Schimmel - Bewertung Schimmel in Innenräumen

 

Gesundheitsrisiko Schimmel

Dem Auftreten von Schimmelpilzen in Gebäuden wird zunehmend Beachtung geschenkt - dies auf Grund der inzwischen erkannten hohen gesundheitlichen Risiken - (damit verbundenen zunehmenden Gerichtsurteilen vor allem im Sinne betroffener Mieter) aber auch der wirtschaftlichen Risiken durch Substanz-Wertverlust  des Gebäudes für den Besitzer.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich Schimmelsporen nach einem Schadensbefall  in allen Stoffen, Möbeln wiederfinden – bei entsprechendem Schimmelbefall auch nach der baulichen Sanierung nach wie vor die Räume belasten.

In vielen Fällen ist es daher unverzichtbar, die entsprechenden Produkte aus gesundheitlich- präventiven Gründen kompromisslos  zu entsorgen – die Kosten dem Verursacher, dem Vermieter oder der zuständigen Versicherung vorzulegen.

Die Gründe für Schimmelbefall im Haus sind vielfältig. 

Voraussetzung für das Schimmelpilzwachstum ist generell Feuchtigkeit.

Höhere Wand- Feuchte im Innenraum kann durch

bauliche Mängel (primäre Ursache) oder durch

falsches Nutzerverhalten auftreten.

In älteren und in nicht vorschriftsgemäß errichteten neuen Gebäuden kann durch bauliche Mängel (undichtes Dach, Risse im Mauerwerk) oder Fehler in der Gebäudekonstruktion Feuchtigkeit in Wände, Fußböden und Decken eindringen sowie zur Gebäudeinnenseite wandern.

Durch Wärmebrücken oder unzureichend oder falsch angebrachte Wärmedämmungen kommt es zu einer erhöhten relativen Feuchte an der Oberfläche bis hin zur Tauwasserbildung an Innenflächen der Gebäudewände.

Um dies zu verhindern und einem Schimmelpilzbefall vorzubeugen, müssen an erster Stelle solche baulichen Mängel beseitigt werden.

Mehr Infos finden Sie dazu in meiner Zusammenfassung

Schimmelsanierung

Das Verhalten der Raumnutzer kann ebenfalls zu erhöhter Feuchte im Innenraum beitragen. Vor allem unsachgemäßes Lüftungsverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner in Verbindung mit Tätigkeiten, bei denen Feuchtigkeit entsteht (Duschen, Kochen, Wäschetrocknen etc.), erhöht die Feuchtigkeit der Raumluft.

Dies kann zu Schimmelpilzwachstum führen. Besonders bei nachträglich wärmegedämmten und nach den geltenden Wärmeschutzvorschriften

 

Bis heute gibt es keine einheitlichen Erfassungsmethoden und Bewertungsmaßstäbe für Schimmelpilzkontaminationen in Innenräumen. Ein Leitfaden des Umweltbundesamtes soll helfen, einheitliche Vorgehensweisen und Empfehlungen zu schaffen. Er soll darüber hinaus dazu beitragen, Schimmelpilzbelastungen in Gebäuden vorzubeugen: 

Neu April 2024

Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen

(ersetzt Ausgabe von 2002 und 2017)

 

Siehe dazu auch meine Zusammenfassung

"Gesundheitsrisiko Schimmel"

 

 

Gesundheitliche Auswirkungen von Schimmelbefall:

 

"Als typische Erkrankungen bei körperlichen Reaktionen sind zu nennen:  

  • Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege (Nase, Nebenhöhlen, Rachen, Lunge, allergischer Schnupfen, Nasenbluten)
  • Husten
  • Bronchitis
  • erkältungsähnliche Halsschmerzen, Reizhusten,
  • Kurzatmigkeit, Engegefühl in der Brust, zunehmende Luftnot bei leichter Belastung, atmungsabhängige Brustschmerzen, Brenngefühl in der Brust, Asthma-Giemen (pfeifendes Atmen).
  • Augenreizungen: Rötung, wässrig, Lichtempfindlichkeit, evtl. Sehstörungen
  • Hautreizungen: Verbrennungsähnlich mit Rötung, Brenngefühl, “Kribbeln und Brennen” in den Fingern, den Händen und Füßen (barfüßiger Kontakt), Dermatitis im Genitalbereich
  • evtl. Haarverlust (diffuse Alopezie)
  • Grippe-ähnliche Beschwerden: Fiebrigkeit, Gelenk- und Muskelschmerzen, Mattigkeit
  • Übermäßig starke körperliche und geistige Erschöpfung (Chronic Fatigue Syndrome)
  • Probleme Mykotoxine (Schimmelpilzgifte)des Zentralen Nervensystems: Kopfschmerzen, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, kognitive Störungen (besonders im Sprachbereich), depressive Verstimmungen, gesteigerte Nervosität und Reizbarkeit, Schwindel- und Gleichgewichtsstörungen
  • Magen-Darmstörungen
  • Erhöhte Infektanfälligkeit
  • Allergien
  • Aspergillose; Aspergillus-Lungenentzündung

     

In einer weiteren Zusammenschau wurden viele Studien zur Auswirkung des Auftretens von Schimmelpilzen im Wohnbereich auf Erkrankungen der Atemwege analysiert.

Es wurde ein um den Faktor 1,5 bis 3,5 höheres Risiko für Kinder, die in pilzbelasteten Wohnungen wohnten errechnet - im Vergleich mit Kindern in nicht mit Schimmelpilzen belasteten Wohnungen. Eine Studie konnte beispielhaft zeigen, dass eine erhöhte Raumluftkonzentration von Penicillium-Arten signifikant mit kindlichem Asthma bronchiale miteinander in Wechselbeziehung stehen." Quelle

 

Sonderfall "Schwarzschimmel" (vor allem "Alternaria Alternata")

"Eine Reihe von Schimmelpilzen sind in der Lage, sehr potente Giftstoffe zu produzieren. Beispiele für in Innenräumen vorkommende Pilze finden sich in den Gattungen des Aspergillus oder der Trichoderma. Überdies gibt es viele weitere sehr giftige Schimmelpilzarten mit unterschiedlicher Verbreitung, die eine Vielzahl an Krankheiten zur Folge haben können. Hierbei ist besonders ein schwarzer Schimmelpilz zu erwähnen." (inventer.de)

 Schwarzer Schimmel der Arten A. niger und A. alternata bilden außer gesundheitsschädlichen Sporen auch toxische  wie zum Beispiel Ochratoxine und Tenuazonsäure. Ochratoxine können die Nieren schädigen und gelten als krebserregend [2]. Tenuazonsäure hat unter anderem eine zellschädigende Wirkung.

Relativ hohe Risiken für die Gesundheit bestehen außerdem bei der Entfernung oder Sanierung von schwarzem Schimmel. Bei diesen Arbeiten gelangen die Sporen verstärkt in Luft und somit in unsere Atemwege. Eine stark erhöhte Aufnahme von Schimmelpilzsporen und Mykotoxinen kann somit stattfinden und die Gesundheit beeinträchtigen.

Schwarzen Schimmel zu entfernen, ist unumgänglich, sollte aber mit gewissen Vorsichtsmaßnahmen geschehen. Generell können Kinder, Schwangere und immungeschwächte Menschen besonders sensibel auf Schimmel und Schimmelpilzgifte reagieren und sollten diese Arbeiten vermeiden. Textquelle

 

 

 

 

 

Siehe dazu auch:

"Gesundheitliche Risiken durch Schimmel"

"Schimmelsanierung - Literaturquellen"

"Schimmel als wesentliches Gesundheitsrisiko"

"Schimmel- Gerichtsurteil - Beweispflicht"

 

 Häufige Fragen bei Schimmelbefall (UBA) 

 

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Grenzwerte - Richtwerte - Einstufung von Schimmelbelastungen

Anders als bei VOC, Formaldehyd gibt es für Schimmelbelastungen keine artspezifischen "Orientierungs-, Richt- oder Grenzwerte".

Zu beachten ist vor allem stets auch der Vergleich Außen- und Innenraumluft -Werte - in vielen Fällen können die Außenbelastungen sogar höher als die Innenraumbelastung sein. Nur an Hand dieses Vergleiches ist es ernsthaft möglich, Maßnahmen zur Minimierung der Belastungen (Sanierung, Lüftungskonzepte) in Angriff zu nehmen.

