Schwefelwasserstoff- Fäulnisgase
Schwefelwasserstoff - übler Geruch im Gebäude
Schwefelwasserstoff
Hydrogensulfid
Dihydrogensulfid
Schwefelwasserstoffsäure
Hydrothionsäure
Wasserstoffsulfid
Sulfan
Monosulfan
CAS Nummer: 7783-06-4
Gefahrenhinweis:
H220: Extrem entzündbares Gas.
H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
H330: Lebensgefahr bei Einatmen.
H335: Kann die Atemwege reizen.
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. (Gestis Stoffdatenbank)
Entstehung
Durch Fäulnisprozesse im Gebäude (z.B. mangelhafte Abläufe) aber auch im öffentlichen Abwassernetz kann es zu Schwefelwasserstoffbelastungen in Gebäuden kommen, erkennbar am typischen Geruch nach faulen Eiern.
Meist ist es schwierig, entsprechende Durchdringungen in die Räume zu lokalisieren und mit Abdichtungen oder Geruchsklappen (Kanalisation) zu "sanieren".
Wenn die Belastung nachweisbar aus dem Kanalisationsnetz – (nicht "Gebäude- verursacht") stammen, sollte der Kanalbetreiber und das Gesundheitsamt (bei Gastronomiebetrieben in unmittelbarer Nähe mit möglicherweise mangelhafter Fettabscheidung auch die Gewerbeaufsicht) verständigt werden.
Kurzfristige Abhilfe
Bei groben Belastungen des Kanalnetzes hat sich zwischenzeitlich die Zufügung von Eisen(II)-chlorid als erfolgsversprechend erwiesen (Beispiel)
Mieter, Anrainer:
Da es sich bereits bei anhaltender, wahrnehmbarer Geruchs- Belastung (unabhängig von der toxischen Relevanz bei höheren Konzentrationen) um eine "unzumutbare" Belästigung im Sinne der MVV TB (Musterverwaltungsvorschrift) handelt,
ist der Vermieter – ebenso wie beispielweise der Betreiber der Kanalisation (meist Stadtwerke) - natürlich verpflichtet, hier umgehend eine Abhilfe zu schaffen:
A 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Seite 53
A 3.1 Allgemeines
Gemäß § 3 und § 13 MBO1 sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden und durch pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen.
Risiko für Umwelterkrankte
Besonders betroffen sind natürlich Menschen mit besonderer Anfälligkeit gegenüber Chemikalien und Gerüche wie MCS- Kranke, Duftstoffallergiker…
In diesen Fällen können auch bereit "Niedrigstkonzentrationen" zu gesundheitlichen Beschwerden führen. (Umweltmedizinische Bewertung von Grenzwerten)
Bei Weigerung der Verantwortlichen, rasche Abhilfe zu schaffen, empfehlen wir aus gesundheitlich- präventiven Gründen sich nicht "vertrösten" zu lassen, sondern unmittelbar einen Anwalt mit der Durchsetzung der Rechte zu beauftragen.
Im Einzelfall kann dazu auch eine Prozesskostenhilfe beantragt werden. Anspruch auf kostenlose Rechtshilfe
Gesundheitliche Bewertung - Wirkungsweise:
Hauptwirkungsweisen:
akut:
im niedrigen Konzentrationsbereich Geruchsbelästigung und Reizung der Augen; bei hohen Konzentrationen Ausfall des Geruchssinns, lebensbedrohliche Wirkungen auf Nervensystem, Herz-Kreislaufsystem, Schädigungen im Atemtrakt
chronisch:
Schädigungspotential für Atemtrakt, Zentralnervensystem und Herz-Kreislaufsystem.
