- > "Gesundes Bauen"
- > Forschung und Lehre
- > Diskussionsseite
- > Holz - Emissionen aus Holz und Holzwerkstoffen
Holz - Emissionen aus Holz und Holzwerkstoffen
Baustoff Holz
Traditionsbaustoff Holz
siehe dazu auch
aktuelle Eigenpublikation
"Emissionen aus Holz- und Holzwerkstoffen" (PDF- kostenloser Download)
Seiteninhalt:
Rechtliche Situation "wohngesunde Holzhäuser"
Handlungsbedarf zur "Förderung" des Holzhausbaues
Auflistung der wichtigsten holztypischen Emissionen
"Natürliche VOCs- unbedenklich?"
Missbräuchliche Interpretation von Forschungsberichten
Aktuelle Publikation der FNR "Wohnen und Leben mit Holz" (12/2021)
Weitere eigenwillige Interpretationen aktueller Forschungsberichte
Imageschaden für die gesamte Holzbranche
Analytik Carbonsäuren; Essigsäure, Ameisensäure...
Weitere "natürliche Emissionen"
Richtwerte I und II des Umweltbundesamtes
Holz als "positiver Gesundheitsfaktor"
Unglaubwürdige Prüfberichte für "emissionsfreie!" Holzprodukte
Beispiele "falscher Aussagen" und unglaubwürdiger Messwerte
Schadstoffe in Holzwerkstoffen
Klebesysteme für Holzwerkstoffe (Mehrschichtplatten...)
PVAC (polyvinylacetat) Weißsleime - harmlose Bastelleime?
Anforderungen an Prüfberichte für eine "gesundheitliche Bewertung"
Pellets - ein staatlich geförderter (ökologischer und/oder gesunder?) Alternativbrennstoff?
Traditionsbaustoff Holz
Aktuelle Buchempfehlung aus der Reihe Gebäudeschadstoffe und Innerumluft zum Thema Holzemissionen
Seit Jahrtausenden wird Holz als angenehmer, wohlriechender Baustoff geschätzt
und eingesetzt; die Bewohner von Holzhäusern erleben in der Regel Ihr Wohnumfeld als angenehm und "wohngesund".
In den letzten Jahrzehnten kam es aber immer wieder auch zu "Reklamationsfällen"
verursacht durch
· Schadstoffe aus Holzwerkstoffen (Verklebungen, Oberflächenbehandlungen, Holzschutzmittel) die nicht dem Produkt Holz selbst zuzuschreiben sind, allerdings zu teils erheblichen gesundheitlichen Belastungen geführt haben (z.B. Formaldehydaus Spanplatten, PCP, Lindan u.a. aus Holzschutzmitteln)
· als (zumindest) belästigend empfundene übermäßige Geruchsbelastung – aus
o Holzwerkstoffen, verursacht durch herstellungsbegründete Verfahren, beispielsweiseübermäßige Erhitzungen bei der Plattenproduktion mit entsprechender "Aldehydbildung" (u.a. geruchsintensives Hexanal)
o holzartbedingt erhöhte "Terpenwerte" vor allem bei harzreichen Holzsorten mit ebenfalls intensiver Geruchsentwicklung.
Diese in manchen Fällen als "störend" empfundenen Gerüche stellen bei üblichen Konzentrationen keinerlei gesundheitliches Risiko dar; bei wesentlich erhöhten Werten werden manche dieser Terpene allerdings als "zumindest" sensibilisierend, u.a. 3Caren auch als "Allergen" eingestuft.
· ebenfalls holzartspezifische Konzentrationen von Essig- und Ameisensäure, die bei erhöhten Werten durchaus zumindest für Chemikaliensensitive ein "störendes" Potential besitzen können. Bezüglich eines unbestritten toxischen Potentials bei wesentlich erhöhten Werten liegen auch hier derzeit noch extrem widersprüchliche Bewertungen vor. Hier findet zudem vor allem auch eine Diskussion bezüglich der Aussagekraft der aktuellen "normgerechten" Analytik statt.
Marketingaussagen zum Thema "Gesundheit und Holz" sind daher nicht grundsätzlich abzulehnen, sollten aber ohne entsprechenden "Nachweisen" entsprechend der diesbezüglichen Rechtslage zu Werbeaussagen sorgfältig erwogen werden.
Bedingt durch die zunehmend strengeren Energieeinsparverordnungen, die zu immer „dichteren“ Häusern führen – leider sehr oft ohne ausreichenden angepassten Lüftungskonzepten dazu,
können erhöhte Emissionen dazu führen, dass sich Bewohner in ihren Häusern – unabhängig von der Bauweise (Ziegel, Holz, Beton) nicht mehr wohlfühlen – belastende Emissionen auch zu gesundheitlichen Beschwerden führen können.
Siehe dazu auch: Werbung mit "Gesundheit"
Emissionsprüfberichte berücksichtigen nicht ausreichend Essig- und Ameisensäure!
"Mangelhafte" Prüfberichte
Nach wie vor werden bei den meisten Produkt- und Raumluft- Prüfberichten, sogar derzeit nach unserem Informationstand bei allen Gütezeichen diese beiden, durchaus gesundheitsrelevanten Stoffe überhaupt nicht richtig erfasst!
Dies, obwohl auch die VDI Richtlinie 4301 Blatt 7 ausdrücklich darauf verweist, dass es mit der Tenax-Methode zu Mindererfassungen kommt!
Bei Parallelmessungen mit Silicagel- Sammlern erhielten wir bis zu nahezu 3 fache Essigsäure-Werte!
Für den Architekten ist dies unbedingt zu beachten, um nicht mit "ausgezeichneten" Produkten Grenzwertüberschreitungen im Sinne der Landesbauordnungen (Architektenhaftung) zu verursachen.
Glaubwürdige Emissionsprüfberichte sind leider derzeit nur von den wenigsten Herstellern erhältlich- entsprechend kommet es auch immer wieder zu "Schadensfällen" und sogar Produktwarnungen.
Rechtliche Situation "wohngesunde Holzhäuser":
Insgesamt gibt es zahlreiche Landes/Bundes und EU Verordnungen im Hinblick auf Anforderungen an eine gesundheitliche Unbedenklichkeit von Bauprodukten und Gebäuden.
Siehe dazu: Rechtliche Grundlagen für Wohngesundheit
Ausdrücklich erwähnt sind in der Landes- Musterbauverordnung auch
„unzumutbare Belästigungen“-
somit keineswegs nur „gesundheitsgefährdende! -
durch chemische und biologische Einflüsse.
Bewertung der "Gesundheitsverträglichkeit eines Gebäudes"
Zwar sind gesundheitsgefährdende Belastungen in Gebäuden grundsätzlich unter anderem auch durch die Bauprodukteverordnung "ausgeschlossen",
es gibt aber noch keine gesetzlichen“ Grenzwerte“ für allgemeine Emissionen in Gebäuden.
Das Umweltbundesamt gibt aber Empfehlungen (Seite 996), mit Wertangaben zu tolerierbaren Lösemittelbelastungen (VOCs), die zwischenzeitlich auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gerne als Maßstab herangezogen werden.
Dabei werden VOC Belastungen über
3.000 μg/m³ als bedenklich, über
10.000 μg/m³ als unakzeptabel definiert.
Auch VOC Werte über 1000 μg/m³ gelten dabei allerdings bereits als „auffällig“ – ohne Berücksichtigung der Frage, um welche „VOCs“ es sich dabei überhaupt handelt.
Enthalten sind in diesen Summenwerten oftmals bei Auswertungen neben toxischen Stoffen wie Styrol leider auch die natürlichen „Terpene“ und weitere arttypische Emissionen des Holzes, die laut einer umfangreichen toxikologischen Studie in „üblichen“(!) Konzentrationen noch in keiner Weise als „gesundheitskritisch“ eingestuft werden können.
(Siehe Zusammenfassung der Studie: "keine Gefahr durch VOC aus Holz“)
Schlussfolgerungen dieser Studie:
„Auf Basis der jetzt durchgeführten umfangreichen Studien ist eine Gefährdung des Menschen durch Freisetzung holz- bzw. holzwerkstofftypischer VOC in die Raumluft
bei praxisüblicher und sachgerechter Verbauung von Hölzern und Holzwerkstoffen nicht zu erkennen.“
Dazu wird näher definiert:
„Zieht man die Ergebnisse der mittlerweile zahlreichen Studien zum Vorkommen von VOC in privaten Wohnungen oder Häusern heran, so bedeuten Terpen- Konzentrationen von etwa 10 mg/m3 eine Überschreitung innenraumbezogener Mittelwerte um das 100bis 1000fache.“
Daraus abzuleiten: Derart überhöhte Werte (Einzelfälle) sind nicht primär dem Baustoff Holz zuzuschreiben, sondern einer unsachgemäßen Verarbeitung!
Unbestritten können Terpene, Essigsäure allerdings ähnlich vielen auch anderen grundsätzlich unbedenklichen Produkten aus der Lebensmittelbranche (z.B. Nüsse), der Kosmetik und allen anderen Lebensbereichen
auch bei wesentlich geringeren Belastungen für Allergiker bereits sensibilisierend wirken, für Chemikaliensensitive sogar absolut unverträglich sein!
Daraus aber grundsätzliche gesundheitliche Unverträglichkeit des Holzes und seines natürlichen Geruches abzuleiten, ist natürlich keineswegs gerechtfertigt.
Handlungsbedarf zur „Förderung“ des „Holzhausbaues“
Der Einsatz nachhaltiger Baustoffe ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung – die „Nachhaltigkeit“ des Produktes Holz als Baustoff wird - anders als der unbeschränklte EInsatz als "Alternativbrennstoff" sicherlich von niemandem in Frage gestellt.
1.1 Neubewertung natürlicher Emissionen
Die allgemeinen Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur Innenraumlufthygiene werden zunehmend als Grenzwerte – zumindest als Orientierung - für Gebäudezertifizierungen verwendet – (DGNB, BNB, , S-Cert - Tabelle 4, TOX PROOF TÜV Rheinland zertifiziert, Seite 9); bei den meisten Gebäudezertifikaten sollten dabei Werte von 1000 µg/m³ TVOC nicht überschritten werden.
Die Empfehlungen werden aber auch teilweise bereits vor Gericht als Grundlage für die Bewertung von "Mängeln" herangezogen.
Die Gleichbehandlung natürlicher Emissionen aus dem Holz mit Schadstoffen allgemein bei diesen Summenwertempfehlungen hat dazu geführt, dass viele Planer aus Angst vor Überschreitungen (siehe dazu auch: "rechtliche Grundlagen für Wohngesundheit" auf den Einsatz von Holzwerkstoffen verzichten – eine Entwicklung die sicherlich nicht im Sinne nachhaltiger Baustoffauswahl liegen kann, und die auch durch die derzeit bereits publizierten toxikologische Bewertungen von Terpenen keineswegs gerechtfertigt ist.
Im Gegenteil – diese Bewertung wird sogar (bei "sachgerechter Verbauung von Holz" und "typischen Raumluftkonzentrationen" - siehe dazu auch "negative Ausnahmefälle") als keinesfalls begründbar dargestellt .
Unabhängig von rechtlichen und toxikologische Bewertungen wurde schon in zahlreichen Pilotprojekten, bereits 2006/2007 unter anderem auch durch ein Forschungsprojekt, gefördert durch die Bundesstiftung Umwelt nachgewiesen, dass es durchaus bei sorgsamer Baustoffauswahl und fachgerechter Umsetzung möglich ist, Holzhäuser sogar mit unter 200 bzw. 100 µ/m³ Gesamt-VOC Emissionen zu errichten (Beispiel 1: DBU-Projekt Freiburg, Vogelnest; Beispiel 2: DBU Projekt Wohnhaus Ahrensburg). Ähnliches beweist auch des Gemeindezentrum Ludesch mit 60 µg/m³ TVOC (Bericht, Seite 47), ein Vorzeigeprojekt von Holzarchitektur und baulicher Umsetzung ebenso wie auch die meisten gewissenhaft geplanten und ausgeführten Holzhäuser insgesamt, mit Bewohnern, die sich in ihren Häusern äußerst wohlfühlen.
Vor allem bei der Zertifizierung von Gebäuden sollte künftig die toxikologische Bewertung natürlicher Emissionen, getrennt von der allgemeinen TVOC Bewertung
(höhere praxisgerechte Toleranzgrenzen, angepasst an aktuelle Forschungsergebnisse zur toxikologischen Relevanz dieser Einzelstoffe)
berücksichtigt werden, um dem Holzhausbau und auch anderen Holzprodukten (Böden, Möbel) nicht weiterhin mit diesen Bewertungen ungerechtfertigte Barrieren zu setzen.
Einen ersten Interessens- Ausgleich fand dazu das Gütezeichen natureplus, indem die Werte für Essigsäure zwar aus dem TVOC Grenzwert "herausgenommen wurden" – dennoch mit einem eigenen erhöhten Grenzwert, aber weit unterhalb des NIK Wertes, der eine allgemeine Verträglichkeit gewährleistet, und damit auch der toxischen Bewertung gerecht wird. Eine ähnliche geplante differenzierte Erstellung eines eigenen Grenzwertes für Terpene in absehbarer Zeit wäre eine sinnvolle Maßnahme,
vor allem auch verbunden mit einer Forderung einer Überarbeitung des Anhangs 8 der MVV-TB , Anhang 1 mit Differenzierung bezüglich natürlicher Holzemissionen.
Zu unterscheiden:
Geändert sollte - toxikologisch begründbar - die Gleichstellung natürlicher Holzemissionenen mit zahlreichen weiterer VOCS unterschiedlicher Gesundheitsrelevanz.
Dies muss aber in Abstimmung mit gesetzlichen Regelungen (AgBB), Empfehlungen des Umweltbundesamts erfolgen und nicht in nicht nachvollziehbarer Eigenregie einzelen Marktteilnehmer.
100 µg/m³ Terpene oder Essigsäure haben aus gesundheilticher Sicht natürlich eine völlig andere Relevanz als 100 µg/m³ Styrol....
Nicht nachvollziehbar ist aber eine gewünschte "Unterscheidung" "natürlicher Emissionsstoffe wie z.B. Essigsäure" mit dem gleichen Stoff synthetischen Ursprungs" wie von der Holzindustrie bereits prakitiziert!
Die Erstellung einer neuen VOC- Gruppe
nVOC (natürliche VOCs ?) hat keinerlei chemische, toxikologische oder umweltmedizinische Begründung! Kapitel 4 der Publikation zu Holzemissionen
Überschreitungen der toxikologisch ermittelten NIK Werte und des R-Wertes (>1) können und dürfen von "Gütezeichen", die mit besonderer gesundheitlicher Verträglichkeit der ausgezeichneten Produkte werben aber auf keinen Fall toleriert werden.
Eine ausreichende Kennzeichnung und Information für Allergiker, Chemikaliensensitive im Rahmen individueller Beratung ist dabei natürlich wie auch im übrigen "Allergikerbau" natürlich unverzichtbar.
1.2 Voraussetzung für eine differenzierte Bewertung von natürlichen Holzemissionen
- Grenz- und Richtwerte müssen humantoxikologisch- und nicht "politisch" ermittelt werden (Negativbeispiel Raumluft- Richtwerte Essigsäure 2023)
- sowohl für Raumluftmessungen als auch für Produktprüfungen musss eine anerkannte, aussagefähige Prüfmethode (Analytik) angewendet werden - und der Prüfumfang muss alle "produktspezifiscxh möglichen Risken erfassen.(Erfolgt derzeit nicht einmal durchgehend bei den diversen "Gütezeichen")
Richt- und Grenzwerte ohne Angabe der für die Ermittlung erforderliche Analytik sind defacto wertlos.
1.3 Unqualifiziertes Eingreifen der Politik in die Bewertung von Emissionen
Aussagen des Umweltministers Franz Untersteller von Baden-Württemberg in Beantwortung einer Anfrage zum Thema Emissionen aus Holz –
„Die Landesregierung setzt sich bei der laufenden Fortschreibung der MVV TB und der technischen Regel AGB dafür ein, dass in der ABG explizit diejenigen Produktgruppen benannt werden, die die Luftqualität von Aufenthaltsräumen beeinträchtigen können, und dass an natürliche VOC-Emissionen aus unbehandelten Hölzern keine Anforderungen gestellt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 2 verwiesen.“
Wir fragen uns, ob dieser Umweltminister auch die Haftung übernimmt, wenn Verbraucher gegen den Architekt vor Gericht ziehen, weil "übermäßige(!)" Terpen- oder Essigsäurebelastungen deren Haus (wir kennen einige solcher Fälle - ärztlich bestätigt!) "unbewohnbar" machen, und der Architekt oder Generalunternehmer wegen "Nichteinhaltung der MVV-TB" für den Schaden aufkommen muss - obwohl er nur angeblich "unbedenkliche Produkte" eingesetzt hat?
Will der Umweltminister in einem nächsten Schritt auch Fliegenpilze, Tollkirschen und Kugelfische als unbedenklich erklären, nur weil deren "Gift" natürlichen Ursprungs ist?
Gerade weil die gesundheitlichen Auswirkungen der Holzemissionen bei sachgemäßem, verantwortungsbewussten Einsatz natürlich in keiner Weise mit solchen Giften zu vergleichen sind, sollten solche Argumente wie Unbedenklichkeit auf Grund "natürlichen Ursprungs" vermieden werden und
gesundheitliche Bewertungen in der Hand einer neutralen Wissenschaft und vor allem Umweltmedizin bleiben- und nicht einer lobbygesteuerten Politik.
