5G: Jahre der "Wahrheit" für die Glaubwürdigkeit der Politik
24.04. April 2021
Höhepunkt erfolgreicher Lobbyarbeit der Telkommunikations- Industrie
ARD - Quarks: Video 5G - Revolution oder Gefahr?
Noch nie hat dieser Sender, bisher bezüglich vieler gut recherchierter Beiträge geschätzt, so unverfroren und eindeutig Industrie- Stellung bezogen unter dem Mantel "wissenschaftlicher" Berichterstattung. Die Verantwortlichen fügen sich damit erfolgreich in die Reihe der bezüglich 5G lobbygesteuerten Politik und des ebenso gesteuerten Bundesamts für Strahlenschutz(?) ein!
Selten wurde bisher Prävention so klein geschrieben wie bei 5G - eine massive, bewusste Verletzung des europäischen Vorsorgeprinzips angesichts weltweiter Warn- Appelle angesehener Ärzte.
Völlig unhaltbar aber die Aussagen der Redaktion in einem Antwortschreiben an EGGBI
Siehe auch: Allgemeine Informationen zu 5G
25.05.2020 Offener Brief an Präsidentin von BfS "Schwere Vorwürfe an Bundesamt für Strahlenschutz"
Nachdem zwischenzeitlich endlich auch Umweltorganisationen und auch vereinzelt Behörden auf die gesundheitlichen Risken aufmerksam geworden sind -
selbst das Bundesamt für Strahlenschutz von noch fehlenden "Forschung" dazu spricht und damit die Verletzung des Europäischen Präventionsprinzips durch die bereits aktuelle "Schaffung" von Tatsachen eingesteht - versuchten wir auch noch vor der Europawahl Parteien und Spitzendkandidaten um eine Stellungnahme zu bitten.
Die Ergebnisse waren ernüchternd:Informationsstand politischer Aussagen Frühjahr 2019
Corona und 5 G
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Hinweis:
Es geht hier nicht um eine grundsätzliche Verweigerung des Technologiefortschrittes – sondern ausschließlich um die Einhaltung des Europäischen Vorsorgeprinzips – zuerst qualitative, unabhängige Risikoforschung – und erst dann Genehmigung.
Link: Fragen an die Politik Siehe auch: "2020 - Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments warnt vor den gesundheitlichen Risiken elektromagnetischer Felder und vor allem auch 5G"
Ungesachtet der fehlenden unabhängigen Risikoforschung fordern inzwischen beinahe alle Parteien einen nahezu genehmigungsfreien Ausbau des Sendenetzes -
demokratische Rechte der Anrainer und deren gesundheitsbezogenen Bedenken werden rücksichtslos ignoriert:
So ändern sich die Meinungen von Parteien (Beispiel SPD)
Während sich selbst die Umweltpartei (?) Bündnis90/die Grünen seit jeher vorbehaltlos für einen unbegrenzten Ausbau des Funknetzes aussprachen, CDU, CSU entsprechende Anfragen nicht beantworten wollten, die weiteren Parteien ebenfalls Stellungnahmen verweigerten, hat nun auch offensichtlich die SPD alle früheren Bedenken bezüglich der allgemeinen Gesundheitsvorsorge abgeschafft
Wie zuvor die CSU fordert nun auch die SPD-Bundestagsfraktion eine Genehmigungsfiktion für Mobilfunkanlagen. Weit über 90 Prozent der Vorhaben werden ohnehin positiv entschieden.
12.01.2023 SPD will Sendemasten ohne Genehmigung bauen lassen
(Pressebericht)
Stellungnahme der SPD 2013:
Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung das Machbare tut, um Bürgerinnen und Bürger vor elektromagnetischer Strahlung zu schützen. Das Vorsorgeprinzip beim Schutz gegenüber elektromagnetischer Strahlung ausgehend von Stromtrassen und Mobilfunkanlagen muss konsequenter angewendet werden. Dies haben die drei von der Opposition geladenen Sachverständigen in der Anhörung zur Änderung der 26. BImschV klar herausgearbeitet. Nachdem im letzten Jahrzehnt der Fokus auf der Gefahrenabwehr gegenüber den nachgewiesenen akuten Wirkungen lag, ist nun die Datenlage im Bereich der chronischen Wirkungen evident. Die bestehenden Grenzwerte bieten keinen ausreichenden Sicherheitsraum und müssen entsprechend abgesenkt werden. In anderen europäischen Ländern ist dies schon längst geschehen.
https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/elektromagnetischer-strahlung-muss-viel-besser-geschuetzt
2023 SPD Hessen
„Mobilfunkempfang ist digitale Daseinsvorsorge. Doch leider ist es schlecht um Hessen bestellt. Zwei der drei deutschlandweit am schlechtesten mit Mobilfunk versorgten Landkreise befinden sich in Hessen: Der Odenwald und der Werra-Meißner-Kreis. Bei den Grauen Flecken, den Teil der Landesfläche in dem es eine LTE-Mobilfunknetzabdeckung mit weniger als drei Netzen gibt, sieht es ebenso schlecht aus. Hier liegt Hessen gar auf dem vorletzten Platz. Der Mobilfunkpakt der Digitalministerin ist gescheitert und somit nicht mehr als eine PR-Aktion.“
Auf Bundesebene werde die Bundesnetzagentur Konsequenzen für Mobilfunkbetreiber prüfen, die die Auflagen zum Ausbau nicht erfüllten. Es gehe um bis zu 50.000 Euro pro Standort, wenn die Versorgungsauflagen nicht erfüllt würden. Jedoch müssten die Bundesländer ebenfalls ihren Beitrag leisten, um die Mobilfunkversorgung zu verbessern.
„Wir liefern als SPD-Fraktion Lösungsvorschläge, denn unser Mobilfunk-für-alle-Gesetz vereinfacht und beschleunigt den Netzausbau. Die in der Anlage zur Hessischen Bauordnung geregelte Genehmigungsfreistellung soll erweitert werden.
Künftig sollen freistehende Mobilfunkmasten im Außenbereich bis 20 Meter ohne Genehmigung errichtet werden dürfen. Zusätzlich sollen zeitlich befristet errichtete Mobilfunkmasten, statt wie bisher bis zu 3 Monate, nach unserem Mobilfunk-für-alle-Gesetz auf 48 Monate genehmigungsfrei stehen bleiben dürfen.“
Eigentlich seien diese für Sportereignisse, den Hessentag oder Katastrophenfälle gedacht, doch würden temporäre Standorte immer wichtiger. „Diese Änderungen ermöglichen kurzfristige Verbesserungen beim Mobilfunkempfang und beschleunigen andererseits den Aufbau dauerhafter Masten, da die teils langen Wartezeiten bis zur Genehmigung entfallen.
https://www.spd-hessen.de/2023/01/24/mobilfunk-fuer-alle-statt-grauer-flecken-in-hessen/
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Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments warnt vor den gesundheitlichen Risiken elektromagnetischer Felder und vor allem auch 5G
Angemahnt wird erneut der Forschungsbedarf bezüglich gesundheitlicher Auswirkungen grundsätzlich aber besonders auch bezüglich 5G mit dem Hinweis:
"Die aktuellen Bestimmungen der EU zur Exposition gegenüber drahtlosen Signalen, die Empfehlung des Rates zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz), sind mittlerweile 20 Jahre alt und sind daher nicht auf die spezifischen technischen Merkmale von 5G anwendbar."
Erwähnt wird auch der mögliche Interessenskonflikt jener Institution, die für die aktuellen Empfehlungen bezüglich "Grenzwerten" zuständig ist und nach wie vor gesundheitliche Risken bestreitet:
"Allerdings wies die International EMF Alliance (IEMFA) darauf hin, dass bei vielen Mitgliedern des SCENIHR
ein Interessenkonflikt bestanden haben könnte,
weil sie berufliche Beziehungen zu verschiedenen Telekommunikationsunternehmen hatten oder von diesen finanziert wurden."
Die wesentliche Aussage aber:
"Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass 5G die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tieren, Insekten und Mikroben beeinträchtigen würde – und dass bei 5G ein vorsichtiger Ansatz angebracht wäre, da es sich um eine nicht getestete Technologie handelt. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki und anderen internationalen Verträgen wird anerkannt, dass im Vorfeld von Maßnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, die Zustimmung nach Inkenntnissetzung
ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht ist,
das noch brisanter wird, wenn es um die Exposition von Kindern und Jugendlichen geht.
Link zur Zusammenfassung des Wissenschaftlichen Dienstes
Ignoranz der Politik
Diese Aussagen werden offensichtlich von der hiesigen Politik völlig ignoriert:
Brief an Kommunen - 03.04.2020:
"Scheuer und Schulze wollen 5G-Skeptiker überzeugen"
"Der Brief ist eine Reaktion auf den Widerstand, den es in vielen Orten gegen neue Mobilfunkanlagen gibt. Grund sind Befürchtungen, die Funkanlagen könnten die Gesundheit der Bürger*innen beeinträchtigen. Gemeinsam mit den Kommunen wolle man „die Urteilsfähigkeit der an der Diskussion beteiligten schärfen, um besser zwischen wissenschaftlich fundierten Kenntnissen (?) und bloßen Behauptungen unterscheiden zu können“, schreiben Scheuer und Schulze."