Es gibt allerdings eindeutige Einstufungen bzgl. des "gesundheitlichen Gefährdungspotentials":

Risikogruppen biologisches Arbeitsstoffe (Richtlinie 2000/54/EG)

1. biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 1 sind Stoffe bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen;

2. biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2 sind Stoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Arbeitnehmer darstellen könnten; eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich;

3. biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 3 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich;

4. biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 4 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.

Eine Auflistung und Zuordnung dieser Risikogruppen zu den einzelnen Schimmelarten findet sich unter Punkt 3.2  

"Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe"

Siehe auch "Risikoeinstufungen von Schimmelpilzen"

 

Einstufung von Schimmel als "Gefahrstoff" am Arbeitsplatz (Baustelle) in diversen Regelwerken

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten - Gefährdungsbeurteilung - ASR V3

In der Arbeitsstättenverordnung ASR V3 vom JUli 2017 wird hingewiesen, dass Schimmel bei der - vorgeschriebenen - Gefährdungsbeurteilung als Gefahrstoff (biologische Arbeitsstoffe) zu berücksichtigen ist.

Zitat:

Biologische Arbeitsstoffe (Biostoffe)

Biologische Gefährdungen im Sinne der ArbStättV durch Verunreinigungen und Ablagerungen können z. B. sein:

- Schimmelpilz-Wachstum in Räumen,

- Verkeimung in raumlufttechnischen Anlagen oder Klimaanlagen,

- Hygieneaspekte in Arbeits- oder Sanitärräumen,

- Legionellen-Vermehrung in Trinkwasseranlagen (Aerosolbildung).

 

  • Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe TRBA/TRGS 406

Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Schimmelpilzen sind in der ebenfalls verbindlichen TRBA/TRGS 406 aufgelistet:

Zitat (Betriebsanweisung 6.1):

"Die Betriebsanweisung muss weiterhin Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und erforderliche Schutzmaßnahmen, insbesondere über Maßnahmen zur Verhinderung der Freisetzung von atemwegssensibilisierenden Stoffen und zur Verhütung oder Verringerung der Exposition, enthalten. Auf das Erkennen und auf Maßnahmen zur Vermeidung von Schimmelbildung muss hingewiesen werden"

 

Siehe dazu :  "Messung von Gefahrstoffen - BGIA Arbeitsmappe, Expositionsermittlung bei chemischen und biologischen Einwirkungen", Sachgruppe 10 Biostoffe

(ersetzt die TRBA 430:"Verfahren zur Bestimmung der Schimmelpilzkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz" )

 

Baubiologie

Empfehlungen für die gesundheitliche Bewertung von Schimmelbelastungen finden sich auch in den 

Baubiologischen Richtwerten für Schlafplätze (IBN/ Baubiologie Maes):

Ehemalige baubiologische Schimmelpilz-Orientierungswerte SBM-1998 bis SBM-2003 (Einsatz von YM-Baubiologie-Agar und Bebrütung bei 20-24 °C, koloniebildende Einheiten KBE): Luft < 200/m³ keine, 200-500 schwache, 500-1000 starke, > 1000/m³ extreme Anomalie (Angaben für die Innenraumluft bei relativ niedrigen Referenzwerten der Außenluft unter 500/m³); Oberflächen < 20/dm² keine, 20-50 schwache, 50-100 starke, > 100/dm² extreme Anomalie (Angaben für glatte Oberflächen unter alltäglichen, regelmäßig gereinigten Bedingungen).

Schimmelpilze in der Raumluft -

WHO:

Pathogene und toxigene Pilze sind in der Raumluft nicht zu akzeptieren,

ab 50/m³ einer Pilzart ist nach Quellen zu suchen,

bis 500/m³ sind bei einer Mischung häufiger umwelttypischer Arten (z.B. Cladosporium) zu vertreten.

Senkpiel und Ohgke:

Innenraumkonzentrationen, die mehr als 100/m³ über der Außenluft liegen, deuten auf eine Belastung hin.

EU-Statistik für Wohnungen (CEC, Commission of European Communities): < 50/m³ sehr niedrig, < 200/m³ niedrig, < 1000/m³ mittel, < 10.000/m³ hoch, > 10.000/m³ sehr hoch.

US OSHA (United States Occupational Safety and Health Administration): > 1000/m³ = Kontamination / mikrobieller Schaden.