Änderung der Baustoffbewertung bezüglich natürlicher Holzemissionen
Auch ich begrüsse
alle Maßnahmen zur Förderung eines verantwortungsbewussten Holzhausbaues -
Handlungsbedarf zur "Förderung" des Holzhausbaues
dies aber an Hand
- wissenschaftlich begründeter Bewertungen und Neueinstufungen
- und vor allem klarer Informationen der Hersteller für den Architekten bezüglich des Emissionsverhaltens "aller Baustoffe" um Haftungsansprüche gegenüber diesen möglichst zu vermeiden!! Siehe dazu "Aktuelles Bau München 2019
Mit Klagen der OSB- Hersteller gegen strengere Anforderungen bezüglich Pflicht zur Angabe von VOC Werten ist den Tausenden verantwortungsbewußten Architekten und Holzhaus- Bauunternehmen kein "Dienst" erweisen!
Ähnlich wie natureplus es bereits bezüglich Essigsäure praktiziert, bei Terpenen wünschenswerter Weise ebenfalls in absehbarer Zeit praktizieren sollte - sollten auch im Anhang 8 der MVV -TB (Tabelle 1) die Höchstwerte für natürliche Holzemissionen - natürlich unter Beachtung der toxikologisch ermittelten NIK-Werte - in Absprache mit der Umweltmedizin - praxisbezogen, realistisch als Einzelgrenzwerte angegeben Werte. (Essigsäure, Terpene mit zusätzlichem "Terpen-Summenöchstwert").
Damit wäre jenen wenigen – aber lautstarken und offenbar "mächtigen" Herstellern, die sich mit äußerst erfolgreicher "Lobbyarbeit" für eine völlige Missachtung der MVV-TB bezüglich Grenzwerte für VOC- Emissionen bei Produkten einsetzen (Stichwort OSB- Urteil) - offensichtlich, um Kosten für eine emissionsärmere Produktion zu sparen, jegliche sachliche Grundlage entzogen. Siehe dazu Handlungsbedarf zur „Förderung“ des „Holzhausbaues“
Siehe dazu auch Rezension zur FNR Publikation WOHNEN UND LEBEN MIT HOLZ (12/2012).
1.4 Eingreifen von Gerichten in die Diskussion
Keine Hilfestellung für Architekten und Holzhausbauer stellt jedenfalls der Gerichtsbeschluss vom 10. Juni 2019 dar, in welchem Anforderungen an Emissionsobergrenzen durch die MVV-TB für vermutlich nicht rechtens erklärt, und von den OSB Plattenherstellern als großer Erfolg gefeiert wird.
Interessant, dass damit die Emissionsprobleme von OSB Platten erstamls offen eingeräumt werden, und "Kostenfragen" über "Verträglichkeitsfragen" gestellt werden.
Zitat: "Die Antragstellerinnen fürchten um die Verkehrsfähigkeit ihrer OSB-Platten, da sie die vorgegebenen Werte jedenfalls nicht vollständig einhalten könnten, was unter Inkaufnahme nicht unerheblicher Umsatzeinbußen eine aufwändige Umstellung ihrer Produktion und Lagerung bedingen würde." Pressebericht 26.07.2019
Bereits bei der Klageerhebung im Dezember 2018 erklärten die Hersteller:
Sollte Deutschland, entgegen bestehender Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. V. 14.10.2014), eigene Regelungen beim Umgang mit Bauprodukten schaffen, wird das den Holzbau in Deutschland laut Swiss Krono verkomplizieren und verteuern. Diese Konsequenzen beträfen die gesamte deutsche Bauwirtschaft (?), insbesonders diejenigen, die sich für Projekte mit Holzwerkstoffe einsetzt und damit einen umweltfreundlichen und klimaneutralen Ansatz vertreten.
Wirklich betroffen sind vermutlich aber nur die OSB Hersteller, da keineswegs die gesamte Holzindustrie, geschweige denn die gesamte deutsche Bauwirtschaft(!) , sondern vor allem sie mit erhöhten Kosten zur (laut eigenen Aussagen möglichen) Senkung ihrer VOC Emissionen konfrontiert wären.
Siehe dazu auch "Aktuelles, Juli 2019"
Zusätzlich verumsichert werden die verbraucher aber auch durch "Marketingbezeichnung" wie "OSB- sensitiv", "OSB ecobaord", wenn die Hersteller auch für die darauf angesprochene besonders sensitive Beratungszielgruppe nicht bereit sind, aussagefähige Emissionswerte zur Verfügung zu stellen.
1.5 Korrekter Kostenvergleich Holzbau Massivbau
Nicht uneingeschränkt berechtigt sind viele Argumente in der jahrelangen Auseinandersetzung zwischen Massiv- und Holzbauweise.
Während einerseits beispielsweise mit öffentlichen Mitteln das bayerische Bauministerium mit kostenintensiven Image-Publikationen einseitig für die Holzbauweise Partei ergreift (ohne qualitativen Aussagen z. B. zum Thema "Wohngesundheit" - wird seitens Teilen der Massivbauindustrie immer wieder versucht, mit einseitigen Aussagen den Holzhausbau generell zu diskreditieren (u.a. Pauschalaussagen zu den Holz-Emissionen, zu "höheren Baukosten".......).
Wir empfehlen hier - vollkommen "herstellerneutral" eine sachliche und faire Darstellung - mit beiden Bauweisen ist es möglich(!), "nachhaltige" Gebäude mit hervorragenden Innenraumluft- Werten zu durchaus allgemein erschwinglichen Preisen zu errichten.
Wir sehen hier die große Gefahr einer ungerechtfertigten "Beeinflussung" der Verbraucher mit falschen Aussagen oder pauschalen Imageaktivitäten von Herstellern, Baufirmen aber auch mit nicht vertretbaren einseitigen staatlichen "Subventionen" durch dafür nicht zuständige(!) Ministerien.
In allen Fällen - bei allen Bauweisen - ist es erforderlich, die Produkte sorgfältig auszuwählen, um übermäßige Geruchs- und/oder Schadstoffbelastungen zu vermeiden.
Kostenvergleich:
Dazu gibt es aktuelle Untersuchungen an Hand von Modellberechnungen die beweisen, dass es durchaus möglich ist, Holzhäuser auch preisgleich mit Massivgebäuden – und zumindest gleicher- teilweise auch besserer CO2 Bilanz - zu errichten.
Sehe dazu: Vergleichsrechnungen zeigen: Holzbau kann günstiger sein als Standardbauweise (Holger König; Entwickler der Bau-Software Legep)
Überblick über Emissionen aus Holzwerkstoffen (Dr. Kuebart, eco Institut) aus 2009 mit immer noch aktuellem Handlungsbedarf (Seite 47/49)
Auflistung der wichtigsten holztypischen Emissionen
"Natürliche VOCs" (nVOC) bzw. "anthropogene" VOCs (AVOCs) unbedenklich bei jeder Konzentration?
Mit dem Argument "natürlich" oder "anthropogen" (nicht vom Menschen hergestellt) versuchen Holzwerkstoffhersteller/ Holzhausbauer (Thoma-Holz100 Kanada) eine pauschale "Unbedenklichkeit" dieser Emissisonen und teils sogar Verträglichkeit Ihrer Produkte auch für MCS- Kranke zu kommunizieren - unterstützt dabei von manchen Gütezeichen- Vergabestellen.
In einer Publikation von MPDI (International Journal of Molecular Sciences) aus 2021 werden die Möglichkeiten solcher Verbindungen als biologische Modulatoren von Krankheiten kommuniziert – und auf die vielfachen therapeutischen Awendungsmöglichkeiten dieser Stoffe bei zahlreichen Krankheiten aufgelistet.
In der Zusammenfassung kommen die Verfasser der Studie allerdings zur Feststellung:
In jüngsten Berichten wurden die vielen therapeutischen Eigenschaften von nVOCs diskutiert, einschließlich ihrer Fähigkeit, den Schlaf zu verbessern; hypolipidämische Aktivität und krebshemmende Wirkung schützende Wirkung gegen virale Lungenentzündung und entzündungshemmende Wirkung [23]; krebshemmende und antioxidative Wirkung neuroprotektive Wirkungen antioxidativer Stress und antiasthmatische Wirkung lindernde Wirkung bei Hautentzündungen Anti-Trypanosoma-Wirkung und industrielle Anwendungen wie Aromastoffe für Lebensmittelzusatzstoffe, Öl für die Aromatherapie, kommerzielle Chemikalien für viele Lebensmittelprodukte, Seifen und Parfüm.
NVOCs können jedoch auch toxische Wirkungen haben, wie z. B. Reizungen des Lungensystems und des Zentralnervensystems, Entwicklungstoxizität, Nephrotoxizität und Hepatotoxizität [sowie allergische Reaktionen [37,38]. Daher werden in dieser Übersicht die biologischen und toxikologischen Wirkungen von NVOCs erörtert, die als biologische Modulatoren von Krankheiten eingesetzt werden könnten.
Gesundheitliche Risiken durch nVOCS (AVOCs)
nVOCs können je nach Dosis toxische Wirkungen hervorrufen und daher sind toxikologische Studien von entscheidender Bedeutung.
· (+)-3-Caren reizt die Lunge und das Zentralnervensystem (ZNS)
· Kampfer reizt den Magen-Darm-Trakt und das ZNS und
· 1,8-Cineol induziert Genotoxizität über oxidative DNA-Schäden.
Es wird angenommen, dass
· p -Cymol weniger toxisch ist, es löst jedoch nach vierwöchiger Inhalation neurochemische Anomalien aus. Es wurde festgestellt, dass
· Limonen Hepatotoxizität und Neurotoxizität hervorruft und
· oxidierte Formen von Limonen und Linalool lösen allergische Reaktionen in der Haut aus Die Toxizität von
· Myrcen ist aufgrund seiner potenziellen Genotoxizität oder Nephrotoxizität seit langem Gegenstand vieler Debatten, weshalb die US-amerikanische FDA seine Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff verboten hat, Darüber hinaus induzieren
· oxidiertes α-Phellandren und
· oxidiertes Terpinolen eine Kontaktallergie
· α-Pinen löst eine Lungenentzündung aus
· β-Pinen kann Haut und Schleimhäute reizen während
· α-Terpinen embryo-/fetotoxische Wirkungen hat. Publikation von MPDI
Eine kreative, aber unwissenschaftliche Interpretation der Unbedenklichkeit bieten allerdings neuerlich Holzwerkstoffhersteller an – völlige Harmlosigkeit - unabhängig von. der Konzentration - von
nVOC ("natürliche VOCs") wie Terpene, Essigsäure…
dies natürlich ohne chemischer, toxikologischer und vor allem umweltmedizinischer Rechtfertigung!
Mit der polemischen Frage "kann Natur denn schädlich sein"[1] versuchen offenbar Marketingspezialisten im Dienst der Holzindustrie, hier eine "neue - emotionell begründete - Bewertungsmethode" zu kreieren, welche die Unbedenklichkeit oftmals auch wesentlich "überhöhter" Konzentrationen von Essigsäure und Terpenen "pseudowissenschaftlich" zu verharmlosen versucht.
Mehr Informationen dazu finden Sie in der Zusammenfassung "Raumschadstoffe VOCs"
Zur zunehmend kommunizierten Unterscheidung bei der gesundheiltichen Bewertung von nVOCs - je nach herkunft:
Stellungnahme des Umweltbundesamts:
Im Sitzungsprotokoll vom 5.05.2022 der Innenraumluft- Kommission des Umweltbundesamts (AIR)
wurde eine frühere Bewertung "natürlicher VOCS" erneut bestätigt:
TOP 10.1 Berichte aus den Ländern und dem UBA
Es wird aus dem Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) berichtet, dass im Kontext Holzwerkstoffe insbesondere aus dem Umfeld der Holzindustrie nach wie vor von angeblich weniger schädlichen sogenannten „natürlichen“ VOCs gesprochen wird. Hierzu hatte es bereits Anfang 2020 eine Anfrage der LAUG gegeben, die mit einer Stellungnahme des AIR beantwortet wurde. Die in diesem Schreiben getroffenen Aussagen sind nach wir vor aktuell. Demnach erfolgt die gesundheitliche Beurteilung von Schadstoffen in der Innenraumluft unabhängig von ihrer Quelle. Für die gesundheitliche Bewertung spielt es auch keine Rolle, ob ein Schadstoff „natürlichen“ oder „nicht-natürlichen“ Ursprungs ist. Entscheidend ist allein seine Wirkung auf die menschliche Gesundheit.
.
Terpene aus dem Holz
Terpene finden wir vor allem in Nadelhölzern- wesentlich erhöhte Werte in der Praxis bei manchen Raumluftmessungen verursacht vor allem durch Konstruktionen aus Kiefernholz und Holzwerkstoffen aus Kiefer (z.B. OSB).
Vermutlich wegen der häufigeren Verwendung von Weichhölzern (vor allem Kiefer und Fichte) sowie so genannter Biolacke und terpenhaltiger Kleber ist in den 90er–Jahren eine deutliche Zunahme der Konzentration bicyclischer Terpene in der Innenraumluft zu verzeichnen
Terpene in der Raumluft
Umweltbundesamt
aktuelle Richtwerte für Terpene (2020)
Summe Terpene, bicyclisch (Leitsubstanz α-Pinen)
RW II 2 mg/m³ RW I 0,2 mg/m³ (= Vorsorgewert: 200 µg/m³)
Summe Monozyklische Monoterpene (Leitsubstanz d-Limonen)
RW II 10 mg/m³ RW I 1,0 mg/m³ ( = Vorsorgewert: 1000 µg/m³)
Zu den
bicyclischen Terpenen (Monoterpenen)
zählen die Trimethylbicycloheptene
- α-Pinen,
- 3-Caren,
- Camphen und die
- isomeren Methenyldimethylbicycloheptane (z. B. β-Pinen).
Bicyclische Terpene stellen flüchtige Bestandteile des Harzöls von Nadelhölzern dar. Das Destillat der flüchtigen Fraktion des Harzes wird als Terpentinöl bezeichnet und enthält als Hauptbestandteile αund β-Pinen und 3-Caren.
Wirkungen:
Sowohl α-Pinen als auch 3-Caren in der Raumluft reizen beim Menschen Schleimhäute von Augen, Nase und Rachen. Gemische von bicyclischen Terpenen mit α-Pinen als Hauptkomponente führen im menschlichen Atemtrakt zu Entzündungsreaktionen sowie einer Zunahme des Atemwegswiderstands.Als inhalativ irritativ wirksames Enantiomer konnte beim Menschen sowie beim Tier (+)α-Pinen identifiziert werden. Tierexperimentell waren auch (+)3-Caren und (+)β-Pinen wirksam,während (−)β-Pinen eine schwache und (−)α-Pinen eine sehr geringe Reizwirkung entfaltete.
Bewertung (UBA)
α-Pinen und 3-Caren in der Raumluft weisen beim Menschen ein irritatives Potenzial auf.Bei intermittierender subakuter inhalativer Exposition gegenüber Gemischen mit α-Pinen als Hauptbestandteil zeigten sich entzündliche Veränderungen der Lunge. Beim Einatmen von Terpentin erhöhte sich der Atemwegswiderstand.Tierexperimentell zeigte sich in Kurzzeittests eine dosisabhängige Verringerung der Atemrate einzelner bicyclischer Terpene sowie ihres Gemisches.
Im Unterschied zu den bicyclischen Terpenen weisen
monocyclische Terpene wie die
- Menthadiene Limonen,
- Terpinen,
- Terpinolen und
- Phellandren
eine einfache Ringstruktur sowie 2 Doppelbindungen auf. Angesichts der daraus resultierenden, teilweise anderen Wirkungsendpunkte sollten monocyclische Terpene gesondert betrachtet werden. In einer Zusammenfassung des UBA zu den Richtwerten für die bicyklischen Terpene wird als Leitkomponente der bicyclischen Terpene α-Pinen gewählt, da es in Innenräumen am häufigsten vorkommt und zu dieser Substanz die meisten Wirkungsuntersuchungen vorliegen.
Limonen stellt zusammen mit bicyclischen Monoterpenen (α-, β-Pinen, 3-Caren) die wichtigsten und häufigsten terpenoiden Innenraumluft-Komponenten. Die gemessenen Konzentrationen variieren abhängig von vorhandenen Innenraumquellen über einen weiten Bereich von etwa 0,002–0,5 mg/m³. Kurzzeitig höhere Werte wurden etwa bei der Anwendung von Pflegemitteln für Möbel (um 1 mg/m³) und beim Schälen von Zitrusfrüchten (um 2 mg/m³) gemessen
Kombinationswirkungen mit anderen Stoffen:
Infolge der Anwesenheit von zwei Doppelbindungen unterliegt Limonen leicht Oxidationsreaktionen unter Bildung einer Vielzahl von Folgeprodukten. Seit langem wird diskutiert, ob die Oxidationsprodukte von Limonen und anderen (mono- und bicyclischen) Terpenen eine stärkere Reizwirkung auf die Schleimhäute ausüben als die Terpene selbst und inwieweit ihre Bildung in der Innenraumluft zu Reizwirkungen beiträgt. Untersucht wurden insbesondere die sensorischen Wirkungen von Gemischen, die bei der Reaktion von Terpenen mit Ozon entstehen.
Zusammenfassung UBA zu monocyclischen Terpenen
Terpene in Bauprodukten
Vor allem die Hersteller von OSB Platten versuchen - sogar mittels Gerichtsurteilen, "Grenzwerte" für "natürliche" VOCs (hier vor allem Terpene, Essigsäure und Aldehyde) aus ihren Produkten zu verhindern - sie argumentieren stets mit einer ("nachgewiesenen") toxikologischen Unbedenklichkeit Ihrer Produkte.
Dabei wird völlig ignoriert, dass es für Terpene für die Innenraumluft Richtwerte gibt, deren Einhaltung die Planer, Baufirmen zu berücksichtigen haben, um die Vorgaben der MVV TB bezüglich der Vorgaben Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz einzuhalten. Nur bei Kenntnis der tatsächlichen Emissionen ist aber eine verantwortungsbewusste und vor allem rechtssichere Produktauswahl im Hinblick auf die Gesamt- Raumbeladung möglich!
