Naturbaustoffe - Beispiel Lacke, Farben, Lasuren - emissionsarm und wohngesund?

 

Naturbaustoffe am Beispiel Lacke, Naturfarben, Lasuren

Hinweis:  Weitere Informationen finden Sie in der Publikation (PDF/ kostenloser Download):

 

"Gesetzliche Grundlagen, Kennzeichnung Farben und Lacke"

Stellungnahme zu
gesetzlichen Grundlagen,
Kennzeichnung Farben und Lacke
mit Hinweisen zu
Bedenkenhinweispflicht, Gefährdungsbeurteilung und

oft fragwürdigen "Volldeklarationen" auch bei zahlreichen
Naturfarben.

 

Verweisen Sie bei der Produktsuche und bei Planungsgesprächen auch auf die Beratungsspflicht und die Haftung von Herstellern, Händlern, Planern, Verarbeitern - nicht nur bezüglich der technischen Anwendungsmöglichgkeiten, sondern auch bezüglich der gesundheitsbezogenen Unbedenklichkeit und der Vermeidung "unzumutbarer Belästigungen"(auch dauerhaft störender Gerüche)!

 

Homepage Seiteninhalt

"Naturbaustoffe" allgemein - "Naturfarben"-, "Ökoprodukte"- (Farben, Öle, Wachse, Lasuren)

Beispiele unzureichender "Volldeklarationen"

Stoffliche Erläuterungen zu aussagearmen "Sammelbegriffen"

Isoaliphate als "verträgliches Lösungsmittel"?

Testbenzin als Alternative?

Naturbaustoffe und "Gütezeichen"

 

 

 

 

 

Siehe auch weitere Informationssammlung zu

Emissionsarme Lacke, Farben, Lasuren, Öle, Wachse

PU Lacke - "Wasserlacke" - "lösemittelfreie Farben/ Lacke"

Lasuren, Farben, Wachse, Öle allgemein

"lösemittelfrei - Glykole" (PDF-kostenloser Download)

Recyclingprodukte für den Wohnungsbereich?

Informationen zu Gütezeichen und Zertifikaten



 

 

 

"Naturfarben", "ÖKO- Produkte" (Farben, Öle, Wachse, Lasuren...) und weitere "Naturbaustoffe".

 

Allgemeiner Hinweis

Die meisten "Natur"- Farben, Lacke, Öle, Lasuren haben sich in der Vergangenheit ebenso wie die weiteren "Naturbaustoffe" als umweltfreundlich und für die meisten Verbraucher gut verträglich erwiesen. In sehr vielen Fällen- keineswegs aber immer  - sind sie auch für Sensitive verträglicher als viele konventionelle Wandfarben, Lacke und sonstige Bauprodukte mit vorwiegend synthetischen Bestandteilen.

Dies gilt aber keineswegs für alle Produkte, die sich mit entsprechenden Attributen schmücken! 

Besonders Wandfarben können bei nicht sachgerechter Lagerung/Überalterung "kippen" und damit zu dauerhaften Geruchsbelastungen führen - dies gilt sowohl für konventionelle - als auch für "Öko"- Farben. Auch Interreaktionen zwischen Untergrund, Spachtelmassen und Grundierungen können zu unangenehmen Geruchsbelastungen führen.

Vielversprechende Hersteller- Aussagen

zu ihren Produkten (Beispiel Bodenbeläge)  wie "schadstofffrei" sind bei allen Produkten, ,die mit "Öko", "Gesund", "Allergikergeeignet", "baubiologisch"... werben  ebenso wie  konventionelle Bauprodukte mit entsprechender Sorgfalt zu bewerten. (Unlautere Werbung mit Gesundheit?)

Fordern Sie Nachweise

und nicht Eigenaussagen der Hersteller oder diverse oft fragwürdige "Zertifikate" oder "Gütezeichen", nicht selten erstellt von den Herstellerverbänden selbst.

Bedauerlicherweise sind von den Herstellern dieser "Natur" Produkte meist keine umfassenden Emissionsprüfberichte erhältlich,

der Verbraucher erhält in der Regel bestenfalls l sogenannte "Volldeklarationen", deren Vollständigkeit er in der Regel nicht überprüfen kann. 

"Volldeklaration" der Inhaltsstoffe durch die Hersteller

Nach wie vor werden von vielen Herstellern selbst die Sicherheitsdatenblätter nicht auf der Homepage kommuniziert und müssen "angefordert" werden, immer wieder finden wir in den "Volldeklarationen" Sammelbegriffe, Bezeichnungen ohne bewertbare Aussagekraft.

Die nachfolgenden Beschreibungen sollen lediglich darauf verweisen, dass mit den sogenannten Volldeklarationen (oft nur mit Allgemeinbegriffen) nicht unbedingt immer "Verträglichkeit" auch für Sensitive gewährleistet ist. Allergenisierende D-Limonen, diverse Konservierungsstoffe beispielsweise besitzen für viele Allergiker starkes allergenisierendes Potential.

Für den sensitiven Bauherren und Allergiker ist es daher wesentlich, welche der eingesetzten Stoffe im verarbeiteten Zustand noch raumwirksam sind - dies kann nur durch Emissionsprüfungen in einer Prüfkammer über mehrere Wochen vergleichbar und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Vielversprechende Bezeichnungen wie z.B. "Kreidefarbe" garantiert nicht gesundheitliche Unbedenklichkeit - auch solche Produkte enthalten häufig allergenisierende Isothiazolinone.

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1 Beispiele unzureichender "Volldeklarationen"

Zahlreiche Hersteller verweigern umfassendere Nachweise gesundheitlicher Unbedenklichkeit und verweisen dabei auf ihre sogenannten

 

"Volldeklarationen"

1.1    Beispiele unzureichender "Volldeklarationen"

Diese Hersteller schmücken sich mit "Volldeklarationen" ohne Aussagekraft, indem mit sogenannten Sammelbegriffen gearbeitet wird.

Ähnlich wie bei vielen Reinigungs- und Waschmitteln, Kosmetikartikeln, Beduftungen (Kapitel 3.3. "Duftstoffallergiker"; hier werden gerne in Volldeklarationen "Sammelbegriffe wie

"Parfum, Fragance" verwendet...)

werden auch bei Bauprodukten, Farben, Lacken gerne "Volldeklarationen" vorgetäuscht, die durch die Verwendung von solchen "Sammelbegriffen" keineswegs als Volldeklaration bezeichnet werden dürften. (Greenwashing mit "Wohngesundheit")

Sehr oft werden aber auch Stoffbezeichnungen gewählt, die nicht allgemein gängig sind, um den Verbraucher nicht sofort auf entsprechende "allgemeine bekannte" Risikobewertungen aufmerksam zu machen.

International eindeutige Bezeichnungen würden einzig die sogenannten CAS- Nummern darstellen, welche daher auch die Voraussetzung für "sogenannten Volldeklarationen" sein sollten.

In vielen Fällen berufen sich aber auch Hersteller (sowohl aus dem "Ökobereich" als auch konventionelle) auf die sogenannte gesetzliche Deklarationspflicht, die bei vielen Stoffen beispielsweise erst bei einem Anteil von über 1% greift. Für Chemikaliensensitive und Allergiker können(!) aber auch "grundsätzlich noch nicht zu deklarierende Anteile" bereits bei Niedrigstkonzentrationen zu Beschwerden führen.

Siehe dazu "umweltmedizinische Bewertung gesetzlicher Grenzwerte"

 

1.2    Allgemein- Angaben vieler (auch "Natur"-) Farbenhersteller

wie (die verlinkten Produktbeispiele ergaben sich aus Verbraucheranfragen bei EGGBI) – Erläuterungen dazu 

1.1.1     Additive - häufigste Angabe ist diese völlig aussagearme Bezeichnung

Definition: Additive (abgeleitet vom lateinischen „additivum“ = hinzugegeben) sind Hilfs- oder Zusatzstoffe, die Produkten in geringen Mengen zugegeben werden, um bestimmte Eigenschaften zu erreichen oder zu verbessern. Der Begriff gibt keinerlei Hinweis, um welche Stoffe es sich dabei wirklich handelt!

Zitat Umweltministerium zu Lack- und Farbenherstellung mit PFAS

"Aussagen zur Altlastenrelevanz sind schwierig. Altlastenrelevanz besteht dann, wenn bei der Produktion von Farben/Lacken PFAS-Additive zugesetzt wurden. Einsatzzeitraum: ab ca. 1960 bis heute (Ausnahme PFOS: Ende 2006)". Leitfaden zur PFAS- Bewertung, 21.02.2022 (Seite 47)

Der Begriff "Additive". (= Zusatzstoffe) wird bevorzugt in Inhaltsdeklarationen eingesetzt, wenn der Hersteller die eigentlichen- oft bedenklichen- Stoffe nicht konkret benennen will.

1.1.2     Acrylemulsion (Acrylic Copolymer?)(AFM Holzschutzlack weiss 0% VOC)

1.1.3     "biologische Zuschlagstoffe???" (Hagasit Kalkputz)

1.1.4     Copolymer (AFM Holzschutzlack weiss 0% VOC)

1.1.5     Dispergiermittel (Alpina naturaweiss)

 

1.1.6     "Entschäumer?", ebenso wie

1.1.7     "Emulgator auf pflanzlicher Basis, Eisenkomplex" (nicht näher bezeichnet) bei Biopin)

1.1.8     "Fettsäuren" Auro (nicht näher bezeichnet)?

1.1.9     "Hydrophobierungsmittel?" 

1.1.10      "Isoaliphate", "Isoparaffine", "Testbenzin"

reicht nicht für eine seriöse gesundheitsbezogene Bewertung!