AIHA (American Industrial Hygiene Association): > 1000/m³ = "untypische" Situation,

Innenraumkonzentration deutlich über der Außenluft = Innenraumquelle vorhanden.

Niederlande (Berufsgesundheitsverband): > 10.000/m³ gemischt oder > 500/m³ einer potentiell pathogenen Art = Gesundheitsgefährdung.

Finnland (Gesundheitsministerium): < 500/m³ im Winter, < 2500/m³ im Sommer = Maximum in Wohnungen.

Quelle: Baubiologische  Richtwerte für Schlafbereiche

 

 

Weitere Einstufungen:  

http://www.schimmel-schimmelpilze.de/grenzwerte-schimmelpilze.html

Schimmel bei "nicht fachgerechtem Einbau" von Möbeln an Aussenwänden 

 

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Weitere Infos

 

 

Messmethodik

 

Praktiziert werden derzeit zahlreiche unterschiedliche "Methoden" der Schimmelmessung mit teilweise sehr unterschiedlicher Aussagekraft und Bewertungsmöglichkeit.

Grundlage ist stets eine Ortsbegehung

durch einen wirklich "Fachkundigen"

auch hier gelten unsere Empfehlungen bei der Auswahl
von Gutachtern wie bei allgemeinen Raumluftprüfungen.

Wertvolle Empfehlungen für diese erste Ortsbegehung bietet der Schimmelleitfaden 2024 des Umweltbundesamtes auf den Seiten 90 und 91 

Prüfauftrag zur eigentlichen Messung

Vor allem bei möglicherweise zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzung ist es entscheidend,

dem Prüfer einen Auftrag zu erteilen, nach auch gerichtlich anerkannter Methodik zu messen und zu bewerten - wir empfehlen daher derzeit nach wie vor einen Prüfauftrag nach den Empfehlungen des VDI vorzugehen. Die Messmethodik nach Iso Norm .... sollte auch stets im Messprotokoll angeführt werden; Aussagen wie "in Anlehnung an Norm..."  wird unsererseits nicht anerkannt, da dabei in der Regel nicht festgehalten wird, in welchen Parametern und warum überhaupt bei der Messung von der ISO Norm abgewichen wird. 

VDI Agenda 2016 Luftqualität in Innenräumen

Zitate daraus

  • Zu den grundlegenden Aspekten bei der Untersuchung eines Raums auf die Schimmelpilzbelastung gehören die Festlegung des Probenahmeorts und damit verbunden auch
  • die Beschreibung der Probenahmetechnik und des Analyseverfahrens.

Probenahme und Analytik von Schimmelpilzen umfassen folgende Fragestellungen:

  • Wo werden die mikrobiellen Stoffe nachgewiesen?

‒ Auf oder in Materialien.

‒ In der Luft.

‒ Im Hausstaub.

  • Welche messtechnischen Anforderungen existieren?

Je nach verwendeter Messtechnik muss eine entsprechende Probenahme und Lagerung gewährleistet werden. ‒ Der Transport der Probe und die Probenaufbereitung können je nach verwendeter Technik variieren.

Die Prüfung nach VDI -Richtlinie VDI 4300 Blatt 10 wurde zwischenzeitlich zu Gunsten der ISO 16000-19 zurückgezogen (Quelle, Seite 9

 

Gültig und daher unsererseits empfohlen:

Tabelle 4. Übersicht über die Normenreihe ISO 16000:

Bestimmungsverfahren für mikrobielle Belastungen

ISO-Norm     Anwendungsbereich

16000-16     Nachweis und Zählung von Schimmelpilzen — Probenahme durch Filtration

16000-17     Nachweis und Zählung von Schimmelpilzen — Kultivierungsverfahren

16000-18     Nachweis und Zählung von Schimmelpilzen — Probenahme durch Impaktion

16000-19     Probenahmestrategie für Schimmelpilze

16000-20     Nachweis und Zählung von Schimmelpilzen — Bestimmung der Gesamtsporenzahl

16000-21     Nachweis und Zählung von Schimmelpilzen — Probenahme von Materialien

 

In Bearbeitung: 

16000-36a)  Prüfkammer-Verfahren zur Bestimmung der Minderungsrate luftgetragener Bakterien durch Luftreinigungseinrichtungen

Erhältlich sind diese Normen im Beuth Verlag

 

Empfehlung Berufsverband deutscher Baubiologen e.V.

