Kitas, Schulen, weitere Bildungseinrichtungen
Schadstoffbelastungen in Kitas, Schulen und weiteren Bildungs- und Sporteinrichtungen
Hinweis: Die Tätigkeit der Informationsplattform EGGBI für Schulen und Kitas erfolgt im Rahmen eines umfangreichen Netzwerkes ausschließlich ehrenamtlich – EGGBI verbindet mit der Beratung von Eltern, Lehrern und Schulen keinerlei wirtschaftliche Interessen und führt auch selbst keinerlei Messungen oder ähnliches durch. Die Erstellung von Stellungnahmen zu Prüfberichten erfolgt natürlich kostenlos für alle Beteiligten. Bedauerlicherweise haben einzelne Eltern und Lehrer oft Angst vor Repressalien und wenden sich daher nur "vertraulich" an uns.
"Vertraulichkeit" - Hinweis für "Eltern, Lehrer, Arbeitnehmer..."
PFAS in Schulen und Kitas
Obwohl des Umweltbundesamt bereits 2021 warnt: Kinder und Jugendliche haben zu viele PFAS im Blut" (per und polyfluorierte Alkylsubstanzen)
wird bisher weder in Schulen noch in Kitas bei Schadstoffprüfungen auf diese "Ewigkeitschemikalien" untersucht, die sich in Bodenbelägen, Farben, Lacken, Kunststoffprodukten, Papier… vielfach wiederfinden.
Verbotsabsichten für PFAS der EU, die ohnehin erst in vielen Jahren greifen würden, mit vielfältigen Gesundheitsgefahren die zumindest den Herstellern seit Jahrzehnten bekannt sind und bewusst verschwiegen wurden, werden bereits jetzt von der Industrie heftig bekämpft – Gesundheit wird hinter wirtschaftliche Interessen gestellt. Mehr Infos zu diesen gefährlichen Chemikalien
Spätestens bei def Baustoffauswahl für Renovierungen und Neubauten von Schulen und Kitas sollten die Hersteller bereits bei den Ausschreibungen aufgefordert werden, glaubwürdig (!) nachzuweisen, dass ihre Produkte keine PFAS enthalten.
Auflistung von über 750 Schadensfällen an Kitas, Schulen. weiteren BIldungs und Sporteinrichtungen
- Beispiel 2020: Formaldehyd in Erkheim
- November 2020: Publikation "Schadstoffprobleme an Schulen" - ("baubiologie magazin" des IBN) mit Einladung zur Diskussion
- Dezember 2022: über 60 Schadensfälle wurden mir dieses Jahr wieder gemeldet
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Seiteninhalt
Bagatellisierung von Messergebnissen
Früherkennung von Belastungen durch besonders sensitive Schüler und Lehrer
Ärztliche Untersuchungen, Behördengespräche nur mit Begleitperson
Empfehlungen der Lehrergewerkschaft
BLLV Bayerischer Lehrerverband
Anlassbezogene oder präventive Raumuntersuchungen?
Vertraulichkeit bei EGGBI Beratungen
Eigenpublikationen zum Thema Schadstoffe an Schulen
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Schadstoffbelastungen an Schulen. Kitas und Sportstätten
Informationsmaterial für Eltern, Lehrer, Personal, Arbeitsschutzbeauftragte und Betreiber von Schulen und Kitas:
Folgende Informationen finden Sie als kostenlose Downloads in der EGGBI- Schriftenreihe
- Hinweise für Elternbeiräte, Personalvertreter, Arbeitsschutzbeauftragte, Schulleiter bei Schadstoffproblemen an Kitas, Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen
- Konfliktfreie Vorgangsweise bei Schadstoffproblemen an Schulen/ Kitas
- Hinweise für Betriebs- und Personalrät, Arbeitsschutzbeauftragte
- Konfliktfreie Vorgangsweise bei Schadstoffproblemen an Schulen/ Kitas
- Tagebuch- Gesundheitsprobleme bei Schadstoffen an Schulen und Kitas
- Interner Bewertungsbogen Umfang von Schadstoffprüfungen nach VDI Normen
- Empfehlungen Umweltbundesamt
- Verweigerung der Veröffentlichung von Prüfberichten durch Behörden
- Auflistung von Schadensfällen an Schulen und Kitas
- Die 13 "häufigsten Tricks" mancher Behörden
- Besondere Sanierdringlichkeit bei Schulen, Kitas, Sportstätten
- Fehlende "Gesundheitskriterien" bei staatlichen Bau- Förderprogrammen
- Fragenkatalog zum Gebäude vor Erstellung eines Prüfkonzepts
- Video - Schadstoffe an Schulen
Seit einem Fernsehbericht im ZDF wird EGGBI immer häufiger - sehr oft "vertraulich" um Unterstützung bei Auseinandersetzungen zwischen Elternvertretern, Lehrern und Schulbehörden bei Schadstoffproblemen kontaktiert.
Einen hervorragenden Überblick über die möglichen Belastungen - aber auch zur Ignoranz vieler Behörden bietet der ZDF Beitrag von Birgit Tanner vom 20.11.2016
ZDF "GIft im Klassenzimmer" - Bericht über PCB Probleme am Hasenbergl, München
Weitere TV Berichte
"Gefährliche Schadstoffe in der Schule" (Plusminus, 11.10.2017) (Allgemeiner Text zum Thema)
Auch der WDR berichtet am 23.08.2017 in der Sendung MARKT ("Schadstoffe in Schulen") über PAK Belastungen, von Schülern und Lehrern lange bekannt - seit 2 Jahren gesundheitliche Beschwerden- die Stadt Bocholt läßt dennoch den Unterricht - trotz krebserzeugender Belastungen fortführen.
