Licht und Farbe als Gesundheitsfaktor

Gesundheitliche Chancen und Risiken

 

Seiteninhalt:

Lichtverschmutzung als Gesundheits- und Umweltrisiko

Gesetzliche Grundlagen

Gesundheitliche Risiken

Positive Erkenntnisse zu Licht und Farben

Forschung und Entwicklung- Farbe als Gesundheitsfaktor

 

 

Lichtverschmutzung als Gesundheits- und Umweltrisiko

Die unverhältnismäßige Zersiedelung unserer Landschaft,

vor allem aber ständig neue Industrie- und Gewerbeprojekte führen zu einer massiven "nächtlichen Lichtverschmutzung" (auch "Lichtsmog"), unter welcher nicht nur Flora und Fauna maßgeblich "belastet" werden, sondern welche nachgewiesene gesundheitliche Schäden beim Menschen hervorrufen kann.

Häufig kommt es dazu, wenn in Wohngebieten plötzlich neue Gewerbeanlagen, Supermärkte mir überhöhter nächtlicher Beleuchtung errichtet werden, ohne den Schutz der Anrainer ausreichend zu würdigen.

Örtlichen Baubehörden und regionalen Aufsichtsbehörden fehlt in der Regel jegliches Wissen über die mögliche Gesundheitsgefährdung auch durch Lichtverschmutzung!

Aus diesem Grund befasst sich auch das Immissionsschutzgesetz mit dieser Thematik.

Mangelndes Wissen auch in den Landratsämtern verhindert hier ebenfalls reellen Bevölkerungs- und Umweltschutz; selbst in Wohngebieten wird es vielfach geduldet, dass Anrainer beispielsweise von Handelsbetrieben nachhaltig "geschädigt" werden, bei der Errichtung von Logistikzentren wird oft von den zuständigen Behörden unterschätzt, dass hier auch nächtliche Tätigkeiten zu massiven Verkehrs (Lärm-, Schadstoffemissionen) und Lichtbelastungen (Lichtverschmutzung) führen können.

Selbst bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (?) für Großprojekte wird das Thema Lichtverschmutzung in der Regel nicht "kompetent" behandelt.

Da es auch keine fachlichen Kriterien (laut Mail vom 18.03.2024, Umweltbundesamt) seitens des Gesetzgebers gibt,

sind Anrainer meist auf sich selbst gestellt, um entsprechende Einwände und Gegengutachten rechtzeitig einzureichen -

dazu fehlen ihnen aber in der Regel auch die wirtschaftlichen Mittel, Rechtskenntnisse und fachliche Qualfikation. Unabhängige Gutachter sind schwer zu finden und ebenso wie qualifizierte Anwälte zu diesem Thema meist kostenaufwändig.

Meist stehen Sie dann bei Gerichtsverhandlungen einem Heer von Anwälten mächtiger Rechtsabteilungen diverser Großkonzerne gegenüber!

Gesundheitsämter kümmern sich in der Regel kaum um entsprechende Probleme der Anrainer und sind nicht bereit, ihrerseits entsprechende Fachgutachten in Auftrag zu geben! Laut bayerischem Umweltamt sind Umweltbehörden der Länder auch grundsätzlich nicht zuständig für den allgemeinen Bereich "Umweltverträglichkeitsprüfung."

 

Lichtmessungen

Bedauerlicherweise ist es bei Auseinadersetzungen schwierig, glaubwürdige und gerichtsfeste Messberichte zu erhalten -

Unterstützung mit regionalen Ansprechpartnern bieten hier die "Paten der Nacht"

Hier finden Sie auch Informationen, wie Lichtverschmutzung gemessen werden kann:

"Wie kann man die Helligkeit eines "Störlichts (in LUX ) ermitteln?

Jede Lichtquelle strahlt eine bestimmte Gesamt-Lichtleistung ab. Dies ist definitionsgemäß der Lichtstrom (mit der Einheit: Lumen). Die Beleuchtungsstärke (mit der Einheit Lux) gibt hingegen an, wie viel Lichtstrom einer Lichtquelle auf einer Fläche ankommt. Also beispielsweise auf einer Straße, einem Gehweg oder einer Hausfassade. Trifft ein Lichtstrom von einem Lumen auf eine Fläche von einem Quadratmeter Größe, dann entspricht das der Beleuchtungsstärke 1 Lux.

Der Vollmond schafft unter bestmöglichen Bedingungen maximal rund 0,3 Lux. In mittleren Breiten sind es hingegen nur maximal bis zu rund 0,2 Lux.