 

Die Untersuchungen werden durchgeführt nach den VDB-Richtlinien – Band 2, Teil C „Mikrobiologische Untersuchungen“, C I 2 „Raumluftuntersuchungen auf Schimmelpilze, Impaktion auf Objektträgern, Gesamtsporenbestimmung“.

Zugrundeliegende Normen:

  • DIN ISO 16000-20: Innenraumluftverunreinigungen – Teil 20: Nachweis und Zählung von Schimmelpilzen - Bestimmung der Gesamtsporenanzahl (ISO/DIS 16000-20:2014).

Mit dem Probenahmesystem MBASS30 mit Partikelsammelkopf PS 30 wird der Gesamtsporenanteil der Schimmelpilzsporen (kultivierbare und nicht kultivierbare) in der Raumluft erfasst. Bei der Raumluftprobenahme werden die Schimmelpilz-Sporen in der Luft auf einen transparenten, adhäsiv beschichteten Objektträger impaktiert. Die Schimmelpilz-Sporen werden so auf eine kompakte Sammelspur von 1,1 mm Breite und 16 mm Länge abgeschieden. Der so beladene Objektträger kann nach der Probenahme - ohne Kultivierung - angefärbt und lichtmikroskopisch ausgewertet werden. Im Gegensatz zur Luftkeimsammlung ist hier die Keimfähigkeit der Partikel für das Ergebnis nicht relevant, da jede Spore im Mikroskop erkennbar und zählbar ist.

Für die Untersuchung der Schimmelpilze sind in der Sommerperiode Messungen in zwei Wohnräumen und eine Messung in der Außenluft (Referenz) durchzuführen. In der Winterperiode kann hingegen bei niedrigen Außentemperaturen auf die Außenluftmessung als Referenz verzichtet werden. Wird keine Außenluftmessung durchgeführt, muss jedoch zur Sicherheit eine Probenahme in 3 Wohnräumen durchgeführt werden. (Textquelle)

 

 

WTA Merkblätter 

Gebäudebewertung im Hinblick auf Schimmelursachen 

Im Leitfaden des Umweltbundesamtes wird auch mehrfach auf die WTA Merkblätter verwiesen:

 

  • Für die Messung der Ausgleichsfeuchte von Materialien wird auf das WTA-Merkblatt „Messung des Wassergehalts bzw. der Feuchte von mineralischen Baustoffen“ (WTA Merkblatt 4-11, 2016) verwiesen.

  • Weitere Informationen zur Innendämmung finden sich im WTA-Merkblatt 6-4 (2016) „Innendämmung nach WTA 1: Planungsleitfaden“ sowie im WTA-Merkblatt 6-5 (2014) „Innendämmung nach WTA 2: Nachweis von Innendämmsystemen mittels numerischer Berechnungsverfahren“.

 

Ziele und Kontrolle von Schimmelpilzschadensanierungen in Innenräumen Merkblatt E-4-12   31.06.2016

Dieses Merkblatt beschreibt Sanierungen und deren fachgerechte Kontrolle bei der Sanierung von Schimmelpilzschäden in Innenräumen.

Für die begleitende Schimmelmessung wird

auf Seite 6 auf die jeweils aktuelle VDI Richtlinie verweisen bzw. wird hingewiesen, dass bei Anwendung anderer Methoden diese nachvollziehbar validiert sein müssen,

auf Seite 8 Feinreinigungskontrolle - Probenahme (RODAC) nach DIN 10113-1 alternativ DIN ISO 18593.

Bewertungshilfe zur Ableitung des Sanierungszielwertes:

Hinweis auf ISO 16.000-20

 

Bei diesen Merkblättern handelt es sich um technische Empfehlungen zur Diagnostizierung und Verbesserung der "Gebäudequalität" (und damit auch Schimmel- Vermeidungsstrategien) sowie Sanier-Erfolgskontrolle, unverzichtbar bei Sanierberatungen (auch im Hinblick auf entsprechende Haftungsfragen!)  Für nur Schimmelmessungen genügt.aber die Einhaltung der VDI Richtlinien bzw. der Iso-Normen. 