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Bad Wiessee, November 2019:
"Bayrische Gemeinde stimmt gegen 5G"
Bad Wiessee will Gesundheitsstandort bleiben (dazu mehr Informationen)
Belgien, August 2019:
"Brüssel verweigert sich 5G"
Zitat: "Die Brüsseler sind keine Versuchskaninchen, deren Gesundheitsschutz ich für den Profit verkaufen kann" Pressebericht
Oder handelt es sich nur um den Gesundheitsschutz für EU Kommissare?
Schweiz, Juli 2019:
hier werden beispielsweis im Kanton Zug aktuell Genehmigungen von 5G Sendestationen nicht mehr im vereinfachten Verfahren genehmigt, sondern es müssen "ordentliche Baugesuche" bei den Gemeinden eingereicht werden.
Grund: unter anderem ein Rechtsgutachten einer renommierten Anwaltskanzlei, in welchem die fehlende Legitimation für die Zulassung mit Bezug auf den Gesundheitsschutz festgehalten wird. (Bericht vom 10.Juli 2019.)
Die Gemeinde Baar beispielsweise wird beispielsweise keine Bewilligungen aussprechen, solange die Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt nicht fundiert abgeklärt sind. (Pressebericht: 8.07.2019)
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21.08.2019
Ich bat nach Bekanntwerden der ersten aktivierten "Versuchs- Sendestationen" um eine Information, wie ein Verbraucher auf der Karte der Sendestationen feststellen kann, ob und welche Sendemasten in seiner Umgebung bereits 5G senden können oder auch bereits senden...
Vergeblich war meine Anfrage an die Bundesnetzagentur: (EMF Informationsportal?)
Anfrage 10.07.2019 :
"Wie kann man aus der Karte ablesen, ob und an welchen Stellen bereits mit 5G ausgestrahlt wird?"
Antwort 26.08.2019 (Support-ID : 13019395833985654480)
EMF3.Bundesnetzagentur.De
"Die angeforderte URL wurde abgewiesen."
Diese Verweigerungstaktik der Bundesnetzagentur stellt sicherlich keine "vertrauensbildende Maßnahme dar".
Entscheidend sind offensichtlich für Behörden und Politik lediglich die Einnahmen aus der Versteigerung neuer Frequenzen -
und keineswegs die Interessen und der Schutz von Verbrauchern und Umwelt,
sowie die Einhaltung des "Europäischen Präventionsprinzips - erst Nachweis der Unbedenklichkeit, dann Markteinführung! Bundesamt für Strahlenschutz gesteht fehlende Erkenntnisse
Aktuell konnten daraus bereits für die ersten Frequenzen 6,55 Milliarden Euro eingenommen werden (Quelle Heise Online Juni 2019), -für die UMTS Versteigerungen 2000 wurden insgesamt 99 Milliarden DM erzielt!
Inzwischen warnt bereits einer der größten Rückversicherer vor den Risiken von 5G: "Swiss RE warnt vor 5G".
Haftet somit der Bund, die Kommune, (und damit der Steuerzahler) oder der private Grundstückbesitzer von Sendeanlagen für mögliche künftige Schadenersatzklagen bei Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt oder bezüglich Wertminderung von Immobilien?
Siehe dazu auch: Forderung nach strenger unabhängiger Technikfolgenabschätzung
Nach einer weiteren "offenen Anfrage" im April 2020 erklärte mir die Bundesnetzagentur, sie sei für die Informationen bezüglich bereits aktiver 5G Sendeanlagen nicht zuständig und ich sollte mich an die einzelnen Telekommunikationsfirmen wenden!
Antwort:
"Die Bundesnetzagentur teilt Frequenzen technologieneutral zu. Das bedeutet, dass keine Vorgaben zum eingesetzten Mobilfunkstandard gemacht werden. Planung, Aufbau, Ausbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Netzbetreiber. Bitte richten Sie Ihre Fragen zum 5G-Ausbau an die jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber."
Offensichtlich gibt es keine staatliche Stelle, die Auskunft geben kann oder will, ob und in welchem Ausmaß der Ausbau bereits stattgefunden hat. Die Netzbetreiber können somit völlig frei - ohne Informationspflicht für die Verbraucher entscheiden, in welchen Regionen bereits eine "Bestrahlung" mit 5G erfolgt.
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Das Umweltbundesamt verspricht auf der Homepage zu dieser Frage:
"Die Kommunen und Bürger werden über die Errichtung einer Antennenanlage vom Netzbetreiber informiert. Es wird erwartet, dass Netzbetreiber den konstruktiven Dialog suchen. Der Kommune steht bei neuen Sendeanlagen überdies ein Stellungnahme- und Erörterungsrecht zu. Die Ergebnisse dieser Beteiligung muss der Netzbetreiber berücksichtigen." Quelle Umweltbundesamt
Diese Aussage ist an "Leichtgläubigkeit" eines Ministeriums nicht zu überbieten!
Ich kenne derzeit keinen Fall, in denen die Bürger im Vorfeld(!) von den Betreibern über die Errichtung von Sendeanlagen informiert worden wären, von den Betreibern gibt es erst nach massiven Bürgerbeschwerden bestenfalls einen - meist keineswegs konstruktiven - "Dialog"!
Aber auch die Kommunen vermeiden in nahezu allen Fällen eine Benachrichtigung der Bürger im Vorfeld, um "Widerstände" möglichst zu vermeiden. Auch einfache Anfragen, wenn Verbraucher plötzlich eine "Antennenbaustelle" sehen, bezüglich geplanter Sendestärken werden von vielen Kommunen nicht beantwortet!
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Während in vielen Ländern für Kindergärten und Schulen besondere "Schutzregeln" existieren, wird hier die unerhörte verantwortungslose Forderung aufgestellt, 5G Masten - mit eindeutig bisher nicht ausreichend erforschten Gefährdungspotential gegebenenfalls selbst auf Kindergärten montieren zu lassen.
Damit können Kommunen natürlich verhindern, dass Privat-Immobilienbesitzer einerseits finanziell kräftig "absahnen" können und es in der Folge zu heftigen Auseinandersetzungen mit den Nachbarn kommt;
nicht zu verhindern ist damit aber, dass in der Folge aber auch mit Anrainerstreitigkeiten - unter anderem wegen Wertverlust der angrenzenden Immobilien, Kommunen belastet und Gerichte jahrelang blockiert werden.
Ein früherer Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz hatte noch kommuniziert:
"Ich halte es für notwendig, Standorte zu vermeiden, die bei Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern zu erhöhten (Strahlungs-)Feldern führen. "Vor allem bei Kindern bestehe "eine besondere Verpflichtung zur Vorsorge", mahnte König. Sie reagierten gesundheitlich empfindlicher als Erwachsene". Zitat Berliner Zzeitung
Pressebericht 24.06.2019
Zitat Geschäftsführer:
"Landsberg: Das sollten wir nicht grundsätzlich ausschließen. Nach meinen Erkenntnissen strahlt der Mast nicht auf das Gebäude, auf dem er steht. Wenn das so ist, dann kann er letztlich auch auf dem Dach eines Kindergartens stehen."
Unsere Stellungnahme:
1) Bevor ein "Geschäftsführer" eines so bedeutenden Verbandes von "eigenen" Erkenntnissen spricht, die offenbar bezüglich 5G selbst das Bundesamt für Strahlenschutz noch nicht besitzt, sollte er sich von unabhängigen Institutionen – vor allem Ärzten beraten lassen.
Aufruf von internationalen Wissenschaftlern zu den Gesundheitsrisiken von 5G
2) zum technischen Stand:
"Direkt unter Sendemasten wird eigentlich wenig Strahlung gemessen. Doch Nebenkeulen der Antennen können bewirken, dass sich schräg unterhalb eines Mastes innerhalb weniger Meter Bereiche mit relativ hoher und schwacher Immission abwechseln. Laut BfS sind UMTS oder LTE beim Verbindungsaufbau aber strahlungsärmer als der GSM-Standard.
Die Schweiz setzt hier auf das Vorsorgeprinzip. Für besonders sensible Bereiche wie Kindergärten und Schulen wurden die Grenzwerte der Strahlenbelastung deutlich gesenkt!. (Quelle)
Richtig sind seine Aussagen:
"Wir brauchen eine Kommunikationskampagne, die der Bund organisiert, nicht die Telekommunikationsunternehmen."
Dafür muss aber der Bund erst seine Unabhängigkeit von den Lobbyisten der Telekommunikationsindustrie deutlich nachweisen.
"Dafür müsse man werben – im Kino, bei den Jugendlichen, in den Wirtshäusern. "Und zwar nicht erst, wenn die Masten schon stehen und die Leute demonstrieren, sondern vorher."
Tatsächlich ist es in vielen Kommunen nicht möglich, Informationen zu teilweise bereits im Bau befindlichen Sendestationen zu erhalten – weder Umwelt- noch Gesundheitsreferenten fühlen sich dafür zuständig.
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nachdem Schreiben von EGGBI an Umweltorganisationen 2017 mit der Bitte um offizielle Stellungnahmen zu 5G noch keinerlei Aktivitäten auslösten, beginnt sich auch hier erster Widerstand zu regen:
19.03.2019
BUND fordert, dass gesundheitliche Auswirkungen von 5G vor dem Ausbau erforscht werden
Berlin. "Das mobile Breitband 5G wird zurzeit viel diskutiert – allerdings geht es in diesen Diskussionen hauptsächlich um die Chancen für Wirtschaft und Industrie. Kaum thematisiert werden dagegen mögliche gesundheitliche Risiken, die mit dem Einsatz von 5G verbunden sein können. Aus Sicht des BUND muss die Bundesregierung die Gesundheit der Menschen endlich in den Blick nehmen. "Wir fordern, dass schnellstmöglich die gesundheitlichen Auswirkungen von 5G im Rahmen von Begleitstudien durch unabhängige Institute erforscht werden", sagt der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger anlässlich der heutigen Versteigerung von 5G-Frequenzen.
