durch Messungen bei Schulen und Kitas überprüft worden ist.

Damit wären viele Sorgen und Ängste verantwortungsbewusster Eltern vermieden worden.

Wer zeichnet hierfür verantwortlich?

Sich bei der Beschaffung nur auf

  • Herstelleraussagen  (manche Containerhersteller werben damit, es würden nur "schadstoffreie" Produkte verarbeitet),
  • diverse Prüfzertifikate über nur Teilbereiche des möglichen Schadstoffspektrums (meist nur VOC und Formaldehyd),
  • Gütezeichen ohne Forderung nach und Prüfung der entsprechenden Prüfberichte zu verlassen, 

kann und darf nicht Grundlage einer verantwortungsbewussten Gebäude- bzw. Einrichtungs-Beschaffung und gesamtgesundheitlichen Beurteilung/ Überprüfung - gerade bei Schulen und Kitas  sein.

 

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Chronik - Presseberichte und Informationen zu einzelnen Schadensfällen

 

 

Aktuelle Wünsche an die Behörden

Gesundheitsamt:

  • Weitergabe des gesamten Prüfberichtes incl. Lüftungsprotokoll

Sollte bisher nur nach einzelnen Komponenten (z.B. VOC, Formaldehyd) gesucht worden sein, erwarten wir eine umfassende Schadstoffprüfung auch auf weitere mögliche Schadstoffbelastungen.  dieses Mal in Absprache mit den derzeit direkt  involvierten Eltern.

 

Schulverwaltungsrat:

Sollten erhöhte Schadstoffwerte festgestellt werden,

  • keine weitere Nutzung der Container, um weitere Gefährdungen auszuschließen,
  • unmittelbare Maßnahmen zur "Sanierung" oder "Austausch" mit entsprechenden Vorgaben bezüglich Gesundheitsverträglichkeit
  • transparente Suche nach den Verantwortlichen (mangelnde Kontrolle oder Lieferung einer "Managelware"), um nicht den Steuerzahler für Versäumnisse auch noch zahlen zu lassen.

 

Leitung vor Ort:

kommunikative Zusammenarbeit mit den Eltern und Aufforderung an Mitarbeiter, Diffamierungen unter anderem per WhatsApp sofort einzustellen.

Konfliktfreie Vorgangsweise bei Schadstoffproblemen an Schulen/ Kitas

 

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