Siehe dazu "Kommentar Alternative Isoaliphate"

Kommentar Testbenzin

1.1.11   "Ketoxime" (Beispiel Osmo)  -

spalten möglicherweise Butanonoxim ab? Siehe dazu: Toxizität von Ketoximen)

1.1.12    "Kolophoniumglyzerinester"(Kreidezeit in vielen Produkten - Gesundheitsrisiken?)

1.1.13   "Konservierungsmittel" ("Isothiazolinongemisch?" - Beispiel Volvox)

1.1.14   "Leinölbasiertes Alkylharz" (Beispiel Remmers ; keine stoffliche "Deklaration!)

1.1.15   "Lösungsmittelnaphtha (Erdöl) CAS 64742-88-7 

(aus Erdöl gewonnen! Kreidezeit ) Kennzeichnung: H 304!)

1.1.16   "natürliche Salze" und "Silberchlorid" (Beispiel Livos)

1.1.17   Naturharzester (Beispiel Livos…für Chemikaliensensitive(?)

1.1.18   "Netzmittel?" (Beispiel Sto Color Sil In)

1.1.19   Oberflächenaktivstoffe? (AFM Holzschutzlack weiss, 0% VOC)

1.1.20   "organische Lösemittel?" (keine Angabe, welche Lösemittel!) Beispiel Volvox

1.1.21    "organische Mattierungsmittel" (Naturhaus Hartwachsöl matt)

1.1.22   "organische Verdickungsmittel" (keine Definition) Volvox

1.1.23    Paraffine (OSMO) - dazu mehr Informationen

1.1.24   pflanzlich basierte Hilfsmittel "überwiegend"? - Auro

1.1.25   "Polymerfüllstoffe" und "Polymerdispersion" (Beispiel Brillux)

1.1.26   Polysiloxane (Beispiel OSMO) - siehe Polysiloxane als "Verunreiniger"

1.1.27   "Stabilisatoren?" (Beispiel Sto Color Comfort)

1.1.28   "Tenside?"   (nicht näher bezeichnet)  

(Beispiel Volvox UV-Holzlasur natur?) – (Produkt zusätzlich auch mit Konservierungsmittel...)

1.1.29   "Trockenstoffe" (Leinos, nicht näher bezeichnet) bzw.

1.1.30    wasserlöslichen Stabilisatoren? "geringe Mengen?"  (Beispiel Naturhaus)

1.1.31    "UV-Absorber?"  (Beispiel Volvox UV-Holzlasur natur?)

1.1.32   "Verzögerer???" und

1.1.33   "Verdicker?" Beispiel Sto Color Comfort)

1.1.34   "Verdünnungen Citrusterpene u. Balsamterpentin" (Beispiel Farbmanufaktur Werder)

1.1.35 "Wachsemulgatoren "(Beispiel: Natural)

 

 

 

 

 

Manche Hersteller, die sich mit einer Vielzahl von Gütezeichen schmücken, geben eine sogenannte "Volldeklaration" an, in den sich nahezu ausschließlich nur solche nichtssagenden Sammelbegriffe wiederfinden:

1.2.36     Beispiel WOCA TT Woodcare

 

Produkt: TRIP TRAP High Solid Meisteröl, natur & weiß

Isoparaffinischer Kohlenwasserstoff < 9%          ???

Pflanzlichen Ölkomponenten >88%                   ???

Tensiden <0,5%                                               ???

Sikkative < 2%                                                 ???

Lösevermittler <0,3%                                        ???     

Nur weiß auch:

Titandioxid < 5%

Verdicker <0,5%                                              ???

 

1.2.37     Faxe Holzbodenöl "natur"

 

Volldeklaration:

Veredelte pflanzliche Öle,                                 ???

Isoparaffin,                                                      ???

Holzöl,                                                             ???

Trocknungsstoffe,                                            ???

ggf. Titanweiß

Eine solche Auflistung von Sammelbegriffen als "Volldeklaration" zu bezeichnen, erscheint sehr mutig!

 

 

In vielen Produkten finden sich aber auch selbst geschaffene oder "umschreibende" Produktbezeichnung.

1.2.38   "Replebin" (Bindemittel in Auro Wanddispersionsfarbe 321)

Zitat aus Beschreibung: "Replebin® ist ein innovatives, biogenes Bindemittel, das von AURO in einem mehrjährigen, aufwändigen Forschungsprojekt selbst entwickelt wurde. Replebin® besteht aus Pflanzenalkoholester mit organischen Säuren. Das neuartige Bindemittel ist rechtlich geschützt und nur bei AURO erhältlich. Biogenität des Bindemittels regelmäßig geprüft und bestätigt durch SGS INSTITUT FRESENIUS."

Für mich ist auch hier die sicher mit Hinblick auf die Entwicklungskosten verständlich "geheimgehaltene Rezeptur" gar nicht bedeutsam, sondern gewünscht wäre nur ein Nachweis bezüglich möglicher Emissionen - eine solche wäre  hier aussagekräftiger als solche Bezeichnungen nicht volldeklarierter Einzelstoffe.

Ein solcher Emissionsbericht kann aber ohnedies nicht "geheimes Firmenwissen" darstellen, da jeder Mitbewerber und Verbraucher gegen entsprechende Kosten (für den Kunden allerdings nicht zumutbar) eine Emissionsprüfung auch mit gekaufter Ware durchführen lassen könnte.

 

1.2.39   Unvollständige Deklarationen, nicht näher definierte "Aussagen" 

 

Oft finden sich auch Abweichungen zwischen Aussagen im Produktdatenblatt und im "Sicherheitsdatenblatt" desselben Produktes:

In einem Öko- Tapetenkleister (ebenfalls Auro)

 

finden wir eine "Volldeklaration"  Cellulose; im Sicherheitsdatenblatt  desselben Produkts findet sich allerdings als "deklarationspflichtig":

·         Ethandial als "gefährlicher Inhaltsstoff" mit der Gefahrenkennzeichnung, siehe Kapitel 5.1.10

·         "biologisch abbaubares, mikronisiertes Polymer mit wachsartigen Eigenschaften auf Basis nachwachsender Rohstoffe" (??) Beispiel Remmers;  definitiv keine "Voll"-Deklaration der Zusammensetzung

·         "Konservierungsmittelarm" (keine Angaben in der "Volldeklaration" welche Konservierungsmittel in welcher Konzentration dennoch enthalten sind!)

"Natural Bienenwachsbalsam Aqua" 

Deklariert werden hier sehr "natürlich und harmlos klingend" auf der Homepage:

Volldeklaration (Inhaltsstoffe) von Bienenwachsbalsam Aqua:

Bienenwachs, Carnaubawachs, Wasser, Ozokeritwachs, Sojalecithin, Glycerinharz, Kieselgur, Quellton, Isoaliphate, Wachsemulgator, Erd- und Mineralpigmente.

Anders sieht es auf dem "Sicherheitsdatenblatt" (nur auf Verlangen zugesandt) aus:

Deklarationspflichtig aufgelistet sind hier als gefährliche Inhaltsstoffe:

·         Fettalkoholglykolether (CAS 68439-49-8) und

·         (+)-p-Mentha-1,8-dien   (CAS 5989-27-5) besser bekannt als allergene Zitrusterpene

Entsprechend finden sich dann auch auf dem Sicherheitsdatenblatt die "Gefahrenhinweise":

Relevante Sätze

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

 

1.2.40   Bedenkliche Stoffe in "unbedenklichen Produkten"

·         Jodo-propynyl-butyl-carbamat - Holzschutz in "ökologisch unbedenklichem Produkt" (Beispiel Produkt Biofarben zugleich mit Isothiazolinon und nicht definierten Trockenstoffen)

 

 

1.2.41    Inhaltsstoffdeklaration eines Holzschutzlacks für "Hypersensible"

dessen Händler (purenature) wirbt:

 

Der Holzschutzlack ist ein speziell für Allergiker und hypersensible Menschen entwickelter wasserlöslicher Streichlack für Innenräume  AFM Holzschutzlack weiss 0% VOC

Acrylemulsion?, Titandioxid, Wasser, Aluminium Silikat, Copolymer?, Oberflächenaktivstoffe?

  

Der Hersteller selbst wirbt: "Kann von chemikaliensensitiven Menschen verwendet und toleriert werden" (daneben finden sich hier ebenfalls weitere Sammelbegriffe wie "Copolymer" und "Acrylemulsion")

Siehe dazu auch Werbung mit "allergikerfreundlich", "MCS- geeignet"

 

1.2.42   Toxische Inhaltsstoffe, Öllasur eines "Naturfarben-Herstellers" 

("Ecotec-Naturfarben" Volvox)

Kapitel 12: Zusammensetzung Alkydharz, aliphatische Kohlenwasserstoffe, Trockenstoffe? Tenside?, Bentonite, Wachse, 2-Butanonoxim, Silicagel.

 Mehr zu Butanonoxim (steht im Verdacht krebserzeugend zu sein!)

Hier wird Butanonoxim zumindest angegeben – in der Vergangenheit tauchte der Stoff bei Naturfarbenherstellern bei Tests (z.B. durch Ökotest) auch „nichtdeklariert“ auf. 

 

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2 Detaillierte Stoffinformationen zu diesen Begriffen

Völlig verwirrend für den Verbraucher sind die bereits aufgelisteten Sammelbegriffe.

 

Grundsätzlich bedeutet der Einsatz der meisten dieser Stoffe nicht, dass in allen Fällen damit gesundheitliche Risiken verbunden sind – dies ist vor allem abhängig von den jeweils verwendeten "Mengen" und möglichen Kombinationseffekten mit den anderen Einsatzstoffen. Ob damit die Raumluft tatsächlich belastet wird, kann aber nur durch umfassende, glaubwürdige Emissionsprüfungen festgestellt werden. Von 100% ig "baubiologisch" kann spätestens beim Einsatz gesundheitsgefährdender Stoffe – unabhängig ob mineralischer, natürlicher oder synthetischer Herkunft aber sicher nicht mehr gesprochen werden, wenn die Komponente "gesundheitliche Unbedenklichkeit" nicht glaubwürdig nachgewiesen werden kann – auch wenn diverse gesetzliche Vorgaben, Grenzwerte (z.B. AgBB) noch nicht überschritten werden.

