PAK

 

Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Siehe auch Zusammenfassung aus unserer Schriftenreihe mit HInweisen zu Vorschriften bei Sanierungen:

Vorkommen, gesundheitlichen Risiken, Richtwerten und Sanierung

 

Seiteninhalt:

Grenzwerte - Richtwerte

Messung von PAKs

Hausstaubuntersuchungen - Raumluftmessungen

Interpretation von Messergebnissen bei Schulen und Kitas

Hinweise zur Bewertung

PAKs unter dem Bodenbelag

Rückbau und Entsorgung

PAKs entstehen bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material wie Holz, Kohle oder Öl. Allgemein gilt: Je niedriger die Temperatur des Feuers und je weniger Sauerstoff zur Verfügung steht, desto unvollständiger verbrennen die Materialien und desto mehr PAK entstehen. Ein großer Teil der PAK gelangt bereits durch Naturprozesse, wie Waldbrände oder Vulkanausbrüche,  die nicht durch den Menschen beeinflussbar sind in die Atmosphäre.

Auch die von Menschen verursachten Emissionen stammen hauptsächlich aus Verbrennungsprozessen: aus Kleinfeuerungsanlagen, industriellen Prozessen, Feuerstellen oder Tabakrauch.

Zudem ist diese Stoffgruppe ein natürlicher Bestandteil der fossilen Rohstoffe Kohle und Erdöl. Letzteres enthält zwischen 0,2 und 7 Prozent PAK (National Research Council, 2003).

Durch Veredlungsverfahren, wie der Verkokung von Kohle oder der Raffination von Erdöl durch Kracken, entstehen Produkte wie Koks, Teer, Benzine, Wachse oder Öle

Gesundheitliche Bewertung:

Für Mensch und Umweltorganismen sind PAK eine besorgniserregende Stoffgruppe.

Viele PAK haben krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften  

Einige PAK sind gleichzeitig persistent, bioakkumulierend und giftig (toxisch) für Menschen und andere Organismen. Persistent heißt, dass die Stoffe sehr lange in der Umwelt verbleiben und dort kaum abgebaut werden. 

Weitere Informationen zu Vorkommen, gesundheitlichen Risiken, Richtwerten und Sanierung

 

 

Grenzwerte/ Richtwerte

PAK Grenzwerte für die Innenraumluft:

 

Leider gibt es keine definitiven "Grenzwerte" für bereits verbaute Produkte insgesamt bezüglich PAKs -

bei Auseinandersetzungen bezüglich Sanierungen wären Raumluftprüfergebnisse mit Angaben in µg/m³ wünschenswert an Stelle von  "Materialuntersuchungsergebnisse" (µg/kg) einzelner Gebäudekomponenten ohne wirklicher Aussagekraft für die Raumluft.   

"Vorläufige" Richtwerte gibt es derzeit lediglich für Naphthalin und naphthalinähnliche PAKS - ermittelbar über Raumluftmessungen:

Hier empfiehlt die Arbeitsgruppe AIR (Umweltbundesamt) für diese Stoffgruppe in Summe einen

RW I  von 10 µg/m³

RW II von 30 µg/m³

Diese Richtwerte gelten ausdrücklich als Summenwert!

Bundesgesundheitsblatt 10-2013 Seite 1451 und nicht als Einzelrichtwerte für die verschiedenen Gruppen innerhalb dieser leichtflüchtigen PAKS.

Zitat:

"Die adhoc-Gruppe empfiehlt, die für Naphthalin abgeleiteten Richtwerte vorläufig auch als Summenwert für die Gesamtgruppe der bi-und trizyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe zu verwenden." 

Entsprechend sind auch in der Richtwerttabelle http://www.eggbi.eu/fileadmin/EGGBI/PDF/Richtwerte_UBA_AKTUELL.pdfdie Richtwerte der Gesamtgruppe und nicht aufgelistet den einzelnen Stoffen zugeordnet:

Siehe dazu "Tricks von Behörden" (Punkt 12 b)

 

Hausstaubuntersuchung

Bezüglich schwerflüchtiger PAKs orientieren wir uns bei Beratungen nach wie bevorzugt vor an den

Orientierungswerten der AGÖF für Hausstaub

Dazu wichtige Aussage:

"Bei krebserregenden Substanzen, wie Benzol oder Benzo(a)pyren, gilt grundsätzlich das Minimierungsgebot. Hier kann auch bei Unterschreitung der Auffälligkeitswerte eine gesundheitliche Gefährdung durch ein zusätzliches Krebsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Auch kann nicht ausgeschlossenen werden, dass sich durch synergistische Wirkungen Effekte unterhalb der Auffälligkeitswerte ergeben. Beispielsweise können beim Vorkommen mehrerer Substanzen mit niedrigen Geruchsschwellen auch unterhalb der Auffälligkeitswerte störende Geruchsbelästigungen auftreten."  Quelle AGÖF

Weitere Zitate:

"Anhand der hier vorliegenden Untersuchungen ist in verschiedenen Objekten erkennbar, dass auch staubdicht verbaute PAK-haltige Materialien zu erhöhten Belastungen mit (gasförmigen) PAK-Belastungen führen können. Zu nennen sind Anstriche (zum Teil als Feuchtigkeitssperranstriche unter Putz), Pappen (als Feuchtigkeitsschutz zum Teil unterhalb des Estrich zwischen Mauern und Fundamenten oder unterhalb von Holzkonstruktionen unter Parketten), Asphaltestriche bzw. Vergussprodukte im Fußbodenbereich.

Als krebserregend für den Menschen sind laut MAK-Liste (DFG, 2003) folgende Substanzen bzw. Gemische, die die folgenden Substanzen enthalten, anzusehen: Naphthalin, Benzo(a)anthracen, Benzo(a)pyren, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(g,h,i)perylen, Benzo(k)fluoranthen, Chrysen, Dibenzo(a,h)-anthracen und Indeno(1,2,3-cd)pyren." Quelle AGÖF


 

 

Für einige dieser Stoffe gibt es zwischenzeitlich auch Richtwerte für die Raumluft in µg/m³ - z.B. Naphthalin

und auch einen NIK Wert 

bzw. Grenzwerte für den Arbeitsplatz  (Benzo(a)pyren)

 

PAK "Grenzwerte für Bauprodukte, Parkettkleber..."

 

Hier fehlen derzeit klare Richtlinien, da die Gesundheitsgefährdung vor allem auch davon abhängt, ob PAK haltige Stoffe unmittelbar in ie Raumluft gelangen können, oder relativ dicht "verbaut" sind.

