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Formaldehyd - strengere "Richt- bzw. Grenzwerte"?
Umfangreiche Informationssammlung aus der EGGBI Schriftenreihe
EGGBI Publikation "Raumschadstoff Formaldehyd" (kostenloser Download)
Auf dieser Seite:
Allgemeine Aussagen zu Formaldehyd
Forderung nach neuen "Grenzwerten", "Richtwerten":
AKTUELL Produktprüfungen neu zu bewerten!
Aktuelle Richt- und Orientierungswerte für Innenraumluft
Richt- und "Grenz"- Werte für Baustoffe
Mögliche Formaldehyd- Quellen in Gebäuden
- AgBB und Formaldehyd
- Blauer Engel und andere Gütezeichen
- Humantoxische Bewertungen (Zitate)
- Kennzeichnung von Holzwerkstoffplatten nach Formaldehydgehalt
- E1- Kennzeichnung ignoriert NIK Wert und damit AgBB
- Diskussion zumThema "formaldehydfrei verklebt"
- Formaldehyd aus Klebstoffen
- Formaldehyd aus Lacken
- "Natürliches Formaldehyd"
siehe auch Formaldehyd in älteren Fertighäusern
Seit langem fordern internationale Institutionen wie z.B. natureplus strengere Grenzwerte für Formaldehyd - vor allem auch in Schulen und Kindergärten.
Siehe dazu natureplus Pressebericht 2006! sowie natureplus Newsletter März 2015
2006 stellten aber unter anderem das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission am Umweltbundesamt noch fest: unterhalb von 0,1 ppm (= 124 µg/m³) bestünde kein "nennenswertes"(!) Krebsrisiko.
Quelle: Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden (UBA, Umweltbundesamt, Seite 53)
Literaturquellen
Auch mit der Publikation eines "neuen" Bundesgesundheitsblattes im August 2016 als Ergebnis einer Literaturrecherche (kein eigenes Forschungsprojekt) im Auftrag des Umweltbundesamtes 2016 kam es zu keiner wesentlich gesetzlich relevanten "Verschärfung" der empfohlenen Richtwerte,
- offensichtlich statt bisher 124 µg/m³ (0,1 ppm) nunmehr ein Richtwert1 von 100 µg/m³,
obwohl auch hier unter anderem eine Studie erwähnt wird, bei der bei Formaldehydkonzentrationen über 60 µg/m³ bereits ein um 39% erhöhtes Risiko von Asthma festgestellt wurde. (Quelle: Rumchev KB, Spicket JT, Bulsara MK,Philips MR, Stick SM;2002:Domestic exposureto formaldehyde significantly increse the the rsik of asthma in young children.Eur Respir J 20:403-406)
In zwei Metaanalysen wurde ebenfalls festgestellt, dass pro 10 µg/m³ Zunahme Formaldehyd eine Erhöhung des Asthmarisikos um 3% bis 17 % (je nach Studienquellen) zu erwarten ist. (Seite 1034 - Bundesgesundheitsblatt- August 2016).
"Nach Auffassung des Ausschusses sollte eine Konzentration von 100 µg Formaldehyd/m³ Innenraumluft auch kurzzeitig, bezogen auf einen Messzeitraum von einer halben Stunde, nicht überschritten werden, da bei empfindlichen Personen oberhalb dieser Konzentration eine sensorische Reizwirkung auftreten könnte". (Seite 1044-UBA)
Weitere Literaturquellen finden sich unter Formaldehyd- gesundheitliche Auswirkungen
Diesen Wert dennoch als Interventionswert für Schulen festzulegen, in denen Kinder, aber auch Lehrer viele Stunden am Tag verbringen, erscheint uns nicht nachvollziehbar.
Siehe dazu auch "Glaubwürdigkeit gesetzlicher Grenzwerte"
Besonders beunruhigend ist die Tatsache, dass sich erhöhte Formaldehydwerte nicht nur in Fertighäusern älterer Generation - sondern immer wieder auch in Kitas und Schulen - selbst in Neubauten findet, und damit die Gesundheit der Kinder auf unverantwortliche Weise aufs Spiel gesetzt wird. (Siehe Presseberichte zu Belastungen in Schulen und Kitas)
Grundsätzlich in Frage zu stellen sind
spätestens seit der Einstufung von Formaldehyd als "krebserzeugend"
unter Berücksichtigung optimaler Präventionssorgfalt
zahlreiche Formaldehyd "Grenzwerte" diverser Gütezeichen.
Siehe dazu auch: Gütezeichen für Baustoffe aus "gesundheitlicher" Sicht
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Produktprüfberichte sind neu zu bewerten!
Forschungsergebnisse führen zu neuer "Produkt- Bewertung"
Eine neue Prüfnorm - die DIN EN 16516 beunruhigt derzeit Holzwerkstoffhersteller, da sich damit völlig neue Grundlagen zur Feststellung/ Kennzeichnung der Formaldehydemissionen ergeben.
Bisherige Messergebnisse (Formaldehydwerte) nach der EN 717-1 sind demnach künftig mit dem Faktor 2 zu multiplizieren - zahlreiche Produkte werden damit bisherige "Grenzwerte" beispielsweise für Gütezeichen aber auch die AgBB Werte nicht mehr einhalten.
"Um das der Chemikalien-Verbotsverordnung zugrunde liegende Schutzniveau unter den heutigen Gegebenheiten in Gebäuden einhalten zu können, ist die Einführung der DIN EN 16516 als neue Prüfnorm („Referenznorm“) für Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen unerlässlich. Prüfungen nach der bisherigen Referenznorm DIN EN 717-1 sollen weiterhin gleichberechtigt möglich sein. Ergebnisse von Messungen, die nach der EN 717-1 ermittelt wurden, sind mit dem Faktor 2,0 zu multiplizieren. Abgeleitete Verfahren wie z.B. das Gasanalyseverfahren sollen weiterhin möglich sein.
Diese Änderungen sollen in der vom BMU veröffentlichten „Bekanntmachung analytischer Verfahren für Probenahmen und Untersuchungen für die im Anhang der Chemikalien-Verbotsverordnung genannten Stoffe und Stoffgruppen“ Eingang finden. "Umweltbundesamt
Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt nach § 3 Absatz 4 Satz 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 20. Januar 2017 (BGBl. I S. 94; 2018 I S. 1389) die anliegende, von der Bund/LänderArbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit erarbeitete Liste analytischer Verfahren für die Probenahme und Untersuchung für die in Anlage 1 der ChemVerbotsV genannten Stoffe und Stoffgruppen bekannt, die wissenschaftlich anerkannten Prüfverfahren entsprechen. (Link)
Korrekte Kennzeichnung Formaldehydwerte in Prüfberichten seit 2019
Eine korrekte Darstellung der "angepassten Formaldehydkennzeichnung" finden wir in
veröffentlichten Prüfberichten des EPH Dresden
Hier wird aber auch ersichtlich, dass von einem Produkt, das mit dem bisher von vielen Gütezeichen (TOX Proof, Goldenes M für Möbel...angegebenen Grenzwert 60 µg/m³) akzeptierten Formaldehydwert von beispielsweise 50 µg/m³ werben konnte,
der NIK Wert (bezw. der EU LCI) Wert von 100 µg/m³ nach der neuen Bewertungsform bereits überschritten wird. (AGBB Bewertungsschema)
Von vielen Gütezeichen werden diese "neuen" Werte
Zitat Kriterien Blauer Engel DE UZ 76 (Bau und Möbelplatten - darauf berufen sich viele Möbelhersteller bei Grenzwertangaben von 60 bzw. 80 µg/m³):
Siehe dazu Fußnote 22, Seite 10
"Die angegebenen Werte für Formaldehyd beziehen sich auf Messungen nach dem CEN/TS 16516 (bzw. der nachfolgenden EN). Formaldehyd darf auch weiterhin nach der EN 717-1 gemessen werden. Wird nach der EN 717-1 gemessen ist ein Wert von 0,03 ppm einzuhalten. (in Anlehnung an das WKI- Rechenmodell für Formaldehyd)."
bedauerlicherweise weder in den Kriterien, Prüfberichten oder Zertifikaten angeführt.
Ebenso verwiesen nur wenige Hersteller "offensiv" auf die lange geplante "E05" Kennzeichnung. (Positivbeispiel Pfleiderer)
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Allgemeine Aussagen zu Formaldehyd
Formaldehyd
weitere Bezeichnungen:
Formalin
Oxomethan
Methanal
Ameisenaldehyd, Formylhydrat, Ameisensäurealdehyd, Methylaldehyd...
CAS: 50-00-0
Stoffgruppe 142600 Aldehyde
Gefahrenhinweise - H-Sätze:
H301+H311+H331: Giftig bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H335: Kann die Atemwege reizen.
H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H350: Kann Krebs erzeugen.
H370: Schädigt die Organe
Mögliche Quellen:
Holzprodukte, Holzwerkstoffe, Melaminharze, Farben, Lacke, Klebstoffe, Montageschäume,Tapeten, Dämmstoffe, Leder, Textilien, Teppiche, Tabakrauch, Desinfektionsmittel, Kosmetika; Reinigungs- und Pflegemittel, Konservierungsmittel, Gasherde...
Aktuelle Richt und Orientierungswerte für Innenraumluft und Bauprodukte
Formaldehyd in der Innenraumluft
(Quellen: Arguk, BNB, AGÖF; TÜV (Seite 10); S-Cert; Umweltbundesamt-UBA, LEED; VDB)
Besonders erwähnenswert dabei die BNB Werte "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" für Bundesgebäude! (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)·
· Kriterien - BNB Unterrichtsgebäude
Bei mehr als 100 µg/m³ Formaldehyd ist eine BNB- Gebäudezertifizierung nicht möglich!
· Anforderungen an die Innenraumlufthygiene Seite A 4 (TVOC und Formaldehyd)
· Anforderungen an Schulen allgemein
Dauer der täglichen Belastung ein Bewertungsfaktor?
Zahlreiche Gesundheitsämter ignorieren aber bei ihren "Stellungnahmen" gerade auch bei Schulen nach wie vor diese sicherlich "begründeten" wesentlich strengeren "Grenzwerte" diverser Gebäudezertifikate im In- und Ausland, und sind sogar oftmals der Meinung, mit Lüftung ließen sich Schadstoffprobleme ohnedies dauerhaft "sanieren". Siehe dazu: Lüftung statt Sanierung
Wir wissen sogar von "Amtsärzten" die eine gesundheitliche Gefährdung durch Formaldehyd durch Einatmen überhaupt in Frage stellen.(Pressezitat Gesundheitsamt Görlitz)
Bei Schulen wird gelegentlich mit dem Hinweis auf 4, 6 oder maximal 8 Stunden Aufenthalt kommuniziert, es würde selbst bei Überschreitung des Richtwertes von 100 µg/m³ (in konkreten Fällen Überschreitungen um 20 bis 30%!) dennoch kein Handlungsbedarf bestehen.