Elternvertretern wurden wesentliche Informationen grundsätzlich verweigert!
Meist wird versucht, Eltern mit "Lüftungsanlagen" oder verstärkter Fensterlüftung "ruhigzustellen". Dies ist aber keine Sanierung. Schadstoffquellen müssen beseitigt werden!
Natürlich ist im Hinblick auf CO2 und Radonbelastungen auch eine ausreichende Luftwechselrate (funktionierendes Lüftungskonzept) unverzichtbar. Oft wird aber nur "teilgeprüft" - neben CO2 sollte grundsätzlich auf VOCs, Formaldehyd, Radon, Weichmacher, Flammschutzmittel..., je nach Gebäudezustand, Alter auch auf Schimmel, PAKs, Asbest, Holzschutzmittel (werden nach wie vor eingesetzt), Schwermetalle nicht "vergessen" werden.
Zunehmend stelle ich auch fest, dass Kinder bereits auf zunehmenden "Elektrosmog" und Schallbelastungen (auch aus dem akustisch nicht wahrnehmbaren Bereich) "sensitiv" reagieren. Eine enge Zusammenarbeit der behandelnden Umweltärzte mit Elternvertreter und Behörden ist unverzichtbar - leider gibt es noch immer selbst Gesundheitsämter, "Umweltmedinische" Abteilungen an Kliniken, die Umwelterkrankungen wie MCS, EHS, ME/CFS gar nicht zu kennen scheinen, und mit
- Beharrung auf gesetzlichen Grenzwerten, ohne deren daher möglichen Additionseffekten mit unterschiedlichen weiteren Belastungen, und
- Mißachtung umweltmedizinischer Errkenntnisse zu Grenzwerten
- un der besonderen Sensitivität von Kindern
- generell umweltverursachte gesundheitliche Beschwerden als "psychosomatisch" stigmatisieren,
- umweltmedizinische Leitlinien der Diagnose (Anamnese mit Einbeziehung von Ortsbegehungen, Umgebungsanalysen...) grundsätzlich nicht umsetzen. (Handlungsorientierte umweltmedizinische Praxisleitiline, ja sogar Richtlinien klinischer Umweltmedizin - dabei wird allerdings ohnedies bereits 40 bis 75 % der Patienten psychische Ursachen und/oder nicht nachvollziehbare Expositionen zugeordnet).
Ich habe eine Menge Informationsmaterial zusammengestellt, stehe aber auch für direkte Unterstützung (auf Wunsch vertraulich) in Form von Stellungnahmen und Vermittlung von Fachvorträgen und eigenen Vorträgen (Kerngebiet: Schadstoffe in Bauprodukten) zur Verfügung.
Zu beachten ist aber auch nach oft nur örtlich begrenzten Brandfällen, dass es dabei auch oft zu nenneswerten gesundheitsgefährdenden Brandlasten kommen kann, die unbedingt ausreichend beachtet werden müssen.
Siehe dazu: Gesundheitsgefährdende Brandlast
Weitere Informationen - Auflistung von Schadensfällen
Pressemeldungen zu über 650 Schadensfällen an Schulen und Kitas
Davon
2017: 57 Fälle Auflistung
2018: 52 Fälle Auflistung
2019: über 100 Fälle Auflistung
2020: coronabedingt "nur" 43 Fälle Auflistung
2021: 52 Fälle Auflistung
2022: 66 Fälle Auflistung
2023: Auflistung
Inzwischen konnte ich in zahlreichen Fällen feststellen, dass zunehmend Kommunen verantwortungsbewusst sofort reagieren und damit nicht mehr die Medien eingeschaltet werden müssen.
Chroniken von Einzelfällen (viele davon noch immer in Bearbeitung)
Allgemeine Infos:
Anlassbezogene und präventive Schadstoffuntersuchungen
Container für Kindergärten und Schulen
Empfehlungen bei Schadstoffen im Schulcontainer
Empfehlung für Ausschreibungen
Mögliche Schadstoffe aus Bodenbelägen
Mäuse und Rattenbefall im Gebäude
Rechtsanspruch auf "einwandfreie Gebäude" bezüglich "Gesundheitsbelastungen"
hier besonders
Bewertung von Gütezeichen für gesundheitliche Aussagen
Bagatellisierung von Messergebnissen bei Schulen und Kitas
Ich empfehle Lehrern und Eltern betroffener Kinder bei entsprechenden ärztlichen Besuchen im Vorfeld zu hinterfragen
ob der betreffende Arzt
a) eine ausreichende umweltmedizinische Ausbildung genossen hat
b) bereits in der Vergangenheit Umwelterkrankungen (anerkannte Umwelterkrankungen wie MCS, ME/CFS, EHS ...) jemals diagnostiziert und attestiert hat
umweltmedizinische "Kenntnisse" mancher Amtsärzte
Dummheit oder Kalkül - Politik und Schadstoffbelastungen
Besondere Anfälligkeit von Kindern und Jugendlichen
Besondere Dringlichkeit bei Schulen, Kitas....