 

Entsprechend sind Empfehlungen anders auszurichten als bei Gebrauchsgütern, die unmittelbar "offen" PAKs abgeben.

 

Sicherste Auskunft über eine Gesundheitsbelastung in Gebäuden durch Bauprodukte (meist Kleber)  gibt hier eine Staubuntersuchung, da die schwerflüchtigen und besonders gesundheitsgefährdenden PAKs nur sehr beschränkt über eine übliche Raumluftmessung im Rahmen des VOC Screenings überhaupt erfasst werden (ein Indikator ist hier vor allem Naphthalin) – sich aber sehr eindeutig bei einer Raumbelastung im Hausstaub identifizieren lassen.

 

Eine Sanierung ist dann unverzichtbar, wenn sich die Stoffe in erhöhtem Maß im Hausstaub wiederfinden.

 

Einen definierten Grenzwert für Materialproben konnten wir bisher nur für das krebserzeugende Benzo(a)pyren finden –

Dieses wird allgemein als "Leitsubstanz" für die Bewertung von PAK Belastungen angeführt.

Stoff

Benzo(a)pyren

Regelung:

Beschränkung des Gehaltes an BaP auf ≤ 5 ppm (analytischer Nachweis nach EPA erforderlich)

Begründung:

Durch die Begrenzung des BaPWertes in Bitumina auf 5 mg/kg soll die mögliche Mitverwendung von Teerölen sicher ausgeschlossen werden. Dieser Wert lässt sich auch technisch ohne Schwierigkeiten realisieren.  (Quelle: Seite 29; Deutsches Institut für Bautechnik)

 

Bei Materialuntersuchungen an belasteten Schulen erlebten wir allerdings bei Materialuntersuchungen PAK Werte bis zu 66.100 mg/kg – davon BAP von 2900 mg/kg. (Grundschule Kleve

In solchen Fällen ist natürlich eine professionelle, nachhaltige (Entfernen der belastenden Stoffe) Sanierung unverzichtbar!

Prüfergebnisse von Materialproben sind daher sorgfältig zu bewerten, um einerseits nicht gesundheitliche Langzeitrisiken zuzulassen,

andererseits aber auch nicht zu "überhöhter Panik" und möglicherweise erst recht auch Raumluftbelastende Maßnahmen zu veranlassen, die unter Umständen vermeidbar sind.

 

Vor Sanierempfehlungen nur auf Grund einer Materialuntersuchung – oft gut verbauter Bauprodukte – sollte daher unbedingt eine Hausstaubuntersuchung durchgeführt werden!

Vor allem ist zu achten, welche der gemessenen PAKS tatsächlich zu den 8 besonders "gefährlichen" PAKs zählen (Kapitel: 2.4.1):

 

 

PAK am Arbeitsplatz

 

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 905) 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

 

Allgemeines zu den Gesundheitsgefährdungen bei Tätigkeiten mit Pyrolyseprodukten aus organischem Material

(1) In der TRGS 906 werden Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte krebserzeugenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ausgesetzt sind, die in Pyrolyseprodukten aus organischem Material vorhanden sein können, als krebserzeugend bezeichnet. Hiernach ist es zulässig, als Bezugssubstanz für Pyrolyseprodukte mit krebserzeugenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen den Stoff Benzo[a]pyren (BaP) zu wählen.

(2) BaP ist nach Anhang VI der CLP-Verordnung unter anderem als krebserzeugend (Kategorie 1B), keimzellmutagen (Kategorie 1B) und reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) eingestuft.

(3) Gemäß TRGS 905 sind PAK-haltige Gefahrstoffe als krebserzeugend im Sinne des § 2 Absatz 3 der GefStoffV anzusehen, sofern der Massengehalt an BaP gleich oder größer als 0,005 vom Hundert (50 mg/kg) beträgt.

(4) Bei Tätigkeiten mit Pyrolyseprodukten aus organischem Material muss davon ausgegangen werden, dass Beschäftigte polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ausgesetzt sind. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand enthält das hierbei in der Luft am Arbeitsplatz vorkommende komplexe Stoffgemisch krebserzeugende PAK.

(5) Für BaP in Pyrolyseprodukten aus organischem Material (in bestimmten PAK-Gemischen) wurde eine Exposition-Risiko-Beziehung (ERB) aufgestellt und in der TRGS 910 veröffentlicht. Die TRGS 910 beschreibt eine Akzeptanzkonzentration von 70 ng BaP/m3 (E) und eine Toleranzkonzentration von 700 ng BaP/m3 (E). Bei der Festsetzung der Schutzmaßnahmen in dieser TRGS wurde die ERB und das gestufte Maßnahmenkonzept zur Risikominderung der TRGS 910 berücksichtigt.

(6) PAK sind außerdem hautresorptiv und können Hautkrebs erzeugen. Darüber hinaus sind PAK durch UV-Licht sensibilisierende Stoffe (photosensibilisierend) und können daher in Verbindung mit Sonnenlichtexposition zur Überempfindlichkeit der Haut führen.

Arbeitssicherheit.de

PAK Grenzwerte für Kinderspielplätze

 

Grenzwerte PAK Summenwert

Die Prüfwerte der BBodSchV für Benzo(a)pyren (BaP) wurden auf der Basis von Untersuchungen mit BaP als Einzelsubstanz abgeleitet [UBA 1999].

BaP kommt allerdings in der Umwelt nicht einzeln, sondern fast ausschließlich im Gemisch mit anderen PAK vor.

Für die Bewertung solcher PAK-Gemische kann der BaP-Prüfwert der BBodSchV nicht herangezogen werden, da er die Wirkungen anderer PAK nicht berücksichtigt.