Diese Interpretation eines Richtwertes für einen krebserzeugenden Stoff ist nicht nachvollziehbar – wir konnten bisher in der Fach-Literatur zu den Formaldehyd- Richtwerten keine solche Bezugnahme auf eine wie immer geartete Aufenthaltsdauer finden - im Gegenteil:
Ein Zitat (UBA/AIR):
"Nach Auffassung des Ausschusses sollte die Konzentration von 0,1 mg Formaldehyd/ m³ Innenraumluft auch kurzzeitig, bezogen auf einen Messzeitraum von einer halben Stunde, nicht überschritten werden." Textquelle
Hier glauben manchmal selbst Gesundheitsämter fachlich qualifizierter zu sein, als die Expertenkommission AIR des Umweltbundesamtes, wenn sie behaupten, eine (konkret 20% ige) Überschreitung dieses Wertes sei tolerabel, weil Kinder ohnedies nur während der regulären Unterrichtszeit die Klassenräume nutzen!
Allgäuer Zeitung, 06.10.2020, "Schadstoffmessung sorgt für Diskussion" - gemessen wurden konkret 120 µg/m² = 0,12 mg/m³ = 20 % Überschreitung des RW)
Auch die wesentlich strengeren Grenzwerte für die BNB Gebäudezertifikate des Bundes mit 30 bzw. 60 µg/m³ gehen sicherlich bei Schulen nicht von 24 Stunden Aufenthalt aus!
Bundesgesundheitsblatt:
"Ausgehend von einer NOAEC von 0,63 mg/m3 für Reizwirkungen beim Menschen, eines Faktors von 1 für die Zeitextrapolation sowie eines Faktors von 5 für die interindividuelle Variabilität leitet der Ausschuss einen Richtwert I (Vorsorgewert) von 0,1 mg Formaldehyd/m3 Innenraumluft ab. Nach Auffassung des Ausschusses sollte die Konzentration von 0,1 mg Formaldehyd/ m3 Innenraumluft auch kurzzeitig, bezogen auf einen Messzeitraum von einer halben Stunde, nicht überschritten werden." Bundesgesundheitsblatt 2016 · 59:1040–1044
"Konzentrationen größer 0,06 mg/m³ (=60 µg/m³ = 0,05 ppm) als 24 h Mittelwert bzw. größer 0,1 mg/m³ (=100 µg/m³) als Kurzzeitwert geben dabei zu Besorgnis Anlass. Anzumerken ist, dass die Konzentration an Formaldehyd stark von Temperatur und Luftfeuchte abhängig ist." (IBO Wien)
Referenzwert DGUV:
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) benennt in einer Publikation über Referenzwerte am Arbeitsplatz einen Referenzwert von 60 µg/m³ für Formaldehyd an Schulen. (Seite 146 der DGUV Liste)
IBO Wien:
"Konzentrationen größer 0,06 mg/m³ (=60 µg/m³ = 0,05 ppm) als 24 h Mittelwert bzw. größer 0,1 mg/m³ (=100 µg/m³) als Kurzzeitwert geben dabei zu Besorgnis Anlass. Anzumerken ist, dass die Konzentration an Formaldehyd stark von Temperatur und Luftfeuchte abhängig ist." (IBO Wien)
Zu hinterfragen sind stets Bewertung "weisungsgebundener" Behörden, wirtschaftlich "abhängiger" Gutachter etc. zu "gesundheitlichen Auswirkungen"!
Wir wissen sogar von einem "Amtsarzt" der grundsätzlich eine gesundheitliche Gefährdung durch Formaldehyd durch Einatmen in Frage stellt! (Pressezitat Gesundheitsamt Görlitz)
Strenge Anforderungen an die Formaldehydwerte in der Raumluft International:
(Aufstellung auf Seite 11 der Präsentation "Consens")
Definition für "sehr gute Raumluft":
Frankreich (VGAI = Valeur de qualité d`air interieur=Innenraum Richtwert, Langzeit) 10 µg/m³;
Kalifornien (CREL = Chronic Reference Exposure Level, Langzeit) 9 µg/m³
"befriedigend":
Frankreich (VGAI Kurzzeit) 50 µg/m³
Kalifornien (REL, 8 Std.) 55 µg/m³
Offizielle österreichische Richtwerte
In einer vom Umweltministerium und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften herausgegebenen Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft werden Orientierungswerte für die Innenraumluft für diverse Parameter festgelegt.
Klassifizierung der Innenraumluftqualität in Hinblick auf Schadstoffe laut Akademie der Wissenschaften/ BMLFUW
Substanz Bezeichnung Raumluftkonzentration [mg/m³] Bemerkungen
Formaldehyd WIR – wirkungsbezogener 0,06 24h-Mittelwert
Innenraumrichtwert 0,10 Halbstunden-Mittelwert
Schweiz
BAG Richtwert: Bundesamt für Gesundheit BAG
Um Gesundheitsschäden zu vermeiden, empfiehlt das BAG, dass die Formaldehydkonzentration in bewohnten Wohn- und Aufenthaltsräumen eine Konzentration von 0.1 ppm (entspricht 125 Mikrogramm pro Kubikmeter Raumluft (µg/m3)) nicht übersteigen soll.
Die Einhaltung des Richtwerts ist nicht gleichzusetzen mit einer guten Raumluftqualität. Vorsorglich sollten die Belastungen der Wohnraumluft mit Formaldehyd so gering wie möglich gehalten werden.
Formaldehyd vermeiden - Tipps für Verbraucher
Formaldehyd in/ aus Baustoffen
Aktuelle Forderung der EU- Kommission 2022
Anpassung an deutsche Regelung mit Vorgabe der neuen Prüfnorm DIN EN 16516 bzw. Halbierung bisheriger Grenz-Werte bei Prüfung nach EN 717-1 - (siehe dazu auch Information Fraunhofer Institut)
Am 2. Mai 2022
reichte die Europäische Kommission einen Entwurf zur Änderung des REACH-Anhangs XVII bei der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO) ein, um eine neue Beschränkung für aus Erzeugnissen freigesetztes Formaldehyd der REACH-Verordnung hinzuzufügen.
Zu dem Entwurf Verordnung der Kommission zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Formaldehyd und Formaldehyd-Freisetzungen (Referenznummer G/TBT/N/EU/888) heißt es in der Kurzbeschreibung auf der Seite der Europäischen Kommission:
"Mit diesem Verordnungsentwurf soll Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geändert werden, indem die folgende Beschränkung hinzugefügt wird: das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, denen bei ihrer Herstellung absichtlich Formaldehyd oder Formaldehyd freisetzende Stoffe zugesetzt wurden, wenn die Konzentration des freigesetzten Formaldehyds unter den in der Anlage der Beschränkung angegebenen
0,062 mg/m³ = 962 µg/m³ bei Erzeugnissen und Möbeln auf Holzbasis bzw.
0,08 mg/m³ = 80 µg/m³ bei anderen Erzeugnissen übersteigt.
Sowie Straßenfahrzeuge, wenn die Formaldehydkonzentration im Inneren dieser Fahrzeuge 0,062 mg/m3 übersteigt.
Diese Beschränkung gilt 48 Monate nach ihrem Inkrafttreten für Straßenfahrzeuge und
36 Monate nach ihrem Inkrafttreten für alle anderen in ihren Geltungsbereich fallenden Gegenstände."
Spätestens nach Inkrafttreten dieser Änderung erweist sich die bisherige Formaldehydbewertung für Holzwerkstoffe mit der Bezeichnung E1 als völlig absurd! (Siehe dazu Kapitel: 6 der Zusammenfassung "Raumschadstoff Formaldehyd"),
auch für den Blauen Engel und andere Gütezeichen ergibt sich spätetsens dann daraus auch aus internationaler Sicht ein Handlungsbedarf bezüglich Definition der Grenzwerte.
Auch die derzeitige NIK-Werte Liste muss demnach entsprechend geändert werden. (Derzeitiger NIK-Wert: 100 µg/m³) - ohne Angabe der Prüfmethode!
Aktuelle gesetzliche und "freiwillige" Anforderungen an Bauprodukte
Mit Wegfall der AgBB Prüfungen seit Ende 2016 für die bauaufsichtliche Zulassung verschiedener Produktgruppen auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes bleibt die Frage offen, welche Werte zukünftig möglicherweise das "zuständige" CE Zeichen, soferne es in absehbarer Zeit überhaupt gesundheitliche Aspekte ernsthaft berücksichtigen wird, vorgeben wird.
Aktuell scheint es für Bauprodukte keine gesetzlich bindenden "Grenzwerte" bezüglich Formaldehyd mehr zu geben – viele Bauunternehmen, Baustoffhändler und Möbelhersteller orientieren sich bei Holzwerkstoffen daher an
"freiwilligen" Gütezeichen und
Einstufungen.
Sie sind letztendlich haftbar für ein "wohngesundes Produkt Gebäude" entsprechend den Landesbauordnungen, und somit de facto auch für die Einhaltung entsprechender maximaler Raumluftwerte, wie sie bereits in vielen Ausschreibungen (vor allem Kitas, Schulen) aber auch von diversen Gebäude-Zertifikaten gefordert werden.
Quellen- Stand 10/2022: AgBB, Eurofins; natureplus; SHI, eco Institut; ; IBR; EU Eco Label (Möbel); französische VOC Verordnung; Blauer Engel; Afsset; Goldenes M; RIS Österreich, Entwurf EU/ REACH
Ist somit der erlaubte Grenzwert für E1 höher als der NIK Wert?
Sonderbewertung Möbel?
