Ammoniak
Allgemeine Informationen
Bezeichnungen
Ammoniak, "wasserfrei"; R 717
CAS 7664-41-7
Gefahrenhinweise – H Sätze
H221: Entzündbares Gas.
H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
H331: Giftig bei Einatmen.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
gasförmig, Stoffgruppe 128100, Stickstoffverbindungen, anorganisch
Verwendung- Vorkommen
Ammoniak wird vorwiegend für die Kunststoffdüngerproduktion eingesetzt;
In Innenräumen findet es sich als unter anderem als "Emissions -Bestandteil" von "geräucherten Parkettböden"(Räuchereiche) , aber auch als "mögliches" Zersetzungsprodukt mancher alternativer Flammschutzmittel (Ammoniumphosphat). Eine gesundheitliche Bewertung ist hier nur nach Bekanntgabe der tatsächlichen Konzentration möglich.
Ammoniak entsteht aber auch durch bakterielle Zersetzung von Urin –
Defekte Abwasserleitungen in der Hausinstallation, Urinreste im Toilettenbereich, "Pinkelecke" von Haustieren, können daher ebenfalls die Quelle einer entsprechenden Geruchsbelastung sein.
Hohe Ammoniakbelastungen befinden sich daher in vielen Stallungen.
Vor allem aber bei "Umwidmung" von Stallgebäuden kann es über sehr lange Zeiträume (abhängig von der Ammoniak Konzentration) zu erhöhten Belastungen von Mauerwerk und Putzen kommen, die auch zu SBS- Symptomen der künftigen Raumnutzer führen können.
Bewertung
ist ein farbloses, stechend riechendes Gas, welches stark reizend auf Augen- und Rachenschleimhäute wirkt. Die Inhalation kann abhängig von den Konzentrationen zu Husten, Übelkeit und Brechreiz führen.
Bei Inhalation großer Mengen kurzzeitig, oder kleinerer Mengen längerfristig kann es zur Bildung von Lungenödemen führen. Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) für Ammoniak beträgt 35 mg/m3 (50 ppm) als Kurzzeitgrenzwert bzw. 14 mg/m³ (20 ppm) als 8 Stundenmittelwert. (Quelle)
urinartig - Stallgeruch
Grundsätzlich empfehlen wir angesichts der Fülle möglicher Raumluftbelastungen, verursacht durch vielfältige Produkte bei starker Geruchsbelastung stets eine umfassende Raumluftprüfung zur Identifizierung der Ursachen, um "Gesundheitsrisiken" durch Schadstoffbelastungen möglichst auszuschließen.
Empfehlung bei gesundheitlichen Problemen
In solchen Fällen ist bei anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein umweltmedizinisches Gutachten (von einem qualifizierten Umweltmediziner!) im Zusammenhang mit gemessenen Raumluftbelastungen empfehlenswert.
Bei Raumluftproblemen durch Ammoniak sollte daher unbedingt ein qualifizierter Prüfer zur Feststellung der Konzentration beauftragt werden. Siehe dazu: Suche nach qualifizierten Beratern, Prüfern, Prüfinstituten und Gutachtern
Empfehlung für Mieter
Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, Mietraum zu Verfügung zu stellen von dem keine gesundheitlichen Risiken oder "unzumutbare Belästigungen" ausgehen. In der Praxis führt dies allerdings immer wieder zu Auseinandersetzungen, wobei sich der Mieter zur Beweissicherung auf jeden Fall den auf Dauer "unzumutbaren" Geruch durch Bekannte schriftlich bestätigen lassen sollte.
Dies könnte als Grundlage dienen, den Vermieter zu einer aussagekräftigen Raumluftprüfung auf dessen Kosten zu veranlassen.
Siehe dazu grundsätzliche Gerichtsurteile (Kapitel 8) und "Rechtliche Grundlagen für Wohngesundheit" (hier vor allem Kapitel 6.1 und 7.1.)
Messung von Ammoniak
Materialuntersuchung
Ermittelt wird der Ammoniakanteil bei Produkten in der Regel durch die EN 16516 (seit 2020 ergänzt im "Anwendungsbereich" mit der "Bestimmung von Ammoniakemissionen").
deren Aussagekraft aber teilweise in Frage gestellt wird.
