Lacke, Farben, Lasuren
Lacke, Farben, Lasuren...
Hinweis: Weitere Informationen finden Sie in der Publikation (PDF/ kostenloser Download):
"Gesetzliche Grundlagen und Informationen zu Kennzeichnungen "Farben, Lacke, Lasuren"
Stellungnahme zu
Kennzeichnung Farben und Lacke
mit Hinweisen zu Bedenkenhinweispflicht, Gefährdungsbeurteilung und
oft fragwürdigen "Volldeklarationen" auch bei zahlreichen
Naturfarben.
Verweisen Sie bei der Produktsuche und bei Planungsgesprächen auch auf die Beratungsspflicht und die Haftung von Herstellern, Händlern, Planern, Verarbeitern - nicht nur bezüglich der technischen Anwendungsmöglichgkeiten, sondern auch bezüglich der gesundheitsbezogenen Unbedenklichkeit und der Vermeidung "unzumutbarer Belästigungen"(auch dauerhaft störender Gerüche)!
Risiken bei Wandfarben, aber auch Lacken, Lasuren, Grundierungen...
Kritisch zu hinterfragen sind Aussagen wie "schadstofffrei", "lösemittelfrei", "Allergiker- geeignet" oder "gesund" - fordern Sie bei derart beworbenen Produkten unbedingt glaubwürdige Nachweise!
Häufig werden auch allergenisierende Konservierungsmittel eingesetzt (z.B. Isothiazolinone)
Siehe auch "Kostenlose Bewertung von Prüfberichten"
Homepage Seiteninhalt
Emissionsarme Lacke, Farben, Lasuren, Öle, Wachse
PU Lacke - "Wasserlacke" - "lösemittelfreie Farben/ Lacke"
Lasuren, Farben, Wachse, Öle allgemein
Schwermetalle und Arsen in alten Lacken und Wandfarben - Vorsicht bei Sanierungen und Gebäuderückbau
Mehr Informationen zu
Naturbaustoffen allgemein - "Naturfarben"-, "Ökoprodukte"- (Farben, Öle, Wachse, Lasuren)
"Glykole - Lösemittelfreie Lacke, Kleber..."
Farben, Lacke und Gütezeichen
Zahlreiche Hersteller schmücken sich gerne mit oft zahlreichen "Gütezeichen" und "Zertifikaten" und werben mit "nachhaltig, ökologisch, natürlich, gesund, lösemittelfrei, allergikerfreundlich, geeignet für Chemikaliensensitive...(siehe dazu: "Greenwashing")
Nur die wenigsten Gütezeichen bieten aber tatsächlich aussagefähige Informationen bezüglich der "Gesundheitsverträglichkeit".
Transparente, strenge und möglichst umfassende Prüfkriterien bieten derzeit lediglich "natureplus" und das eco-Institut-Label.
Immer wieder wurden mir auch bereits Produkte (Wandfarben, Schulcontainer, Zellulosedämmstoffe) gemeldet, die beispielsweise bevorzugt mit dem "Blauen Engel" werben - ohne daß diese Produkte überhaupt auf der Homepage des "Blauen Engels" aufgelistet sind!
Emissionsarme Lacke, Farben, Lasuren, Öle, Wachse?
Eine der häufigsten Fragen, die bei der wöchentlichen Beratungshotline gestellt wird, betrifft die Nachfrage nach emissionsarmen Lacken für Bodenbeläge, Möbel, vor allem aber auch Türen und Fenster.
Trotz einer sehr umfangreichem EGGBI-Emissions-Datenbank mit über 2000 Produkten findet sich hier leider bis heute kein einziger Lack,
dessen Hersteller bereit war, einen umfassenden, glaubwürdigen "Emissionsprüfbericht" zur Verfügung zu stellen.
In den meisten Fällen erhalte ich bestenfalls Prozent-Angaben über den Lösemittelgehalt.
Eine Bewertung der gesundheitlichen Risiken lässt sich natürlich aus einem solchen Summenwert nicht ableiten, wenn nicht die Einzelstoffe bekannt sind; zudem berücksichtigen die deklarationspflichtigen Lösemittelgruppen keine schwerflüchtigen Stoffe wie manche Glykole, die gerne ersatzweise eingesetzt werden.
Oftmals wird sogar mit Attributen wie "schadstofffrei" geworben - dies in der Regel in einer rechtlich mindestens "Grauzone".