Neue Bewertungsgrundlage für Terpene wünschenswert
Vor allem bei der Bewertung von Bauprodukten sollten Terpene künftig bezüglich der toxikologische Bewertung natürlicher Emissionen, diese getrennt von der allgemeinen TVOC Bewertung (höhere praxisgerechte Toleranzgrenzen, angepasst an aktuelle Forschungsergebnisse zur toxikologischen Relevanz dieser Einzelstoffe) berücksichtigt werden, um dem Holzhausbau und auch anderen Holzprodukten (Böden, Möbel) nicht weiterhin mit diesen Bewertungen ungerechtfertigte Barrieren zu setzen.
Bis zu einer umfassenden wissenschaftlichen toxikologischen Neudefinition begründbarer „neuer“ Grenzwerte für Terpene in Bauprodukten wäre eine eigene sinnvolle Gesamtgrenzwertfestlegung für Terpene wesentlich realitätsnäher, wünschenswert und sicherlich auch aus gesundheitlicher Sicht vertretbar - aus der Sicht der Förderung nachhaltiger Bauprodukte mehr als erstrebenswert - bei Betrachtung der wesentlich industriefreundlicheren Sonderbehandlung von "krebserzeugendem" Formaldehyd aber auch mehr als gerecht.
Selbstverständlich sind aber Terpen-Einzelwerte in Innenräumen weit (!) über 1000 µg/m³ (wir fanden Werte bis zu 20.000 µg/m³ in – dadurch unbewohnbaren – Gebäuden) trotz "ihrer Natürlichkeit" über mehrere Monate nicht tolerabel.
Unabhängig von der aktuellen toxikologischen Bewertung der Terpenemissionen:
Eine ausreichende Kennzeichnung und Information aller Bauprodukte (natürlich auch Holzwerk- Stoffe) inklusive glaubwürdiger Emissionsnachweise ist für den Architekten zur rechtssicheren Planung und für eine individuelle Verträglichkeitsbewertung für Allergiker, Chemikaliensensitive im Rahmen individueller Beratung ist dabei wie auch im allgemeinen "Allergikerbau" natürlich unverzichtbar.
Siehe dazu auch Kapitel "nVOCs - Natürliche VOCs" in der "Zusammenfassung Raumschadstoffe VOCS"
Missbräuchliche Interpretation von Forschungsberichten
Immer wieder versucht die Lobby einiger Holzwerkstoffhersteller zusammen mit ihnen "geneigten" "Vertretern der Wissenschaft", Instituten mit eigenwilligen Gütezeichen,
seriöse Forschungsergebnisse durch eigenwillige Interpretationen zur Bagatellisierung der gesundheitlichen Risiken von natürlichen Holzemissionen vor allem aus Holzwerkstoffen zu Marketingzwecken auszunutzen.
Nachgewiesene "toxische" Unbedenklichkeit ja - aber nicht bei jeder Konzentration!
Auch das wiederholt zitierte Gutachten zur Unbedenklichkeit von OSB (Mersch Sundermann, Marutzky,2011) spricht nicht von völliger Unbedenklichkeit, sondern nur von "keinen gesundheitlichen Risiken bei den typischen Raumluftkonzentrationen". Aussagen in der zitierten Studie aus Bauen und Leben mit Holz: „Mehrere unabhängige Untersuchungen haben gezeigt, dass für die die Gruppe der Monoterpene, d.h. im Wesentlichen α-Pinen und 3-Caren, die typischen Raumluftkonzentrationen im Bereich von ca. 0,01- 0,1 mg/m³ (=10 bis 100 µg/m³) liegen. Der RW 1 von 0,2 mg/m3 (200 µg/m³) wird unter normalen Wohnbedingungen nur selten erreicht bzw. überschritten.
Folgerung: Gemessen an den in Realräumen auftretenden Holzwerkstoffspezifischen VOC sind auf der Basis der jetzt durchgeführten Untersuchungen gesundheitliche Risiken für die Bewohner nicht zu erkennen, zumal bei sachgerechter Verbauung die Konzentrationen spezifischer VOC deutlich niedriger sind als in der Studie und zumeist rasch abklingen (Mersch Sundermann, Marutzky, 2011)
Quelle "Bauen und Leben mit Holz" Seite 27
Wie interpretiert der Holzhandel diese Ergebnisse mit Hinweis zu dieser Studie:
Eine Humantoxizitätsstudie zu Holzemissionen ergab keine Hinweise auf gesundheitsschädigende Effekte bei der Exposition gegenüber Holz-VOC, weder bei den Gesundheitsparametern wie Lungenfunktion und Entzündungsreaktion noch bei Befindlichkeitsstörungen wie Augenreizungen. Weiterhin wurde der Holzgeruch wahrgenommen, aber deutlicher positiv als negativ bewertet.(Holzbrief 03/2108 Seite 3)
(Kein Wort mehr zur Einschränkung: bei sachgerechter Verbauung und vor allem bei den definierten typischen Raumkonzentrationen von 10 bis 100 µg/m³)
Wir kennen aber Fälle mit Raumbelastungen von über 2000 µg/m³ Essigsäure und über 20.000 µg/m³ VOC Belastung durch Kiefernholzprodukte und auch OSB
(Beispiel KITA Wallerfangen); teilweise mit massiven gesundheitlichen Unverträglichkeiten!
"Wohnen und leben mit Holz" (Publikation der FNR 12/2021)
Hervorragende Zusammenfassung zum Emissionsverhalten von Holz und Holzwerkstoffen -
mit bedauerlicherweise teilweise "Bagatellisierung von allgemeinen VOC Belastungen" im Hinblick auf die Allgemeingesundheit insgesamt unter mehrfacher Berufung auf eine diesbezüglich einzige EU- Studie aus 2011.
Ebenso bedauerlicherweise werden einzelne Ergebnisse zur Toxizität von Holzemissionen für plakative Überschriften von diversen Interessensvertretern bereits mit Hinweis auf diese Publikation verkürzt und Emissionen wie Essigsäure, Furfural, Terpene für den Verbraucher somit als grundsätzlich unbedenklich "vermarktet".
"Wohnen und leben mit Holz" (Dezember 2021) Seite 27
Siehe dazu kritische Stellungnahme zu dieser Publikation (aus der EGGBI Schriftenreihe).
"Aus den Ergebnissen der Literaturstudie lässt sich ableiten, dass es bis dato keine überzeugenden Hinweise auf klinisch relevante Effekte nach Exposition gegenüber innenraumüblichen Konzentrationen an Holzemissionen gibt. Somit ist eine Gefährdung des Menschen durch Freisetzung von Emissionen aus Holz und Holzprodukten in die Raumluft bei praxisüblicher und sachgerechter Verbauung von Hölzern und Holzprodukten nicht zu erkennen."
Aus den experimentellen Ergebnissen und aus den Ergebnissen der Literaturstudie wird das Gefährdungspotenzial von typischen, in Innenräumen zu findenden Konzentrationen an Holzemissionen für den Nutzer als gering eingeschätzt.
"Verkürzte" Schlußfolgerung auch in der Publikation auf Seite 39
Welche Folgen könnten erhöhte VOC-Konzentrationen aus holzbasierten Produkten in Innenräumen für Menschen und Tiere haben?
"Studien am Menschen mit größtenteils sehr hohen Konzentrationen an Holz-VOC (u. a. Terpene, Aldehyde, Carbonsäuren) geben bis dato für den Innenraum und akute Expositionen keinen belastbaren Hinweis auf negative gesundheitliche Effekte."
Die Ergebnisse der Forschungsprojekte verweisen aber stets auf eine Betrachtung und entsprechende Bewertung der "innenraumüblichen" Konzentrationen."
In dieser Publikation wird aber auch versucht, mit mehrfachem Zitat aus einer "diskussionswürdigen" EU-Studie aus 2011 die relative "Bedeutungslosigkeit" von VOCs allgemein in Innenräumen insgesamt darzustellen.
Diese Studie wiederum wurde erstellt für die Europäische Kommission, und kommt zum Ergebnis,
"durch die IAQ (Innenraumluftqualität – Indoor Air Quality)
gehen insgesamt zwei Millionen gesunde Lebensjahre jährlich verloren. Dies macht etwa 3% der gesamten Krankheitslast in Europa aus."
Baumaterialien (0,2% dieser 3 Prozent) hätten in dieser Kategorie wiederum den geringsten Stellenwert aller betrachteten Parameter an der gesamten Last – 67,2 % dieser zitierten 3 Prozent wären nach dieser Studie auf die Aussenluft zurückzuführen.
Mit dem mehrfachen Zitat dieser generellen (offensichtlich Baustoff- Lobby- gesteuerten) Darstellung einer extrem geringen Bedeutung von VOCS allgemein in der Innenraumluft, aus Bauprodukten ab im Besonderen wird sowohl die Notwendigkeit
· der Arbeit des Ausschusses AIR- Innenraumrichtwerte des Umweltbundesamtes,
· der messenden und vor allem beratenden Tätigkeit der Baubiologen und vieler Fachinstitute wie z.B. AGÖF und Umweltmediziner,
· und jahrzehntelange Bemühungen vieler Hersteller, die VOC- Emissionen ihrer Produkte zu minimieren, bewusst von den betreffenden Autoren dieser Publikation "als keineswegs sonderlich erforderlich" abgewertet.
· Für Duftstoffallergiker und Chemikaliensensitive stellt die Bagatellisierung der gesundheitlichen Risiken durch VOC allgemein, von Emissionen aus Holzwerkstoffen im Besonderen eine erneute massive Diffamierung dar, wird doch dadurch indiziert, ihre oft wohnraumbedingten massiven gesundheitlichen Probleme wären ohnedies nur "psychischer Natur".
Hinweis:
Die Glaubwürdigkeit von EU- Studien ist spätestens seit der Glyphosatdiskussion angesichts massiver "Lobbyisten- Einflüsse bei entsprechenden Gutachten - Auftragsvergaben" zumindest zu hinterfragen.Siehe dazu auch "gekaufte Wissenschaft"
Stellungnhame natureplus
….sehen wir bei natureplus die Dinge sicher nicht so verharmlosend wie einige Protagonisten. Die zugrundeliegenden Studien haben wir allerdings zum Anlass genommen, unsere sehr strengen Grenzwerte für TVOC und einige Untergruppen holzspezifischer Emissionen wie Terpene, Aldehyde und Essigsäure zu überdenken. Es gibt einen Entwurf zur Änderung der natureplus RL5010, in dem wir die Grenzwerte für diese holztypischen Emissionen höher gesetzt, also weniger streng gemacht haben.
Gleichzeitig bringen wir aber damit auch zum Ausdruck, dass es durchaus noch einer Begrenzung dieser Emissionen bedarf und dass man sie nicht als völlig irrelevant für die Gesundheit darstellen darf. Wir sehen unsere Position als Mittler zwischen den Interessen des modernen ökologischen Holzbaus und den staatlichen Anforderungen an den Gesundheitsschutz und die Innraumlufthygiene, die durch den Vorsorgegedanken geprägt ist. Wir hoffen dabei auf die Unterstützung aller engagierter Ökologen und Verbraucherschützer."
Diese klare Aussage entspricht auch unseren Vorstellungen einer seriösen- praxisbezogenen, aber auch aus gesundheitsbezogener Sicht korrekt präventionsbewussten Behandlung der Thematik:
Siehe dazu Kapitel 13 "Handlungsbedarf zur Förderung des Holzhausbaus" aus der EGGBI Zusammenfassung "Holzemissionen".
Weitere eigenwillige Interpretationen aktueller Forschungsberichte
Die Publikation "Bauen und Wohnen mit Holz" wird zwischenzeitlich von verschiedenen Institutionen gerne für "plakative Überschriften" verwendet -
GD Holz (Gesamtverband deutscher Holzhandel):
"Durchatmen: VOC-Emissionen in Holzbauten lassen keine Gesundheitsgefährdung erkennen"
Steico
"Studien bestätigen: Holzemissionen sind ungefährlich"
Hier mit dem Hinweis auf ein "Baubiologisches Gütezeichen":
"Baubiologisches" Gütezeichen trotz R-Wert 2 (Risiko- Faktor) durch erhöhte Essigsäure (Kapitel 3.2. "Essigsäure")
Zitat aus dem "Gutachten":
"Aber unter Berücksichtigung, dass der Hauptemittent der Holzfaserdämmplatte Essigsäure ist, und dies ein holzeigener Inhaltsstoff ist, der bei dem Herstellungsprozess generiert wird, und dieser daher auch deutlichen Schwankungen von Charge zu Charge unterliegt, ist aus der Sicht des Instituts für Baubiologie Rosenheim die Holzfaserdämmplatte ein qualitativ hochwertiges, aus nachwachsenden Rohstoffen gefertigtes Produkt und wird von uns weiterhin mit dem Prüfsiegel ausgezeichnet. (Hinweis- es handelt sich hier um eine "flexible Holzweichfaserplatte, die produktionsbedingt grundsätzlich wesentlich höhere Essigsäurewerte aufweist!)
Fragestellung: "wodurch unterscheidet sich in toxikologischer Hinsicht eine Chemikalie aus natürlichen oder synthetischen Ursprung?"
Jantunen - EU- Studie zu Raumluftbelastungen
Der in der FNR- Publikation "Wohnen und Leben mit Holz" (12/2021)als Quelle unter anderem für die Aussage
"Demnach sind VOC durchschnittlich nur mit geringem Anteil als Einflussfaktoren auf die Innenraumluftqualität beteiligt"
wurde 2011 für die EU- Kommission erstellt – verfasst von 3 Wissenschaftlern aus Finnland, Spanien und Italien.
Grundlage der Ergebnisse war das "IAIAQ Modell" – dabei wurde das "Sick Building Syndrom" als durchaus sehr entscheidender Faktor bei der gesundheitlichen Bewertung von "Wohngesundheit" überhaupt herausgenommen, "weil es dazu (2011) an Daten fehlte!"
Siehe dazu
Seite 5
"SBS symptoms were removed from the assessment because there are no data
across the European countries on their incidence or causes, and no basis for
assigning DALY severity coefficients for them."
Keineswegs werden aber in dieser Studie VOC- Emissionen aus Bauprodukten als geringfügig bezeichnet:
Seite 11
"Consequently, the public health role of the VOCs is certainly underestimated and should
not be ignored. Besides, this role is highly relevant for the quality, safety and liability of
European building products and materials and daily household products, and, thus, for a
smoothly functioning European common marketplace."
Folglich wird die Rolle der VOCs für die öffentliche Gesundheit sicherlich unterschätzt und sollte
nicht ignoriert werden.
Außerdem ist deren Rolle für die Qualität, Sicherheit und Haftung von Europäischen Bauprodukten und Baustoffen sowie Produkte des täglichen Bedarfs und damit für einen
reibungslos funktionierenden gemeinsamen europäischen Markt äußerst relevant!
Seite 13
Secondly, the fact that the BoD- (Burden of Desease) impact of the fine PM of ambient origin is huge (it reduces the average life expectancy in Europe by several months) does not make the impacts of other exposure agents small, e.g., the 46 000 DALY/year lost in Europe via COPD from indoor air exposure or the 30 000 DALY/year from VOC exposure from building materials, furnishings, decoration materials
Zweitens macht die Tatsache, dass die BoD- (Krankheitslast) Auswirkungen des Feinstaubs aus der Umgebungsluft enorm sind (er verringert die durchschnittliche Lebenserwartung in Europa um mehrere Monate) die Auswirkungen anderer Expositionsstoffe nicht gering, z. B. der Verlust von 46 000 DALY/Jahr in Europa über COPD durch Exposition in der Innenraumluft oder 30 000 DALY/Jahr durch VOC-Exposition durch Baumaterialien, Einrichtungsgegenstände, Dekorationsmaterialien.
Die Aussagekraft dieses Berichtes für das Thema der FNR Publikation ist – nur auf Grund der Erkenntnisse, dass es auch noch andere Gesundheitsrisiken als "VOC aus Bauprodukten" mit möglichweise auch höherem BoD bzw. "Krankheitslast" gibt, nicht erkenntlich!
Imageschaden für die gesamte Holzbau- Branche
Mit solchen offensichtlich tendenziellen Darstellungen wird aber dem Holzhausbau kein wirklicher Dienst erwiesen.
Vorhandene Gesundheitsrisken beispielsweise durch wesentlich erhöhte Terpen-, Aldehyd-, Furfural - oder Essigsäurekonzentrationen vor allem bei Holzwerkstoffen (OSB, flexible Holzweichfaser…) sind mit solchen Publikationen nicht aus der Welt zu schaffen.
Hier erweist sich auch nicht die (seit Jahren gebetsmühlenartige) Richtigstellung im späteren Text entsprechend der (grundsätzlich absolut glaubwürdigen) Studien mit der Ergänzung in der Aussage,
bei "üblichen Terpen- Konzentrationen" bestünde kein gesundheitliches Risiko,
für den Verbraucher, der sich gerne an Überschriften orientiert, besonders hilfreich!
Es gibt eine Unzahl dokumentierter Beispiele, bei denen "nicht übliche, wesentlich erhöhte Konzentrationen" durch falsche Produktauswahl, zu definitiven Gesundheitsproblemen durch die bereits erwähnten (auch natürlichen) Schadstoffe geführt haben und führen können.
Dadurch verursachte Reklamationsfälle, bei denen vor allem der Planer, Architekt entsprechend der MVV-TB in der Haftung steht,
mitverursacht wesentlich durch die permanente Weigerung zahlreicher Hersteller, endlich umfassende und glaubwürdige Emissionsprüfberichte zur Verfügung zu stellen, bergen eher das Risiko,
· dass durch damit oft verbundenen negative Presse- und TV- Berichte Ausschreibende und Planer den Einsatz von Holz völlig zu Unrecht generell als "riskant" empfinden,
· und aus "Haftungsgründen" teils auch begründbar zumindest reduzieren.