Akute Toxizität:
Sowohl bezüglich der irritativen als auch der systemisch toxischen Wirkung des H2S ist die inhalative Einwirkung der wesentliche Expositionspfad. Im niedrigen Konzentrationsbereich übt der unangenehme Geruch (nach faulen Eiern), der im Mittel ab 0,02 ppm H2S bemerkbar wird, eine gute Warnwirkung aus. Allerdings kommt es bei anhaltender Exposition vorübergehend zur Adaptation. Die mit steigender Konzentration zunehmende Penetranz des Geruches führt zu einer Belästigung, die ab 0,15 ppm als signifikant, ab 5 - 10 ppm als erheblich eingeschätzt wird
Bei 20 - 30 ppm ist der Geruch des H2S widerwärtig.
Bei höheren Konzentrationen verstärkt sich die irritative Wirkung, und es kommt zu schweren Störungen in ZNS und Herz-Kreislaufsystem. Da gleichzeitig die Geruchswarnwirkung ausfällt, besteht erhebliche Intoxikationsgefahr: - ab ca. 100 ppm: Ausfall der Geruchswahrnehmung nach kurzer Zeit infolge Erschöpfung oder Lähmung des Geruchssinns; Reizung der Augen (Tränen, Rötung, Lichtscheu) und der Nasen- und Rachenschleimhäute
ab ca. 150 ppm (30 min): Kopfschmerz, Schwindel, Durchfall[07978] - 300 - 500 ppm: Gefahr der Lungenschädigung, zudem starke systemische Wirkungen (mögliche Symptome: Kopfschmerz, Schwindel, Ataxie, Atemnot, Stimulation der Atmung, Tachykardie, Blutdruckabfall, Bewusstlosigkeit-
500 ppm: schnell lebensbedrohliche Wirkung auf ZNS und Herz (ZNS-Stimulation, Hyperpnoe, Arrhythmien, Gefahr von Atemstillstand); letal nach Inhalation über ca. 30 min - ab ca. 1000 ppm: unmittelbar Kollaps/Atemlähmung. Das häufigste Symptom bei nicht letalen H2S-Intoxikationen ist Bewußtlosigkeit ("knock down"), gefolgt von einer scheinbar schnellen Erholung.
Nachfolgend zeigen sich aber häufig weitere neurotoxische Effekte: Übelkeit, Kopfschmerz, Gleichgewichts- und Gedächtnisstörungen, Schläfrigkeit, Reizbarkeit, auch abnormes Schwitzen, neuropsychologische Symptome, Krämpfe, Tremor, Delirium. Als Wirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem werden Herzrhythmusstörungen (Bradykardie, Arrhythmien) und Blutdruckanstieg genannt Vereinzelt wurde über Schädigungen der Augen (Keratokonjunktivitis, nachfolgend evtl. Infektionen) berichtet.
Nach Überleben schwerer Vergiftungen können neurologische Effekte lang oder dauerhaft bestehen bleiben: bspw. Defizite in Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Kurzzeitgedächtnis; Veränderung von Reaktionszeit und Blickfeld, Gleichgewichtsstörungen. Diese Effekte können direkt durch H2S verursacht oder die Folge einer bei der Vergiftung aufgetretenen Hypoxie sein. In Einzelfällen wurde auch über einen anhaltenden Ausfall des Geruchssinnes (> 2 Jahre) berichtet.
Chronische Toxizität: Im Zusammenhang mit längerfristiger H2S-Exposition ist über Schleimhautreizungen und Störungen im Nerven- und Herz-Kreislaufsystem berichtet worden (z.B. über Reizung der Augen und Atemwege, Hyposmie, Appetitsverlust, Defizite im Gedächtnis, Reizbarkeit, Störung des Gleichgewichtssinns).
Reproduktionstoxizität, Mutagenität, Kanzerogenität:
Zur Einstufung des fortpflanzungsgefährdenden, erbgutverändernden und krebserzeugenden Potentials s. Stoffliste nach Anhang VI der GHS-Verordnung und/oder TRGS 905 und/oder MAK-Liste.
(Textquelle "Gestis Stoffdatenbank – Datenblatt", Seite 18)