Gerade auch die aktuelle Diskussion in den Medien zu den "Ewigkeitsgiften" PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) (verleihen zahlreichen Produkten unter anderem Eigenschaften wie "schmutzabweisend")
scheint auch bei den diversen "Gütezeichern" bis heute nicht angekommen zu sein - bisher prüft kein mir bekanntes Label Lacke auf diese Substanzen.
Die Hersteller begnügen sich in der Regel mit aussagearmen Sicherheitsdatenblättern, Merkblättern, nicht überprüfbaren „Volldeklarationen“ und sogenannten „Gütezeichen“.
Dies gilt auch für die Hersteller von "Natur- bzw. Ökolacken!"
"Volldeklaration" der Inhaltsstoffe durch die Hersteller
Gesundheitsbezogene Aussagekraft von über 100 Gütezeichen für Bauprodukte und Gebäude“
Häufig wird auch mit der "Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte" geworben, deren Aussagekraft spätestens seit dem Holzschutzmittelskandal sicher nicht ganz unbegründet von vielen in Frage gestellt werden..
Die Brisanz die hinter dieser Kommunikationspolitik steht, zeigt sich auch dadurch, dass bis heute kein einziges Lack- Produkt
von den beiden bisher nach unseren informationen einzigen, glaubwürdig „umfassend prüfenden Gütezeichen“ (eco Institut -Label, natureplus siehe Kapitel 3.1 und 3.2 der oben bereits angeführten Gütezeichenaufstellung) zertifiziert werden konnte.
Aus diesem Grund ist es mir aus präventiven Gründen derzeit nicht möglich, unserer besonders sensitiven Klientel (MCS-Kranke, Allergiker, Familien mit Kleinkindern, Kitas) auch nur einen Lack zu "empfehlen" - das Risiko "versteckter" Schadstoffe
oder aber auch nur individuell sensibilisierender Stoffe – oft aus den Deklarationen und Sicherheitsdatenblättern nicht ersichtlich,
(Glykole, Weichmacher, Flammschutzmittel, Benzophenon, Isothioazolinone, Butanonoxim; PFAs, Triethylamin, Phthalsäureanhydrid, Holzschutzmittel/Biozide und viele andere...) ist ohne ausreichenden Nachweisen nicht kalkulierbar.
Wesentlich wäre für diese Klientel nicht die "Rezeptur", auch nicht die ökologische Unbedenklichkeit - sondern einzig die Kenntnis der tatsächlich- im ausgehärteten Produkt noch emittierenden Stoffe.
Dabei handelt es sich keineswegs um "Firmengeheimnisse":
- häufigstes Hersteller Argument - "die Rezeptur ist ein Firmengeheimnis" - es geht uns aber nicht um die Rezeptur, sondern um das Emissionsverhalten!)
- Gegenargument - entsprechende Emissionsprüfberichte kann jeder bei jedem akkreditierten Institut mit gekaufter Ware beauftragen.
Die Kosten für solche Untersuchungen sind allerdings nicht dem einzelnen Verbraucher zuzumuten - zumal die Hersteller in der Regel natürlich ohnedies über entsprechende Prüfberichte verfügen (sollten).
Farben, Lacke mit (nicht deklarierten) PFAS
Zitat Umweltministerium zu Lack- und Farbenherstellung mit PFAS
"Aussagen zur Altlastenrelevanz sind schwierig. Altlastenrelevanz besteht dann, wenn bei der Produktion von Farben/Lacken PFAS-Additive1 zugesetzt wurden. Einsatzzeitraum: ab ca. 1960 bis heute (Ausnahme PFOS: Ende 2006)". Leitfaden zur PFAS- Bewertung, 21.02.2022 (Seite 47)
Mehr Informationen zur "Ewigkeits- Chemikalie" PFAS
1) Der Begriff "Additive". (= Zusatzstoffe) wird bevorzugt in Inhaltsdeklarationen eingesetzt, wenn der Hersteller die eigentlichen- oft bedenklichen- Stoffe nicht konkret benennen will. (Siehe dazu "fragwürdige Deklarationen")
Mögliche Schadstoffe
in Farben, Lacken, Lasuren, Grundierungen, Imprägnierungen…
Vor allem die steigenden Ansprüche technischer Art an Farben, Lacke, Grundierungen…
zwingen die Hersteller, ihre Produkte ständig zu „optimieren“ – benötigt werden dazu zahlreiche
„Stoffe“ – die teils bei der Produktion, teils bei der Verarbeitung,
teils aber auch noch in der Nutzungsphase gesundheitliche Risiken darstellen können.