Weiger kritisiert, dass Risikoforschung bisher kaum stattgefunden habe. "Weder sind die Wirkungen auf Risikogruppen wie Kinder ausreichend untersucht, noch lassen sich Aussagen von 5G-Befürwortern, dass es keine Risiken durch die flächendeckende Nutzung elektromagnetischer Strahlung gäbe, wissenschaftlich belegen", so der BUND-Vorsitzende. "Aus Vorsorgegründen muss die Bundesregierung dem Beispiel der Schweiz folgen und eine Absenkung der Grenzwerte aller Mobilfunksendeanlagen vor dem weiteren Ausbau um mindestens 90 Prozent veranlassen."
Bericht
Weitere Informationen
Umfangreiche Infosammlung mit Chronik politischer Aussagen auch früherer Minister ab 2016 zu 5G
Kapitel 7 von Elektro- und elektromagnetischen Feldern
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Selbst für Insider überraschend hat der Bundesrat (Schweizer Regierung) am 17. April 2019, einer Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zugestimmt, die entgegen der Behauptung in der Medienmitteilung des Bundesamts für Umwelt (BAFU), im Mobilfunkbereich faktisch sehr wohl zu einer deutlichen Schwächung des Schutzniveaus führen wird.
Mit dieser Anpassung müssen nun die vor allem für 5G (nach LTE Release 13 zukünftig auch für 4.5G möglich) vorgesehen adaptiven Antennen (Massive MIMO) nicht mehr bei ihrem höchstmöglichen Betriebszustand den Anlagegrenzwert einhalten, wie dies bisher für alle Mobilfunkantennen galt, sondern es soll bei diesen die Variabilität der Senderichtungen berücksichtigt werden. Dieser kleine Passus in der NISV schafft nun die rechtliche Grundlage, dass den Mobilfunkbetreibern mit der Ausgestaltung neuer Vollzugshilfen entgegen gekommen werden kann. Für den Vollzug steht zur Diskussion, dass diese neu eingeführten Antennen den Anlagegrenzwert um 10 bis 16 dB temporär überschreiten dürfen. Dies erlaubt den Betreibern eine Erhöhung der Sendeleistung um den Faktor 10 bis 40, je nach Ausgestaltung der endgültigen Vollzugsregeln. Mit diesem Bubentrick in der Verordnung wird quasi eine Grenzwerterhöhung durch die Hintertür ermöglicht.
Die Neuerung, dass Sendeanlagen, die höchstens 800 Stunden pro Jahr betrieben werden, zukünftig nicht mehr einer vorsorglichen Emissionsbegrenzungen unterstellt sind, stellt eine weitere Aufweichung des Schutzniveau dar.
Vor allem können wir nicht verstehen, dass der Bundesrat Änderungen mit solcher Tragweite für den vorsorglichen Gesundheitsschutz in einer Verordnung beschliesst, bevor der von der damaligen (Oktober 2018) Bundesrätin Doris Leuthard in Auftrag gegebene Bericht "Mobilfunk + Strahlung" vorliegt - Ein Bericht, der Ende Juni fertiggestellt sein soll. Wird mit einer Grenzwerterhöhung durch die Hintertüre der Ständeratsbeschluss bezüglich Mobilfunkgrenzwerterhöhung (2mal abgelehnt) respektiert? (Quelle)
Veröffentlichung des Bundesrates
Vermutlich wird auch Deutschland bald ähnliche "heimliche" Grenzwerterhöhungen durchführen! Siehe dazu:
Industrie diktiert "ehemaligem " Infrastrukturminister Notwendgkeit neuer grnzwerte für Sendemasten
Eine ernsthaftere Behandlung von gesundheitsrelevanten Grenzwerten allgemein ist bereits nachweisbar vom aktuellen Infrastrukturminister der sich auch bezüglich Feinstaub von frgwürdigen "Fachleuten" industriefreundlichst beraten läßt, keinesfalls zu erwarten.
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Mit der Feststellung der Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz im März 2019:
wurde erstmals offiziell eine Verletzung des Europäischen Vorsorgeprinzips bestätigt, da gleichzeitig bereits mit großflächigen Feldversuchen und der Versteigerung der 5G Lizenzen Tatsachen geschaffen werden, die ernstzunehmende wissenschaftliche Bedenken Europäischer Fachleute völlig ignorieren.
Infos dazu
Nachdem Fragen an die Politik in der Vergangenheit eine uneingeschränkte Ignoranz zu den gesundheitlichen Bedenken bestätigten,
sehen wir,
neben zahlreichen ernsthaften Institutionen und Fachleuten, die sich seit vielen Jahren wissenschaftlich -aber auch aktiv in der Öffentlichkeitsarbeit und mit dringlichen Petitionen mit der Thematik befassen -
auch aus der Sicht unseres Arbeitsbereiches - nämlich der "Wohngesundheit" massiven Handlungsbedarf im Hinblick auf "poltisches Aufwachen".
Wir haben daher erneut Bundestagsfraktionen, Parteien um eine aktuelle Stellungnahme zum Thema Prävention und Vorsorgprinzip gebenten und werden auf dieser Seite die Antworten -
soferne wir welche erhalten -
natürlich veröffentlichen.
Unsere Fragestellung vom 27.03.2019:
Von: Josef Spritzendorfer (EGGBI) <spritzendorfer@eggbi.eu>
Gesendet: Mittwoch, 27. März 2019 09:54
An: 'info@gruene-bundestag.de' <info@gruene-bundestag.de>; 'fraktion@linksfraktion.de' <fraktion@linksfraktion.de>; 'presse@spdfraktion.de' <presse@spdfraktion.de>; 'dialog@fdpbt.de' <dialog@fdpbt.de>; 'geschaeftsstelle@freiewaehler.eu' <geschaeftsstelle@freiewaehler.eu>; 'fraktion@cducsu.de' <fraktion@cducsu.de>
Cc: 'PRESSE@FAZ.DE' <PRESSE@FAZ.DE>; 'redaktion@sz.de' <redaktion@sz.de>
Betreff: FAZ: BfS fordert nachträgliche Risikoforschung zu 5G - Presseanfrage
Blindcopy geht an internen EGGBI Presseverteiler und Selbsthilfegruppen
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
angesichts der zunehmenden Meldungen über zu erwartende gesundheitliche Auswirkungen der 5G Technologie auf Grund des dafür erforderlichen enormen Ausbaus des Sendernetzes bitten wir für eine anstehende Publikation
um eine aktuelle Stellungnahme Ihrer Fraktion/ Ihrer Partei zu Ihrer Haltung zu den nachstehenden Fragen:
„Verletzung des Europäischen Vorsorgeprinzips“
Zeitgleich mit der Versteigerung der 5G Lizenzen bestätigt nunmehr die Leiterin des BfS in einem Beitrag der FAZ noch fehlendes Wissen und damit dringenden Forschungsbedarf im Bereich „Gesundheits- Risikoforschung“ zu 5G: zum Pressebericht
a) Toleriert Ihre Fraktion, dass mit nach wie vor fehlender Risikoforschung das Europäische Vorsorgeprinzip massiv verletzt wurde, bereits jetzt die Lizenzen verkauft werden und ein bundesweites Netz neuer Sendeanlagen errichtet wird (zur Bereicherung der Telekommunikationsgesellschaften und der „vermietenden“ Grundeigentümer und möglicherweise zum Nachteil von Mensch und Umwelt?)
b) Wie bewerten Sie internationale Appelle europäischer Wissenschaftler mit der Warnung vor den gesundheitlichen Auswirkungen weiterer „Strahlenbelastung“ der Bevölkerung durch 5G? (z.B.: Internationaler Appell) – nehmen Sie solche Aussagen ernst – wie reagieren Sie darauf?
c) Wer soll in Zukunft bei gesundheitlichen Schäden, Klagen wegen Wertverlust von Immobilien dafür haften?
a. Die Bundesregierung (der Steuerzahler) die die Lizenzen verkauft hat?
b. Die Telekommunikationsfirmen, die möglicherweise diesbezüglich möglicherweise gar nicht ausreichend versichert sind und bei einer Verurteilung sicherlich den Verkäufer der Lizenzen (den Steuerzahler) haftbar machen werden?
c. Kommunen und Grundeigentümer, die derzeit mit der Vermietung von Flächen für Sendemasten Geld verdienen?
d) Welche Initiativen wird Ihre Fraktion im Bundestag ergreifen, um hier Rechtssicherheit für die Bürger zu (unter anderem auch für EHS Kranke) - schaffen
e) Wird Ihre Fraktion einer für den 5G Ausbau erforderlichen Lockerung von Grenzwerten/ Sicherheitsabständen von Sendemasten zustimmen, wie sie bereits vom früheren Minister Dobrindt mit der Industrie „besprochen wurden“.
f) Unterstützen Sie weiterhin so wie bisher vorbehaltlos den flächendeckenden Ausbau von 5G trotz möglicher Haftungsrisiken für den Steuerzahler – dies noch vor einer seriösen Risikoforschung?
Es geht nicht um die grundsätzliche Verhinderung technischen Fortschrittes
- sondern nur um verantwortungsbewussten Umgang mit gesundheitlichen Risiken und um die Einhaltung des Europäischen Vorsorgeprinzips.