Besonders freundlich bewertet der Blaue Engel
Formaldehyd in Möbeln (RAL UZ 38 für Möbel)
In der RAL UZ 38 (Seite 6, Kapitel 3.1.1.2) für Möbel wurde sogar ein Wert von 0.1 ppm = 124 µg/m³ (!) bzw. E12 toleriert (Neu: Seite 11 37 µg/m³) "Für die Herstellung der Produkte gemäß Abschnitt 2 können Holzwerkstoffe mit dem Umweltzeichen RAL-UZ 76 eingesetzt werden. Sofern die eingesetzten Holzwerkstoffe nicht mit dem Umweltzeichen nach RAL-UZ 76 ausgezeichnet sind, dürfen sie im Rohzustand, d.h. vor einer Bearbeitung oder Beschichtung, eine Ausgleichskonzentration für Formaldehyd von 0,1 ppm im Prüfraum nicht überschreiten." Warum kann eine "Gütezeichen mit dem Anspruch besonderer Gesundheitsverträglichkeit höhere Werte tolerieren als die NIK–Werte?3 (NIK- Wert = 100 µg/m³) Lediglich für "beschichtete Möbel" gibt es in dieser RAL (Seite 8) einen strengeren Grenzwert von 0,05 ppm (= 60 µg/m³)
Diese Ral, berücksichtigt nicht ausreichend, dass Formaldehyd inzwischen als krebserzeugend eingestuft wurde - auch die Überschreitung des laut AgBB für Bauprodukte festgelegten R-Wertes von <1,0 mit 1,25 spielt hier offensichtlich keine Rolle!
Bewertungssystem USA
Immer öfter berufen sich Holzprodukte auf die Einhaltung des US- Regelwerks
"EPA TSCA Title VI compliant for Formaldehyde"
Dazu werden Grenzwerte (ppm) angegeben -
Hartholzsperrholz 0,05 ppm entspricht: 62 µg/m³
Spanplatten 0,08 ppm 100 µg/m³
MDF Platten 0,09 ppm 110 µg/m³
Dünnes MDF 0,11 ppm 136 µg/m³
Dies stellt immerhin noch erhebliche "erlaubte" Formaldehydemissionen dar.
Ebenfalls bekannt in den USA die Bewertung Carb ACTM Phase 2 - entspricht in den Werten auch der EPA- Zertifizierung, unterscheidet sich aber in den vorgeschreibenen Wiederholungs- Prüfzeiträumen. (Kapitel 5 der US- Übersicht)
Wichtige Änderung bei der Bewertung von Messergebnissen nach EN 717-1 (DNPH)
All diese Kennzeichnungen sind angesichts der neuen Prüfnorm (2018) - der DIN EN 16516 für Holzwerkstoffe neu zu überarbeiten.
"Bisherige Messergebnisse (Formaldehydwerte) nach der EN 717-1 sind demnach künftig mit dem Faktor 2 zu multiplizieren!" Umweltbundesamt, 17.01.2019
Zahlreiche Produkte werden damit bisherige "Grenzwerte" beispielsweise für Gütezeichen aber auch die AgBB Werte nicht mehr einhalten."
Irritierend sind in diesem Zusammenhang Aussagen von Herstellern auf diversen Datenblättern – z.B.
"Emissionsklasse E1 (Formaldehyd geprüft ≤ 0,07 ppm nach EN 717-1)" (Beispiel Tilly)
Der angegebene Grenzwert für E1 wurde hier "inoffiziell!" von manchen Herstellern dem NIK- Wert von 100 µg/m³ angepasst – nicht aber die inzwischen vorgeschriebene Messmethodik! Somit ergäbe dies immer noch einen "möglichen Wert" von über 170(!) µg/m³ nach der inzwischen gültigen DIN EN 16516.
1.1.1 Messmethode –Grenzwerte Beispiel E1 Klassifizierung:
Unterschiedliche Messmethoden verwirren den Verbraucher, da sie auch unterschiedliche "Messwerte" bzw. Bezeichnungen mit sich bringen. Bevorzugt wird unsererseits die Prüfkammeruntersuchung (ergibt Werte wie in der Tabelle µg/m³; gelegentlich eingesetzt wird aber auch noch immer die Gasanalysemethode mit der Ergebnisangabe in mg/m²/h.
Hinweis zur Gasanalysemethode:
"Der Gasanalysewert kann bedingt zur Umrechnung genutzt werden, der hier berechnete Kammerwert ist aber auf Grund der grundsätzlichen Problematik der Korrelation von abgeleiteten Materialkennwerten zur Kammer-Methode nicht gesichert bewertbar". (WKI Rechenmodell Seite 35)
Nach wie vor werben aber manche hersteller mit Ergebnissen solcher Untersuchungen!
Aussage IHD zur Perforatormethode
"Des Weiteren zeigten die Ergebnisse, dass sich aus dem Zusammenhang zwischen den ASTM Prüfkammerverfahren und der Perforatormethode keine allgemeingültigen Richtwerte als Qualitätskriterium ableiten lassen. Ein niedriger Perforatorwert gewährleistet nicht gleichzeitig auch niedrige Prüfkammerwerte. Eine eindeutige Einstufung der Produkte in die CARB-Phase 1 oder 2 ist nicht möglich. Der Perforatorwert ist produktspezifisch, d.h. definiert durch den Produkttyp, die Rezeptur sowie auch durch die Produktionsanlage. Projektbericht 2011
Grenzwert für Holzwerkstoffe E Klassifizierung:
Formaldehyd-Emissionsklasse E1 für Holzwerkstoffe (EN 13986/ E1 siehe WKI Seite 24)
· Prüfraummethode (Prüfkammer):
Ausgleichskonzentration < 0,1 ppm = 124 µg/m³
· Gasanalyse-Methode:
Emission < 3,5 mg/m²h
Der für E1 festgelegte Höchstwert von 0,1 ppm = 124 µg/m³ überschreitet wesentlich die EGGBI Anforderungen an "verträgliche" Holzwerkstoffe.
Siehe dazu auch Kapitel Kennzeichnung
Mögliche Formaldehyd – Quellen in Gebäuden
1.1.1 Holzwerkstoffe – Bauplatten, Möbel
Häufigste "Quelle" von Formaldehydbelastungen in Gebäuden sind nach wie vor Holzwerkstoffe, vor allem älterer Generation, die mit entsprechenden Klebern produziert worden sind.
Untersuchungen in älteren Fertighäusern ergaben massive Belastungen aus den damals verwendeten Spanplatten auch noch nach mehr als 40 Jahren.
Aber auch aktuell gibt es nach wie vor stark belastete Holzwerkstoffe, die sowohl als Bauplatten als auch vor allem für die Möbelherstellung eingesetzt werden. Entsprechend kommunikationsscheu sind die entsprechenden Hersteller.
Daneben findet sich Formaldehyd aber auch in
1.1.2 Farben, Lacken
1.1.3 in den unterschiedlichsten Bodenbelägen
(siehe dazu: mögliche Schadstoffe aus Bodenbelägen)
1.1.4 bestimmten Dämmstoffe, Ortsschäume
(siehe dazu Auflistung Umweltbundesamt)
1.1.5 weiteren Produkte
auch in Textilien, Reinigungsmitteln, Textilimprägnierungen, bedauerlicherweise auch in Spielwaren kann Formaldehyd enthalten sein.
Siehe auch Auflistung, Kapitel 1.2.2 "Vorkommen und Quellen in Innenräumen" (Seite 7)
Formaldehyd wird in unterschiedlichen Bereichen angewandt (Lexikon Wohnen):
- Kunststoffindustrie
- Reinigung
- Möbelbranche
- Kosmetik
- Textilbranche
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AgBB und Formaldehyd
Derzeit steht noch nicht fest, in welchem Ausmaß Regelungen aus AgBB für die künftige CE Kennzeichnung herangezogen werden – wir haben daher die bisherige Formaldehydbewertung durch AgBB hier nochmals festgehalten.
1.1.1.1 Ausschluss der Formaldehydbewertung bis März 2015
hatten die AgBB Richtlinien (unter anderem als Grundlage für zahlreiche bauaufsichtliche Zulassungen) auf Grenzwerte für Formaldehyd verzichtet –
sie definierten
aber einen generellen Grenzwert für kanzerogene Stoffe (allerdings in den Richtlinien "wörtlich" und inhaltlich kaum nachvollziehbar nur für VOC/SVOC).
Zitat AgBB:
Kanzerogene Stoffe: Es findet eine erneute Überprüfung der Abgabe von kanzerogenen Stoffen der EU-Kategorie 1 und 2 bzw. 1A und 1B unter dem Gesichtspunkt der langfristigen Bedeutung für den Raumnutzer statt. Nach 28 Tagen darf kein Kanzerogen der EU-Kategorie 1 und 2 bzw. 1A und 1B 0,001 mg/m³ übersteigen.
"Durch den Einsatz der DNPH-Methode werden zusätzlich zu den Aldehyden, die in die Klasse der VOC fallen, auch einige sehr flüchtige VOC (VVOC) wie Butanal, Aceton, Formaldehyd und Acetaldehyd quantitativ erfasst, deren Bestimmung zwar im AgBB-Bewertungsschema nicht gefordert wird, deren Erfassung aber für die Produktbewertung zusätzliche Informationen liefert".
Dieser Ausschluss von Aldehyden bei dieser Produktbetrachtung erschien uns gerade in Bezug auf
Formaldehyd
keinesfalls nachvollziehbar, da wir gesundheitsgefährdende Konzentrationen von Formaldehyd selbst noch nach 30 Jahren in Fertighäusern älterer Generation (verursacht durch Spanplatten) vielfach feststellen mussten.
Würde die zitierte AgBB Anforderung aber generell für VOC (auch VVOC) gelten, würde dies bedeuten, dass ab der Neueinstufung als krebserzeugend für Formaldehyd ein wünschenswerter Grenzwert von 1 µg/m³ (10 µg/m³ fordert beispielsweise das französisches VOC Label, Klasse A+; liegt ohnedies realistischer Weise wesentlich über den üblichen natürlichem Formaldehydgehalt von unbehandeltem Holz) ohnedies bereits festgelegt wäre!
1.1.1.2 Einbeziehung in AgBB Bewertung:
Der grundsätzliche "Ausschluss von Formaldehyd aus der AgBB Bewertung" findet sich nicht mehr im aktuellen AgBB Bewertungsschema – vielmehr wird hier der NIK- bzw. LCI Wert mit 100 µg/m³ angegeben!
Umweltbundesamt AgBB Bewertungsschema
Analytik von Carbonylverbindungen: Für folgende Carbonylverbindungen ist in Übereinstimmung mit der DIN EN 16516 das in der DIN ISO 16000-3 beschriebene Verfahren zu verwenden: Formaldehyd, Acetaldehyd, Propanal, Propenal, Butanal, Aceton.