In Frage zu stellen sind natürlich auch diverse "Gütezeichen, Zertifikate…", die solche  Produkte ohne umfassende(!)  Emissionsprüfung als gesundheitlich völlig(!) unbedenklich, möglicherweise sogar als "baubiologisch empfehlenswert" oder in manchen Fällen sogar  "allergikergeeignet" auszeichnen.

 

Vor allem wenn den Planern, Verkäufern, Beratern, Verarbeitern bekannt ist, dass es sich beim Interessenten um besonders sensitive Verbraucher handelt (Allergiker, Chemikaliensensitive…) ist auch rechtlich zu prüfen, ob spätestens bei gesundheitlichen Symptomen nach Einsatz solcher Stoffe hier nicht ein Beratungsmangel vorliegt mit Konsequenzen bezüglich der Beratungshaftung.[1]

 

Noch weniger Aussagekraft haben Aussagen von Herstellern, wenn sie auflisten, welche Stoffe sie nicht verwenden – (ohne die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte mit entsprechenden Schadstoffprüfberichten belegen zu können/ zu wollen)

 

Beispiele:   

"Frei von Graphen, Nanopartikel, Weichmacher und Flammschutzmitteln." (Dubron. Naturdispersionsfarbe)

AFM- Holzschutzlack ist ohne Formaldehyd als Konservierungsmittel hergestellt (AFM- Lack)

 

Den gesundheitsorientierten Verbraucher interessiert wesentlich mehr, welche Stoffe aus dem verarbeiteten Produkt möglicherweise emittieren und die Raumluft belasten.

 


[1] Beratungshaftung: Auch Baustoffhändler bzw. -hersteller haften bei zugesicherten Eigenschaften. (Mehr Infos dazu)

2.1.1    Acrylemulsion

Acryl ist eine Sammelbezeichnung für chemische Stoffe der Strukturformel (CH2=CH-COR) und deren Polymere.(stoff4you)

Unter einer Emulsion versteht man ein fein verteiltes Gemisch zweier verschiedener (normalerweise nicht mischbarer) Flüssigkeiten ohne sichtbare Entmischung.(chemie.de)

Der Begriff Acrylemulsion kann somit nicht als unbedingt "Volldeklaration" gewertet werden

2.1.2     Aliphatische Kohlenwasserstoffe

 

"VOCs, die durch fraktionierte Destillation und Hydrierung aus Erdöl gewonnen werden. Aliphatische Kohlenwasserstoffe wie Hexan, Oktan, Dekan, bzw. Dodekan spielen technisch als Bestandteile von Kraftstoffen, Lösungsmitteln sowie chemischen Rohstoffen eine große Rolle. Anthropogene Emissionen von Kohlenwasserstoffen aus Lösungsmitteln. Aliphatische Kohlenwasserstoffe sind in der Regel nicht bzw. gering toxisch.

Hexan verursacht allerdings Nervenschäden, wirkt schleimhautreizend und allergisierend. Ungesättigten Verbindungen, wie das trimere Isobuten oder das 4-Phenylcyclohexen sind Verunreinigungen, die bei der Herstellung von Polymeren wie z.B. Syntheselatex anfallen. Diese Substanzen sind häufig im Zusammenhang mit Geruchsproblemen relevant." (Textquelle oecolab)

Siehe auch Kapitel Isoaliphate

2.1.3     Anorganische Mineralsalze

 

Mit dieser Bezeichnung deklarieren Einblas-Zellulose Hersteller teilweise ihre Flammschutzmittel, ohne diese genau zu definieren (bei Steicofloc sowohl Deklaration für borathaltige- als auch boratfreie Produkte?).

 

2.1.4      Balsamterpentin (siehe auch 5.1.6)

CAS: 8006-64-2

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H302+H312+H332: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen.
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (Gestis Stoffdatenbank)

2.1.5      Butanonoxim  

CAS 96-29-7

Gefahrenhinweise - H-Sätze

H301: Giftig bei Verschlucken.
H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H350: Kann Krebs erzeugen.
H370: Schädigt die Organe.
-------- Betroffene Organe: obere Atemwege
H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
-------- Betroffene Organe: Blut

Quelle: Gestis Stoffdatenbank 

Mehr Infos zu Butanonoxim

Ob- und in welchem Ausmaß der Stoff nach Aushärtung des Öls raumwirksam wäre, könnte nur durch einen glaubwürdigen Schadstoffprüfbericht nachgewiesen werden. Belastungen sind bei solchen Produkten auch stark abhängig von einer fachgerechten Verarbeitung. Gesetzliche "Grenzwerte" sind für eine umweltmedizinische Bewertung ohnedies nicht adäquat. 

Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an 2-Butanonoxim reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben. (Quelle: GisChem)

2.1.6     Citrusterpene

CAS: 5989-27-5

oft auch unter dem Namen (+)-p-Mentha-1,8-dien bzw. unter Zitrusterpene (als möglicherweise allergieauslösend bekannt) aufgelistet, manchmal auch nur im Sicherheitsdatenblatt angegeben, aber nicht in der sogenannten "Volldeklaration"   - Beispiel: "Natural Bienenwachsbalsam Aqua" , Sicherheitsdatenblatt dazu)

Zitat: Farbmanufaktur Werder zu den "Verdünnungen"

"Verdünnungen werden eingesetzt, um den Verlauf der Anstrichstoffe zu verbessern, bzw. in der Industrie um Harze erst in den flüssigen Zustand zu versetzen. Unsere Harze werden aber eingekocht. In unseren Holzlacken befindet sich als Lösungsmittel natürliches Balsamterpentin und Citrusterpene". 

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
(Gestis Stoffdatenbank)

2.1.7     Copolymer

 

Es handelt sich hier um einen bezüglich gesundheitlicher Relevanz völlig aussagelosen Sammelbegriff, der keineswegs Bestandteil einer sogenannten "Volldeklaration" sein kann!

 

Copolymere oder Heteropolymere sind Polymere, die aus zwei oder mehr verschiedenartigen Monomereinheiten zusammengesetzt sind.

Beispiele

Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS); Styrol-Acrylnitril (SAN); Polyethylenoxid-b-Polypropylenoxid ((PEO-b-PPO), Pluronic); Brij; Poloxamine (Chemieschule 

 

2.1.8     Dispergiermittel

Dispergiermittel, organische oder anorganische Substanzen zur Erleichterung der Dispergierung von Teilchen in einem Dispersionsmittel. Sie erniedrigen die Oberflächenspannung der geschlossenen Phase und ermöglichen dadurch eine Feinverteilung (Dispergierung) der dispersen Phase. Dispergiermittel sind meist grenzflächenaktive Stoffe (Tenside – Kapitel: 2.1.35). Stoffliche Informationen zur Art der eingesetzten Inhaltsstoffe sind von den Farbenherstellern in der Regel nicht erhältlich.

 

2.1.9     Emulgatoren

 

Bezeichnung für Hilfsmittel zur Herstellung und Stabilisierung von "Emulsionen", die im engeren Sinne als  "grenzflächenaktive Stoffe" bzw. Tenside bezeichnet werden können. "Römpps Chemielexikon"

Tenside können je nach Art unterschiedliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben, und sollten daher näher definiert werden.

2.1.10      Entschäumer

 

"Entschäumer sind Formulierungen mit ausgeprägter Grenzflächenaktivität, die geeignet sind, unerwünschte Schaumbildung (z. B. bei der Abwasserreinigung, der Papierherstellung, beim Waschvorgang in Waschmaschinen) zu unterdrücken oder bereits gebildeten Schaum zu zerstören." (CHEMIE.DE)

Ohne Kenntnis der tatsächlichen Substanzen ist eine gesundheitsbezogene Bewertung unmöglich - es kann sich bei Entschäumern um Silikonöle, aber auch Tri-n-butyl-phosphat, Trisobutylphosphat und andere Bestandteile handeln.

Beispiel Gefahrenkennzeichnung Trisobutylphosphat CAS 126-73-8

H302 Gesunheitsschädlich beim Verschlucken

H317 Verursacht Hautreizungen

H319 Kann vermutlich Krebs erzeugen. 

2.1.11   Ethandial (auch Glyoxal)

 

CAS 107-22-2

laut Sicherheitsdatenblatt "Hinweis: kann allergische Reaktionen hervorrufen" Bestandteil eines Öko- Tapetenkleisters - kein entsprechender HInweis im technischen Merkblatt (Volldeklaration?)

ABSCHNITT 16:

Sonstige Angaben Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext):

H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

H335 Kann die Atemwege reizen.