Zitat Umweltbundesamt:
"Das Vorsorgeprinzip ist Leitlinie der Umweltpolitik auf der deutschen, der EU- und der internationalen Ebene. Es spielt als solche eine zentrale Rolle bei umweltpolitischen Entscheidungen." (Zitat Umweltbundesamt)
Ich bedanke mich im Voraus herzlich für Ihre Antworten dazu!
Mit freundlichen Grüßen
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Die Referentin der Pressestelle der SPD Bundestags-Fraktion antwortete bereits am 27.03.2019 wie folgt zu den gestellten Fragen:
- Toleriert Ihre Fraktion, dass mit nach wie vor fehlender Risikoforschung das Europäische Vorsorgeprinzip massiv verletzt wurde, bereits jetzt die Lizenzen verkauft werden und ein bundesweites Netz neuer Sendeanlagen errichtet wird (zur Bereicherung der Telekommunikationsgesellschaften und der „vermietenden“ Grundeigentümer und möglicherweise zum Nachteil von Mensch und Umwelt?)
Antwort: „Bei 5G sprechen wir zunächst einmal „nur“ von einem neuen Mobilfunkstandard, der in unserer Betrachtung nicht mehr oder weniger gefährlich ist als andere Vorläufergenerationen. Entscheidend für die Abwägung des potentiellen Risikos müssen wir jedoch differenzieren. Zunächst wesentlich ist das Frequenzband, auf dem gesendet werden soll. Bei den dafür vorgesehenen, derzeit in der Versteigerung befindlichen Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz kann man auf Erfahrungen und Untersuchungen zurückgreifen. Gängige Modelle von WLAN-Routern senden beispielsweise in Bereichen von 5 GHz und höher. Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft (vgl. Bundesamt für Strahlenschutz) gibt es keinerlei Erkenntnisse darüber, dass die elektromagnetischen Felder von WLAN-Geräten generelle Gesundheitsrisiken bergen.
Die Standardisierung von 5G wurde vor nicht einmal einem Jahr abgeschlossen und von dem 3GPP (3rd Generation Partnership Project) genehmigt. Dass es hierzu nur wenig spezifische Forschung gibt liegt daher nahe, doch grundsätzlich gibt es keinen Grund anzunehmen, dass Forschungsergebnisse zu vorhergehenden Mobilfunkstandards nicht auch auf 5G übertragbar sind. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist nach aktueller Studienlage nicht von gesundheitlichen Schäden auszugehen, das gilt auch für 5G.
Andere Aspekte gehen noch mit offenen Fragen einher, unter anderem die mit 5G zu erwartende exponentiell steigendende Anzahl an Endgeräten (Fahrzeuge, Sensoren, Drohnen, …) und die Funkmöbel im städtischen Raum, die im Ultranahbereich mit diesen vernetzt werden sollen. Auf diese Fragestellungen zukünftiger Netze lenken wir unsere Aufmerksamkeit. Allerdings sind wir hiervon noch Jahre entfernt, die wir nutzen werden, Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu betreiben.“
- Wie bewerten Sie internationale Appelle europäischer Wissenschaftler mit der Warnung vor den gesundheitlichen Auswirkungen weiterer „Strahlenbelastung“ der Bevölkerung durch 5G? (z.B.: Internationaler Appell) – nehmen Sie solche Aussagen ernst – wie reagieren Sie darauf?
Antwort: „Die in Appellen aus der Wissenschaft und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Bedenken nehmen wir sehr ernst und möchten den dahinterstehenden Argumenten auf den Grund gehen. Zu diesem Zweck hat der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für digitale Infrastruktur, Gustav Herzog MdB, eine Fachgesprächsreihe zu der Frage gesundheitlicher und ökologischer Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder durch Mobilfunk in die Wege geleitet.
Gemeinsam mit fachlich zuständigen Berichterstattern aus den Arbeitsgruppen Gesundheit, Umwelt und Naturschutz, Digitale Agenda sowie Wissenschaft und Forschung werden in den kommenden Monaten Sachverständige aus verschiedenen Bereichen eingeladen und angehört. Vorgesehen sind Fachgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ministerien und Bundesbehörden, Gerätehersteller und Mobilfunkunternehmen, Wissenschaft und Forschung, Bürgerinitiativen und Umweltverbände sowie Gewerkschaften. Ziel der Gesprächsreihe ist die Erarbeitung einer Gesamtbetrachtung und Entscheidungsgrundlage, wie mit der zu erwartenden Zunahme elektromagnetischer Felder im Alltag der Menschen umzugehen ist.“
- Wer soll in Zukunft bei gesundheitlichen Schäden, Klagen wegen Wertverlust von Immobilien dafür haften?
- Die Bundesregierung (der Steuerzahler) die die Lizenzen verkauft hat?
- Die Telekommunikationsfirmen, die möglicherweise diesbezüglich möglicherweise gar nicht ausreichend versichert sind und bei einer Verurteilung sicherlich den Verkäufer der Lizenzen (den Steuerzahler) haftbar machen werden?
- Kommunen und Grundeigentümer, die derzeit mit der Vermietung von Flächen für Sendemasten Geld verdienen?
Antwort: „Zurzeit gehen wir davon aus, dass keine gesundheitlichen Schäden zu erwarten sind und dementsprechend niemand haften muss.“
- Welche Initiativen wird Ihre Fraktion im Bundestag ergreifen, um hier Rechtssicherheit für die Bürger zu (unter anderem auch für EHS Kranke) - schaffen
Antwort: „Wir haben bereits Initiative ergriffen (siehe Antwort b). Das weitere Vorgehen hängt von den Ergebnissen ab, die die Gesprächsreihe liefern wird.“
Wird Ihre Fraktion einer für den 5G Ausbau erforderlichen Lockerung von Grenzwerten/ Sicherheitsabständen von Sendemasten zustimmen, wie sie bereits vom früheren Minister Dobrindt mit der Industrie „besprochen wurden“.
Antwort: „Es handelt sich de facto nicht um eine Lockerung der Grenzwerte, da die 5G-Sendemasten mit einer geringeren Strahlungsintensität senden werden als bisher aufgestellte Masten. Wie wir mit Netzkomponenten umgehen, die im Ultranahbereich senden, wie Stadtmöbel zur Abdeckung von Verkehrswegen in Ballungsräumen, wird von den Ergebnissen abhängen, die wir im Laufe der kommenden Monate erarbeiten werden.“
- Unterstützen Sie weiterhin so wie bisher vorbehaltlos den flächendeckenden Ausbau von 5G trotz möglicher Haftungsrisiken für den Steuerzahler – dies noch vor einer seriösen Risikoforschung?
Antwort: „Ein flächendeckender Ausbau eines leistungsfähigen Mobilfunknetzes setzt zunächst den Ausbau der bereits bestehenden LTE-Netze voraus, wofür bereits ausreichende Ergebnisse der Risikoforschung vorliegen. 5G-basierte Technologien werden im Laufe der kommenden Jahre sukzessive aufgebaut werden. Es ist damit zu rechnen, dass sie mit der Vergabe von Flächenfrequenzen im Jahr 2025 mehr in die Fläche gehen. Bis dahin sehen die Ausbauauflagen vor, Haushalte und Verkehrswege zu versorgen. Industrieanlagen werden autonome, so genannte Campusnetze errichten und aus Gründen des Arbeitsschutzes werden wir auch betroffene Gewerkschaftsvertreter zum Gespräch einladen und ihre Expertise zu Rate ziehen.“
Unsere erste Stellungnahme
Eine umfassende Kommentierung der Antworten wird erst nach fachlichen Rückfragen bei unseren zu diesem Thema qualifizierten Netzwerkpartnern erfolgen.
Erster Eindruck:
- Derzeit sieht man bei der Bundestagsfraktion der SPD kein gesundheitliches Risiko...
- bei Fragen zu möglichen Risiken bzw. Aussagen zur Unbedenklichkeit von 5G wird von "Annahmen" gesprochen - nicht von Nachweisen.
- Von künftigen Haftungsrisiken "geht man nicht aus".
zur Frage f:
- Die Risikoforschung soll in Zukunft - und dann parallell zum dann bereits erfolgenden Ausbau im Rahmen des "Arbeitsschutzes" für die indusrtielle 5G Nutzung erfolgen. Kein Wort von präventiven Forschungsbedarf insgesamt, überhaupt nicht für die Allgemeinbevölkerung. ("Versuchstier" Mensch; Verletzung des Europäischen Vorsorgeprinizips))
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Jahrelang habe ich versucht, die "vielzitierte Umweltpartei" = Bündnis 90/die Grünen" zu einem klaren Bekennntis für die Priorität "Gesundheitsforschung" und Einhaltung des Europäischen Vorsorgeprinzipes zu bewegen; bedauerlicherweise trotz aller Warnungen internationaler Forscher vergeblich.
Aussage 2017 Bundesgeschäftsstelle
"Den schnellen und umfassenden Ausbau des zukünftigen 5G-Mobilfunknetzes werden wir aktiv unterstützen und uns dabei auch für ein flächendeckendes freies und offenes WLANNetz einsetzen."
"Lokale" Initiativen zum Jahresende:
Bündnis 90/Die Grünen Ingolstadt Forderung nach mehr Transparenz und Forschung
Zum "5G Testfeld" Ingolstadt schließen sich die Grünen einer bereits bestehenden Gegen-Initiative mit der Forderung nach wissenschaftlicher Sicherheit bezüglich Gesundheitsrisiken und mehr Transparenz an und fordern den Oberbürgermeister zur Durchführung des versprochenen Diskussionsforums auf.