1.1.1.3 Neuregelung mit Aufnahme von Formaldehyd in Bewertung ist dennoch nicht ausreichend:
Zitat aktuelle AgBB 2018:
"Kanzerogene Stoffe
Es findet eine erneute Überprüfung der Abgabe von kanzerogenen Stoffen der EU-Kategorie 1 und 2 bzw. 1A und 1B unter dem Gesichtspunkt der langfristigen Bedeutung für den Raumnutzer statt. Nach 28 Tagen darf kein Kanzerogen der EU-Kategorie 1 und 2 bzw. 1A und 1B 0,001 mg/m³ übersteigen."
Die grundsätzlich zu hinterfragende Ausnahme für Formaldehyd (wesentlich "freundlichere" Behandlung als beispielsweise die der natürlichen Holzbestandteile "Terpene") ändert sich auch die Neufassung des AgBB Schemas 2015 und 2018 nicht ausreichend:
Obwohl ab 1.4.2015 als cancerogen der Gruppe 1B (H350) und mutagen 2 (H341) kennzeichnungspflichtig, wurde hier eine bemerkenswerte Ausnahme gemacht:
"Außerdem hat sich der AgBB auch speziell zur Einstufung von Formaldehyd geäußert: "Obwohl auch weiterhin Cancerogene der Kategorien 1a und 1b nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nach 3 Tagen nicht mit mehr als 10 µg/m³ sowie nach 28 Tagen nicht mit mehr als 1 µg/m³ emittieren dürfen und Formaldehyd inzwischen als Cancerogen der Kategorie 1b eingestuft wird, fällt Formaldehyd nicht in die Bewertung der Cancerogene. Hier wurde ein NIK-Wert von 100 µg/m³ festgesetzt." (Zitat natureplus)
Es bleibt zu hoffen, dass es sich bei dieser „Ausnahme“ nur um eine vorübergehende Positionierung handelt und sich – analog wesentlich anderslautender internationaler Richt- und Grenzwerte für Formaldehyd auch in D bereits mittelfristig wesentlich strengere „Grenzwerte“ für einen nach wie vor sehr relevanten Innenraumschadstoff mit mutagener und krebserzeugender Eigenschaft durchsetzen können. (Siehe auch Hoffnung auf besseren Verbraucherschutz: "Die Baubiologen Hamburg")
Blauer Engel und andere Gütezeichen
1.1 Allgemeine Aussage zu Formaldehyd Grenzwerten bei Bauprodukten
Hier findet sich in den meisten Basiskriterien diverser Gütezeichen bereits unter "allgemeinem Stoffverbot", "allgemeinen stofflichen Anforderungen" derzeit noch(!) immer:
ein genereller Ausschluss von Stoffen mit der Einstufung H 350 bzw. R 45. Anhang A/ Seite 16:
Beispiel Blauer Engel für elastische Bodenbeläge, z.B. Linoleum - RAL UZ 120
Endwert krebserzeugende Stoffe 28.Tag:
Grenzwert ≤ 1 µg/m³ je Einzelwert (Kriterien Anhang 1) - dies würde zahlreiche "Formaldehyd- haltige Produkte" generell ausschließen!
Für Formaldehyd wurde daher - trotz Einstufung H 350 abweichend von diesem Basiskriterium ein Grenzwert von 60 µg/m³ (!!!) festgelegt!
Offensichtlich wurde hier die Neueinstufung von Formaldehyd als krebserzeugend noch nicht "realisiert".
Da ein solcher grundsätzlicher Ausschluss gerade für Naturbaustoffe (vor allem Holz) nicht realistisch und sinnvoll wäre (siehe "natürliches" Formaldehyd) wird hier eine generelle Überarbeitung dieser Richtlinien unumgänglich sein - für den Verbraucher wird dies aber nur nachvollziehbar werden, wenn die als "Ausnahme" zu bezeichnenden Formaldehydgrenzwerte glaubwürdig entsprechend der unbestrittenen grundsätzlichen Toxizität auf ein Mindestmaß (analog natürlichem Formaldehydanteil von Naturprodukten) reduziert werden.
Eine eventuelle "Interpretation", diese Stoffverbote bei diversen Gütezeichen bezögen sich nur auf "zugesetzte Stoffe" (Formaldehyd wird üblicherweise nicht als Stoff zugesetzt, sondern ist bereits Bestandteil diverser Kleber, Farben, Lacke u.a.) erscheint für den Verbraucher gewiss nicht nachvollziehbar - ihn interessiert sicherlich ausschließlich, welche gesundheitsschädlichen Stoffe aus einem Bauprodukt "herauskommen", und nicht deren Herkunft.
Auch der beim „Blauen Engel“ genannte neue "erhöhte" Höchstwert für Formaldehyd von 80 µg/m³ (in der RAL UZ-76 für Bau und Möbelplatten ) bis 2016 waren es noch "nur: 60 µg/m³) erscheint angesichts von Formaldehydwerten anderer Gütezeichen und auch beispielsweise der französischen VOC Verordnung, Kennzeichnung A+ (10 µg/m³) für eine Bewerbung als „emissionsarm“ zumindest außerordentlich „großzügig“ – dies vor allem angesichts der EU Neueinstufung von Formaldehyd
als „krebserzeugend und mutagen 2“
Nicht begründet wird in dieser RAL UZ 76 die Sonderbehandlung von Formaldehyd:
Zitat:
Darüber hinaus darf das Produkt keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile enthalten:
... Stoffe, die in der TRGS 90511 eingestuft sind als:
· krebserzeugend (K1A, K1B, K2),
· erbgutverändernd (M1A, M1B, M2)
· fortpflanzungsgefährdend (RF1A, RF1B, RF2, RD1A, RD1B, RD2)
· Formaldehyd ist von diesen allgemeinen Anforderungen ausgenommen. Für diese Substanz gelten gesonderte, in den Vergabekriterien aufgeführte Anforderungen.
OSB- Platten
Besonders bedauerlich finde ich die völlig unverständliche Grenzwerterhöhung beim Blauen Engel
RAL UZ 76 (Holzwerkstoffe, OSB- Platten) 2016 von 60 µg/m³ auf 80 µg/m³
Quellen: DE-UZ 76 Aussagen zu Formaldehyd
Anforderungen Formaldehydwerte am Beispiel OSB Platten
RAL UZ 76 Ausgabe 2011 "Emissionsarme Holzwerkstoffplatten" – damals ohne Kriterien bezüglich VOC- Werten!):
3.1. "Die Holzwerkstoffplatten mit formaldehydhaltigen Bindemitteln dürfen eine Ausgleichskonzentration von 0,05 ppm Formaldehyd im Prüfraum nicht überschreiten. Die Prüfung ist nach dem „Prüfverfahren für Holzwerkstoffe“ 2 durchzuführen." = 0,05 ppm = 62,5 µg/m³
RAL UZ 76 Ausgabe Februar 2016 (Seite 10)
Formaldehyd- einzuhaltender Wert: ≤ 80 µg/m³
Warum wurde hier der Grenzwert für einen inzwischen zusätzlich als krebserzeugend eingestuften Schadstoff sogar noch erhöht???
Möbel
In der RAL UZ 38 für Möbel wurde bis 2022 sogar ein Wert von 0.1 ppm = 124 µg/m³ (!) toleriert (Seite 6):
"Für die Herstellung der Produkte gemäß Abschnitt 2 können Holzwerkstoffe mit dem Umweltzeichen RAL-UZ 76 eingesetzt werden. Sofern die eingesetzten Holzwerkstoffe nicht mit dem Umweltzeichen nach RAL-UZ 76 ausgezeichnet sind, dürfen sie im Rohzustand, d.h. vor einer Bearbeitung oder Beschichtung, eine Ausgleichskonzentration für Formaldehyd von 0,1 ppm im Prüfraum nicht überschreiten."
Gesundheitliche Auswirkungen
Humantoxische Bewertung (Zitate):
Wirkungsmechanismus:
· Die lokale Reizwirkung, akute und chronische Schädigungen an direkt kontaktierten Geweben und die genotoxischen Eigenschaften werden auf die hohe Reaktivität des Moleküls zurückgeführt [C - 4 / Greim / 2000 S. 1].
· Bei akuten Intoxikationen kann sich durch schnelle Umsetzung von F. zu Formiat eine metabolische Azidose ausbilden [D – 296 / Pandey / 2000].
· Die Auslösung der allergischen Reaktionen vom Typ IV wird wahrscheinlich durch Reaktion von F. mit Proteinen der epidermalen Langerhans-Zellen vermittelt [C - 70 / ACGIH / 2001 S. 14].
· Tumorbildung
Die im Tierversuch beobachtete Tumorbildung in der Nase wird primär mit der zytotoxischen Wirkung des F. und der hierdurch verursachten Steigerung der Zellproliferation, die mit einer erhöhten Zahl an DNA-Protein-Crosslinks korreliert, in Zusammenhang gebracht. Dieser Mechanismus wird auch für den Menschen als wahrscheinlich angesehen [C - 4 / Greim / 2000 S. 3, 32].
Nachdem Formaldehyd bislang in der EU als „kann vermutlich Krebs erzeugen“ (Kategorie 2 gemäß CLP-Verordnung) eingestuft war, wurde es im Juni 2014 durch die EU aufgrund neuer Erkenntnisse als „kann Krebs erzeugen“ (Kategorie 1 B gemäß CLP-Verordnung) eingestuft. (Umweltbundesamt)
· Formaldehyd- Allergie
Neben der Typ IV-Reaktion wurden auch allergische Reaktionen vom Typ I (unspezifische IgE-Antikörper) und vom Typ II (F.-spezifische Antikörper) beobachtet. F.-Antikörper fand man bei Patienten, die bei medizinischer i.v.-Behandlung wiederholt Spuren von F. aufnahmen.
