Duftstoffe in Schulen und Innenräumen

 

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Siehe dazu auch die EGGBI Zusammenfassung:  


"Duftstoffallergiker und Beduftungen"

Gesundheitliche Bewertung diverser Duftstoffe

 

Wertvolle Informationen liefern Aussagen einer allgemein anerkannten Wissenschaftlerin Professor Traidl-Hoffmann, Institut für Umweltmedizin Augsburg

zum Thema "Duftstoffe und Allergie"

Zwischenergebnis Studie des Deutschen Allergie- und Asthmabundes daab (eine Teilnahme an der Befragung ist noch immer möglich!)

Erklärvideo "Duftstoff-Allergie: Wenn Parfum krank macht"

"Gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe von Wäschedüften" (Lafu 2018, Umwelt und Gesundheit)

 

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sowie Forschungsberichte zu Düften aus den USA

 

"Düfte sind aus unserem Alltag nicht wegzudenken. In Parfüms und Alltagsprodukten wie Kosmetika, Reinigungsmitteln, Waschmitteln, Weichspülern kommen sowohl natürliche Essenzen und Öle als auch synthetische Duftstoffe zum Einsatz.

Auch Innenräume werden beduftet, um eine angenehme Atmosphäre zu schaffen. Doch Duftstoffe haben nicht nur angenehme Seiten, sie können auch gesundheitliche Beschwerden auslösen.

Die Unverträglichkeit auf Duftstoffe äußert sich als Kontaktallergie in Form eines allergischen Kontaktekzems. In Deutschland sind circa 15-20 Prozent der Bevölkerung betroffen. (DAAB e.V,) 

Duftstoffallergien sind die 2.häufigste Kontaktallergie nach der Nickelallergie insgesamt. 

 

Das Umweltbundesamt spricht auf seiner Homepage von mindestens 1/2 Million Duftstoffallergiker in Deutschland.

 

"Zum Problem werden Düfte für Menschen, die allergisch auf einen oder mehrere Stoffe reagieren.

 

"In Deutschland sind ein bis zwei Prozent der Bevölkerung, also über eine Million Menschen betroffen", weiß Abdullah Sahan, ärztlicher Leiter des Medizinischen Versorgungszentrums der Evangelischen Lungenklinik Berlin. (Quelle)

 

Dennoch werden Duftstoffe vermehrt in Schulen, Kindergärten, öffentlichen Gebäuden eingesetzt - auch in Einkaufszentren spricht man vom sogenannten

"Neuromarketing",

welches die Besucher zu einem längeren Verbleib animieren sollte –

welches in vielen Fällen aber genau das Gegenteil bewirkt.

Definition:

"Neuromarketing untersucht zum einen, welche Vorgänge im Gehirn des Konsumenten vor und beim Kauf ablaufen und nutzt diese Kenntnisse zum anderen, um Verkaufsprozesse zu optimieren. Methoden des Neuromarketings gehören auch zum Gebiet der Marktforschung oder Produktoptimierung."

Siehe auch Zusammenfassung Gerichtsurteile

 

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Die häufigsten Duftstoffallergene

Von den rund 3000 bekannten künstlichen Duftstoffen sind seitens der EU 

26 Duftstoffe  für "häufig allergieaulösend" aufgelistet und nur für diese gibt es bestimmte "Grenzwerte" z.B. in Kosmetika und Waschmitteln.

 

Von der EU aufgelistete Duftstoffallergene

α-Isomethylionon

Limonen

2-Octinsäure-

Linalool

Amylzimtaldehyd

Salicylsäure-

Amylzimtalkohol

Zimtalkohol

Anisalkohol

Zimtsäure-

Baummoos-Extrakt

 

Benzoesäure-

davon besonders stark allergenisierend:

Benzylalkohol

Eichenmoos-Extrakt 

Butylphenylmethylpropional

Eugenol

Citrat

Hydroxycitronellal

Citronellol

Isoeugenol

Cumarin

Zimtaldehyd

Farnes öl

Geraniol

Hexylzimtaldehyd

Hydroxyisohexyl-3-cyclohexencarbaldehyd

 

 

"Wasch- und Reinigungsmittel fallen seit 2005 unter die EU-Detergenzienverordnung 648/2004 EG. Danach sind den Erzeugnissen beigefügte Duftstoffe als solche kenntlich zu machen. Bei den 26 als besonders häufig Allergie auslösend eingestuften Duftstoffen sind ab einer Konzentration von 0,01 Prozent die Namen anzugeben.

 

Die Inhaltsstoffe vieler anderer Produkte, zum Beispiel zur Raumbeduftung, müssen die Hersteller überhaupt nicht aufführen, falls die Inhaltsstoffe nicht unter die Gefahrstoffverordnung fallen.

 

Importierte duftstoffhaltige Waren aus Staaten außerhalb der EU unterliegen bei der Produktion den Bestimmungen des Herkunftslandes, wo die gesundheitlichen und ökologischen Anforderungen oft geringer sind. Eine nachträgliche Untersuchung dieser Waren ist schwierig.

 

Die aktuell geltenden Regelungen gestatten nur eine lückenhafte Beurteilung der Risiken der Duftstoffe. Das EU-Chemikalienrecht REACH wird die Situation voraussichtlich nicht grundlegend ändern, da es – bis auf wenige Ausnahmen – nur für Mengen über einer Tonne im Jahr pro Hersteller gilt, die meisten Duftstoffe aber in geringeren Mengen auf den Markt kommen." (Umweltbundesamt)

 

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EU Richtlinien zu Duftstoffen

Um den Einsatz von Chemikalien, und darunter fallen auch Duftstoffe, innerhalb der EU einheitlich kontrollieren und regeln zu können, gibt es die

 

EU-Chemikalienverordnung REACH.

 

Dabei ergibt sich jedoch das Problem, dass vor allem jene Duftstoffe besonders streng geprüft werden, die besonders häufig, bzw. in großer Menge jährlich produziert werden.

Das Bundesumweltamt in Berlin sieht darin eine Lücke, weil "viele Duftstoffe ihre Duftwirkung schon in sehr geringen Konzentrationen entfalten.

Die Lücke besteht also gerade bei solchen Stoffen, die hinsichtlich der biologischen Wirkung über den Riechsinn schon in kleinsten Mengen eine Relevanz für empfindliche Menschen haben."

 

Es gibt natürlich aber auch eine Reihe Duftstoffe, die bereits über die EU- Kosmetikverordnung verboten sind, wie zum Beispiel Moschus Ambrette. Bestimmte Moschusverbindungen sind in der Umwelt nämlich nur schwer abbaubar und reichern sich mit der Zeit in Umwelt, Tier und Mensch an. Weitere, oft verwendete Duftstoffe, die als sensibilisierend eingestuft werden, müssen zudem auf der Verpackung angegeben werden.

 

"Die aktuell geltenden Regelungen gestatten nur eine lückenhafte Beurteilung der Risiken der Duftstoffe.

 

Das EU-Chemikalienrecht REACH wird die Situation voraussichtlich nicht grundlegend ändern, da es – bis auf wenige Ausnahmen – nur für Mengen über einer Tonne im Jahr pro Hersteller gilt, die meisten Duftstoffe aber in geringeren Mengen auf den Markt kommen." (Umweltbundesamt)

 

Bedauerlicherweise erfolgt aber grundsätzlich auch die die Ermittlung von "Grenz- bzw. Schwellenwerten" stets Einzelstoff- bezogen und berücksichtigt grundsätzlich nicht mögliche Additionseffekte durch das Zusammenwirken mehrerer Stoffe gleichzeitig.

 

Langzeitbelastung – Toleranzwerte:

 

Zu beachten ist gerade bei Schadstoffbelastungen daher auch die "Langzeitbelastung",

deren Auswirkungen gerade bei Schwangeren, Säuglingen und Kindern in keiner Weise ausreichend bisher erforscht worden ist.

Nulltoleranzen

"Vor allem für krebserzeugende, genschädigende und fruchtschädigende Stoffe kann keine Dosis angegeben werden, unter der eine (schädliche) Wirkung ausgeschlossen werden kann.

 

Zwar gilt auch hier, dass höhere Belastungen ein höheres Risiko bedeuten, ein Nullrisiko gäbe es jedoch nur bei vollständiger Abwesenheit des Stoffes bzw. der Umweltnoxe. Hier muss ein gesellschaftlicher Konsens über Vor- und Nachteile der Nutzung bzw. des Verzichts auf den gegebenen Stoff gefunden werden." (Quelle)

 

Siehe auch EGGBI Zusammenfassung zur Bedeutung von Grenzwerten

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Einsatzgebiete synthetischer und natürlicher Duftstoffe

1.1      Haupteinsatzgebiete von Duftstoffen im Alltag:

 

·         Kosmetika, Parfums, Haarsprays

·         Wasch und Reinigungsmittel, Weichspüler

·         Körperpflegemittel (Cremes, Seifen, Pflegeöle…)

·         Duft und Raumsprays,

·         Duftlampen, Duftkerzen,

·         Duftbäumchen (Kfz), Duftgelee, Duftsäckchen

·         Raumbeduftungsanlagen, Duftsäulen,

·         Duftpapiere, Räucherstäbchen, (Ultrafeinstaub)

·         Säuglingspflegemittel,

·         Zigaretten, Tabake, Elektrozigaretten,

·         Lebensmittel,

·         Aromatherapie,

·         Düfte aus Farben, Lacken, Klebern, Baustoffen, Möbeln, Bodenbelägen…

 

1.2      Duftstoffe- natürlich oder synthetisch?

 

"Unsere Riechzellen können natürlich zwischen einem chemisch produzierten und einem

von der Pflanze produzierten Molekül nicht unterscheiden."