H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). (ECHA Europa)

2.1.12   Fettsäuren

 

Die Emissionen von Aldehyden bei Naturharzlacken sind auf ungesättigte Fettsäuren (Leinöl), die mit Sauerstoff reagieren, zurückzuführen. Diese Emissionen werden bei der Trocknung und chemischen Vernetzung der Lacke gebildet (Aldehyde sind in dem Lack selbst nicht nachweisbar) und können ein Jahr und länger andauern. In einem Kindergarten in Baden-Württemberg wurden Aldehyde über einen wesentlich längeren Zeitraum, als die Lösemittelemissionen aus einem lösemittelhaltigen Lack nachgewiesen. Zu den Aldehyden zählt auch Formaldehyd, das ebenfalls nachweisbar ist. Umweltbundesamt

 

2.1.13    Hydrophobierungsmittel

 

"Unter Hydrophobie (griech. hydor=Wasser und phobos=Furcht) versteht man die stark wasserabweisenden Eigenschaften eines Materials oder einer Oberflächenschicht. Die Moleküle dieses Materials mischen sich nicht mit Wassermolekülen, sondern lassen es abperlen."(Textquelle)

"Unabhängig davon, welchen Typ Hydrophobierungsmittel man verwendet, entsteht bei allen als Endprodukt ein Siliconharz - die Molekülgröße dieses Siliconharzes kann jedoch sehr unterschiedlich sein, je nachdem, welche der genannten Ausgangsstoffe man einsetzt. Das ist hier nur von untergeordneter Bedeutung, soll aber nicht unerwähnt bleiben. Die gesamte Darstellung hier ist immerhin stark vereinfacht.

https://www.baustoffchemie.de/hydrophobierung/

 

2.1.14   "Hilfsstoffe" (?)

Zu den Hilfsstoffen zählen neben dem Lösungsmittel auch Emulgatoren, Konservierungsmittel und Katalysatoren.
Gängige Lösungsmittel sind Testbenzine, Isoparaffine und Alkohole (Isopropanol, Isobutanol), wobei der Trend zu den geruchsarmen Isoparaffinen und entaromatisierten Testbenzinen geht. Lösungsmittel mit einem merklichen Gehalt an Aromaten (Toluol, Xylole, Ethylbenzol, Trimethylbenzol u.ä.) sind aus gesundheitlicher Sicht sehr bedenklich. 
Um rasche Wirkung zu entfalten, enthalten lösungsmittelverdünnte Mittel in einigen Fällen metallorganische Kondensationskatalysatoren.
Die wasserverdünnbaren Hydrophobierungsmittel enthalten zwingend Emulgatoren (wobei die unterschiedlichsten Typen eingesetzt werden, bis hin zu siliciumorganischen Verbindungen, die dem eigentlichen Wirkstoff sehr ähnlich sind) ebenso wie Konservierungsstoffe, die zugegeben werden müssen, um die Lagerfähigkeit zu gewährleisten
(Baustoffchemie)

Beispiel(!)  eines

2.1.15   Hydrophobiermittels – Sicherheitsdatenblatt einer Siliconhydrophobierung

 

Abschnitt 16:

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H301 Giftig bei Verschlucken.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H311 Giftig bei Hautkontakt.

H331 Giftig bei Einatmen.

H370 Schädigt die Organe.

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.

 

2.1.16   Jodo-propynyl-butyl-carbamat

 

 CAS 55406-53-6

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H331: Giftig bei Einatmen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.   
Gestis Stoffdatenbank

 

2.1.17   "Ketoxime"

 

"Silikon-Dichtmassen enthalten Reagenzien zur Vernetzung, die bei der Aushärtung Ketoxime freisetzen. 2-Butanonoxim abspaltende Reagenzien werden derzeit am häufigsten eingesetzt. Für den Krebsverdachtsstoff 2-Butanonoxim (Methylethylketoxim, MEKO) wurde 2013 ein AGW von 1 mg/m³ festgelegt.

Simulierte Arbeitsplatzmessungen der BG Bau zeigen, dass bei Arbeiten in geschlossenen Räumen (z. B. bei der Abdichtung von Fugen beim Ausbau von Badezimmern) mit erheblich höheren Luftkonzentrationen von 2-Butanonoxim als 1 mg/m³ zu rechnen ist. Seitens der Hersteller von Silikon-Dichtmassen sind Tendenzen zu erkennen, auf Vernetzungsreagenzien auszuweichen, die anstelle von 2-Butanonoxim andere, zu 2-Butanonoxim homologe Ketoxime freisetzen. Bei diesen Ketoximen handelt es sich z. B. um Acetonoxim, 2-Pentanonoxim (MPKO) oder Methylisobutylketoxim (MIBKO)."   (Information auf der Homepage der BG BAU)

 

2.1.18   Kolophoniumglyzerinester

 

Kolophonium, das aus Kiefernbalsam gewonnen wird, gehört wie Terpentinöl auch zu den 24 häufigsten Allergenen des täglichen Lebens. Umweltbundesamt

 

2.1.19   Konservierungsmittel, Topfkonservierer

 

Hier handelt es sich meist(!) um Isothiazolinone mit starker allergenisierender Wirkung.

 

2.1.20   Lösungsmittelnaphtha

 

CAS 64742-88-7 (laut INCHEM) 

Wirkungen bei kurzzeitiger Exposition
Der Dampf reizt leicht die Augen und die Atemwege. Möglich sind Auswirkungen auf das Zentralnervensystem. Exposition gegenüber hohen Dampfkonzentrationen kann zu Bewusstlosigkeit führen. Wenn diese Flüssigkeit verschluckt wird, kann Aspiration in die Lunge zu einer chemischen Pneumonitis führen. 

Wirkungen nach längerer oder wiederholter Exposition

Der Stoff entfettet die Haut, was zu Trockenheit oder Rissbildung führen kann. Möglich sind Auswirkungen auf Zentralnervensystem und Leber. Dies kann zu Funktionsbeeinträchtigungen führen. 

 

2.1.21  Mikronisierte Wachse"

 

Die Firma Livos gibt bei der "Voll-Deklaration eines Fußbodenöls"  unter anderem "mikronisierte Wachse" an - der Verbraucher kann daraus aber nicht ablesen, um welche Art von Wachsen es sich hier handelt:

 

Was sind mikronisierte Wachse?

"Wachs, das mechanisch in Partikel von wenigen Mikrometern Größe pulverisiert wurde. Das mikronisierte Wachs kann von unterschiedlicher chemischer Natur sein: synthetisch wie EBSErucamid, Stearamid (im Allgemeinen Amidwachse), Polyethylen, oxidiertes Polyethylen, Polyolefin, polarisiertes Polyolefin, EVA oder Fischer-Tropsch-Wachse, aber auch natürliche, wie Montanwachs, Carnaubawachs und Bienenwachs." https://ectjicin.com/de/wachse/mikronisierte-wachse/

 

Warum werden hier nur "Sammelbegriffe" in sogenannten Volldeklarationen verwendet, die zumindest den kritischen Verbraucher verunsichern können?

 

Beispiel Gefahrenhinweise für Erucamid, CAS: 112-84-5

H315 (99,62%): Verursacht Hautreizungen [ Achtung Ätz- /Reizwirkung auf die Haut]

H319 (99,62%): Verursacht schwere Augenreizung [ Achtung Schwere Augenschädigung/Augenreizung]

H335 (99,62 %): Kann die Atemwege reizen [ Achtung Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition; Reizung der Atemwege]    Textquelle PubChem

 

EBS (Ethylene-bis-stearamide)  CAS: 110-30-5

H312 (32,48%): Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt Achtung Akute Toxizität, dermal]

H315 (43,16%): Verursacht Hautreizungen Achtung Ätz- /Reizwirkung auf die Haut]

H317 (19,03%): Kann allergische Hautreaktionen verursachen Achtung Sensibilisierung, Haut]

H319 (47,8 %): Verursacht schwere Augenreizung Achtung Schwere Augenschädigung/Augenreizung]

H335 (43,16%): Kann die Atemwege reizen Achtung Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition; Reizung der Atemwege]  Textquelle PubChem

 

 

2.1.22    Natriumpyrithion

CAS: 3811-73-2

Weitere Bezeichnungen:

Pyridin-2-thiol-1-oxid, Natriumsalz
2-Pyridinthiol-1-oxid, Natriumsalz
2-Pyridinthiol-N-oxid, Natriumsalz
Natrium-2-pyridinthiol-N-oxid
Pyrithion, Natriumsalz

Gefahrenhinweise:

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H311: Giftig bei Hautkontakt.
H331: Giftig bei Einatmen.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H372: Schädigt das Nervensystem bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Ergänzende Gefahrenhinweise - EUH-Sätze:

EUH070: Giftig bei Berührung mit den Augen.

Gestis Stoffdatenbank

1.1.23    Naturharzester

Auch hier handelt es sich um einen chemisch nicht definierbaren Sammelbegriff, dem keine chemischen Einzelstoffe zuzuordnen sind, somit keine „Volldeklaration“ – die Firma Livos bewirbt ein Produkt zusätzlich mit dem Prädikat: „für Allergiker, Geruchs -und Chemikaliensensible(???)

Naturharze stellen zwar eine hervorragende „ökologische Alternative“ zu den meisten Kunstharzen dar – die gesundheitliche Unbedenklichkeit lässt sich aber ohne nähere Definition nicht bewerten.

Zitat:„Naturharz wurde als mittelstarkes Allergen bewertet. In über 90 % werden die Allergien durch Harzsäuren verursacht, wobei nicht die reine Abietinsäure, sondern Oxydationsprodukte z. B. der Dehydroabietinsäure stark sensibilisierend sind. Modifikationen reagieren unterschiedlich stark, schwächer mit zunehmender Molekülgröße“ (Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie, Seite 146)

 

2.1.24   "Natürliche Salze"

Der Hersteller Livos hatte in einem früheren Merkblatt Dubron 212  noch angegeben:

"!Wasser, Kreide, Titandioxid, Talkum, Bienenwachsseife, Sojaöl - Naturharzester, Sojaöl, Methylcellulose, Borax, Parmetol® MBX, Borsäure, Ethanol, Zitronenöl und Zitronensäure."

2021 findet sich für dieses Produkt eine neue Deklaration (Merkblatt 2021; geänderte Rezeptur?)

Wasser, Kreide, Titandioxid, Talkum, Bienenwachsseife, Sojaöl - Naturharzester, Natürliche Salze?, Methylcellulose, Zitronensäure, Silberchlorid.