Bedauerlicherweise lässt sich teilweise auch die Justiz vor den Wagen einiger weniger Lobbyisten spannen und schadet damit aber auch jenen Herstellern, die gewissenhaft bereits seit Jahren an der Minimierung Ihrer Emissionen arbeiten, ihre Werte durch glaubwürdige Emissionsprüfungen feststellen lassen und diese auch offen kommunizieren! (siehe dazu OSB Urteil)
Essigsäure
April 2023: besorgniserregende Erhöhung der Richtwerte für Essigsäure für den Innenraum
Zugeständnis an spezielle Holzwerkstoffhersteller/ Verarbeiter?
Positiv: AgBB- NIK- Werte für Bauprodukte bleiben unverändert
De facto Gegenüberstellung der "Richtwerte" alt und neu
Unverständnis bei Umwelttoxikologen!
Die Änderung erfolgte ohne Benennung angeblich "neuer humantoxikologischer" Studien in den Quellenangaben der Veröffentlichung und ohne Vorgabe einer aussagefähigen Analytik
2018 AIR Protokoll (TOP 9, letzter Absatz)
RW II 1000 µg/m³ (Summe aller Alkansäuren C1 – C8)
RW I 300 µg/m³ -"-
RW II 3700 µg/m³ nur Essig-(=Ethan-)säureI Faktor 3,7
RW I 1300 µg/m³ Faktor 4.3
(Zusammen mit den nun einzeln bewerteten Methan- und Propansäuren Gesamtsumme von 3 weiteren Alkansäuren)
RW II 6300 µg/m³ > Faktor 6.3
RW I 2590 µg/m³ > Faktor 8,6)
Verbraucherschutz oder Herstellerinteressen?
Umfassende Informationen, auch zu den neuen Richtwerten und Analytik finden sich vor allem in der Zusammenfassung: "Essigsäure in der Raumluft"
Allgemeine Infos zu Essigsäure
Essigsäure
(Synonyme: Ethansäure, Acetylsäure, Acetic Acid, Methancarbonsäure, Acetasol, E 260, Eisessig)
CAS 64-19-7
Vielleicht lange Zeit zu wenig beachtet, anders als die seit langem vieldiskutierten Terpene, wurden bei der Betrachtung natürlicher Holz- Emissionen die teilweise in sehr hohen Konzentrationen auftretende Werte von Essigsäure, in wesentlich geringerem Maße auch der Ameisensäure.
Zitat VDI:
"Carbonsäuren sind gesundheitlich relevant, da sie bereits bei geringen Konzentrationen Kopfschmerzen auslösen. Daher stehen sie auch auf der Prioritätenliste der UBA-ad-hoc-AG "Innenraumrichtwerte". Die Richtlinie beschreibt die Probenahme und Analytik von Carbonsäuren (C1-C8) in der Innenraumluft und in Materialproben". Ursprüngliche Einleitung 2018: zur VDI-DIN 4301, Blatt 7; 2018-10
"Die Richtlinie 4301, Blatt 7 soll Handlungsanweisungen für die Probenahme und Analyse der C1- bis C8-Carbonsäuren geben. Die C1- bis C8-Carbonsäuren sind mittels konventioneller VOC-Analytik gemäß ISO 16000-6 nur schwierig bestimmbar, weil erfahrungsgemäß für diese Carbonsäuren unter anderem bei Verwendung von Tenax TA® als Sorbens Minderbefunde erhalten werden."
Weiteres Zitat aus der VDI Richtlinie:
Die Richtlinie soll Handlungsanweisungen für die Probenahme und Analyse der C1- bis C8-Carbonsäuren geben. Die C1- bis C8-Carbonsäuren sind mittels konventioneller VOC-Analytik gemäß ISO 16000-6 nur schwierig bestimmbar, weil erfahrungsgemäß für diese Carbonsäuren unter anderem bei Verwendung von Tenax TA® als Sorbens Minderbefunde erhalten werden.
AGÖF
Bereits 2008 wurde in einer AGÖF Publikation für das Umweltbundesamt anlässlich der WaBoLu im Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt "Datenbank" zitiert:
"Zu den Substanzen, die in etwa 90 % der Räume gefunden wurden, gehören neben den Terpenen a-Pinen und Limonen 1-Butanol, n-Pentanal, Aceton, Essigsäure, nUndecan, Ethylbenzol und 1,2,4-Trimethylbenzol". Die höchsten Medianwerte (> 20 µg/m³) erreichten Aceton, Essigsäure, Formaldehyd und Propanal. (Publikation Seite 49)"
Dennoch wurden bsiher bei der Betrachtung natürlicher Holz- Emissionen, die teilweise in sehr hohen Konzentrationen auftretende Werte von Essigsäure, in wesentlich geringerem Maße auch der Ameisensäure lange Zeit zu wenig beachtet, anders als die seit langem viel diskutierten Terpene.
Vor allem in Schul- und Bürocontainern wurden die Carbonsäuren bisher in der Regel nicht ausreichend exakt gemessen, bereits erste Symptome wie Kopfschmerzen einfachheitshalber einem schlechten Luftwechsel mit entsprechenden mangelhaften CO2 Werten zugeschrieben.
Produktprüfungen
So liegen uns Emissionsprüfberichte auch aus Fichtenprodukten mit Essigsäure- Emissionswerten von 1800 μg/m³ nach 3 Tagen, immerhin noch über 600 nach 28 Tagen vor - und dies mit der nicht völlig aussagekräftigen TENAX Methode.
In einem weiteren Reklamationsfall (2019) wurden in OSB Materialproben (2 Jahren nach Einbau) noch mehr als 2000 µg/m³ Essigsäure festgestellt (NIK Wert lt. AgBB 1200 µg/m³) zugleich aber auch besorgniserregende Furfural- Werte. (7 fache NIK Wert Überschreitung!)
Auch Gütezeichen wir natureplus prüfen derzeit noch nicht nach der neuen VDI 4301-Blatt 7/2018 auf Carbonsäuren - Architekten und Baufirmen haben somit keinerlei Gewähr, dass es somit auch bei derart geprüften Produkten nicht zu wesentlichen Raumbelastungen kommen kann, die eine Verletzung der MVV TB bedeuten und zu rechtlich relevanten Reklamationen führen können.
Unbewohnbares Haus
Selbst fanden wir in einem konkreten Fall noch nach einem Jahr (bei massiven gesundheitlichen Beschwerden der Bewohner) in einem Haus eine wesentliche RWII Überschreitung (19.01.2017: 1740 μg/m³; TVOC: 2800 μg/m³); bei einer Nachmessung (Silikagel-Träger) am 4. August 2017: nur Essigsäure: 3290 µg/m³
Die Familie selbst konnte bis heute das Haus nicht mehr nutzen,(auf Grund fehlender "garantierter" Saniermethode; vor allem auch im Hinblick auf die inzwischen eingetretene generelle Sensibilisierung der Bauherrin auf Essigsäure). Bei den rechtlichen Auseinandersetzungen gab die Baufamilie auf Grund unzumutbarer weiterer Gutachter- Forderungen letztendlich auf.
Nach bereits erfolgter kostenintensiver Nachprüfung durch den gerichtlich bestellten Gutachter mit Blower-Door Vorbereitung (da das Haus längere Zeit leer stand und nicht belüftet war) und extrem hohen Essigsäurewerten wurden diese Ergebnisse vom Gutachter selbst als nicht ausreichend erklärt und wurden von diesem weitere, noch kostenintensivere "Forderungen" gestellt,
wurde das Haus unter Bekanntgabe des Mangels und nach langjährigen Lüftungen mit enormem Verlust auch auf Grund der bereits angefallenen Gutachter- und Anwaltskosten weit unter Wert zum Verkauf angeboten.
Der Hausherrin war selbst im Jahr 2018 (vom SWR im März 2018 in den Sendungen Odysso und Nano dokumentiert "Auch Öko-Häuser können krank machen"- Vorsicht Wohngifte Zitat: "Nicht nur alt bekannte Giftstoffe wie Asbest und Formaldehyd oder schlechte Raumluft sorgen für Gefahren in den eigenen vier Wänden." "odysso" zeigt an eindrucksvollen Fällen, worauf man achten muss, damit das Wohnen nicht zum Hausen verkommt! ") ein Betreten des Hauses noch immer nicht möglich.
Medizinisches Gutachten LMU Klinikum der Universität München zu diesen Messergebnissen: 27.02.2017
"Eine Quellenidentifizierung durch einen Bau- oder Umweltingenieur und eine anschließende fachgerechte Sanierung sind dringend erforderlich"…
"Grundsätzlich ist festzuhalten, dass auf Grund der dokumentierten Messwerte auf jeden Fall eine fachgerechte Sanierung erforderlich ist, unabhängig ob bei den Hausbewohnern gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen oder nicht. "
Dabei wurden zu diesem Zeitpunkt die im Sommer gemessenen, wesentlich höheren Werte noch nicht berücksichtigt.
Auch im April 2018 waren die Messwerte noch über dem Vorschlag für den „Gefahrenwert“ Richtwert II (400 µg/m³) und dem „Vorsorgewert von 160 µg/m³ und lagen tatsächlich in den gemessenen Räumen zwischen 1110 und 1710 µg/m³.
Mögliche Emissionsquellen
Als "mögliche(!)" Essigsäure - Emissionsquellen im konkreten Fall (Haus unmöbliert) angenommen:
Eichenparkett massiv, OSB Platte, Fichtenkonstruktion, Decke, Holzweichfaserdämmung – die Einzelemissionswerte der eingebrachten Produkte wurden nicht geprüft, somit ist unklar, welches dieser Produkte in welchem Ausmaß am überhöhten Summen-Wert (abhängig auch von der "Raumbeladung" mit den einzelnen Produkten) beigetragen hat.
Grundsätzlich rechtliche Situation
Bedauerlicherweise wurde der Fall nicht vor Gericht abgeschlossen - gesundheitliche Probleme und überhöhte Gutachterforderungen (das erste eigene Gutachten wurde in Frage gestellt und eine weitere aufwändige Messung gefordert, frühere Gutachten nicht gewürdigt) - grundsätzlich wurde dem Bauherren ein Haus verkauft, welches nicht den Anforderungen der MVV-TB entsprach.
Spätestens zum Zeitpunkt der Entscheidung gegen eine zentrale Lüftungsanlage hätte aber die Baufirma einen schriftlichen "Vorbehalt anmelden müssen", dass die Einhaltung dieser Anforderungen ohne Lüftungsanlage nicht erfüllt werden können(?): (Dazu der Hinweis: durch erhöhte Lüftung könnten die Essigsäurewerte aber ohnedies sogar noch steigen!).
Für den Bauherren wäre eine Produktzuordnung letztendlich ohnedies unwesentlich gewesen, da sämtliche dieser Produkte von dieser einen Baufirma eingebracht worden sind - die Firma laut Landesbauordnung und Architektenhaftung gegenüber dem Bauherrn ausschließlich für das mit Recht reklamierte Ergebnis "Haus" und nicht für Eigenschaften einzelner von ihm (auch in gutem Glauben) eingebrachter Produkte haftet.
Eventuell interessant für eine Baufirma könnte eine Quellensuche in einem solchen Fall aber sein, um bei beträchtlichen Belastungen aus einem bestimmten Produkt möglicherweise Regressforderungen gegenüber dem Hersteller entsprechend Produktsicherheitsgesetz und EU Bauprodukteverordnung stellen zu können.
Dies erscheint aber wenig aussichtsreich, wenn sich die erhöhte Gebäudebelastung aus der Summe der Emissionen mehrerer verschiedener Produkte unterschiedlicher Hersteller ergibt, die einzeln möglicherweise nicht reklamationsfähig sind.
Wir verweisen auf die Folge eines für Baufirmen und Architekten "verheerenden" Urteils des Europäischen Gerichtshofes "zum Schutz der Baustoffindustrie" zu bis dahin in D "vorgeschriebenen" Schadstoffprüfungen für bauaufsichtliche Zulassungen von relevanten Produkten, wodurch die Gesamtverantwortung derzeit mangels ausreichender gesetzlich garantierter Produktinformationen ausschließlich wieder bei Baufirma und Architekten liegt, dem für eine gewissenhafte Planung wesentliche Informationen von den Herstellern aber größtenteils vorenthalten werden...
(Informationsstand Januar 2019) Siehe auch ein heftig kritisiertes OSB Urteil
Weitere mögliche Emissionsquellen in Wohnräumen:
Auch in einer flexiblen Holzweichfaserplatte eines Herstellers fanden sich Essigsäurewerte weit über dem NIK Wert (!) - dennoch konnte dieser ein sogenanntes "baubiologisches Gütezeichen" erhalten.
Argument: unabhängig von der toxikologischen Aussagekraft des NIK Wertes - die Essigsäure sei ohnedies "natürlichen Ursprungs"! Siehe dazu Seite 14 des Gutachtens) R- Wert: 2
Definitionen: NIK Wert, R-Wert
Ebenso erhöhte Werte (in beiden Fällen verbunden mit erhöhten Furfuralwerten) fanden wir in einer bereits verbauten OSB Platte.
Allgemeines Zitat ARGUK:
"Essigsäure stellt ein typisches Abbauprodukt aus Holz dar und ist deshalb auch bekannt als sogenannte Holzsäure. Möglicherweise ist die Emission an Essigsäure deutlich mehr am Auftreten von Schleimhautreizungen beteiligt, als bisher angenommen. Ein wesentliches Vorkommen an Essigsäure betrifft Fertighäuser ältere Modelle sowie interessanterweise auch neuere Fertighäuser – aber auch andere Innenräume, und ist im Wesentlichen auf die Emission aus Pressspan oder MDF Platten zurückzuführen.
Die Bestimmung von Ameisen- und Essigsäure als Holzsäuren sollte deshalb bei keiner gutachterlichen Bewertung fehlen.
Bei Brandereignissen können ebenfalls hohe Konzentrationen an Essigsäure als korrosive Substanz in der Raumluft auftreten." ARGUK – News 20.01.2015
Bestätigt werden die Aussagen häufiger "Grenzwertüberschreitungen" auch durch Gutachten und Studien zu älteren Fertighäusern:
"Die vorgefundenen Raumluftkonzentrationen für Ameisensäure und Essigsäure lagen
deutlich über den zulässigen Grenzwerten. Ameisen- und Essigsäure sind schleimhautreizende Substanzen. Bei längerem Kontakt mit diesen Säuren über die Atemluft kommt es zu Beschwerden der Atemwegsschleimhäute. Die Herkunft der
Carbonsäuren ist vorwiegend der Emission aus Pressspan zuzuschreiben. Als Quelle kommen die Pressspan-Bauteile des Fertighauses in Betracht."
Ameisen- und Essigsäure in Fertighäusern - eine IfAU-Studie:
"Das Vorkommen von Ameisen- und Essigsäure in der Innenraumluft stellt einen zusätzlichen Bestandteil der typischen Schadstoffproblematik älterer Fertighäuser der siebziger und achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts dar, die bisher durch Emissionen von Formaldehyd, Holzschutzmittel und Chloranisole bekannt ist. Durch die mangelnden Emissionsregularien wie auch dem als ungeeignet zur Emissions- und Immissionsmessung der Essigsäure bisher verwendeten TENAX-Verfahren nach DIN ISO 16000 Bl. 6 zuzuschreibenden Missbefund konnte bisher das Belastungsausmaß durch die „Holzsäuren“ Ameisen- und Essigsäure in der Raumluft nicht erkannt werden. Die vorliegende Studie zeigt auf Grundlage einer neu entwickelten Analytik das Ausmaß des Schadstoffaufkommens an diesen niederen Carbonsäuren."
Belastungsquellen:
Anders als bei Terpenen (vor allem Kiefer) kann(!) häufig der hohe Einsatz von Eiche, Fichte und Buche bei Boden, Wänden, Dcken, in der Konstruktion und bei Möbeln in der Addition zu wesentlich erhöhten Essigsäure- Werten führen. Spanplatten und auch Holzweichfaserplatten können ebenfalls in der Summe erhöhte Emissionen bewirken.
Rückblick – siehe auch Kapitel Analytik und Zuordnung
"Es besteht der hinreichende Verdacht, dass Emissionsprüfungen am Holzwerkstoff wie auch Immissionsmessungen zur Gebäudeprüfung auf Grund eines bisher verwendeten
Analyseverfahrens erhebliche Minderbefunde bis hin zur Unbrauchbarkeit der Messwerte
geliefert haben. Die weitere Forschung zum Vorkommen der gesundheitlich relevanten
Reizstoffe Ameisen und Essigsäure in der Raumluft und zu den emissionsbeeinflussenden Parametern sind zur Absenkung des Belastungsniveaus zwingend geboten."
ARGUK Forschung 2016: "Ameisen und Essigsäure in der Raumluft..."
Carbonsäuren und Lüftung
Zitat aus Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft, Band 6
"Während nutzungsübliches Lüften zu deutlichen Reduzierungen der Raumluftkonzentrationen von Terpenen und längerkettigen Aldehyden führt, sind die Lüftungseffekte für Formaldehyd sowie für Ameisensäure und Essigsäure wesentlich schwächer ausgeprägt. Infolge der Lüftung kann es sogar zu einem Konzentrationsanstieg kommen."(Dipl.-Chem. Dr. Wigbert Maraun)
Richt-, Vorsorge- und Orientierungswerte
1) Bewertung von Bauprodukten
a) NIK Werte
b) LCI Wert:
LCI (Lowest concentration of Interest =EU Bewertung): 1200 µg/m³
c) Sonderbetrachtung der Essigsäure bei natureplus
Mit der Einzelstoffbewertung von Essigsäure bei der Zertifizierung von Holzprodukten mit eigenem Grenzwert (600 μg/m³) und damit "Herausnahme" aus dem TVOC Grenzwert beschreitet natureplus (abweichend von AgBB) einen grundsätzlich(!) mutigen Schritt im Hinblick auf eine toxikologisch neu ausgerichtete Bewertung von Holzprodukten. Newsletter natureplus
Zu häufig wird zwischenzeitlich der Einsatz von Holzprodukten von Architekten "präventiv" vermieden bzw. reduziert, wenn der Bauherr (z.B. für ein angestrebtes Gebäudesiegel) die Einhaltung strenger Grenzwerte bezüglich des Summenwertes von VOCs (TVOC) (für den Zeitpunkt der Fertigstellung- noch vor Abnahme - des Gebäudes) vertraglich fordert.
