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Fliesen - erhöhte Radioaktivität und Schadstoffe auch bei Markenfliesen?
Sind auch Markenprodukte betroffen? Hersteller zeigen sich "informationsscheu".
Allgemeine Aussagen und Informationen
Antworten auf meine Anfragen an Institute und Hersteller
Falschaussagen von Fliesenhändlern/Herstellern
Naturstein, deren Verarbeitungs- Pflege- und Reinigungsmittel
Rechtliche Fragen, Referenzwerte
Grundsätzlich empfiehle ich vor allem für MCS- Erkrankte den Einsatz von Fliesen,
da aus (nicht oberflächenbehandelten) Fliesen selbst erfahrungsgemäß kaum "Emissionen" zu erwarten sind - vorbehaltlich
- ausreichender Emissionsprüfberichte und einer individuellen Verträglichkeitsprüfung der benötigten Zusatzstoffe wie Fliesenkleber, Grundierungen, Ausgleichsmassen, Silikone....
- verlässlicher Produktionsländer (europäische Markenfliesen) bei denen der Einsatz schwermetallhaltiger Glasuren ausgeschlossen werden kann. Leider vertreiben auch Markenhersteller teilweise Produkte aus weniger kontrollierten Herstellungsländern, eine entsprechende Nachfrage nach Herkunfstzertifikaten ist daher immer empfohlen.
Für Naturstein gilt grundsätzlich ebenso meine sehr positive Einschätzung des Emissionsverjhaltens - es fehlen mir jedoch nach wie vor "empfehlenswerte" Produkte für Imprägnierung, Oberflächenpflege, soferne solche Produkte benötigt werden.
Antibakterielle Ausstattung
Zunehmend bewerben immer mehr Bauprodukte- Hersteller (inzwischen auch Fliesenhersteller) "antibakterielle Eigenschaften ihrer Produkte".
Unabhängig von der grundsätzlichen Frage, ob es sinnvoll ist, im häuslichen Umfeld Produkte antibakteriell auszurüsten - verschwiegen werden in der Regel die Stoffe, die eingesetzt werden, und die teilweise durchaus auch für den Menschen gesundheitliche Schäden verursachen können. So wird vielfach mit "Silber" geworben.
Siehe dazu "Nanosilber- der Glanz täuscht"
Mehr Infos zu "antibakterieller Ausrüstung"
Siehe dazu aber auch Kapitel Fliesen, Natursteine in der Zusammenfassung Schadstoffe aus Bodenbelägen
Kennzeichnung der Radioaktivität durch Hersteller
bedauerlicherweise konnten sich selbst jene Hersteller, die Ihre Produkte bereits messen lassen, nicht auf eine einheitliche Kennzeichnung einigen - für den Verbraucher ist es daher oft kaum möglich, bei Angabe "unterschiedlicher" Wertangaben
eine zumindest vergleichende Wertung vorzunehmen.
Eine optimale Vergleichsmöglichkeit böte der Aktivitätsindex, (Referenzwert = 1),der aber nicht von allen Herstellern angegeben wird.
Mit allgemeinen Messwerten den Index an Hand dieser Formel selbst zu berechnen, ist für den Verbraucher sicher kaum durchführbar.
Grundsätzlich hatte ich bisher keinen Fall erhöhter Radioaktivität in Räumen auf Grund von Fliesen - wesentlich kritischer ist in diesem Zusammenhang die Belastung vieler Häuser mit "Radon" -unter anderem zweithäufigste Ursache für Lundenkrebs nach Ursache Nr. 1 Nikotingemuß)
Allgemeine Informationen und Aussagen
Hinweis:
Die Kompetenz von EGGBI bezieht sich vor allem auf "Emissionen aus Bauprodukten und auf emissionsminimiertes Bauen" - sowie auf Themen zur Vermeidung von Umwelterkrankungen durch Belastungen im Gebäude.
Für Fragen zu Radioaktivität, Radon, Belastung durch elektrische Felder, Schall verweise ich (bei Angabe der Postleitzahl) nach Möglichkeit(!) auf entsprechende "Spezialisten".
Ich führe auch selbst keine Messungen durch, erstelle keine Gutachten, sondern biete nur Informationssammlungen und Empfehlungen.
Das Thema Radioaktivität in Baustoffen - vor allem auch in Fliesen beschäftigt schon immer besonders Baubiologen und "gesundheitsbewußte" Bauherren.
Strittig ist nach wie vor die Bewertung von Messergebnissen - ein Balanceakt zwischen (für Medien interessante) Panikmache durch "übertriebene Bewertung" der allgegenwärtigen, natürlichen Radioaktivität und der Warnung vor tatsächlich auch gesundheitsrelevanten "erhöhten" Werten.