 

Zuvor war von Ökotest (Test Wandfarben 2019) kritisiert worden, dass sich im Produkt Dubron 413 (beworben als "besonders für Allergiker und Chemikaliensensitive geeignet")  Borsalz gefunden hatte. 

 

Zitat Ökotest:

"Ungenügend fällt dagegen das Urteil für die Livos Dubron Natur-Dispersionsfarbe Nr. 413 aus. Sie enthält Bor, das ergab unsere Analyse. Laut Technischem Merkblatt, das auf der Homepage des Anbieters zu finden ist, stecken in der Farbe die Borverbindungen Borsäure und Borax.

Sie gelten als besonders gefährlich, weil sie vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das Kind im Mutterleibschädigen können. Wir haben bereits in früheren Tests Livos-Produkte wegen schädlicher Borverbindungen kritisiert. 

Besonders pikant: Die Biozid-Verordnung erlaubt es nicht, diese Stoffe als Konservierungsmittel in Farben zuzugeben."

 

Die nunmehr praktizierte Angabe "Natürliche Salze" stellt sicher keine Volldeklaration dar - der Verbraucher kann nicht feststellen. ob es sich dabei nach wie vor beispielsweise um Borsalz handelt!(?)!

 

 

 

2.1.25     Netzmittel

 

Keine Deklaration, sondern ein Sammelbegriff für unterschiedlichste Produkte mit entsprechend unterschiedlicher Gesundheitsrelevanz. Durch ihre Funktion wirken die Netzmittel als sogenannter Lösungsvermittler. Netzmittel gehören zu der Gruppe der Tenside. (Kapitel: 2.1.31.) Statt Netzmittel wird gelegentlich auch von Benetzungsmittel gesprochen.

Netzmittel sind Mittel, welche die Oberflächenspannung von Wasser oder anderen Lösungsmitteln herabsetzen.

Die Netzmittel sorgen unter anderem dafür, dass sich zwei normalerweise nicht mischbare Flüssigkeiten miteinander vermischen können.

 

2.1.26   Oberflächenaktivstoffe

 

Dies können eine ganze Reihe unterschiedlicher Stoffe sein (UNSPSC Code 12161900 - https://www.top500.de/lexikon/unspsc_code_12161900.php ) mit entsprechend sich unterscheidender gesundheitlicher Relevanz, z.B. laut Industrielexikon

Antischaummittel

Detergenzien

Schaummittel

Dispersionsmittel

Ausspülung

Benetzungsmittel

Wasserflutzusatzmittel

 

Solche nicht näher definierte Bezeichnungen in Produkten, die vor allem auch für chemikaliensensitive Anwender besonders beworben werden, sind sicherlich nicht "verbraucherfreundlich". 

Siehe auch: Werbung für "allergikergeeignete Produkte"

2.1.27   Orangenöl

 

CAS 8028-48-6

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.(
Gestis Stoffdatenbank)

 

2.1.28   Organische Lösemittel

 

"Naturharzlacke werden aus pflanzlichen und tierischen Rohstoffen hergestellt. Wegen ihres teilweise hohen Gehaltes an organischen Lösemitteln von bis zu 60 % tragen auch sie erheblich zur Umweltbelastung bei." Umweltbundesamt

 

2.1.29   Organische Mattierungsmittel

 

Die Vielfalt "organischer" Mattierungsmittel ist nahezu unüberschaubar - ohne Definition der eingesetzten Stoffe ist eine gesundheitliche Bewertung nicht möglich.

Zu unterscheiden ist bei den organischen Mattierungsmitteln zwischen

·         thermoplastischen Polymeren  

·         Polyacrylate

·         Polyurethane

·         Polyamide

·         Wachse

·         duromeren Polymeren

·         Furomere Polyurethane, Amonoplaste, z.B. Polymethyluren (Textquelle)

 

In den Sicherheitsdatenblättern von Mattierungsstoffen finden sich vielfach Inhaltsstoffe wie Formaldehyd.

Beispiel eines Sicherheitsdatenblattes (Deuteron MK Polymethylharnstoffharz)

Gefahrenhinweise (Kapitel 16)

Relevante Sätze Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.

H301 Giftig bei Verschlucken.

H311 Giftig bei Hautkontakt.

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H331 Giftig bei Einatmen.

H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

H350 Kann Krebs erzeugen.

 

2.1.30   Organische Säuren

 

dabei kann es sich um eine Vielzahl unterschiedlicher Stoffe mit unterschiedlicher gesundheitlichen Relevanz handeln - Beispiele: Essigsäure, Ameisensäure

Ohne Definition der eingesetzten Säuren (Beispiel Repeblin) ist eine gesundheitliche Bewertung daher nicht möglich.

2.1.31   Polymerfüllstoff, Polymerdispersion

·         Polymer

"Das Wort Polymer kommt aus dem Altgriechischen. Es setzt sich zusammen aus dem Wort Poly, das mit "viel" übersetzt wird, und aus dem Wort Meros, welches "Teil" bedeutet. 

Kunststoffe bestehen aus synthetischen Polymeren. Beispiele für solche Polymere sind Polyethylen, Polystyrol und Polyvinylchlorid."(PVC) Textquelle

·         Füllstoff

Der Begriff "Füllstoff" bietet ebenso wie "Polymer" keinerlei Information über die tatsächliche Art des eingesetzten Stoffes und damit dessen Gesundheits- bzw. der Verträglichkeitsrelevanz.

·         Dispersion"Eine Dispersion ist in der Chemie ein heterogenes Gemenge aus mindestens zwei Stoffen, die sich nicht oder kaum ineinander lösen oder chemisch miteinander verbinden.

In der Regel wird in diversen Sicherheitsdatenblättern nicht angegeben, um welche Art von "Stoffen" es sich handelt. 

 

 

2.1.32     Salmiakgeist

CAS 336-21-6

Ammoniak, wässrige Lösung
Ammoniakwasser
Ammoniaklauge
kaustischer Ammoniak
ätzendes Ammoniak
Salmiakgeist
Hirschhorngeist
Ätzammoniak
Ammoniumhydroxid
Ammoniumhydrat

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H335: Kann die Atemwege reizen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Gestis Stoffdatenbank

 

2.1.33   Silberchlorid

 

CAS 7783-90-6 Biozid   (beworben noch 2022 für Allergiker in einem Roll- und Streichputz,)

 

(Wasser, Kreide, Titanweiß, Naturharze, Proteine, Isoaliphate, Orangenöl, Cellulose, Marmormehl, Methylcellulose, Borax, Borsäure und Silberchlorid).

der gleichzeitig auch allergenisierende Orangenöl enthält.

 

Zitat aus Ökotest 2019:

"Silberionen sind antibakteriell wirksam und in medizinischen Anwendungen wie Wundauflagen wichtig. Kommen Sie auch außerhalb der Medizin in vielen alltäglichen Produkten zum Einsatz, kann das zur Folge haben, dass Bakterien resistent gegen Silberionen werden und Silber seine medizinische Wirkung verliert.

Dazu kommt:

Auch Silber ist nicht mehr als Konservierungsmittel in Farben erlaubt, auch wenn derzeit noch eine Übergangsregelung greift. Wir werten Silber grundsätzlich in Alltagsprodukten ab; es sollte der Medizin vorbehalten bleiben."

Siehe dazu auch Informationen zu "Nanosilber"

 

 

2.1.34   Stabilisatoren

 

werden für unterschiedliche "Funktionen" eingesetzt - dabei kann es sich um gesundheitsgefährdende Organozinnverbindungen,  PFAsBisphenol A - aber auch um relativ "unbedenklichere" Stoffe handeln.

Umweltbundesamt zu Bisphenol A: Verwendung als Stabilisator und Farbentwicklungskomponente. Bei dieser Verwendung wird Bisphenol A in seiner unveränderten Form eingesetzt und liegt auch im Produkt so vor.

Bereits 2003

listete das Umweltbundesamt eine Unzahl unterschiedlicher "Stabilisatoren" auf - zwischenzeitlich hat sich die Anzahl und Art der eingesetzten Stabilisatoren um eine wesentliches erhöht.

 

Umweltbundesamt: Leitfaden zur Anwendung umweltverträglicher Stoffe

Als besonders bedenklich werden beispielsweise manche sogenannte UV- Stabilisatoren (Lacke, Farben) eingestuft -

organische Adsorber sind beispielsweise BenzophenoneBenzotriazole, Oxalanilide, Phenyltriazine -

anorganische: Titandioxid, Eisenoxidpigmente, Zinkoxid;

HALS (Hindered Amine Light Stabilizers) Tetramethylpiperidin-Derivate

Begriffe wie "Stabilisatoren" als eine sogenannte "Volldeklaration" zu benutzen, grenzt bereits an eine bewusste "Irreführung" der Verbraucher.

 

2.1.35   Tenside

Tenside finden sich in vielen Produkten – unter anderem Reinigungsmitteln, aber auch Lacken, Lasuren.

Tenside (von lat. tensus „gespannt“) sind Substanzen, die die Oberflächenspannung einer Flüssigkeit oder die Grenzflächenspannung zwischen zwei Phasen herabsetzen und die Bildung von Dispersionen ermöglichen oder unterstützen bzw. als Lösungsvermittler wirken.