Ein Überblick dazu:

Inhaltsverzeichnis Merkblatt-Ordner

lediglich das Merkblatt 4-12-16/D behandelt konkret 

"Ziele und Kontrolle von Schimmelpilzschadensanierungen in Innenräumen"

und 6-3-05/D

"Rechnerische Prognose des Schimmelpilzwachstumsrisikos"

Die WTA Merkblätter stellen die entscheidende Anleitung bei Schimmelpilzsanierungen dar (technische Gebäude- und Ursachenbewertung, Sanierungs- und Kontrollstrategie) ersetzen aber bezüglich der eigentlichen Schimmelmess- Strategie nicht die derzeit gültigen ISO Normen.

Allgemeine Hinweise für Mieter

Siehe dazu auch: Schimmelgeruch in der Wohnung

Schimmeluntersuchung - Nachweis:

Die Kosten einer Schimmeluntersuchung bei begründetem Verdacht sind vom Vermieter zu tragen - es sei denn, er kann in der Folge nachweisen, dass nicht ein Gebäudemangel, sondern nachweisbares Fehlverhalten des Mieteres Ursache der Belastung ist - in diesem Fall kann er natürlich auch entsprechende Sanierkosten dem Mieter in Rechnung stellen.

Eigenmessung mittels "Petri Schalen":

Eine preisgünstige orientierende Hilfestellung kann dazu im Vorfeld auch möglicherweise ein "Belastungstest" mit sogenannten "Petri Schalen" sein - die Auswertung sollte aber unbedingt in einem Labor stattfinden - die Ergebnisse haben zudem mangels "Genauigkeit der Erfassung" vor Gericht keinerlei Beweiskraft. 

Ein solcher Test kann aber auf keinen Fall eine qualitative Schimmeluntersuchung (Messmethodik) durch einen qualifizierten Fachmann ersetzen, da bei solchen Tests nur eine grundsätzliche erhöhte Keimbelastung festgestellt werden kann, manche- auch besonders gesundheitsschädliche Schimmelarten dabei aber gar nicht identifiziert werden können. Schnelltests von Herstellern teils "kritischer" Schimmelvernichter bieten sicherlich keine ausreichende Aussage über Art und Umfang der Belastung. 

 

Siehe dazu auch: „Kultivierungsmethoden“: Baubiologie SBM Randbedingungen  (Seite 15 letzter Absatz). Auch die Grenzen der Schnelltests werden von der Baubiologie beschrieben:  – es handelt sich tatsächlich nur um eine Groborientierung!

 

 

 

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Schimmel und Bakterien in Haushaltsgeräten

Wertvolle Tipps zur Vermeidung von Schimmel und Bakterien in Haushaltsgeräten – ohne bedenklichen "antibakteriellen Mitteln" bzw. Bioziden,  bietet das "baubiologie-magazin".

 


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Pumpeffekt Fussboden - Schadstoffe und Schimmelsporen aus Estrichdämmung

 

Bei schwimmend verlegten Estrichen stehen die durch Feuchtigkeit verschimmelten Hohlräume des Unterbodens oder die pilzbewachsene Wärmedämmung durch die Randfugen mit der Raumluft in Verbindung. Vor allem beim Betreten des Fußbodens/Estrichs entsteht durch die Be- und Entlastung ein Pumpeffekt, der Schimmelpilzsporen in relevanten Mengen in die Raumluft fördert. Damit entsteht ein gesundheitliches Gefährdungspotential für die Raumnutzer. https://www.schimmel-soforthilfe.de/bauliche-maengel/schimmelpilz-unter-dem-estrich.html(Schimmel-Soforthilfe)

Dieser Pumpeffekt kann natürlich auch zu Innenraumbelastungen führen, wenn es sich um Schadstoffe aus Dämmaterial oder Bodenklebern handelt (Beispiel PAK, Styrol u.a.) 

 

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Schimmelprüfungen - Prüfberichte

Ebenso wie bei Raumluftprüfungen auf VOC, Formaldehyd empfehlen wir auch hier, nur wirklich qualifizierte "Experten" für eine entsprechende Raumluftuntersuchung zu beauftragen.

Prüfberichte sollten neben einer Auflistung der ermittelten Werte zu den einzelnen Schimmelarten auch neben den ermittelten Werten die jeweilige "Risikogruppe" angeben, um dem Verbraucher eine rasche Einschätzung der gesundheitlichen Risiken zu ermöglichen.  