• Lösemittel (VOCs)
• Formaldehyd
• Glykole (oft als Ersatz für „Lösemittel“)
• Isothiazolinone u.a. Konservierungsstoffe
• Isocyanate
• Styrol
• Weichmacher
• Flammschutzmittel
• Biozide- Holzschutz
• manche Acrylate (z.B. Methylmethacrylat)
• Benzophenon, UV- Absorber,
• Nanopartikel (z.B. Titandioxid)
• Azofarbstoffe
• Antibakterielle Ausstattungen
• PFAS u.v.m.
Entscheidend für den Verbraucher ist allerdings, ob – und in welchem Ausmaß diese Stoffe im ausgehärteten Zustand auch tatsächlich die Raumluft belasten!
Wichtig wäre hier eine transparente Kommunikation – es sollte dem Anwender, Verbraucher überlassen werden, welche Ansprüche er an die Produkte stellt und welche möglicherweise daraus abzuleitende gesundheitliche Risiken er in Kauf nimmt.
Überblick über die am häufigsten praktizierten "Deklarationen"
Im Rahmen der Recherchen zur Zusammenfassung
EGGBI Bewertungen von über 100 Gütezeichen und "Kennzeichnungen", Datenbanken, Zertifikate für
musste ich feststellen, dass bei den meisten Gütezeichen grundsätzlich der Aspekt "gesundheitliche Unbedenklichkeit" nur wenig umfassend berücksichtigt ist, sich nicht nur der "Gesetzgeber" sondern bedauerlicherweise auch die Label- Vergabestellen sehr häufig mit "Herstellererklärungen" zufriedengeben, statt unabhängige, umfassende und damit auch glaubwürdige Prüfberichte akkreditierter Institute einzufordern (natureplus, eco-Institut- Label),
und dass dabei Schadstoffe wie Weichmacher, Flammschutzmittel, Schwermetalle, Konservierungsstoffe und andere bedenkliche Stoffe (Kapitel 9) nur von wenigen Labels glaubwürdig geprüft werden.
Für eine gewissenhafte Bewertung von Produkten aus Sicht der "Gesundheitsverträglichkeit" reichen grundsätzlich keineswegs irgendwelche Label oder Zertifikate, sondern sind dazu die eigentlichen Prüfberichte mit den jeweiligen Emissionseinzelwerten und Angaben zur Analytik
Jahrelange missbräuchliche Verwendung von Gütezeichen?
Wiederholt machte ich das Umweltbundesamt bereits erfolgreich auf die missbräuchliche Verwendung des "Blauen Engel" durch Hersteller aufmerksam (Schulcontainer, Zellulosedämmstoff…).
Auch ein Farbenhersteller warb über Jahre mit dem "Blauen Engel" für seine ökologische Wandfarbe – obwohl das Produkt laut eigenen Abgaben -
einen Stoff (Zinkpyrithion) enthielt, der unter anderem mit H360D "kann das Kind im Mutterleib schädigen") als "reproduktionstoxisch" eingestuft ist!
Der Blaue Engel verbietet aber spätestens seit Januar 2019 !!! (DE-UZ-102 Kapitel 3.5.) anders als zuvor den Einsatz von Konservierungsstoffen wie Zinkpyrithion!
Jahrelang erweckte auch ein Schweizer Hersteller Magripol den fälschlichen Eindruck, sein Produkt wäre "natureplusgeprüft" und listete das natureplus Logo auf seinem Produktblatt neben tatsächlichen "Gütezeichen" auf – dabei handelte es sich aber nur um ein Logo für natureplus- Vereins Mitgliedschaft – und nicht um das Logo für geprüfte Produkte!
Verbraucher sind gut beraten, sich von den Herstellern (Händlern, Verarbeitern) nicht nur Zertifikate, sondern die eigentlichen Prüfberichte vorlegen zu lassen und sich nicht auf Herstelleraussagen zu verlassen! ("Kostenlose Bewertung von Prüfberichten")
1.1 Kinderspielzeugecht
Viele Farben/ Lackhersteller werben mit der Bezeichnung „kinderspielzeugecht“ und verweisen darauf, dass sie die Anforderungen der DIN EN 71-3 einhalten. Geprüft wird hier aber lediglich auf die genannten Metalle – nicht auf hormonell wirksame Weichmacher, allergieauslösende Isothiazolinone, Flammschutzmittel, PFAS oder andere mögliche Schadstoffe!