Tenside bewirken, dass zwei eigentlich nicht miteinander mischbare Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Öl und Wasser, fein vermengt werden können. Unter Tensiden versteht man auch waschaktive Substanzen (Detergentien), die in WaschmittelnSpülmitteln und Shampoos enthalten sind. In Reinigungsmittelformulierungen liegt der Tensidgehalt bei 1–40 %. Moderne Tenside wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entwickelt und haben das traditionelle Tensid Seife (Fettsäuresalze) weitgehend verdrängt. Beim Einsatz in der Lebensmitteltechnik werden Tenside als Emulgatoren bezeichnet. (Chemie-Schule)

Unterschieden wird zwischen

·         Anionischen Tensiden

„Als anionische Tenside bezeichnet man Tenside, die eine negativ geladene funktionelle Gruppe besitzen. Wie alle Tenside sind auch die anionischen Tenside aus einem polaren und einem unpolaren Teil aufgebaut. Als unpolarer Teil dient ein Alkylrest. Die polare, funktionelle Gruppe sind −COO(Carboxylat), −SO3(Sulfonat) oder −SO42−(Sulfat).“ (Chemie-Lexikon)

 

 

·         Nichtionischen Tensiden

„Als nichtionische Tenside bezeichnet man Tenside, die keine dissoziierbaren funktionellen Gruppen enthalten und sich daher im Wasser nicht in Ionen auftrennen. Wie jedes Tensid sind auch die nichtionischen Tenside aus einem unpolaren und einem polaren Teil aufgebaut. Als unpolarer Teil dient meistens ein Fettalkohol (C12–C18) oder Oktyl- oder NonylphenolDie polaren Gruppen sind hier die Hydroxylgruppe und die Ethergruppe. Diese Gruppen sind in Polyethylenglykol oder Monosacchariden enthalten.“ (Chemie-Lexikon)

·         Kationischen Tensiden

„Als kationische Tenside bezeichnet man Tenside, die eine positiv geladene funktionelle Gruppe besitzen. Wie jedes Tensid sind auch die kationischen Tenside aus einem polaren und einem unpolaren Teil aufgebaut. Als unpolarer Teil dienen verschiedene Alkylreste. Die polare Gruppe ist immer eine quartäre Ammonium-Einheit.“ (Chemie-Lexikon)

·         Amphotere Tenside

Als amphotere Tenside oder auch als zwitterionische Tenside bezeichnet man Tenside die eine negativ als auch eine positiv geladene funktionelle Gruppe besitzen. Wie jedes Tensid sind auch die amphoteren Tenside aus einem polaren und einem unpolaren Teil aufgebaut. Als unpolarer Teil dient eine Alkylgruppe, als polarer Teil meist eine Carboxylat-Gruppe (R–COO) zusammen mit einer quartären Ammonium-Gruppe (R4N+). Siehe auch: Struktur der Tenside.        (Chemie-Lexikon)

Ohne einer näheren Benennung der tatsächlich eingesetzten Stoffe ist in diesen Fällen eine gesundheitsbezogene Bewertung nicht möglich.

2.1.36   Trockenstoffe (Sikkative)

 

Aus Umweltsicht (Bildung von bodennahem Ozon) und auch aus gesundheitlichen Aspekten (Belastung der Innenraumluft) ist der Gehalt an organischen Lösemitteln von Bedeutung. Darüber hinaus können beispielsweise aber auch Konservierungsmittel, Trockenstoffe (sogenannte Sikkative), Weichmacher und einige Produktionsrückstände im Bindemittel (Monomere) umwelt- und gesundheitsbelastende Eigenschaften aufweisen. Umweltbundesamt

 

Mögliche(!) Inhaltsstoffe:

"Für Anstrichstoffe, Firnisse und Druckfarben sind sie nach DIN 55901 Trockenstoffe für Beschichtungsstoffe - Bestimmung des Metallgehaltes von Mehrmetall-Trockenstoffen definiert als meistens in organischen Lösemitteln und Bindemitteln lösliche Metallsalze organischer Säuren, sogenannte Metallseifen. Sie werden oxidativ trocknenden Erzeugnissen wie leinölbasierten Anstrichstoffen (z.B. Leinöl) zugesetzt. Die dabei am häufigsten verwendeten Metalle sind Kobalt, Zirkonium, Mangan, Kalzium, Zink und Kupfer. Es werden fast ausschließlich Sikkative auf Basis synthetischer Monocarbonsäuren eingesetzt". (Baunetzwissen)

Aber auch entscheidend gesundheitsrelevante Stoffe werden eingesetzt wie eben Kobalt, Blei,  oder beispielsweise

 

Ethylendiamin (Quellenangabe, ZItat Verwendungszweck:

Farben und Lacke, Anstrichmittel


Bestandteil von Trockenstoff


Trockenstoff auf Basis Öl; Alkydharz)

CAS: 107-15-3

Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H302+H332: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder bei Einatmen.
H311: Giftig bei Hautkontakt.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen
.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Gestis Stoffdatenbank

 

Aussagen wie "Trockenstoffe, bleifrei, kobaltfrei" stellen natürlich noch  keine bewertbare "Deklaration" dar.

 

2.1.37   UV- Absorber       

 

In vielen Lacken und Lasuren mit sehr unterschiedlicher gesundheitlicher Relevanz, die nur anhand einer korrekten Deklaration mit CAS- Nummern bewertbar ist!

Arten von UV-Stabilisatoren

·         Organische UV- Absorber

·         Benzophenone

·         Benzotriazole

·         Oxalanilide

·         Phenyltriazine

·         Anorganische UV- Absorber

·         Titandioxid

·         Eisenoxidpigmente

·         Zinkoxid

·         HALS (Hindered Amine Light Stabilizers)

·         Tetramethylpiperidin-Derivate.      Textquelle unter anderem "Chemieschule"

 

 

2.1.38   Verdicker, Verdickungsmittel

"Verdickungsmittel sind Stoffe, die in erster Linie in der Lage sind, Wasser zu binden. Durch Entzug von ungebundenem Wasser kommt es zur Erhöhung der Viskosität."

Die Vielzahl der hier eingesetzten Stoffe ist unüberschaubar - für Lacke werden vor allem "Rheologische Additive" eingesetzt; unterschieden wird unter anderem auch zwischen niedermolekulkar organischen, organisch natürlichen, organisch vollsynthetischen Verdickungsmitteln und Assoziativverdicker. Ohne Benennung der tatsächlich eingesetzten Verdickungsmittel ist deren gesundheitsbezogene Bewertung natürlich völlig unmöglich. Entscheidend für Sensitive wäre hier- wie bei allen anderen Produkten die Kenntnis der tatsächlich raumluftbelastenden Stoffe im ausgehärteten Produkt; dies lässt sich aber nur durch einen umfassenden Emissionsprüfbericht ablesen.

 

2.1.39      Wachsemulgator

Wachsemulagatoren sind Gemische aus langkettigen Fettalkoholethoxilate, welche dazu eingesetzt werden, Wachse zu emulgieren).

Beispiel (!) eines Fettalkoholethoxilats: Isotridecanol CAS 69011-36-5

 

H318: Verursacht schwere Augenschäden.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Gestis- Stoffdatenbank

 

 

2.1.40   Zitrusterpene

 

siehe oben: "Citrusterpene"

 

 

2.2.1    Allgemeiner Hinweis zu solchen Stoffen

Konkrete gesundheitliche Relevanz solcher "Zusatzstoffe" (Additive)

Manche dieser Stoffe sind technisch nicht immer völlig verzichtbar -

mögliche gesundheitliche Risiken sollten aber entsprechend eindeutig kommuniziert werden,

die Stoffe eindeutig  deklariert (CAS- Nummern) und nicht hinter "Sammelbegriffen" versteckt werden, und auf keinen Fall ohne Nachweisen mit "ökologisch unbedenklich", "wohngesund" und teilweise sogar "Allergiker- oder MCS- geeignet" beworben werden.

Weitere "Begriffserläuterungen"

 

Sehr oft  sind diese Stoffe  im ausgehärteten Zustand tatsächlich auch überhaupt nicht mehr relevant innenraumwirksam -

aus den vielbeworbenen "Volldeklarationen" dieser Art - meist sogar ohne  Mengenangabe - ist eine solche Unbedenklichkeit aber nicht  ableitbar!

 

Dies führt möglicherweise auch dazu, dass solche Produkte auf Grund dieser nichtssagenden Verwendung von nicht bewertbaren "Sammelbegriffen" gemieden (meinerseits auch nicht empfohlen)  werden, obwohl die genannten Stoffe im getrockneten Zustand oft gar nicht mehr raumwirksam sein könnten!  Wirklich nachweisbar ist dies aber nur mit Prüfkammer- Emissionsprüfberichten - Messung der Emissionen nach 4 Wochen in der Prüfkammer!

 

Aussagen wie "allergikergeeignet" halte ich für zumindest sehr "mutig" – zumal man dazu kaum entsprechende Studienergebnisse erhalten kann (wie wurde von wem an wie vielen Probanden "gestestet?). Noch kritischer ist dies bei MCS- Kranken.    "Allergiker- und sogar MCS- verträgliche Produkte und Gebäude?"

 

2.2.2     Häufig beworbene Alternative "Reines Leinöl, Olivenöl"...

zur Oberflächenbehandlung von Hölzern, Holzfußböden...

 

Ohne Frage handelt es sich dabei um eine "ökologische" Lösung; reine Naturöle können aber- vor allem bei sommerlich erhöhten Ozonwerten durch Oxidationsprozesse (dabei Entstehung vor allem geruchsintensiver Aldehyde) einen  ranzigen Geruch annehmen, der von vielen zumindest als "störend" empfunden wird.

 

Umfassend schadstoffgeprüfte, lösemittalarme Hartöle verursachen bei fachgerechter Verarbeitung keine solchen "Probleme" - selbst hier verlange ich aber bei Beratungen von MCS- Kranken noch zusätzlich(!) einen entsprechenden persönlichen(!) Verträglichkeitstest. (Siehe dazu auch Baustoffauswahl für MCS-Kranke)

 

Auch die Hersteller von "ÖKo- Kalkputzen", Öko-Lehmprodukten verweisen gerne auf die "absolute "Natürlichkeit" ihrer Rohstoffe und verweigern daher umfassende Emissionsprüfberichte. Verzichtet wird dabei beispielsweise auch bei Lehmprodukten auf Angaben zur Radioaktivität - die je nach Rohstoff-Standort ebenfalls sehr unterscheidlich ausfallen kann und nur durch entsprechende Prüfungen definiert werden kann.