Bei Straßenlaternen in Wohngebieten sind Werte von bis zu 50 Lux keine Seltenheit. Das entspricht umgerechnet dem 250-Fachen des Vollmondlichtes.

Bei Hauptstraßen liegt der Helligkeitswert oft bei mehren zig Lux.

Und Flutlichtanlagen großer Bundesligastadien erreichen mühelos mehr als 2000 Lux (d.h. mehr als 10.000 Vollmondhelligkeiten).

Gemessen wird die Beleuchtungsstärke mit sogenannten Luxmetern. Mit solchen Geräten lässt sich dann ermitteln, wie „hell“ eine Straßenlaterne den unter ihr liegenden Bodenbereich macht"   Mehr Infos dazu

Adresse für Lichtmessungen/ Gutachten

IBT Ingenieurbüro Teichelmann, 90765 Fürth. Adressehttps://4light.de/Impressum.html

Weitere Fachbüros für Lichttechnik (LiTG Gutachter) - einzugrenzen nach angegeben Fachgebieten: LiTG Gutachterliste

Da sich meine Kompetenmz ausschließlich auf Schadstoffbelastungen aus Bauprodukten bezieht, kann ich zur Qualifikation der angegeben Adressen leider keine Bewertung abgeben.

 

Beachten Sie auch meine "Empfehlung bei übermäßiger nächtlicher Lichtbelastung" auf dieser Seite


 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Rechtliche Regelungen zur Beschränkung von Beleuchtung

in Deutschland und ausgewählten europäischen Staaten

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, 2019

In Deutschland gibt es kein Gesetz, welches unmittelbar als Ziel die Bekämpfung oder Beschränkung der Umweltverschmutzung durch Licht verfolgt. Mittelbar können sich aber beispielsweise Vorschriften des

·       Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG),

·       des Baugesetzbuchs (BauGB) und der

·       Baunutzungsverordnung (BauNVO)

 

darauf auswirken, zu welchen Zeiten und mit welcher Helligkeit Beleuchtungsanlagen betrieben werden dürfen.

 

Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Licht als schädliche Umwelteinwirkung

"Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist es nach dessen § 1 Abs. 1, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Licht, welches auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkt, ist eine Immission nach § 3 Abs. 2 BImSchG.

Nach § 3 Abs. 1 BImSchG sind Immissionen, also auch Licht, schädliche Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen."

Als sachverständige Entscheidungshilfe kann auf die Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz.  (LAI) zurückgegriffen werden. Die Hinweise geben Richtwerte an, bei deren Überschreitung es zu einer erheblichen Belästigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 22 Abs. 1 BImSchG kommt. Dabei variieren die Richtwerte je nach Tageszeit und Gebietsart im Sinne der BauNVO.

 

Auch das Bayerische Immissionsschutzgesetz spricht im Artikel 9 von vermeidbaren Lichtquellen

Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI), https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lichthinweise-2015-11- 03mit-formelkorrektur_aus_03_2018_1520588339.pdf

Hier finden Sie auch Immissionsrichtwerte zur Festlegung der maximal zulässigen Blendung durch Lichtquellen in Dunkelstunden

 

 

 

Erläuterungen zu diesen Tabellen auf den Seiten 6 und 9 von LAI- HInweisen

Empfehlungen für Kommunen

"Mit Inkrafttreten zum 1. August 2019 gelten für Lichtemissionen die neuen Vorschriften der Artikel (Art.) 11a Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und Art. 9 (alt Artikel 15)  Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG).
Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Sinne des Paragraf (§) 35 Baugesetzbuch (BauBG) sind zu vermeiden.

 

Dieser Leitfaden behandelt gleichermaßen Straßen- und Wegebeleuchtung, aber auch Außenbeleuchtung wie Lichtwerbung und die Beleuchtung öffentlicher Gebäude, Fassaden und Schaufenster und gibt praktische Tipps zur Umsetzung.
Dabei steht im Vordergrund, die gute fachliche Praxis so zu optimieren, dass bei der Planung und Umsetzung von öffentlicher Beleuchtung neben der Verkehrssicherheit auch der Mensch und die biologische Vielfalt berücksichtigt werden."
(Bayerische Staatasregierung)

 Kostenloser Download: Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung

 

Zuständigkeiten bei Lichtverschmutzung

am Beispiel Bayern

"Die Überwachung der Einhaltung der Verbote aus Art. 9 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BayImSchG einschließlich der Ahndung im Wege des Ordnungswidrigkeitenrechts obliegt der Kreisverwaltungsbehörde als untere lmmissionsschutzbehörde." Textquelle

(1) Nach 23 Uhr und bis zur Morgendämmerung ist es verboten, die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten, soweit das nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.