 

Bewertung von Prüfberichten durch EGGBI:

Grundsätzlich:

"Es wird auch in Zukunft nicht möglich sein, einen einzelnen Richt- oder Grenzwert für eine Pilzbelastung in Luft- oder Staubproben anzugeben. Einzelne Richtwerte können nur innerhalb einer begrenzten Untersuchung eine gewisse Aussagekraft liefern, was sich nicht ohne weiteres auf andere Situationen übertragen lässt. In Innenräumen kommt der Pilzartenzusammensetzung eine wesentlich größere Bedeutung zu als der Gesamtkonzentration an Schimmelpilzen. Schimmelpilzarten, denen eine relevante gesundheitliche Bedeutung zukommt, sind besonders kritisch zu beurteilen." Quelle: Umweltbundesamt (Seite 46)    

 

Wir betrachten bei der "Bewertung" von Prüfberichten die Ergebnisse sowohl aus  quantitativer  als auch aus qualitativer Sicht - erstere aber nur als erste Entscheidungshilfe:

Zu beachten/ berücksichtigen ist aber dabei vor allem auch die Keimbelastung der Aussenluft  (qualitativ und quantitativ)

a) quantitative Überprüfung:

über  200/m³ KBE  

Empfehlung der Beobachtung, Aufforderung zur verstärkten Anwendung der Lüftungsempfehlung, qualitative Betrachtung der festgestellten Schimmelarten;

über   500/m³ KBE   

Notwendigkeit einer gründlichen "Ursachen" Forschung durch erneute "Begehung" der Räume, Messung von Temperatur und Raumfeuchte, Messung Bauteilfeuchte, Überprüfung der Eindringtiefe, Ermittlung der Ursache der Feuchte

über 1000/m³ KBE  

sofortiger Handlungsbedarf; ( gründlicher Lokalaugenschein; wenn erforderlich "Thermographie"; "Schimmelspürhund")

Weitere Infos dazu:

www.baubiologie.de/downloads/richtwerte-schlafbereiche-15.pdf

http://www.schimmel-schimmelpilze.de/grenzwerte-schimmelpilze.html

Eine sehr gut nachvollziehbare Empfehlung findet sich in der Zusammenfassung des Umweltbundesamtes (Tabelle 9 / Seite 118) Umweltbundesamt - Schimmel

 

 

b) qualitative Bewertung der festgestellten Schimmelarten

Bei Schimmel  der

Risikogruppe 4: sind unmittelbar die Räume nicht mehr nutzbar - befallene Produkte müssen sofort behandelt, im Extremfall auch entsorgt werden. Eine aufwändige Sanierung ist unmittelbar vorzunehmen.

Risikogruppe 3: möglichst umgehende Sanierung; vor allem Risikogruppen: Kleinkinder, Schwangere, Menschen mit verminderten "Immunsystem" müssen diese Räume ab sofort meiden; Atemschutz ist angeraten

Risikogruppe 2: eine Sanierung ist umgehend vorzunehmen  - auch hier sollten Risikogruppen die Räume nicht dauerhaft nutzen

Risikogruppe 1: bei entsprechender quantitativer Belastung ist hier ebenfalls eine umgehende Sanierung erforderlich.

Noch gibt es nicht für alle Schimmelarten eine solche qualitative Einordnung in Risikogruppen.

Hier muss leider derzeit noch versucht werden über alternative Literaturquellen gesundheitsrelevante Informationen zu erhalten:

Beispiele: 

"Das immunsuppresive und zelltoxisch wirkende Gift Trichothecen wird von den Gattungen Fusarium, Trichoderma und Stachybotrys erzeugt."

"Penicillium und Aspergillus produzieren Ochratoxin. Diese Substanz wirkt nephro- und hepatoxisch (giftig für Niere und Leber) sowie immunsuppressiv (Unterdrückung von Immunreaktionen)." Quelle Umweltbundesamt Seite 3 

Vor allem zur Feststellung der qualitativen Belastung ist  auch eine Untersuchung einer befallenen Materialprobe bzw. einer Abklatschprobe  möglich - sie gibt Auskunft über die Art des Schimmels  (Risikogruppe) aber keinen echten Aufschluss über die quantitative Belastung der Raumluft..