Professor Hans Hatt, Deutschlands 'Duftpapst'. von der Ruhr-Universität Bochum

 

Natürliche Duftstoffe sind daher im Allgemeinen nicht weniger belästigend oder weniger allergieauslösend als synthetisch hergestellte Duftstoffe. (Literaturquelle)

 

Beispiel Terpene:

a)    Zirbelkiefer – obwohl die positiven Eigenschaften des Geruchs der Zirbelkiefer wissenschaftlich nachgewiesen sind (positive Studien):

Die Terpene aus können Hölzern grundsätzlich sensibilisieren-

b)    Zitrus- /Orangenterpene in vielen Naturfarben, Lasuren (angenehm oder belästigend?)

 

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Gesundheitliche Risiken

Toxischer Duftcocktail – Duftstoffallergien sind auf dem Vormarsch

 

"Man sollte sich dessen bewusst sein, Duftstoffe sind u. a. VOCs (flüchtige organische Verbindungen), Alkohole, Aceton, Terpene und viele weitere Chemikalien, die in der Medizin dafür bekannt sind, dass sie Asthma, Kontaktekzeme, Allergien, Duftstoffallergien, Überempfindlichkeiten, Krebs und andere Erkrankungen auslösen können.

 

Oftmals werden in einem parfümierten Produkt ganze Giftcocktails von mehreren Hundert verschiedenen Chemikalien verarbeitet, deren Wirkmechanismen untereinander wissenschaftlich bisher völlig unerforscht sind.

 

Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge können Duftstoffe nicht nur durch Hautkontakt Allergien auslösen, sondern ebenso über die Atemluft Gesundheitsschäden hervorrufen. Laut. Ausführungen von Frau Prof. Claudia Traidl-Hoffmann vom Zentrum für Allergie und Umwelt (ZAUM) an der TU München, können die toxisch wirkenden Substanzen über die Atmungsorgane und die Haut in den Organismus gelangen und sich dort über das Blut im ganzen Körper verteilen. Dort können sie an den menschlichen Zellen Entzündungsprozesse verursachen, die wiederum die Entstehung von Allergien fördern bzw. deren Intensität verstärken. Zudem sind viele Duftkomponenten fettlöslich und können sich somit im menschlichen Fettgewebe einlagern. Als weiterer Negativaspekt kommt hinzu, dass sich die Giftstoffe nicht „nur“ im Menschen, sondern auch in Tieren und in der Umwelt anreichern."  

Toxikologen mahnen: „Duftstoffe haben in der Innenraumluft nichts zu suchen“

 

"In dem Ende Oktober im WDR-Fernsehen ausgestrahlten Filmbeitrag des Magazins Markt „Raumsprays: Düfte aus der Dose“, wird ebenfalls verdeutlicht, dass Duftstoffe erhebliche Gesundheitsrisiken bergen. Der Toxikologe Dr. Hermann Kruse von der Universität Kiel kritisiert die unbekannte Zusammensetzung der vielfältigen Duftcocktails, die die Gesundheit der Verbraucher extrem schädigen können. Toxische Institute verzeichnen in den letzten Jahren verstärkten Zulauf von Patienten, die unter anderem über Konzentrationsstörungen, Magen- und Darmbeschwerden, Kopfschmerzen und weitere Gesundheitsstörungen klagen. „Duftstoffe haben in der Innenraumluft und in der Umgebung von Menschen nichts zu suchen“, so der Toxikologe."

Zitat aus

Gesundheitsrisiken durch Duftstoffe – schwerwiegende Langzeitschäden nicht ausgeschlossen

 

Anwendung von Duftstoffen- was ist mit den Nebenwirkungen? (Springer-Medizin)

Gefahr liegt in der Luft (Springer Medizin)

Besonders für Chemikaliensensitive können "Düfte" zu einem unüberwindbaren Problem werden:

"Wenn Gerüche Probleme bereiten" (Großaitingen)

"Wenn Gerüche krank machen" (Altötting)

"Wenn Gerüche krank machen" (Weser)

 

Oktober 2016  

US Studie: Parfümierte Verbrauchsprodukte - Auswirkungen auf die Raumluftqualität

In einer repräsentativen US Studie wurden die negativen Auswirkungen von Duftstoffen (als eine primäre Schadstoffquelle in Innenräumen) auf die Gesundheit erhoben - 34,7 % der Befragten berichteten von gesundheitlichen Problemen wie z.B. Migräne, Kopfschmerzen, Atembeschwerden bei entsprechenden Duftstoff-Belastungen.

Quelle: "Fragranced consumer products: exposures and effects from emissions"  siehe auch: Belastungen durch Duftstoffe- US Studie

Sehr aussagekräftige Untersuchungen zu Duftstoffen dokumentierte auch die Universität Freiburg - Universitätsklinikum mit einer Auflistung besonders "irritativer Duftstoffe":

(Präsentation 5.11.2012, Wien, Dr. rer.nat. Richard Gminski) 

 

 

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Umweltbundesamt verweist auf gesundheitliche Risken

Das Umweltbundesamt verweist auf der Homepage vor allem auf die Problematik von Duftstoffen für Allergiker und MCS Betroffene:

Zitat:

"Auch Duftstoffe, die in die Raumluft gelangen, sind verantwortlich für viele gesundheitliche Beschwerden, sie können u.a. folgende Symptome auslösen: Abgeschlagenheit, Schwindel, Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Kontaktekzeme, Asthmaattacken bis hin zu einem anaphylaktischen Schock. Problematisch ist ein dauerhafter Kontakt mit Duftstoffen insbesondere für Allergiker und MCS-Betroffene. Ein Meiden der Allergieauslöser ist besonders schwierig, wenn sie zur Raumbeduftung in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen eingesetzt werden. "

Beim Vollzug von "Barrierefreiheit für Umwelterkrankte"  in öffentlichen Gebäuden besteht hier also im Sinne der UN Konvention Handlungsbedarf.

2016 veröffentlicht das Umweltbundesamt eine Publikation "Duftstoffe, Begleiter des Alltags"

Eine Darstellung der Duftstoffe, die bei mehr als 100 Patientinnen oder Patienten eindeutig als Ursache einer Kontaktallergie identifiziert wurden:

Cinnamal, Cynnamylalcohol, Citral, Eugenol, Farnesol, Geraniol, Hydroxycitronellal, Hydroxyisohexyl3-cyclohexene carboxaldehyde, Isoeugenol, Evernia furfuracea extract, Evernia prunastri extract -

Mit den ausdrücklichen weiteren Hinweisen:

"Neben diesen aufgelisteten elf Duftstoffen, die im Epikutantest (mehrtägiger Pflastertest) am häufigsten zu einer Kontaktallergie führten, existieren noch viele weitere Duftstoffe mit allergieauslösendem Potential."

"Natürliche Duftstoffe sind im Allgemeinen nicht weniger belästigend oder weniger allergieauslösend als synthetisch hergestellte Duftstoffe.

 

Es ist beispielsweise noch nicht vollständig geklärt, ob allergene Duftstoffe beim Einatmen zum Entstehen einer Allergie beitragen können."

Weitere Publikation des UBA

Im Auf der Homepage des Umweltpakt Bayern finden wir ein Hintergrundpapier des Umweltbundesamts verlinkt:

"Wenn Angenehmes zur Last werden kann"

Hier wird unter anderem auf Anreicherungen von Duftstoffen in Mensch und Umwelt verweisen:

"Einige der in der Vergangenheit in sehr großen Mengen produzierten Duftstoffe – wie Moschus-Xylol – sind schwer abbaubar (persistent) und bioakkumulierend, das heißt, sie reichern sich in der Umwelt an und gelangen so in die Nahrungskette und letztlich in die Muttermilch" (Seite 6)

Vor allem werden auch die Aussagen der Hersteller kritisch betrachtet:

"Die Duftstoffindustrie äußert häufig, dass die verwendeten Duftstoffe in den eingesetzten Konzentrationen gesundheitlich unbedenklich und intensiv reguliert seien. So lägen die Konzentrationen der meisten Substanzen weit unter dem, was als toxikologisch bedenklich verstanden werde oder Allergien auslösen könne. Allerdings sind Duftstoffe meist lipophil, chemisch stabil, treten nur sehr selten als Einzelstoff auf und finden zudem in einer sehr großen Zahl verschiedener Produkte Verwendung. Der Kontakt mit diesen Substanzen bleibt also nicht auf ein Produkt beschränkt. Außerdem bleibt das schwierig zu lösende Problem, ob und mit welchen Folgen Kombinationswirkungen mehrerer Substanzen innerhalb eines Produktes auftreten. Die Wirkung von Substanzgemischen ist kaum untersucht und weitgehend unbekannt."(Seite7)

  

 

 

 

Bayerisches Gesundheitsministerium widerspricht dem Umweltbundesamt

Den Warnungen des UBA widerspricht das Gesundheitsministerium in München mit der Feststellung:

 

Schreiben vom 13.03.2018

Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen (?) führt die Exposition gegenüber luftgetragenen Duftstoffen, einschließlich solcher mit hautsensibilisierender Potenz (Kontaktallergene), weder zu einer allergischen Sensibilisierung der Atemwege noch zur Auslösung allergischer Reaktionen im Respirationstrakt.

Hautsensibilisierende Duftstoffe können durch Hautkontakt über die Luft keine Kontaktallergie induzieren oder unter im Innenraum üblichen Konzentrationen ein allergisches Kontaktekzem auslösen. Auch bei bereits hautsensibilisierten Personen führt die inhalative Exposition gegenüber Duftstoffen nicht zu allergischen Reaktionen im Atemtrakt.

 

Offensichtlich bezieht sich das Wissen des bayerischen Gesundheitsministeriums auf

ein Forschungsprojekt,2003 bis 2006 vom Umweltbundesamt beauftragt, an der Georg August-Universität in Göttingen  

Selbst in dieser Studie wurde aber bereits festgestellt:

"Aus der vorgelegten Studie kann der Schluss gezogen werden, dass eine krankheitsrelevante Exposition gegenüber Kontaktallergenen, die über die Inhalation zu einem hämatogenen Ekzem führen, nur in sehr wenigen Einzelfällen in Betracht kommt."