„DIN EN 71-3 legt Anforderungen an und Prüfverfahren für die Migration der Elemente Aluminium, Antimon, Arsen, Barium, Bor, Cadmium, Chrom(III), Chrom(VI), Cobalt, Kupfer, Blei, Mangan, Quecksilber, Nickel, Selen, Strontium, Zinn, Organozinnverbindungen und Zink aus Spielzeugmaterialien und Spielzeugteilen fest. Verpackungsmaterialien werden nicht als Teil des Spielzeugs angesehen, es sei denn, sie haben einen beabsichtigten Spielwert.“
1.2 Speichel- und Schweißechtheit nach DIN 53160 Teil 1 und 2
Geworben wird auch vielfach mit den Aussagen “speichel- und schweißecht –
Auch hier wird in keiner Weise auf Schadstoffemissionen und damit Raumluftbelastungen durch die verwendeten Produkte geprüft.
„Die Prüfung dient dazu, festzustellen ob von bunten bzw. eingefärbten Kinderspielzeugen bei vorauszusehendem Gebrauch kein Farbmittel in den Mund, die Schleimhäute und die Haut übergehen kann. Speichel, sowie Hautschweiß können auf Oberflächenbehandlungen durch ihre Zusammensetzung auflösende Eigenschaften haben (Speichel ist leicht alkalisch, Schweiß leicht sauer) und die enthaltenen Farbstoffe und Inhaltstoffe herauslösen, so dass sie in den Körper aufgenommen werden können.“
1.3 "Umweltfreundliche" Wasserlacke
Ökotest: „Wasser – das klingt erstmal harmlos. Das ist es auch. Allerdings führt es schneller zum Verderb als eine Lösemittelbasis, deshalb brauchen solche Rezepturen eine "effektive Konservierung"
Wasserlacke enthalten daher sehr oft(!) unter anderem "allergenisierende" Isothiazolinone – können(!) aber auch noch zahlreiche weitere "Schadstoffe enthalten.
1.4 "Lösemittelfreie" Farben, Lacke
Die Bezeichnung "lösemittelfrei" bezieht sich lediglich auf Einsatzstoffe mit gesetzlich definierten Siedepunkten häufig eingesetzter Lösemittel - höhersiedige "Lösemittel" wie z.B. viele Glykole müssen nicht als "Lösemittel" deklariert werden! (Kapitel: 7)
Die Bezeichnung bezieht sich zudem ausschließlich auf "Lösemittel" und gibt keinerlei Auskunft bezüglich weiterer möglicher Schadstoffe- oft unter nichtssagenden Bezeichnungen wie "Additive" zumindest "erwähnt".
1.5 Werbung mit solchen "Einzeleigenschaften"
Symptomatisch, dass gerade Hersteller (Beispiel Adler- Lack), die mit zahlreichen dieser Aussagen werben, eigene "Nachhaltigkeitsblätter" mit zahlreichen Gütezeichen auflegen, keine umfassenden Emissionsprüfberichte zur Verfügung stellen. Geworben wird mit Gesundheit, obwohl die beworbenen Produkte durchaus gesundheitsrelevante Stoffe- wie z.B. deklarationspflichtige allergenisierende Isothiazolinone enthalten, die im besten Fall aus dem Sicherheitsdatenblatt (Beispiel) ersichtlich sind.
Ohnedies bieten Sicherheitsdatenblätter nur eine sehr beschränkte Information für den Verbraucher- die jeweils im Abschnitt 16 angegeben Gefahrenhinweise sind vor allem für die Verarbeiter erstellt. (Aussagekraft von Sicherheitsdatenblättern)
1.6 Bewusste Verbrauchertäuschung
Besonders unverantwortlich sind Hersteller- Eigenbewertungen wie „Allergiker“- und vor allem „MCS -verträglich“ [1]. MCS- Kranke reagieren sehr individuell auf unterschiedlichste- sehr oft auch nichttoxische, auch natürliche Stoffe! Eine „Allgemeinaussage“ wie „MCS-geeignet“ stellt daher eine unrealistische, irreführende Bewertung dar.