Zitat: Ammoniak kann nur mit speziellen Messmethoden erfasst werden. Häufig bleiben deshalb Geruchsprobleme mit Ammoniak und Amine ungelöst, zumal aufgrund der oft großflächigen Quellen eine geruchsensorische Ortung ebenfalls schwierig ist. (Textquelle)
Prüfkammeruntersuchungen bieten beispielsweise ARGUK und das Institut Alab an
"Methode: Die Probenahme für die VOC erfolgt auf Tenax TA® mit anschließender quantitativer Bestimmung der adsorbierten Verbindungen nach thermischer Desorption mittels Kapillargaschromatographie und Massenspektrometer (GC/MS). Für Aldehyde und Ketone erfolgt die Probenahme auf DNPH-Kartusche. Die quantitative Bestimmung der adsorbierten Substanzen erfolgt nach Desorption mittels Hochdruck-Flüssigkeitschromatographie (HPLC) und Diodenarray-Detektor. Zur Bestimmung von Ammoniak wird Prüfkammerluft mittels Impinger durch Schwefelsäure geleitet, mit Reagenzlösungen versetzt und photometrisch vermessen."
Raumluftuntersuchung
Hier sollte ein qualifizierter Baubiologe/ Fachinstitut in Absprache mit dem auswertenden Institut eine Raumluftprobe nehmen -
Probenahme mittel mod. Silikagel. Bestimmung durch Photometrie (Sammelvolumen 250L/ 2,0 L/min))
Bewertungsgrenze: 2,5 µg/m³
Die Auswertung der Luftprobe musss durch ein dafür akkreditiertes Fachinstitut (z.B. ARGUK) erfolgen.
Richtwerte, Grenzwerte, Orientierungswerte
Innenraumluft
Hier konnte ich überraschenderweise in der Literatur noch keine Richtwerte, Grenzwerte, Empfehlungen finden; bei festgestellten Ammoniakwerten im Rahmen von allgemeinen Raumluftprüfungen empfehle ich eine Materialuntersuchung "verdächtiger" Produkte (z.B. Parkettböden).
Selbst in der Auflistung "Orientierungswerte der AGÖF" wird Ammoniak bisher (3/2022) erstaunlicherweise nicht erwähnt.
Bauprodukte
Auch in den "Vorgaben für Bauprodukte" sowohl national (AgBB) als auch international (EU- LCI- Liste) für Baustoffe und Bodenbeläge fehlen entsprechende toxikologisch abgeleitete "Grenz- oder Orientierungswerte".
Zu finden sind Grenzwerte für einige Gütezeichen wie das eco-Institut Label, natureplus:
0,1 mg/m3 (= 100 µg/m3) Ammoniak nach 28 Tagen, Prüfmethode EN 16516 (Siehe Blatt 22, Präsentation, 2018)
Auch der Blaue Engel erlaubt für Parkettböden maximal 100 µg/m³ nach 28 Tagen.
Da es sich dabei aber nur um "freiwiliig erworbene" Gütezeichen handelt, ist auch daraus keine rechtliche Grundlage bei Innenraumbelastungen mit Ammoniak abzuleiten.
natureplus gleicher Wert, nur für ausgewählte Produkte Seite 22
Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
Hier finden sich erstmalig auch Vorgaben für Ammoniakhöchstwerte in Bauprodukten
Entsprechend der MVV-TB
Kapitel 2.2.1.2 Anhang 8 (Seite 219)
2.2.1.2 Ammoniak-Emissionen
Bei Parketten und Holzfußböden mit Anteilen aus geräuchertem Holz darf der Ammoniak-Wert nach 28 Tagen den in Tabelle 2 genannten Wert nicht überschreiten. Die Ermittlung der Ammoniak-Emissionen erfolgt analog der Bedingungen der VOC-Emissionsprüfung (Prüfkammer und Kammerbedingungen nach DIN EN 16516:2018-01)
Art der Emission Wert nach 28 Tagen mg/m³ µg/m³
Ammoniak ≤ 0,1 100
Allgemeine Infos zur MVV-TB (Musterverwaltungsvorschrift Technische Bestimmungen)
zurück zum Seitenanfang Ammoniak
Zurück zur Übersicht Diskussionsthemen
Es handelt sich hier um die Wiedergabe von mir zur Verfügung gestellten Informationen – Korrekturwünsche werden nach Möglichkeit umgehend berücksichtigt, für die Meldung von sachlichen Fehlern und nicht funktionierender Links bin ich dankbar.
Disclaimer und Datenschutz-Hinweis