In solchen Fällen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass dieser krankmachende Mechanismus tatsächlich existiert. Fallberichte aus der Literatur, sowie die Ergebnisse einer Inhalationsstudie der TU-München, bei welcher Probanden hohen Konzentrationen eines allergenen Duftstoffs (Isoeugenol) ausgesetzt waren, deuten darauf hin! (Seite 10, UMID)

Die grundsätzliche Möglichkeit: 

Luftgetragene Kontaktallergene und inhalative Verursachung allergischer Symptome

wurde somit bisher in keiner uns bekannten Studie bestritten, es existiert hier weiterer Forschungsbedarf. Dies bestätigt auch das Bundesamt für Risikobewertung!

Anders als beispielsweise in anderen Ländern benötigen Forschungsprojekte in Deutschland in der Regel auch "Fremdmittel" - verständlicherweise hat aber die Industrie kein Interesse, solche Forschungen bezüglich Gesundheitsverträglichkeit von Produkten mit hohem Risiko entsprechend negativer Ergebnisse (mit) zu finanzieren.

 

 

Im Sinne des Europäischen Vorsorgeprinzips besteht daher aber ein absoluter Präventions- Handlungsbedarf.

Zitat:

"Insbesondere in den Fällen, in denen die verfügbaren wissenschaftlichen Daten keine umfassende Risikobewertung zulassen, ermöglicht der Rückgriff auf dieses Prinzip beispielsweise die Verhängung eines Vermarktungsverbots oder sogar den Rückruf etwaig gesundheitsgefährdender Produkte." (Quelle)

Auch eine spätere Studie scheint dem Gesundheitsministerium in München nicht bekannt zu sein:

Eine weitere für das Umweltbundesamt durchgeführte Studie ergab, dass es mindestens eine halbe Million Duftstoff-Allergiker in Deutschland gibt. Das wissenschaftliche Beratungskomitee der Europäischen Union (SCCNFP) hat 26 Duftstoffe als besonders häufig Allergie auslösend eingestuft. Diese Stoffe sind nach der Kosmetikverordnung auf dem kosmetischen Produkt anzugeben, falls sie festgelegte Konzentrationen überschreiten. Dazu gehören unter anderem Citral, Farnesol und Linalool. Oft bleiben die Hersteller von Kosmetik-Erzeugnissen aber unterhalb der deklarationspflichtigen Konzentration oder ersetzen diese Substanzen durch andere, die sie nicht ausweisen müssen, die aber möglicherweise ebenfalls Allergien auslösen können.

In einem offenen Schreiben baten wir die Gesundheitsministerin am 16.03.2018, uns die angeblichen aktuellen wissenschaftlichen Studien zur Verfügung zu stellen.

 

In einem Schreiben vom 31.07.2018 wurden uns nunmehr eine Reihe Publikationen benannt, deren Aufarbeitung noch Zeit benötigen wird -  unabhängig davon wurde erneut aktuellen Aussagen des Bundes- Umweltministeriums zum Thema Sensibilisierung über die Atemwege widersprochen.

 

 

Auch der Deutsche Allergie- und Asthmabund e.V. (DAAB)  widerspricht den Aussagen des bayerischen Gesundheitsministeriums  (Schriftverkehr mit bayerischem Gesundheitsministerium)

und veröffentlichte diese Stellungnahme auch unter "Umdenken erwünscht" im Internet und im DAAB Heft Allergie konkret 3/2018 September 2018.

Siehe auch BR Sendung "Wenn Parfum krank macht!"

 

 

 

Bayerischer Landtag 2017, 2018,  2019 und 2020 zu Duftstoffen und Umwelterkrankungen

 

2017

Bereits am 25.04.2017 lehnt die CSU-Mehrheit gegen sämtlich anderen im Landtag vertretenen Parteien einen „Antrag auf Erstellung eines Berichts über Umfang und Auswirkungen von Duftstoffen in öffentlich zugängigen Räumen“ ab.

Antrag  Abstimmung Ablehnung

Siehe dazu Dokumentation Landtag

2018

Erneuter Antrag im bayerischen Landtag September 2018

 

Am 7.06.2018 haben nunmehr erneut die Freien Wähler einen Antrag an den Bayerischen Landtag bezüglich Aussagen zu Beduftungen, deren gesundheitlichen Auswirkungen und Umfang von Beduftungen in öffentlichen und staatlichen Einrichtungen gestellt.

"Dieser Antrag wurde bereits im Gesundheitsausschuss behandelt, nicht sofort abgelehnt und auf September vertagt, weil man noch auf eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes wartet." Neuer Termin 25.09.2018 14 Uhr

 

Erster Erfolg des Antrags der Freien Wähler

 

Bayerischer Landtag fordert Staatsregierung zum Handeln auf

Nachdem bisher Anträge bezüglich Feststellung von gesundheitlichen Beduftungen in öffentlichen Gebäuden bisher von der CSU Mehrheit mit "unerträglichen" Argumenten abgeschmettert wurden, konnte der erneute Antrag der Freien Wähler am 27.09.2018 eine Mehrheit im Landtag finden.

"Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege zeitnah darüber zu berichten, in welchem Umfang in öffentlichen und staatlichen Einrichtungen Duftstoffe verwendet werden, um welche Substanzen es sich handelt und welche gesundheitlichen Auswirkungen diese haben können; darüber hinaus ist gegebenenfalls eine Aufklärungskampagne von Seiten der Staatsregierung notwendig, um auf das Thema Duftstoffe und deren Auswirkungen aufmerksam zu machen." Beschluss

 

Beschluss zum Antrag der "Freien Wähler"

Die Staatsregierung wird zu einer Berichterstattung aufgefordert.

 

1.1.1     Gemeinsamer Antrag FW und CSU 2019

Im Rahmen der Regierungsbeteiligung der FW wurde 2019 erneut ein Antrag ( Drucksache 18/4872) nun zusammen mit der CSU) im Landtag gestellt –

Am 24.04. wurde die Staatsregierung vom Landtag einer Beschlussempfehlung (Drucksache 18/7276) daraufhin aufgefordert (Drucksache 18/7485), die Umsetzung eines Konzepts zur Behandlung von Menschen, die an umweltassoziierten Erkrankungen (z.B. Multiple Chemikaliensensitivität – MCS, Elektrosensibilität -EHS etc.) leiden, im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel einzuleiten.

 

Von einer Umsetzung der geforderten Punkte konnten wir aber bis heute nichts erfahren.

 

 

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Bayerisches Umweltministerium ignoriert Uniklinikum Augsburg

Nie zur Kenntnis genommen hat die bayerische Gesundheitsministerin auch Erkenntnisse der Universitätsprofessorin Claudia Traidl-Hoffmann vom Lehrstuhl und Institut für Umweltmedizin (UNIKAT Augsburg):

Bei einigen Patienten ist allerdings bereits das Einatmen von Duftstoffen Auslöser genug, um krankhafte Reaktionen im respiratorischen Trakt auszulösen.

Die verschiedenen Ausprägungen der Immunreaktion auf Duftstoffe bemerkt Traidl-Hoffmann auch als praktizierende Chefärztin:

„In der Ambulanz für Umweltmedizin am Klinikum Augsburg kommen häufig Patienten mit einer unspezifischen Intoleranzreaktion, um Hilfe zu erhalten. Hier kann es sich oftmals um eine Immunreaktion auf Duftstoffe handeln“. Textquelle

 

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Bayerisches Gesundheitsministerium widerspricht dem Bundesumweltministerium

In einem weiteren Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege  vom 31.07.2018

finden wir die Aussage:

"Wie bereits in unserem Schreiben vom 13. März 2018 dargelegt, deuten die derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Studien klar daraufhin, dass die

inhalative Exposition gegenüber Duftstoffen bei hautsensibilisierten Personen (???) nicht zu allergischen Reaktionen in den Atemwegen führt (Basketter und Kimber, 2015) und auch im Allgemeinen kein Sensibilisierungsrisiko für die Atemwege darstellt (Wolkoff und Nielsen, 2017)."

 

und auch im Allgemeinen kein Sensibilisierungsrisiko für die Atemwege darstellt (Wolkoff und Nielsen, 2017).

Ausgenommen von dieser Betrachtung sind nicht-allergische Mechanismen, einschließlich solcher psychosomatischer Natur, die als Duftstoffsensitivität im Gegensatz zur echten immunologischen Sensibilisierung bezeichnet werden können. Auf diesem Gebiet besteht weiterer Forschungsbedarf, allergieunabhängige Mechanismen und Signalwege zu identifizieren, die für die zumeist subjektiv empfundenen Gesundheitsbeschwerden der Betroffenen bei Duftstoffexposition verantwortlich sind."

Duftstoffallergiker sind also nur "eingebildete Kranke?"

 

Diese Aussagen spiegeln die fehlende Kompetenz (Ignoranz)  entsprechend auch den neuesten Erkenntnissen des Robert- Koch- Instituts (Februar 2020) bezüglich fehlenden umweltmedizinischen Wissens und flächendeckender Umsetzung und "Anerkennung" von Umwelterkrankungen. 

"Eine flächendeckende umweltmedizinische Versorgung konnte bis zum heutigen Zeitpunkt nach wie vor nicht realisiert werden"

Das betrifft sowohl den niedergelassenen Bereich, den öffentlichen Gesundheitsdienst als auch die Universitätskliniken."  (Bankrotterklärung der deutschen "Umweltmedizin" )

 

Zum Schreiben des Gesundheitsministeriums:

1) unsere Anfrage und Forderungen nach zumindest Kennzeichnungspflicht bedufteter öffentlicher Räume betrafen überhaupt nie  hautsensibilisierte Personen sondern  besonders schutzwürdige Gruppen (Kinder, Menschen mit geschwächtem Immunsystem),  Duftstoffallergiker, Chemikaliensensitive und vor allem umwelterkrankt Behinderte mit Anspruch laut UN Behindertenrechtskonvention auf eine "barrierefreie Umgebung".