Gesundheitsrisiko: "Elektrosmog" an Schulen
Gesundheitsrisiko: "Radon in Schulen"
Einsatz von "schadstoffabbauenden" Produkten
"Absperrung" belasteter Flächen
energetische Gebäudesanierungen
Gesundheitliche Risiken in Gebäuden allgemein
Gesundheitliche Auswirkungen von Raumschadstoffen
Diskussionen zu allgemeinen Schadstoffproblemen
Eigenpublikationen zu Schadstoffproblemen
Eine eindrucksvolle Dokumentation zu PCB - Vergiftungen von Schülern und Lehrern erstellt 2008 der ehemalige Schuldirektor (selbst dauerhaft gesundheitsgeschädigt) im hessischen Braunatal Wolfgang Krug in seiner Zusammenfassung:
Der ARD berichtete dazu im Oktober 2016:
„Wolfgang Krug war Direktor an einer Grundschule im hessischen Baunatal. Er erkrankte an Krebs und viele seiner Kollegen auch. Wie sich später herausstellte war das Schulgebäude so stark mit verschiedenen Schadstoffen belastet, dass es abgerissen werden musste.
Einer der Stoffe, der sich heute noch im Blut von Wolfgang Krug nachweisen lässt, ist der Weichmacher PCB. Seit 1978 ist PCB in Deutschland verboten. Allerdings steckt der krebserregende Stoff noch in zahlreichen öffentlichen Gebäuden. Er gelangt aus Fugenmassen und Farben in die Raumluft.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung hat PCB in die höchste Gefahrengruppe eingeordnet.
Laut Bundesumweltamt befindet sich in jeder dritten Schule PCB-haltiges Material. Das Gift gast immer weiter aus. Besonders verdächtig sind Waschbetonbauten aus den 60er und 70er Jahren. Sanierung ist oft auch keine Lösung wie der Fall der Diltheyschule in Wiesbaden zeigt. Hier wurde direkt nach der Sanierung immer noch zu viel PCB in der Raumluft gemessen.
Schüler und Lehrer in Deutschland müssen 50 Mal mehr PCB in der Raumluft aufnehmen, als die Weltgesundheitsorganisation WHO für hinnehmbar hält. Und die Kontrollbehörden schauen zu.“
Ebenso eindrucksvoll die vielzitierte - von Behörden aber ignorierte Publikation vom Diplombiologen Hans-Ulrich Hill:
Schadstoffe an Schulen und öffentlichen Gebäuden
Früherkennung von Belastungen durch besonders sensitive Schüler und Lehrer
In vielen Fällen gibt es anfangs nur "Einzelmeldungen" von Betroffenen, die über besondere gesundheitliche Beschwerden während des Aufenthaltes in Klassenzimmern, in der Kita berichten.
Auch in diesen Fällen sind die Klagen durchaus ernst zu nehmen!
Eine zunehmende Zahl von Allergikern und besonders Sensitiven
Bevölkerungsanteil Allergiker und MCS Kranke
(z.B. MCS- multiple Chemikaliensensitivität") können Belastungen auch unterhalb sogenannter "Grenzwerte" wahrnehmen.
Siehe dazu: Umweltmedizinische Bewertung von gesetzlichen Grenzwerten
Diese besonders "Sensitiven" stellen somit in vielen Fällen einen wertvollen "Erstindikator" bezüglich tatsächlich vorhandener, oft erst längerfristig von der Allgemeinheit wahrnehmbarer und langfristig wirksamer Schadstoffbelastungen dar.
Beispiele sind hier Weichmacher, Flammschutzmittel mit oft irreperablen hormonellen Spätfolgen!
Daher sollten die Verantwortlichen in solchen Fällen auf jeden Fall auch sorgfältig und fachgerecht solchen Meldungen nachgehen,
a) über Elternverein und Personalrat abfragen, ob auch weitere Personen "Beschwerden" wahrnehmen, wenn ja, diesen Betroffenen unbedingt den Besuch eines "qualifizierten!" klinischen Umweltmediziners empfehlen
b) wirklich umfassende Schadstoffprüfungen - ebenfalls nur bei ausreichend qualifizierten Fachleuten beauftragen
Entscheidend sind hier sowohl
ein ausreichender Prüfumfang:
Fragenkatalog zum Gebäude vor Erstellung eines Prüfkonzepts
als auch normgerechte Messungen - optimal orientierende "Worstcase- Messungen" (Seite 6 "Raumluftuntersuchungen" - Kapitel "Ausgleichsbedingungen"), um möglichst viele Emissionen überhaupt erst zu identifizieren.
Hinweis vor allgemeinen Saniermaßnahmen
In vielen Fällen werden bei allgemeinen Gebäude- Sanierungen zusätzliche Belastungen erst "aktiviert" (z.B. PAKS, Asbest, Emissionen aus Bodenbelagsklebern u.v.a.) die im Rahmen solcher Sanierungen zu massiven gesundheitlichen Gefährdungen von Verarbeitern und Gebäudenutzern führen können.
Unverzichtbar ist daher bei Sanierplänen stets eine vorhergehende fachgerechte
um solche unerwartete Belastungen möglichst auszuschließen bzw. zu minimieren.
Eine solche "Gefährdungsbeurteilung" sollte von der ausführenden Firma unbedingt in nachvollziehbarer Form in schriftlicher Form zusammen mit dem endgültigen Angebot vorgelegt werden.
Vorgangsweise bei "Beschwerden Einzelner"
Sollte es sich bei den gesundheitlichen Beschwerden wirklich nur um Einzelfälle besonders sensitiver Schüler oder Mitarbeiter handeln,
auch umfassende Schadstoffprüfungen keine nenneswerten Belastungen nachweisen, geringfügige Belastungen nur individuell wirksam sein und daher noch keine allgemeinen Saniermaßnahmen rechtfertigen,
so liegt es in der Fürsorgepflicht von Schulleitung und Schulträger, auch für dies Betroffenen in Absprache mit einem qualifizierten(!) Umweltmediziner verträgliche Lösungen zu finden.