Ein Fallbericht beschreibt eine anaphylaktische Reaktion bei einer Person mit Kontaktdermatitis nach parenteralem F.-Kontakt. Aus beruflicher Erfahrung wurde berichtet, dass akute allergische Reaktionen meist durch Exposition über den Luftweg induziert und hauptsächlich an der Gesichtshaut sichtbar werden (periorbitales Ödem), während die chronische Form sich bevorzugt als Ekzem an Händen und Armen manifestiert. [C - 70 / ACGIH / 2001 S. 14] http://www.noxen.de/publik/12/wirk.html
Mehr Infos zur Formaldehyd-Allergie
Risikogruppen:
· Asthmatiker
· Personen mit signifikanten Lungenfunktionsstörungen aufgrund chronischer Lungenerkrankungen
· Personen mit chronischen Hauterkrankungen oder akuter Dermatitis [C - 24 / NIOSH / S. 2]
· Personen mit bestehender Sensibilisierung gegenüber F. [C – 140 / NEGCD / Nr. 2003:11 S. 48]
· Personen mit geschwächtem Immunsystem
· Kleinkinder, Schwangere als besondere Risikogruppe
Weiterführende Links:
US Behörden stufen Formaldehyd als krebserzeugend ein
Toxcenter: Schädigung der Atemorgane (Seite 7) Kinder extrem empfindlich (Seite 11)
Weitere Literaturquellen:
Entgegen Aussagen mancher deutscher Behörden, (BfR, Kapitel 5.2.5) es konnte bisher kein Zusammenhang zwischen Formaldehydbelastungen in Wohnungen und erhöhtem Asthmarisiko vor allem bei Kindern nachgewiesen werden, fand ich in der Literatur doch solche Hinweise:
Einige Fallberichte über Formaldehyd-induziertes Asthma deuten darauf hin, dass diese Reaktionen über einen immunologischen Mechanismus ausgelöst werden können. Im Hinblick auf eine mögliche allergische Genese solcher Reaktionen werden die spezifischen Expositionsbedingungen und die individuelle Empfindlichkeit (Idiosynkrasie) als wesentliche Faktoren eingeschätzt.
[C - 149 / CICADs / 2002, S. 33]
https://www.nis.nrw.de/publik/12/wirk.html
"Einige Wochen nach Renovierung der Wohnung und Anbringen einer Spanplatte traten bei einem 46-jährigen Patienten asthmatische Beschwerden auf. Hauttests mit ubiquitären Allergenen, Nahrungsmittelallergenen und Staubproben waren negativ.
Der Scratchtest mit 2% Formaldehyd in Wasser ergab nach 10 Minuten eine deutliche Sofortreaktion, und im Epikutantest mit 1% Formaldehyd in Wasser zeigte sich nach 24 und 48 Stunden eine positive Reaktion. Im RAST wurde spezifisches IgE gegen Formaldehyd-HSA-Konjugat nachgewiesen.
Lungenfunktionstests waren unauffällig, und es bestand eine unspezifische Hyperreaktivität (PC 20(Meth): 2,5 mg/ml).
Eine bronchiale Provokation wurde nicht durchgeführt. Bei einem Buchdrucker mit Asthma wurde im RAST ebenfalls spezifisches IgE ermittelt, Angaben zu weiteren immunologischen Untersuchungen fehlen aber (Imhof und Wüthrich 1988)."
Formaldehyd [MAK Value Documentation in deutscher Sprache, 2010]
In einer australischen Fall-Kontroll-Studie an 88 Kleinkindern im Alter von 0,5-3 Jahren mit einem ärztlich diagnostizierten Bronchialasthma und 104 Kontrollkindern zeigte sich Formaldehyd - 25 - ein erhöhtes Risiko für Asthma ab einer Formaldehyd-Konzentration von 50 ppb (60 µg/m³) (Rumchev et al. 2002). http://www.innenraumanalytik.at/pdfs/formaldehyd_ak.pdf
Eine Studie aus den USA, in der eine erhöhte Häufigkeit von ärztlich festgestelltem Asthma und ärztlich festgestellter chronischer Bronchitis sowie eine reduzierte Lungenfunktion mit zunehmender Formaldehyd-Konzentration bei 6-bis 15jährigen Kindern beobachtet wurde, gibt Hinweise auf mögliche Effekte häuslicher Formaldehyd-Belastungen auf die Lungenfunktion von Kindern.
(Dr. Wiesmüller, Aachener Institut für Risikoanalyse und -bewertung)
Da Formaldehyd gesundheitsschädigend ist, sollte man durch bestimmte Vorkehrungen versuchen, die Belastung in der eigenen Wohnung – insbesondere für Kinder - möglichst gering halten. Dazu raten die Lungenärzte der Deutschen Lungenstiftung e.V. (DLS) in Hannover. „Formaldehyd ist giftig, kann bei direktem Kontakt Haut-, Atemwegs- oder Augenreizungen verursachen und ist bei chronischer Belastung vermutlich Krebs erregend“, erläutert Prof. Harald Morr, Vorstandsvorsitzender der DLS und Direktor der Pneumologischen Klinik Waldhof Elgershausen in Greifenstein. „Außerdem steht Formaldehyd schon länger im Verdacht, die Entwicklung von Asthma bronchiale bei Kindern zu begünstigen. Zu dem Ergebnis, dass tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Formaldehydbelastung von Kindern in Innenräumen und der Entwicklung von Asthma besteht, kommt jetzt aktuell eine britische Übersichtsstudie (siehe Environmental Health Perspectives, Online-Vorabveröffentlichung am 6.11.09. ), die rückblickend sieben Untersuchungen zum Thema analysiert hat.“ Lungenärzte im Netz
Besonders interessant auch Aussagen von Professor Herbarth zum Nachweis einer Formaldehydbelastung,
Zentrum für Umweltmedizin und Umweltepidemiologie Leipzig (UMZ)
Schadstoffe im Körper können mit hochempfindlichen Methodenanalysiert werden, z.B.Schwermetalle oder Lösungsmittel.
Frage:
Sind die Ausgangsstoffe unter Umständen nicht gut oder nicht mehr nachzuweisen, kann, die Abbauprodukte jedoch besser bzw. überhaupt nur zu finden und zu analysieren?
Antwort:
PROF. METZNER: Ja, die Ausgangsstoffe sind oft metabolisiert. Das Formaldehyd zum Beispiel wird metabolisiert zur Ameisensäure. Findet man diese, kann man davon ausgehen, dass eine Formaldehyd-Exposition stattgefunden hat, weil die Ameisensäure sonst im Körper nichtvorkommt. (Seite 20, Interview)
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Formaldehyd an Schulen und Kitas
Bewertung von Formaldehydbelastungen an Schulen
Die vor allem bei Formaldehydproblemen an Schulen, Kitas häufig angeführte "Unterschreitung des "Grenzwertes" von 100 µg/m³ (in vielen Fällen wird von nicht informierten "Gutachtern und Gesundheitsämtern" noch immer von einem inzwischen überholten Richtwert von 124 µg/m³ gesprochen) muss in Zusammenhang gebracht werden, dass dieser Wert als "Kurzzeitwert" zu definieren ist (WHO) und daher nicht für permanente Belastungen in Klassenzimmern toleriert werden sollte.
Nicht nachvollziehbar sind vielfache "Lösungen" durch verstärktes Lüften bzw.
Bagatellisierungen von Belastungen an Schulen und Kitas - selbst bei Überschreitungen des Richtwertes durch Gutachter wie zum Beispiel öffentliche Aussagen eines Amtsarztes im Oktober 2016 (!) wie:
" Bei leichten Überschreitungen der Grenzwerte wie beispielsweise in der Nieskyer Oberschule sei der Schadstoff in der Raumluft über seinen Geruch wahrnehmbar und könne zu leichten Symptomen wie Kopfschmerzen führen. Krebserregend wirke das Formaldehyd aber erst in höheren Konzentrationen.
"Gesundheitliche Spätfolgen durch das Formaldehyd seien nicht zu erwarten,
es sei auch umstritten, ob allergische Reaktionen auf den Stoff über die Luft ausgelöst werden könnten. (???)
Sicher sei lediglich, dass dies bei Hautkontakt möglich ist." Zitat Sächsische Zeitung, Aussage Amtsarzt des Gesundheitsamts Landkreis Göritz
Damit stellt er sehr "eigenmächtig" sämtliche Richtwerte für die Innenraumluft grundsätzlich in Frage.
Siehe dazu auch Auflistung von Schadstoffbelastungen an Schulen und Kitas
und
Besondere Dringlichkeit der Sanierung bei Schulen, Kitas, Sportstätten und "Kinderzimmer"
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Kennzeichnung von Holzwerkstoffplatten nach Formaldehydgehalt
Pläne für neue Kennzeichnung? E05 soll E1 ersetzen?
Für einen besseren Gesundheitsschutz beschloss der Bundesländerausschuss für Chemikalien strengere gesetzliche Grenzwerte für die Formaldehydemission aus Holzwerkstoffen. Der neue Standard E05 gilt ab dem 1. Januar 2020 ausschließlich in Deutschland. (dds online)
De facto steigen also die Anforderungen an die Platten selbst und der alte Formaldehyd-Grenzwert von 0,1 ml/cbm (ppm) wurde gekippt. Die Branche spricht von E/2- bzw. von 0,05 ml/cbm (ppm)-Platten. Die Verbände der Holzwerkstoffindustrie nennen den neuen "Standard E05". (BM online)
Nach wie vor werben die Hersteller allerdings größtenteil noch immer mit E1, dies mit dem Wissen, dass damit sogar der EU- LCI Grenzwert (und der deutsche NIK- Wert) von 100 µg/m3 wesentlich überschritten wird - um ein mehrfaches sogar, wenn der Angabe die alte Untersuchungsform nach EN 717-1 zugrundeliegt.
Zitat Kriterien Blauer Engel DE UZ 76 (Bau und Möbelplatten - darauf berufen sich viele Möbelhersteller bei Grenzwertangaben von 60 bzw. 80 µg/m³):
"Die angegebenen Werte für Formaldehyd beziehen sich auf Messungen nach dem CEN/TS 16516 (bzw. der nachfolgenden EN).
Formaldehyd darf auch weiterhin nach der EN 717-1 gemessen werden. Wird nach der EN 717-1 gemessen ist ein Wert von 0,03 ppm einzuhalten. (in Anlehnung an das WKIRechenmodell für Formaldehyd)."
Nach wie vor werben aber die meisten Hersteller nach wie vor mit der Einhaltung von
E1 - 124 µg/m³ nur nach EN 717-1
ohne der hier geforderten "Umrechnung!".
Bisheriges Kennzeichnungsschema
F 0 | Der Holzwerkstoff wurde mit formaldehydfreien Klebern hergestellt. (Das stattdessen verwendete Bindemittel enthält gebundene Isocyanate; diese werden in der gebundenen Form als ungefährlich angesehen; sie sind jedoch in Produktion und Verarbeitung problematisch) |
E1 | Das Material lässt unter festgelegten Bedingungen (s.u.) nicht mehr als 0,1 ppm Formaldehyd in der Raumluft entstehen. (124 µg/m³) Der NIK Wert inzwischen: 100 µg/m³! |
E2 | Das Material lässt unter festgelegten Bedingungen nicht mehr als 1,0 ppm Formaldehyd in der Raumluft entstehen. (1,2 mg/m³) |
E3 | Das Material lässt unter festgelegten Bedingungen nicht mehrals 2,3 ppm Formaldehyd in der Raumluft entstehen (2,3 mg/m³) |
E1 Plus | Diskutiert(?) seit 2012 Grenzwert 80 µg/m³ (entspricht 0,065 ppm) Infos dazu: Link 1 (natureplus) und LINK 2 (Egger) E1 Plus konnte sich aber offenbar nicht durchsetzen. |
Auch E1 Plus entspräche nicht den Anforderungen der meisten "Gütelabels".