2) Auf der Homepage des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finden wir ein konträre Aussage: (August 2018)

"Die ständige Anwesenheit von Duftstoffen kann für empfindliche Personen ein Problem darstellen. Einige Duftstoffe können zu Kontaktallergien führen, wenn sie mit der Haut in Berührung kommen oder können, wenn sie eingeatmet werden, bei empfindlichen Menschen zu Kopfschmerzen, Übelkeit, Reizungen der Augen und Atemwege führen. Wegen ihres allergenen Potenzials besteht derzeit für 26 Duftstoffe, darunter Eichenmoosextrakt, Geraniol, Anisylalkohol und d-Limonen, seit 2003 eine Deklarationspflicht bei kosmetischen Produkten (Verordnung (EG) Nummer 1223/2009), falls sie die festgelegten Konzentrationen überschreiten. Gleiches gilt seit 2005 auch für Waschmittel und Reinigungsmittel. Die Duftstoffe in vielen anderen Produkten, zum Beispiel zur Raumbeduftung, müssen demgegenüber nicht deklariert werden, so dass die Verbraucherinnen und Verbraucher keine Möglichkeit haben, sich über die betreffenden Inhaltsstoffe der von ihnen genutzten Produkte zu informieren. "

 

Die Verunsicherung der Bevölkerung zu diesem Thema durch unterschiedliche Aussagen sollte zwischen diesen beiden Ministerien möglichst rasch beendet werden.

Angesichts offensichtlich konträrer wissenschaftlicher Bewertung eines von keiner Seite abgestritten möglichen  "Risikos" verweise ich erneut auf das Europäische Vorsorgeprinzip, welches eigentlich ein zumindest temporäres Verbot von Beduftungen fordern würde- wenigstens aber eine sofortige Kennzeichnungspflicht rechtfertigen würde.

Wissenschaftliche Nachweise 

Phthalate in synthetischen Duftstoffen: Parfüme als Endokrine Disruptoren

Claus Schulte-Uebbing, John Ionescu, Ingrid Gerhard, Ioan Doru Craiut, Florian Pfab (Seite 25)

Das Gesundheitsminsterium Bayern verweist stets auf Literatur, in denen gesundheitliche Reaktion auf Duftstoffe über die Atemluft ausgeschlossen werden. Wir verweisen auf die Ausgabe 1-2018 des Fachmagazins "umwelt-medizin-gesellschaft" 

Im Beitrag

Phthalate in synthetischen Duftstoffen: Parfüme als Endokrine Disruptoren

Claus Schulte-Uebbing, John Ionescu, Ingrid Gerhard, Ioan Doru Craiut, Florian Pfab (Seite 25)

Zitat:

"Synthetische Duftstoffe können eine Vielzahl an potentiell allergenen und potentiell toxischen Substanzen enthalten. Beispielsweise Diethyl-Phthalate (DEP) oder andere Phthalate (BBP, DEHO), künstliche polyzyklische Moschus- Vebrindungen, Nitro-Moschus D, Parabene nebst Butylparabenen, Phneylparabene, PEGs(Polyethylenglykole), Azo- Farbstoffe, Formaldehyd- derivate, HICC, Atranol, Chloratranol, Phenoxy- Ethanol-Verbindungen, Toluol- Verbindungen, Acetate, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (u.a. auch Glyphosat) sowie toxische Schwermetalle (Quecksilber, Arsen, Cadmium, Blei, Thallium etc.) und Leichtmetalle  (Aluminium usw.) etc.."

In der Zusammenfassung werden eine Reihe  möglicher gesundheitlicher Schäden durch diese Stoffe aufgelistet  (zellschädigend, hormonell wirksam, Schilddrüse schädigend und v.a.)

Das Einatmen von Duftstoffen daher als unbedenklich darzustellen, finden wir sehr mutig.

 

Siehe auch Publikation Dr. Hans-Peter Hutter (zu einer Studie mit dem österreichischen Umweltbundesamt)

Schon heute gibt es hierzulande nach Schätzungen von Experten rund 50.000 Duftstoffallergiker. Besonders anfällig für dieses Problem sind Kleinkinder, Menschen mit geschwächtem Immunsystem und jene, die bereits unter einer Kontaktallergie leiden, wie zum Beispiel gegen Nickel. Häufigs­tes Symptom einer Duftstoffallergie sind Hautausschläge.

Für die besondere Vorsicht spricht das Ergebnis einer Studie, für die Umweltmediziner Dr. Hutter gemeinsam mit dem österreichischen Umweltbundesamt untersucht hat, ob künstliche Duftstoffe im Blut von jungen Erwachsenen nachweisbar sind – und wenn ja, welche das sind. Für die Studie wurde das Blut von 100 gesunden Studentinnen und Studenten mit einem Durchschnittsalter von 25 Jahren auf den Gehalt an elf Stoffen geprüft. Nachweisbar waren sowohl die älteren Nitromoschusduftstoffe als auch die neuen polyzyklischen Verbindungen, darunter auch Moschus-Xylol und Moschus-Keton, die, so Dr. Hutter, „die Wirkung krebserregender Substanzen verstärken können“. Was den Forschern nicht gelang, war herauszufinden, über welche Mittel die Stoffe in das Blut der Studenten gelangt waren.Quelle

Auszuschließen ist eine Aufnahme über den Atemweg sicherlich nicht!

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Beduftungen in Schulen, Kindergärten

In immer größerem Ausmaß wird versucht, mangelhafte Luftwechselraten oder unangenehme Gerüche von Produkten mit "Beduftungen" zu übertünchen. Dies, obwohl seit Jahren die gesundheitlichen Risiken bekannt sind.

Etwa 11,5 Prozent aller Deutschen reagieren auf einen Duftstoff allergisch. In der Regel handelt es sich dabei um eine Kontaktallergie des Typ IV, bei der es nach 24 bis 72 Stunden zu Beschwerden kommt. Die typischen Symptome sind juckende Hautrötungen, nässende Bläschen, Quaddeln, Schuppung, Juckreiz bis hin zu chronischen Entzündungen an den Stellen, die direkten Kontakt mit dem allergenen Stoff hatten. 

So sind Duftstoffe nach Nickel "die häufigsten Verursacher von Kontaktallergien. Nach einer Studie des Umweltbundesamtes leben in Deutschland mindestens eine halbe Million Duftstoff-Allergiker."(Springer- medizine-news) (aus  UGB Gesundheitsberatung "Allergisch auf Düfte")

Es ist daher absolut unverantwortlich, mit welchen Argumenten auch immer, Kinder solchen Beduftungen auszusetzen.

"Aus zwei Bundesländern wird berichtet, dass in Apotheken Produkte zur Beduftung
der Innenraumluft in Klassenräumen beworben und verkauft werden. In Einzelfällen
sind derartige Duftstoffe offenbar in Schulen auch ausgebracht worden. Aus
Schleswig-Holstein werden hierzu Ergebnisse einer Pilotmessung vorgestellt.
Identifiziert wurden vor allem Terpene und Terpenalkohole in erhöhter Konzentration.
In diesem Zusammenhang wird an die Empfehlung des UBA erinnert, Duftstoffe
möglichst nicht in Innenräumen einzusetzen
Quelle Umweltbundesamt (Seite 3)

Negativbeispiele:

"Duftsäulen in der Weerth-Schule soll das Lernklima verbessern"

Pilotstudie des Detmolder Duftherstellers "Taoasis"

 

"Die Schüler sollen sich durch den Duft nicht nur wohler fühlen. Er soll auch Konzentration und Motivation verbessern. Das zumindest ist aus einer Pilotstudie unter der Überschrift "Dufte Schule" hervorgegangen, die der Detmolder Dufthersteller "Taoasis" angeregt hat. Nun soll das Projekt an der Weerth-Schule fortgesetzt werden." Pressebericht

Hier werden in unverantwortlicher Weise Kinder für "Versuchszwecke" eines Herstellers missbraucht -zu hinterfragen ist, welche Behörde derartige Versuche zu Lasten gesundheitlicher Risiken und entgegen den Empfehlungen des Umweltbundesamtes überhaupt genehmigt!

So wirbt der Hersteller: "Die Motivation der Schüler verbessern"

Sollte es nicht besser heißen: "Die eigene Unternehmensbilanz verbessern?"

Auch Duftforscher Dietrich Wabner, Professor für Chemie an der TU München beduftet Schüler und Studenten, um deren Konzentration und Leistungsfähigkeit zu steigern. Fünf Schulen bundesweit nahmen an dem Pilotprojekt teil. (Süddeutsche Zeitung)

"Ein Duft liegt in der Klassenluft"

"Es fanden "Studien" an mehr als vierhundert deutschen Schülern statt indem Klassenräume künstlich beduftet wurden.
Die Initiatoren versprachen sich davon besseres Lernen, sowie weniger Aggressivität seitens der Schüler. Bedauerlicherweise macht diese "Dufte Schule" die Runde und immer mehr Bildungsstätten interessieren sich für diese Art der Raumbeduftung.

Obwohl selbst das Umweltbundesamt vor den Gefahren von Duftstoffen warnt, sehen die Verantwortlichen einen Nutzen in der Beduftung der Schüler."
Umweltrundschau

Nicht nur Chemikalien- Sensitive werden damit massiv in ihrer "Lebensqualität" beeinträchtigt, in vielen Ländern - z.B. Dänemark , in den Vereinigten Staaten hat man bereits die gesundheitlichen Risiken erkannt und propagiert zwischenzeitliche "Duftfreie Schulen für alle"

 

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Neuromarketing in Supermärkten, öffentlichen Gebäuden

Vor allem im

Supermarkt

wird Neuromarketing mit Duftstoffen gerne eingesetzt um damit zusätzliche Kaufanreize zu bilden.