EGGBI sucht dabei noch immer einen Mittelweg zwischen präventiver Vorsorge und wissenschaftlich abgesicherter Einstufung von Messergebnissen - ohne zusätzlicher "Verunsicherung" sensitiver Bauherren.
Aktuelle Materialprüfungen bei gängigen Produkten namhafter Fliesen-Hersteller ergaben im Mai/Juni 2012 in der Mehrzahl Radioaktivitätswerte oberhalb der Bewertungszahl ACI 1. (Activity Concentration Index).
Unsere Bitte um Stellungnahmen zur Problematik insgesamt auch an einige deutsche Markenhersteller blieben bisher grösstenteils (positive Ausnahme bisher: Agrob Buchtal, siehe unten) unbeantwortet.
Zitat aus unserer Zusammenfassung dieser Produktprüfungen: (wir baten dazu neben dem Bundesamt für Strahlenschutz Institute, Händler und Hersteller um Kommentierung:)
"Von 9 – aus normalem Baumarktsortiment ausgewählten Fliesen (Produktbezeichnung in den Prüfzeugnissen beigefügt):
5 von 9 Produkten wiesen einen ACI von über 1 (und damit bei Einhaltung von "Vorsorgewerten" anerkannter Institutionen für uns nicht „einsetzbar“) auf, bis auf ein Produkt übertrafen alle aber auch den vom IBR empfohlenen Wert für Gebäude mit erhöhten Anforderungen an die Wohngesundheit von 0,75 ebenso wie den vom Umweltinstitut München empfohlenen Wert von 0,5.
Vielfach Kommunizierte Grenz/ Richtwerte:
(Quelle IBR Tabelle: Seite 11 und Umweltinstitut München )
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Nicht berücksichtigt wird bei der Fliesenbewertung dabei offensichtlich allerdings der Hinweis auf Seite 8 bei der RP 112 =
einer Zusammenfassung europäischer Empfehlungen, die insgesamt selbst von Prüfinstituten immer wieder - mit dem dort angegebenen allgemeinen Grenzwert: ACI <1 zitiert wird. (Wie z.B. in obiger Tabelle - aber auch in den aktuellen Prüfberichten!)
"Unterscheidung zwischen „Wandbildnern“ (Massenprodukt; z.B. Wand mit 20 cm Dicke)
und „Oberflächenmaterial“ (z.B. Fliese mit 1-2 cm Stärke)
welchen letzteren in dieser europäischen Empfehlung unterschiedliche Indexwerte zugestanden werden.
Hier hat die RP 112 für die ausdrücklich erwähnten Fliesen einen tolerablen Indexwerte von <2 (<6) (!) statt <1 bei den Wandbildnern angesetzt - bei dessen Einhaltung von einer maximalen äußeren Strahlenexposition von 1 Millisievert pro Jahr (mSv/a) für die Bewohner ausgegangen werden kann.
So sieht es auch das österreichische Ökologie Institut - und erklärt damit trotz teilweise sehr hoher Werte und damit beträchtlichen Normenüberschreitungen bei Fliesen und Klinker laut errechneten ÖNORM Werten (ÖNORM 5200) wegen der geringen Dicke diese als "unbedenklich"."Radioaktivität von Baustoffen".
Anders sehen dies aber offensichtlich manche Prüfinstitute mit "kritischeren" Vorsorgewerten:
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Ausschreibungstext Baubook Österreich:
"Grenzwert für die Strahlenexposition für folgende Baustoffe:
- Gipsfaserplatten, Gipskartonplatten, Gipsspanplatten, Gipsdielen
- Mineralische Bodenbeläge
- Bauprodukte, die mineralische Sekundärrohstoffen aus industriellen Prozessen enthalten (z.B. Flugasche)
Die Strahlenexposition durch natürliche Radionukleide in Baustoffen, die zur innenseitigen Verlegung vorgesehen sind, darf einen Summenwert nach ÖNORM 5200 von 1 nicht überschreiten."
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Aussage in einem mir vorliegenden Fliesen(!)-Prüfbericht des Münchner Umweltinstituts:
„Ergibt sich ein ACI = 1 bzw. >1, dann kann die Verwendung eines Baustoffes in größeren Mengen nicht empfohlen werden. Das Umweltinstitut München empfiehlt die Verwendung von Baustoffen mit einem Summenwert möglichst kleiner gleich o,5, wenn große Mengen davon verbaut werden."
Auch hier habe ich um Stellungnahmen/ Begründungen für diese kritischeren Vorsorgewerte gebeten.
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Erschwert wird eine "gesundheitliche Einschätzung" durch die sehr unterschiedlichen Prüfmethoden - und damit kaum vergleichbaren Bewertungen der unterschiedlichen Institutionen.
