Benzothiazol
Raumschadstoff Benzothiazol
CAS-Nummer: 95-16-9
Benzothiazol ist eine farblose bis braune, nur sehr schwer entzündliche Flüssigkeit mit aromatischem Geruch, welche schwer löslich in Wasser ist.
Derzeit gibt es nur einen vorläufigen Innenraum - Richtwert 1 des Umweltbundesamts für diesen Stoff von
15 µg/m3
Benzothiazol wird unter anderem als Vulkanisationsbeschleuniger in der Gummiindustrie eingesetzt.
Im Wohnungsbereich finden wir den Schadstoff vor allem Kautschukprodukten (Bodenbeläge, Matratzen).
"Benzothiazol und seine Derivate werden in unterschiedlichen Anwendungsbereichen eingesetzt. 1,3-Benzothiazol (BT) und 2-Methylthiobenzothiazol (MeSBT) können in der Umwelt auch als Abbauprodukte des Fungizids 2-(Thiocyanomethylthio)benzothiazol (TCMTB) bzw. von 2-Mercaptobenzothiazol (MBT, Vulkanisationsbeschleuniger) auftreten." (hinug.de)
Gefahrenhinweise
H-Sätze
H301+H311: Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt.
H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
Von dem Stoff gehen akute oder chronische Gesundheitsgefahren aus (Gestis „chemische Charakterisierung“)
AGÖF- Auffälligkeitswert: 1,0 µg/m³ Textquelle
Bewertung "Benzothiazolin in der Innenraumluft (AIR- UBA)"
Derzeit gibt es erst vorwiegend toxikologische Untersuchungen bei Ratten, auf dieser Grundlage wurde ein vorläufiger Richtwert I von der Innenraumluftkommission AIR am Umweltbundesamt festgelegt:
"...der auf dieser Basis abgeleiteter Richtwert I von 15 µg Benzothiazol/m3 wird aufgrund der sehr begrenzten Datenlage als vorläufig festgelegt. Hinzuweisen ist außerdem auf derzeit nicht bewertbare Verdachtsmomente auf eine kontaktallergene Wirkung von Benzothiazol auf der Haut, die sich aus einer älteren Humanstudie ergeben...
Auf Grund der derzeit noch unsicheren Datenlage wurde bisher auf die Festlegung eines Richtwert II verzichtet. (Textquelle Bundesgesundheitsblatt 10/2020)
Geruch
Der Stoff zeichnet sich durch eine sehr niedrige Geruchsschwelle aus, er ist daher "rasch" wahrnehmbar.
Geruchswahrnehmungsschwellen ODT50 und vorläufige Geruchsleitwerte I und II
Geruchsstoff CAS-Nr. ODT50 (μg/m3) vGLW I (mg/m3) vGLW II (mg/m3)
Benzothiazol 95-16-9 0,7 0,004 0,03
Hinweis zur Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV-TB)
A 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Seite 53
A 3.1 Allgemeines
Gemäß § 3 und § 13 MBO1 sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden und durch pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen.
Eine dauerhafte, unzumutbare Belästigung kann auch durch Gerüche entstehen - in diesem Fall liegt somit ein effektiver, reklamationsfähiger "Mangel" vor. (Siehe dazu auch Kapitel Gerüche in "Gerichtsurteile")
Weitere Aussagen
"Zur Toxikologie der geruchsintensiven Substanz BZT ist bisher nur wenig bekannt und eine Einstufung nach CLP fehlt. In der Innenraumluft kann BZT unter bestimmten Umständen auch in höheren Konzentrationen nachgewiesen werden." (Zitat aus Vorkommen von Benzothiazol in öffentlichen Gebäuden)
Richtwert I (RW I - Vorsorgerichtwert) beschreibt die Konzentration eines Schadstoffes in der Innenraumluft, bei dessen Einhaltung oder Unterschreitung nach gegenwärtigem Forschungsstand auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. (UBA)
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