(2) 1Im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuchs sind beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen verboten. 2Die Gemeinde kann bis längstens 23 Uhr Ausnahmen von Satz 1 zulassen für

1.Gaststätten und

2.zulässigerweise errichtete Gewerbebetriebe an der Stätte der Leistung, soweit dafür in Abwägung mit dem Gebot der Emissionsvermeidung ein erhebliches Bedürfnis besteht.

Anders als bei Parkhäusern (Sicherheitsbedürfnis) besteht bei Parkplätzen von Einkaufszentren keine  begründbare Notwendigkeit, diese auch nachts noch extrem zu beleuchten.

Für übermäßig beleuchtete Parkplätze bei Einkaufszentren besteht nach Schließung der Einkaufsstätten (meist 20 Uhr) nach allgemeinem Dafürhalten daher sicher kein "erhebliches Bedürfnis" mehr - somit ist es vor allem eine Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörde, Anrainer vor solch unnötiger Lichtverschmutzung zu schützen!

Der BUND Baden- Württemberg ruft Kommunen und Gewerbe auf, ihrer besonderen Verantwortung nachzukommen.

 

Ähnliche Regelungen wie in Bayern gelten auch für die übrigen Bundesländer - in

NRW

gibt es beispielsweise ein eigenes Ordnungsbehördengesetz

Dieses beruft sich wiederum unter anderem  - ersichtlich aus einer Publikation zur Lichtverschmutzung in NRW  - auf die Aussagen zum Sachstand des Deutschen Bundestags zur Lichtverschmutzung.

 

Zuständigkeit des Ordnungsamtes

Siehe dazu Presseartikel "Nachbar und Lichtbelästigung" - Meldung beim Ordnungsamt

 

Gesundheitliche Risiken

Wie wirkt sich "Lichtverschmutzung" auf "Lebewesen" aus:

Zitat:

Wird der Tag-Nacht-Rhythmus des Menschen durch künstliches Licht gestört, sinkt die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. Es können Schlafstörungen, Depressionen und Burn-Out-Erscheinungen auftreten. Langfristig steigt infolge der verringerten Melatoninausschüttung das Risiko für Diabetes, Fettleibigkeit und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In der jüngsten wissenschaftlichen Forschung wurde ein Zusammenhang zwischen Melatoninmangel und verschiedenen neurodegenerativen Krankheiten, wie Alzheimer und Parkinson, hergestellt und wird weiterhin untersucht.

Zudem konnte gezeigt werden, dass in Gebieten mit besonders hoher Lichtverschmutzung bestimmte Tumorerkrankungen, nämlich Brust- und Prostatakrebs, signifikant vermehrt auftreten (Kloog et al., 2008 und 2009). Dies ist auch vor dem Hintergrund bemerkenswert, als dass dies die beiden häufigsten Krebsarten in den Industrieländern sind. Diese Länder sind wiederum in der Regel auch die Länder, die am meisten Lichtverschmutzung produzieren.

Deutscher Bundestag 2015 "Aktueller Begriff Lichtverschmutzung":

"Der natürlich dunkle Nachthimmel ist zunehmend zu einem schützenswerten Kulturgut geworden. Interdisziplinäre Forschungsfelder, wie beispielsweise Ökologie, Chronobiologie, Ökonomie, Astronomie, Kulturgeschichte und Lichttechnik, erarbeiteten Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung und haben sich nicht nur den Schutz von Flora und Fauna, sondern auch Energieeinsparungen als Ziel gesetzt. Der effiziente Umgang mit Licht ist zu einem Querschnittsthema geworden, das von Naturschutz, Gesundheitsschutz und Stadtplanung fordert, gemeinsam technische Möglichkeiten zum intelligenten Umgang mit künstlichem Licht zu entwickeln."