Diskutiert wird und zu prüfen ist allerdings bei der Essigsäure:
· ob und wie dieser neue natureplus Grenzwert toxikologisch begründet wird (?)
· und ob die derzeit allgemein angewandte Prüfmethodik nach Norm überhaupt Essigsäure ausreichend identifiziert,
· ob der Planer bei der Produktauswahl die möglichen "Additionseffekte" mit weiteren Essigsäure- emittierenden Produkten immer ausreichend berücksichtigt; für die Bewertung der Innenraumluft und die Einhaltung der Landesbauordnung (Haftung bei Überschreitung) interessieren nicht die Produkteinzelwerte sondern die Addition sämtlicher Emissionen (gilt natürlich auch für die Terpene) im Gebäude. (Siehe auch Architektenhaftung)
Angesichts der nicht nachvollziehbaren Erhöhung der Richtwerte für Essigsäure für die Innenraumluft furch die Innenraumluftkommission am Umweltbundesamt (AIR) ergibt sich auch eine Diskussion bezüglich künftiger Bewertung von Essigsäure bei Bauprodukten - aktuelle Informationen zum Diskussionsstand (Informationen zum Schriftverkehr u.a. mit Umweltbundesamt) finden sich stets in der Publikation "Essigsäure" im Kapitel 1. Ausstehend unter anderem eine Antwort von AgBB zu Fragen der Analytik und möglciherweise geplanten Grenzwerterhöhungen.
Essigsäure und Gütezeichen allgemein
Manche "Gütezeichen" wie EC1 (GEV) vermeiden eine Einbeziehung und Angabe der Essigsäurewerte in ihren Summenangaben TVOC - sie täuschen damit oftmals eine nicht gerechtfertigte Emissionsarmut vor.
vermutlich ist dies einer der Gründe, warum den Herstellern mit dem "Gütezeichen" verboten wird, die eigentlichen Prüfberichte weiterzugeben.
Zitat: "Da Essigsäure nach EN 16516 mit dieser Prüfmethode nicht quantitativ bestimmt werden kann, werden Ergebnisse für Essigsäure nicht in den TVOC und in den R-Wert eingerechnet."(Seite 7)
Andere Gütezeichen "ignorieren" auch NIK Wert- Überschreitungen mit dem Argument der "natürlichen Herkunft der Essigsäure" (Kapitel: 3.2. der Publikation "Essigsäure".
Prüfinstitute wie das eco-Institut verweisen in den EMICODE Prüfberichten (unbedingt zu unterscheiden von Prüfberichten für das eco-Institut Label!) ausdrücklich darauf: "in der Bewertung für den Emicode findet Essigsäure keine Berücksichtigung". (Seite 3 Fußzeile 5)
Für Chemikalienssensitive ist daher die Verweigerung umfassender Prüfberichte ein hohes Verträglichkeitsrisiko- für uns ein Ausschließungsgrund für Empfehlungen.
Essigsäure und baubiologisches Gütezeichen?
Interessant die Missachtung allgemeiner toxikologischer Bewertung (NIK Wert) auch bei "sogenannten Gütezeichen".:
In einer flexiblen Holzweichfaserplatte eines Herstellers fanden sich Essigsäurewerte weit über dem NIK Wert (!) - dennoch konnte dieser ein sogenanntes "baubiologisches Gütezeichen" erhalten.
Argument: unabhängig von der toxikologischen Aussagekraft des NIK Wertes - die Essigsäure sei ohnedies "natürlichen Ursprungs"! Siehe dazu Seite 14 des Gutachtens) R- Wert: 2
(dies bei Analytik mit Tenax Probenahme!)
Die chemischen und toxikologischen Eigenschaften eines Stoffes unterscheiden sich nicht zwischen "synthetischem" und "natürlichen" Urspurng.
Dazu: Definitionen: NIK Wert, R-Wert
Mehr Infos zu Gütezeichen
2) Bewertung Innenraumluft
a) AIR Arbeitsgruppe
"Besorgniserregende Erhöhung der "Richtwerte" durch die Innenraumluftkommission "AIR" des Umweltbundesamtes im April 2023
Erhöhte Essigsäurewerte in Produkten führen auch zu erhöhten Raumluftwerten – hierzu gibt es in Deutschland sogenannte Richtwerte I und II,
Richtwert I: ein sogenannter Vorsorgewert, der nicht überschritten werden sollte und ein
Richtwert II: wirkungsbezogener, begründeter Wert bei dessen Überschreitung unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. (Definition Richtwerte I und II).
Im April 2023 veröffentlichte das Umweltbundesamt- (Zugeständnis an die Holzindustrie?)
völlig neue Richtwerte für Ethan- Methan und Propansäure – im Hinblick auf eine allgemein verträgliche Innenraumluft unverständlich und von anerkannten Instituten massiv kritisiert:
Richtwert II Richtwert I
- Essigsäure (Ethansäure) 3700 µg/m³ ! 1300 µg/m³ !
- Methansäure 1000 µg/m³ 510 µg/m³
- Propansäure 1600 µg/m³ 780 µg/m³
Textquelle Bundesgesundheitsblatt 4/2023 (Seite 462)
Damit wird Verbrauchern ein wesentlicher Schutz (reduzierte Reklamationsmöglichkeit) vor überhöhten Essigsäurekonzentrationen in ihren Wohnungen, aber auch Kindern und Lehrer Erzieher in Schulen und Kitas dieser bisherige "Schutz", genommen.
Grundlage dieser Neubewertung waren "Versuche" mit einmal 11(!) Probanden – jeweils 2 Stunden, einmal mit 24 Probanden über 4 Stunden und 12 Personen über 3 Wochen im Schlafzimmer mit stark erhöhten Werten als Bewertungsgrundlage durchgeführt –
In allen Fällen mit gesunden Personen im Alter zwischen 18 und 41 Jahren durchgeführt.
Wie repräsentativ solche Untersuchungen angesichts eines zunehmenden Bevölkerungsanteils an Allergikern und Chemikalien- Sensitiven mit völlig abweichender Sensibilität auch bereits bei Niedrigstkonzentrationen zu bewerten sind, bleibt dahingestellt.
Verzichtet wurde auch die ausdrückliche Festlegung der erforderlichen Analytik in diesem "Gesundheitsblatt".
Eine Tatsache, die angesichts der nach wie vor primär angewandte Probenahme auf TENAX bei Raumluftmessungen – selbst von akkreditierten Instituten(!) zudem ohnedies zu wesentlich bereits verfälschten Ergebnissen führt.
Vermutlich wird sich diese Neubewertung auch in absehbarer Zeit in den AgBB- Richtwerten für Emissionen aus Bauprodukten wiederfinden (derzeit- noch- abgeleitet vom EU-LCI Wert 1200 µg/m³).
In der Diskussion um "natürliche" Holzemissionen stellt dieser neue Richtwert jedenfalls ein "Geschenk" vor allem auch für die OSB- Hersteller dar.
Stellungnahme des Umweltbundesamtes (Inennraumluft-Kommission AIR)
Nicht zufriedenstellend erscheint die Antwort der Kommission Innenraumluft (AIR) am Umweltbundesamt auf meine Fragestellung, ob es zusammen mit der Erstellung der "neuen" Richtwerte nicht auch eine klare Definition gäbe, nach welcher Methode überhaupt Essigsäure bei Raumluftuntersuchungen zu messen wäre:
In einer ersten Antwort wurde mir erklärt, die Richtwerte würde "toxikologisch" ermittelt, und ich wurde auf eine Publikation aus 2018 zu Messmethoden für Carbonsäuren verwiesen.
Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) leitet seine Richtwerte auf Basis aktueller toxikologischer Erkenntnisse ab.
Wir empfehlen generell keine analytischen Messverfahren, unter anderem da diese schnell veraltet sein können.
Informationen zum Messen von Essigsäure in der Innenraumluft finden sich auch in der Publikation von Schieweck et al. (https://doi.org/10.1007/s00216-018-1004-z).
Nicht wirklich beantwortet wurden meine darauf erneut gestellten Fragen:
In der Abbildung 2 der von Ihnen zitierten Publikation wird aber bereits nachgewiesen, dass sich die Ergebnisse zwischen der derzeit nach wie vor größtenteils - (vor allem auch bei Schulen und Kitas!) praktizierten TENAX Probenahme und einer Silicagel- Probenahme um mindestens(!) mehr als das Doppelte unterscheiden - (bei modifizierten Silikaten sogar bis um das 8 fache…)
Wer entscheidet dann, ob beispielsweise die UBA-Stufe 2 (hygienisch noch unbedenklich) eingehalten wird oder nicht?
· Wie kann die Einhaltung Ihrer Richtwerte für Carbonsäuren bei konkreten „Schadensfällen“ „bewertet“ werden? (Willkür des Prüfers, ob Tenax oder Silicagel ,oder modifiziertes Silicagel beispielsweise mit Kaliumhydroxid SIOH+KOH)
Werden die Carbonsäuren nach wie vor bei der Bewertung der Innenraumluft den TVOCs zugerechnet -bedeutet:
· Fließen die gemessenen Essigsäurewerte- egal ob mit Tenax oder mit aussagekräftigeren Methoden nach Ihrer Auffassung weiterhin in den Gesamtwert TVOC ein und können somit (vor allem auch bereits bei „Einhaltung" der neuen Richtwerte, gemessen nur mit TENAX ) auf eine maßgebliche Veränderung Ihrer UBA „Qualitätsstufen 1 bis 5“ Raumluftqualität Einfluss nehmen? ( „Zusammenfassung“ Seite 992).
Laut AgBB Liste NIK- Werte (ebenfalls vom UBA kommuniziert) ist Essigsäure bei der Emissionsbewertung eindeutig nach wie vor den TVOCS (und damit entsprechenden AgBB -TVOC-Grenzwerten? zuzuordnen.
Ich verwies auch darauf:
Es handelt sich hier keineswegs um einen „akademische“ Diskussion, sondern um konkrete Probleme bei der Bewertung von Schadstoffbelastungen in Neubauten, aber auch in Schulen, Kitas.
Ich erhielt bis heute keinen Schadstoffprüfbericht VOCS von Schulen, Kitas, in denen Essigsäurewerte „entsprechend“ den keineswegs mehr völlig neuen Erkenntnissen (auch die von Ihnen verlinkte Publikation stammt bereits aus 2018, siehe auch ARGUK Publikation aus 2016, Kapitel 3.3.1) ermittelt wurden
Antwort AIR, 12.07.2023: "Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, wird eine Bewertung von Messverfahren vom AIR nicht durchgeführt. Bei der Abnahme von Raumluftgutachten empfiehlt es sich, grundsätzlich zu überprüfen, ob Messstrategie und -methodik sowie Qualitätssicherung ausreichend beschrieben und die geeigneten Messverfahren eingesetzt wurden. Weitere Informationen hierzu finden sich in den einschlägigen Regelwerken (z.B. von VDI, DIN)."
Immerhin wird auf die Regelwerke hingewiesen – die VDI gibt dazu konkret Anleitungen in der
VDI- Richtlinie 4301 Blatt 7 die eindeutig TENAX als Trägermaterial ausschließt – von Label- Vergabestellen wie sogar natureplus aber als nicht "etablierte Methode" und "zu teuer" bezeichnet wird. Protokoll 14.03.2022
Es bleibt damit in vielen Fällen dem Verbraucher überlassen zu überprüfen, ob ihm vorgelegte Prüfberichte überhaupt als aussagefähig zu bewerten sind!!!
Anders als bei AgBB, welche klar Prüfmethoden für Baustoffuntersuchungen vorschreibt (z.B. für Formaldehyd), ist die AIR offenbar nicht bereit, hier klare Vorgaben für Raumluftprüfungen zu liefern.
Zur Frage, welche Auswirkungen die neuen wesentlich erhöhten Richtwerte bei der Einstufung der Innenraumluftqualität (Stufe 1 bis 5) einnehmen, erhielt ich keine Antwort!
Angefragt habe ich auch bei der Geschäftsstelle für AgBB, ob beabsichtigt ist, hier - abgetrennt von der EU-LCI- Vorgabe auch für Bauprodukte neue "Grenzwerte" (NIK-Werte) für Essigsäure einzuführen – die Antwort werde ich gerne ebenfalls hier kommunizieren.
Über den weiteren Verlauf dieser Diskussion finden Sie ständig akutalisiert alle Informationen und Stellungnahmen im Kapitel 1 von
Stand bis April 2023
Anhand von konkreten, medizinisch attestierten "Gesundheitsproblemen in konkreten Fällen nachvollziehbar:
Hier hatte die Arbeitsgruppe Innenraumluft (AIR) am Umweltbundesamt folgende Werte für die Gruppe der Alkansäuren festgelegt – ("Summenparameter") - für die Essigsäure (Ethansäure) als Einzelstoff wurde dazu kein eigener Richtwert definiert.
Ausschuss für Innenraumrichtwerte (vormals adhoc Gruppe) am Umweltbundesamt
Protokoll 55042-2/1 07.05.2018
Der AIR legt für die Gruppe der C1-C8-Alkansäuren einen
Summenrichtwert RW II von 1 mg/m3 und einen
Summenrichtwert RW I von 0,3 mg/m3 fest.
Die Beschränkung der Richtwerte auf C8 -Alkane dient der Anpassung an die VDI Richtlinie 4301 Blatt 7. Der AIR weist darauf hin, dass bei der Ableitung dieser Richtwerte eine geruchliche Wirkung nicht betrachtet wurde.
Wenn diese Werte bei Beurteilungen der Essigsäurekonzentrationen herangezogen werden, müssen für die Bewertung auch noch die Messergebnisse der übrigen Alkansäuren C1-bis C8 addiert werden!
b) AGÖF Orientierungswert (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute)
AGÖF: 88 μg/m³ (Auffälligkeitswert)
c) ARGUK
ARGUK leitet aus langjährigen Untersuchungen eigene Vorsorgewerte für Essig- und Ameisensäure ab.
Arguk Vorsorgewerte, nutzungsüblich: 100 μg/m³
AIR Gefahrenwert: 400 μg/m³
Quelle: Langversion der ARGUK Untersuchungen Seite 15
Analytik und Zuordnung Carbonsäuren; Essigsäure, Ameisensäure...
In Frage gestellt wird aktuell konkret die derzeit vorwiegend praktizierte Erfassung mit Tenax.
Erforderlich wäre bei der Probenahme an Stelle der Erfassung mit Tenax eine Anpassung an die VDI Richtlinie 4301 Blatt 7.
Zitat VDI:
"Carbonsäuren sind gesundheitlich relevant, da sie bereits bei geringen Konzentrationen Kopfschmerzen auslösen. Daher stehen sie auch auf der Prioritätenliste der UBA-ad-hoc-AG "Innenraumrichtwerte". Die Richtlinie beschreibt die Probenahme und Analytik von Carbonsäuren (C1-C8) in der Innenraumluft und in Materialproben".(Einleitung zur VDI-DIN 4301, Blatt 7; 2018-10)
Auch für Prüfkammer- Untersuchungen soll künftig zusätzlich diese Analytik für Alkansäuren angewandt werden.
Zitat:
"Die C1- bis C8-Carbonsäuren sind mittels konventioneller VOC-Analytik gemäß ISO 16000-6 nur schwierig bestimmbar, weil erfahrungsgemäß für diese Carbonsäuren unter anderem bei Verwendung von Tenax TA® als Sorbens Minderbefunde erhalten werden. Für die empfindliche quantitative Bestimmung der C2- bis C8-Carbonsäuren eignet sich die Probenahme durch Adsorption auf Thermodesorptionsröhrchen, die mit geeigneten Sorbentien gefüllt sind. Die analytische Bestimmung erfolgt durch Thermodesorption mit Gaschromatografie-Massenspektrometrie (TDS-GC-MS). Alternativ kann die Bestimmung auch nach Adsorption an Silicagel mit anschließender, Flüssigextraktion und GC/MS erfolgen. Methansäure kann mit den oben erwähnten Methoden gaschromatografisch nicht bestimmt werden, sondern nur ionenchromatografisch."
Die Richtlinie beschreibt die Probenahme und Analytik von Carbonsäuren (C1-C8) in der Innenraumluft und in Materialproben.(Einleitung zur VDI-DIN 4301, Blatt 7; 2018-10)
Bedauerlicherweise werden diese Erkenntnisse derzeit (Mai 2023) auch noch von den diversen "Gütezeichen" nicht umgesetzt!
Beispiel Natureplus
Hier wird kommuniziert, es gäbe noch keine anerkannte „bessere“ Methode zur Ermittlung korrekter Essigsäurewerte – aber auch: eine andere Analytik wäre zu teuer!
Zitat aus Protokoll 14.03.2022
"Ein weiterer Diskussionskomplex bezog sich auf Einzelwerte sowie die Prüfverfahren. So wurde verschiedentlich kritisiert, dass natureplus mit seiner Anforderung an eine Begrenzung der Essigsäure eine unzuverlässige Methode verwende und deshalb eine strengere Begrenzung als geplant einführen müsste. Diesem Einwand wurde entgegnet, dass ein alternatives Prüfverfahren bislang im Rahmen von Emissionsprüfungen allgemein nicht etabliert sei und zudem zu Mehrkosten führe, die nicht gerechtfertigt seien. "
Beispiel Raumluftmessungen:
Bei einer gutachterlichen Parallelmessung im selben Raum durch ein AGÖF Institut wurde mit Tenax 1490 µg/m³ - mit Silicagel aber 3296 µg/m³ gemessen.
