Häufig gestellte Fragen und Beratungsstellen
Seiteninhalt
Häufig gestellte Fragen zum Thema Wohngesundheit- Antworten auf gestellte Verbraucherfragen
Bauberatung für Allergiker und Umwelterkrankte
Beratungsstellen für "Umwelterkrankt Behinderte"
Beratungsstellen für Eltern von allergiekranken Kindern
Informationsplattformen und Beratungsstellen für Fragen elektromagnetischer Belastungen
Informationsplattform und Kommunikationsdrehscheibe im Feld der Prävention
Allgemeine Beratungen für Wohngesundheit
Häufige Fragen zum Thema Wohngesundheit
Beantwortung allgemeiner häufiger Fragen
Bauberatung für Allergiker und Umwelterkrankte
Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene (EGGBI)
Kostenloses Informations- und Beratungs- Onlineportal in Zusammenarbeit mit einem umfangreichen Netzwerk von Fachinstituten. Architekten, Herstellern, Baubiologen, Umweltmedizinern, Selbsthilfegruppen Umwelterkrankter und Interessensgemeinschaften mit
wöchentlicher Beratungshotline.
Am Bahndamm 16
93326 Abensberg
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Berufsverband Deutscher Baubiologen e.V. BDB
Roggenkamp 21
21266 Jesteburg
Tel: 04183 - 77 35 301
Fax: 04183 - 77 35 302
www.facebook.com/VDB.Baubiologie
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Institut für Baubiologie + Nachhaltigkeit IBN
Erlenaustraße 24
83022 Rosenheim
Tel. ++49 (0)8031 – 353 92-0 (Mo – Do, 9 – 12 Uhr)
Fax. ++49 (0)8031 – 353 92-29
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Verband Baubiologie e.V.
Margarethenweg 7
53474 Bad Neuenahr
Tel. (02641) 911 93 94
Fax (02641) 911 93 95
info@verband-baubiologie.de
www.verband-baubiologie.de
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MeinAllergiePortal
Guaitastr. 15
61476 Kronberg i. Ts.
Telefon: +49 6173 70 29 07
Telefax: +49 6173 70 29 40
E-Mail: info@mein-allergie-portal.com
https://www.mein-allergie-portal.com/baustoffe/
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Allergie-Verein in Europa e.V.
AVE e.V.
Walter-Jost-Str. 20
58638 Iserlohn
Tel.: 02371-923 5310
ave-allergie@online.de
http.//www.allergieverein-europa.de
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Die "Umsetzer" (Werkstatt für Barrierefreiheit)
Werkstatt für Barrierefreiheit eG
gemeinnützige Sozialgenossenschaft
Osterriedergasse 3
93326 Abensberg
Telefon: 09443 - 925 77 41
Telefax: 09443 - 925 77 42
Email: info@die-umsetzer.org
Homepage: www.die-umsetzer.org
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Schadstoffberatung:
Schwerpunkt: Schadstoffe im Wohn- und Arbeitsumfeld:
Dr. Hans-Ulrich Hill, Dipl. Biol. und Fachtoxikologe
Rudolfstr. 9, 65197 Wiesbaden
www.umwelt-und-gesundheitsberatung.de/
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Beratungsstelle für umwelterkrankt "Behinderte"
EUTB - "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" mit zahlreichen lokalen Beratungsstellen
EU-Schwerbehinderung- Recht auf Gleichstellung
Weitere "Beratungsmöglichkeiten"
Leider erhielten wir bisher von zahlreichen Betroffenen die Rückmeldung, dass beispielsweise die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern ebenso wie "Patienten- Beauftragte und Beratungen" in den meisten Fällen sich noch nie ernsthaft mit dem Thema "Behinderung durch Umwelterkrankungen"- (ebenso wie Arbeits- und Sozialgerichte) auseinandergesetzt haben.