Beispiel: Gemeinsame Kampagne der Kantonalen Laboratorien Basel-Stadt (Schwerpunktslabor) und Basel-Landschaft: Radioaktivität in Wandfliesen
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weitere Zitate:
"Deutsche Hersteller verwenden bereits seit Jahrzehnten keine Glasuren oder Farbkörper, denen Uranverbindungen zugesetzt werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, bei Produkten unbekannter Herkunft eine entsprechende Bestätigung zu verlangen. http://www.schadstoffberatung.de/fliesen.htm
Offensichtlich vertreiben aber doch auch zahlreiche deutsche Hersteller/Händler ebenfalls importierte Produkte, die dann zu solchen Empfehlungswert- Überschreitungen führen.
"Ein Problem ist die Glasur bei Fliesen, die mitunter radioaktive Stoffe enthalten kann. Zur Farbgebung (rot, gelb, braun) werden uranhaltige Pigmente verwendet, wobei 2 mg Uran pro cm² erlaubt sind."
http://www.umweltinstitut.org/fragen-und-antworten/radioaktivitaet.html
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Hinsichtlich der Frage, ob ein bestimmtes Material aus strahlenbiologischer Sicht als Baumaterial eingesetzt werden sollte oder nicht, wird vielfach empfohlen, nur solche Baustoffe zu verwenden, deren sogenannte Bewertungszahl B kleiner als 1 ist. Diese Bewertungszahl B wird wie folgt berechnet:
B = R/370 + T/259 + K/4810
Dabei ist für K die Aktivität von K-40, für R die Aktivität von Ra-226 und für T die Aktivität von Th-232 im betreffenden Baustoff in Becquerel pro Kilogramm (Bq/kg) einzusetzen; die Einheit Bq/kg ist jeweils wegzulassen. (Baubiologie Regional, 2020)
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EGGBI befragte für eine Publikation zwischenzeitlich eine Reihe von Händlern und Fliesenherstellern/ Importeuren und Institutionen - das Bundesamt für Strahlenschutz verweist in einer mündlichen Stellungnahme dabei vor allem ebenfalls auf die RP 112, die für Fliesen eine wesentlich höhere Bewertungszahl akzeptiert und sieht daher in den aktuellen Prüfzeugnissen keine wesentlich überhöhte Belastung.
Empfehlungen beim Fliesenkauf
- Herkunftsland
Lassen Sie sich vom Händler nachweisen, dass die Produktion in Ländern stattfand, in denen Schwermetalle in der Lasur und überhöhte Radioaktivität nicht zu erwarten sind - z.B. Mitteleuropa, Italien, Spanien
und es sich nicht um Importware möglicherweise aus asiatischen oder osteuropäischen Ländern handelt; aus diesen Ländern waren bisher für mich bisher grundsätzlich keine entsprechenden Nachweise erhältlich.
Auch namhafte Fliesenhersteller vertreiben sehr oft entsprechende "Importware" - geben Sie sich daher nicht mit "Aussagen" von Baustoffverkäufern zufrieden.
- Prüfberichte bezüglich Radioaktivität
fordern Sie vom Händler bzw. seinem Vorlieferanten einen Nachweis- Prüfbericht bzgl. Radioaktivität für die ausgewählte Ware. Gerne bewerte ich für Sie entsprechende "Nachweise" auf Glaubwürdigkeit.
Vergewissern Sie sich auch bezüglich Schwermetalle, Blei, Cadmium (Nachweise, Prüfberichte). Leider gibt es dazu sehr wenig Infomaterial - das BfR warnt vor Schwermetallen in Keramik-Geschirr. Die Bremer Umweltberatung gibt Empfehlungen zum Thema Radioaktivität und Schwermetalle in Fliesen.
"In Verruf geraten sind ältere Fliesen infolge der Beimischung urandioxidhaltiger Pigmente in der Glasur (vor allem in roten Fliesen). Bei bestehenden Zweifeln über das Alter oder die Herkunft der Produkte sollte eine Probe des ausgewählten Materials vor dem Verlegen auf ihre Radioaktivität hin untersucht werden." (ARGUK)
Messung selbst veranlassen
da die meisten Lieferanten solche Nachweise verweigern, benenne ich Ihnen im Zweifelsfall gerne Stellen, die glaubwürdig entsprechende Prüfungen durchführen und Ihnen absolute Sicherheit für das ausgewählte Produkt vermitteln können - für Radioaktivität beispielsweise Umweltinstitut München e.V. sowie mehrere Institute der AGÖF
Grundsätzlich fordere ich Verbraucher auf, wesentlich intensiver beim Einkauf glaubwürdige Nachweise der gesundheitlichen Unbedenklichkeit (werden gerne von mir "bewertet") zu fordern; nur so können die Hersteller "gezwungen" werden, hier ihre Kommunikationspolitik maßgeblich zu ändern.