Eine individuelle Verträglichkeitsprüfung ist daher für „Sensitive“ zusätzlich zu einer seriösen Emissionsbewertung unverzichtbar.
1.7 Bewertungen und Empfehlungen von Produkten
meinerseits werden nur erstellt, wenn mir dazu entsprechende, glaubwürdige Prüfberichte zur Verfügung gestellt werden:
Kostenlose Bewertung von Prüfberichten
(Voraussetzungen - Punkt 1 bis 3)
[1] MCS = „Multiple Chemikalienunverträglichkeit“ – die Baustoffsuche für Betroffene erfordert besonders verantwortungsvolles „Prüfen“ und Bewerten und kann nur individuell erfolgen!
PU Lacke - "Wasserlacke" - "lösemittelfreie Farben/ Lacke"
EGGBI beurteilt Produkte - im Hinblick auf die besondere Beratungsklientel - generell primär nach deren Emissionsverhalten und gesundheitlich relevantem Verhalten in der "Nutzungsphase" und nicht nach "ökologischen" Anforderungen.
Toxische Stoffe in den Sicherheitsdatenblättern müssen keineswegs im ausgehärteten Zustand der Produkte noch raumluftwirksam sein - zahlreiche langfristig "kritische Stoffe" wiederum müssen in den Sicherheitsdatenblättern gar nicht deklariert werden.
Bewertungsgrundlage können daher nur umfassende "Emissionsprüfberichte" (Prüfkammeruntersuchungen) sein, die Auskunft über die tatsächlichen Emissionen - wichtig für den Nutzer - geben.
PU Produkte (Polyurethan, PUR)
Daher werden in manchen Fällen Produkte mit PU- Klebern und PU- Lacken trotz der verwendeten Isocyanate durchaus für diese Klientel sogar bevorzugt, wenn die Betroffenen beispielsweise nachweisbar auf "Naturharze", Öle und anderen "natürlichen Stoffe" mit entsprechenden Unverträglichkeits- Symptomen reagieren.
Voraussetzung bei diesen Produkten ist dann allerdings eine wirklich qualitative Verarbeitung (richtige Mischung mit dem Härter, fachgerechte Trocknung) um beispielsweise spätere Isocyanatbelastungen auch wirklich auschließen zu können - natürlich aber auch zusätzlich entsprechende Emissinonsnachweise bezüglich Weichmacher, Flammschutzmittel, PFAs, Benzophenon...
"Wasserlösliche Lacke", "lösemittelfreie Produkte"
Der Verzicht aus Lösemittel garantiert keineswegs gesundheitliche Unbedenklichkeit - oft enthalten diese Produkte Stoffe, die wesentlich länger als manche Lösemittel die Raumluft belasten. (Butanonoxim, Glykole, Isothiazolinone...)
Unabhängig von der Bewertung vorgelegter Prüfberichte
empfehlen wir vor allem Chemikaliensensitiven im Rahmen der Produktsuche für jedes empfohlene Produkt dennoch zusätzlich noch einen persönlichen Verträglichkeitstest - in manchen Fällen sogar zusätzliche "In- vitro- Labortests"
Dies ist auch die Begründung, warum "Gütezeichen, Zertifikate, "Herstelleraussagen zu verwendeten oder nicht verwendeten Inhaltsstoffen", Emissions- Nur- Summenwerte, Sicherheitsdatenblätter...
keine Grundlage für entsprechende Bewertungen darstellen können.
Lasuren, Farben, Wachse, Öle
Im Gegensatz zu Lacken gibt für diese Produktgruppen einige wenige "kommunikationsfreundlichere Hersteller" - auch hier ist aber bezüglich Herstelleraussagen wie
größte Vorsicht angesagt. Gerade in diesem Bereich finden wir immer wieder extreme Fälle von "Greenwashing" - mit offiziellen, aber oft auch "Herstellerverband- eigenen" Gütezeichen,
deren Glaubwürdigkeit bezüglich gesundheitsbezogener Aussagekraft nachweisbar oft völlig unzureichend ist.
Für sensitive Verbraucher können solche Produkte teilweise auch völlige "Unverträglichkeit" bedeuten.