Einen Überblick über die aktuellen Kennzeichnungen (Seite 19) sowie weitere Infos zu Formaldehyd finden Sie in einer Präsentation von Dr. Zwiener auf "wecobis": Formaldehyd in Bauprodukten und der Innenraumluft
Weitere Infos zur Kennzeichnung
Siehe dazu auch Emissionen aus Holz- und Holzwerkstoffen
Etwas strengere Kennzeichnungen als E1 werden inzwischen in Kalifornien,
voraussichtlich ab Dezember 2018 in den USA (CARBII Kennzeichnung) angewandt:
Die dort vorgegebenen Grenzwerte für Formaldehyd-Emissionen sollen als Title VI des US-amerikanischen Toxic Substance Control Act (TSCA) voraussichtlich ab Dezember 2018 in den ganzen USA gelten.
Bei Spanplatten liegen die in CARB II bzw. im TSCA-Title VI unter den Emissionsvorgaben der europäischen E1- Regelung (0,09 ppm), bei MDF gibt es nur geringe Unterschiede. Mehr Infos
Für Laubsperrholz liegt in den USA seit 2018 der Grenzwert bei 0,05 ppm (60 µg/m³).(Quelle)
Erforderliche Überarbeitung der Kennzeichnungen
All diese Kennzeichnungen sind angesichts der neuen Prüfnorm (2018) - der DIN EN 16516 für Holzwerkstoffe neu zu überarbeiten.
"Bisherige Messergebnisse (Formaldehydwerte) nach der EN 717-1 sind demnach künftig mit dem Faktor 2 zu multiplizieren - zahlreiche Produkte werden damit bisherige "Grenzwerte" beispielsweise für Gütezeichen aber auch die AgBB Werte nicht mehr einhalten." Umweltbundesamt, 17.01.2019
Vor allem aber irritierend sind auch Aussagen auch in aktuellen EPDS zu den Formaldehydwerten im Hinblick auch auf Einhaltung der AgBB Werte und NIK Werten:
Irritierende Aussagen von Herstellern und in EPDS
Beispiel 1:
aktuelle Aussagen EPD IBU gültig bis 02.09.2023
7.1 Formaldehyd Hintergrundinformation:
Der E1 Grenzwert ist definiert mit 8,0mg Maximalwert bzw. 6,5mg Mittelwert, nach Perforatormethode /EN ISO 124605/ bzw. mit 0,1ppm nach Kammermethode /EN 717-1/ Textquelle
Beispiel 2
Aktuelle Aussage EPD IBU ausgestellt am 11.06.2019 gültig bis 10.06.2024
7.1 Formaldehyd
Messstelle: Fraunhofer WKI, Prüfbericht: Nr. QA20171286 Ergebnis: Die untersuchten Platten erfüllen hinsichtlich des Formaldehydgehaltes die Anforderungen der DIBt Richtlinie 100 „Richtlinie über die Klassifizierung und Überwachung von Holzwerkstoffplatten bezüglich der Formaldehydabgabe“ und entsprechen der E1 Qualität, d.h. die Formaldehyd Emission durch die Perforator Methode beträgt unter 8,0 mg HCHO/100 g. Die Anforderungen der /Chemikalienverbotsverordnung:1993/ vom 19.7.1996 werden danach erfüllt. Textquelle
(Kommentar: Möglicherweise aber dennoch eine NIK Wert Überschreitung?)
Herstelleraussage im Internet (März 2020):
Wie hoch die tatsächliche Formaldehydabgabe der einzelnen Holzwerkstoffplatten ist, wird u.a. nach EN 717-1 ermittelt. Nach dieser Norm wird 1 m² Holzwerkstoff in eine 1 m³ große Prüfkammer gelegt und gemessen wie viel Formaldehyd sich danach in der Raumluft befindet. Dabei dürfen nach Anforderung max. 0,10 ppm und von diversen Verbänden nicht mehr als 0,03 ppm nachgewiesen werden.
Die Bezeichnung E1 sagt aus, dass dieser als solcher ausgezeichnete Holzwerkstoff, nicht mehr als 0,10 ppm Formaldehyd in die Raumluft abgibt. Diese Klassifikation zeichnet einen weitestgehend unbedenklichen Holzwerkstoff aus und darf für den Innenausbau bzw. Möbelbau verwendet werden. Alle Holzwerkstoffe von SWISS KRONO tragen diese E1 Klassifizierung. Um den Mehrwert der formaldehydfreien Verleimung und die damit verbundenen wesentlich geringeren Emissionswerte zu deklarieren, wird zusätzlich F0-verleimt angegeben, was an späterer Stelle in diesem Beitrag erklärt wird. Textquelle
Hier wird nach wie vor die EN 717-1 als Referenzmessung angegeben, obwohl das Umweltbundesamt bereits 2018 feststellt:
Zitat:
ØAls neues Referenzverfahren für beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe ist in der Bekanntmachung die DIN EN 16516 benannt. Die Emissionsmessung erfolgt in der Prüfkammer (Luftwechsel 0,5/h, Beladung 1,8 m2/m3, teilweise Schmalflächenversiegelung Umfang/Fläche = 1,5 m/m²), wobei der Mittelwert einer Doppelbestimmung vom 28. Tag als Ausgleichskonzentration gilt. Holzwerkstoffplatten werden mit Vorder- und Rückseite geprüft, wobei beide Seiten in die Berechnung der Beladung eingehen. Als zusätzliches Verfahren ist die DIN EN 717-1 genannt, wobei die nach dieser Norm gemessene Ausgleichskonzentration mit dem Faktor 2,0 zu multiplizieren ist.
Wir haben das Umweltbundesamt und das Institut für Bautechnik um eine Stellungnahme gebeten:
Ø Wie lautet die derzeit gültige Aussage, welcher Wert nunmehr für E1 gültig ist?
Auf der Homepage des DIBT findet sich nach wie vor lediglich die
Fassung Juni 1994
Ø Gilt dieser alte (eventuell neue an den NIK Wert angepasst?) E1 Grenzwert für die alte Methode EN 717-1 oder aber entsprechend den Aussagen des UBA die DIN EN 16516 siehe Zitat wobei die nach dieser Norm gemessene Ausgleichskonzentration mit dem Faktor 2,0 zu multiplizieren ist.
o In letzterem Fall würden zahlreiche Platten mit beispielsweise bisher angegebenen Messwerten von 70 µg/m³ nach EN 717-1 selbst den „alten, NIK Wert überschreitenden“ E1 Wert mit 0,1 ppm gar nicht mehr einhalten.
Ø Wird hier Planern, die laut MVV-TB verantwortlich für die Raumluftqualität im fertigen Gebäude sind, von den Herstellern bewusst fälschlich die Einhaltung der „bauaufsichtlich geltenden NIK-Werte" (Zitat aus MVV-TB) vorgespielt – möglicherweise unterstützt durch Aussagen in EPDs des IBU, die auch von DGNB und BNB gerne als „Empfehlung“ dargestellt werden?
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E1- Bewertung ignoriert NIK-Wert und AgBB?
Seit Februar 2015 wird Formaldehyd auch im AgBB-Bewertungsschema mit bewertet. Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) befasst sich in Deutschland mit der Frage, inwieweit Materialien und Gegenstände, die in einem Haus verbaut werden, die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können. Im AgBB-Bewertungsschema gilt für Formaldehyd ein NIK-Wert (NIK steht für niedrigste interessierende Konzentration) von 100 µg/m3. (Umweltbundesamt)
E1 erlaubt aber – sich berufend auf die Europäische Chemikalienverordnung nach wie vor den erhöhten Grenzwert von 124 µg/m³.
Produkte mit E1 können daher einen R-Wert von 1,24 aufweisen – damit den AgBB Grenzwert von <1 überschreiten - und dennoch "zugelassen" werden?
Siehe dazu auch Formaldehyd und AgBB
Antworten von UBA und DIBt zu offenen Fragen
Dankenswerter Weise erhielten wir sowohl vom UBA als auch vom DIBt kurzfristig sehr ausführliche Antworten:
Institut für Bautechnik
Von: xxx@dibt.de>
Gesendet: Donnerstag, 9. April 2020 17:57
An: 'spritzendorfer@eggbi.eu' <spritzendorfer@eggbi.eu>
Betreff: AW: Kennzeichnung von Holzwerkstoffen Formaldehyd - E1
Sehr geehrter Herr Spritzendorfer,
gern nehmen wir Bezug auf Ihre Anfrage vom 31. März 2020 an unser Haus.
Die von Ihnen angesprochenen Anforderungen ergeben sich aus der Chemikalien-Verbotsverordnung. Zu der Anpassung hinsichtlich des Prüfverfahrens kann Ihnen das UBA Auskunft geben.
Der Grenzwert für Formaldehyd der Chemikalien-Verbotsverordnung beträgt 0,1 ppm (124 µg/m³). Dieser Wert wurde bereits 1977 vom Bundesgesundheitsamt eingeführt und 2006 vom Bundesinstitut für Risikobewertung nochmals bestätigt.
Mit der neuen Regelung zum Prüfverfahren sind keine neuen Kennzeichnungsvorschriften verbunden.
Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) befasst sich mit gesundheitlich bedenklichen Belastungen in Innenräumen, die von der Verwendung von Bauprodukten ausgehen (AgBB-Bewertungsschema). Das vom AgBB erarbeitete Bewertungsschema wurde in den Anhang 8 (Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes – ABG) der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) integriert. Die Tabelle 1 des Anhangs 8 der MVVTB 2019/1 listet die Anforderungen hinsichtlich der VOC-Emissionen. Die von Ihnen angesprochenen NIK-Werte sind Grundlage der Ermittlung dieser Parameter. Eine Ausweisung einzelner NIK-Werte ist jedoch nicht vorgesehen.