Deshalb wurden im Auftrag des Umweltbundesamtes Prüfwertvorschläge für BaP als Leitsubstanz für PAK-Gemische abgeleitet [FoBiG 1999/2004]:

• Kinderspielflächen 0,5 mg/kg

• Wohngebiete 0,5 mg/kg

• Park- und Freizeitanlagen 1,0 mg/kg

• Industrie- und Gewerbegrundstücke 5,0 mg/kg     Textquelle

 

1.2      Grenzwerte Benzo(a)pyren Einzelwert

Prüfwerte der BBodSchV und Prüfwertvorschläge aus dem FoBiG-Gutachten für den Wirkungspfad Boden-Mensch für die direkte Aufnahme von Benzo(a)pyren als Einzelsubstanz oder als Leitsubstanz für PAK-Gemische [mg/kg Trockenmasse (TM)]

1.2.1     Prüfwert für Benzo(a)pyren als Einzelsubstanz

(gemäß Anhang 2 BBodSchV)

Kinderspielflächen                                 2  mg/kg

Wohngebiete                                         4  mg/kg

Park- und Freizeitanlagen                     10 mg/kg

Industrie- und Gewerbegrundstücke      12 mg/kg

1.2.2     Prüfwertvorschlag für Benzo(a)pyren als Leitsubstanz

(gemäß FoBiG-Gutachten, 1999/2004)

Kinderspielflächen                                0,5 mg/kg

Wohngebiete                                        0,5 mg/kg

Park- und Freizeitanlagen                     1 mg/kg

Industrie- und Gewerbegrundstücke      5 mg/kg

Die bisherigen Prüfwerte nach BBodSchV für BaP als Einzelsubstanz sind nicht mit den hier vorgestellten Prüfwertvorschlägen vergleichbar, bei denen BaP als Leitsubstanz für PAK-Gemische herangezogen wird. Diese Prüfwertvorschläge dürfen somit auch nicht als gegenüber der BBodSchV strengere BaP-Prüfwerte missverstanden werdenTextquelle

 

Angesichts der besonderen gesundheitlichen Risiken durch Benzo(a) pyren ist bei Überschreitungen dieser Werte vor allem auf Kinderspielplätzen eine umfassende professionelle Sanierung unmittelbar erforderlich!

 

 

 

PAK Grenzwerte für Verbrauchsgüter

Es gibt aber verschiedene gesetzliche Regelungen, die die Begrenzung von PAK in bestimmten Produkten und in der Umwelt vorschreiben.

Ebenso existieren Vorgaben für bestimmte technische Verfahren, um die PAK Emissionen zu begrenzen.

Ziel dieser Regelungen ist es, PAK-haltige Produkte langfristig zu ersetzen und technische Verbrennungsprozesse zu optimieren, um Mensch und Umwelt zu schützen.

Chemikalienrecht (Reifen, Holzschutzmittel, Gemische für Endverbraucher/-innen)

Die EU-Chemikalienverordnung REACH regelt u. a. die Handhabung von PAK. Laut der Verordnung ist die Abgabe krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (CMR-Stoffe) an den Endverbraucher generell untersagt. Die Regelung schließt damit die acht PAK mit ein, die schon als CMR-Stoffe eingestuft sind. Sie betrifft aber nur Stoffe oder Gemische, also beispielsweise Farben. Erzeugnisse, wie z. B. Spielzeuge oder Schuhe, sind hiervon nicht betroffen.  (Quelle Umweltbundesamt)

 

Umweltbundesamt

„Ab Ende 2015 dürfen Verbraucherprodukte nur noch 1 mg/kg eines der acht krebserregenden PAK enthalten.

Bei Spielzeug und Babyartikeln gilt ein Grenzwert von 0,5 mg/kg.“  Quelle: Umweltbundesamt (Seite 21)

Als krebserzeugend eingestufte PAKS (Seite4)

Benzo[a]pyren (BaP),                            CAS:   50-32-8

Benzo[e]pyren (BeP),                            CAS: 192-97-2

Benzo[a]anthracen (BaA),                     CAS:   56-55-3                                                 

Chrysen (CHR),                                      CAS: 218-01-9                                     

Benzo[b]fluoranthen (BbFA),                 CAS: 205-99-2                                     

Benzo[j]fluoranthen (BjFA),                   CAS: 205-82-3

Benzo[k]fluoranthen (BkFA),                 CAS: 207-08-9                                                 

Dibenzo[a,h]anthracen (DBahA)            CAS:   53-70-3                                                 

Bewertung: krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend

Messmethode: DIN EN 15527:2008-09 

 

Bundesamt für Risikobewertung - Empfehlung

Im Ergebnis der Bewertung wird eine EU-weite Beschränkung der Verwendung und Vermarktung von PAK-belasteten Produkten vorgeschlagen. Konkret empfehlen die deutschen Bewertungsbehörden, den Gehalt jedes der offiziell als krebserzeugend eingestuften acht PAK in Verbraucherprodukten (bzw. in deren Teilen) auf maximal 0,2 mg/kg zu beschränken.

Seite 3 von „Risikobewertung durch das BfR (Bundesamt für Risikobewertung)“!


GS Zeichen für Spielwaren

Auf Grund geänderter gesetzlicher Anforderungen und dem wissenschaftlichen  Fortschritt stimmt der deutsche Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) den geänderten PAK-Grenzwerten des freiwilligen GS-Zeichens zu.

Die geänderten Grenzwerte sind ab dem 01. Juli 2015 gültig.(Quelle)

Grenzwert PAK für Bauschutt (Grenzwerttabelle)

 

⇑ zurück zum Seitenanfang

 

 

Messung von schwerflüchtigen Stoffen wie PAKs

Die VDI empfiehlt bei Verdacht auf PAKs eine Probenahme nach VDI 4300 Blatt 2 (ISO-Norm 160100-12) gegebenenfalls auch 4300- Blatt 12.

VDI Agenda

Gerade bei Schulen und Kitas wird aber sehr oft auf eine normgemäße und umfassende Probenahme verzichtet – häufig begründet mit der tatsächlichen noch aktuellen Diskussion in Fachkreisen bezüglich optimaler Probenahmetechnik.

 

Obwohl derzeit in Fachkreisen und auch innerhalb der Innenraum-Kommission noch sehr vielfältige Diskussionen über eine bestmögliche Messung von PAKs in Innenräumen stattfinden –

eine ausschließliche Beschränkung auf eine Raumluftmessung beispielsweise nur mittels Probenahme auf Tenax kann aber auf keinen Fall eine Aussage über die tatsächliche Belastung zahlreicher schwerflüchtiger Stoffe wie PAKs, Schwermetalle, bringen.

 

 

PAK Hausstaubuntersuchungen- Raumluftmessungen

Nach wie vor wird über die Art der Messung zahlreicher schwerflüchtiger Stoffe in Fachkreisen diskutiert; während die VDI entsprechende Normen der Hausstaubuntersuchung zurückgenommen hat, sehen zahlreiche Forschungsinstitute nach wie vor auch die Hausstaubuntersuchung als eine sinnvolle orientierende Messung bezüglich der Untersuchung auf PAK, Weichmacher, Flammschutzmittel, Schwermetalle und andere...