Wissenschaftlicher Nachweis fehlender Aussagekraft der TENAX Methode bei Essigsäure bereits 1998
Bereits 1998 wurde nachgewiesen, daß die Aussagekraft der nach wie vor praktizierten TENAX Untersuchungen bezüglich Essigsäure völlig fehlt, die ermittelten Ergebnisse völlig "falsche Werte" ergeben.
Textquelle 2021, Thünen- Report, Seite 40 "Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen von Holz- und Holzwerkstoffen"
Bei Eichenholz beispielsweise ergab sich hier offensichtlich bei "Untersuchung mit Silikagel" (entspricht der nach wie vor kaum angewandten VDI-DIN 4301, Blatt 7)
ein Essigsäurewert von 2800 µg m-2 h-1
bei Messung mit der nach wie vor üblichen Tenax- Methode ergab sich aber nur ein Gesamt-TVOC Wert von 210 µg m-2 h-1
Die so bereits 1998 nachgewiesene fehlende " Aussagekraft" von mit Tenax ermittelten TVOC -Werten, die Essigsäure betreffend, wird in dieser Publikation des Thünen- Instituts 2021 zwar zitiert – aber selbst in diesem Bericht bei den später angeführten OSB- Untersuchungen nicht mehr berücksichtigt.
Völlig unverständlich, warum diese Ergebnisse nicht in den letzten 20 Jahren entsprechend für TVOC- Untersuchungen gewürdigt wurden, und selbst heute noch völlig "unkorrekt ermittelte" Essigsäurewerte auch bei den diversen "Gütezeichen" nach wie vor (Juli 2023) kommuniziert werden.
Vielmehr bewerben Laubholz-OSB Hersteller mit ihren – mit "niedrigen TVOC- Werten" ihre Produkte als besonders "sensitiv".
Bedauerlicherweise sind derzeit nach wie vor keine Emissionsprüfberichte beispielsweise von Laubholz- OSB (z.B. OSB- sensitiv aus Pappelholz) nach VDI-DIN 4301, Blatt 7 erhältlich.
Mehr Informationen dazu finden Sie in der Zusammenfassung "Essigsäure in Wohnräumen".
Zuordnung Essigsäure zu den VOCS:
Nahezu alle Institute ordnen derzeit bereits bei der Summenberechnung (TVOC) Essigsäure den VOCS und nicht den VVOCS zu:
Aussage Umweltbundesamt zur Zuordnung TVOC:
Es sei ergänzend darauf verwiesen, dass in einem solchermaßen ermittelten TVOC Konzentrationswert nicht alle in der Raumluft befindlichen VOC erfasst sind.
Insbesondere niedermolekulare Aldehyde, Amine und stark polare VOC sind mit den zur Zeit für die gaschromatographische Bestimmung von VOC in Luft üblichen Verfahren nur bedingt analysierbar und müssen unter Verwendung geeigneter Verfahren gesondert bestimmt werden. (Seite 278 Quelle)
Die Bestimmung der Essigsäure funktioniert nicht bei einer unpolaren Säule und muss daher mit einem geeigneten Verfahren analysiert werden. Und damit gibt es einen Messwert einer identifizierten Substanz, der zum TVOC zählt.
Siehe dazu auch
"Essigsäure ist den VOC (Retentionsbereich C6C16) zuzuordnen, obwohl es sich dabei um eine kurzkettige Carbonsäure handelt. Sie ist daher Bestandteil des TVOC Werts." (Baubook)
Abweichend von der strengeren Einstufung bezüglich RW I und RW II durch das UBA wurde unverständlicherweise im AgBB Schema 2012 (Bewertung von Bauprodukten) der NIK Wert für Essigsäure von 500 μg/m³ auf 1250 μg/m³ erhöht! Eco Institut news 9.7.2012
Ameisensäure
CAS 64-18-6
(Synonyme: Formylsäure, Formalinsäure, Methansäure, Actium formicum, Hydrocarbonsäure, E 236)
Nach der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe geht von der Ameisensäure ein mehr als zweimal so großes Gefährdungspotential aus. Während die Essigsäure mit einem AGW (Arbeitsplatzgrenzwert) von 10 ppm (25 mg/m³) geführt wird, ist für die Ameisensäure ein
AGW von 5 ppm (9,5 mg/m³) festgelegt.
Daraus abgeleitet:
Arguk Vorsorgewert, nutzungsüblich: Ameisensäure: 40 μg/m³
Arguk Gefahrenwert, nutzungsüblich: Ameisensäure: 150 μg/m³
Quelle: Langversion der ARGUK Untersuchungen (Seite 15)
Gefahrenhinweise:
Gefahrenhinweise - H-Sätze: |
H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H331: Giftig bei Einatmen. (Gestis Stoffdatenbank) |
weitere Aussagen:
weitere Infos zur Ameisensäure
Carbonsäuren und Lüftung
Zitat aus Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft, Band 6
"Während nutzungsübliches Lüften zu deutlichen Reduzierungen der Raumluftkonzentrationen von Terpenen und längerkettigen Aldehyden führt, sind die Lüftungseffekte für Formaldehyd sowie für Ameisensäure und Essigsäure wesentlich schwächer ausgeprägt. Infolge der Lüftung kann es sogar zu einem Konzentrationsanstieg kommen."(Dipl.-Chem. Dr. Wigbert Maraun)
Siehe auch "Lüftung statt Sanierung?"
Furfural
Siehe dazu: Zusammenfassung "Raumschadstoff Furfural"
Allgemeine Informationen:
CAS: 98-01-1
Andere Namen:
2-Furaldehyd
Furfurylaldehyd
Furol
2-Furylmethanal
2-Furancarbonal
Furfurol
Fural
Furanaldehyd
2-Furancarboxaldehyd
Furfural (von lateinisch furfur, „Kleie“, siehe Gewinnung), ein heterocyclischer Aldehyd, ist ein farbloses, flüchtiges, bei Licht- und Lufteinwirkung rötliches bis dunkelbraunes, giftiges Öl. Es riecht auffällig nach Bittermandel und ist in Wasser kaum, in Ölen und Fetten jedoch leicht löslich; Furfural hat eine höhere Dichte als Wasser. Furfural kommt natürlich als Bestandteil ätherischer Öle z. B. in Gewürznelken und verschiedenen anderen Pflanzen vor.
Bauprodukte:
In Bauprodukten finden wir Furfural immer wieder vor allem bei Korkprodukten und bei OSB Platten aber auch in anderen Holzwerkstoffen (vor allem mit erhöhten Essigsäurewerten).
Entstehung in Holzwerkstoffen:
Furfural entsteht beim Holzaufschluss in einem mehrstufigen Prozess aus Polyosen. Diese werden durch eine sauer katalysierte Hydrolyse zu Einfachzuckern (Pentosen, Hexosen, Uronsäuren) abgebaut.
Die ebenfalls sauer katalysierte Dehydration der Pentosen führt zum Furfural, im Fall der Hexosen entsteht das 5-Hydroxymethylfurfural.
Furfural entsteht daneben durch Decarboxylierung und Dehydration von Hexuronsäuren. Die für die Entstehung von Furfural durchweg benötigte Säure stammt aus dem Holz selbst. Es handelt sich überwiegend um Essigsäure und Ameisensäure (Aus Forschungsergebnisse IHD Dresden: " Furfural aus Holzfaserdämmstoffen" Seite 26)
Furfural in Korkprodukten:
"In der Nutzungsphase kann Kork über längere Zeiträume Geruchsstoffe emittieren, hauptsächlich Phenol und Furfural. Im Verdacht stehen vor allem expandierter Korkschrot, der bei zu hohen Prozesstemperaturen erzeugt wurde, sowie vereinzelt auch verschwelte Korkplatten. Ohne Prüfzertifikat sollte geruchsauffälliger Kork in Innenräumen nicht eingesetzt werden." (Nachhaltiges Bauen)
Furfural in OSB Platten
Auffällig ist vor allem bei OSB Platten neben der häufig mengenmäßig wesentlich überhöhten Belastung mit Essigsäure, Aldehyden auch in manchen Fällen
die erhöhte Emission von Furfural (uns liegt ein Beispiel vor mit über 7o µg/m³- dies 2 Jahre nach Einbau der Platten) – dieser Stoff hat seit 2018 einen NIK Wert von 10 µg/m³ (Übernahme des EU LCI Wertes)
und verursacht somit neben der Essigsäure ( konkret über 2000 µg/m³) auch eine siebenfache Überschreitung der bei AgBB festgelegten Obergrenze des R-Wertes von R1 - (zusammen mit der Essigsäure ein R WERT = 9!).
Während Essigsäure vor allem eine "ätzende Wirkung" aufweist (bewirkt Auffälligkeiten der Haut, Reizung der Augen und Schleimhäute)
steht Furfural vor allem auch im Verdacht, krebserzeugend zu sein!
Gefahrenhinweise - H-Sätze: |
H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. |
Diese Einstufung findet sich auch im Chemielexikon:
Gefahren für Mensch und Umwelt:
· ist giftig beim Einatmen und Verschlucken. Hautresorption ist möglich.
· Furfural ist beim Menschen möglicherweise krebserzeugend.
· Furfural reizt die Augen und Haut und wirkt stark tränenreizend. Kann zu Lungenödem und Nervenschäden wie Krämpfen, Zittern und Lähmungen führen. https://www.chemie.de/lexikon/Furfural.html
Acetaldehyd
CAS: 75070
Bewertung der Innenraumluft
Mitteilung der Adhoc Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden (October 2013)
"Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzt die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden Richtwerte für die Innenraumluft fest. Für eine gesundheitliche Bewertung von Acetaldehyd in der Luft liegen keine hinreichend aussagekräftigen Humanstudien vor. In einer gut dokumentierten und als zuverlässig eingestuften subchronischen Inhalationsstudie an Ratten wurden lokale Reizeffekte in den nasalen Epithelien beobachtet, insbesondere im olfaktorischen Epithel mit einem Verlust olfaktorischer Neurone.
Aus dieser Studie ergibt sich eine LOAEC für kontinuierliche Exposition von 48 mg Acetaldehyd/m³ für den Endpunkt nasale Epithelschädigung."
"Mit einem Extrapolationsfaktor von 1 für Interspeziesunterschiede, von 10 für interindividuelle Variabilität sowie einem Faktor von 2 zur Berücksichtigung der im Vergleich mit Erwachsenen höheren Atemrate von Kindern ergibt sich ein
Richtwert II (Gefahrenrichtwert) von 1 mg/m3 (= 1000 μg/m³) Acetaldehyd/m3 und ein
Richtwert I (Vorsorgerichtwert) von 0,1 mg/m³ (=100μg/m³) Acetaldehyd/m3 Raumluft." (Quelle)
Bewertung Bauprodukte:
Natureplus setzt bei den meisten Produkten (gleich wie für Formaldehyd) einen Grenzwert von 36 µg/m³ Acetaldehyd fest.
Beispiel: Kriterien für Spanplatten
Formaldehyd
Diese Zusammenfassung erfasst sich ausschließlich mit den natürlichen Emissionen des Holzes; aus der Verarbeitung ergeben sich aber nach wie vor bei Holzwerkstoffen Probleme mit "zugefügtem" Formaldehyd, die teilweise zu massiven Erhöhungen der Innenraumbelastungen führen können. Auch hier werden aktuell bisherige Produktprüfungen bezüglich deren "Bewertung" in Frage gestellt. (Quelle)
Siehe dazu Publikation Raumschadstoff Formaldehyd
Bei Gütezeichen, Prüfberichten und Herstellerangaben ist grundsätzlich zu hinterfragen, nach welcher Norm die Formaldehydwerte ermittelt worden sind - siehe dazu "neue Bewertung von Formaldehyd"!
Grenzwert und Grenzwertermittlung für Formaldehyd in Holzwerkstoffen neu
Am 2. Mai 2022 reichte die Europäische Kommission einen Entwurf zur Änderung des REACH-Anhangs XVII bei der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO) ein, um eine neue Beschränkung für aus Erzeugnissen freigesetztes Formaldehyd der REACH-Verordnung hinzuzufügen.
Mit diesem Verordnungsentwurf soll Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geändert werden, indem die folgende Beschränkung hinzugefügt wird: das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, denen bei ihrer Herstellung absichtlich Formaldehyd oder Formaldehyd freisetzende Stoffe zugesetzt wurden, wenn die Konzentration des freigesetzten Formaldehyds unter den in der Anlage der Beschränkung angegebenen Prüfbedingungen 0,062 mg/m3 bei Erzeugnissen und Möbeln auf Holzbasis bzw. 0,08 mg/m3 bei anderen Erzeugnissen übersteigt. Sowie Straßenfahrzeuge, wenn die Formaldehydkonzentration im Inneren dieser Fahrzeuge 0,062 mg/m3 übersteigt. Diese Beschränkung gilt 48 Monate nach ihrem Inkrafttreten für Straßenfahrzeuge und 36 Monate nach ihrem Inkrafttreten für alle anderen in ihren Geltungsbereich fallenden Gegenstände. (Website der europäischen Union)
Damit wären die bisherigen Grenzwerte und Kennzeichnungen bezüglich E1 bei Holzwerkstoffen mit 125 µg/m³ endgültig ohne Bedeutung.
Ab Januar 2020 müssen in Deutschland Holzwerkstoffe nicht mehr nur als E1, sondern ggf. auch als E05 klassifiziert sein. Für die übrige EU gilt das nicht. Formaldehydemissionen lassen sich dann nicht mehr nur nach DIN EN 717-1, sondern auch nach der neuen DIN-EN 16516 messen. Das Kürzel E1 verwendet die Branche für Platten, die nach ersterem Verfahren maximal 0,1 ppm Formaldehyd emittieren. E05 steht für Produkte, die nach zweiterem Messverfahren denselben Grenzwert einhalten. E1-Rohplatten bleiben weiterhin zulässig, wenn sie nach dem Beschichten den E05-Test bestehen. E1 erfasst nur Bauprodukte, die Formaldehydvorgaben gelten aber für alle Produkte. Energiesparsames Bauen führt nach Forschungen des Umweltbundesamtes und dem Bundesamt für Materialforschung zu weniger Luftwechsel und damit zu höheren Schadstoffkonzentrationen. Also initiierten die beiden Institutionen das neue Prüfverfahren. Es soll die Wohnsituation besser berücksichtigen und weist doppelt so hohe Werte wie das alte aus. Nominal ändert sich der Grenzwert zwar nicht, de facto halbiert er sich jedoch.
https://www.dds-online.de/branche/ein-beherztes-ja-zu-e05/
Unabhängig von – vor allem in der Vergangenheit, aber unter anderem auch bei osteuropäischen Produktionsstätten noch immer eingesetzten - "formaldehydhaltigen Klebern" für Holzwerkstoffe
emittiert Holz auch in geringen Mengen "natürliches Formaldehyd".
Auch unbehandeltes "Naturholz" emittiert geringe Mengen von Formaldehyd, die allerdings in der Regel aus gesundheitlicher Bewertung nicht für das Raumklima als relevant betrachtet werden.
Siehe dazu Kapitel "Natürliches" Formaldehyd aus Holz
Weitere "natürliche Emissionen aus Holz
Neben den aufgeführten wesentlichen holzeigenen Emissionen finden sich auch- je nach Holzart eine Reihe weiterer Stoffe, die aber auf Grund der geringen Konzentrationen aus unserer Sicht einer präventiven gesundheitlichen Bewertung auch für Sensitive in der Regel nicht relevant sind.
- Alkohole und Ether (z.B. 1-Butanol, 3-Hydroxy-4-methyl-pentan-2-on)
- Aromatische Kohlenwasserstoffe (z.B Toluol)
- weitere Aldehyde (z.B. Pentanal, besonders geruchsintensives Hexanal)
- Isoalkane
Grundsätzlich weist die Kiefer in der Regel die höchsten VOC- Emissionen auf, wesentlich geringere Werte zeigen Tanne und Buche, die niedrigsten Werte finden wir bei der Pappel. (Quelle1 Seite 22 und Quelle 2 Seite 77)
Gerbsäure (Tannin)
Vor allem bei Eichenprodukten wird Gerbsäure oft mit der Essigsäure "verwechselt".
Nicht zu verwechseln ist die Essigsäure mit der "Gerbsäure" (Tannin – CAS 1401-55-4) mit den Stoffgruppenschlüsseln von Phenolen, Carbonsäurester, Glykioside substituiert.
Für Raumluftuntersuchungen hat dieser Stoff - sofern natürlichen Ursprungs aus dem Holz - nach bisherigen Literaturrecherchen keine Relevanz.
Weitere "natürliche" Emissionen und Aldehyde
Neben den aufgeführten wesentlichen holzeigenen Emissionen finden sich auch- je nach Holzart eine Reihe weiterer Stoffe, die aber auf Grund der geringen Konzentrationen aus unserer Sicht einer präventiven gesundheitlichen Bewertung auch für Sensitive in der Regel nicht relevant sind.
- Alkohole und Ether (z.B. 1-Butanol, 3-Hydroxy-4-methyl-pentan-2-on)
- Aromatische Kohlenwasserstoffe (z.B Toluol)
- weitere Aldehyde (z.B. Pentanal, besonders geruchsintensives Hexanal)
- Isoalkane
Hexanal
Capronaldehyd
trägt maßgeblich für den für viele "belästigenden" oft auftretenden starken Geruch beispielsweise von Linoleum und OSB Platten bei -
und kann - obwohl toxisch weniger relevant - zu Reklamationen im Sinne der Anforderungen bezüglich "störenden Belästigungen" an die MVV-TB führen.
