Naphthalin

 

 

Steckbrief Naphthalin (CAS: 91-20-3) 

Naphthalin zählt zu den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), die größtenteils als krebserzeugend eingestuft sind.

 

GHS-Einstufung

H228: Entzündbarer Feststoff.

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.        Gestis Stoffdatenbank

 

Begründung zu Naphthalin in der TRGS 900 (März 2018)  

 

 

Bei vielen Raumluftprüfberichten stossen wir immer wieder auf Naphthalin und zahlreiche Naphthalinverbindungen, unter anderem auch Chlornaphtalin.  

Der aromatische Kohlenwasserstoff Naphthalin kann sowohl in Teerkleber, Teerfarben als auch in Teerpappen zu finden sein, ebenso in wasserabweisenden Anstrichmitteln auf Teerbasis. 

Naphthalin wird unter anderem auch  für die Herstellung der Lösemittel Decalin und Tetralin, des Holzschutzmittels Chlornaphtahalin sowie von PVC-Weichmacher-Zwischenprodukten und Azofarbstoffen verwendet. Es ist Bestandteil von Solvent Naphtha, einem gängigen Lösemittelgemisch aus aromatischen Kohlenwasserstoffen. Ein bekanntes Anwendungsgebiet ist auch die Mottenbekämpfung. (enius)

Naphthalin in Mottenkugeln - siehe Mottenschutz für Wollprodukte


Naphthalin als Reinsubstanz liegt bei Raumtemperatur in Form farbloser, charakteristisch (nach 'Mottenkugeln') riechender Blättchen vor.

Der Schmelzpunkt beträgt 80 °C, der Siedepunkt 218 °C. Naphthalin gehört zu den polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Es ist Bestandteil des Steinkohlenteers und entsteht bei jeder unvollständigen Verbrennung.

Ein MAK-Wert (maximale Konzentration am industriellen Arbeitsplatz) ist nicht festgelegt, da Naphthalin als Stoff mit möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen eingestuft ist.

 

Eine Belastung mit Naphthalin kann auf die Anwesenheit einer komplexeren Belastung mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen hinweisen. Dies wird empfohlen zu überprüfen und ggf. entsprechend zu bewerten.

Quelle AGÖF

 

Richtwerte- Grenzwerte -Raumluft

Vorläufige Innenraumrichtwerte für Naphthalin hat die Ad-hoc-AG wie folgt definiert: Richtwert II: 30 µg/m³, Richtwert I:  10 µg/m³; der

Zitat:

Mit einem Interspeziesfaktor von 1 und einem Faktor von 10 für die interindividuelle Variabilität der Bevölkerung sowie einem Faktor von 2 wegen ungenügender Daten zur Wirkung von Naphthalin bei Kindern

ergibt sich ein Richtwert I (Vorsorgewert) in Höhe von 0,01 mg Naphthalin/m3 .  Quelle Umweltbundesamt (Seite 1451) 

AGÖF Orientierungswert Raumluft liegt bei 1,2 µg/m³ 

Siehe dazu auch Grenzwerte/Richtwerte PAKs

 

 

Geruchsschwelle: 

Napthalin hat einen relativ niedrigen Geruchsschwellenwert, und wird daher oft sehr rasch wahrgenommen.

Studie des Bremer Umweltinstituts: 

Geruchswahrnehmungsschwelle von Naphthalin = 2,3 ± 0,8 μg/m³,
Erkennungsschwelle von Naphthalin = 8,8 ± 3,2 μg/m³

 

Richtwerte- Grenzwerte Produkte

Messung in der Prüfkammer

Grenzwerte Bauprodukte

NIK Wert: Naphthalin  CAS 91-20-3      10  µg/m³             Übernahme EU-LCI-Wert

Materialprüfung  (mg/kg):

Allgemeine Aussage zu PAKs in Spielzeug 

Für Spielzeuge gilt die Richtlinie über die Sicherheit von Kinderspielzeug (RL 2009/48/EG): Sie dürfen, bei bestimmungsgemäßem oder vorhersehbarem Gebrauch und unter Berücksichtigung des Verhaltens von Kindern die Sicherheit oder die Gesundheit der Benutzerinnen und Benutzer nicht gefährden. Diese Richtlinie verbietet ausdrücklich CMR-Stoffe oberhalb eines Grenzwertes.

 

Die EU-Kommission hat eine Ergänzung zur REACH Verordnung verabschiedet, in der für acht krebserzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Grenzwerte festgelegt wurden. (Seite 21 Umweltbundeamt)

Dieser Grenzwert beträgt für Spielzeug  0,5 mg/kg, für übrige Produkte  1,0 mg/kg,

und gilt nur für die 8 krebserzeugenden PAKs, (EU Richtlinie)

Benzo[a]pyren, Benzo[e]pyren, Benzo[a]anthracen, Chrysen, Benzo[b]flouranthen, Benzo[j]fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen und Dibenzo[a,h]anthracen. (siehe auch EU Richtline)

Die acht betroffenen PAK sind gemäß VO (EGNr. 1272/2008 als krebserregend eingestuft.