 

Erhöhter Schimmelbefall stellt neben dem gesundheitlichen Risiko auch eine Gefährdung der Bausubstanz dar - eine fachgerechte (stets möglichst "giftfreie" Sanierung) ist auch aus diesem Grunde unverzichtbar!

 

Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Sanierungen (UBA)

Positionspapier zu Schimmel in Innenräumen  (Arbeitskreis Innenraumluft)

"Schimmelbefall nach Wasserschäden im Krankenhaus"

Immowelt – Ursachen erkennen- Schäden beseitigen

Mietrecht Schimmel

siehe auch Gerichtsurteile

 

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Auseinandersetzungen Mieter Vermieter

Obwohl durch Gerichtsurteile zwischenzeitlich bestätigt wurde, dass primär der Vermieter nachweisen muss, dass nicht bauliche Mängel  Ursache des Schimmels sind, steht auch in der Folge immer wieder der Vermieter in der Beweispflicht, ausreichend geheizt und gelüftet zu haben. Dafür empfehlen wir bereits bei Beginn von Auseinandersetzungen ein monatliches Lüftungsprotokoll anzufertigen, und täglich Lüftungszeiten, Temperatur und Luftfeuchtigkeit einzutragen.

 

Instandsetzungsarbeiten in Mietwohnung sind vom Vermieter ordentlich anzukündigen

In vielen Fällen werden dem Mieter lediglich einige Sanierungstermine vorgegeben, zu denen er die Wohnung für die Sanierung zur Verfügung zu stellen hat, eine Verweigerung kann zu einer Kündigung durch den Vermieter führen.

Der Mieter hat aber Anspruch vorher zu erfahren, welche Maßnahmen dabei ergriffen werden, um auch beispielsweise eine "Vergiftung" seines Hausrats, aber auch der Wohnung selbst mit Bioziden verweigern zu können.

Bei den Forderungen bezüglich diesbezüglicher Informationen sollte unbedingt darauf hingewiesen werden,

dass der Mieter keineswegs grundsätzlich eine Sanierung verweigert,

sondern sich auf das unbestreitbare Recht beruft, zu erfahren, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen und was mit dem persönlichen Eigentum im Rahmen der Sanierung geschieht.

Anspruch besteht auch auf eine entsprechende Behandlung/Reinigung und/oder Ersatz des Hausrats, wenn dieser wie üblich ebenfalls bereits mit Schimmelsporen belastet ist.  

Dazu ein aussagekräftiges Urteil:

Das Amtsgericht Neukölln verurteilte am 16.10.2018 (Az. 5 C 206/18) die Vermieter zur Instandsetzung und auch zur Erstattung der Anwaltskosten. Die Einwände der Vermieter seien nicht stichhaltig.

·         Nach dem Gesetz müsse der Vermieter Instandsetzungsmaßnahmen rechtzeitig ankündigen. 

·         Dazu gehöre auch die Information über Art und Umfang der Maßnahmen und wann sie stattfinden sollen.

Das Verlangen der Mieter sei berechtigt gewesen, und der Vermieter habe sich mit der Erfüllung seiner Pflichten im Verzug befunden. Daher müsse er auch die Anwaltskosten der Mieter tragen. 

Link zum Urteil

 

Die Sanierung hat natürlich nach den entsprechenden Normen durch ein dafür qualifiziertes Unternehmen zu erfolgen! Eine dauerhafte zusätzlicher Belastung durch Biozide ist auszuschließen!

 

Siehe dazu: Schimmelsanierungen

 

Hinweise zu "richtigem Lüftungsverhalten"

McMakler: "Auf Sporensuche - Schimmel in der Wohnung ganzheitlich bekämpfen"

 

Weitere Hinweise und Empfehlungen dazu unter "häufige Fragen":

Schimmelgeruch in der Wohnung

Gerichtsurteile zu Schimmel

 

Lüftungsprotokoll

 

 

 

 

Es handelt sich hier um die Wiedergabe von uns zur Verfügung gestellten Informationen – Korrekturwünsche werden nach Möglichkeit umgehend berücksichtigt, für die Meldung von sachlichen Fehlern und nicht funktionierender Links sind wir dankbar.

 

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