 

 

Ich lade alle hier genannten, aber auch weitere Hersteller ein, diese meine  

Informationssammlung durch eine (korrigierende) Stellungnahme - oder durch entsprechende Nachweise der Unbedenklichkeit zu ergänzen.

 

Ich erweitere diese Aufstellung aber gerne mit auch weiteren, dem Verbraucher möglicherweise nicht ganz eindeutig erscheinenden Bezeichnungen aus eventuellen "Volldeklarationen" und werde mich bemühen, aus meiner Datenbank dazu weitere Erklärungen abgeben zu können..

 

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"Isoaliphate", "Isoparaffin" Alternative zu den Lösungsmitteln Terpene?

Gesundheitliche Bewertung von Isoaliphaten in Farben und Lacken

 

Naturfarbenhersteller hatten in der Vergangenheit stets das Problem, dass die eingesetzten natürlichen Lösemittel (in der Regel Citrus- und Orangenterpene)  zwar für viele Verbraucher einen "angenehmen Geruch" verströmen –

für viele Allergiker, vor allem auch Chemikaliensensitive aber ein massives sensibilisierendes Problem darstellen.

Selbst "Gesunde" können aber diese Gerüche nach längerer Zeit bei hoher Intensivität- vor allem in Schlafräumen als zumindest "störend" empfinden.

 

Auf der Suche nach geruchsarmen, "gesundheitsverträglicheren" Lösemittel- Alternativen befassen sich die meisten Hersteller seither mit sogenannten Isoaliphaten,

ausgehend von der Tatsache, dass Produkte mit "reinen(!) Isoaliphaten" in der Dauerwirkung nach Aushärtung tatsächlich physiologisch tatsächlich in den meisten Fällen als eher unbedenklich einzustufen sind.

 

Nachhaltigkeits- Bewertung

 

Nachteilig bewertet wird aber, dass es sich bisher dabei fast ausschließlich um Produkte aus Erdöl handelt, eine Tatsache, die aus Nachhaltigkeitsgründen bei strenger Beurteilung natürlich zu einer "Abwertung" des Endproduktes führt.

 

Für die EGGBI Beratungszielgruppe (Menschen mit erhöhten gesundheitlichen Anforderungen) stellt dieser Nachhaltigkeitsaspekt kein wesentliches negatives Kriterium dar, zumal dieser fossile Rohstoff in diesem Fall ja nicht als Brennstoff "verbrannt wird", sondern grundsätzlich wieder einer langanhaltenden Nutzung – mit schützender Funktion, damit behandelter Produkte und damit nachhaltiger Langlebigkeit dient.

 

Dennoch darf der Aussage "Isoaliphate" in einer sogenannten "Volldeklaration" nicht kritiklos gesundheitliche Unbedenklichkeit zugeschrieben werden –

entscheidend ist für eine derartige Beurteilung Zusammensetzung und der Reinheitsgrad der eingesetzten Isoaliphate.

 

Isoaliphate – Isoparaffine - Isoalkangemische

 

Begriffserklärungen:

Iso

Was bedeutet ISO in der Chemie?

[zu griech. isos »gleich«]: Vorsilbe in den Namen von chemischen Verbindungen, die anzeigt, dass eine zu einer anderen (Bezugs-) Verbindung isomere Verbindung (Isomerie) vorliegt. Zum Beispiel ist die Isocyansäure O=C=NH ein Isomer der Cyansäure HO–C≡N.

 

Als Alkane (Grenzkohlenwasserstoffe, früher Paraffine) bezeichnet man in der organischen Chemie die Stoffgruppe der gesättigtenacyclischen Kohlenwasserstoffe

 

In der organischen Chemie bezeichnet gesättigte Verbindung eine Gruppe von Stoffen, in denen alle Bindungen zwischen Kohlenstoffatomen eines Moleküls Einfachbindungen sind. Alle Valenzen der Kohlenstoffatome sind ausgeschöpft, es können durch Additionsreaktionen keine zusätzlichen Atome oder Atomgruppen aufgenommen werden. Gesättigte Kohlenwasserstoffe werden in der Chemie als Alkane bezeichnet.

 

Die Kohlenwasserstoffe sind eine Stoffgruppe chemischer Verbindungen, die nur aus Kohlenstoff und Wasserstoff bestehen. Diese Stoffgruppe ist vielfältig, da Kohlenwasserstoffe Kohlenstoffketten-ringe oder Kombinationen daraus enthalten können. Es gibt mehrere Untergruppen wie AlkaneAlkeneAlkine und Aromaten (Arene). Die Kohlenwasserstoffe haben vor allem durch ihre Verwendung als fossile Brennstoffe und in der organischen Synthese eine große technische Bedeutung erlangt.

 

Paraffine:
Die Paraffine bestehen aus einzelnen oder gemischten Alkanen mit 18 oder mehr Kohlenstoffatomen. Je nach Anzahl der C-Atome sind die Paraffine flüssig, zäh oder feste Massen mit zunehmenden Schmelz- und Siedepunkten.

Auflistung und Eigenschaften der n-Alkane

 

Gesundheitliche Bewertung 

Zahlreiche der n-Alkane können als gesundheitlich unbedenklich bewertet werden,

manche sind aber mit nicht unerheblichen Gefahrenhinweise versehen.


Der "Sammelbegriff"

Isoaliphate, Isoparaffine, Isoalkane

gibt dem Verbraucher aber tatsächlich keine Information,

welche konkreten Stoffe, Mischungen im EInzelfall tatsächlich eingesetzt werden –

(wie immer fehlt hier eine klare Definition der Inhaltsstoffe durch die sogenannten CAS- Nummernhttps://www.eggbi.eu/beratung/produktinformationen-guetezeichen/#c2266) und

ob es möglicherweise zu gesundheitlichen Risiken (nur) bei der Verarbeitung, möglicherweise aber auch für die Raumluft nach Trocknung der Produkte kommen kann.


Zudem werden zur Verbesserung der Lösekraft den Isoaliphaten in vielen Fällen auch Terpene als zusätzliches "Lösungsmittel" zugesetzt.  

Aussage eines Naturfarbenherstellers:

"Eine universell einsetzbare Verdünnung aus Isoaliphaten benötigt zur Verbesserung der Lösekraft einen 5%igen Zusatz von natürlichem Citrusterpentin." (Textquelle)

 

Citrus-Terpentin

"An der Luft wird dieses Terpentin durch Sauerstoffaufnahme dicklicher, es verharzt und der Siedepunkt steigt, weil die leichtflüchtigen Bestandteile zuerst vergasen. Die Zusammensetzung dieses Terpentins variiert je nach Herkunft und Gewinnungsweise. Die Hauptbestandteile sind jedoch stets: Limonen (ca.90%), Citral (3-5% - verursacht den charakteristischen Geruch) und Dipenten. Außerdem enthält es die oft Kopfschmerzen verursachenden α- und β-Pinen-Verbindungen. Das Einatmen von Citrus-Terpentin sollte daher so weit wie möglich vermieden werden."Textquelle


Wie auch bei den in der Rubrik "unzureichende Volldeklarationen" bereits beschriebenen - nur vage definierten "Additiven" in sogenannten, vom Verbraucher nicht überprüfbaren  "Volldeklarationen",

kann auch hier nur eine umfassende Emissionsprüfung durch ein qualifiziertes, akkreditiertes Institut eine bewertungsfähige Auskunft über "mögliche Gesundheitsrisiken" geben.  Bedauerlicherweise werden solche Prüfberichte fast durchwegs nicht zur Verfügung gestellt!

 

Einige Beispiele

aus der Gruppe der n-Alkane: (Bewertungen stammen aus der GESTIS -Stoffdatenbank)

n- Pentan (CAS 109-66-0)

H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

n- Hexan (CAS 110-54-3)

H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

H361f: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
-------- Betroffene Organe: Nervensystem

H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

n-Heptan (CAS 142-82-5)

H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

 n-Octan (CAS 111-65-9)

H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

n-Nonan (CAS 111-84-2)

H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

 

Bewertung österreichisches Umweltbundesamt

Isoaliphaten werden unter anderem bei der Herstellung von Naturlacken als Ersatzlösungsmittel anstelle von Terpenkohlenwasserstoffen verwendet. Charakteristisch für die Isoaliphaten ist eine große Variationsbreite der in den Gemischen vorkommenden Verbindungen mit gleicher Kohlenstoffzahl, da einer einzigen Summenformel eine Vielzahl von Isomeren mit unterschiedlichen chemischen, physikalischen und auch toxikologischen Eigenschaften zuzuordnen ist.

 

Isoaliphaten sind geruchlos,

ihre Dämpfe können jedoch Reizungen der Augen und Atemwege, Kopfschmerzen, Schwindel und Störungen des Zentralnervensystems auslösen. Geringste Mengen, die bei Verschlucken oder nachfolgendem Erbrechen in die Lunge gelangen, können zu einem Lungenödem oder zu einer Lungenentzündung führen. (Textquelle)

 

Bewertung EGGBI

 

Unabhängig von teils kritischen Bewertungen der Nachhaltigkeit (größtenteils noch immer fossiler Rohstoff)

können Isoaliphate grundsätzlich aus gesundheitlicher Sicht eine sinnvolle, verträglichere Alternative zu den nach wie vor eingesetzten Terpenen darstellen.