Unabhängig davon liefert allein die auf Grundlage der harmonisierten Norm erfolgte Prüfung zur Formaldehydfreisetzung aus Holzwerkstoffen die Basis zur Ausweisung einer Formaldehydklasse (E1, E2).
Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Best regards
Referat
Unternehmenskommunikation,
Internationale Beziehungen
Head of Section
Corporate Communications,
International Relations
Umweltbundesamt
Von: xxxxx@uba.de
Gesendet: Donnerstag, 9. April 2020 08:42
An: Josef Spritzendorfer (EGGBI) <spritzendorfer@eggbi.eu>; dibt@dibt.de
Cc: Betreff: AW: Kennzeichnung von Holzwerkstoffen Formaldehyd - E1
Sehr geehrter Herr Spritzendorfer,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Die Formaldehydklasse E1 ist unverändert in der DIN EN 13986 mit Bezug auf die DIN EN 717-1 definiert. Diese europäische Norm sollte schon länger überarbeitet werden, leider geht es dort momentan und vermutlich noch länger nicht weiter.
Unabhängig davon ist zu sehen, dass in Deutschland für die Marktfähigkeit von Holzwerkstoffen und Möbeln aus diesen die Chemikalien-Verbotsverordnung gilt. Wir haben das Prüfverfahren zur Einhaltung der Anforderungen der Chemikalien-Verbotsverordnung aktualisiert, welches vom BMU veröffentlicht wurde und zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist.
Hier ist jetzt die DIN EN 16516 die neue Referenznorm, mit einer Beladung von 1,8 m²/m³ und weiteren Spezifizierungen. Die DIN EN 717-1 haben wir als zusätzliche Methode beibehalten, nach ihr gemessene Werte müssen aus Gründen der Vergleichbarkeit mit dem Faktor 2,0 multipliziert werden. Ich möchte betonen, dass wir weder die Chemikalien-Verbotsverordnung überarbeitet haben, noch eine Änderung der Klasse E1 herbeigeführt haben. Da die E1-Klasse in einer harmonisierten europäischen Norm definiert ist, ist es nicht möglich, sie im deutschen Recht zu ändern.
Nach der Auffassung des EUGH dürfen national keine verpflichtenden Kennzeichnungen zusätzlich zur CE-Kennzeichnung verwendet werden. In Deutschland müssen jedoch unabhängig von einer Kennzeichnung alle betroffenen Produkte die Anforderungen der ChemVerbotsV erfüllen. Hinsichtlich der bauaufsichtlichen Anforderungen verweisen wir auf das DIBt.
Bezüglich der Angaben in den EPDs empfehlen wir, dass Sie sich mit einem Verbesserungsvorschlag direkt an das IBU wenden. In den EPDs sollte nach unserem Verständnis besser die Leistung des Produkts neutral angegeben werden und nicht die Einhaltung von Vorschriften. Nur die möglichst präzisen Leistungsangaben würden es den Planenden ermöglichen, die spätere Innenraumkonzentration mit einer genügenden Zuverlässigkeit zu planen.
Aktuell wird eine mögliche EU-weite Beschränkung für Formaldehyd auch unter der REACH-Verordnung verhandelt. Hier können Sie sich bei Interesse an der aktuellen Konsultation beteiligen: https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/22919/term.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Meine Interpretation der Antworten
Obwohl Formaldehyd seit Juni 2014 durch die EU aufgrund neuer Erkenntnisse als „kann Krebs erzeugen“ (Kategorie 1 B gemäß CLP -Verordnung) eingestuft – und der NIK Wert für Formaldehyd spätestens seit August 2018 mit 100 µg/m³ auch in den AgBB Unterlagen kommuniziert wird ("Übernahme des Europäischen LCI Wertes")
Ø hat die "Europäische Norm" DIN EN 13986 diesen Wert bis heute nicht in der entsprechenden Definitionen der Emissionsklasse E1 umgesetzt und verwendet nach wie vor den Wert aus der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Der Grenzwert für Formaldehyd der Chemikalien-Verbotsverordnung beträgt 0,1 ppm (124 µg/m³).
Ø Nicht berücksichtigt wird in dieser Norm auch die "erforderliche" Aktualisierung der Prüfmethodik im Hinblick auf die neue Referenznorm DIN EN 16516, welche eine "Verdoppelung" der bisher gemessenen Werte nach der alten Prüfnorm DIN EN 717 vorschreiben würde.
E1 erlaubt also defacto: 248 µg/m³ ???
Ø Die Europäische Chemikalienverordnung orientiert sich nicht an den EU LCI Werten bzw. den NIK Werten -zumindest nicht bei Formaldehyd.
Verbraucherschutz durch Normen nicht ausreichend gewährleistet
In diesem Fall werden Fragen des Verbraucherschutzes massiv missachtet – Regeln zur Minimierung bzw. Kennzeichnung eines krebserzeugenden Stoffes (UBA) werden in nicht nachvollziehbarer Weise offensichtlich seit nicht dieser Einstufung und den wissenschaftlichen Erkenntnissen und neuen Normen der Prüfmethodik angepasst und die Interessen der Hersteller, die "gerne" mit Einhaltung der E1 werben, über den Verbraucherschutz gestellt!
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Diskussion zu "formaldehydfreier Verklebung" von Holzwerkstoffen
Sehr viele Hersteller von Holzwerkstoffen verweisen in ihren Marketingaussagen auf die besondere "Gesundheitsverträglichkeit" ihrer Produkte auf Grund einer "formaldehydfreien Verklebung" (meist mit PU Klebern).
Umfangreiche Recherchen der letzten Monate ergaben, dass auch aus diesen Produkten teils nicht unbeträchtliche Formaldehydemissionen möglich sind – die bei entsprechender Raumbeladung durchaus auch – zumindest für "sensitive Bewohner" zu Unverträglichkeiten führen können.
In zahlreichen EPDS finden wir daher auch bei solchen Produkten keine ermittelten Formaldehydwerte.
Beispiele:
· Aussage von Swiss Krono, OSB EPD:
Es wird kein Formaldehyd-Messwert angegeben, mit der Begründung:
„7.1 Formaldehyd: Das Klebsystem für SWISS KRONO OSB beinhaltet kein Formaldehyd. Deshalb nicht relevant.“ (???)
In anderen EPDS finden sich andere Formulierungen:
· EPD der EGGER OSB 3 E0 (!):
Hier wird angegeben, welcher Wert „unterschritten wurde“ – nämlich 36 µg/m³ nach der alten EN 717-1 –
laut Prüfnorm neu (EN 16516) sind somit theoretisch bis zu 72 µg/m³ „möglich“!
Zitat: Die Emissionswerte der EGGER OSB 4 TOP und OSB 3 E0 liegen unter (???) 0,03 ppm Formaldehyd (Kammermethode nach /EN 7171/).
Diese Aussage findet sich auch in der Leistungserklärung zu dieser Platte:
Biologisch Gebrauchsklasse GK 1&2
Formaldehydabgabe: nach EN 717-1 ppm <0,03 (formaldehydfrei verleimt) = Emissionsklasse 1
Diese Werte liegen um ein vielfaches über in der Literatur dargestellten, gemessenen "natürlichen Formaldehydgehalte" der verwendeten Hölzer.
Wie in der Kapitel "Natürliches" Formaldehyd in Hölzern"Formaldehyd - strengere "Richt- bzw. Grenzwerte"? ersichtlich, weist getrocknete Fichte beispielsweise durchschnittlich einen "natürlichen Formaldehydgehalt von 0,004 ppm = ca. 5 µg/m³ auf.
· Woher kommen die in den Platten gemessenen tatsächlichen vielfachen Formaldehydwerte?
· Sind sie auf zu hohe Erhitzung bei der Produktion der Platten und dadurch ausgelöste holzeigene Aldehydbildung zurückzuführen?
· Wäre durch eine möglicherweise kostenintensivere langsamere Trocknung vielleicht eine Reduktion dieser Werte möglich?
· Warum aber verweigern selbst in ihren "ökologischen Produktdeklarationen" die meisten Hersteller die Bekanntgabe der tatsächlichen Werte und werben stattdessen mit Wohngesundheit – unter anderem auf Grund "formaldehydfreier Verklebung" und dadurch erzielter "Emissionarmut" ihrer Produkte?
Tatsächlich fanden wir in Emissionsprüfberichten von nicht als "formaldehydfrei verleimt" beworbenen Holzwerkstoffen teilweise geringere Formaldehydwerte als die aus den teilweise fragwürdigen Herstellerangaben von PU Produkten ableitbaren Werten.
Bisher erhielten wir von einem Hersteller dazu eine Antwort:
"Diese leichte Erhöhung wird durch die die schärfere Trocknung verursacht".
Auch wenn wir davon ausgehen, dass die Werte "natürliches Formaldehyd" noch --nach der alten Analytik EN 717-1 ermittelt worden sind so ergibt sich bei Fichte getrocknet (siehe dazu Kapitel: 9.1.2 ) "natürliches Formaldehyd" ( 0,004 ppm = 5µg/m³ - nach neuer Norm EN 16516: 10 µg/m³) und "formaldehydfrei" verleimten Platten mit beispielsweise 35 µg/m³ keine "leichte Erhöhung" sondern eine Erhöhung von über 300 %.
Die OSB Hersteller hatten bei ihrer Klage in Stuttgart argumentiert:
Zitat: "Die Antragstellerinnen fürchten um die Verkehrsfähigkeit ihrer OSB-Platten, da sie die vorgegebenen Werte jedenfalls nicht vollständig einhalten könnten, was unter Inkaufnahme nicht unerheblicher Umsatzeinbußen eine aufwändige Umstellung ihrer Produktion und Lagerung bedingen würde." Siehe dazu OSB Urteil 2019
Werden also aus Kostengründen (schärfere Trocknung) höhere Raumluftbelastungen auch mit dem krebserzeugenden Formaldehyd in Kauf genommen?
Empfehlung für Verbraucher beim Kauf "formaldehydfrei verleimter Produkte"
Wir können jedem Verbraucher, vor allem aber auch Planer und Verarbeiter empfehlen, von den Lieferanten die tatsächlichen – glaubwürdig ermittelten Formaldehydwerte – abzufragen, und diese bei der Planung der "Raumbeladung" zu berücksichtigen,
um Auseinandersetzungen bezüglich der Nichteinhaltung der MVV TB, bzw. der Landesbauordnungen bezüglich "Gesundheit" (auch im Hinblick auf die "Architektenhaftung") zu vermeiden.