Wir hatten in der Vergangenheit wiederholt Probleme mit der "Anerkennung" von Prüfberichten zu schwerflüchtigen Stoffen bei Raumluftmessungen, wenn dabei nicht ein nutzungsüblicher Raumzustand erstellt wurde, indem vor und während der Messung die Luft entsprechend "aufzuwirbeln wäre.

Ein vollbelegtes Klassenzimmer ist nicht zu vergleichen mit einem leeren Klassenzimmer/ Raum mit "stehender Luft", gerade diese Stoffe sammeln sich im Bodenbereich und in Nischen (hinter Heizkörpern, unter und auf Schränken...) und werden je nach Zahl der Raumnutzer natürlich erst beim "Gehen, Laufen" aufgewirbelt.

In Kindergärten ist zudem zu beachten, dass sich Kleinkinder vor allem in Bodennähe aufhalten.

Meist findet sich in den Prüfberichten keine oder nur eine unzureichende Beschreibung dieser "Raumvorbereitung".

Hausstaubuntersuchung für schwerflüchtige (höhermolekulare)PAKS

Mehr Infos zu Hausstaubuntersuchungen

 

⇑ zurück zum Seitenanfang

 

 

Interpretation von Messergebnissen durch Behörden

Vor allem bei Schulen und Kitas (Beispiel Kita Coppi in Frankfurt/Oder)  wird oft sehr gerne versucht, durch entsprechen "reduzierte" Prüfaufträge mögliche Sanierkosten zu vermeiden.

Die Werte aus meist sehr "vereinfachter, reduzierter Messmethodik" werden dann von den Schulbehörden stets zur allgemeinen Raumluft- Situationsbewertung herangezogen.

Beispielsweise bei so gefundenen - niedrigen – Naphthalin - Werten und völlig ignorierten übrigen- auch schwerflüchtigen, teils krebserzeugende PAKS, wird dann der Schluss gegenüber Eltern und in den Medien kommuniziert –

PAK Werte sind unauffällig!

Oder konkret einem Fall: "Aus den vorliegenden Ergebnissen vom 11.10.2019 leitet sich kein Handlungsbedarf im Sinne der Definition des Richtwertes 1 ab..."

⇑ zurück zum Seitenanfang

 

 

Hinweise zur Bewertung von Messergebnissen

Grundsätzliche Feststellung:

 

Beim Vergleich von Empfehlungen bezüglich PAK Orientierungs/ Richtwerten ist zu unterscheiden zwischen Hausstaubuntersuchungen mit Angaben mg/kg  und Luftuntersuchungen wie im konkreten Fall  mit Angabe von  ng/m³ (oft auch µg/m³ oder mg/m³)

 

1 Nanogramm  [ng]       = 0,001         Mikrogramm [µg]

1 Nanogramm  [ng]       = 0.000001      Milligramm [mg]

1 Mikrogramm [µg]       = 1.000         Nanogramm [ng]

1 Milligramm [mg]       = 1.000.000     Nanogramm [ng]

 

Weitere Informationen:

 

Sanierung PAKs

Mögliche Gesundheitsrisken in Gebäuden

Gesundheitliche Auswirkungen

Naphthalin

 

 zurück zum Seitenanfang

 

 

PAKs unter dem Bodenbelag

Der Mensch kann PAK über die Lunge, über die Nahrung und durch direkten Hautkontakt aufnehmen; bei Nichtrauchern spielt die Aufnahme über die Luft in der Regel eine geringe Rolle.

Ein wichtiger Belastungspfad wurde vor mehreren Jahren entdeckt: im Hausstaub aus Wohnungen, in denen vor 1970 Parkett verlegt worden war, fanden sich erhebliche Mengen PAK.

Der Grund der Hausstaubbelastung: bis Ende der sechziger Jahre wurden Bodenbelagskleber, vor allem Parkettkleber, oft aus Stein-kohlenteerpech hergestellt.

Während reine Bitumenkleber in der Regel keine bzw. nur geringe PAK-Belastungen aufweisen, können Teerkleber mehrere Prozent PAK enthalten. Ohne chemische Analyse lässt sich jedoch keine Aussage über die Art der zur Herstellung eines Klebers verwendeten Rohstoffe treffen.

Durch Risse und Fugen in älterem Parkett werden Anteile des Klebers freigesetzt und vermischen sich mit dem Hausstaub.

Bei schadhaftem Parkett, vor allem, wenn sich einzelne Parkettstäbe vollständig gelöst haben, kann der im Laufe der Jahre versprödete Kleber durch Trittbelastung zwischen Parkettstäben und Estrich regelrecht zermahlen werden.

Durch

  • Erschütterungen und
  • Pumpeffekte

wird besonders der sehr feine Staubanteil durch Risse und Fugen an die Fußbodenoberfläche befördert.

https://www.alab-berlin.de/schadstoffe/pak-naphthaline/

 

Dieser "Pump-Effekt" betrifft aber auch die Verbreitung von Schimmelsporen und Schadstoffe aus der Estrichdämmung.  "Pumpeffekt- Fussboden"

Absperrmaßanhmen mit Folien, Lacken bringen keineswegs immer den gewünschten Erfolg - in vielen Fällsen sogar unnötige Mehrkosten:

Beispiel Grundschule Kleve:

 

"Die Nachversiegelung des Parkettbodens in der Grundschule An den Linden mit einer speziellen Versiegelung hat nicht zu dem erhofften Ergebnis geführt. In den Sommerferien wird der Klassenboden komplett heraus gerissen inklusive des PAK-haltigen Klebers (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und des darunter verbauten Estrichs." Pressebericht Juni 2019

Siehe dazu auch "Absperrung statt Sanierung"

 

⇑ zurück zum Seitenanfang

 

 

 

Rückbau und Entsorgung

Ein Zusammenfassung von Empfehlungen und weiterführenden Links  finden Sie in unserer Publikation: "Sanierung PAKs" im Kapitel 6.

 

Wertvolle Informationen bietet auch die BG Bau "Sanierung PAK-hatiger Klebstoffe"

 

 

zurück zum Seitenanfang

 

 

 

Es handelt sich hier um die Wiedergabe von uns zur Verfügung gestellten Informationen – Korrekturwünsche werden nach Möglichkeit umgehend berücksichtigt, für die Meldung von sachlichen Fehlern und nicht funktionierender Links sind wir dankbar.

