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PE Folien - gesundheitlich unbedenklich?
Informationen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit von PE Baufolien/ Estrichfolien und anderen "Kunststoff"- Produkten
PE ("Marketingaussage" zu Polyethylen) gilt grundsätzlich ebesno wie "reines" Polyester als physiologisch unbedenklich (siehe auch: "Ökologisches Baustofflexikon"). Dies führte in der Vergangenheit bei vielen Bauberatungen zum Schluss, als PE Folien deklarierte Produkte ebenfalls als grundsätzlich "unbedenklich" einzustufen, für gewisse Einsatzzwecke sogar zu empfehlen.
Diskussionsbedarf ergab sich, als EGGBI bei MCS Betroffenen Reaktionen (beim Austesten der Baumaterialien insgesamt) auf PE Folien feststellen mußte - die darauffolgenden Recherchen brachten auch durch die teils sehr schroffe Reaktion der Lieferanten ans Tageslicht, dass die größtenteils (?) am Markt befindlichen Produkten- bei den Bau/Estrichfolie PE:
- diese defacto fast immer Flammschutzmittel (Deklaration um welche es sich handelt nicht erhältlich!), oft aber auch Antioxidantien und Lichtstabilisatoren enthalten
- es sich bei den im Handel befindlichen Produkten durchwegs um Produkte aus nicht typenreinen Granulaten handelt (kein reines PE)
- sehr hohe Recycleanteile (Risikenunter anderem: Weichmacher, Flammschutzmittel, PFAS, Nanoplastik...) eine Deklaration/Emissionsbewertung ohnedies nahezu unmöglich machen
- und die Hersteller von Baufolien nach Aussage namhafter Händler nahezu alle in Ländern wir Korea, China, Litauen ansässig sind - von dort ohnedies kaum inhaltsrelevante Informationen erhältlich sind.
Daraus abgeleitet ergibt sich auch eine (!) Begründung, warum auch Hersteller von "Kombiprodukten" (z.B. PE ummantelte Kaltbitumenbahnen) Volldeklarationen und Emissionszeugnisse in der Vergangenheit vielfach verweigert haben.
Meine diesbezügliche aktuelle Empfehlung für Folien, Emissionen unsererseits überprüft: Knauf Katja (wie bei allen EGGBI-Produktempfehlungen: bei MCS unbedingt dennoch individueller Verträglichkeitstest erforderlich!)
Wir bitten Bauherren, Baubiologen, Architekten, Verarbeiter und Hersteller um die Benennung weiterer schadstoffgeprüfter, deklarierter Produkte - die ich mit gutem Gewissen "empfehlen" können.
Kostenlose gesundheitsbezogene Bewertung von benannten Produkten (Voraussetzung Vorlage entsprechender Informationen PUnkt 1 bis 3)
Die technische Eignung angefragter Produkte für den jeweils konkreten Einsatzzweck ist grundsätzlich mit dem Fach- Verarbeiter bzw. dem Hersteller zu klären (Gewährleistungsfrage).
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