- Unglasierte Fliesen
benötigen eine keramische Versiegelung - mir war es bisher nicht möglich, entsprechende Informationen zur Zusammensetzung und vor allem zum Emissionsverhalten der dabei vewendeten Versiegelungsmittel zu erhalten. Eine entsprechende Bewertung - und damit auch Empfehlung - ist mir daher derzeit nicht möglich. Siehe auch "mögliche Schadstoffbelastungen aus Bodenbelägen". (Kapitel 12 - Fliesen)
- zusätzlich beworbene Eigenschaften
zunehmend beginnen Hersteller mit besonderen "Eigenschaften" ihrer Produkte zu werben -
Begriffe wie "antibakteriell", "schadstoffabbauend", versprechen zusätzliche "gesundheitsrelevante" Eigenschaften.
Hinterfragen Sie in diesen Fällen die Stoffe, die zu diesen "Eigenschaften" führen - auch wenn beispielsweise Titandioxid in der Beschichtung Schadstoffe abbauen sollte und "fest gebunden" sein sollte -
bei Bodenbelägen ist ein gewisser Abrieb anzunehmen - damit könnten auch Nanopartikel in den Hausstaub abgelagret werden - siehe dazu auch "Vorbehalte zu Titandioxid".
Beschränken Sie sich nicht auf Herstelleraussagen , sondern fordern Sie entsprechende glaubwürdige Nachweise. Kostenlose Bewertung von Prüfberichten (Punkt 1 bis 3!)
Antworten auf meine Umfragen an Institute und Hersteller
Eine sehr kompetente Beantwortung meiner Frage erhielt ich (wie stets!) vom
Umweltinstitut München:
"Für das Umweltinstitut München steht das Gebot der Strahlenminimierung im Vordergrund.
Für den erwähnten Kunden haben wir insgesamt 10 Fliesen getestet, wobei bei 5 Proben der Richtwert überschritten (I > 1) und bei 5 Proben unterschritten wurde. Der Kunde wählte schließlich eine Fliese mit dem Summenwert von 0,03.
Die Einschränkung, „wenn es in großen Mengen verbaut wird“ ist ein gut anwendbares Korrektiv. Gerade Fliesen werden nicht unbedingt großflächig verbaut oder in Räumen verbaut, in denen man sich relativ kurz aufhält. Aufenthaltszeiten von 7000 Stunden/a, wie sie die RP 112 vorgibt, werden nicht annähernd erreicht. Dies wird bei der Beratung unserer Kunden berücksichtigt. Der fragliche Kunde, für den wir 10 Fliesen getestet haben, wollte allerdings sein Haus großflächig fliesen.
Im allgemein gehalteten Anhang "Künstliche und natürliche Radioaktivität", der einem Prüfbericht beiliegt, empfehlen wir für die Verwendung von Baustoffen ganz allgemein einen Summenwert von < 0,5, der auch von vielen Baustoffen problemlos erreicht werden kann.
Es gibt unter den Baustoffen aber auch solche, die generell ein relativ hohes Radioaktivitätspotenzial aufweisen, wie z.B. Fliesen. Gemäß Dokumentation unserer langjährigen Messungen liegen 80 % der gemessenen Fliesen unter dem Richtwert und nur 20 % darüber. Für sämtliche von uns durchgeführten Untersuchungen von Fliesen ergibt sich ein Mittelwert der Summenformel von 0,89 und ein Medianwert von 0,8. Für sämtliche Untersuchungen, die nicht zu einer Überschreitung des Richtwerts führten, ergibt sich immer noch ein Mittelwert von 0,67.
Auf dieses Problem werden unsere Kunden sowohl im Prüfbericht als auch bei der mündlichen Beratung hingewiesen. Dennoch ist es mitunter schwer, sehr kritische Kunden davon zu überzeugen, dass bei Fliesen ein höherer Radioaktivitätsgehalt akzeptiert werden muss.
Der Index nach RP 112 berücksichtigt bei Fliesen und anderen Wandbelägen nicht das darunter liegende Wandmaterial, auch nicht die Radon-Ausgasung in den Innenraum, die von zwei in der Summenformel berücksichtigten Radionukliden und deren Aktivität ausgeht. Allein der relativ dünne Wandbelag ist nicht befähigt, die vom Wandmaterial ausgehende direkte Gamma-Strahlung abzuschirmen, auch nicht den Radonaustritt zu verhindern (höchstens zu behindern). Korrekter wäre es, das gesamte Wandmaterial zu betrachten und bei einer hohen Aktivität, z.B. des verwendeten Ziegels, diese durch eine geringere Aktivität des Wandmaterials auszugleichen. Die maximale und zulässige Ausschöpfung des Richtwerts bei Wand und Wandbelag (Fliese) würde zu einer Strahlenbelastung von insgesamt 2 mSv/a führen statt der von der RP 112 geforderten 0,3 – 1 mSv/a.