 

Disclaimer und Datenschutz-Hinweis

 

 

 

 

 

Aktuelle Mitteilungen zum Thema "Wohngesundheit"

mit Diskussionsmöglichkeit

finden Sie seit 2023 auf meiner Facebook- Seite

"EGGBI- Wohngesundheit"

===================

Übersicht weitere News 2021 und 2022

 

Digitaler Unterricht reduziert Lernerfolg

Dezember 2023

Für Unruhe sorgen aktuelle Studien aus Schweden - dort hat man nachgewiesen, dass eine übertriebene Digitalisierung des Unterrichts zu mangelhaftem Lernerfolg führt - die schwedische Schulpolitik setzt wieder verstärkt auf "Bücher".

Schwedens Bildungspolitik

Tagesschau Stand: 17.12.2023 05:46 Uhr

Lange war Schweden stolz auf seine digitalen Klassenzimmer. Doch daran gibt es inzwischen viel Kritik. Die Lernkompetenz gehe stark zurück, warnt Schwedens Regierung und will wieder mehr Bücher in den Schulen sehen. "Wir haben zu viel digital gemacht"

Mehr Infos auch dazu im Kapitel "Elektrosmog und Schule" in der EGGBI Publikation: "Elektro- und elektromagnetische Felder" (Absatz "Digitaler Unterricht und sinkender Lernerfolg")

Siehe dazu auch "Elektrosmog in Schulen und Kitas"

 

 

 

22.03.2023

PFAS sind eine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit weltweit!

Mehr Infos zu diesen "ewigen Chemikalienen" und aktuelle Presse- und TV- Berichte finden Sie unter PFAS. 

zurück zum Seitenanfang

 

 

15.03.2023

Nanoplastik aus PET Flaschen- Recycling kann das Nervensystem schädigen?

Studien des UFZ zusammen mit der Universität Leipzig lassen auf Beeinflussung auch des menschlichen Nervensystems durch Nanoplastik aus PET- Flaschen schließen.  Mehr Infos und Presseberichte dazu

zurück zum Seitenanfang

 

 

26.01.2023

Von wegen "sensitive" Produkte

Auch Kosmetika, die mit "natürlichen Inhaltsstoffen" beworben werden, sind nicht frei von Allergenen. Dies hat eine Studie von US-Dermatologen ergeben. Dazu der DAAB: "Auch hierzulande müsse man bei als "sensitiv" bezeichneten Körperpflegeprodukten genau hinschauen!"

Bei der US- Studie enthielten mehr als 94 %! der geprüften Hautprodukte mit "natürlichen Inhaltsstoffen" mindestens ein Kontaktallergen.(Pressebericht)

Ähnliche Erfahrungen (zahlreiche Beispiele diesbezüglich "irreführender Werbung" !) habe ich ebenfalls mit "natürlichen" Bauprodukten, aber auch "allergikerfreundlichen" Kosmetik- und Reinigungsmitteln (Kapitel 18) gemacht.  

Zurück zum Seitenanfang

 

 

 

Januar 2023

"Genehmigungsfreier Ausbau des 5G Netzes?" 

Nunmehr fordert auch die SPD einen möglichst "beschleunigten" Ausbau des 5G Netzes - teilweise genehmigungsfreie Errichtung von neuen Sendemasten.

Bedenken der Medizin, unabhängige Forschungsberichte - vom BfR bestätigte fehlende Risikoforschung- Verletung des Europäischen Vorsorgeprinzips spielen keine Rolle.

Auch Bedenken vor einigen Jahren von der SPD noch selbst "definiert" und "kommuniziert",  werden dabei nunmehr völlig ignoriert! Mehr Informationen dazu

zurück zum Seitenanfang

 

 

19.10.2022

EU-Kommission opfert die Revision der EU-Chemikalienverordnung REACH für Industrieinteressen 

Ein schwerer Rückschlag für die Europäische Gesundheits- und Umweltpolitik.

"Die EU-Kommission ist auf Druck der deutschen chemischen Industrie und der konservativen Parteien im EU-Parlament offenbar bereit, die Revision der EU-Chemikalienverordnung REACH auf Ende 2023 zu verschieben. Für eine Überarbeitung von REACH in der laufenden Legislaturperiode wäre es dann zu spät. Die Revision würde so um Jahre verzögert oder fiele ganz aus, wenn die neu gewählte Kommission 2024 sie nicht fortführt."(Pressebericht)

Damit werden alle Hoffnungen auf zeitnahe,  strengere Chemikaliengesetze (zuletzt aus Plänen im August 2022) rigoros zerstört.

Reach (europäisches Chemikalienrecht), zuständig für Registrierung und Bewertungen von Chemikalien, ohnedies mit großen Glaubwürdigkeits- Schwierigkeiten kämpfend und bei der Registrierung gefährlicher Chemikalien im zeitlichen Wettstreit mit ständig neuen gesundheitsgefährdenden Chemikalien, erlebt damit einen erneuten, verheerenden Rückschlag.

 

Zurück zum Seitenanfang

 

 

 

07.09.2022

TÜV SÜD wird zur "Überprüfungsbehörde!"

"schlecht informiert oder bewusst "manipulierend?"

Interessant die Aussage des Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder bei Maischberger am 7.09.2022 zur Sicherheitsfrage der Atomkraftwerke - zweimaliges Zitat:  der TÜV Süddeutschland ist doch die "Prüfungsbehörde!"
Wie kann ein privatwirtschaftliches Unternehmen über Nacht zur Behörde erhoben werden? Siehe dazu Kapitel 4.93 Medienberichte zu TÜV Kennzeichnungen (mit einer Reihe von Fehlbeurteilungen in den letzten Jahren - unter anderem zur Staudammkatastrophe in Brasilien...)  

 

Zurück zum Seitenanfang

 

 

 

03.09.2022

Schadstoffprobleme an zwei Schweizer Schulen (Surmatten - Lochacker):

 

erhöhte Lösemittelkonzentration in Schulcontainern, Kopfschmerzen von Lehrer und Schülern

Pressebericht 03.09.2022

 

Eine Auflistung von über 30 ähnlichen Fällen in Schul- und Kitacontainern finden Sie in der Übersicht: "Container für Kindergärten, Schulen Wohnräume und Büros" zu über 600 Schadensfällen an Schulen und Kitas allgemein unter "Auflistung von Schadensfällen".