"Die US-​Modefirma “Abercrombie & Fitch” nutzt den Effekt besonders auffällig. Ein süßlicher Duft wird in Mengen in den Filialen versprüht, sodass man ihn bereits draußen vor dem Laden riecht. Auch alle Kleidungsstücke sind damit parfümiert. Das Ergebnis: Der Geruch wird mittlerweile als Teil der Marke wahrgenommen. In Tests haben Jugendliche eine Jeans sofort “Abercrombie & Fitch” zugeordnet – unabhängig vom Schnitt der Hose, nur weil sie den Duft der Marke verströmte." Quelle

Diskotheken, Kinos

Auch hier wird (in den Discos vor allem seit Einführung des Rauchverbotes) Beduftung vor allem auch zum Überdecken des Schweißgeruches eingesetzt.

"Frische Luft ist in so manchem Nachtclub Mangelware. Und das, obwohl seit Einführung des Nichtraucherschutzgesetztes dort nicht mehr geraucht werden darf. Nun riecht der Nachtschwärmer das, was vorher durch den Zigarettenqualm überdeckt wurde: Schweiß. Die Firma Magic Box aus Neuss bietet gleich zwei innovative Verfahren, um den unerwünschten Gerüchen in Diskos den Garaus zu machen" Quelle

Auch in

Hotels

versucht man zunehmend, mit diversen "Beduftungen" mehr Kundenbindung zu erreichen.  (Pressebericht: "Duftangriff im Hotel")

Für Umwelterkrankte, Chemikaliensensitive Duftallergiker stellt dies die Notwendigkeit dar, bereits an der Rezeption wieder umzukehren und das Hotel zu verlassen.

“Ein Touch von Alpenblumen und echtem Enzian” sowie “im Hintergrund schlanke helle Hölzer” sollen sowohl “Schweizer Präzision” verkörpern als auch ein “Wohlfühl-​Gefühl” schaffen, schreibt das Hotel. Jedes Swissôtel weltweit hat ein eigenes Raumparfüm. Der Grundduft ist immer gleich, die Variation wird an jede Stadt angepasst. Für Berlin etwa ist zusätzlich Lindenblütengeruch beigemischt. Quelle

 

Auch diverse Institutionen, die zwischenzeitlich oft sehr massiv  für

"barrierefreien(?) Tourismus"

werben, berücksichtigen bisher in keiner Weise diese durchaus beachtliche Zielgruppe "Duftstoffallergiker" bzw. Umwelterkrankte und besonders Chemikaliensensitive.  

Beduftungen, Deos in Krankenhäusern, Arztpraxen

Im Sinne einer "barrierefreien" Umwelt für Umwelterkrankte sollten sich aber auch medizinisches Personal, Ärzte Gedanken darüber machen, ob der übermäßige Einsatz von Parfums, Deos, geruchsintensiven Wasch- und Reinigungsmitteln wirklich unbedingt erforderlich ist - wenn damit die Lebensqualität von Allergikern, Umwelterkrankten massiv eingeschränkt wird.

Für viele Umwelterkrankte ist ein Besuch einer Arztpraxis oder einer Klinik auf Grund entsprechend fehlender Rücksichtnahme auf deren Duftstoff- Unverträglichkeit ein Ding der Unmöglichkeit.

In nicht wenigen Arztpraxen und Wartezimmern finden sich sogar Räucherstäbchen und Duftkerzen um ein "angenehmeres Ambiente" zu schaffen.

 

Deutsche Bahn

Die Kreativität der Duftstoffhersteller ist groß - 

das Verantwortungsbewusstsein von Entscheidern aber offensichtlich oft gering.

 

18.11.2016

Erneut S-Bahn Test in Hamburg mit Beduftungen

Mit "parfumierten Bahnen" sollte das "Raumklima verbessert" werden.(Pressebericht)

 

Dies beweist aber auch ein Pressebericht bereits  vom 8.7.2013 

Deutsche Bahn will "beduften"

"Ein gutes Gefühl für die Kunden schaffen mit Hilfe von Düften - das will auch die Deutsche Bahn. In einem Test in Süddeutschland prüfte das Unternehmen mit dem Marketinglehrstuhl der Ludwig-Maximilians-Universität in einem dreimonatigen Probelauf, inwiefern sich ein Duft auf die Fahrgäste auswirken kann.

Der Erfolg sei durchschlagend sagt Marketing-Mann Müller-Grünow: „Die Dienstleistungs-Qualität und die Sauberkeit wird in den bedufteten Zügen durchweg positiver wahrgenommen.“ Ob der Duft dauerhaft und wo überall zum Einsatz kommt, sei aber noch nicht geklärt. „DB Regio Bayern denkt über das weitere Vorgehen nach“, sagte ein Unternehmenssprecher.  Pressebericht

 

Mit einem TV Beitrag "Dufte Bahn" sollte der Erfolg "dokumentiert" werden -  darin wird bewusst von "subtiler" Beduftung/ Manipulation gesprochen. "Unter dem Einfluss der Beduftung sind die Fahrgäste eher bereit, der Bahn Mängel zu verzeihen!".

 

Offensichtlich war den Verantwortlichen nicht bewusst, welche gesundheitlichen Probleme sich für viele Allergiker, Chemikalienkranke aus solchen "Beduftungen" ergeben.

Die Bahn sollte sich besser um mehr Sauberkeit in den Zügen bemühen, als unnötig Geld für die offensichtlich sehr kreativen Duftstoff- Hersteller und Marketingforscher auszugeben. 

Wir konfrontierten die Verantwortlichen mit unseren diesbezüglichen Einwänden:  

Reaktion vom 17.07.2013   der Pressesprecherin der DB Regio auf unseren Hinweis zu "Rücksichtnahme" auf "Sensitive":

"Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgendes sagen:

DB Regio Bayern hat im letzten Jahr gemeinsam mit der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München auf der Kneipp-Lechfeld-Bahn einen dreimonatigen Versuch durchgeführt. Aktuell finden keine Tests statt, das Projekt wird vorerst nicht weiterverfolgt."

Deo Zwang im Büro?

6.7.2010 Pressemeldung (Focus, MSN Money): "Deo Zwang für Arbeitnehmer"

Müssen bald alle Arbeitnehmer Deos benutzen?

Ein abstruser Vorschlag - Ergebnis von Lobbyarbeit von Deo Herstellern oder tatsächlich ernst gemeinte Aussage einer Wirtschaftsvertreterin?

Auf jeden Fall ist die Reaktion von Allergiker- und MCS Verbänden und Vertretern einhellig - die Durchsetzung einer solchen Forderung würde de facto für zehntausende Duftstoff-Sensitive ein Berufsverbot bedeuten!

Mehr dazu unter:

Focus online          CSN Blog

Mehrmalige Bitten an die "Urheberin" dieser Forderung - Verfasserin Ursula Frerichs, Präsidentin des Unternehmerverbands mittelständische Wirtschaft 

um eine Stellungnahme zu Ihrer Forderung blieben unbeantwortet!

 

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Kennzeichnungspflicht für "beduftete Räume"

Angesichts des zunehmenden  Bevölkerungsanteils  von Allergikern und Chemikaliensensitiven setzt sich EGGBI seit langem dafür ein, auf solche Beduftungen zu verzichten - zumindest aber eine "gesetzliche Kennzeichnungspflicht" für "beduftete" Räume  (in Kaufhäusern, Hotels, Flughäfen etc.) einzuführen.

Anwendung von Duftstoffen bekannt geben

Prinzipiell sollten alle Personen frei entscheiden können, ob sie einer „Beduftung“ ausgesetzt sein wollen oder nicht. Diese Wahlmöglichkeit fehlt in der Praxis derzeit oft. Es gibt Menschen, die generell keine Anwendung von Duftstoffen wünschen. 13 Bürgerinnen und Bürger sollten nicht ohne ihr Wissen oder ihren ausdrücklichen Wunsch einer vielfältigen Mischung zusätzlicher Chemikalien – in diesem Fall Duftstoffe – ausgesetzt sein. Eine bessere Aufklärung über die Verwendung der Duftstoffe sowie der Grundsatz, auf eine „Beduftung“ von Innenräumen zu verzichteten, könnten schon für viele Menschen hilfreich sein. Werden Duftstoffe im öffentlich zugänglichen Bereich eingesetzt, kann vielleicht ein deutlicher Hinweis helfen: „Die Raumluft dieses Warenhauses ist über die Klimaanlage mit Duftstoffen angereichert“. Dies gilt vor allem, falls der Einsatz der Duftstoffe nicht offensichtlich erfolgt – zum Beispiel, um unangenehme Gerüche über die Klimaanlage zu maskieren.

 (Quelle "Umweltbundesamt – wenn Angenehmes zur Last werden kann" Seite 13)

 

Lüften ist besser als „beduften“

Das Umweltbundesamt empfiehlt, zurückhaltend mit Duftlampen, Räucherstäbchen und Ähnlichem umzugehen. Gleiches gilt für „Wellness“- oder „Aromatherapie“-Produkte, die sich inhalieren lassen. Schlechte Innenraumluft sollten Sie nicht mit Duftstoffen überdecken. Besser ist, die Quellen unangenehmen Geruchs zu beseitigen, die Wohnung regelmäßig zu lüften und zu reinigen. Link

Stellungnahme deutscher Allergie-und Asthmabund
"Duftstoffe sollten grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um über eine mangelhafte Qualität der Innenraumluft hinwegzutäuschen. Als leichtflüchtige organische Verbindungen belasten sie die Raumluft zusätzlich statt sie „aufzuwerten“, wie häufig von Herstellern und Anwendern angegeben wird." Link

 

 

 

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Rechtslage und Gerichtsurteile zu Beduftungen

Derzeit besitzen Duftstoffallergiker wenig rechtliche Mittel, sich gegen "Zwangsbeduftungen" zur Wehr zu setzen.

