Leben und Wohnen für alle Lebensalter
emissionsarm - barrierefrei
Übersicht dieser Seite:
Allgemeine Hinweise - barrierefrei auch für Umwelterkrankte
Links zu Beratungsstellungen und"Leitfäden"
Informationen zum Wohnen im Alter
Allgemeine Informationen
VDI Statusreport Barrierfreiheit im Wohnungsbau
Bereits bei der Planung - dem Erwerb eines Gebäudes sollte berücksichtigt werden,
dass nicht nur
- für ohnedies aktuell bereits körperlich "Beeinträchtigte" (Bewegungseinschränkungen, Sehbehinderungen..)
- für Allergiker, Chemikaliensensitive,
- für Kleinkinder (mit noch nicht voll ausgebildetem Immunsystem), für Schwangere besonders hohe Ansprüche an die Raumluftqualität und planerische "Barriereaspekte"gestellt werden sollten, (siehe dazu: "Bauen für Gesundheitsbewußte.....") siehe "Barrierefreiheit für Umwelterkrankte"
sondern auch für derzeit (noch) "Nichtbehinderte"
- für den Fall plötzlicher gesundheitlicher Einschränkungen,
- bei Schwächung des Immunsystemes im Alter,
- aber auch nach einem Unfall
neben allgemeinen Barrieren
- eventuell auch nur geringe Schadstoffbelastungen, sensibilisierende Emissionen zu einem Problem werden könnten,
- gegebenenfalls spätere (dann sehr kostenintensive) Umbauarbeiten (barrierefreier Zugang, Möglichkeit eines Treppenliftes, behindertengerechte Sanitärräume, Küche) erforderlich sein könnten, um eine möglichst lange Nutzung der eigenen 4 Wände zu gewährleisten (häufige Mängel und Probleme).
Wir empfehlen daher bei allen Planungen auch jungen (unbelasteten) Familien bereits präventiv neben Fragen der Schadstoffminimierung eine Reihe planerischer Punkte (zumindest vorbereitend für eine spätere Umsetzung nach Bedarf) bereits zu berücksichtigen.
Links zu Beratungsstellen und "Planungs-Leitfäden"
Beratungsstellen
Beispiele von Empfehlungen:
Leitfaden Barrierefreies Bauen
VDI-Statusreport Barrierefreiheit im Wohnungsbau 11/2017
Ratgeber "barrierefreies Wohnen"
Faltblatt "Barrierefreies Wohnen - mehr Wohnwert im Alltag
Lösungen Küchenplanung (siehe auch Lösungen für die Küche)
"barrierefrie" Beleuchtungskonzepte und Licht im Alter
Licht und Farbe als Komponente der Barrierefreiheit
NRW: „Anforderungen an die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen“
Zu unserem Bedauern wird bei allen diesen - grundsätzlich sehr wertvollen - Empfehlungen aber fast immer der Begriff "Barrierefrei" auf Probleme von Bewegung, Sehvermögen reduziert.
Siehe dazu auch unsere Homepage: "Barrierefreiheit" für MCS Kranke, Allergiker...
Nach wie vor sind wir auf der Suche nach Herstellern, aber auch Planern,
die Barrierefreiheit "ganzheitlich" betrachten und entsprechende Lösungen nicht nur technischer Art, sondern auch im Hinblick auf "Verträglichkeit" für Allergiker, Duftstoff- und Chemikaliensensitive (in vielen Fällen anerkannte "Behinderungen") ausdehnen und Bauherren entsprechendes Infomaterial zur Verfügung stellen.
Finanzierung
Finanzierung- Förderung barrierefreies Wohnen
siehe auch "Förderungen"
Rechtliche Grundlagen:
Die DIN-Normen DIN 18040 und DIN 18024/25 für barrierefreies Bauen
Selbsthilfegruppen, Institutionen
Professionelle Beratung für alle Bereiche der Barrierefreiheit bieten zahlreiche Selbsthilfeorganisationen und Institutionen - vor allem auch in manchen Bundesländern die Architektenkammern:
Beispiel: Beratungsstelle Bayern der Architektenkammer
Leider fehlt unterstützenden Architekten derzeit noch jegliches Instrument, auch Umwelterkrankten, Chemikaliensensitiven die benötigten Informationen zu möglicherweise auch nur individuell "sensiblisierenden" Stoffen (Emissionseinzelwerte) bei der Baustoffauswahl anzubieten - zu wenige diesbezügliche Informationen liefern nach wie vor die meisten Baustoffhersteller und Händler, kaum Aussagewert bieten diesbezüglich die meisten "Gütezeichen" (orientieren sich lieber an Ökologie, Nachhaltigkeit als an Gesundheitsverträglichkeit) oder Datenbanken.
Auflistung weiterer Adressen ohne "Bewertung" der "Qualität" dieser Adressen unsererseits:
z.B.:
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
regional:
Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V.
Selbsthilfe Koordination Bayern
Gerne ergänzen wir diese Liste mit weiteren Adressen!
Förderungen - Finanzierung
Aktuell August 2018:
Bundesinnenministerium und KfW: Wieder Zuschüsse für den Abbau von Barrieren
KfW Standard:
"Altergerechtes Haus" und "Altersgerechte Wohnung"
Für Bauherren, die Barrieren umfassend reduzieren und ihr gesamtes Haus oder eine Wohnung vollständig barrierefrei oder barrierearm umbauen, hat die KfW die Standards „Altersgerechtes Haus“ bzw. „Altersgerechte Wohnung“ eingeführt. Dieses Qualitätsmerkmal zeigt an, dass wesentliche Elemente der Technischen Mindestanforderungen umgesetzt sind.
Dazu gehört, dass Zugang, Wohn- und/oder Schlafzimmer, Küche, Bad und Bedienelemente altersgerecht sind. (Seite 23: "Altersgerecht umbauen")
KFW - Förderrichtlinien
Das Wichtigste in Kürze:
- ab 0,75 effektiver Jahreszins
- bis 50.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, unabhängig von Ihrem Alter
- für barrierereduzierende Maßnahmen oder den Kauf umgebauten Wohnraums
- ideale Ergänzung zum Produkt Energieeffizient Sanieren als Kredit (151/152) oderZuschuss (430)
- Alternativ können Sie als Privatperson das Zuschussprogramm (455) wählen
Informationen zu Wohnen im Alter
Leben und Wohnen für alle Lebensalter:
(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Wohnen im Alter:
Weitere Informationsplattformen:
Informationsdiesnt Deutsches Zentrum für Altersfragen
Amiato- altersgerechte Wohnfrormen
Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz
Kompetenzzentrum Barrierefrei Bauen und Planen
Studie zur "altersgerechter Haustechnik-Erweiterung"
Es handelt sich hier um die Wiedergabe von uns zur Verfügung gestellten Informationen – Korrekturwünsche werden nach Möglichkeit umgehend berücksichtigt, für die Meldung von sachlichen Fehlern und nicht funktionierender Links sind wir dankbar.
Disclaimer und Datenschutz-Hinweis