 

Nach wie vor unverständlich - obwohl immer wieder - auch von den Medien - auf die Risiken von Schadstoffbelastungen in den Containern hingewiesen wird, begnügen sich die meisten Auftraggeber mit "nicht überprüften Aussagen der Hersteller" bezüglich der tatsächlichen Raumluftqualität bzw. bestenfalls mit - bezüglich gesundheitlicher Unbedenklichkeit meist unzureichend aussagekräftiger  "Gütezeichen und Zertifikaten", die sich ihrerseits  fast immer mit Messungen von Formaldehyd und VOCs und Herstellererklärungen zufriedengeben.

 

EGGBI bietet dafür seit Jahren eine "kostenlose Bewertung von Prüfberichten" an.

 

Wirklich umfassende Schadstoffprüfberichte - auch bezüglich Weichmacher, Flammschutzmittel, Konservierungsstoffe (Isothiazolinone), Biozide, konnte ich bisher von keinem einzigen der zahlreichen "angefragten" Hersteller erhalten.  In vielen Fällen wird dann bei auftretenden gesundheitsbezogenen Beschwerden  (nicht immer werden aber Schadstoffbelastungen unmittelbar durch eindeutige Symptome sichtbar), aus Kostengründen Lüften statt Sanieren, "Überstreichen und Absperren", werden kostspielige. lärmverursachende "Luftreiniger" empfohlen - die Leidtragenden sind stets Lehrer und Schüler mit möglichen(!), oft schwer belastenden  Langzeiterkrankungen.  

 

Dafür trifft die Auftraggeber eine nicht unwesentliche Mitschuld.

 

Messberichte  werden in solchen "Schadensfällen" den Betroffenen meist verweigert, die "Ergebnisse werden - oft auch in Zusammenarbeit mit den übergeordneten Behörden, manchmal auch von Gesundheitsämtern   bagatellisiert"!

Juni 2022

Projekte "IndikuS"

Abschlussbericht publiziert  (Projekt, veranlasst vom bayerischen Landtag 2020 zur Erstellung einer "interdisziplinären Herangehensweise an Umweltattribuierte Symptomkomplexe" wie MCS, EHS, SBS...)

Kritische Stellungnahme zu den" Ergebnissen"

 

zurück zum Seitenanfang

 

 

16.02.2022 Parkinson`sche Krankheit durch Biozide?

Seit langem sind Biozide - hier vor allem Pflanzenschutzmittel - als möglicher Auslöser der Parkinson`schen Krankheit bekannt - Betroffene sind vor allem viele Landwirte.

"Ippen Investigativ" deckt nach umfangreichen Ermittlungen die unverantwortliche jahrelange Verschleppung einer "Anerkennung als Berufskrankheit" durch die Berufsgenossenschaft und das Bundesarbeitsministerium auf.

Der Grund dafür - wie bei zahlreichen weiteren Umwelterkrankungen sind eindeutig zu erwartende erhebliche Kosten im Falle einer Anerkennung solcher Berufskrankheiten. Pressebericht 16.02.2022

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite "Parkinson`sche Krankheit". Infos auch zu "Pestiziden im Schlafzimmer"

Erst allmählich werden die vielfachen gesundheitlichen Risiken durch zahlreiche - auch weitere Umweltgifte - auch in Innenräumen -  erkannt, das Fehlen flächendeckend qualifizierter Umweltmediziner führt dazu, dass nicht erkannte Zusammenhänge durch "oft diesbezüglich überforderte Allgemeinärzte" vielfach bewirken, allgemeine ("unerklärliche") Symptome, verursacht durch - oft auch andere - Umweltbelastungen  als "psychosomatisch begründet" zu deuten, dabei häufig sogar zu völlig fehlgerichteter, zusätzlich belastender Medikation auch von Psychopharmake zu greifen.

Das Umweltinstitut München fordert die neue Bundesregierung auf, endlich zumindest die Daten des Pestizideinsatzes offenzulegen.(Mitmachaktion)

 

zurück zum Seitenanfang

 

15.02.2022 "Die große Klimalüge" - nachhhaltiges Heizen mit Holz?

Mit einem eindrucksvollen Video nimmt "WeMove" Stellung  zum angeblich "CO2 neutralen, förderwürdigen" Heizen mit Holz - "die große Klimalüge". Link zum Video

EU und Bundesregierung stellen massive Fördermittel dafür zur Verfügung!

Auch das Umweltbundesamt würde gerne Holzheizungen verbieten - und hinterfragt mit Hinblick auf die damit verbundene Umweltbelastung die staatliche "Förderung" solcher "Alternativ"- Heizungen.

Siehe dazu auch: Holzheizungen - Schadstoffbelastungen in der Nachbarschaft

 

zurück zum Seitenanfang

 

 

05.02.2022 Radon im Boden - BfS publiziert neue hochauflösende Landkarte

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine neue Karte zur Radon-Situation in Deutschland veröffentlicht. Die Karte zeigt die zu erwartende Radon-Konzentration in der Bodenluft in einer Auflösung von 1×1 Kilometer

Mehr Infos zu Radon in der Raumluft

 

zurück zum Seitenanfang

 

31.01.2022

Neue Richtwerte des Umweltbundesamts

Der AIR (Ausschuss für Innenraumrichtwerte) hat eine neue Liste "Innenraumrichtwerte" RW I und RW II publiziert  (Liste Aktuell).

Neu - gegenüber der bisherigen Liste 2021 sind dabei Richtwerte für

Aceton          (CAS 67-64-1)  RW I  53 mg/m³  RW II 160 mg/m³

2-Propanol    (CAS 67-63-0)  RW I  22 mg/m³ RW II    45 mg/m³ 

Methanol       (CAS 67-56-1)  mit           60 Minutenwert  RW I  13 mg/m³ und RW II 40 mg/m³

Mehr Infos zu Richtwerten I und II

 

zurück zum Seitenanfang

 

16.12.2021

Anti-5G“-Produkte: Radioaktiver Abfall?

"Forschende der ANVS (Authority for Nuclear Safetay an Radiation Protection) in Den Haag haben sich den Schmuck genauer angeschaut und nun eine Warnung für zehn Produkte herausgegeben, die mit einem vermeintlichen „5G-Schutz“ beworben werden. Sie sind nicht nur vollkommen nutzlos, sondern geben selbst ionisierende Strahlung ab, die schädlich sein kann. Bei den Produkten handelt es sich unter anderem um Schlafmasken, Halsketten, Armbänder oder Anhänger. Einige werden speziell für Kinder angeboten." Bericht, 16.12.2021

Entsprechende Untersuchungen fanden nach unserer Information in Deutschland noch nicht statt.