Weitere Informationen:

Informationen des BUND zu Umweltauswirkungen der Lichtverschmutzung 

MedUniWien - zunehmende Lichtverschmutzung schadet der Gesundheit

ARD Alpha: "Lichtsmog verdrängt die Dunkelheit der Nacht"

Studie zu den Humanmedizinischen Wirkungen von Lichtverschmutzung (TAB)

 

 

Fachartikel zu den rechtlichen Aspekten

Wolf Herkner, Fachanwalt zu Fragen des Basuordnungs- und Planungsrechts, Immissionsschutz

Natur und Recht -

"Weniger Licht! Straßenlaternen zwischen Umweltschutz und Verkehrssicherung"


 

 

 

Empfehlung bei übermäßiger nächtlicher Lichtbelastung

Bedauerlicherweise finden betroffene Bürger oft keine Unterstützung bei den lokalen, regionalen und überregionalen Behörden und Institutionen, aber vielfach auch (inseratabhängigen) Medien, bei Gerichten die (meist aus sträflicher Unwissenheit - aber oft auch in Verfolgung der Interessen von Wirtschaft und lobbygesteuerter Politik) Umweltbelastungen wie

  • Lichtverschmutzung,
  • Verkehsbelastungen,(unzumutbare Belastung von Anrainern)
  • Lärm allgemein, besonders aber auch Infraschall durch gewerbliche Lüftungsanalgen, falsch konzipierte Wärmepumpen...,(Gerichtsurteile)
  • Belastungen durch elektrische Felder (BR- Faktencheck?),
  • aber auch Belastungen durch Abgase, Biozide oder andere chemischen Schadstoffe
  • Schadstoffbelastungen an Schulen (manche Gesundheitsämter bei Auseinandersetzungen mit Eltern und Lehrern)

völlig ignorieren.

Dabei schaffen sie es, Verbraucher,  die massive gesundheitliche Probleme oder zumindest Gefahren feststellen müssen und melden, in keiner Weise zu unterstützen - ja oft nicht einmal zu versuchen, mit den Verursachern der Belastungen zumindest in strittigen Fragen über eine "Streitschlichtung" zu reden.

Vielmehr stellen sie sich vielfach auf die Seite der Verursacher und unterstützen diese oft mit völlig fadenscheinigen Begründungen (z.B.: wirtschaftliche Strukturverbesserungen...)

Es handelt sich hier aber um Betroffene (auch "Wähler"), für die sie auf Grund Ihrer Tätigkeit auch eine "Fürsorgepflicht gegenüber Bürgern und Umwelt" zu beachten hätten und bei denen mit diesem Verhalten die Politikverdrossenheit massiv gefördert wird!

Grundsätzliche Empfehlung bei Auseinandersetzungen:

Vermeiden Sie bei Auseinandersetzungen mit Nachbarbetrieben, Behörden, Instituten mündliche "Diskussionen" ohne Zeugen und Gesprächsprotokollen und fordern Sie bei Anfragen unbedingt schriftliche Antworten mit Terminvorgabe!

Einsprüche, Beschwerden sind nur erfolgreich möglich, wenn entsprechende schriftliche Ablehnungen, Zusagen, Vereinbarungen vorliegen!

Wenn sich Behörden weigern, ihre Zuständigkeit "umzusetzen, empfiehlt sich die Androhung einer "Untätigkeitsbeschwerde"

 

 

In solchen Fällen empfehle ich, sich unbedingt einen qualifizierten Anwalt zu besorgen, und möglicherweise nicht nur die Verursacher der Belastungen, sondern auch tatsächlich die zuständigen Institutionen bezüglich "Untätigkeit" zu verklagen. Wenn die zuständigen Behörden sich weigern, selbst entsprechende (qualitatativ unstrittige!) Messungen durchzuführen, sollten die "Geschädigten" versuchen, erstmals mit möglichst detaillierten Aufzeichnungern zu den Belastungen (Datum, Uhrzeit, Intensität) und gegebenenfalls mit selbst beauftragte Messungen durch qualifizierte Prüfer die tatsächlichen Belastungen zu dokumentieren, möglicherweise aber auch selbst als Erstes "orientierende" Messungen durchzuführen, um die tatsächlichen Aussichten einer rechtlichen Verfolgung überhaupt "abschätzen" zu können.

Anleitungen für solch orientierende Messungen finden Sie unter "So kann man Lichtverschmutzungen als Laie messen"

Für eine solche "Orientierung" gibt es bereits sehr preiswerte Geräte mit digitaler Anzeige (z.B.: Peaktech 5086), deren Messergebnisse Sie für die erwähnte entsprechende Dokumentation möglichst fotografieren sollten - mit Bild vom Gerät am Aufstellungsort und Angabe von Datum und Uhrzeit.