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Zur 44. Bundesdelegiertenkonferez Bielefeld
stellt der Kreisverband Garmisch Partenkirchen einen Antrag -
unter "Verschiedenes"
bezüglich einer "einstweiligen Aussetzung neuer 5G Frequenzvergaben"
bis zur Klärung wesentlicher Fragen der "Sicherheit".
Dies leider erst, nachdem inzwischen erste Frequenzvergaben bereits Milliarden in die Bundeskasse gespült haben, und in vielen Regionen bereits "Versuche" an Umwelt und lebenden Menschen stattfinden.
Antrag, eingereicht am 01.10.2019
(als PDF Version)
Wir wünschten im Vorfeld diesem offfensichtlich sehr "isolierten", dafür aber weitsichtigen Kreisverband viel Erfolg!
Im Endprotokoll der Beschlüsse der Bundeskonferenz
Beschlüsse
Verschiedenes/Gesundheit
finden wir allerdings keinen konkrete Erwähnung mehr zum Thema 5G.
Hat sich hier die Sorge, bei kritischer Erwähnung von 5G im Beschluss „V Verschiedenes“ bereits als technologiefeindlich zu gelten erneut durchgesetzt? Allgemeine Aussagen wie
„Die Auswirkungen jeglicher politischer Entscheidung auf Gesundheitsaspekte aller Lebewesen 19 fließen frühzeitig in die Entscheidungsfindung mit ein und werden vorrangig beachtet. In der 20 Gesundheitspolitik werden Prävention, Gesundheitsbildung, Bewegung, Ernährung, 21 Patient*innen-Empowerment und Stärkung der Selbstverantwortung gezielt ausgebaut und 22 gesetzlich verankert.“ Sollte dies bereits die offizieille Stellungnahme zum Antrag des Kreisverbands sein?
Wie lässt sich aber
- die bereits stattfindende Einführung von 5G in vielen Regionen
- mit diesen Aussagen der Partei
- und den Aussagen des BfS vereinbaren?
Zitat BfS: Offene wissenschaftliche Fragen – BfS rät daher zur Vorsorge
Offene Fragen ergeben sich auch aus der Tatsache, dass mit den steigenden Datenübertragungsmengen mehr Sendeanlagen benötigt werden. Dabei handelt es sich nicht um ein 5G-spezifisches Problem – auch heute schon kommen an Plätzen mit hoher Nutzerdichte sogenannte Kleinzellen zum Einsatz. Mit der Einführung von 5G wird dies aber weiter zunehmen. Diese sogenannten Kleinzellen werden zwar eine geringere Sendeleistung haben, gleichzeitig aber näher an Orten betrieben werden, an denen sich Menschen aufhalten. Wie sich dies genau darauf auswirken wird, in welchem Maße die Bevölkerung der Strahlung ausgesetzt sein wird, kann noch nicht abgeschätzt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Streubreite möglicher Expositionen zunehmen wird. http://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/basiswissen/5g/5g_node.html
In den Detailprotokollen findet sich auch der Allgemeinsatz:
„5G legt das Fundament für viele technologische Neuerungen wie vernetztes und autonomes Fahren, Smart Farming oder intelligente Stromnetze, die Angebot und Nachfrage intelligent steuern können. Innovationen mit großer Bedeutung für zukünftige Wertschöpfung in der Industrie genauso wie bei KMU und Start Ups werden erst durch die Leistungsmerkmale der 5G-Mobilfunktechnologie möglich und auch Staat/Verwaltung und unser Privatleben können stark von den Möglichkeiten hochleistungsfähiger mobiler Datennutzung profitieren". Link zum Antrag
wie wir ihn bereits aus der Vergangenheit kennen!
Offensichtlich gibt es hier auf Bundesebene nur bewusst sehr allgemeine gehaltene "Schönwetterforderungen", übernommen aus lobbyorientierten Stellungnahmen der Bundesregierung,
wie wir sie zum Beispiel auch bei unseren langjährigen vergeblichen Nachfragen bei der Bundeszentrale bezüglich "Umweltmedizin allgemein" (ein einziges Statement aus 2009!) erleben müssen.
Während die Partei- Basis in vielen Regionen hervorragende Umwelt- und Gesundheitspolitik betreibt, werden "kritische" Themen auf Bundesebene bewusst ignoriert.
===============================================
Bisherige Haltung der Bundespartei zu 5G
2017
Die Umwelt(?)partei Bündnis 90/ die Grünen unterstützt laut Schreiben der Bundes-Pressestelle vom 18.09.2017 vorbehaltlos eine Einführung der Technologie ohne vorhergehender eingehender, unabhängiger Risikoforschung/ Risikobewertung.
Ähnlich eine Stellungnahme Bündnis90/die Grünen NRW 2017:
Grüne Fraktion NRW
Matthi Bolte, netzpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW, 26.01.2017
"Die nächste Mobilfunkgeneration soll nun im Jahr 2020 eingeführt werden, bundesweit soll 5G nach den Vorstellungen der Bundesregierung im Pilotbetrieb bis 2025 am Rande der Autobahnen und in den zwanzig größten Städten Deutschlands realisiert werden. Die 5G-Technologie, die unter anderem mit Blick auf Datenrate und Energieverbrauch erhebliche Verbesserungen bringt, wird neue Geschäftsmodelle ermöglichen und unterstützt strategisch wichtige Entwicklungen in Industrie und Wirtschaft. Wir wollen, dass in NRW eine testweise Erprobung des künftigen Mobilfunkstandards erfolgt." Grüne NRW
Hier wird ausdrücklich ein Testbetrieb "gefordert" - zu einem Zeitpunkt, da nachgewiesen es noch keine ausreichende Risikoforschung zu den Auswirkungen gibt!
Landtagsfraktion Bayern 2018
Zu 1.-5.: Überprüfungen nach dem Vorsorgeprinzip sollten (?) immer vor der Einführung neuer Technologien stehen. Den schnellen und umfassenden Ausbau des zukünftigen 5G-Mobilfunknetzes werden wir aktiv unterstützen. Für mehr digitale Teilhabe aller wollen wir mehr freie WLAN-Zugänge in Bayern durch die Stärkung und den Ausbau von Bürger*innennetzen. Die vielfältigen bürgerschaftlichen Initiativen wie zum Beispiel die Freifunk-Bewegung unterstützen wir mit Förderfonds und steuerlichen Vorteilen, etwa über die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit. Ortszentren, öffentliche Gebäude und den öffentlichen Nahverkehr wollen wir grundsätzlich mit Freifunk ausstatten.Textquelle
Koalitions Optionen Sachsen/ CDU-SPD-Grüne 2019
"Ausbau des schnellen Mobilfunks: 5G-Netz soll flächendeckend in ganz Sachsen zum Mobilfunkstandard werden." Textquelle
Antwort auf unsere Presseanfrage vom 27.03.2019
April 2019
Von: Info - GRÜNE Bundestagsfraktion <Info@gruene-bundestag.de>
Gesendet: Montag, 29. April 2019 14:11
An: 'Josef Spritzendorfer (EGGBI)' <spritzendorfer@eggbi.eu>
Betreff: AW: FAZ: BfS fordert nachträgliche Risikoforschung zu 5G - Presseanfrage
Herzlichen Dank für Ihre Zuschrift vom 27.03.2019.
Ich kann Ihr Anliegen und die damit verbundene Sorge gut verstehen. Auch wir Grüne blicken kritisch auf den anstehenden 5G-Mobilfunkausbau. Grundsätzlich bieten die Entwicklung und Nutzung moderner Technologien Chancen, die eine genaue Abwägung mit möglichen Risiken erfordern.
Mit Bedacht eingesetzt, ermöglicht die Digitalisierung gesellschaftliche Teilhabe und erhöhte Lebensqualität wie beispielsweise durch Verkehrsvermeidung und ressourcenschonende Geschäftsprozesse. In der digitalen Welt von heute entscheidet der Zugang zum Breitbandinternet über die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben.
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2013 festgestellt, dass die Verfügbarkeit eines schnellen Internetzugangs "auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist" (BGH, Urteil vom 24.01.2013). Die Bundesregierung muss, um ihren seit Jahren gemachten Versprechen endlich einzulösen und mit konkreten Maßnahmen die digitale Infrastruktur endlich fit für das 21. Jahrhundert zu machen.
Eine zeitgemäße digitale Infrastruktur wird es in Deutschland nur geben, wenn Breitbandausbau im Festnetz, Mobilfunkversorgung und Förderpolitik zusammengedacht werden. Eine solide Grundversorgung für alle muss mit einer Förderpolitik für Glasfaser einhergehen, die auf einen diskriminierungsfreien und offenen Netzzugang mit echter Netzneutralität für alle Anbieter setzt.
Unser Hauptfokus liegt auf dem Ausbau eines intelligent ausgebauten Glasfasernetzes. Eine gut ausgebaute terrestrische Glasfaserinfrastruktur kann den Bau vieler Mobilfunkmasten vermeiden und so die Strahlungsbelastung insgesamt reduzieren. So können etwa Mobilfunkmasten mit Glasfaser versorgt werden, statt zwischen den Masten Richtfunkstrecken im Mikrowellenbereich aufzubauen. Ein flächendeckender Ausbau der LTE (4G)-Technologie hilft dabei, die lokale Strahlenbelastung durch eigene Mobiltelefone zu senken. Denn schwach ausgebaute Gebiete treiben durch die dauernde Netzsuche von Mobiltelefonen deren notwendige Sendeleistung in die Höhe.