Wir fordern seit Jahren "Barrierefreiheit" für Umwelterkrankte -

dies bedeutet auch Verzicht auf Beduftungen und Verzicht auf beispielsweise duftintensive Reinigungs- und Pflegemittel in öffentlichen Gebäuden.

Hier wären vor allem auch die "Behindertenbeauftragten" von Bund und Ländern aufgefordert, politisch aktiv zu werden und die Politik aufzufordern, Umwelterkrankten, Chemikaliensensitiven eine "Teilhabe am öffentlichen Leben" entsprechend der von Deutschland unterzeichneten UN- Behindertenrechtskonvention" zu ermöglichen.

Die meisten Beauftragten wissen aber offensichtlich noch gar nicht, dass es sich bei Duftstoff- und Chemikalienunverträglichkeit um eine echte Behinderung handelt. Siehe dazu "Barrierefreiheiit für Umwelterkrankte"

Für öffentliche Gebäude gibt es aber noch keine diesbezüglichen gesetzlichen Regeln. 

Bei privatwirtschaftlich betriebenen Einrichtungen können die Betreiber entscheiden, ob und wie sie beduften - vorausgesetzt es handelt sich nicht um generell gesundheitsschädliche Stoffe. 

Hier würde es nur helfen, wenn sich die "Kunden" zur Wehr setzen - der Betreiber muss dann für sich selbst entscheiden, ob er den "Verlust" von Kunden, Besuchern in Kauf nehmen will.

Anders sieht es bei gemeinschaftlich genutztem Eigentum oder Mietgegenstand aus.

 

 

  • Hier gibt es seit 2010 ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 3 Wx98/03):

Damit wird es Mietern verboten, im Treppenhaus Duftkerzen, Parfums einzusetzen und damit "geruchsempfindliche" Mitmieter zu "belästigen". Pressebericht und Urteil

Weitere Infos dazu

 

Wie weit dieses Urteil aber auch für nicht "gezielte" Geruchsbelastungen (nutzungs"üblicher"Geruch von Weichspüler aus dem gemeinsamen Waschraum, Belastungen mit Zigarettenrauch aus den Wohnungen in den Treppenbereich) angewandt werden kann, bleibt weiteren gerichtlichen Klärungen vorbehalten. Möglicherweise könnte zumindest der Einsatz geruchsneutraler Reinigungsmittel für das Treppenhaus durchgesetzt werden, spätestens wenn der "Kläger" seine Duftunverträglichkeit nachweisen würde.

Auch "Grillgeruch" und Zigarettengeruch vom Balkon hat bereits wiederholt zu Klagen - mit unterschiedlichen Ergebnissen geführt.

Wichtig wäre hier eine eindeutige gesetzliche Klärung dieser Fragen.

 

Weitere Gerichtsurteile zum "Treppenhaus" werden aufgelistet in den Presseberichten -

hier handelt es sich aber in der Regel nicht um "Beduftungen" sondern um allgemein als unangenehm empfundene Gerüche.

Streit im Treppenhaus

"Kampfzone Treppenhaus"

"Mietminderung wenns müffelt"

"Mietminderung  wegen Gerüche"

 

 

 

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Parfümierung von Verlegewerkstoffen - unüberlegte "Gedankenansätze?"

 

unüberlegte "Gedankenansätze?"

"Bodenbelag mit Vanille- oder Apfelduft" (Pressemeldung)

Aus Sorge vor schlechteren Bewertungen bei sinnvollerweise künftig geplanten Geruchsprüfungen für die Zulassung von Bauprodukten kommt es zu kuriosen  Überlegungen:

 

In der Ausgabe 1/2013 Fußboden Technik äußerst sich ein namhafter Industrievertreter tatsächlich: "Die Verlegewerkstoff Hersteller werden indirekt gezwungen, Parfümstoffe in ihre Produkte hineinzugeben". (Zitat)

Auch wenn diese - von der Presse gerne aufgenommene Überlegung (hoffentlich) nur als etwas eigenartiger "Scherz" gedacht sein könnte(?), werden mit solchen Überlegungen die wirklich Betroffenen zusätzlich beunruhigt.

Denkfehler bei der "Überlegung":

Durch die Beifügung von "Gerüchen" erhöhten sich  auch die für eine Bewertung herangezogenen wesentlich gewichtigeren "Emissionswerte" (TVOCs) und würden  damit zu einer schlechteren Einstufung, Überschreitung diverser TVOC Grenzwerte öffentlicher, wirklich unabhängiger (eco-Institut, Eurofins, natureplus), aber auch industrieeigener "Gütezeichen" wie EC"... führen.

 

Weitere Zitate aus der Pressemeldung:

"Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es künftig Verlegewerkstoffe mit Vanille, Zitrone- oder Apfelduft geben wird."

"Nachdem bereits Immobilienmakler erfolgreich Objekte mit Apfelkuchengeruch versehen um die Attraktivität der Objekte zu steigern, hat man ein ähnliches Vorgehen auch schon von Holzhändlern und Modeketten am jeweiligen PoS erlebt."

 

Wir würden empfehlen, sich mehr um die berechtigt geforderte Minimierung der Emissionen und Eigengerüche aus Bauprodukten zu bemühen, anstatt "zusätzliche" Emissionen bewusst beizufügen oder überhaupt erst in Erwägung zu ziehen.      

 

Gerüche aus Klebstoffen:

 

Immerhin haben inzwischen Forscher des Fraunhofer Instituts die Verursacher für viele störende Gerüche gerade aus Klebstoffen identifiziert – Hersteller könnten daraus die Möglichkeit ableiten, den Produktionsprozess und damit die Produkte ohne zusätzliche "Parfümierung" zu optimieren.

 

Zitat: 

 

"Hinweis auf bedenkliche Substanzen:

 

Bei ihren Analysen konnten die Wissenschaftler 27 Geruchstoffe identifizieren, die die Fehlgerüche verursachen, darunter Methylmethacrylat, Acetophenon, 1-Butanol, 4-Metylphenol, Phenylessigsäuremethylester und Essigsäure. 20 Substanzen wurden erstmals als geruchsaktive Bestandteile von Klebstoffen entdeckt wie beispielsweise die chemische Verbindung Borneol."   Aus "Klebstoffe mit Duftnote" (September 2017)

 

 

 

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"Beduftungen" im privaten Bereich

Duftkerzen, Räucherstäbchen, Raumsprays u.v.a. stellen nicht nur für Sensitive, sondern auch für "Gesunde" ein nicht unbeträchtliches gesundheitliches Risiko dar.

In einer Studie des "National Centre for Atmospheric Science" an der Universität in York wurde eine Studie mit dem Ergebnis durchgeführt, dass vor allem die häufig auch bei Duftkerzen verwendeten Limonen "krebserzeugend" wirken können.  (The Telegraph).

Keine "kritischen" Produkten ohne "Steigerungsmöglichkeit":

Seit neuestem bietet ein Hersteller ein "Gerät" an, mittels dessen man per App "Wohlgeruch" schaffen kann. (08.01.2018: Heise online)

Neben der gesundheitlichen Problematik der Duftstoffe selbst, ergeben sich daraus aber auch zusätzliche "elektromagnetische" Belastungen (Smarthome)

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Belastende Gerüche aus der Nachbarwohnung/ aus dem Nachbarhaus

Duftstoffallergiker und vor allem Chemikaliensensitive (MCS) leiden oft sehr stark unter Gerüchen und Duftstoffen, verursacht von Wohnungs- oder Hausnachbarn.

Abgesehen von Gerüchen aus Holzheizungen, für die es zumindest gewisse (sicher nicht ausreichende)  gesetzliche "Spielregeln" gibt ("Holzheizungen - Belastungen in der Nachbarschaft") gibt es nach derzeitigem Informationsstand sehr wenig Hilfestellung für "Sensitive" bei allgemeinen Gerüchen aus der Nachbarschaft, soferne es sich nicht um grundsätzliche "toxische Emissionen und dabei Richtwertüberschreitungen" handelt.

Vor allem der Geruch von Weichspülern führt in vielen Fällen zu erheblichen Unverträglichkeiten, die teilweise sogar einen "Wohnungswechsel" erzwingen, wenn die Verursacher keine Gesprächsbereitschaft zeigen.

Laut Landesbauordnung und Musterverwaltungsvorschrift MVV – TB   gibt es zwar gesetzliche Rahmenbedingungen –

sehr eindeutig im Hinblick auf allgemeine gesundheitliche Gefährdung – nicht sehr hilfreich in den meisten Fällen bezüglich "Belästigungen".

 

A 3.1 Allgemeines

Gemäß § 3 und § 13 MBO1 sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden und durch pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen.

Hier gilt es nachzuweisen, dass eine allgemein "unzumutbare Belästigung" vorhanden ist – (beispielsweise nachgewiesen durch Zeugenaussagen von Besuchern) – die Unzumutbarkeit bezieht sich allerdings auf eine allgemeine Bewertung (die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch von einem unabhängigen Gutachter zu bestätigen wäre) – und nicht auf individuelle "Unverträglichkeiten", für die weder Vermieter noch Nachbarn rechtlich belangbar wären.

 

Als "nichttoxisch" zu bewertende Gerüche bzw. nicht grundsätzlich als Allergen eingestufte Emissionen in allgemein "zumutbarer" Intensität (Auslegungsfrage) werden in der Regel vor Gericht bestenfalls zu einem diesbezüglichen Gutachterstreit führen.