Bei nachgewiesenen erhöhten Schadstoffbelastungen können diese aber auch in Einzelfällen zu chronischen Erkrankungen führen (unter anderem "multiple Chemikaliensensitivität", aber auch Asbestose und weitere Krankheiten...) für die der Arbeitgeber die Verantwortung übernehmen muss und daher unter anderem auch arbeitsrechtlich für eine vertretbare Dauer - Lösung zu sorgen hat.
Hier ist eine Frühpensionierung der Mitarbeiter keine akzeptierbare "Lösung" - der Arbeitgeber hat für einen "barrierefreien" Arbeitsplatz zu sorgen. Siehe dazu: Gerichtsurteile
Entscheidungen von Amtsärzten, die in manchen Fällen keine Ahnung von schadstoffbedingten Umwelterkrankungen haben, dürfen hier nicht als Grundlage für Entscheidungen herangezogen werden.
Für entsprechende Behörden und Arzttermine empfehle ich unbedingt eine entsprechende "Vorbereitung" und optimal eine Begleitperson.
Ärztliche Untersuchungen und Behördengespräche
Sehr oft werden Krankheitssymptome von Schülern und Lehrern von den Behörden als "psychosomatisch" abgetan. Erst wenn der Nachweis einer unleugbaren Belastung vorliegt und "mögliche" Beschwerden dadurch nicht mehr ignoriert werden können, wird in manchen Fällen eine amtsärztliche Untersuchung empfohlen.
In diesen Fällen sollte- nicht nur bei Schülern- stets eine Begleitperson sicherstellen, dass möglicherweise "unqualifizierte" Aussagen unmittelbar im Anschluß an die Untersuchung (Inhalte des Gesprächs) schriftlich festgehalten werden und vom Zeugen dieses Gedächtnisprotokoll unterschrieben wird.
Siehe dazu grundsätzliche Stellungnahme zu "Amtsärztlichen Untersuchungen" und Behördenterminen.
Persönliche Aufzeichnungen
Ich empfehle bei gesundheitlichen Beschwerden, deren Ursache in den KITA oder Schulgebäuden vermutet werden, möglichst rasch diesbezügliche Aufzeichnungen zu machen -
Tagebuch- Gesundheitsprobleme bei Schadstoffen an Schulen
und mit diesen Aufzeichnungen einen qualifizierten Umweltmediziner aufzusuchen.
Ermutigen Sie die Eltern von Mitschülern, Kollegen ebenfalls solche Aufzeichnungen zu machen. Gerne erstelle ich daraus anonymisierte Auswertungen.
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Schulmöbel - DBU Forschungsprojekt
Möbel können massive Raumluftbelastungen auslösen - bisher wurde in Schulen und Kitas bei der Auswahl der Möbel eher auf "Funktionalität" als auf Schadstoffminimierung geachtet.
Die Bundesstiftung Umwelt unterstützt nun ein Forschungsprojekt zur Entwicklung "nachhaltiger" Schulmöbel auch unter dem Aspekt der "Gesundheitsverträglichkeit".
Sie stellt dafür 125.000 Euro zu Verfügung.
Planer, Schulbehörden sollten sich künftig neben strengen Vorgaben bei den Ausschreibungen für bauliche Maßnahmen auch bei Möbeln verstärkt dieser Thematik annehmen und sich an den Ergebnissen dieses Projektes unbedingt orientieren.
Pressemitteilung: "Bald bessere Noten für Klassenzimmer"
Empfehlungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Gesundheitsvorsorge
mpfehlungen der Bundesleitung der GEW
In einer Publikation der GEW (Wegweiser bei Schadstoffen in Schulen) finden Lehrer wertvolle Hinweise und arbeitsrechtliche Bestimmungen, die unbedingt beachtet werden sollen.
GEW Bayern
Die GEW Bayern verweist nicht nur auf der Homepage auf die Publikation der Bundes GEW,
in der Dezemberausgabe 2017 der GEW Zeitschrift Bayern gibt es zahlreiche Empfehlungen zum Thema "Schadstoffe in Bildungseinrichtungen" (Link - Seite 7 und 8)
Unterstützung einer umwelterkrankten Lehrerin durch GEW Bayern (Urteil 28.02.2018)
Erfolgreich war die Klage einer Lehrerin, die wegen Ihrer MCS Beschwerden "zwangspensioniert" wurde, ohne dass ihr zuvor ein "barrierefreier Arbeitsplatz" (Punkt 6) angeboten wurde:
Wichtige Zitate aus dem Urteil:
Bei einer möglichen Dienstunfähigkeit auf Grund einer Chemikalienunverträglichkeit einer Lehrerin muss der Dienstherr die für ihren Einsatz in Betracht kommenden Schulen konkret und nachvollziehbar überprüfen. (Rn. 81 – 88) (redaktioneller Leitsatz)
Die "Suchpflicht" nach einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit erstreckt sich auch auf eine Tätigkeit der Lehrerin außerhalb des Gymnasialbereichs. (Rn. 94) (redaktioneller Leitsatz)
Wichtig: Die Chemikalienunverträglichkeit wurde hier tatsächlich anerkannt!
2021 berichtete GEW Bayern über Schadstoffprobleme an einer Erkheimer Schule. (Pressebericht)
GEW Baden-Württemberg
Die GEW Baden-Württemberg verweist auf der Homepage auf die Verpflichtung der Schulleitung, bei Schadstoffproblemen zu reagieren und nennt Ansprechstellen für Lehrer bei Problemen. Homepage
GEW Hessen
Seit Jahren kämpft die GEW Hessen für "schadstoffarme" Schulen und unterstützt betroffene Lehrer bei Auseinandersetzungen mit den Schulbehörden. Vor allem setzt die auf eine Vernetzung aller Akteure.