Grundsätzlich ist vor Einführung von neuen Technologien eine umfassende Technikfolgenabschätzung sinnvoll, insbesondere, wenn Zweifel an der Verträglichkeit mit dem Schutz von Umwelt und Gesundheit bestehen.
Im Fall der 5G-Mobilfunktechnologie legen Studien nahe, dass die Gesundheit von Mensch und Tier beeinflusst wird. So wurde etwa hochfrequente elektromagnetische Strahlung 2011 von der WHO in der Gruppe 2B der IARC-Skala (möglicherweise krebserregend) eingestuft. In ihrem achten Emissionsminderungsbericht aus dem November 2018 (Bundestagsdrucksache 19/6270, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/062/1906270.pdf ) betont die Bundesregierung, dass nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand die durch starke elektromagnetische hervorgerufene Erwärmung von Gewebe maßgeblich für die Beurteilung von möglichen gesundheitlichen Auswirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder ist.
In Bezug auf die weiteren möglichen Risiken über die Gewebeerwärmungen hinaus stellt die Bundesregierung fest, dass im Bereich niedriger Intensitäten hochfrequenter Felder gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge nicht-thermischer Wirkungen in jahrzehntelanger Forschung bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden konnten. Diese Feststellung ist in der Fachwelt umstritten, wie es etwa der Berichterstattung im Tagesspiegel vom 15.01.2019 (https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/mobilfunk-wie-gesundheitsschaedlich-ist-5g-wirklich/23852384.html ) zu entnehmen ist.
Im Fall der 5G-Technologie sind weitere technische Entwicklungen auf ihre gesundheitlichen Auswirkungen hin zu erforschen. Dazu gehört das sogenannte Beamforming. Dadurch wird es laut Bundesamt für Strahlenschutz möglich, Mehrwegeausbreitung besser zu nutzen und Strahlungsleistung zielgenauer abzugeben. Die zielgenauere Aussendung kann zu niedrigeren Expositionen führen, weil weniger Leistung ungerichtet in die Umgebung abgegeben wird. Beim Empfang kann die Technik dazu beitragen, dass niedrigere Feldstärken für eine Verbindung ausreichen. Dem stehen laut Bundesamt für Strahlenschutz insgesamt steigende Datenübertragungsmengen und damit verbundene Änderungen am Immissionsaufkommen gegenüber.
Insgesamt scheint also die wissenschaftliche Basis für die These der weitergehenden Unschädlichkeit von Mobilfunkstrahlung weniger klar, als es die Bundesregierung im achten Emissionsminderungsbericht darstellt.
Wir plädieren deshalb für weitere unabhängige Forschung zu den Risiken der 5G-Technologie und sprechen uns dafür aus, alle Quellen, die hohen wissenschaftlichen Standards entsprechen, zur Grundlage weiterer Entscheidungen bezüglich des 5G-Ausbaus zu machen. Dies schließt ggf. eine vorsorgeorientierte Anpassung der Grenzwerte und der Ausbauplanung ein..
Grundlage für die Regulierung der Strahlenbelastung ist das Bundesimmissionsschutzgesetz. Dieses folgt dem Grundsatz des Vorsorgeprinzips, welches auch im Bereich der Mobilfunkstrahlung konsequent angewendet werden muss. Dass in anderen Ländern Europas teilweise deutlich niedrigere Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung gelten, ist für uns ein Hinweis darauf, dass die Bundesregierung das Vorsorgeprinzip nicht so konsequent anwendet, wie es andere Staaten tun.
Generell plädieren wir dafür, Grenzwerte für nicht ionisierende Strahlung auf das niedrigste technisch machbare Niveau abzusenken und insbesondere einen Ausbau des Mobilfunknetzes so zu gestalten, dass Schäden an Umwelt und Gesundheit nach dem vorliegenden Wissensstand ausgeschlossen werden können. Gerade sensible Personengruppen wie Schwangere und Kinder müssen beim Mobilfunkausbau besonders berücksichtigt werden.
Konkret fordern wir:
- den Ausbau eines umwelt- und gesundheitsverträglichen schnellen Mobilfunkinternets, wobei alle rechtlichen Möglichkeiten zur Reduzierung der Mastendichte (?)genutzt werden sollten, etwa auch Vorgaben zum National Roaming beim 5G-Ausbau;
- dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für eine Überarbeitung der Empfehlung des Rates der Europäischen Union 1999/519/EG einsetzt, die den aktuellen Wissensstand aufgreift und unter konsequenter Anwendung des Vorsorgeprinzips in allen Mitgliedstaaten ein hohes, harmonisiertes Schutzniveau festlegt;
- vorsorgeorientierte und kindergerechte Grenzwerte, insbesondere für Orte mit empfindlicher Nutzung, wie zum Beispiel Schul-, und Krankenzimmer, sowohl für den Niederfrequenz- als auch für den Hochfrequenzbereich festzulegen;
- das in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung bereits für den niederfrequenten Bereich verankerte Minimierungsgebot unter Anwendung des Standes der Technik auf den gesamten Bereich der nichtionisierenden Strahlung auszudehnen und regelmäßig eine Evaluierung vorzunehmen.
- dass auch im Rahmen eines zukünftigen Mobilfunk-Gesamtkonzepts die Entscheidung, ob eine Schule oder ein Krankenhaus mit einem Funkmast ausgestattet wird, weiterhin beim jeweiligen Schul- oder Krankenhausträger liegt.
Um uns ein umfassendes Bild zur aktuellen Forschungslage zu verschaffen, ist ein intensiver Austausch mit Expertinnen und Experten geplant.
Für weitere Informationen verweise ich Sie gerne auf einen Antrag, den die Grüne Bundestagsfraktion zum Thema Breitbandausbau im Oktober 2018 in den Bundestag eingebracht hat. Darin haben wir klargestellt, dass beim Ausbau des Mobilfunks stets ein hohes Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit gewährleistet werden muss (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/053/1905306.pdf ). Dazu sei verwiesen auf einen Entschließungsantrag, den die Grüne Bundestagsfraktion gemeinsam mit der SPD-Fraktion im März 2013 anlässlich einer Änderung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung gestellt hat (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/127/1712738.pdf ).
Mit freundlichen Grüßen
Info-Service der Bundestagsfraktion
____________________________
Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
11011 Berlin
"Sehr viel Text - aber wenig Aussage"
Es werden hier inzwischen zwar erste "Zweifel" definiert - es fehlt aber bisher eine klare öffentliche Initiative und Diskussion - offensichtlich soll auf jeden Fall vermieden werden, in den Verdacht zu geraten "technologiefeindlich zu sein".
Meine Stellungnahme dazu:
Das nicht namentlich unterzeichnete Antwortschreiben des Info-Services versucht zwar den Eindruck zu erwecken, die Abgeordneten würden sich für eine entsprechende verstärkte Risikoforschung einsetzen - mit keinem Wort aber auf die bereits jetzt laufenden "Proberegionen" mit 5G einzugehen - dies ohne entsprechender ausreichender gesundheitlicher Unbedenklichkeitsnachweise.
Auf die konkreten Fragen in meiner Anfrage wird im Einzelnen in keiner Weise eingegangen!
Positiv: "Wir plädieren deshalb für weitere unabhängige Forschung zu den Risiken der 5G-Technologie" - es fehlt aber der Zusatz: Im Sinne des Europäischen Vorsorgeprinzips darf zuvor nicht bereits mit dem Aufbau und Betrieb von 5G Stationen begonnen werden!
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Bisher konnte ich einzig von der ÖDP eine klare Aussage zu den gesundheitlichen Risiken und gegen die bereits laufenden Testversuche finden -
Auszug aus einem ÖDP Flyer zur Europawahl:
5G: „Internet der Dinge“
Die „5. Generation“ des Internets 5G ist noch problematischer als ihre Vorgänger:
Meistens hat man noch höhere Strahlenintensitäten.
Entlang der Straßen sind Funkstationen im Abstand von 100 bis einigen 100 Metern geplant, die eng gebündelte Strahlen großer Intensität senden. Dadurch wird die Strahlenbelastung erheblich ansteigen. Auch die Insekten wie Bienen werden durch 5G noch mehr geschädigt als durch den bisherigen Mobilfunk.
Die Bürger sollen keine Möglichkeit bekommen, dagegen Einwände zu erheben. Außerdem ist mit 5G eine weitgehende Überwachung der Privatsphäre möglich. Vernetzte Haushaltsgeräte verstrahlen den Wohnraum. Zusammen mit der jetzt schon üblichen Übermittlung des Aufenthaltsorts und aller Gespräche (auch bei nicht benutztem Smartphone) ergibt sich ein recht vollständiges Bild des Nutzers – wertvolle Informationen für Unternehmen und Datenhändler.
Stellungnahme zum 5G Stop Brüssel
"Prof. Dr. Klaus Buchner, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) und deren Spitzenkandidat für die Europawahl, zeigt sich erfreut:
„Nach Wunsch der Telekommunikationsunternehmen sollten in Brüssel die Grenzwerte für Strahlung von 6 auf 14,5 Volt pro Meter erhöht werden. Es ist davon auszugehen, dass Druck von den Konzernen ausgeübt wird, um die eh schon zu laschen Grenzwerte weiter zu erhöhen. Denn fürselbstfahrenden Autos sind entlang aller Straßen Funkstationen im Abstand von 100 bis einigen 100 Metern geplant, die eng gebündelte Strahlen großer Intensität senden. Dadurch würde die Strahlenbelastung erheblich ansteigen. Deshalb ist der Stopp des 5G-Ausbaus in Brüssel zu begrüßen, die belgische Hauptstadt wird somit zum Vorbild für Europa.“
Der Europaabgeordnete warnt seit Langem vor den Gefahren von Mobilfunkstrahlen im Allgemeinen und von 5G im Besonderen."