Grundsätzlich weist die Kiefer in der Regel die höchsten VOC- Emissionen auf, wesentlich geringere Werte zeigen Tanne und Buche, die niedrigsten Werte finden wir bei der Pappel. (Quelle1 Seite 22 und Quelle 2 Seite 77)
Thermoholz
Trotz der massiven Vorteile von Thermoholz (Verzicht auf chemischen Holzschutz) sind hier - produktionsbedingt erhöhte VOC Belastungen zu erwarten. Mehr Infos
Aktuelle Richtwerte I und II als Handlungsempfehlung des Umweltbundesamtes
Innenraumluft-Richtwerte für einzelne Stoffe erarbeitet die „Ad-hoc-Arbeitsgruppe“, die aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beim Umweltbundesamt sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) besteht. Grundlage ist ein 1996 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichtes „Basisschema“. Es gibt zwei Richtwert-Kategorien: Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein. Je nach Wirkungsweise des Stoffes kann der Richtwert II als Kurzzeitwert (RW II K) oder Langzeitwert (RW II L) definiert sein.
Richtwert I (RW I - Vorsorgerichtwert) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist. Eine Überschreitung ist allerdings mit einer über das übliche Maß hinausgehenden, unerwünschten Belastung verbunden. Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt werden, sei es durch technische und bauliche Maßnahmen am Gebäude (handeln muss in diesem Fall der Gebäudebetreiber) oder durch verändertes Nutzerverhalten. RW I kann als Zielwert bei der Sanierung dienen.
Quelle:
Eine "Überarbeitung" dieser Richtwerte mit streng toxikologischen Begründungen im Hinblick auf die natürlichen holzeigenen Emissionen wäre im Interesse eines jahrtausendealten bewährten Baustoffes dringend erforderlich!
Presseartikel:
Baustoff Holz "Emissionen – Gesundheitsrisiko oder Panikmache?" (kompletter Artikel beim Verlag kostenpflichtig, bei EGGBI abrufbar)
Holz als positiver Gesundheitsfaktor
Grundsätzlich vermeidet EGGBI den Begriff „gesunder Baustoff“, da es in der Regel nicht die Funktion von Baustoffen sein kann, „gesund“ zu machen oder zu sein – unsere Anforderung ist es, dass Baustoffe nicht „krank machen“ dürfen.
Dennoch gibt es auch Aussagen zum Baustoff Holz, die diesem in besonderen Fällen „gesundheitsfördernde Eigenschaften“ nachsagen:
1.1 Positive Auswirkung von holzeigenen Emissionen am Beispiel Zirbelkiefer:
Die Universität Graz (Joanneum) untersuchte dabei
„Evaluation der Auswirkungen eines Zirbenholzumfeldes auf Kreislauf, Schlaf, Befinden und vegetative Regulation“ (Link: Zusammenfassung: Endbericht
„Die Studien sprechen eine deutliche Sprache.
Alle voran stehen die umfangreichen Studien, die die HOLZFORSCHUNG AUSTRIA, Wien, und die Forschungsgesellschaft JOANNEUM RESEARCH (Institut für Nichtinvasive Diagnostik [IND], Weiz) durchgeführt haben. Sie belegen einerseits die deutliche toxische, antibakterielle Wirkung des zirbeneigenen Terpens Pinosylvin gegen Schadorganismen, wie Pilze und Bakterien.
Andererseits wurde eine ausgeprägte Belastungs- und Erholungsfähigkeit bei Versuchspersonen festgestellt. Psychische und physische Belastungssituationen im Labor und über 24 Stunden in Alltagssituationen ergaben eine niedrigere Herzrate in körperlichen und mentalen Belastungssituationen. In Ruhephasen konnte zudem ein beschleunigter vegetativer Erholungsprozess festgestellt werden.
Das JOANNEUM RESEARCH Graz betreute in diesem Zusammenhang 30 gesunde Erwachsene über Monate hindurch medizinisch und untersuchte die Wirkung des Zirbenholzes in Belastungstests und Schlafstudien gleichermaßen. Bei Belastung verzeichnete man deutlich kürzere Regerationsphasen der Testpersonen, die in Zirbenzimmern trainierten.
Die gemessenen Herzfrequenzen lagen zudem deutlich niedriger. Die Schlafstudien zeigten ebenfalls gravierend Positives. Viel vitaler und ausgeruhter kamen die Testschläfer aus den Zirbenholzbetten.“
Auch die TU Wien befasste sich mit der Zirbelkiefer
„Untersuchungen des Kompetenzzentrums Holz GmbH und der TU Wien belegen deutlich, dass der ZirbenLüfter ein potentieller Schadstoff-Absorber ist. Das Zusammenspiel des Holzgehäuses mit den innenliegenden Zirbenlamellen und des Wassers sorgen für eine deutliche Reduktion von Schadstoffen und für eine entscheidende Verbesserung des Raumklimas.“ http://www.zirbenluefter.at/zirbenlufter-erfolgreich-gegen-luftschadstoffe/
Leider ist die Zirbel-Studie des Joanneums (Auftraggeber bzw. Projektpartner vor allem aus dem Bereich der Waldwirtschaft und der Holzverarbeitung) nicht "unbestritten"; die "wissenschaftliche Themenbearbeitung" wird teilweise in Frage gestellt.
Dazu auch eine Ergänzung EGGBI:
Für Allergiker, Chemikaliensensitive (MCS) kann aber gerade auch das Zirbenholz auf Grund des kieferntypischen, natürlichen hohen Terpengehaltes ein nicht zu unterschätzendes Belastungsrisiko darstellen!
1.2 Psychologischer Effekt
Viele Bauherren fühlen sich einfach wohl in einer natürlichen Umgebung mit "angenehm" riechenden Holz – auch in Zusammenhang mit "gemütlichem Ambiente".
Auch dazu bestünde sicherlich noch "Forschungsbedarf", um diese Effekte möglicherweise nicht nur auf "psychologisches Empfinden" einschränken zu müssen, sondern auch eventuelle "chemische, neurologische" Interreaktionen diesbezüglich wissenschaftlich unterlegen zu können.
Negative Ausnahmefälle
mit durchaus „allergie- und gesundheitskritischer“ Relevanz auch für „Nichtsensitive“ und sehr hoher wirtschaftlicher Relevanz für Holzhaus Bauunternehmen:
(Gewährleistungsfragen/ Reklamationen wegen "nicht sachgerechter Ausführung", nachweisbar störenden Geruchsbelastungen, weit überhöhten TVOC Werten)
1 "natürliche" Belastungen aus "Naturholz" allgemein
Es fanden sich in der Vergangenheit immer wieder vereinzelt Holzhäuser mit mehr als 10.000 µg/m³ TVOC, größtenteils
Terpene
daneben vor allem Aldehyde und/oder Essigsäure. Unter anderem findet sich erhöhten terpenwerten auch in einer Publikation des deutschen Holzwirtschaftsbeirates DHWR Bauen und Leben mit Holz (Seite 26 bis 28) der Hinweis, dass solch massiv erhöhte Werte
keineswegs mehr „realistischen Innenraumkonzentrationen“ entsprechen und offensichtlich auf „nicht sachgerechte Verbauung“ rückschließen lassen.
Vor allem OSB Platten als Verursacher finden sich immer wieder in den Medien mit Berichten über "nicht akzeptable" Raumluftbelastungen - meist verursacht durch den unsachgemäßen Einsatz (nicht emissionsgeprüfter Holzwerkstoffe) Beispiel: KITA Wallerfangen, 3 Jahre unbenutzbar, nun Sanierung mit enormen Kostenaufwand (17. Januar 2017 und "Neubau" 18.Januar 2017)
Mögliche Ursache für "unerwünschte (wesentlich überhöhte) Belastungen":
- Verwendung von Sturmholz mit erhöhten Terpenwerten verursacht durch möglicherweise Behandlung mit (auch "biologischem") Holzschutz (z.B.:Terpentinöl; ein Indikator dafür wären erhöhte Alkohol, Xoluolanteile bei der Emissionenmessung....),
- überdurchschnittlicher Einsatz von Kiefernholz-Werkstoffen mit erhöhter Terpen- und Aldehydbelastung (OSB)
- zu feuchtes Bauholz
- definitive Falschangaben des Lieferanten wie z.B. "formaldehydfrei verleimtes Holz"
- Bläueschutz gegen "Vergrauen" vor allem bei Buchenholz bereits im Sägewerk
Verarbeiter und auch Möbelbauer sollten sich stets im eigenen Interesse (Rechtssicherheit!) schriftlich am Auftrag/Lieferschein bestätigen lassen, dass das gelieferte Holz ausreichend getrocknet und in keiner Weise "behandelt" worden ist - bei Holzwerkstoffen entsprechende Emissionsprüfberichte mit Einzelwerten einfordern.
Aussagen in der zitierten Studie Bauen und Leben mit Holz:
„Mehrere unabhängige Untersuchungen haben gezeigt, dass für die die Gruppe der Monoterpene, d.h. im Wesentlichen α-Pinen und 3-Caren, die typischen Raumluftkonzentrationen im Bereich von ca. 0,01- 0,1 mg/m³ (=10 bis 100 µg/m³) liegen. Der RW 1 von 0,2 mg/m3 (200 µg/m³) wird unter normalen Wohnbedingungen nur selten erreicht bzw. überschritten.
Folgerung:
Gemessen an den in Realräumen auftretenden holzwerkstoffspezifischen VOC sind auf der Basis der jetzt durchgeführten Untersuchungen gesundheitliche Risiken für die Bewohner nicht zu erkennen, zumal bei sachgerechter Verbauung die Konzentrationen spezifischer VOC deutlich niedriger sind als in der Studie und zumeist rasch abklingen (Mersch Sundermann, Marutzky,2011) Seite 27
Somit bestätigt sich die EGGBI Forderung nach gewissenhafter Planung und „sachgerechter Bauausführung“ – dies gilt allerdings ohnedies für sämtliche Bauarten!
Essigsäure
Beispiel "unbewohnbares Haus durch Essigsäurebelastung"
1.2 Holzwerkstoffe
Vor allem für Holzwerkstoffe (Plattenware) fordert EGGBI seit Jahren mehr Kommunikationsoffenheit der Hersteller im Hinblick auf deren Emissionen, bedingt durch diverse Verklebungen, Oberflächenbehandlungen aber auch Produktionsprozesse mit erhöhten Aldehydwerten. Dies gilt vor allem auch für die teilweise sehr emissionsreichen OSB Platten.
Die Vorlage von Emissionsprüfberichten solcher Produkte würde auch dem Architekten vor allem bei zu zertifizierenden Gebäuden (z.B. DGNB Zertifizierung) die derzeit größtmögliche Planungssicherheit im Hinblick auf nicht zu überschreitende TVOC Raumluftwerte geben.
Unverantwortlich dass vor allem beim KITA und Schulbau immer wieder "emissionsintensive" Produkte eingesetzt werden, die in der Folge dem Holzhausbau insgesamt ungerechtfertigterweise ein absolut negatives Image bescheren. Beispiele 2016: Grundschule; Kita
Unglaubwürdige Aussagen und Prüfberichte - "emissionsfreie?" Holzprodukte
Einen schlechten Dienst erweisen dem "Baustoff Holz" sogenannte Prüfberichte, Gütezeichen, die mit NULL-Emissionsaussagen beispielsweise für diverse Holzdämmprodukte "werben".
Naturprodukte sind nicht emissionsfrei (dies ist grundsätzlich natürlich auch keineswegs aus gesundheitlicher Sicht erforderlich, entscheidend ist ja stets nur die Art und die Quantität der Emissionen) - Gütezeichen wie natureplus erlauben daher selbstverständlich auch gewisse Mengen an natürlichen Emissionen (z.B. aktuell VOC - natureplus: 300 µg/m³; sicherlich wären hier beispielsweise bei Terpenen auch höhere Werte aus rein gesundheitlicher Sicht! durchaus vertretbar).
Natürliche Emissionen aus verschiedenen Holzarten:
Quelle: Arbeitsbericht Reduzierung Holzemissionen (Seite 23)
Erläuterung zur Abbildung: Kiefer (K) und Kiefer (S) – Kiefer (K): Kernholz; Kiefer (S): Splintholz
Mehr Infos dazu: Lexikon der Biologie
Weitere Aussagen dazu:
Emissionen aus Holz Schieweck, Alexandra; Salthammer, Tunga Seiten: 147-155: "Auch die mit einem Gütezeichen versehenen Holzwerkstoffe sind nicht emissionsfrei"
Flächenspezifische Emissionsraten von Holzfaserplatten 8.3.2. ibp Fraunhofer
Bei Prüfberichten, die daher von "emissionsfrei!" oder "nicht feststellbaren VOC Werten" für diverse Holzprodukte sprechen, muss in der Regel davon ausgegangen werden, es
- wurden entweder "sehr alte, abgelagerte" Materialproben getestet (die meisten Gütezeichen fordern allerdings Produkte - nachgewiesen - aus laufender Produktion)
- es stimmt etwas mit der Analytik des prüfenden Instituts nicht (handelt es sich überhaupt um ein für Emissionsprüfungen akkreditiertes Institut wie z.B. Eurofins, natureplus, eco Institut, Bremer Umweltinstitut, TÜV, DEKRA, ALAB u.v.a.?) Nichteinhaltung inzwischen allgemein anerkannter Standards?
- oder aber handelt es sich um "preiswerte" "Gefälligkeitsgutachten" oder "unseriöse" Marketingaussagen (siehe dazu auch "Greenwashing")
Das selbe gilt für Formaldehyd - und Aussagen wir "formaldehydfrei"; auch unbehandeltes Holz enthält (in diesen Mengen gesundheitlich absolut unbedenklich) grundsätzlich "natürliches" Formaldehyd.
siehe dazu auch Vortrag Dr. Kuebart: Emissionen aus Holz (Seite 5) bzw. natürliches Formaldehyd
Bei der Veröffentlichung solcher Prüfberichte stellt sich natürlich die Frage nach "lauterem Wettbewerb" und Prospektwahrheit - vor allem für
Architekten, Planer und Handwerker, die sich bei Vertragsabschluss zur Einhaltung definierter Raumluftwerte verpflichtet haben, gibt die Wertung unglaubwürdiger Prüfberichte (und damit Einsatz solcher Produkte) natürlich ein falsches Sicherheitsgefühl und damit ein erhöhtes Haftungsrisiko dar.
Es stellt sich beispielsweise die Haftungsfrage, wenn als "formaldehydfrei" deklarierte Produkte in der Folge (Beispiel: Grundschule Obermenzing) zu massiver Gesundheitgefährdung und oft enormen Sanierungskosten führt.
(Mangelnde Sorgfaltspflicht des Planers bei der Ausschreibung; Haftung des Bauunternehmens aus "Landesbauordnungen", Produkthaftung des Herstellers "Produktsicherheitsgesetz", Haftung aus Strafgesetzbuch "Baugefährdung", aus bürgerlichem Gesetzbuch "Sach- und Rechtsmangel" . siehe "rechtliche Grundlagen für Wohngesundheit")
Zu unterscheiden ist vor allem bei Holzwerkstoffen zwischen der in vielen Fällen korrekte Bezeichnung:
- "formaldehydfrei verklebt" (in diesen Fällen erfolgt die Verklebung meist mit PU Klebern)
- und der absolut unseriösen Definition "formaldehydfrei".
Beispiele unglaubwürdiger Aussagen und Messwerte
Immer wieder wird von "emissionsfreien Produkten" gesprochen bzw. nachgewiesen, dass das prüfende Labor weder VOCs noch Formaldehyd nachweisen konnte...
bzw. dass Emissionen aus Holz pauschal nicht gesundheitsschädlich sind.
Beispiel 1
Link 1 ("emissionsfreie" Holzwerkstoffe)
Dazu unsere Stellungnahme zu Laminatböden!
Beispiel 2:
Aktueller Prüfbericht IBR toleriert massive R-Wert Überschreitung bei Essigsäure
In einem aktuellen Bericht (gleiches Prüfinstitut/gleicher Hersteller, gültig bis 12/2023) sind zwar gemessene VOC Summenwerte angegeben, also VOC- Emissionen plötzlich als noch 2015 vorhanden, aber im Vergleich zu üblichen Holzweichfaser- Werten (mehrerer anderer Hersteller, geprüft von natureplus) interessant niedrige TVOC Summenwerte), Es fehlen vor allem aber aber die Einzelwertangaben, um welche VOCs es sich bei den mit Gütezeichen "ausgezeichneten" unterschiedlichen Produkten überhaupt handelt. Üblicherweise enthalten umfassend geprüfte Holzweichfaserprodukte beispielsweise alleine schon oft ein Vielfaches an natürlicher Essigsäure, als die VOC Gesamtsummenwerte in diesem Bericht vorgeben. (Ein Grund, warum natureplus für Essigsäure die Grenzwerte wesentlich erhöht hat).
Bei einem Produkt aus diesem Prüfbericht (Seite 13) werden aber selbst die AgBB- Werte nicht mehr eingehalten (nicht ziffernmässig benannte Überschreitungen der Essigsäurewerte - vermutlich sogar Überschreitung des NIK Wertes, auf jeden Fall aber des R-Wertes um das Doppelte) - dennoch wird aber das Gütezeichen vergeben! Zitat: "wird von uns weiterhin mit dem Prüfsiegel ausgezeichnet."
Die hier "zertifizierten Messergebnisse sind daher aus unserer Erfahrung - vor allem aber für unsere Bewertungen angesichts einer besonders "schützenswerten Klientel" (Allergiker, Chemikaliensensitive, junge Familien mit Kleinkindern, Schulen/Kitas) nicht nachvollziehbar. Gibt es einen Grund warum der Hersteller bis 2012 bei "natureplus" prüfen ließ, und diese Prüfergebnisse aber jahrelang verweigerte?