Hier gibt es sogar eine GEW Arbeitsgruppe Gift- und Schadstoffe, an die sich Betroffene wenden können. (Link)
Besonders engagiert hat sich die GEW beispielsweise vor allem bei den Schadstoffproblemen an der Grundschule Rebstock (Link1 und Link 2)
sowie im Rahmen permanenter Medienarbeit zu diesem Thema.
GEW Hessen- Interview EGGBI Oktober 2017
GEW Sachsen
bietet auf der Homepage eine sehr gute Information zu "Schadstoffe in Schulen" und "Durch schlechte Luft der Schung verpufft" (autorisierte Teil-Nachdrucke der GEW NRW);
GEW NRW
Auch die GEW NRW bietet wertvolle Informationen zur Vorgangsweise bei Schadstoffproblemen,
Bei Befindlichkeitsstörungen, bei denen die Lehrkraft schulische Ursachen vermutet, muss sie die festgestellten Mängel im Mängelbuch / Verbandbuch der Schule eintragen und Sicherheitsbeauftragte sowie die Schulleitung schriftlich darüber informieren.
Alle Kolleg*innen sollten Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung der Schule nehmen. Falls keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder eine Einsicht verweigert wird, sollten sie sich mit dem Personalrat in Verbindung setzen.
Jede Lehrkraft kann sich an den BAD (Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer Dienst) wenden, um sich bei gesundheitlicher Gefährdung und möglicher Abhilfe beraten zu lassen. (
Bei bereits bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollte die Lehrkraft dies von einem Facharzt (ggf. Umweltmediziner) attestieren lassen - mit Angabe der möglichen Ursache und der evtl. einzuleitenden Gegenmaßnahmen.
Die Lehrkraft bittet die Schulleitung schriftlich darum, die Mängel zu beseitigen und erforderliche Gegenmaßnahmen zu ergreifen bzw. einen gesundheitlich unbedenklichen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
Lehrkräfte sollten keine eigene Untersuchung initiieren, da das Kollegium dann die Kosten selber tragen muss bzw. die Untersuchungsergebnisse evtl. nicht anerkannt werden.
Alle den Vorfall dokumentierenden Schriftstücke sind von der Lehrkraft auch in die Personalakte einzubringen. Dies kann für eine spätere Anerkennung eines Dienst- oder Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit oder bei möglichen Folgeerkrankungen wichtig sein.
Zur eigenen Entlastung ist den Schulleiter*innen anzuraten, eine sofortige schriftliche Benachrichtigung an den Schulträger und die Bezirksregierung zu verfassen mit der Bitte um Prüfung einer vorliegenden Gesundheitsgefährdung und deren Beseitigung.
Bei akuter Gefährdung sind durch die Schulleiter*innen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Hierbei sollten der BAD und die Unfallkasse NRW (UK) zur Beratung eingeschaltet werden.
Ggf. ist unter Einbeziehung des Personalrats auf einer Bedarfsbegehung durch den BAD oder die Unfallkasse zu bestehen, mit dem Ziel, die Ursachen von Befindlichkeitsstörungen festzustellen. Das Ergebnis ist ein Begehungsprotokoll mit Hinweisen zur Mängelbeseitigung, das dem gesamten Kollegium zur Verfügung gestellt werden muss. Im Interesse der Schüler*innen sollte, falls nicht schon geschehen, je nach Gefährdung auch die Unfallkasse benachrichtigt werden. Das kann durch den Hausarzt einer tarifbeschäftigten Lehrkraft oder durch Eltern bzw. volljährige Schüler*innen geschehen, wenn diese z. B. über einen entsprechenden Antrag an die Schulkonferenz über die Mängel informiert sind.
In Lehrerkonferenzen muss je nach Gefährdungsgrad das gesamte Kollegium über das Problem und evtl. Untersuchungsergebnisse informiert werden. Hierzu können BAD, UK und Personalrat eingeladen werden. Die Schulleiter*innen müssen als Vertreter des Arbeitgebers entsprechende Erfordernisse an den Schulträger formulieren und auf deren Umsetzung achten.
Hilfreich hierbei sind entsprechende Konferenzbeschlüsse!Sollte der Schulträger ablehnen, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, muss die Schulleitung sich an ihre vorgesetzte Behörde wenden.
Die Kolleg*innen sollten ihre Gewerkschaft einschalten, Eltern und Betriebe können sich an die Presse wenden. Auf jeden Fall sollte dieses Thema auch in der Schulkonferenz behandelt werden.Parallel dazu sollten der Personalrat und die Vertretung der Schwerbehinderten alle Informationen von der Schule dazu erhalten, damit sie die Bezirksregierung daran erinnern, dass diese ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Lehrkräften nachkommen muss. In vielen Fällen kann der Personalrat die Beschäftigten durch Initiativanträge gegenüber dem Arbeitgeber unterstützen.
Insbesondere wenn der Anfangsverdacht einer Schadstoffexposition gegeben ist, sollten betroffene Lehrkräfte Ärzte aufsuchen, die sich mit den Folgen einer Schadstoffexposition auf den menschlichen Körper auskennen. Eine erste Orientierung für geeignete Ärzte gibt es auf der Seite des Deutschen Berufsverbands der Umweltmediziner e.V..
Gefährdungsbeurteilungen Arbeitsplatz Schule
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, auch Gefährdungsbeurteilungen zur psychosozialen Belastung durchzuführen. Hierzu wurde sukzessive der eingesetzt. Seite 13
Wenn die Schulen nach Auswertung der COPSOQ-Schulberichte ihre gesundheitlichen Belastungen gegenüber dem Arbeitgeber (MSW, Bezirksregierungen) dokumentiert haben, muss dieser Entlastungsmaßnahmen einleiten. Auch die bereits vorliegenden Gesamtberichte aus Düsseldorf, Münster und Detmold verpflichten den Arbeitgeber zum Abbau der gesundheitlichen Gefährdungen, denn Lehrkräfte haben einen Rechtsanspruch auf einen gesunden Arbeitsplatz.