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Spät- aber doch auch eine Antwort von den Regierungsparteien CDU/CSU
02.05.2019
Sehr geehrter Herr Spritzendorfer,
leider kann ich Ihnen zur Ihrer Anfrage kein Zitat zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Pressesprecherin
Presse und Information
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1 · 11011 Berlin
T +49-30-227-52067 · F +49-30-227- 56660
M +49-162-2406802
pressestelle@cducsu.de <mailto:pressestelle@cducsu.de>
www.cducsu.de <http://www.cducsu.de/>
Unsere Stellungnahme
Erschreckend, dass die Bundetagsfraktion der Regierungspartei CDU/CSU nicht in der Lage ist, zu den gestellten Fragen Stellung zu beziehen!
Man hat sich gar nicht erst die Mühe gemacht, wie bisher dazu praktiziert, die "gesundheitsbezogenen Aussagen" und damit Interessen der Industrie bezüglich vollkommener Unbedenklichkeit zu zitieren.
Ich habe mich ausdrücklich für die sehr vielsagende Auskunft bedankt.
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Weder CDU, CSU, FDP, Linke oder Freie Wähler nahmen bisher Bezug auf unsere am 27.03.2019 gestellten Fragen!
Wir haben uns daher nunmehr an die jeweiligen Pressestellen mit der Bitte um eine Stellungnahme gewandt.
Die Antworten der angeschriebenen Bundestagsfraktionen dieser Parteien fehlen noch!
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Fragenkatalog
Antworten werden kurzfristig hier eingestellt.
Bisher nur eine Antwort (Stand 17.05.2019)
und eine einzige, eindeutige, allgemeine öffentlich publizierte Stellungnahme (ÖDP)
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Von: KELLER Ska <franziska.keller@europarl.europa.eu>
Gesendet: Dienstag, 14. Mai 2019 20:08
An: spritzendorfer@eggbi.eu
Betreff: RE: WG: Europawahl Frage an Europakandidaten
Sehr geehrter Herr Spritzendorfer,
sehr geehrte Damen und Herren,
Damit Unternehmen und Verbraucher*innen von der Digitalisierung profitieren können, braucht Europa eine flächendeckende digitale Infrastruktur. Deswegen setzen wir uns für eine umfassende europäische Investitionsoffensive für den Glasfaserausbau und für eine Förderung offener und freier WLAN-Netze ein. Unser Hauptfokus liegt dabei auf dem Ausbau eines intelligent ausgebauten Glasfasernetzes. Eine gut ausgebaute terrestrische Glasfaserinfrastruktur kann den Bau vieler Mobilfunkmasten vermeiden und so die Strahlungsbelastung insgesamt reduzieren. So können etwa Mobilfunkmasten mit Glasfaser versorgt werden, statt zwischen den Masten Richtfunkstrecken im Mikrowellenbereich aufzubauen. Ein flächendeckender Ausbau der LTE (4G)-Technologie hilft dabei, die lokale Strahlenbelastung durch eigene Mobiltelefone zu senken. Denn schwach ausgebaute Gebiete treiben durch die dauernde Netzsuche von Mobiltelefonen deren notwendige Sendeleistung in die Höhe. Konkret fordern wir also den Ausbau eines umwelt- und gesundheitsverträglichen schnellen Mobilfunkinternets, wobei alle rechtlichen Möglichkeiten zur Reduzierung der Mastendichte genutzt werden sollten, etwa auch Vorgaben zum National Roaming beim 5G-Ausbau.
Grundsätzlich gilt: Die Nutzung und Entwicklung moderner Technologien und der Digitalisierung bieten Chancen, diese Chancen erfordern aber eine genaue Abwägung von möglichen Risiken, die uns Grünen immer wichtig ist. Daher ist vor Einführung von neuen Technologien, auch im Falle von 5G, eine umfassende Technikfolgenabschätzung sinnvoll, insbesondere um Umwelt und Gesundheit zu schützen.
Desweiteren möchten wir auf die Antworten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen verweisen, die Ihnen auf Ihre gleichlautenden Fragen bereits am 29.04.2019 zugegangen sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Ska Keller
(Hinweis zur zitierten Stelllungnahme vom 29.04.2019 der Bundestagsfraktion)
Unsere erste Stellungnahme
Von: Josef Spritzendorfer (EGGBI) <spritzendorfer@eggbi.eu>
Gesendet: Freitag, 17. Mai 2019 07:48
An: 'KELLER Ska'
Cc: 'Rosi Steinberger'
Betreff: WG: WG: Europawahl Frage an Europakandidaten
Sehr geehrte Frau Keller,
vielen Dank für diese Antwort – die erneut in keiner Weise auf die gestellten Fragen eingeht, vor allem bezüglich
verpflichtende Einhaltung des Europäischen Vorsorgeprinzips, bereits laufender 5G Probebetriebe und Versteigerung, Haftungsfragen,
und lediglich eine völlig unverbindliche Aussage „sinnvoller(!!!) “ (keineswegs verpflichtender) Technologiefolgenabschätzung.
Als jahrzehntelanger „Umweltaktivist“ bin ich von dieser Antwort ausgerechnet der „Umweltpartei“ außerordentlich enttäuscht.
Auch wir sind keine Gegner des Technologiefortschrittes, halten aber den präventiven Schutz der Gesundheit und der Umwelt durch vorgelagerte Technologiefolgenabschätzung nicht nur für sinnvoll, sondern für unverzichtbar!
Mit freundlichen Grüßen
Josef Spritzendorfer
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Auf Wunsch österreichischer Umwelterkrankter baten wir auch die Spitzenkandidaten aus Österreich zur Europawahl um Stellungnahme zu den bereits in Deutschland gestellten Fragen.
Auch diese Antworten werden wir hier veröffentlichen!
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„Gesundheitsrisiko 5G“
bezüglich der Haltung der Parteien zum Thema „Gesundheitsrisiko 5G - Missachtung des Europäischen Präventionsprinzips mangels ausreichender vorgelagerter Risikoforschung und bereits einsetzender Testversuche auch in Österreich wurden wir von österreichischen “Umwelterkrankten“ gebeten, auch die Spitzenkandidat*innen der Österreichischen Parteien/Listen zur Europawahl um ihre diesbezügliche Haltung zu den gestellten Fragen zu bitten, und diese ebenfalls zu veröffentlichen.
Angesichts der zunehmenden Meldungen über zu erwartende gesundheitliche Auswirkungen der 5G Technologie auf Grund des dafür erforderlichen enormen Ausbaus des Sendernetzes, vor allem auch auf Grund der Warnungen der österreichischen Ärztekammer und internationaler Wissenschaftler vor zunehmenden Strahlenbelastungen durch elektromagnetische Felder bitten wir für eine entsprechende Publikationum eine aktuelle Stellungnahme Ihrer Fraktion/ Ihrer Partei/ Ihre Liste zu Ihrer Haltung zu den nachstehenden
Fragen und Antworten:
Kommentar vorab:
eine detaillierte Beantwortung ob der Komplexität und der Themen, welche sich auch in
Querschnittsmaterie bewegen, kann hier nur angerissen werden . Manche Bereiche bewegen sich nicht im EU-Rahmen und sind Kompetenz der Mitgliedsstaaten.
„Verletzung des Europäischen Vorsorgeprinzips“ Zeitgleich mit der Versteigerung der 5G Lizenzen bestätigt nunmehr die
Leiterin des Deutschen Instituts für Strahlenschutz in einem Beitrag der FAZ noch fehlendes Wissen und damit dringenden
Forschungsbedarf im Bereich „Gesundheits- Risikoforschung“ zu 5G: zum Pressebericht
a) 1) Toleriert Ihre Fraktion/Ihre Liste, dass mit nach wie vor fehlender Risikoforschung das Europäische Vorsorgeprinzip
massiv verletzt wurde und wird, bereits jetzt die Lizenzen verkauft werden und ein europaweites Netz neuer Sendeanlagen
errichtet wird (zur Bereicherung der Telekommunikationsgesellschaften und der „vermietenden“
Grundeigentümer und möglicherweise zum Nachteil von Mensch und Umwelt?)
Die von Ihnen geführte Thematik zu 5G erinnert uns sehr stark an die seinerzeitige Diskussion um die „Handymasten“. Diese Thematik ist auch aufgrund der EU Kompetenzen imnationalstaatlichen Bereich angesiedelt. Die Frage des Tolerierens ist abwegig und nicht korrekt.
Jede*r Parlamentarier*in muss darauf vertrauen können, dass vorgelegte Vorhaben entsprechend „abgesichert“ sind.
