Legionellen
Gesundheitliche Risiken
Siehe auch: Legionellen an Schulen und Kitas
Aktueller Hinweis:
Bezugnehmend auf Energieparmaßnagmen warnen Gesundheitsämter davor, die Temperatur der Warmwasserleitungen zu stark zu reduzieren -
24.09.2022 Pressebericht "Gesundheitsamt warnt vor zu niedriger Warmwasser- Temperatur"
Erkrankungen mit Legionellen treten in zwei unterschiedlichen Verlaufsformen auf, wobei bei beiden Begleiterscheinungen wie Unwohlsein, Fieber, Kopf-, Glieder-, Thoraxschmerzen, Husten, Durchfälle und Verwirrtheit vorkommen können.
Die eigentliche "Legionärskrankheit" zeigt sich in einer schweren Lungenentzündung, die unbehandelt in 15-20% der Fälle tödlich verläuft. Die Inkubationszeit beträgt 2-10 Tage, in seltenen Fällen bis zu zwei Wochen.
Beim weitaus häufiger vorkommenden "Pontiac-Fieber" handelt es sich um eine fiebrige, grippeähnliche Erkrankung mit einer Inkubationszeit bis zu zwei Tagen, die meist ohne Lungenbeteiligung binnen weniger Tage abheilt. In Deutschland schätzt man, dass jährlich mindestens 100.000 Erkrankungen vorkommen.
Vor allem sind ältere Menschen, Raucher sowie Menschen mit geschwächtem Immun-system wie beispielsweise Diabetiker verstärkt betroffen. Allgemein erkranken Männer mehr als doppelt so häufig wie Frauen. Kinder sind meist nur sehr selten betroffen.
Auf welche Weise kann man sich mit Legionellen infizieren?
Als Hauptinfektionsweg ist das Einatmen erregerhaltiger, lungengängiger Aerosole aus dem Warmwasserbereich anzusehen. Somit stellen insbesondere Duschen aber auch Aerosole am Wasserhahn Gefahrenquellen dar. Weiterhin gewinnen Legionellen als Krankheitserreger auch im direkten Schwimmbeckenbereich zunehmend an Bedeutung, wo neben Whirlpools auch sonstige mit einer Wasserversprühung oder -verrieselung versehene Anlagen wie künstliche Wasserfälle, Fontänen und auch Rutschen eine Rolle spielen können.
Gesetzliche Grundlage
Legionellenuntersuchung nach TrinkwV 2001
Die Dritte Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung ist am 26. November 2015 in Kraft getreten. Sie enthält weiterhin die Untersuchungspflicht auf Legionellen für bestimmte Trinkwasser-Installationen.
Die Untersuchungen müssen gemäß § 14 Absatz 3 TrinkwV erfolgen und zwar ohne Veranlassung durch das Gesundheitsamt. Es gelten die zeitlichen Vorgaben gemäß Anlage 4 TrinkwV:
· Anlagen (öffentliche Tätigkeit): mindestens jährlich
· Anlagen (gewerbliche Tätigkeit): mindestens alle 3 Jahre, Erstuntersuchung spätestens bis 31.12.2013
· Mobile Versorgungsanlagen, z.B. an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen: das Gesundheitsamt legt Häufigkeit fest (weitere Infos dazu)
Wer fällt unter die Untersuchungspflichten auf Legionellen (Betreiberuntersuchungen)?
Alle Trinkwasser-Installationen in Gebäuden,
· in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (z.B. in Kindergärten oder bei Vermietung von Wohnungen)
· und die eine Großanlagen zur Trinkwasser-Erwärmung enthalten
· und die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Eine „Großanlage zur Trinkwassererwärmung" ist eine Anlage mit
a.) Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
b.) einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung
Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Quelle
Was sind Legionellen und wo kommen sie natürlicherweise vor?