Wenn Sie einen Gutachter beuftragen:

Klären Sie vor jeglichem direkten Messauftrag schriftlich

  • Messumfang/ Dauer und
  • Kosten - aber auch
  • Qualifikation des Prüfers im Hinblick auf "Wertigkeit" seines Prüfberichts (Anerkennung als "Gutachten" oder nur "orientierende Messungen").

 

 

 

Einfluß von Beleuchtungen in Innenräumen

Licht  und Farbe haben aber auch einen sehr hohen Einfluss auf das Wohlbefinden  - 

"künstliche Lichtquellen und Wirkungen auf Menschen"

dieser Aspekt wird bei Planung und Produktauswahl  für Beleuchtungssysteme  in den meisten Fällen noch vernachlässigt, während vordergründig meist Fragen der Energieeffizienz/ Kosten kaufentscheidend sind.

 

Zunehmender Tageslichtmangel - ein Mehrangebot an künstlichem Licht vor allem nach Sonnenuntergang "irritiert" unsere innere Uhr -

Publikationen der Ludwig-Maximilians Universität München sprechen von einem "sozialen Jetlag", der mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist.

Die Wirkung von Tageslicht bzw. von diesbezüglich  "optimierter" künstlicher Beleuchtung, bzw. von entsprechenden Beleuchtungssystemen zur Stabilisierung dieses circadianen Rhythmus ist inzwischen unumstritten.

 

 

Moderne Beleuchtungskonzepte führender Hersteller befassen sich  bereits intensiv mit diesen Aspekten, zahlreiche Referenzen aus Kliniken, Schulen, Seniorenheimen aber auch Arbeitsstätten bestätigen die "mögliche" positive Einflussnahme  moderner Licht-Konzepte auf Wohlbefinden und Leistungssteigerung. 

 

Licht und Farbe sind aber auch sehr wichtige Instrumente bei der Erstellung von "barrierefreien" Wohnräumen, Seniorenheimen, Krankenhäusern aber auch Arbeitsplätzen.

 

Siehe auch Zusammenfassung aus der EGGBI Schriftenreihe:

Allgemeine Informationen zu Leuchtmittel und Gesundheit

 

 

 

 

 

 

Positive Erkenntnisse zu Licht und Gesundheit

 

Optimierte Emotions- Verarbeitung, höhere Leistungseffizienz im Büro, Lernfähigkeit in der Schule und besserer Schlaf, aber auch besondere Vorteile beispielsweise bei der Pflege von Demenzkranken Reduktion von Medikamenten bei Depressionen,  können durch optimierte Beleuchtungskonzepte erreicht werden.

Ich habe hier Links zu zahlreichen Informationen zum Thema Licht und Gesundheit gesammelt - eine wissenschaftliche Wertung dieser Beiträge ist mir leider nicht möglich und erfordert vor allem qualifizierter medizinischer Entscheidungen.

 

Lichtwirkung auf den Menschen  (Bartenbach)

Der biologische Aspekt in der Lichtplanung für mehr Lebensqualität

Konfliktfeld Licht (2017 - Viktoria Wolf)  Link zum Video "Leben in der Stadt"

Licht ist Lebensqualität (Osram)

licht.wissen 19 

Licht am Arbeitsplatz

 

 

 

 

 

Wie Licht die Arbeitsleistung beeinflusst

Licht und Demenz

Dynamische Beleuchtung

Wirksamkeit von Dynamischen Licht im Schulunterricht

Osram und Bergische Universität Wuppertal stellen zur Winterzeitumstellung Forschungsergebnisse vor 

Licht für Gesundheit und Pflege

Pressebericht "das perfekte Licht" (Zeit Online)

UNI München - Licht und Gesundheit 

Die Bauhaus Weiterbildungsakademie Weimar e.V. (WBA) veranstaltet zusammen mit Kooperationspartnern im Oktober 2016 bereits das vierte Praxisforum "Biologische Lichtwirkungen"

 

 

Forschung und Entwicklung Licht, Österreich

 

Umfangreiche Forschungen zum Thema Leuchtenentwicklung, Tageslichtsysteme, lichttechnische Messungen, Wahrnehmungspsychologie und "Gesundheit" betreibt seit Jahren die Bartenbach GmbH in Österreich

In zahlreichen Projekten wurden erfolgreiche optimierte Beleuchtungskonzepte umgesetzt - unter anderem auch in Hotels (z.B. Parkhotel Igls)

aber auch in privaten Wohnbauten

Lichttherapie - denn Dunkelheit macht krank

Donau Universität Krems "Lichtlabor" 

Zumtobel Research: Verbesserte Lebensqualität für demente Bewohner

 

EGGBI bemüht sich aktuell, ein Verzeichnis erfahrener Lichtplaner zu erstellen, die (möglichst mit Unterstützung der diesbezüglich teilweise bereits sehr kompetenten Hersteller) bereit und in der Lage sind, die aktuellen Forschungsergebnisse auch für einfachere Wohnprojekte (bisher vorwiegend praktiziert in Krankenhäusern, Schulen, Seniorenheimen und Unternehmen) umzusetzen.