Einen Überblick über das "umfangreiche in D erhältliche Marktangebot" von "Schutzartikeln" finden Sie hier

zurück zum Seitenanfang

 

 

02.12.2021

Publikation

"WOHNEN UND LEBEN MIT HOLZ"

In dieser Publikation der FNR finden sich gut recherchierte Informationen zu Emissionen aus Holz und Holzwerkstoffen - bedauerlicherweise mit teils sehr eigenwilligen Interpretationen der Ergebnisse bezüglich "völliger gesundheitlicher Unbedenklichkeit" von Holzemissionen.

Siehe dazu kritische Stellungnahme zu dieser Publikation (aus der EGGBI Schriftenreihe).

 

zurück zum Seitenanfang

 

 

 

16.11.2021

Lüften kann mit "Luftreinigern" nicht "ersetzt" werden

Die Verbraucherzentrale NRW weist in einer Presseaussendung darauf hin, dass mobile Luftreiniger nur zusammen mit- aber nicht stt ausreichender Lüftung eingesetzt werden sollten.

Pressebericht

mehr Infos zu den zu beachtenden Kriterien siehe auch Kapitel 8 unserer Zusammenfassung zu Lüftung und Luftfilter

 

Zurück zum Seitenanfang

 

 

22.09.2021

 

Gesundheitsschädliche Pestizide in Europas Schlafzimmern

Nicht nur Biozide aus Fassadenfarben, Lacken, Fensterbeschichtungen, Holzprodukten

können massive gesundheitliche Risiken für die Bewohner darstellen - auch Pestizide aus der Landwirtschaft finden sich im Hausstaub von Gebäuden aus näherer Umgebung "besprühter"! Felder und Obstplantagen.

Dies ergab eine internationale Studie in 21 Ländern. Pressebericht vom 22.09.2021

Dazu ebenfalls passend:

"Südtirol hat ein Pestizidproblem"

"Südtiroler Pestizidprozess" (14.07.2021)

 

zurück zum Seitenanfang

 

 

 

06.09.2021

Aluminium in der Raumluft

Ursache von Alzheimer und anderen Erkrankungen?

BfR und Umweltbundesamt sehen hier laut aktuellem Schriftverkehr keinen aktuen Handlungsbedarf!

Natürlich ist Aluminium nicht die alleinige Ursache von Alzheimer - jahrelange Untersuchungen bestätigen aber zumindest "Zusammenhänge".

Alles zu den möglichen gesundheitlichen Folgen, Quellen und Behördeninformationen (Schriftverkehr- Kapitel:3.5) dazu:

Gesundheitliche Bewertung von Aluminium in der Raumluft

 

zurück zum Seitenanfang

 

 

09.07.2021

Mobile Luftreiniger sind keine Universallösung im Unterricht gegen Virenbelastungen

Studie der Universität Stuttgart bestätigt die Richtigkeit der Vorbehalte bezüglich "Luftreinigern" in allen Schulen und Kitas als Maßnahme gegen Corona- Infektionen.

Mehr Infos dazu

 

zurück zum Seitenanfang

 

 

17.06.2021

Lobby- Skandal im Deutschen Bundestag

Schweizer 5G- Mobilfunk- Lobby erstellt Risikostudie für Bundestag!

Offensichtlich wurde die Schweizer Mobilfunk-Lobby "Forschungsstiftung Strom und Mobilfunkkommunikation (FSM)" vom Büro für Technikfolgeabschätzung des Deutschen Bundestags (TAB)

mit einer Studie zu Gesundheitsgefahren von Mobilfunkstrahlungen beauftragt.

"Das Büro für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages gab diesen Umstand auch in einem Schreiben zu."

Mehr Infos zu "Risikoforschung in Deutschland"

 

zurück zum Seitenanfang

 

 

25.05.2021

Weichmacher Bisphenol F verursacht niedrigen IQ

 

"Die Chemikalie Bisphenol F (in Kunststoffen enthalten) kann Veränderungen in einem Gen hervorrufen, das für die neurologische Entwicklung wichtig ist. Diese Entdeckung wurde von Forschern der Universitäten von Uppsala und Karlstad, Schweden, gemacht. Der Mechanismus könnte erklären, warum die Exposition gegenüber dieser Chemikalie während des fötalen Stadiums mit einem niedrigeren IQ im Alter von sieben Jahren zusammenhängt"

 

Mehr Infos: "Die Tricks mit Bisphenol A, S und F"

 

zurück zum Seitenanfang

 

 

 

24.04.2021

Trauriger Höhepunkt erfolgreicher Lobbyarbeit der Telkommunikations- Industrie auch bei den öffentlichen Sendern?

ARD - Quarks: Video 5G - Revolution oder Gefahr?

Noch nie hat dieser Sender, bisher bezüglich vieler gut recherchierter Beiträge geschätzt, so unverfroren und eindeutig Industrie- Stellung bezogen unter dem Mantel "wissenschaftlicher" Berichterstattung". Die Verantwortlichen fügen sich damit erfolgreich in die Reihe der bezüglich  5G lobbygesteuerten Politik und des ebenso  gesteuerten Bundesamts für Strahlenschutz(?) ein!
Selten wurde bisher Prävention so klein geschrieben wie bei 5G - eine massive, bewusste Verletzung des europäischen Vorsorgeprinzips angesichts weltweiter Warn- Appelle angesehener Ärzte, eine Verhöhnung von Menschen mit international anerkannter Krankheit EHS.

5G- Jahre der "Wahrheit" für die Politik

Antwort des WDR auf unsere Beschwerde

Trauriger noch die Antwort der Quarksredaktion:

Die Einschätzungen zu den Gefahren des Mobilfunks kommen seit bald zwei Jahrzehnten im Sinne des wissenschaftlichen Konsens zum Ergebnis, dass im Rahmen derzeit geltender Grenzwerte, die von internationalen Gremien festgelegt werden, keine schädigende Wirkung von Mobilfunk nachgewiesen werden kann. Link zum Antwortschreiben

zurück zum Seitenanfang

 

 

 

09.03.2021

Ein Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Umweltbelastungen und Covid-19 Erkrankungen gelang dem Helmholtz- Institut München zusammen mit der TU München am Beispiel

"Erhöhtes COVID 19 Risiko durch Pollenbelastungen"

 

⇑ zurück zum Seitenanfang

 

 

04.03.2021

 

Publikation des

AGÖF Leitfaden "Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter"

Damit wird nicht nur Privatpersonen, sondern vor allem auch den Trägern öffentlicher Gebäude ein wertvolles Instrument für die Bewertung von Raumschadstoffbelastungen in die Hand gegeben - vor allem viele mittel- und schwerflüchtige Substanzen werden oft durch Raumluftmessungen nicht oder nur mangelhaft erfasst.