Das Umweltinstitut lehnt eine Einzelbetrachtung von Wandbildnern und Wandbelägen ab, da eine differenzierte Betrachtung mit den Randbedingungen der RP 112 gegeben ist. Unterschiedliche Richtwerte (bis zum 6-fachen) führen eher zu Verwirrung statt zur Klärung." (August 2012)
Antwort kam bisher auch von der Firma Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG (AGROB BUCHTAL), weitere Lieferanten bemühen sich laut Eigenaussagen derzeit ebenfalls um umfassendere Informationen.
Die Firma Mosa, NL wirbt zwar mit Gesundheit und Nachhaltigkeit - verweigert mir aber seit Jahren (Juli 2015) jegliche Antwort auf meine Bitte um Informationen zur "gesundheitlichen Unbedenklichkeit". (Siehe dazu "Werbung mit Gesundheit")
Das Institut für Baubiologie Rosenheim (IBR) distanziert sich mit einem plausiblen Argument von einer Unterscheidung zwischen "massenbildenden Masseprodukten" und "oberflächenbildenden Werkstoffen"
Stellungahme Herr Hingmann (TH Mittelhessen) u.a. mit Bezug auf eine umfangreiche Untersuchung
Ich bedauere, dass es dem Verbraucher in der Regel nicht möglich ist, beim Fliesenkauf glaubwürdige Nachweise zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit ausgewählter Sortimente zu erhalten!
Falschaussagen von Fliesenhändlern/ Herstellern
Kritische Verbraucher werden oft aus Inkompetenz (oder bewußt?) mit völlig falschen Agumenten "beruhigt" - mehrfach wurde ich mit Herstellerauskünften an Verbraucher konfrontiert, in denen jegliches Risiko bezüglich Schadstoffen und Radioaktivität in Bauprodukten - speziell damit auch in Fliesen mit völlig abstrusen Argumenten abgestritten wird - unter anderem inzwischen mehrfach mit Bezugnahme auf "Reach" (würde Schadstofffreiheit bei allen Baustoffen garantieren(!)" und auch Radioaktivität ausschließen!?!)
Ich erhielt inzwischen auch eine Stellungnahme, in der ein Repräsentant eines namhaften Herstellers behauptete, noch nie von einem Aktivitätsindex gehört zu haben!
1) Keine Schadstoffe in Bauprodukten?
So behaupteten in der Vergangenheit Fliesen- Hersteller (abgesprochene Antworten?), die Frage nach Schadstoffen würde sich grundsätzlich erübrigen, da es für Baustoffe ja eine europäische Reachverordnung gäbe:
Dazu eine Stellungnahme:
Unabhängig davon, dass die Verfasser keinen Nachweis erbrachten, dass die Reach-Vorgaben mit ihren Produkten (da ja überflüssig?) eingehalten werden - wie Sie Kapitel 10.9 zu Reach in meiner Zusammenfassung zu Gütezeichen und Kennzeichnungen entnehmen können, zwei
zur "Präventivbewertung" von Reach:
"Das Vorsorgeprinzip ist aus Sicht des BfR noch nicht ausreichend im REACH-Prozess verankert und sollte für einen umfassenden Verbraucherschutz zukünftig Eingang finden." Textquelle (Seite 4)
Da REACH primär auf den Umweltschutz und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern angelegt ist, wird der allgemeine gesundheitliche Verbraucherschutz zu wenig berücksichtigt. Dieses Defizit mit Blick auf die Sicherheit aller Verbraucher muss behoben werden.(Seite 8)
Aus Sicht präventiven Gesundheitsschutzes für den Verbraucher ist Reach somit ohnedies nicht aussagefähig, unabhängig ob Fliesen und vor allem deren „Farben“ (egal ob eingebrannt oder digital aufgetragen) unter diese Verordnung fallen oder nicht.
Fragen der Radioaktivität werden von Reach zudem überhaupt nicht berührt - es geht hier ausschließlich um "chemische Schadstoffe!"
2) Keine Schadstoffe in den Glasuren mehr, da Glasuren inzwischen digital aufgebracht würden und "metallfrei" sind?
Noch längst werden nicht alle Glasuren von allen Herstellern "digital" aufgetragen - in den meisten Fällen werden sie nach wie vor eingebrannt:
Die digitale Glasiertechnologie ist noch relativ neu und wird nur beschränkt angewandt - gibt aber ohnedies auch keine Auskunft über die chemische Zusammensetzung der verwendeten Farben aus den Tintenstrahldruckern.
