Toluol - wohngesundheitliche Beurteilung

 

Eine Reihe von Lösemitteln aus Bauprodukten und Bauhilfsstoffen stellen immer wieder gesundheitliche Risiken für die Bewohner dar.

Die gesundheitlichen Risiken aus Wohnraumbelastungen durch die einzelnen VOCs stellen sich sehr unterschiedlich dar, Toluol zählt zweifellos zu jenen Stoffen, deren Toxizität grundsätzlich unbestritten ist und welcher in Wohnräumen unbedingt vermieden werden muss. 

Raumluftmessungen sind unter Einhaltung der ISO Norm 16000-5 (VDI Richtlinie 4300, Blatt 6) durchzuführen. 

Einen extreme Schadensfall bearbeiteten wir bereits im Zusammenhang mit der nicht sachgerechten Verarbeitung stark toluolhaltiger Bitumen- Voranstriche in Innenräumen (solche Produkte dürfen nur im Aussenbereich eingesetzt werden) -

es kam zu massiven gesundheitlichen Problemen in den darunterliegenden Wohnungen - geschuldet auch der Tatsache, dass Toluol schwerer als Luft ist und daher Undichtheiten in Decken, Türen findet, um unter Umständen ein ganzes Haus zu belasten.

Umfangreiche Informationen zu Toluol finden sich in unserer Zusammenfassung

"Toluol- wohngesundheitliche Beurteilung"

 

Allgemeine Daten

Toluol

 

Synonima:

Methylbenzol
Toluen
Phenylmethan

CAS Nummer: 108-88-3

Toluol zählt zur Gruppe der "Aromate" (aromatische Kohlenwasserstoffe) und ähnelt in den Eigenschaften dem Benzol.

Es wird als Lösungsmittel für eine Vielzahl von Produkten verwendet, z.B. für Farben, Lacke, Harze, Teere und Fette. Toluol ist ein Bestandteil des Rohöls, aus dem es durch Destillation gewonnen werden kann. Im Benzin dient es zur Erhöhung der Oktanzahl. Eine wichtige Verunreinigung des Toluols ist Benzol, dessen Anteil heute aber meist unter 0,5 % liegt.

Eigenschaften

Molekulargewicht:    92,15

 

Die farblose Flüssigkeit ist leichtentzündlich und hat einen charakteristischen Geruch. Da das Gas schwerer als die Luft ist kann es sich am Boden ausbreiten. Somit ist auch eine Fernzündung möglich. Schütten, Fließen oder ähnliches kann zu einer elektrostatischen Aufladung führen. Gemische des Stoffes und der Luft sind explosibel. Mit starken Oxidationsmitteln erfolgt eine heftige Reaktion. Dabei besteht immer akute Brand- und Explosionsgefahr. (Quelle gifte.de) 

 GHS Gefahrstoffkennzeichnung:

H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
-------- Betroffene Organe: Zentrales Nervensystem

Quelle: Gestis Stoffdatenbank

 

 

Grenzwerte – Richtwerte - Orientierungswerte

Raumluft

Umweltbundesamt Richtwerte 2018: 

RW II    3 mg/m³                       RWI  (Vorsorgewert)   0,3 mg/m³ (= 300 µg/m³)        Quelle

 

AGÖF (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute):

Orientierungswert/ Auffälligkeitswert:   30 µg/m³   Quelle

 

Aussage Umweltbundesamt:

Da alle C7-C8-Alkylbenzole neurotoxisch sind, führt der Ausschuss eine Gesamtbewertung von Toluol, Ethylbenzol und Xylolen in der Innenraumluft durch. Dazu werden die Verhältnisse aus Konzentration und Richtwert jeder dieser Verbindungen aufsummiert. (Gesundheitliche Bewertung von Alkylvbenzolen)

 

 

Bauprodukte

AgBB Bewertungsschema

NIK Wert: 2900 µg/m³  Quelle

 

EU LCI Wert:

Agreed EU LCI values

EU LCI 2900 µg/m³      Quelle

 

Die Einhaltung der AgBB Kriterien durch einzelne Bauprodukte ist keineswegs eine "Garantie" für ein "mangelfreies Gebäude" entsprechend MVV-TB  und Landesbauordnung!

Siehe dazu: Welche Sicherheit bietet AgBB dem Planer?

 

Das gleiche gilt für die Verwendung von Produkten mit diversen Gütezeichen wie vor allem auch EC1 und EC1 plus und das CE Zeichen.

 

Gesundheitliche Beurteilung

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Schadstoffbelastung in Mannheimer Wohnhaus

 

 

Die zuständigen Behörden erklärten lange Zeit, dass keine konkrete Gefahr besteht –

die Wohnungen somit genutzt werden können.

Diese Urteile erfolgen offenbar auf Grund von "Besichtigungen" und eines ermittelten "VOC Summenwertes" – ohne Wertung inzwischen festgestellter, vorhandener – auch krebserzeugender Schadstoffe.

Lediglich das Referat Gesundheit bestätigt die gesundheitlichen Risiken und empfiehlt eine detaillierte Schadstoffermittlung – ohne aber selbst "aktiv zu werden"; die Mieter in den übrigen Wohnungen werden nicht aufgefordert, ihre Wohnungen zu verlassen.

 

 Die Abteilung für Baurecht schreibt zwar im schriftlichen Einstellungsbescheid der rechtswidrigen Baustelle (nachdem laut Bescheid erst am 18.12. mündlich die Einstellung angeordnet wurde):

 An der Anordnung der sofortigen Vollziehung besteht in diesem Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse, da durch die baurechtswidrige Nutzung Gefahr für Leben und Gesundheit besteht. Die Wohnung unterhalb des Dachgeschosses ist nach entsprechenden Messungen der Feuerwehr unbewohnbar geworden. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bestandskraft der o.g. Verfügungspunkte abgewartet wird.

Die Leiterin der Behörde bestätigt aber im Gegensatz dazu mehrfach die bedingungslose Nutzbarkeit!

Siehe dazu Chronik: Baubehörde sieht keine "Gefährdung"

 

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