"Gerne werden hier oft Begriffe wie "Öko", "Bio", "Natur" verwendet - "Naturprodukte sind aber keineswegs alle für jeden verträglich. Sogenannte "Volldeklarationen kann der Verbraucher natürlich selbst nicht kontrollieren; häufig werden in diesen aber auch unverträgliche Stoffe unter harmlosen Begriffen wie z.B. "Additive", nicht deklarierte "Trockenstoffe"... versteckt".
Definition:
Additive (abgeleitet vom lateinischen „additivum“ = hinzugegeben) sind Hilfs- oder Zusatzstoffe, die Produkten in geringen Mengen zugegeben werden, um bestimmte Eigenschaften zu erreichen oder zu verbessern
Oft reicht aber auch schon ein Blick in das Sicherheitsdatenblatt (grundsätzlich für eine seriöse Bewertung nicht ausreichend) um - meist im Kapitel 16 gesundehitsrelevante Eigenschaften anzuzeigen, die sich bereits aus den wenigen deklarationspflichtigen Stoffen ergeben.
"Aussagekraft" von Sicherheitsdatenblättern
Häufig finden sich hier - auch bei "Naturprodukten" bereits Sicherheitshinweise wie
H 317 - "kann allergische Reaktionen auslösen".
Einige wenige (möglichst stets aktuell) Empfehlungen finden sich in der Zusammenfassung Holzschutz und Lasuren.
Gerne bewerte ich kurzfristig Emissionsprüfberichte von Lacken, Farben, Lasuren, Ölen, Wachsen, wenn mir solche zur Verfügung gestellt werden, in der Hoffnung, auch wirklich umfassend geprüfte Produkte in die ansonsten sehr umfangreiche Emissions- und Empfehlungsdatenbank aufnehmen zu können.
Siehe dazu:
"Naturfarben" und Naturbaustoffe
Kostenlose Bewertung von Prüfberichten
Kommunikationspolitik von Herstellern allgemein
Vorsicht bei Sanierungen - Schwermetalle, Arsen in alten Lacken und Wandfarben
In alten Wandfarben und Lacken können zahlreiche Schadstoffe enthalten sein, z.B.
Arsen
Grüne Wandfarbe erfreute sich im 19. sowie bis Mitte des 20. Jahrhunderts besonderer Beliebtheit. Schweinfurter Grün (SG), ein Doppelsalz aus Kupfer(II)-Arsenitacetat, wurde im Klassizismus und Biedermeier wegen seiner Farbbrillanz vielfach auf Tapeten, aber auch auf Holzverkleidungen, Putzoberflächen oder Möbelstücken aufgebracht. Die Produktionsmengen dürften nicht unerheblich gewesen sein, denn allein von der grünen Vorläuferfarbe, Kupfer(II)-Arsenit oder Scheelsches Grün, wurden im England im Jahr 1860 bereits 700 Tonnen produziert.
Obwohl die toxischen Eigenschaften des SG schon frühzeitig erkannt und bereits im 19. Jh. strenge Restriktionen verhängt wurden, ist SG als Malfarbe noch bis Mitte des 20. Jhs. produziert worden. Durch viele verschiedene phantasievolle Bezeichnungen des Grüntons in unterschiedlichen Rezepturen sollten die Restriktionen des SGs umgangen werden. In modifizierten Rezepturen wurden auch blaue, rote, pinke, gelbe, braune, graue, schwarze und weiße arsenhaltige Farbtöne erzielt. Kupferarsenitacetat wurde zudem noch bis 1949 als Insektizid zum Pflanzenschutz eingesetzt. (Arguk 2022 - mehr Infos dazu)
Schwermetalle und weitere Schadstoffe
Das Vorkommen von Schwermetallen in Gebäuden steht vor allem im Zusammenhang mit früher verwendeten Mineralfarben. Anstriche, welche in Gebäuden auf Putzen, Metall- oder Holzoberflächen aufgebracht wurden, enthalten neben Binde- und Verdünnungsmitteln als wesentliche Bestandteile oft (schwermetallhaltige) Pigmente (z.B. Blei, Cadmium, Chrom, Zink oder Quecksilber).
Vorsicht bei Sanierungen
Bei Rückbau und Saniertätigkeiten sind die Risiken einer Gesundnheitsgefährdung nicht unbeträchtlich.
Bei den ohnedies erforderlichen "Gefährdungsbeurteilungen" vor jeglichen baulichen Tätigkeiten hat daher unbedingt eine entsprechende Prüfung stattzufinden.