Metallfreie Farben: Dies bedeutet keineswegs schadstofffrei!
3) Strahlungsprüfungen sind dank der neuen Glasuren "überflüssig?"
Strahlenbelastungen in der Vergangenheit und auch noch in der Gegenwart kommen nicht grundsätzlich von der Glasur, sondern bei entsprechender Herkunft auch aus der Fliese selbst, sofern die Rohstoffe aus radioaktiv relevantem Ursprung stammen. Siehe dazu Kapitel gesetzliche Regelungen
4) Bei offener Kommunikation wären Falschaussagen überflüssig!
Was häufig vorgebrachte Befürchtungen bezüglich Schadstoffen und Radioaktivität von Fliesen betrifft -
grundsätzlich ist eine qualitativ hochwertige Fleise gerade auch für Chemikaliensensitive der optinale Bodenbelag!
5) "Kritische" Verarbeitungsmittel
Kritischer als die Fliese sind in der Regel zahlreiche Kleber, eventuelle Verspachtelungen, Grundierungen, die Fugenmasse, Abdichtungen der Randfuge, verwendete Zementschleierentferner (bei fachgerechter Fliesenverlegung völlig unnötig).
Für Chemikaliensensitive geht es hier bei der Produktauswahl keinesfalls um ökologische Aspekte - sondern ausschließlich um Fragen möglicher Emissionen der verarbeiteten Produkte! So können für MCS- Patienten auch ökologische Fliesenkleber auf Naturharzbasis - obwohl toxikologisch unbedenklich - "individuell" absolut unverträglich sein.
Warum wird der Verbraucher immer wieder für dumm verkauft? (Kommunikationspolitik mancher Hersteller)
Bei entsprechender Produktauswahl auch bezüglich der Verarbeitungsmittel ist ein Fliesenboden nach wie vor der meinerseits bevorzugte Bodenbelag gerade auch für Chemikaliensensitive!
Diesbezüglich gerne verwendete HInweise von Verkäufern dieser Produkte auf ein "Hersteller- initiiertes(!) (siehe dazu Vorstand der GEV) Gütezeichen" (EC1, EC1 plus) hat für diese Beratungszielgruppe allerdings keinerlei Aussagekraft, da - entsprechend den Interessen dieses Herstellerverbandes nur auf einen kleinen Teil möglicher Schadstoffe überhaupt "gesucht" wird - den Herstellern die "Weitergabe der eigentlichen Prüfberichte" laut Statuten sogar - völlig verbraucherfeindlich - "verboten ist".
Mehr Infos zu diesem "Gütezeichen" - zu Zertifikaten und Gütezeichen allgemein.
Bedauerlicherweise musste ich bei Gastvorlesungen, Architekten-, Verkäufer- und Handwerkerschulungen immer wieder feststellen, dass trotz ständiger Zunahme von Allergikern, Chemikaliensnesitiven Fragen der Wohngesundheit nach wie vor bei der Ausbildung von Planern, Händlern und Verarbeitern meist völlig ignoriert werden, Fachschulungen (und deren Finanzierung!) bevorzugt den diesbezüglich sehr "großzügigen" Herstellern überlassen werden!
Gesundheiltich bedingt kritische Kunden werden daher meist als "psychosomatisch krank" nicht ernst genommen.
(Angebot und Voraussetzungen für kostenlose Bewertung von Prüfberichten)
Bewertungsmethoden
Activity Concentration Index (Aktivitätsindex)
Zur Bewertung der Strahlenbelastung durch Baustoffe kann der Activity Concentration Index der EU (ACI < 1) herangezogen werden.
Er berechnet sich aus der Summe der gewichteten Aktivitäten von Kalium-40, Radium-226 und Thorium-232.
Die Wichtung berücksichtigt die relative Schädlichkeit für den Menschen.
Baustoffe mit einem Wert des europäischen ACI von über 1 sollten gemäß offiziellen Empfehlungen nicht in größeren Mengen verbaut werden. Dem Minimierungsgebot entsprechend empfiehlt das Umweltinstitut München die Verwendung von Baustoffen mit einem ACI-Wert von kleiner als 0,5, wenn große Mengen davon verbaut werden. Fragen und Antworten - Umweltinstitut München:
"Wie radioaktiv sind Baustoffe und Fliesen"
Manche Hersteller orientieren sich noch an der
Leningrader Summenformel:
Zur Bewertung von Baumaterialien unter dem Gesichtspunkt der Radioaktivität wird vielfach die Leningrader Summenformel herangezogen. Diese wurde 1970 von der nationalen Kommission für Strahlenschutz der UdSSR als Berechnungsformel für die maximal zulässige Radioaktivität von Baustoffen festgelegt.
