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Oberasbach
Lüftung statt Sanierung
Erneut sind wir damit konfrontiert, dass Eltern "ruhiggestellt" werden sollen - mit der Zusage nach mehr Lüftung und damit Beseitigung der Gesundheitsrisiken.
Die Schadstoffprüfberichte werden nur "vertraulich"weitergegeben - die Eltern wurden lediglich zur "Einsichtnahme eingeladen" und hatten somit bisher keine Möglichkeit, eine externe Bewertung (wir wir sie in vielen Fällen - stets kostenlos - vornehmen) durchführen zu lassen.
Am 17.12.2018 wurden uns von der Stadt die Prüfberichte übermittelt.
Untersucht wurde die Raumluft auf VOCs und Formaldehyd; zusätzlich wurde auch eine Staubuntersuchung durchgeführt und im Oktober eine Untersuchung von Einzelprodukten auf Weichmacher und Formaldehyd.
Auf einige wichtige Parameter wurde nicht geprüft.
Die umfassende Bewertung der Messergebnisse nach unseren Kriterien ist auf Wunsch erhältlich - (Mail genügt an beratung@eggbi.eu) eine Weitergabe des eigentlichen Prüfberichts wurde auch uns untersagt.
Grundsätzlich betrachten wir die wesentlich erhöhten Werte von Formaldehyd (kresberzeugend), Glykole, Weichmachern und Flammschutzmittel (hormonell wirksam) als Grund, die Räume unter präventiven Aspekten und Fürsorgepflicht nicht mehr zu nutzen!
Gesundheitsrisiken in Gebäuden
Presseberichte:
01.06.2019 Kampf gegen Schadstoffe in der Grundschule Alternberg
nach wie vor wird nicht versucht, die Schule zu sanieren und die bealsteten Stoffe zu entfernen, sondern mittel Lüftung die Raumkluft zu "verbesseren?".
12.12.2018 Lüftungsanlage für Oberasbacher Schule kommt bald
An Stelle hier Tausende Euro für Lüftungsgeräte mit "zweifelhaftem Erfolg" auszugeben, wäre es wesentlich sinnvoller, den "Verursacher" der Formaldehydbelastung festzustellen, zu entfernen und damit das Problem dauerhaft zu beseitigen. Siehe Lüftung statt Sanierung
Angesichts der krebserzeugenden Einstufung von Formaldehyd sollte man sich auch nicht an "gesetzliche" Grenzwerte klammern, sondern diesen Schadstoff möglichst ausschließen.
Siehe dazu auch Raumschadstoff Formaldehyd (Punkt 2.2. Formaldehyd in der Innenraumluft)
05.12.2018 Schadstoffe in Klassenzimmern
"Sowohl das Prüfunternehmen als auch das Gesundheitsamt betrachten die Räume prinzipiell "unter bestimmten Bedingungen" weiterhin als nutzbar."
Wünschenswert wäre hier eine präventive sofortige "Sanierung" und nicht ein "Spiel mit gesetzlichen Grenzwerten" auf dem Rücken von Kindern und Lehrern.
Laut Umweltinformationsgesetz besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Weitergabe von Schadstoffprüfberichten aus Schulen und Kitas.
Verweigerung der Veröffentlichung von Prüfberichten durch Behörden
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