Gerne vermittle ich bei Anfragen entsprechende "Fachkompetenz".

(Über entsprechende Meldungen, aber auch Erfahrungsberichte würden wir uns freuen).

 

Daneben bemühe ich mich, Vor-und Nachteile unterschiedlicher Konzepte mit umfassend wohngesundheitlichen Aspekten (u.a. auch Fragen wie "Elektrosmog"...) zu sammeln um hier eine "neutrale" Beratungs-Empfehlungen - vor allem auch für Bauherren mit erhöhten gesundheitlichen Sensitivitäten (u.a. EHS) anbieten zu können.

 

Barrierefreiheit und Beleuchtung- Farbe 

 

 

Eine optimale Licht- und Farbplanung sollte auch Bestandteil bei allen baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit sein. (Beispiel)     

 

Fragen von EGGBI an Leuchtmittelhersteller:

 

Aktueller EGGBI Fragenkatalog zu Beleuchtungselementen  (noch zu erweitern)

Empfehlungen für Hersteller von Elektrogeräten, Haustechnik, Leuchtmitteln

 

Allgemeine Informationen zu Leuchtmittel und Gesundheit

 

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Forschung und Entwicklung Farbe als Gesundheitsfaktor

 

Ebenso wie für Licht ergaben beispielsweise Studien der Universitätsklinik St. Leonhard,  Graz die enormen Auswirkungen von Farbgestaltungen auf die Psyche - (link Bericht) und damit das Wohlbefinden. Farbgestaltung-Wohngesundheit

 

Vor allem in Krankenhäusern  und Pflegeheimen sollten  daher ebenso wie in Schulen, Kitas, Arbeitsplätzen und im Wohnbereich auch  Fragen von Farbgestaltung und gesundheitlich optimierten Beleuchtungskonzepten  künftig einen wesentlich  höheren Stellenwert erhalten - dienen sie ja nicht nur  erhöhtem Wohlbefinden und damit beschleunigtem Heilprozess von Patienten, sondern auch erhöhter Leistungsfähigkeit und "Wohlfühlen" der Mitarbeiter. 

Licht und Farbe als Faktoren für "Wohngesundheit"

 

Auch hier würden wir sehr gerne Fachkompetenz (mit Nachweisen entsprechender Qualifikation) bei unseren Beratungen zu Renovier- und  Bauprojekten vermitteln -

 

leider müssen wir aber zumeist feststellen, dass häufig nur sehr einseitig auf Fragen der psychologischen Wirkung Bedacht genommen wird.

 

Zu Fragen der gesundheitlichen Bewertung von Farb-Produkten selbst (Farben. Lacke, Lasuren...), fehlt aber meist jegliches Verständnis, zumindest aber die entsprechende fachliche Kompetenz.

 

Die meisten Farben-Berater verweisen - sofern sie sich überhaupt mit Schadstoffen, Emissionen überhaupt je befasst haben, im "besten" Fall auf sogenannte Gütezeichen, Aussagen wie "lösemittelfrei" oder sogenannte, nicht überprüfbare Volldeklarationen -

ohne sich ernsthaft mit der Suche nach tatsächlich emissionsarmen Produkten auseinanderzusetzen,

zumal sehr viele "Farbberater" ohnedies ihre fachliche Kompetenz aus (häufig ausschließlich) herstellerorientierten Weiterbildungen von Farbenproduzenten beziehen und deren Marketingaussagen  (sehr oft Greenwashing) zur Unbedenklichkeit kritiklos übernehmen.

 

 

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Es handelt sich hier um die Wiedergabe von uns zur Verfügung gestellten Informationen – Korrekturwünsche werden nach Möglichkeit umgehend berücksichtigt, für die Meldung von sachlichen Fehlern und nicht funktionierender Links sind wir dankbar.

 

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