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Wolkersdorf Schadstoffe im Gymnasium
Pressebericht 13.12.2017
Maßnahmen laufen auf Hochtouren
Berichtet wird von einer "Sanierung" der OSB Platten - ein früher angekündigtes "Abkleben" der Platten mit Folien (Pressebericht vom 6.12.) entspricht aber sicherlich nicht einer echten Sanierung, sondern stellt nur eine kurzfristige "Verbesserung" dar.
Uns liegen aus anderen Projekten Messergebnisse von OSB Produktprüfungen- 4 Jahre nach Einbau der Platten mit dann noch immer wesentlich erhöhten TVOC Werten von (konkret in einem Fall 1400 µg/m³) vor - somit ist keineswegs mit einer mittelfristigen Emissionsminimierung der Platten selbst zu rechnen und stellt ein großflächiges Absperren mit Folien lediglich eine Reduktion der Raumluftqualität (Thermosflascheneffekt) im HInblick auf Diffusionsfähigkeit der Wände dar - der belastete "Verursacher" bleibt aber im Gebäude,
die eigentlich "Verantwortlichen" kommen mit solchen Maßnahmen (selbst bei nachträglichem Einbau von Lüftern wie bei einer Schule in München auf Kosten des Plattenherstellers) mit einem "blauen Auge" davon.
Leider wurden nach unserer Info die eigentlichen Prüfberichte bis heute nicht veröffentlicht.
Pressebericht 06.12.2017
Gutachten ist da, Lüften hilft?
Mit Folien und verstärktem Lüften (im Winter nicht zumutbar) soll nunmehr das Problem gelöst werden.
Wir sehen hier leider nur einen Kompromiss auf dem Rücken der Schüler und Lehrer zugunsten des Planers und der Firma, welche die nun offensichtlich als Verursacher identifizierten Platten eingebracht haben.
Lüftung statt Sanierung und "Absperrung" belasteter Flächen:
Beides sind kurzfristig vertretbare Maßnahmen - können aber nicht als Sanierung im Sinne von "Gewährleistungsansprüchen" bezeichnet werden.
Pressebericht 29.11.2017
Wolkersdorf: Schadstoffe in Gym-Containern entdeckt
"Viele Eltern kennen nun den Grund warum es ihnen schlecht ging" - es werden zwar festgestellte Schadstoffe benannt- der Prüfbericht selbst ist aber nicht erhältlich (?)
Pressebericht 28.11.2017
Beißender Geruch in der Klasse
Schüler klagen über Kopfschmerzen. Eltern fordern umfassende Maßnahmen.
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Haftung Planer/ Baufirmen/ Hersteller?
Seit Jahren sind Geruchs- und Schadstoffprobleme durch OSB Platten bekannt und haben sogar bereits zu jahrelangen Schließung eines ("Öko") Kindergartens in D (ZDF Bericht) geführt - die Verantwortlichen (Baufirma, Planer, Hersteller) sollten daher auch für die Folgekosten (Ersatzräume/ Sanierung = Entfernen der Verursacher) einer echten Schadstoffsanierung aufkommen.
Die Berufung auf Nichtwissen um die Problematik (siehe auch "Blauer Engel und OSB") kann hier schon lange nicht mehr als "Entschuldigung" angesichts der vielfachen Publikationen zum Thema dienen.
Empfehlungen
an die Betroffenen (Schüler und Lehrer)
- erstellen Sie taggenaue Aufzeichnungen über die gesundheitlichen Beschwerden - gerne werden diese von uns auf Wunsch auch "anonymisiert" ausgewertet: Tagebuch- Gesundheitsprobleme bei Schadstoffen an Schulen
- fordern Sie eine Kopie des Prüfberichtes (in Deutschland zumindest gesetzlich verpflichtend)
an die Behörden:
- offene Kommunikation mit besorgten Eltern incl. Weitergabe aller Prüfberichte: Konfliktfreie Vorgangsweise bei Schadstoffproblemen an Schulen/ Kitas
- Wir empfehlen hier jegliches gesundheitliche Risiko zu vermeiden - gesundheitliche öffentliche Gutachten haben in der Vergangenheit sehr oft versucht, Schadstoffprobleme mit Verweisen auf "Grenzwerte" zu bagatellisieren.
Wenn Eltern, Schüler, Lehrer ernsthaft von Gesundheitsproblemen berichten, so kann man dies nicht als "unbedenklich" darstellen - die uns gemeldeten Symptome bedeuten ein tatsächliches Schadstoffproblem.
Siehe dazu auch:
Umweltmedizinische Bewertung von gesetzlichen Grenzwerten
Rechtliche Grundlagen für "Wohngesundheit"
In Deutschland sind Planer und Bauunternehmer verpflichtet, ein "gesundheitsverträgliches" Gebäude zu erstellen, dies vor allem durch die
Auch in Österreich gibt es gesetzliche Vorgaben für die "Innenraumluft"
Niederösterreich:
Auch erwähnt in der NÖ Bauordnung: (Seite 35)
II. Bautechnik
A) Anforderungen an die Planung und Bauausführung
§ 43 Allgemeine Ausführung, Grundanforderungen an Bauwerke
(1) "Die Planung und die Ausführung von Bauwerken müssen den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechen. Bauwerke müssen als Ganzes und in ihren Teilen für ihren Verwendungszweck tauglich sein, wobei insbesondere der Gesundheit und der Sicherheit der während des gesamten Lebenszyklus der Bauwerke betroffenen Personen Rechnung zu tragen ist. Bauwerke müssen die Grundanforderungen an Bauwerke bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllen."
3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Das Bauwerk muss derart geplant und ausgeführt sein, dass es während seines gesamten Lebenszyklus weder die Hygiene noch die Gesundheit und Sicherheit der Benützer und der Nachbarn gefährdet und sich über seine gesamte Lebensdauer hinweg weder bei Errichtung noch bei Nutzung oder Abbruch insbesondere durch folgende Einflüsse übermäßig stark auf die Umweltqualität oder das Klima auswirkt.
§ 48 Immissionsschutz (Seite 39)
"Emissionen durch Lärm, Geruch, Staub, Abgase und Erschütterungen, die von Bauwerken oder deren Benützung ausgehen, dürfen Menschen weder in ihrem Leben oder ihrer Gesundheit gefährden noch örtlich unzumutbar belästigen."
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