Legionellen sind bewegliche Stäbchenbakterien mit einer durchschnittlichen Länge von 2 - 5µm und einem Durchmesser von 0,5-0,8µm. Sie kommen in zahlreichen Arten und Serogruppen weltweit verbreitet in Oberflächenwässern und auch im Boden vor. (Quelle)
Wer darf solche Untersuchungen durchführen?
Die Untersuchungen, zu denen auch die Probennahme in der Trinkwasser-Installation gehört, dürfen im Rahmen der Trinkwasserverordnung nur von Laboratorien und deren Beauftragten durchgeführt werden, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung einhalten (siehe § 15 Absatz 4).
Legionellen in Schulen, Kitas und Sportstätten
In vielen Kommunen wird das gesundheitliche Risiko durch Legionellen maßgeblich unterschätzt, oft bedarf es massiver Medienberichte um die Zuständigen "aufzuwecken":
Hamburg, Juni 2019 Legionellen-Alarm an Schulen und Kitas
"Aus einer Kleinen Anfrage von CDU-Politiker Dennis Thering (35) geht hervor, dass sich die Zahl von Legionellenfunden in städtischen Bildungseinrichtungen massiv erhöht hat. Die Bakterien können die Legionärskrankheit auslösen – eine schwere Form der Lungenentzündung.
Wurden 2017 in Hamburg noch 28 Mal Legionellen entdeckt, waren es 2018 schon 123 Funde. Aufgeteilt nach Bezirken heißt das für Altona: 30 Fälle, Eimsbüttel: 12, Harburg: 5, Mitte: 24, Nord: 22, Wandsbek: 30. Für Bergedorf gibt es keine Angaben."
Besonders wichtig sind daher regelmäßige Legionellenuntersuchungen an Schulen und Kitas.
Befallene Leitungen können hier sehr rasch zu einer Vielzahl von erkrankten Kindern führen, nur rechtzeitiges "Erkennen" eines Befalls durch Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kann Erkrankungen verhindern.
Einige Beispiele:
28.01.2014 Freising Legionellen in Schulwasserleitung - aber "keine Gefahr?"
29.01.2015 Steglitz- Zehlendorf "Schule erfuhr nichts vom Legionellenbefall"
14.01.2018 Teltow-Fläming "Legionellen in Sporthalle und Kita"
12.09.2018 Bochum "Legionellenbefall an Bochumer Schulen"
14.10.2018 Schweich "Legionellen im Trinkwasser - Levana Schule wird saniert"
12.12.2018 Hasloh "Legionellen in der Kita"
21.01.2019 Percha "Asbest und Legionellen im Kindergarten in Percha"
07.06.2019 Hüllhorst "Legionellenbefall an drei Lübecker Schulen"
20.06.2019 Elsmhorn "Legionellen an mehreren Schulen"
20.08.2019 Saarwellingen "Legionellen in Kita Kinderland"
16.09.2019 Regensburg "Legionellen an Clermont-Ferrand Mittelschule"
18.09.2019 Regensburg "Legionellen auch in der Sporthalle"
Weitere aktuelle Schadensfälle finden Sie in der allgemeinen Auflistung
"Belastungen in Schulen, Kitas und Sprortstätten"
Sehr unterschiedlich sind die Reaktionen der Behörden - in manchen Fällen werden die Schulen gar nicht informiert; in vielen Fällen heißt es "keine gesundheitliche Gefahr". Manche Behörden reagieren aber auch vorbildhaft mit sofortiger Schließung bzw. Sanierung.
Hinweise für verunsicherte Eltern:
Die 13 häufigsten "Tricks" mancher Gesundheitsämter und Behörden
Schadstoffbelastungen an Schulen und Kitas
Auflistung von über 450 allgemeinen Schadstofffällen an Schulen und Kitas (alleine 2019 Stand September: 69 Pressemeldungen!)
Hinweise zur Legionärskrankheit
Es handelt sich hier um die Wiedergabe von uns zur Verfügung gestellten Informationen – Korrekturwünsche werden nach Möglichkeit umgehend berücksichtigt, für die Meldung von sachlichen Fehlern und nicht funktionierender Links sind wir dankbar.
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