Dies betrifft allerdings nicht nur Formaldehyd, sondern auch VOCs und andere mögliche Emissionen – auch natürliche Holzemissionen wie Terpene und Essigsäure, Furfural…
Zitat aus AgBB, Kapitel 4.2.:
"… vielmehr müssen zusätzlich die unter Praxisbedingungen zu erwartenden Raumluftsituationen berücksichtigt werden. Das Verbindungsglied zwischen Produktemission und Raumluftkonzentration bildet das Expositionsszenario, das die Produktemission, die Raumdimensionierung, den Luftaustausch und die emittierende Oberfläche des in den Raum eingebrachten Bauproduktes zu beachten hat." Mehr Infos dazu
Wir freuen uns über Beiträge und Antworten zu unseren oben gestellten Fragen bezüglich "formaldehydfreier Verleimung", die wir bei entsprechender fachlicher Relevanz sehr gerne mit publizieren!
Mehr Infos zur Kommunikationspolitik der OSB Industrie:
"Gesundheitliche Bewertung von OSB Platten für den Einsatz im Bauwesen
Zurück zum Seitenanfang -strengere Richt- Grenzwerte für Formaldehyd
Formaldehyd aus Klebstoffen
Vor allem in der Vergangenheit waren es fast stets die Verklebungen, die zu erhöhten Formaldehydbelastungen in Holzwerkstoffen führten -
unter den stark belasteten Spanplatten der 70 er Jahre leiden noch heute zahlreiche Besitzer von Fertighäusern aus dieser Zeit.
Mit der Verwendung von PUR Produkten wurde zwar das Formaldehyd- Problem im Wesentlichen gelöst, diskutiert werden dabei aber die ökologischen Nachteile und gesundheitlichen Risiken vor allem bei Verarbeitung (Isocyanate) und späterer Entsorgung, vor allem aber auch im Brandfall.
Verwirrend für den Verbraucher die Fülle von "Kurzbezeichnungen" der unterschiedlichen Klebesysteme- nachfolgend einige Beispiele:
PUR Polyurethan
Verarbeitung erfolgt unter anderem mit Isocyanaten im Härter ("formaldehydfreie" Verklebungen, es verbleibt nur das "natürliche Formaldehyd des Holzes))
MF Melamin-Formaldehyd- Leim
MUF Melamin-Harnstoff- Formaldehyd (Melamin-Urea-Phenol-Formaldehyd)
MUPF Melamin-Harnstoff-Phenol/Formaldehyd
UF Harnstoff-Formaldehyd-Leim
MU laut Herstelleraussage(!) ohne freiem Formaldehyd, hoher Anteil an Ameisensäure im Härter (bis zu 20 %)
Die tatsächlichen Emissionswerte der unterschiedlichen Leime werden grundsätzlich ebenso wie etwas aussagekräftiger stoffliche Informationen von den Herstellern nicht weitergegeben – die Aussagen in den technischen Unterlagen sind stets so Aussage- arm, dass man daraus keine stofflichen Bewertungen im Hinblick auf gesundheitliche Verträglichkeit nach unseren Kriterien ableiten kann.
MU ist eine „Errungenschaft“ von Akzo Nobel.
Dieser Chemiekonzern verweigert uns ebenso wie beispielsweise der Henkel- Konzern (Pattex, Ponal und andere) und BASF (z.B. PCI) grundsätzlich Emissionswerte (auch für Farben, Lacke zahlreicher Tochterfirmen…) -
erhältlich sind lediglich sogenannte "Sicherheitsdatenblätter" (für den Verarbeiter) und technische Merkblätter.
Für eine Bewertung von Holzwerkstoffen können wir daher nur auf die ebenfalls nur sehr schwer erhältlichen Emissionsprüfberichte der Holzwerkstoffhersteller zurückgreifen, und können nicht Bewertungen an Hand benannter Verklebungen durchführen.
Einige stoffliche Aussagen zu "definierten" Bestandteilen der Kleber:
Melamin
Ausgangsstoff für Melaminharze
CAS: 108-78-1
Aminoverbindung,
Gefahrenhinweise - H-Sätze: |
H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. |
Phenol
auch Karbolsäure
unter anderem Zwischenprodukt zur Herstellung diverser Kunststoffe, Kleber…
CAS: 108-95-2
Gefahrenhinweise - H-Sätze:
H301+H311+H331: Giftig bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Urea
Harnstoff
CAS: 57-13-6
Harnstoffderivat, gesundheitlich vermutlich nicht relevant
Formaldehyd
Allgemeine Infos zu PUR Produkten
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Formaldehyd aus Lacken
Besonders aus "säurehärtenden" Lacken (SH Lacke) sind über längere Zeiträume Formaldehydbelastungen zu erwarten; in Schulen, Kitas, Sporthallen sind diese – ebenso wie im Wohnbereich- daher unbedingt zu vermeiden, finden sich bedauerlicherweise aber noch in älteren Gebäuden.
Dazu zwei Zitate:
„Bei der chemischen Reaktion zwischen Formaldehyd und den Reaktionspartnern wird Wasser abgespalten, weshalb man häufig auch von Kondensationsharzen spricht. Die Aushärtung der Harze erfolgt durch Erhitzen und/oder Zugabe von Katalysatoren oder Härtern. Nach der Reaktion liegt Formaldehyd chemisch gebunden abwechselnd mit den Reaktionspartnern in Ketten vor. Bei Zugabe von Härtern werden die Ketten vernetzt. Man spricht in diesen Fällen von säurehärtenden Lacken.“ Quelle wecobis
„Säurehärtender Lack: Bei diesem Lack löst ein säurehaltiges Lösungsmittel den chemischen Härtungsprozess aus. Das führt zu einer besonders starken Lackschicht. Da diese Lackart aber das gesundheitsschädliche Formaldehyd dauerhaft ausgast, findet säurehärtender Lack nur noch in Ausnahmen und ausschließlich im Gewerbebereich Anwendung.“ Quelle
"Die Versiegelung erfolgt mit Reaktionslacken wie DD (Desmodur-Desmophen)- Lacken oder SH- (Säurehärtenden) Lacken. Bei der Verwendung von SH-Lacken ist mit einer Raumluftbelastung durch Formaldehyd zu rechnen. Beim Einsatz von DD-Lacken ist zumindest bei der Verarbeitung eine Belastung mit Isocyanaten nicht auszuschließen." http://www.schadstoffberatung.de/parkett.htm(Schadstoffberatung)
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"Natürliches Formaldehyd"
Auch unbehandeltes "Naturholz" emittiert geringe Mengen von Formaldehyd, die allerdings in der Regel aus gesundheitlicher Bewertung nicht für das Raumklima als relevant betrachtet werden.
1) Zitat aus
NC University BioResources 2013:
FORMALDEHYDEMISSION AUS FESTEN HÖLZERN
Holz als natürliches Material
"Holz als natürliches Material enthält Formaldehyd (Meyer und Böhme 1997; Que und Furuno 2007; Salem et al. 2011b), das während der Wärmebehandlung freigesetzt werden kann (Schäfer und Roffael 2000). Meyer und Böhme (1996) haben die FEs aus Eiche, Douglasie, Buche, Fichte und Kiefer gemessen, und die Formaldehydemission lag zwischen 2 und 9 ppb. Die Ergebnisse sind in Tabelle 5 dargestellt, gemessen unter Verwendung einer 1-m 3 -Kammer, einer Gasanalyse, eines Perforators und der Kolbenmethode." Textquelle
Unser Hinweis dazu:
Die übliche Angabe des Formaldehydgehalts bei Holzprodukten erfolgt in µg/m³ bzw. ppm (0,1 ppm = 124 µg/m3 )
ppm bedeutet "parts per Million" - ppb "parts per Billion!"
2) Zitat aus
Holzwerkstoffe in Innenräumen - publiziert von BAG, eco-Bau, Empa und Lignum
Seite 17 von "Holzwerkstoffe in Innenräumen" (technische Dokumentation der LIGNUM):
"Die nachfolgende Auflistung zeigt die Formaldehydabgabe von natürlich gewachsenem Holz- die Emissionswerte sind bei allen Holzarten derart gering, dass sie für die Belastung von Innenräumen vernachlässigt werden können. (Werte liegen im ppb Bereich: 1 ppb = 0,001 ppm. E1 Richtwert im Vergleich: 0,1 ppm!
Die in der Literatur (1) angegebenen Werte für Formaldehyd-Abgabe von natürlich gewachsenem Holz in der Prüfkammer sind nach DIN V ENV 717-1 zwischen 0,009 ppm bei Eiche und bis 0,002 bei Buche; Douglasie, Fichte und Kiefer liefern Werte zwischen 0,003 und 0,004 ppm."
1) Meyer, B. und Boehme, C. 1994: Formaldehyd-Abgabe von natürlich gewachsenem Holz. Holz-Zentralblatt 120, 1969ff Quelle)
Formaldehyd Emission from solid wood
Marketingaussagen von Herstellern von Holzwerkstoffen
Nicht geklärt ist für uns die Frage, warum manche Holzwerkstoffe - obwohl beworben als
"praktisch" formaldehydfrei verklebt (besondere MUF Kleber),
oder aber "völlig formaldehydfrei verklebt" (PU Kleber)
dennoch Formaldehydwerte von
bis zu 40 µg/m³ (liegen zugegebener Weise immerhin unterhalb der Grenzwerte der meisten Güte- Labels) aufweisen -
die sich nach den uns vorliegenden Aussagen zur Höhe
des "natürlichen Formaldehydgehalts" (Beispiel Fichte 3,72 µg/m³)
in keiner Weise begründen lassen.
Kritische Raumbelastungen durch Formaldehyd
entstehen aber vor allem durch den Einsatz von formaldehydhaltigen Klebern und Lacken - seit vielen Jahren fordert natureplus auf Grund der Einstufung als "krebserzeugend" bereits strengere Grenzwerte für Formaldehyd. (Pressedienst).
Aussagen und Gütezeichen beispielsweise zu vollkommen "formaldehydfreien" Holzprodukten (teils aus Unwissenheit, oft aber auch als "Greenwashing") sind daher grundsätzlich sehr kritisch zu hinterfragen. Richtig wäre bestenfalls(!): "formaldehydfrei verleimt".
Beispiel:
2013 wurde eine Holzweichfaserplatte noch mit NULL Emissionen für VOC und Formaldehyd "ausgezeichnet" (Prüfbericht 2013; Seite 9); damit erhielt das Produkt mit dem Gütezeichen für mehrere Jahre einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil gegenüber seriös geprüften Produkten derselben Produktgruppe.
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