Mehr Infos zu Hausstaubuntersuchungen

 

⇑ zurück zum Seitenanfang

 

 

15.02.2021

Homeoffice im Keller - Gesundheitsrisiko Radon?

das Bundesamt für Strahlenschutz warnt vor Homeoffice im Keller, und verweist auf das Risiko einer Radonbelastung.  (Pressebericht Februar 2021).

Radon stellt die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs dar - und wird nach wie vor bei der wohngesundheitlichen Betrachtung von Gebäuden zu wenig beachtet. Mehr Infos zu Radon

⇑ zurück zum Seitenanfang

 

 

25.01.2021

Duftstoffallergien?

Zwischenergebnis Studie des Deutschen Allergie- und Asthmabundes daab (eine Teilnahme an der Befragung ist noch immer möglich!)

Siehe dazu auch die EGGBI Zusammenfassung: 
"Duftstoffallergiker und Beduftungen"


⇑ zurück zum Seitenanfang

 

 

21.01.2021

Diagnose Funk fordert  Aufklärung zum Strahlenschutz beim Homeschooling durch "Bundesamt für Strahlenschutz"

 

Während die Hersteller selbst in Gebrauchsanweisungen davor warnen, die mobilen Geräte körpernah zu benutzen, die Telekom sogar rät, WLAN-Router nicht in Aufenthaltsräumen, Schlaf- und Kinderzimmern aufzustellen, wird bei den laufenden Anstrengungen bezüglich Homeschooling unterlassen, auf einem verantwortungs- und  gesundheitsbewussten Umgang mit Tablets, Laptops und Handys in Coronazeiten hinzuweisen.

Aufforderung an die Präsidentin des BfS

Siehe dazu auch Kapitel 10 "Schulen" Elektrofelder und Wohngesundheit

⇑ zurück zum Seitenanfang

 

 

 

04.01.2021

Urlaub für Allergiker und Sensitive

Die Hoffnung auf einen Urlaub nach "Corona" veranlasst derzeit zahlreiche Anrufer der Hotline zu einer Frage nach allergikerfreundlichen, oft auch nach mcs- geeigneten Hotels.

Eine Recherche vor 3 Jahren bei über 100 derart beworbenen Hotels brachte nur wenige Antworten, erneute Recherchen bezüglich der Aussagekraft diverser "Gütezeichen, Zertifikate, Informationsportale" (Kapitel 14) für allergikerfreundliche Hotels bestätigten die vielfach gemeldeten "Probleme" Betroffener, dass zwar viele Hotels mit unterschiedlicher Qualität  Rücksicht auf Allergiker beim "Speiseangebot" nehmen - auf die sehr wesentliche Raumluftqualität bestenfalls noch im Hinblick auf "Pollen, Rauchen, Tierhaare, Bodenbelag (nur bezüglich Vermeidung langfloriger Teppiche) und Matratzen hingewiesen wird -

Fragen von Emissionen aus Einrichtung, Wandbelag, Bauprodukten allgemein in fast allen Fällen ignoriert werden, glaubwürdige und umfassende Schadstoffprüfberichte bezüglich VOCS, Formaldehyd, Weichmacher, Flammschutzmittel... kaum erhältlich sind. Siehe dazu "Fragebogen".

Wir laden erneut Hotels und andere Beherbungsbetriebe ein, uns für eine entsprechende Empfehlungsdatei entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine seriöse, individuelle Beratung möglich zu machen. Mehr Infos dazu "emissionsarme Urlaubsquartiere".

 

⇑ zurück zum Seitenanfang

 

Dezember 2020

 

Schadstoffprobleme an Erkheimer Schule

 

Nachdem uns der Bürgermeister seit Monaten die Zusendung des letzten Schadstoffprüfberichts verweigert,

erschien nunmehr ein neuer Pressebericht mit einer "Stellungnahme des Landesgesundheitsamtes" zu den gefundenen Werten.

Aus diesem Pressebericht ergaben sich für uns statt einer "Klärung" aber zahlreiche weitere Fragen!

Siehe dazu Kapitel "Dezember 2020" in unserer Zusammenfassung "Erkheim".

 

⇑ zurück zum Seitenanfang

 

 

 

 

November 2020

IBN "baubiologie magazin"

"Schadstoffprobleme an Schulen"

Empfehlungen für Eltern und Lehrer - mehr Informationen

⇑ zum Seitenanfang

 

 

 

Oktober 2020

 

Diskussionen um erhöhten Schadstoffwert an Mittelschule Erkheim

Seit Monaten sind erhöhte Formaldehydwerte und laut Aussage der Schulleitung gesundheitliche Probleme von Schülern bekannt; ein neuer Prüfbericht existiert bereits – er wird den Eltern aber mit dem Hinweis verweigert, er müsse erst durch das LGL (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) "bearbeitet" werden.

 

Auf Wunsch einer Familie begeleiten wir seit Jahresanfang die Probleme mit den Behörden und deren Versuche, die Angelegenheit zu bagatellisieren, unter anderem mit Bewertungen, die den Aussagen des Umweltbundesamtes völlig widersprechen.

Siehe dazu "Chronik- Schadstoffprobleme in Erkheimer Schule"  

 

Erstmals wurde nun die Öffentlichkeit durch einen Pressebericht informiert.

Allgäuer Zeitung, 05.10.2020

 

⇑ zum Seitenanfang

 

 

Februar 2020

Bankrotterklärung der deutschen Umweltmedizin- Politik

"Eine flächendeckende umweltmedizinische Versorgung konnte bis zum heutigen Zeitpunkt nach wie vor nicht realisiert werden"

Mehr Infos und Zitate aus dem Gesundheitsblatt 202, 63:242-250

 

⇑ zum Seitenanfang

 

 

Überblick

Übersicht News  2020 und 2021

 

Besuchen Sie uns auch auf

Facebook/Wohngesundheit  - hier finden Sie künftig stets tagesaktuelle Informationen

Weitere News finden Sie auf unserer Seite "Aktuelles"

Archiv

Newsarchiv 2019

Newsarchiv bis 2018