Zuvor (2015) wurde ein Prüfbericht vorgelegt mit "NULL- Emissionen?! IBR Zeugnis für Steico Holzweichfaser, gültig bis 12/2015 (Seite 9 und 10 "VOC und Formaldehyd nicht nachweisbar"). Diese Null Werte waren natürlich für Architekten ein Grund, diese Produkte anderen, realistisch geprüften Produkten (mit natürlich VOC und Formaldehyd Emissionen!)
vorzuziehen.
Beispiel 3
Link 3 ("emissionsfreie" Laminatböden)
Beispiel 4
nicht nachvollziehbare VOC Angaben in manchen EPDs
Benachteiligt werden dadurch aber auch Firmen, die sich jährlich strengen Wiederholungsprüfungen ernsthafter Gütezeichen- Vergabestellen wie z.B. natureplus stellen - bei "Prüfberichtvergleichen" auf Grund unterschiedlicher "Seriosität" der Prüfergebnisse aber ungerechtfertigterweise ins Hintertreffen gelangen.
Vor allem aber für Chemikaliensensitive, Allergiker, die auf seriöse Emissionsinformationen angewiesen sind, stellen solche Aussagen eine unzumutbare Irreführung und somit Gefährdung dar.
Besonders "kritisch" wird die Rechtslage vor allem dann, wenn Hersteller Produkte unterschiedlicher Herstellungsorte/ Herstellungsländer und unterschiedlicher Emissionswerte unter einem Namen und ohne Hinweis an den Kunden auf den jeweiligen Produktionsstandort der gelieferten Ware vermarkten und es dadurch beispielsweise in der Folge zu erhöhten Formaldehydbelastungen kommt. Beispiel
Bitte beachten Sie die allgemeinen fachlichen und rechtlichen Hinweise zu
EGGBI Empfehlungen und Stellungnahmen
Schadstoffe in Holzwerkstoffen
Neben den natürlichen Emissionen aus Holz, die bei sachgemäßer Anwendung zumindest für "Nicht- Allergiker oder Nicht- Chemikaliensensitive in der Regel keinerlei gesundheitliches Risiko darstellen,
sind viele Holzwerkstoffe durch
· Verklebungen,
· Oberflächenbehandlung und
· "Holzschutz", aber auch durch entsprechende
· Produktionsprozesse (Erhitzung/ Druck…)
mit unterschiedlichsten Chemikalien bzw. Emissionen, Gerüchen belastet.
Hier ist es besonders wichtig, sich über alle "eingesetzten" Komponenten Klarheit zu beschaffen, von den Herstellern entsprechende glaubwürdige Nachweise einzufordern.
Sanierungen, so überhaupt möglich (vielfach konstruktive Bauteile) sind oft sehr kostenintensiv - sei es der spätere Rückbau emissionsintensiver Spanplatten (z.B. in der Vergangenheit oftmals mit Formaldehyd belastet) , geruchsintensiver OSB Platten (Aldehyde u.a.), von Konstruktionsholz; von tragenden Elemente - belastet mit Holzschutzmittel (früher PCP, Lindan, heute andere Stoffe wie Propiconazol) , Austausch von Produkten mit belasteten Oberflächenbehandlungen (Farben, Lacke, Öle, Wachse, Lasuren).
Dabei ist auch die Aussage lösemittelfrei ebenso wie viele zahlreiche aussagearme Gütezeichen, unglaubwürdige Prüfberichte kein Garant für "Gesundheitsverträglichkeit" . (Siehe auch "Greenwashing" und Beispiele unglaubwürdiger Messwerte).
Vor allem der Einsatz von Holzschutzmitteln sollte so weit als möglich vermieden werden (Verwendung entsprechender jeweils "richtiger" Holzarten, konstruktiver Holzschutz).
Eine gewissenhafte Produktauswahl ermöglicht aber natürlich den Einsatz von Holzwerkstoffen in allen Bereichen von Bau- und Inneneinrichtung zur Schaffung eines von vielen gewünschten besonderen positiven "Wohnklimas".
Salicylsäure
Laut Fachliteratur wird auch über den Zusatz von Salicylsäure bei der Herstellung von OSB und MDF Platten berichtet, wodurch ein erhöhter Schutz gegen Schimmelbefall erreicht werden kann. Literaturquelle
Infos zu Salycylsäure (zählt ebenso zu den Carbonsäuren):
CAS: 69-72-7
Gefahrenhinweise - H-Sätze: |
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Uns sind aber noch keine OSB und oder MDF Prüfberichte bekannt, in denen diese Säure identifiziert worden ist, wir besitzen aber auch noch keine Emissionsberichte von OSB, bei denen die Carbonsäuren normgerecht entsprechend VDI Richtlinie 4301/Blatt 7 geprüft worden sind.
Klebesysteme für Holzwerkstoffe
Üblich sind bei Mehrschichtplatten entweder
Neben den natürlichen Holzemissionen sind natürlich auch die Informationen zu diversen Klebesystemen wichtig - dies vor allem bei oft großflächig verbauten (hohe Raumbeladung) Mehrschichtplatten.
Üblich sind bei Mehrschichtplatten entweder
1.1 Harnstoff-Formaldehydharz = Urea Formaldehydharz, (UF):
Harnstoff und Formaldehyd werden in Wasser gelöst und bei einer bestimmten Temperatur, Zeit und PH-Wert zusammengeführt. Beim Verleimen wird durch Zugabe von Härter und durch Wärmeeinwirkung der Leim zum Aushärten gebracht. Dieser Leim wird vor allem für V 20 Platten, d.h. Platten, die im Innenausbau für Möbel, Paneele eingesetzt werden, verwendet. Die Verleimung ist weder feuchte- noch witterungsbeständig.
1.2 Melaminharzverklebungen MF
Bei diesem Leimtyp wird anstelle des Harnstoffes Melamin verwendet. Melaminharze sind fester und temperaturbeständigier als Harnstoffharze. Mit diesen kann eine kochfeste Verleimung erzielt werden Die Verbindung von Melamin und Formaldehyd ist ungleich fester als die von Harnstoff und Formaldehyd
1.3 Recorcin-Leime (Phenol-Recorcin-Formaldehyd-Harz, PRF)
Diese hoch reaktiven Leime finden zum Teil in der Spanplattenfertigung (V 100), vor allem jedoch im Holzleimbau Verwendung.
1.4 Melamin-Urea-Phenol-Formaldehyd Leime (MUPF Leime)
Vielfach werden heute in der Spanplattenherstellung Gemische aus Melamin (M), Harnstoff (U), Phenol (P) und Formaldehyd (F), sogenannte MUPF-Leime, aus produktionstechnischen Gründen, vor allem aber, um bestimmte Platteneigenschaften zu erzielen, verwendet.
1.5 Phenol-Formaldehydharz, Kurzzeichen PF:
Grundbestandteil dieses Leimes ist das Phenol. Die Verbindung erfolgt bei sehr hohen Temperaturen. Die Verleimung und Aushärtung wird ebenfalls durch Wärmezufuhr und einen Härter erzeugt. Phenolharze werden für die Verleimung von V 100 und V 100 G Platten verwendet und sind nach der DIN-Norm zugelassen. Diese Platten geben laut Hersteller durch ihre starke chemisch Verbindung kaum Formaldehyd ab. Das G steht für pilzgeschützt. Dem Leim wird ein Holzschutzmittel gegen Pilzbefall (meist nicht namentlich deklariert) zugemischt.
1.6 PU Kleber (Polyurethankleber = Isocyanat-Kleber)
mit in der Regel sehr geringen Formaldehydwerten, aber vor allen den ökologischen Nachteilen von PUR Produkten (Isocyanate…)
Im ausgehärteten Zustand meist(!) sehr emissionsarm (oft beworben als "formaldehydfreie Verleimung").
Eine gesundheitliche Bewertung ist aber in beiden Fällen nur dann seriös, wenn umfassende, glaubwürdige Prüfberichte vorliegen.
Entscheidend dafür sind aber auch die (LINK:) natürlichen Emissionen der jeweiligen Holzart, abhängig auch von Alter und Feuchte- Gehalt des Holzes..
Daneben werden neuerdings auch - laut Herstelleraussage „emissionsarme“ –
1.7 MU Leime
„Melaminleim ohne freien Formaldehyd“
eingesetzt, ein angeblich VOC armes Melaminleimsystem – mit angeblich nur 11 µg/m³ Formaldehyd (Werbeaussage), aber keinen Angaben zu VOC Werten und anderen möglicherweisen sensibilisierenden Inhaltsstoffen.
Glaubwürdige Produktberichte (akkreditiertes Institut, kompletter Prüfumfang, kontrollierte Probenahme) wurden uns leider – ebenso wie bei OSB Platten - bis heute noch von keinem Plattenhersteller vorgelegt; der Kleberhersteller Akzo Nobel verweigert uns grundsätzlich Emissionsprüfberichte.
Der Härter enthält relativ hohe Anteile „Ameisensäure“, (10 bis 25 % laut Sicherheitsdatenblatt!)
wie stark diese beim fertigen Produkt noch feststellbar ist, ließe sich korrekt nicht durch eine normale TVOC Kammeruntersuchung, sondern durch eine entsprechende Analytik nachweisen:
Die Richtlinie VDI DIN 4301 Blatt 7 beschreibt die Probenahme und Analytik von Carbonsäuren (C1-C8) in der Innenraumluft und in Materialproben.(Einleitung zur VDI-DIN 4301, Blatt 7; 2018-10)
Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt zum Härter:
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H331 Giftig bei Einatmen
Gesundheitliche Bewertung dieser Systeme:
Da sich die Kleber je nach Hersteller stark unterscheiden – daneben unterschiedliche Hölzer sehr unterschiedliche Eigenemissionen besitzen, abhängig auch von Holzfeuchte und Alter der Platten, machen wir generell keine allgemeine gesundheitliche „Bewertung“, sondern erstellen solche erst nach Vorlage bzw. Prüfung umfassender und glaubwürdiger Prüfberichte.
Entscheidend für ein möglichst emissionsarmes "Ergebnis" ist aber vor allem auch eine fachgerechte Verarbeitung – auch die besten Kleber und Oberflächenbeschichtungen können bei falscher Verarbeitung zu langfristigen Raumbelastungen führen.
Eine grundsätzliche Frage stellt sich für uns nach der "Begründung" von Formaldehydwerten bei "formaldehydfrei verleimten" Holzwerkstoffen, da sich unsere Informationen zum "verbleibenden natürlichen Formaldehydgehalt bei Konzentrationen im ppb (parts per Billion) bewegen, viele "formaldehydfrei verleimten Produkte" aber dennoch Formaldehydgehalter bis zu 0,02 bis 0,04 ppm (parts per million) bewegen. Siehe dazu "natürliches" Formaldehyd im Holz.
Weitere Infos - Formaldehyd aus Klebstoffen
PVAC (Polyvinylacetat)- Weißleime – harmlose Bastel- Leime?
Zumindest "irritierend" sind die Herstelleraussagen bezüglich der Unbedenklichkeit diverser Weißleime, die sehr gerne auch von Kindern zum "Basteln" mit Holz verwendet werden.
Beispiel "Holz- und Bastelleim"
Während beispielsweise im technischen Merkblatt eines solchen Weißleimes die Aussage zu finden ist:
"Schutzmaßnahmen: nicht erforderlich",
finden sich im Sicherheitsdatenblatt – Abschnitt 16 - völlig konträre Angaben:
H301 Giftig bei Verschlucken.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Angaben in Sicherheitsdatenblättern allgemein stellen für EGGBI Beratungen zwar nicht das einzige entscheidende Kriterium dar, da sich deren Informationen vor allem an den Verarbeiter richten für die Tätigkeit mit den Produkten.
Oftmals sind hier aufgeführte deklarationspflichtige Inhaltsstoffe gar nicht mehr relevant für den späteren Raumnutzer, da sie kurzfristig ausemittieren oder abreagieren und später die Raumluft nachweisbar nicht mehr belasten.
Entscheidend für Empfehlungen für den sensitiven Verbraucher sind daher umfassende, und vor allem glaubwürdige Emissionsprüfberichte – ihn interessiert, mit welchen Emissionen er in der Nutzungsphase der Räume zu rechnen hat; bedauerlicherweise werden uns solche Emissionsprüfberichte von den meisten Herstellern dieser Produktgruppen verweigert.
Viele Klebstoffhersteller werben mit entsprechenden Gütezeichen, (Beispiel GEV) deren Vergabestellen ihnen aber sogar dezidiert die Weitergabe der Prüfberichte verbieten,
und deren "Zertifikate in vielen Fällen eine gesundheitsbezogene Bewertung der Produkte keineswegs ermöglichen.
Siehe dazu
· Bewertungen von über 100 Gütezeichen und "Kennzeichnungen" für Baustoffe, Gebäude und "Produkte für das Wohnumfeld" für Verbraucher mit erhöhten Anforderungen an die „Wohngesundheit“
Anforderungen an Prüfberichte für eine umfassende "gesundheitliche Bewertung" von Holzwerkstoffen
Wiederholt erhalten wir an Stelle von umfassenden Emissions- Prüfberichten diverse Unterlagen ohne ausreichender Aussagekraft;
- Muster werden vom Hersteller selbst ausgewählt und eingesandt (Aussage eines Vertriebsleiters eines OSB Herstellers: "Eine Entnahme einer Probe aus laufender Produktion durch einen "Externen Probenehmer" wäre für die Firma ablauftechnisch unzumutbar.)
Gütezeichen wie natureplus, eco-Institut-Label praktizieren dies seit mehr als 15 Jahren erfolgreich, um die Einsendung "abgelagerter, weitgehend aus- emittierter" Ware für Messungen mit dadurch unrealistischen Mess- Werten zu verhindern.
- Es werden nur Teilprüfungen bei renommierten Instituten beauftragt (nur Formaldehyd; nur PCP/Lindan/Schwermetalle etc.) um mit dem "Namen" dieser Institute dann den Eindruck einer umfassenden Schadstoffprüfung zu erwecken.
- Prüfumfang und Analytik entsprechen nicht dem aktuellen Stand
- Vor allem erhalten wir meist nur diverse Zertifikate von Gütezeichen, die oft nur eine beschränkte, oft aber auch gar keine Aussagekraft für gesundheitliche Bewertungen besitzen.
Grundvoraussetzung für eine seriöse Bewertung:
- externe Probenahme (Probenahme durch Institut oder einem vom Institut Beauftragten, z.B. örtlicher Notar)
- umfassender Prüfauftrag (Beispiel)
- zeitgemäße Analytik (unter anderem auch bezüglich Essig- und Ameisensäure) und Bewertung (Neue Normen und Bewertungsweisen 2018)
- genaue Angabe Fertigungsort des Produktes und Produktbezeichnung im Prüfbericht, die mit der Handelsbezeichnung des Produktes übereinstimmt, andernfalls bestätigte Konformitätsbestätigung!
- Prüfung durch dafür akkreditierte Institute
Pellets" – ein staatlich geförderter "ökologischer und gesunder" Alternativbrennstoff?
Beunruhigend aus "gesundheitlicher Sicht" sind Informationen, dass zumindest ausländische Pellet- Hersteller auch Restholz aus der Holzwerkstoffindustrie mit teilweise bezüglich Brandverhalten kritischer Verklebungen zur Pellet- Herstellung einsetzen sollen - in normalen "Hausheizungen" somit unter anderem bedenkliche Isocyanatbelastungen, halogenhaltigen Rückständen entstehen können.
Wir haben den Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) und zahlreiche Hersteller um eine entsprechende Stellungnahme gebeten, ob und wodurch der Verbraucher abgesichert wird, nicht als "Entsorger" von kritischen Abfällen missbraucht zu werden.
Der DEPV teilte uns unmittelbar nach unserer Anfrage mit, dass von einem solchen Einsatz in Deutschland angesichts "strenger Norm- unterstützter Qualitätsansprüche" nicht auszugehen ist - entsprechende gesicherte Informationen auch zu entsprechenden Reaktionen des Verbandes führen würden; wir werden uns zugesicherte weitere Informationen dazu sorgfältig prüfen.
Auf jeden Fall sollten Verbraucher auf entsprechende Kennzeichnungen, Herkunftsangaben achten und deren Aussagekraft hinterfragen. Entsprechende "Schadstoffuntersuchungen, Nachweise sind bedauerlicherweise nicht vorgeschrieben", der Gesetzgeber verlässt sich auf die Einhaltung entsprechender Normen, welche die Verwendung belasteter Althölzer verbietet.
Unzweifelhaft kann es aber zu massiven Geruchsbelastungen kommen, vor allem wenn Pellets in großen Mengen eingelagert werden – entsprechende Belastungen mit Terpenen, Essigsäuren und Aldehyden - abhängig von den verwendeten Holzarten, deren Herkunft, Trocknungs- Grad und Produktionsweise können für sensitive Hausbewohner zu Unverträglichkeiten führen, bei entsprechenden Konzentrationen aber auch für gesunde ein massives Problem bringen.
Infos dazu:
"EGGBI- Holzheizungen" (Kapitel 4 "staatliche Förderung für Alternativbrennstoff Pellets?")
Unabhängig davon wird inzwischen auch seitens des Umweltbundesamtes die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit von Pelletheizungen (auch ohne "eventuellen" Belastungen aus Recyclinganteilen) in Frage gestellt!
Siehe dazu
"alternativer Energieträger Holz?"
"schlechte Klima-Bilanz für Holzpellets" (BR24, 2019)
Es handelt sich hier um die Wiedergabe von uns zur Verfügung gestellten Informationen – Korrekturwünsche werden nach Möglichkeit umgehend berücksichtigt, für die Meldung von sachlichen Fehlern und nicht funktionierender Links sind wir dankbar.
Disclaimer und Datenschutz-Hinweis