 

Hier müsste ein anerkannter Allergologe bestätigen, dass es sich um eine allgemeine Unzumutbarkeit auf Grund  "allgemein erhöhten allergenen Potentials" des Geruches handelt.

 

In allen anderen Fällen verbleibt dem Betroffenen in der Regel ausschließlich der Versuch einer gütlichen Einigung mit dem verursachenden Nachbar, in Mietswohnung bevorzugt unter "Moderation" des Vermieters oder des Sprechers der Mietergemeinschaft.

 

Selbst der Nachweis einer allgemein gesundheitsgefährdenden Belastung wird erschwert durch das Problem, dass eine entsprechende Schadstoffprüfung als Nachweis toxischer Belastungen genau zum Zeitpunkt erhöhter Geruchsbelästigung durchzuführen wäre – in den meisten Fällen ist dies kaum möglich, wenn die Belastung nicht immer zu gleichen Zeitpunkten stattfindet.    

 

Grundsätzlich handelt es sich dabei um das allgemeine Problem der "Wohnungssuche" für Umwelterkrankte.

 

 

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Zusammenfassung von erforderlichen Maßnahmen

1.1      Präventive Maßnahmen – Gesundheitsvorsorge

 

Vermeidung von unnötigen Duftstoffen vor allem zum Schutz von Kleinkindern, Schwangeren, Verbrauchern allgemein…

 

1.1.1     Grundsätzlich erweiterte Kennzeichnungspflicht für Hersteller

 

Zu fordern wäre eine exakte Auflistungspflicht der eingesetzten – auch nur möglicherweise sensibilisierenden Stoffe-  nicht nur der 26 "häufig allergieauslösenden" Stoffe in der Kosmetik – sondern vor allem aber auch bei allen anderen "duftenden" Produkten (Waschmittel, Bauprodukte…)

 

1.1.2     Besondere Kennzeichnungspflicht für Raum- Beduftungsprodukte

 

Zitate:

"Die Inhaltsstoffe der meisten Duftsprays würden allerdings nicht ausgewiesen, warnt Alexandra Borchard-Becker von der Verbraucherinitiative in Berlin. Auf der Verpackung sei nur von "ätherischen Ölen" die Rede – aber um welches Öl es sich genau handelt, erfahre der Verbraucher nicht.

Das kann vor allem Allergikern zum Problem werden, da sie ein empfindliches Bronchialsystem haben. Duftstoffe könnten fast alle Sinnesorgane reizen, erläutert Esther Coors von der Allergieabteilung der Universitätsklinik Hamburg.

 

"Reaktionen auf starke Düfte können eine laufende Nase, juckende Augen, aber auch Asthma oder Ekzeme auf der Haut sein."

Eine Kontaktallergie könne auftreten, wenn man sich sehr lange in einem Zimmer mit viel Duftmittel in der Luft aufhalte. Die Duftstoffe legten sich auf die Haut, die gereizt reagiere". (Literaturquelle)

 

1.1.3     Kennzeichnungspflicht aller "bedufteten" öffentlichen Räume

und öffentlicher Einrichtungen, Kaufhäuser, Gaststätten, Hotels, Diskotheken…

 

Neuromarketing

Gerüche wirken unterschwellig. Deshalb steigern sie die Kauflust besonders gut.

 

„Wir wissen zwar schon länger, dass Düfte beim Verkauf wirken, aber

neuerdings können wir mit computertomografischen Untersuchungen besser

sehen, wie sich dieses Marketinginstrument im Gehirn des Verbrauchers

auswirkt“, sagt Professor Andrea Gröppel-Klein vom Institut für Konsum- und

Verhaltensforschung an der Universität des Saarlandes. (Duftmarketing)

 

 

Die Mindestforderung ist zumindest eine Kennzeichnungspflicht für alle Gebäude, Räume, die beduftet werden!

 

1.1.4     Verzicht auf Beduftungen in öffentlichen Verkehrsmitteln

 

Siehe dazu Kapitel 6.6

 

1.1.5     Verbot von Beduftungen in Schulen, Kitas, Kliniken

 

incl. grundsätzlicher Verzicht auf parfümierte Putz-, Pflege-, Reinigungsmittel – siehe dazu Kapitel 5.

 

1.1.6     Beduftungsverbot für Behörden, Museen…

 

 

1.2      Schutzmaßnahmen für Duftstoffallergiker und Umwelterkrankte

 

"Barrierefreiheit" vor allem für Betroffene mit MCS und ME/CFS, Duftstoffallergien aber auch weiterer umweltrelevanter Krankheiten

 

1.2.1     "Emissionsarmer" Zugang zu Behörden, Ärzten, Kliniken

 

 Schaffung von "möglichst emissionsarmen, beduftungsfreien" Möglichkeiten für Betroffene, unverzichtbare Behördenbesuche (z.B. Jobcenter) durchzuführen, bzw. einen Arzt oder eine Klinik aufzusuchen (unter anderem: sensibilisiertes Personal, emissionsarme Wartezimmer, Krankenzimmer und Behandlungsräume)

1.2.2     Ausbildungsmöglichkeiten für "qualifizierte Umweltmediziner",

 

die Umwelterkrankungen wie MCS, Duftallergien auch tatsächlich diagnostizieren (können) und attestieren (derzeit: "2 Klassenmedizin für Umweltkranke") und nicht wie derzeit in den meisten Fällen als "psychosomatisch erkrankt " stigmatisieren.

Auch von Universitätsklinik- Abteilungen für "Arbeits- Sozial- und Umweltmedizin" erfahren wir immer wieder, dass Hilfesuchende bereits im Voraus als "psychosomatisch bedingt krank" diagnostiziert werden, an Psychiater verwiesen und dort häufig mit absolut für die Betroffenen unverträglichen Psychopharmaka "therapiert" werden!

 

1.2.3     Anerkennung von "Duftallergien" bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen

 

Änderung in den Arbeitsrechten/ Sozialgesetzen:

z.B. Anerkennung von Umwelterkrankungen als "Berufskrankheit", wenn die Erkrankung am Arbeitsplatz verursacht wurde! Derzeit nicht nachvollziehbare Urteile:

Grund der Ablehnung:

"dass es für die Beurteilung einer Berufserkrankung lediglich auf die Art des Dienstes, also die konkrete dienstliche Verrichtung, ankomme und nicht auf die sonstigen dienstlichen Bedingungen, unter denen der Dienst verrichtet werde. Selbst wenn der Unterrichtsraum der Klägerin toxisch belastet gewesen wäre, was sich aus den bisherigen wissenschaftlichen Gutachten nicht zweifelsfrei ergäbe, so gälte eine solche Erkrankung dennoch nicht als Berufserkrankung im Sinne des § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG."     VG. Aachen 706148

 

 

1.2.4     Übernahme umweltmedizinischer Behandlungen durch die Kassen

 

Mangels einer qualitativen bezahlbaren Umweltmedizin (umweltmedizinische Behandlungen werden von den Krankenkassen nicht erstattet) fehlt den meisten MCS Kranken eine adäquate Diagnose und Therapie.

Der Berufsverband der Umweltärzte verweist bereits auf der Homepage unter Arztsuche

"Klären Sie bitte vor dem Erstkontakt ab, ob Sie einen speziellen Termin zur Umweltsprechstunde benötigen und informieren Sie sich über die Kosten, da umweltmedizinische Beratungen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind und den sog. "IGeL"-Leistungen unterliegen. " (DBU Homepage 2018) 

 

 

1.2.5     Sensibilisierung der Behörden

 

vor allem der Behindertenbeauftragten und Ministerien der Länder, Betroffenen zu helfen, statt sie von einer Stelle zu anderen zu "senden" (aktuell in Bayern – Behindertenbeauftragte: monatelange Verweigerung einer schriftlichen Stellungnahme zu einer Anfrage; Weiterleitung eines Schreibens an das bayerische Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Integration an das Gesundheitsministerium, welches ebenfalls nicht antwortet)

 

1.2.6     Schaffung, Benennung einer neutralen Beratungsstelle

 

Zur kostenfreien Unterstützung (rechtlich, medizinisch…) für Betroffene (Ombudsmann mit gesetzlichem Vertretungsauftrag).

 

Derzeit verweisen Behörden bevorzugt an freiwillige Initiativen von Berufsgenossenschaften (Anwälte, Architekten) und Sozialeinrichtungen (VDK, Caritas) denen allerdings ein gesetzlicher Auftrag und daher in vielen Fällen das Durchsetzungsvermögen beim Kampf um grundgesetzliche garantierte Rechte oder stattliche unterzeichnete Verpflichtungen (z.B. UN Konvention für Behinderte) fehlen.

 

                                                   = Ombudsstelle

 

 

 

1.2.7     Deklarationspflicht bezüglich "Emissionen" für Baustoffe, Möbel, Bodenbeläge…

 

um möglichst "wohngesunde" Gebäude errichten zu können – aber auch Reinigungs- und Pflegeartikel um diese Gebäude möglichst duftfrei zu "pflegen".

 

Ein schadstoffminimierter, emissionsarmer Arbeitsplatz und Wohnraum sind Grundvoraussetzung für mögliche Verbesserungen des gesundheitlichen Zustandes bei Umwelterkrankungen und Duftstoff- Allergien.

 

1.2.8     Strengere Ausschreibungskriterien bei Kitas, Schulen und öffentlichen Gebäuden

 

bezgl. Baustoffauswahl, baulicher Umsetzung und Einrichtung sowie Forderung einer Raumluftmessung vor Abnahme der Gebäude (Haftung von Architekten und Bauunternehmen entsprechend der Landesbauordnung) siehe dazu Textbausteine für Ausschreibungen

 

1.2.9     Verantwortliches Agieren bei Schadstoffbelastungen an Schulen und Kitas

 

In vielen Fällen werden Sanierung jahrelang verzögert und damit der Grundstein auch chronischer Umweltkrankheiten gelegt.