 

Voraussetzung ist aber eine klare Deklaration von Zusammensetzung und möglichen Zusätzen –

aussagefähig für den Verbraucher aber nur zusätzlich durch einen umfassenden, glaubwürdigen Emissionsprüfbericht des Produktes im ausgehärteten (getrockneten) Zustand (28- Tage Prüfkammeruntersuchung).

EGGBI Bewertungskriterien

 

Aussagen eines "Naturfarben"- Herstellers

"Isoaliphate (=aliphatische Kohlenwasserstoffe) gibt es in sehr unterschiedlichen Beschaffenheiten". Natural setzt sehr bewusst Isoaliphate ein, die als VOC zählen – also nicht sehr langkettig sind und deshalb keine langfristige Raumluftbelastung bewirken"...

..."Isoaliphate sind keine synthetrische Chemie" -

 

"Synthetisch würde bedeuten, dass chemische Verbindungen erzeugt wurden.
Genau das Gegenteil ist aber bei Isoaliphate der Fall. Isoaliphate sind eine stoffliche Trennung durch Destillation.
Die fliehenden Stoffe des Rohstoffes Mineralöl werden von den Feststoffen getrennt und von Aromaten befreit..."

Meine Frage: gilt diese Einstufung nach Meinung des Herstellers für alle erdölbasierten Produkte?

 

Dieser Hersteller verzichtet darauf, die tatsächlich verwendete n-Alkane zu benennen und verwendet nur den Sammelbegriff Isoaliphate. VOC? Auch n-Hexan (Gefahrenhinweise siehe in obiger Auflistung) zählt zu den VOCs.

 

Weiteres Zitat:

..."Isoaliphate sind kein Lösemittel, sondern Verdünner
Die von uns eingesetzten Isoaliphate sind kein Lösungsmittel. Sie können keine Feststoffe lösen. Der Verdünner ist also nicht so aggressiv wie die natürlichen Lösungsmittel Orangenschalenöl, Balsamterpentin oder Ethanol (Alkohol). Isoaliphate werden als trocknungsneutrales Malmittel (=Verdünner) eingesetzt..."
(Natural)

 

 

Hinweis:

Es handelt sich hier um eine Informationssammlung und keine "wissenschaftliche" Studie. Bedauerlicherweise findet sich in der Fachliteratur wenig Stoff zum Sammelbegriff Isoaliphate!

Ergänzungen und (nachvollziehbare!) Korrekturvorschläge werden dankbar entgegengenommen.

 

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"Testbenzin" als alternatives Lösungsmittel?

Testbenzin

Verwendung

Testbenzin wird meist als preisgünstiger Ersatz ("Terpentinersatz") für das Naturprodukt Terpentinöl verwendet.

Es ist insbesondere in sogenannten "lösungsmittelhaltigen" Produkten wie Klebstoffen und Anstrichen (d. h. Farben, Lacken und Holzschutzmitteln) enthalten. (Chemie-Lexikon)

Sammelbegriff Testbenzin

Es handelt sich auch hier um einen nicht näher definierten Sammelbegriff  = Kohlenwasserstoffgemisch

(Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, < 2 % Aromaten)

für ein Produkt, welches zu den UVCB = Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materials zählt,  (Seite 9 IFA)

und welches auf Grund sehr unterschiedlicher "Reinheit" ohne genauere Definition (Inhaltsstoffe mit CAS- Nummern) nicht gesundheitlich bewertet werden kann.

Verwendung 

"Testbenzin wird meist als preisgünstiger Ersatz ("Terpentinersatz") für das Naturprodukt Terpentinöl verwendet.

Es ist insbesondere in sogenannten "lösungsmittelhaltigen" Produkten wie Klebstoffen und Anstrichen (d. h. Farben, Lacken und Holzschutzmitteln) enthalten." (Chemie-Lexikon)

Gefahrenhinweise

In diversen Sicherheitsdatenblättern finden sich dazu auch – abhängig von der jeweiligen Zusammensetzung die jeweils entscheidenden Gefahrenhinweise – 

Beispiel Testbenzin 155/185 , Abschnitt 16

Gefahrenhinweise :

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

 

Entscheidend für sensitive Bauherren ist allerdings vor allem das Emissionsverhalten dieser Lösungsmittel – ablesbar ausschließlich aus entsprechenden Emissionsprüfberichten der eigentlichen Endprodukte.

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Naturbaustoffe und Gütezeichen

Gütezeichen und Naturbaustoffe

Teilweise wird von vielen Produktherstellern auch mit Gütezeichen geworben  - oft initiiert von den Herstellerverbänden selbst -

beispielsweise mit  Gütezeichen für "Naturprodukte".

In einem konkreten Fall (In.Ve.Na) wird dabei  mit "unabhängigen Produktprüfungen" und einem "unabhängigen Institut" geworben.

Nachfragen (2020) nach Namen und der "Akkreditierung dieses Institutes", nach den Kriterien, Prüfumfang der "unabhängigen Prüfungen" blieben bis heute unbeantwortet; entsprechende Prüfberichte, so überhaupt vorhanden, werden von nahezu allen Herstellern als "Geheimsache" behandelt und nicht zur Verfügung gestellt.

(siehe Kapitel In.Ve.Na. im Überblick Gütezeichen)

"Menschen mit Allergien und Chemikalienunverträglichkeiten erhalten über die technischen Merkblätter der InVeNa Mitglieder transparente und genaue Inhaltsstoffdaten, welche vom Arzt hinsichtlich der Verträglichkeit vorsorglich überprüft oder ausgetestet werden können."

Vor allem für Chemikaliensensitive, die nicht nur auf toxische und bekannt allergene Stoffe, sondern oft auch sehr individuell auf viele natürliche Stoffe im Niedrigstkonzentrationsbereich reagieren können, wären die Nachweise, welche Stoffe in der Raumluft zu erwarten sind, wesentlich wichtiger als nicht kontrollierbare "Deklarationen" mit keineswegs immer "transparenten und genauen Inhaltsstoffdaten" (siehe Beispiele oben)  und ich kann daher auf Grund dieser "Geheimpolitik" der meisten Hersteller

nur sehr wenige schadstoffgeprüfte Produkte

(ein Positivbeispiel mit nachvollziehbaren Aussagen zur späteren Innenraumluft- Relevanz, der detaillierte Prüfbericht liegt uns vor)

aus dem "Naturfarbenbereich" als definitiv "umfassend schadstoffgeprüft"  benennen.

Natürlich ist selbst bei diesen Produkten von MCS- Kranken (Produktauswahl für MCS- Kranke) zusätzlich noch ein persönlicher Verträglichkeitstest durchzuführen.

Alte Prüfberichte und Bewertungen

Manche Hersteller versuchen mit alten Prüfberichten, gesundheitlichen Bewertungen (oft ausgehend von Berichten, die inzwischen schon mehr als 5 Jahre alt sind) im Marketing zu punkten.

Tatsächlich unterliegt die gesundheitliche Bewertung von Produkten grundsätzlich einem steten Wandel, ausgehend von ständig neuen Erkenntnissen der Forschung, der Medizin, neuen Normen und Richtlinien der Analytik (Beispiel). Dies zwingt auch renommierte "Gütezeichen", ihre Kriterien ständig zu aktualisieren. (Aktuelle Kriterien Farben eco-Institut Label - Mai 2021)

Aus diesem Grund werden die meisten EGGBI Produktempfehlungen nicht im "unvergesslichen" Internet veröffentlicht, sondern stets zeitnah und individuell den gesundheitlichen Anforderungen der Anfragenden und den aktuellen Anforderungen präventiver Bewertungen angepasst.

Hinweis zu diesen Aussagen

Es handelt sich hier um eine allgemeine Informationssammlung aus durchwegs angegebenen (verlinkten) Quellen. Die verlinkten Technischen Merkblätter und Hersteller- Homepageaussagen wurden zuletzt am 18.08.2021 auf Aktualität überprüft.

 

Kritik zu dieser präventiv vorsichtigen Haltung nehme ich stets gern zur Kenntnis  - so kritisierte InVeNa e.V. meine kritische Haltung zu den "sogenannten Volldeklarationen" im Zusammenhang mit einem Ökotestbericht auf der Homepage des Naturbaustoffhändlerverbandes Ökoplus. (Stellungnahme 4/2016)  

Hier wird eine "unkritische Haltung meinerseits" gegenüber den konventionellen Produkten "angenommen".

Dabei wird aber nicht zur Kennntnis genommen, dass die Forderung nach Bekanntgabe aller fetststellbaren Emissionen bei EGGBI keinen Unterscheid macht zwischen Natur- und konventionellen Produkte - für Chemikaliensensitive und Allergiker macht es nach jahrzehntelanger Erfahrung eben überhaupt keinen Unterschied, "welchen Ursprungs" definitive spätere Raumluftbelastungen sind.

Glaubwürdige Luftkammer - Emissionsprüfungen berücksichtigen daher nicht nur die 3 Tage Emissionen, sondern - entscheidend - auch die tatsächlich verbleibenden Emissionen nach 28 Tagen - und natürlich werden hier auch schwerflüchtige VOCs wie z.B. manche Glykole, wie sie von der konventionellen Farben- und Lackindustrie gerne als "Lösemittelersatz" eingesetzt werden, erfasst und bewertet.

 

Gerne korrigieren/ ergänze ich kurzfristig alle diese Aussagen zu "Naturfarben" bei Vorliegen glaubwürdiger Nachweise.

Solange aber "Volldeklarationen" gespickt sind mit nicht näher definierten Sammelbegriffen stellen diese für meine Bewertungen (Kriterien) sicher keine aussagekräftige Grundlage dar.

Bei Vorlage von umfassenden Prüfberichten nehme ich gerne entsprechende Produkte in die Empfehlungsliste auf.

 

 

 

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