Aus strahlenbiologischer Sicht sind vor allem die Isotope Kalium-40 (K-40), Radium-226 (Ra-226) und Thorium-232 (Th-232)von Bedeutung. Hinsichtlich der Frage, ob ein bestimmtes Material aus strahlenbiologischer Sicht als Baumaterial eingesetzt werden sollte oder nicht, wird vielfach empfohlen, nur solche Baustoffe zu verwenden, deren sogenannte Bewertungszahl B kleiner als 1 ist.
Diese Bewertungszahl B wird wie folgt berechnet:
B = R/370 + T/259 + K/4810
Dabei ist für K die Aktivität von K-40, für R die Aktivität von Ra-226 und für T die Aktivität von Th-232 im betreffenden Baustoff in Becquerel pro Kilogramm (Bq/kg) einzusetzen.
Unabhängig davon sollte bei der Auswahl von Baustoffen darauf geachtet werden, dass ihr Radioaktivitätsgehalt so niedrig wie möglich ist. Insbesondere sollten keine Materialien verwendet werden, deren Ra-226-Aktivität über 100 Bq/kg liegt.
Verwendete Maßeinheiten:
Das Becquerel Bq (früher Curie) ist das Maß der Aktivität. 1 Bq = 1 Zerfall pro Sekunde. Das Sievert Sv (früher Rem) ist das Maß für die biologische Wirkung (auch Äquivalenzdosis) der ionisierenden Strahlung. 1 Sv = 1 J/kg.
Baubiologen messen die Radioaktivität:
Die häufigste Messaufgabe ist die Gammastrahlung.
Mithilfe eines Gammaspektrometers erfolgt die Nuklidanalyse direkt vor Ort. Bei der Sanierung ist zu ermitteln, wieviel Abstand von der Strahlungsquelle einzuhalten ist, ob eine Abschirmung möglich ist oder ob das Baumaterial entfernt werden muss.
RADIOAKTIVITÄT (Gammastrahlung, Radon)
Dosisleistungserhöhung in Prozent % < 50 50 - 70 70 - 100 > 100
Werte bezogen auf die lokale Umgebungsstrahlung, mindestens jedoch auf 0,8 mSv/a bzw. 100 nSv/h (Durchschnitt in Deutschland), bei deutlich höherer Umgebungsstrahlung gilt eine geringere prozentuale Dosisleistungserhöhung.
Strahlenschutzverordnung:
Bevölkerung 1 mSv/a zusätzliche Belastung, Arbeitsplatz 20 mSv/a;
BGA: Bevölkerung 1,67 mSv/a;
BRD im Schnitt: < 0,6 mSv/a (< 70 nSv/h)
Norddeutschland, > 1,4 mSv/a (> 165 nSv/h)
Weitere Hinweise:
Radonbelastungen aus Baustoffen
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Grundsätzlich:
Ich freue mich über jegliche Kommentare, Korrekturen zu Aussagen in meinen Diskussionsbeiträgen, die natürlich keinerlei Anspruch auf "Fehlerfreiheit" erheben, sondern eine Zusammenfassung derzeit EGGBI - vorliegender Informationen darstellen.
Angesichts der besonders gesundheits-sensitiven EGGBI Arbeitsausrichtung (vor allem Beratung von Allergikern und MCS- Betroffenen) sind viele dieser Beiträge - stets mit der Priorität der Prävention im Sinne der diesbezüglich Betroffenen bei wissenschaftlich derzeit noch strittigen Themen auch nur aus der Sicht dieser "Prävention" zu bewerten.
Vor allem Hersteller lade ich herzlich ein, mir entsprechende positive Informationen zu Ihren Produkten und auch "wohngesunde" Materialien grundsätzlich zu präsentieren, sofern entsprechende glaubwürdige Nachweise der besonderen "Verträglichkeit" vorliegen. (Zusendungen bitte nur in digitaler Form, keine Prospekte, Zeugnisse mit der Post zusenden; mich interessieren auch weniger Gütezeichen, Zertifikate sondern vielmehr die eigentlichen Prüf-/Messberichte, die zur Verleihung von solchen Zeichen geführt haben).
Gesetzliche Regelungen, Referenzwert
Gesetzlichen Regelungen:
Bundesgesetzblatt 3.7.2017
"Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung"
Kapitel 3
Schutz vor Radioaktivität aus Bauprodukten
§ 133 Referenzwert
§ 134 Bestimmung der spezifischen Aktivität
§ 135 Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
Siehe dazu Bestimmung zum
§ 133 Referenzwert
Der Referenzwert für die effektive Dosis aus äußerer Exposition von Einzelpersonenen durch Gammastrahlung aus Bauprodukten beträgt zusätzlich zur effektiven Dosis aus äußerer Exposition im Freien 1 Millisievert im Kalenderjahr.