 

Weitere PAK, wie z.B. Naphthalin die in Verdacht stehen, krebserregend zu sein, sind von der Regelung zunächst nicht betroffen. Der neu eingeführte Grenzwert von 1,0 mg/kg für die genannten PAK gilt gemäß Abs. 7 des Eintrags 50 in Anhang XVII REACH-V für Erzeugnisse, die ab 27. Dezember 2015 erstmals in Verkehr gebracht werden.

 Naphthalin „kann vermutlich Krebs erzeugen“ und fällt daher nicht unter diese Regelung.

 

Grenzwert für Naphthalin (Materialprobe)

Für Naphthalin gilt aktuell der generelle Grenzwert von 10 mg/kg.(Produktsicherheitsgesetz; Quelle BAUA Seite 5)

 

Hausstaub

AGÖF Auffälligkeitswert Hausstaub: 0,2 mg/kg

 

Messung:

Naphthalin kann sowohl über eine Hausstaub- Probe

VDI Richtlinie 4300 Blatt 8  (zurückgezogen)

als auch über eine Raumluftmessung ermittelt werden.

VDI Richtlinie 4300 Blatt 2     ISO Norm 16000-12    PAK, PCDD, PCDF, PCB (Seite 9 Agenda Innenraumluft) 

In letzterem Fall wird neuerdings teilweise eine Beprobung auf Silikagel (und nicht auf Tenax) bzw. eine Probenahme auf XAD7-Harz empfohlen.

(mehr Infos dazu von IFA, AurachatalVDI Seite 25)

 

Da Naphthalin häufig auch ein wesentlicher Indikator für weitere PAKS sein kann, wird bei Feststellung von Naphthalin bei der Raumluftprüfung unabhängig von der Höhe der Belastung unbedingt eine anschließende Hausstaubuntersuchung auf weitere PAKs empfohlen, die nur bei einer solchen sicher identifiziert werden können.

Siehe auch Raumschadstoff PAKs (Kapitel 6.1.)

Bei der Suche nach Verursachern von festgestellten PAKs hilft eine entsprechende Materialprüfung "verdächtiger" Produkte (alte Kleber, Bitumenprodukte, Teerpappen, Dichtmassen):

"Grenzwert" für Bauprodukte:

NIK-Wert für Naphthalin:

Naphthalin  CAS 91-20-3      10  µg/m³             Übernahme EU-LCI-Wert

 

Zur toxikologischen Bewertung von emittierten Stoffen aus Bauprodukten sind Konzentrationsniveaus zu ermitteln, unterhalb derer für den Einzelstoff keine nachteiligen Wirkungen zu befürchten sind (NIK - niedrigste interessierende Konzentration für den Einzelstoff, engl. LCI - lowest concentration of interest).

 

Quelle AgBB Schema

 

Weitere Infos zu Naphthalin:

Staatsanwalt ermittelt bei Naphthalinbelastung in Schule

Naphthalin schadet dem Schulklima

Gesundheitliche Bewertung

 

Naphthalinbelastungen in einem Bürogebäude

Umweltbundesamt: "Richtwerte für Naphthalin

PAK - Naphthalin

 

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Naphthalin in Schulen und Kitas

Erschreckend ist immer wieder die Reaktion von Behörden bei Naphthalin- Belastungen an Schulen und Kitas -

mit der Empfehlung, mehr zu lüften werden die - ohnedies teils bereits seit Jahren belasteten- Lehrer und Kinder oft über Wochen, Monate, teils sogar Jahre weiter belastet.

Mit Hinweisen auf Richt- und Grenzwerte wird das gesundheitliche Risiko bagatellisiert, obwohl die Unglaubwürdigkeit solcher Grenzwerte in der Vergangenheit oft genug nachgewiesen wurde.

Elternvertreter, Personalvertreter der Lehrer fühlen sich oft unter Druck gesetzt und kommen somit ihrer Verantwortung nicht immer nach.

 

Beispiele:

17.04.2018 Zeitz: Naphthalin in Zeitzer Gymnasium?

16.11.2017 Chemnitz Förderschule: In KItas und Schulen stinkts

27.04.2017 Pirna: Grundschüler atmen belastete Luft  (Naphthalin)

14.08.2015 Geithain: Naphthalin in Kita - Wut der Eltern wächst

29.04.2015 Merseburg: Böden in Turnhalle und Aula sollen naphthalinbelastet sein (Link wurde gelöscht)

29.01.2015 Ruhla: Naphthalin auch in Schule in Ruhla nachgewiesen

13.12.2014 Hötzelsroda: Naphthalin in Kita

18.11.2014 Wermelskirchen: Reizstoff Naphthalin in der Schule

02.10.2014 Duderstadt: Naphthalin in St. Elisabeth Schule

28.01.2014 Luzern: Naphthalin im Schulhaus Staffeln

26.04.2013 Espelkamp: Stadt hat Fürsorgepflicht  (Naphthalin, Formaldehyd)

30.11.2011 Neukirchen-Vluyn: Naphthalin in Schule

05.09.2011 Bern: Naphthalin in Kindergärten (2 Kitas, 1 Schule)

14.02.2001 Niederkassel: PAK und Naphthalin in Schulklasse  

Naphthalinbelastung in Thüringer Schulen (2015/2016)

Sperrung von Schulen und Sporthallen wegen möglicher Gesundheitsgefährdung (18.06.2015)

 

Hinweise zu Schadstoffbelastungen an Schulen und Kitas

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