Nähere Informationen sind auf den Internetseiten des MSW, der Bezirksregierungen und unter http://GEW-NRW.de so-wie bei den Personalräten zu erhalten.
Beispiel tatkräftiger Unterstützung gab es in der Vergangenheit bei PCB an Gesamtschule
Weitere Landesorganisation der GEW zum Thema Schadstoffe an Schulen:
GEW Mecklenburg Vorpommern verweist auf Ihrer Homepage auf den "Wegweiser" der Bundes GEW (siehe oben).
Die GEW Berlin hat zwar keine Hinweise zum Thema auf der Homepage, unterstützt aber massiv betroffene Lehrer bei Bedarf (aktuell: Pressebericht einer Demonstration mit GEW Unterstützung)
Zahlreiche andere Landesorganisationen (Rheinland Pfalz, Hamburg, Thüringen, Sachsen Anhalt, Niedersachsen, Saarland...) erwähnen das Thema Schadstoffe an Schulen nach unsereren Recherchen (ich korrigiere gerne) gar nicht auf ihrer Homepage. (Stand 07/2019)
Die GEW Niedersachsen
verweigerte uns im Juni 2018 angesichts eines "Schadensfalles" jegliche Antwort bzw. die Benennung einer "Vertrauensperson" als Ansprechpartner für betroffene Lehrer. Auch hier konnte ich bisher auf der Homepage keinerlei Hinweise zum Thema "Gesundheitsgefährdung von Lehrern durch Schadstoffe" finden.
Auch die GEW Bremen sieht offensichtlich nur wenig Handlungsbedarf:
sehr "optimistisches"Zitat: "Auch baulichen (Schimmel, Schadstoffe) und technischen (veraltete Geräte) Mängeln wird in der Regel ernsthaft nachgegangen." (Quelle)
Deutscher Philologenverband
Bedauerlicherweise konnte ich bisher auch auf der Homepage des Philologenverbandes (Stand Juli 24 - ich lasse mich gerne korrigieren...) keinerlei Hinweise zur Problematik "Schadstoffbelastungen", damit verbundenen "Gesundheitsproblemen... an Schulen, Unterstützung "schadstoffgeschädigter Lehrer" finden -
offensichtlich gibt es hier derzeit keinen kompetenten Ansprechpartner, der konkrete Unterstützung für Betroffene bietet.
Unsere diesbezügliche Anfrage in der Bundeszentrale vom 17.04.2019 und auch bei deren Pressestelle blieb bisher unbeantwortet.
Der Deutsche Philologenverband (DPhV) ist die Bundes- und Dachorganisation der Philologenverbände in den Bundesländern. Mitglieder sind die Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien, Gesamtschulen, Hochschulen sowie an anderen Bildungseinrichtungen, die auf das Abitur vorbereiten. Der Verband wurde 1903 in Halle gegründet und organisiert heute rund 90.000 Einzelmitglieder in 15 Landesverbänden. Er vertritt die berufs- und bildungspolitischen Interessen der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer im Beamtenstatus und im Angestelltenverhältnis. Der DPhV ist Mitgliedsorganisation des dbb beamtenbund und tarifunion, der als gewerkschaftliche Spitzenorganisation den öffentlichen Dienst insgesamt vertritt.
BLLV - Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V.
Auch der bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V. ("größter Lehrerverband in Bayern") bietet auf seine Homepage nach meinen Recherchen keinerlei Informationen zum Thema Schadstoffbelastungen an Schulen an - auf der Seite "Gesundheit" wird zwar auf die - oft auch gebäudebedingte - Krankheitsursache Lärm verwiesen,
ich konnte hier aber keine Informationen zum Thema "Schadstoffbelastungen" finden - ebensowenig wie unter den vielen Pressemitteilungen seit 2014 - obwohl ich in den letzten Jahren mit zahlreichen Schadstoffällen (auch in Bayern!) befasst bin und beispielsweise Münchner Schulbehörden bis heute "gesetzwidrig" die Weitergabe von Schadstoffprüfberichte verweigern.
Die Stadt München wirbt zwar mit der "öffentlichen Bekanntgabe der Messergebnisse" - wirklich aussgekräftig sind allerdings stets nur die eigentlichen Prüfberichte, da nur sie Aufschluß geben über Prüfauftrag, Prüfer, Prüfmethode und Raumvorbereitung.
Zu Raumluft erfährt man lediglich zum Thema "Lüftungsanlagen in Schulen" - verursacht durch Maßnahmen gegen Corona -
Lüften alleine stellt aber gerade im Zusammenhang mit baulichen Gegebenheiten keine Gewährleistung für unbelastete, schadstoffarme Raumluft dar!
Auf der Seite des Münchener Bezirksverbands - findet sich allerdings ein informatives Interview zu Schadstoffbelastungen an Schulen.
Nicht nur Eltern,
sondern immer öfter auch auch Lehrer wenden sich vertraulich an mich,
wenn es um gesundheitllche Probleme durch Schadstoffbelastungen an Schulen geht,
weil diese oft begründet Angst vor Repressalien haben, wenn sie mit solchen Problemen an die Öffentlichkeit gehen,
weil die Schulbehörden nicht oder bei weitem nicht ausreichend auf solche Meldungen im Vorfeld reagieren wollen.