Siehe dazu BundesBauBlatt
Zitat: "Natursteine und Fliesen sind als Baustoffe beliebt, jedoch nicht immer unproblematisch, denn sie können von Natur aus radioaktiv sein und in Gebäuden signifikante Strahlenexpositionen auslösen.“
Green building- Gerichtshofes 2019:
Zitat: "Ab 2019 müssen Hersteller und Inverkehrbringer nachweisen, dass von Naturwerksteinen oder Fliesen keine unzulässige Strahlenbelastung ausgeht."
Infos zu Radon in Gebäuden, Referenzwerten international
Naturstein + Verarbeitung und Pflege
Auch aus Naturstein sind grundsätzlich kaum "chemische" Emissionen zu erwarten.
Natürliche Radioaktivität ist allerdings bei vielen Produkten (je nach Gesteinsart, Herkunfstland/ Region sehr unterschiedlich - daher sind auch hier "allgemeine" Aussagen nicht relevant ) vorhanden - ob und in welcher Intensität, muß der diesbezüglich "Interessierte" in der Regel selbst prüfen und "bewerten" lassen; produktbezogene Anbieter-Aussagen dazu werden kaum ohne Nachfrage offengelegt.
Ich besitze derzeit von keinen Anbietern von Natursteinen entsprechende Prüfberichte konkret zu deren Produkten bezüglich der Radioaktivität.
Verarbeitungsmittel, Kleber, Imprägnierungen, Pflegemittel, Reiniger für Naturstein
Wesentlich kleiner als bei Fliesen ist hier aber die Auswahl umfassend schadstoffgeprüfter Kleber und Verarbeitungsmittel - die meisten Hersteller berufen sich in der Werbung auf "Gütezeichen" ihrer eigenen Industrieverbände, für die aber eine Weitergabe der eigentlichen Prüfberichte von diesen Verbänden- vollkommen verbraucherfeindlich und nicht begründbar - definitiv verboten(!?!) ist.
"Soweit nicht anders gesetzlich vorgeschrieben, ist ordentlichen Mitgliedern die Weitergabe von Prüfzeugnissen oder Prüfergebnissen aus Emissionsprüfungen zu werblichen oder verkaufsfördernden Zwecken nicht gestattet." Zeichensatzung §6 (8) 18.01.2016
Vor allem beinhaltet der dafür erforderliche Prüfkatalog keineswegs alle Kriterien für wirklich schadstoffarme Bauprodukte (Prüfungen beschränken sich vor allem auf VOCs- (und hier nicht alle! Ausnahme z.B. nicht bewertet wird Essigsäure) aber beispielsweise keine Prüfungen auf Weichmacher, Flammschutzmittel...; hier gibt sich die Labelvergabestelle laut den uns vorliegenden Vergabekriterien mit Erklärungen der Hersteller zufrieden) siehe dazu auch GEV- EC.
Auch der erlaubte Anteil von Formaldehyd an den "erlaubten" Emissionen von 50 µg/m³ entspricht nicht meinen diesbezüglichen Kriterien.
Besonders kritisch sehe ichr allerdings die "Eigenverantwortlichkeit" der Hersteller bezüglich der Einstufung.
"4.1 Eigenverantwortlichkeit der Hersteller
Die Ermittlung, ob und welche der vorstehenden Anforderungen ein Produkt erfüllt, erfolgt eigenverantwortlich durch den Hersteller. Dies betrifft insbesondere auch Rezepturänderungen, die zu Neu-Einstufungen der Produkte führen können." (Siehe Kriterien 2015)
Viele Natursteine benötigen zudem zusätzlich entsprechende Imprägnierungen, Pflegeöle, dazu entsprechende Reiniger:
Bisher war kein Hersteller solcher Produkte bereit, mir entsprechende aussagefähige Schadstoff-Prüfberichte vorzulegen. Aus diesem Grund kann ich für solche Produkte bis heute für Allergiker, Umwelterkrankte, Chemikaliensensitive, Familien mit erhöhten Gesundheitsansprüchen grundsätzlich derzeit keine Empfehlungen aussprechen und muss bei von mir betreuten Projekten diese Produkte mangels ausreichender Informationen grundsätzlich ablehnen.
Gerne wäre ich bereit, nach Vorlage entsprechender Nachweise der Unbedenklichkeit auch solche Produkte in meine Produktvorschläge aufzunehmen. (Kostenfreie Listung in meiner Produktdatenbank).
Disclaimer und Datenschutz-Hinweis