Auch bei Unterschreitungen einzelner Grenzwerte besteht eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern, aber auch Fürsorgepflicht der Schulbehörde gegenüber dem Arbeitnehmer "Lehrer". 

Siehe dazu: Schadstoffbelastungen an Schulen und Kitas

 

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Persönliche Maßnahmen

 

1.1      Öffentlicher Raum 

Leider hat der Duftstoffallergiker als Einzelperson wenig Möglichkeiten, sich der Flut von Beduftungen in der Öffentlichkeit zu entziehen. Hier ist vor allem die Politik gefordert, durch strengere Gesetze vor allem bezüglich Kennzeichnung von Produkten und bedufteten Räumen aktiv zu werden; informieren Sie als Betroffener "Ihre Abgeordneten" in den Kommunen, Landtag und Bundestag über die Notwendigkeit aktiver Maßnahmen gegen das zunehmende "Neuromarketing" mit Düften.

Informieren Sie Elternvertreter, Schulleitungen über die gesundheitlichen Risiken durch Beduftungen und verhindern Sie so "Versuche" der Duftstoffindustrie mit Ihren Kindern an Schulen und Kindergärten. 

Anders sieht es im engeren Wohn- und Arbeitsumfeld aus – hier sollten möglichst "duftfreie" Rückzugsmöglichkeiten für Sensitive geschaffen werden und mit ausreichenden Informationen bei Familienmitgliedern, Hausmitbewohnern und Arbeitskollegen für mehr Verständnis und Rücksichtnahme "geworben" werden.

1.2      Privates Umfeld

 

·         Bitte an Kollegen, auf übermäßige Beduftungen durch besonders geruchsintensive Deos, Parfüms zu verzichten

·         Bitte an Arbeitgeber, Hausverwaltungen, Vermieter möglichst unparfümierte Putz und Reinigungsmittel einzusetzen

·         Verzicht auf parfümierte Deos, Kosmetikartikel allgemein (Shampoos, Cremen, Lotion, Seifen, Duschgel, etc.)

·         Verzicht auf parfümierte Reinigungs-, Pflegemittel im Eigenbereich – unter anderem besonders auch auf parfümierte Weichspüler, Toiletten- und Auto- "Beduftprodukte".

 

 

Bei chronischen Beschwerden hilft auch der Deutsche Allergiker- und Asthmabund e.V. mit wertvollen Informationen. https://www.daab.de/haut/allergie-auf-duftstoffe/

 

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Diskussion zu aktuellem "Duft-Projekt" von Bill Gates

Eine umfangreiche aktuelle Fachdiskussion (siehe auch Chat im angeführten Bericht) über Sinn oder Unsinn einer Initiative von Bill Gates in Ländern wie Indien betrifft sicherlich auch grundsätzliche Fragen von Nachteilen zusätzlicher "Duftbelastungen".

Zu befürchten ist eine zusätzliche Belastung mit weiteren Chemikalien und daraus abzuleitenden, aber nicht abzuschätzenden gesundheitsrelevanten Langzeitfolgen.

 

Bill Gates unterstützt ein Forschungsprojekt: "Beduftungen" zur Förderung der Akzeptanz von Toiletten insgesamt in Ländern, in denen offenbar diesbezüglicher Bedarf besteht:  "Smells of Success" Bericht

 

Zu klären wäre durch Umweltmediziner bzw. Toxikologen eine Werte-Abschätzung zwischen der beabsichtigten


         Verbesserung der Sanitärsituation durch mehr Akzeptanz von Sanitär-Anlagen in Ländern wie Indien (Reduktion übler Gerüche)

und den
         Auswirkungen für die ohnedies zunehmende Zahl von „Duftallergikern und Umwelterkrankten“

– negativ durch „zusätzliche“ Geruchskomponenten

– oder möglicherweise auch positiv durch alternativ vielleicht(!?) mögliche Reduktion in Form "echter Neutralisierung" und nicht nur „Überdeckung“ unerwünschter Düfte? (leider aus dem vorliegenden Bericht nicht ableitbar)

 

Zu prüfen wäre natürlich vor allem, ob Geruchsverbesserungen nicht auch durch "natürliche Methoden" (Beschleunigung biologischer Abbauprozesse beispielsweise durch Bakterien, effektive Mikroorganismen) und technische Lösungen (Geruchsfilter) ohne zusätzliche belastender Chemie möglich wären.

 

 

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Allgemeine Informationen zu Gerüchen - Geruchsprüfungen

Im Rahmen der AgBB Aktualisierungen waren bisher für künftig auch Geruchsprüfungen für Bauprodukte vorgesehen - und zwar nach inzwischen internationalen Normen (ISO 16000-28).

Damit würden "Geruch-Sensitive" dann bei endgültiger Einführung ein zusätzliches Instrument bei der Auswahl "verträglicher" Produkte erhalten.

Dies ist aber im Rahmen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes in Frage gestellt.

 

Siehe auch Beitrag Duftstoffe  (Umweltbundesamt) 

"Die Grenzen der Geruchsbelästigung" Studie des IfADo Leibniz Institut an der TU Dortmund

Ein umfangreiche Aufstellung zu verschiedenen Gerüchen bietet auch das bayerische Landesamt für Umwelt.

 

 

 

 Weitere Informationen – Links

TV- Sendung Bonus "Thema Duftstoffe" (SR)

TV- Sendung "Duftstoffe in der Raumluft" ("Alles Wissen, HR")

TV- Sendung Düfte: Wirkung, Manipulation, Design, Schädlichkeit. WISO plus

TV- Sendung: Duftstoffallergie, HHZ

Ratgeber des Umweltbundesamtes:

Duftstoffe- chemische Begleiter des Alltags

Risiko Unverträglichkeitsreaktionen

 

Pressebericht

"Wie die Sucht nach Duft uns krank macht" 

(28.02.2017- "Volksdroge Nr. 1-Duftstoffe"; Bericht mit Auflistung krebserzeugender Inhaltsstoffe bei "gängigen" Duftmitteln)

Barrierefreiheit für Umwelterkrankte

Umwelterkrankungen und Umweltmedizin 

 

Schulen und Kitas

Gütezeichen für Baustoffe aus "gesundheitlicher" Sicht

Gesundheitsrisiken in Gebäuden

Rechtliche Grundlagen für "Wohngesundheit" und Definition

 

Weitere Eigenpublikationen: EGGBI Schriftenreihe 

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Disclaimer und Datenschutz-Hinweis

 

 

 

 

 

Aktuelle Beiträge und auch Termine zum Thema "Wohngesundheit"

mit Diskussionsmöglichkeit

finden Sie auf meiner Facebook Seite

"Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene"

 

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27./28./29.09.2024

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

29.09.24 EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagement und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer, wird am 30.09.2024 freigeschaltet)

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Allgemeine Termine

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Berufsverband deutscher Baubiologen VDB

Baubiologie-Termine

___________________________ 

Institut für Baubiologie und Nachhaltigkeit IBN

Seminare Termine

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Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e.V

Veranstaltungen

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AGÖF (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute)    

Veranstaltungen

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Umweltbundesamt          

Veranstaltungen-Termine

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IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und Bauökologie

Veranstaltungen und Kongresse

 

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MCS + CFS - Initiative NRW e.V.

 

Fraunhofer-Institut für Holzforschung  - Wilhelm-Klauditz-Institut WKI

Veranstaltungen 

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2023

1.12.2023

Fachtagung 

Forschung - Werkstoff - Technik- Sachverständigenwesen

Wirtschaftsgesellschaft des Bayerischen Maler- und Lackierhandwerks mbh

1.12.2023 Nürnberg.

Themen u.a.: Schadstoffbelastungen in Wohnräumen und deren "Sanierung" (J. Spritzendorfer)

 

24.09.2023

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

24.09.23 EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagement und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer, wird am 25.09.2023 freigeschaltet)

 

 

20.05. bis 03.6.2022

 

Online Kongress 

 

14 Tage kostenlose online - 

43 Experten berichten über ihre teils unterschiedlichen Erfahrungen und Arbeitsschwerpunkte  in einem breiten Spektrum von Fachthemen.

Kostenlose Anmeldung

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3. bis 6. Oktober 2022

44. Jahresfachtagung VDSI Fachbereich Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen

mit Beiträgen zu Gebäudeschadstoffen und deren Auswirkungen (5.Oktober 2022)

Programm

 

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18.09. bis 20.09.2021

Masterkurs "Architektur und Umwelt"

Präsenzveranstaltung "Bauen im Bestand" (Neuss)

20.09. EGGBI Präsentation: "Bauprodukte- Einsatz - Qualitätsmanagemant und Dokumentation"

(Link zur Präsentation - nur für Teilnehmer)

 

 

 

04.06.2020

 

Donnerstag, 04. Juni 2020
Um 10:00 Uhr, Dauer: 30 Minuten

 

Energieeffizienz und Wohngesundheit – ein Widerspruch? 

 

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06.11.2019

„Energieeffizienz in Nicht-Wohngebäuden in Bulgarien“

"Energieeffizienz und gesundes Raumklima ein Widerspruch? Erfahrungen und Tendenzen" (EGGBI)

Vortragsreihe für eine bulgarische Delegation

Programm/ 06.11.2019 Mannheim

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Archiv

 

 

Archiv

 

Veranstaltungsarchiv bis 2019

Eine Reihe der hier angegebenen Veranstaktungslinks sind zwischenhzeitlich nichtg mehr verfügbar.

 

Veranstaltungsort Neuss; Veranstalter WINGS Fernstudium an der Universität Wismar

Bauen im Bestand - Präsenzveranstaltung mit Vorlesungen zu den Themen Schadstoffe, Baubiologie, human toxikologische Bewertung von Schadstoffen, Bauprodukte: Einsatz, Qualitätsmanagement und Dokumentation (EGGBI)   Programm

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