(Siehe Punkt 6 von "die 13 häufigsten "Tricks" mancher Gesundheitsämter und Behörden")
Anlassbezogene und präventive Schadstoffuntersuchungen
Informationen zu Schadstoffbelastungen an Schulen werden in der Regel erst dann bekannt,
- wenn es Meldungen über gesundheitliche Beschwerden von Schülern oder Lehrern gibt,
- wenn im Rahmen von vorgeschriebenen "Gefährdungsbeurteilungen" vor geplanten Um- oder Rückbauten massive Schadstoffbelastungen (Asbest , PCP, PCB, PAKs) festgestellt werden.
Selbst in diesen Fällen wird sehr oft erst dann der Fürsorgepflicht gegenüber Schülern und Lehrern nachgegangen, wenn sich Medien der Probleme annehmen.
Sogar bei Renovierungen und Neubauten wird der präventive Gesundheitsschutz im Hinblick auf Raumbelastungen in den meisten Fällen vernachlässigt, meist auf ausreichende Anforderungen bezüglich vorgeschreibener Gefährdungsbeurteilung vor jeder baulichen Maßnahme und Vorgaben bei bei Ausschreibungen und Bauabnahmen verzichtet.
Nur so ist nachvollziehbar, dass sich jährlich in oft mehr als 50 Fällen "Betroffene" (häufig aus Angst vor Repressalien vor allem von Lehrern mit der Bitte um Anonymität) an uns wenden, mit der Bitte um "Bewertung" oft lange verweigerter Prüfberichte und um Kontakt zu den Medien
A) Anlassbezogene Schadstoffuntersuchungen
1 Gefährdungsbeurteilung zum Schutz von Bauarbeitern
Unternehmer haben auf Grund verschiedener gesetzlicher Regelungen die Verpflichtung zur Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung. Betrachtungsfelder können Ablauforganisation, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe und Notfallplanung sein.
Die gesetzlichen Regelungen dazu:
· Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
· Biostoffverordnung (BioStoffV)
· Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
· Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Dabei sind unter "möglichen Gefährdungen" auch Schadstoffbelastungen zu hinterfragen, die für die Verarbeiter ein Gesundheitsrisiko darstellen könnten; entsprechende Untersuchungen werden aber teilweise auch herangezogen, um künftige Kosten einer "gesetzeskonformen" Entsorgung zurückgebauter Produkte bereits abschätzen zu können (Trennung Bauschutt- Sonderabfall).
Mögliche Gefährdungen:
· Asbestfasern und andere KMF
· Lösemittel
· Isocyanate
· Säuren, Laugen
· Flammschutzmittel (HBCD…)
· PAK, PCB,
· Benzol,
· Schwermetalle (Blei…)
· Dieselmotor Emissionen und andere
In Form von Flüssigkeiten, Gasen, Dämpfen, Stäuben sowie
· Biologische Abfälle (Keime...)
Bei öffentlichen Gebäuden, Schulen wird diese Gefährdungsbeurteilung häufig bereits vom Bauherrn beauftragt, nicht immer wird dabei aber nach allen "möglichen" Risiken geprüft.
Die Messergebnisse werden in der Regel unter Verschluss gehalten, in manchen Fällen selbst bei Nachfrage von Lehrern, Schülern, deren Eltern solange geheim gehalten, bis unter Hinweis auf Umweltinformationsgesetz und Informationsfreiheitssatzung die Weitergabe "erzwungen" wird.
In manchen Fällen wird an Schulen sogar der Unterricht selbst dann monatelang weitergeführt, wenn bei dieser Gefährdungsbeurteilung massive Schadstoffbelastungen festgestellt worden sind.
Beispiel: Asbestbelastung in Reinbek
Offensichtlich hat es hier die Berufsgenossenschaft der Bauindustrie geschafft,
einen "präventiven" Gesundheitsschutz der Bauarbeiter zu erwirken,
während Lehrer und Schüler mnchmal jahrelang – oft bereits intern "bekannten" Gesundheitsgefahren bewusst ausgesetzt werden (vor allem Asbest, PCB, PAK, Formaldehyd, Flammschutzmittel, Weichmacher… ).
2) Gesundheitliche Beschwerden "zwingen zu Untersuchungen"
In sehr vielen Fällen sind es gesundheitliche Beschwerden von Schülern und Lehrern, die zu Schadstoffprüfungen führen – dabei wird in sehr vielen Fällen seitens der Behörden versucht,
- die gesundheitlichen Beschwerden als "eingebildet" darzustellen (ich kenne vor allem bei erkrankten Lehrern Fälle, die sich bereits als echtes Mobbing darstellen, oft wird sogar im Falle von "Kooperation betroffener Lehrer mit Eltern" mit Disziplinarmaßnahmen gedroht)
- mit Alibiuntersuchungen die Unbedenklichkeit der Raumluft nachzuweisen, geprüft wird auf einige wenige Indikatoren (oft nur VOC und Formaldehyd); Weichmacher, Flammschutzmittel, PCB, PAK, Isothiazolinone und viele andere mögliche Verursacher der gesundheitlichen Beschwerden werden bewusst ignoriert. (Gesundheitsrisiken in Gebäuden)
In Extremfällen wird sogar eine CO2, Feinstaub und Luftfeuchtigkeits- Messung mit niedrigen Werten als Indikator einer insgesamt unbedenklichen Raumluft dargestellt – Beispiel Rebstock
Sehr oft bedarf es dann vor allem der Medien, um hier Behörden zu umfassenden und glaubwürdigen Untersuchungen zu "zwingen" – dabei musste ich aber auch wiederholt erleben, dass sich sogar regionale Medien vielfach scheuen, hier offen kommunale Missstände aufzuzeigen.