Bei den meisten Vorhaben existieren auch diesbezügliche Dokumentationen, die auch im Entscheidungsprozess hinterfragt werden. Natürlich fordern wir, Risikoforschung auf EU Ebene wie auch national. Es ist doch klar das Gesundheitsschutzeine „conditio sine qua non“ ist und diese auch bereits in den Zulassungsverfahren Einzug gefunden hat. Wir vertreten die Forderung von mehreren Gutachten und Expertisen sowie regelmäßigen Evaluierungen und Berichte als mögliches Korrektiv unter Kontrolle des EUParlamentes.
b) 2) Wie bewerten Sie internationale Appelle europäischer Wissenschaftler mit der Warnung vor den gesundheitlichen Auswirkungen weiterer
„Strahlenbelastung“ der Bevölkerung durch 5G? (z.B.: Internationaler Appell) – nehmen Sie solche Aussagen ernst – wie reagieren Sie darauf?
Die Zivilgesellschaft hat Anteil am Gesetzwerdungsprozess in der EU und kann -und hoffentlich hat - auch seine Expertise eingebracht. Natürlich sind solche belegte unabhängigeStudien ernst zu nehmen und zu hinterfragen sowie gegebenenfalls entsprechend als Korrektiv zu nutzen, natürlich auch auf nationaler Ebene. Es gibt viele Beispiele zum Thema„Gesundheitsschutz“ wo man auch mehr hinterfragen hätte können (Glyphosat, Schiffsdiesel, LKW, Autos, Mobiltelefone,…). Bei Glyphosat z.B. sind wir für ein sofortiges Verbot.
c) 3) Wer soll in Zukunft bei gesundheitlichen Schäden, Klagen wegen Wertverlust von Immobilien dafür haften?
a. Die nationalen Regierungen (der Steuerzahler) die die Lizenzen verkauft haben?
b. Die Telekommunikationsfirmen, die möglicherweise diesbezüglich möglicherweise gar
nicht ausreichend versichert sind und bei einer Verurteilung sicherlich den Verkäufer der Lizenzen (den
Steuerzahler) haftbar machen werden?
c. Kommunen und Grundeigentümer, die derzeit mit der Vermietung von Flächen für Sendemasten Geld
verdienen?
Interessant, dass Ihre Frage nur auf den Wertverlust von Immobilien abzielt, was aus unserer Sicht am Thema per se vorbeigeht. Die nationalen Regierungen haben sicherlich die Haftung an die lizenzkaufenden Telekommunikationsunternehmen überbunden. Die Kommunen und Grundeigentümer*innen werden gut beraten sein die Haftungen gegenüber de Telekommunikationsunternehmen gesichert zu haben. Ein möglicher Wertverlust kann gegenständlich nicht beantwortet werden, weil es gemäß jeweiligem nationalem Recht in der Zuständigkeit der Gerichte liegt.
d) 4) Welche Initiativen wird Ihre Fraktion/Partei/Liste im Europaparlament ergreifen, um hier Rechtssicherheit für die
Bürger*innen zu (unter anderem auch für EHS Kranke) - schaffen
Nachdem es sich um Querschnittsmaterie handelt kann man in diversen Ausschüssen entsprechende Berichte einfordern, Anfragen an die Kommission stellen; daraus wiederrum über nationale Parlamente mögliche Initiativen starten. Ferner können die gewonnenen möglichen Verbesserungskenntnisse bei gesetzlichen Änderungen eingebracht werden.
e) Wird Ihre Fraktion einer für den 5G Ausbau erforderlichen Lockerung von Grenzwerten/ Sicherheitsabständen von
Sendemasten zustimmen, wie sie bereits vom früheren deutschen Infrastrukturminister Minister Dobrindt in Deutschland
mit der Industrie „besprochen wurden“.
Eine Lockerung der Grenzwerte/Sicherheitsabstände kann aus unserer Sicht weder einseitig zugestimmt werden, noch in Ermangelung einer klaren wissenschaftlich kongruent formulierten „Entwarnung“ zu den bisherigen Werten nicht gegeben werden. Die Letztentscheidung liegt jedoch beim Rat welcher durch das Einstimmigkeitsprinzip möglicherweise eine vom EU-Parlament abgelehnte Auflockerung zu Fall bringen kann
f) Unterstützen Sie weiterhin so wie bisher vorbehaltlos den flächendeckenden Ausbau von 5G trotz möglicher
Haftungsrisiken für den Steuerzahler – dies noch vor einer seriösen Risikoforschung?
Wenn Sie mit dieser Frage auf eine „Blankozusage oder Blankoabsage“ zielen ist keine der beiden Positionen eine Option, wie oben ausreichend dargelegt. Jede*r Abgeordnete*r vertritt Bürger*innen der EU und ist einem verantwortungsbewussten Umgang und einer dementsprechenden demokratischen tragbaren Lösung verpflichtet.
Unsere erste Stellungnahme dazu
Es sind von dieser Seite offenbar keine Aktivitäten gegen den aktuell bereits stattfindenden weiteren europaweiten Ausbau des 5G Netzes zu erwarten,
obwohl die nicht unbegründeten Warnungen anerkannter Wissenschaftler ausreichende Voraussetzung wären,
entsprechend dem Europäischen Präventionsprinzip, für das sich alle Parlamentarier (EU Ebene und national) verpflichtet fühlen müßten,(wo bleibt der verantwortungsbewußte Umgang?)
zuerst unabhängige Risikoforschung-
und nicht bereits jetzt "Feldversuche am Menschen" mit einem noch bei weitem nicht ausreichenden Wissensstand zu den Risiken dieser neuen Technologie für Mensch und Umwelt.
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Von: xxx@neos.eu>
Gesendet: Montag, 6. Mai 2019 13:09
An: Josef Spritzendorfer (EGGBI) <spritzendorfer@eggbi.eu>
Betreff: AW: Europawahl Frage an Europakandidaten
Sehr geehrter Herr Spritzendorfer,
Vielen Dank für Ihre Anfrage und die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Natürlich werden Mobilfunktechnologien zuvor auf Risiken geprüft. Das passierte auch mit der Vorgängertechnologie 4G und es gab breiten wissenschaftlichen Konsens, dass keine nennenswerte Gefährdung vorliegt und geschah auch im Falle von 5G.
Elektromagnetische Wellen durchdringen natürlich Hausmauern, aber das ist nicht erst mit 5G so, sondern auch bei bisherigen Technologien und auch bei den Frequenzen für den Radio- und Funkempfang, die seit vielen Jahrzehnten eingesetzt werden.
Sollten wirklich wissenschaftlich belastbare Studien publiziert werden, die gerade bei 5G erhöhte Risiken sehen, werden wir gerne politisch tätig werden. Einstweilen vertrauen wir der Wissenschaft, die diese Risiken bislang nicht sieht.
Die Einführung neuer Mobilfunktechnologien obliegt allein den Mitgliedsstaaten. In Österreich ist die erste Runde der Versteigerung der Lizenzen schon abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unsere erste Stellungnahme dazu
Eine Fülle von wissenschaftlichen Berichten zu negativen gesundheitliche Auswirkungen reichen offensichtlich noch nicht - es gibt also nur die "eine Wissenschaft", die - anders als Ärztekammern, internationale Gremien, selbst das Bundesamt für Strahlenschutz noch immer keinerlei Risiken sieht
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Von: xxx@gruene.at>
Gesendet: Donnerstag, 23. Mai 2019 17:31
An: spritzendorfer@eggbi.eu
Betreff: Fwd: Europawahl Frage an Europakandidaten
Sehr geehrter Herr Spritzendorfer,
ich sende Ihnen unsere Grüne (zusammenfassende) Antwort zu Ihren Fragen:
Wir können Ihr Anliegen sehr gut verstehen und auch wir GRÜNE blicken kritisch auf den anstehenden Mobilfunkausbau. Seit vielen Jahren haben wir das Thema Elektrosensibilität auf der Agenda. Die Wirkung nichtionisierender Strahlung gerade auf Kinder und Jugendliche einerseits und die Langzeitwirkungen andererseits ist tatsächlich noch zu wenig bekannt. Für uns ist aber auch die Wirkung auf die Umwelt insgesamt, also auch auf Pflanzen und Tiere von Bedeutung. Hier sind weiterhin intensive Forschungen notwendig.
Grundsätzlich ist bei jeglicher Technologienutzung eine Technikfolgeabschätzung notwendig. Gravierende Beispiele, wie die schädigenden Wirkungen der Atomtechnologie, zeigen auf, wie wichtig diese Betrachtung ist. Auch die Mobilfunktechnologie ist nicht frei von Wirkungen auf den Menschen und der damit verbundene Ressourcenverbrauch wirkt auf die ganze Gesellschaft zurück.
Im Sinne des Vorsorgeprinzips setzen wir uns für ein hohes Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit bei elektromagnetischen Feldern ein.
Die Wirkung der Exposition von elektromagnetischen Feldern im Hochfrequenzbereich auf Mensch und Umwelt muss weiter intensiv erforscht werden.
Mit besten Grüßen,
DIE GRÜNEN
Unsere erste Stellungnahme dazu
"Im Sinne des Vorsorgeprinzips setzen wir uns für ein hohes Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit bei elektromagnetischen Feldern ein.
Die Wirkung der Exposition von elektromagnetischen Feldern im Hochfrequenzbereich auf Mensch und Umwelt muss weiter intensiv erforscht werden."
Ähnlich wie Bündnis90/Die Grünen in Deutschland wird die Notwendigkeit einer Risikoforschung zwar anerkannt - wir können aus dieser Antwort aber keinerlei Absicht erkennen, diesbezüglich auch selbst Aktivitäten zu setzen. Auf die konkreten Fragen wurde leider überhaupt nicht eingegangen. Von Forderung nach Prävention angesichts bereits laufender Versteigerungen bzw. "Testregionen", Klärung der Haftungsfragen gibt es keinerlei Antwort!
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