Hier bedarf es meist mutiger Elternvertreter und Personalvertreter, um gegen kommunalen Widerstand wirklich umfassende, normgemäße Schadstoffprüfungen durch möglichst gemeinsam gefundene (wirklich wirtschaftlich und politisch! unabhängige) Institutionen durchzusetzen.
B) Präventiver Gesundheitsschutz für Schüler und Lehrer
Vor allem bei Schadstoffproblemen in Neubauten, Renovierungen und bei Schulcontainern musste ich in den meisten Fällen feststellen,
dass bereits bei der Ausschreibung gravierende Mängel im Hinblick auf die spätere Raumluftqualität nachzuweisen sind.
Meist wird in den Ausschreibungen darauf verzichtet, entsprechende Anforderungen zu formulieren und bei der Gebäudeabnahme eine entsprechende umfassende Schadstoff -"Freimessung" zu verlangen.
Damit könnten spätere, oft jahrelange Auseinandersetzungen mit Planern, Bauunternehmen, Produktlieferanten vor Gericht mit erheblichem Kostenrisiko völlig ausgeschlossen werden,
würden vor allem aber Schüler und Lehrer nicht massiven (ebenfalls oft jahrelangen) Gesundheitsrisiken ausgesetzt.
Derzeit geben sich die Auftraggeber bestenfalls mit VOC und Formaldehydprüfungen zufrieden, Planer lassen sich von den Herstellern mit diversen aussagearmen Zertifikaten, Gütezeichen, nicht kontrollierbaren "Volldeklarationen" und "Prospektaussagen" ruhigstellen, statt wirklich umfassende Schadstoffprüfberichte anzufordern. Vor allem sogenannte "ökologische" Baustoffe werden oft ohne jegliche Überprüfung als vermeintlich grundsätzlich "gesundheitlich unbedenklich" akzeptiert.
Ein präventiver Schutz von Schülern und Lehrern ist bedauerlicherweise derzeit grundsätzlich offenbar auch kein politischer Auftrag.
Durch Schadstoffe an Schulen dauerhaft erkrankten Lehrern oder Angestellten wird vielmehr jegliche "Anerkennung" ihrer Erkrankung als "berufsbedingt" verweigert.
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Vertraulichkeit von Anfragen und Informationen
Informantenschutz (Redaktionsgeheimnis im Sinne StPO § 53, Punkt 5)
Informationen bei Schadstoffbelastungen werden grundsätzlich nur mit Zustimmung der Informations- Lieferanten weitergegeben, veröffentlicht.
Die Informanten selbst werden meinerseits unter Berufung auf das Redaktionsgeheimnis grundsätzlich nicht benannt, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis dafür vorliegt.
Das gleiche gilt bei Anfragen zu kommunalen Fragen nicht nur
- Schadstoffbelastungen an Schulen, Kitas betreffend sondern auch
- Anfragen bei Befürchtungen bezüglich elektro- und elektromagnetischer Belastungen (z.B. durch Sendemasten),
- Schallbelastungen (Infraschall) aus gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben oder
- anderen gesundheitsrelevanten Fragen,
- Schriftverkehr mit Behörden und anderen Institutionen,
- Initiativen gegen Monsterprojekte mit von Politik und Behörden völlig ignorierten Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt (Beispiel Logistikpark Stocka)
bei denen sich immer wieder Verbraucher aus wirtschaftlichen oder politischen Abhängigkeiten nicht selbst an die Verantwortlichen zu wenden wagen, oder Veröffentlichungen von "unqualifizierten Antworten von Behörden und Institutionen" mit ihrer eigenen öffentlichen Namensnennung vermeiden wollen.
(Der Wunsch nach dieser Vertraulichkeit ist nachvollziehbar: gerade Eltern und Elternvertreter fürchten nicht unbegründet Repressalien, wenn sie z.B. beruflich in Abhängigkeit zur betreffenden Stadtverwaltung stehen - ich weiß aber auch von der Androhung von Disziplinarverfahren an Lehrer, die sich bei "schadstoffverursachten" Gesundheitsproblemen von Lehrern und Schülern mit besorgten Eltern trafen und gemeinsame Maßnahmen planten...)
Vertraulichkeit garantiere ich aber auch Kommunen und Schulbehörden, wenn diese sich präventiv vor der - (grundsätzlich aber natürlich nicht langfristigen Geheimhaltung) Veröffentlichung von Prüfberichten mit Fragen an uns wenden, sofern uns diese nicht auch von Betroffenen oder aus anderen Quellen (z.B. Presse) selbst bereits zur Verfügung gestellt werden..
Mailadressen werden weder für Werbezwecke verwendet oder weitergegeben.
Online-Redaktion und Geschäftsführung:
Josef Spritzendorfer Kontaktdaten
Mitglied im Deutschen Fachjournalisten Verband DFJV
Gastdozent zu Schadstofffragen im Bauwesen
Mitglied bei IGUMED
Eigenpublikationen zum Thema
Dezember 2017
IBN Wohnung und Gesundheit
Institut für Baubiologie und Gesundheit
Ausgabe W+G Nr. 165
Beitrag: "Schadstoffprobleme an Schulen" Seite 26 der kostenlosen Leseprobe
"Empfehlungen für Eltern und Lehrer"
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in der Dezemberausgabe 2017 der GEW Zeitschrift Bayern gibt es zahlreiche Empfehlungen zum Thema "Schadstoffe in Bildungseinrichtungen" (Link - Seite 7 und 8)
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GEW Hessen- Interview EGGBI Oktober 2017
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