Entsprechend ungeeignet sind in den meisten Fällen die wenigen diesbezüglichen "Empfehlungen dieser Stellen" zu Anfragen,
an wen sich Umwelterkrankte bei Alltagsproblemen definitiv wenden könnten (Fragen zur Arzt-, Kliniksuche, Wohnungsprobleme, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen...)
Wir empfehlen daher grundsätzlich, nur schriftliche Anfragen an all diese Stellen zu richten - und bei Negativbescheiden uns diese (mit Mitteilungen zu "mündlichen Aussagen" von Behörden und Beratungsstellen können wir nichts anfangen - damit werden nur unsere "zeitliche Ressourcen" blockiert!) für entsprechende "politische" Intervention zur Verfügung zu stellen. Handlungsempfehlung für Umwelterkrankte für den Umgang mit Behörden und Institutionen
Beratungsstellen für Eltern von allergiekranken Kindern
Allergie- Umwelt - Gesundheit - Allum
Kinderumwelt gemeinnützige GmbH
Westerbreite 7
D 49084 Osnabrück
Tel: +49-541-9778900
Fax: +49-541 9778905
E-Mail: info@allum.de
http://www.allum.de
Allergie- und umweltkrankes Kind e.V.
- Bundesverband -
Frau Braun
Westerholter Str. 142
45892 Gelsenkirchen
AUKGE@aol.com
http://www.bundesverband-allergie.de/
Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind
- Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen - (AAK) e.V.
Frau Stock
Nassaustr. 32
35745 Herborn
MarianneStock@t-online.de
www.aak.de
Arbeitsgemeinschaft allergologisch tätiger Kinderärzte e.V.
c/o Fachklinik Sylt für Kinder und Jugendliche
der LVA Hamburg
Frau Sibylle Scheewe
Steinmannstraße 52-54
25980 Westerland/Sylt
fks.aerzte@t-online.de
www.fachklinik-sylt.de
Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin
Rathausstrasse 10
52072 Aachen
www.gpaev.de
Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulung
im Kindes- und Jugendalter e.V.
Iburger Str. 187
49082 Osnabrück
www.asthmaschulung.de
Deutsche Akademie für Kinderheilkunde
und Jugendmedizin e.V.
Frau Henriette Högl
Eichendorffstr. 13
10115 Berlin
hoegl@dakj.de
www.dakj.de
DEUTSCHES GRÜNES KREUZ e.V.
Nikolaistraße 3
35037 Marburg
dgk@dgk.de
Kinderumwelt gemeinnützige GmbH,
Dr. Matthias Otto
Heinrich-Stürmann-Weg 7
D 49124 Georgsmarienhütte
Tel: +49-5401-399906-505
E-Mail: motto@uminfo.de
http://www.allum.de
Kölner Förderverein für das Allergie-
und Asthmakranke Kind e.V. (FAAK Köln)
c/o Kinderkrankenhaus der Stadt Köln
Frau Aichele-Hoff
Amsterdamer Straße 59
50735 Köln
faak-koeln@t-online.de
www.faak-koeln.de
siehe dazu auch Selbsthilfeorganisationen
Bitte melden Sie uns weitere Beratungsstellen
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Informationsplattformen zu Fragen elektromagnetischer Belastungen
Fachberatung zu Fragen elektromagnetrischer Belastungen
Dr. Dietrich Moldan
Am Henkelsee 13
D-97346 Iphofen
Tel: +49 / (0) 93 23 / 87 08 -10
Fax: +49 / (0) 93 23 / 87 08 -11
E-Mail: info@drmoldan.de
Internet: http://www.drmoldan.de
ibu - Ingenieurbüro für Baubiologie und Umweltmesstechnik
Dr.-Ing. Martin H. Virnich
Dürerstraße 36
D-41063 Mönchengladbach
Telefon: 0049 21 61 / 89 65 74
E-Mail: kontakt@baubiologie-virnich.de
Internet: http://www.baubiologie-virnich.de/
BAUBIOLOGIE MAES - Büro Neuss
Sachverständigenbüro für Baubiologie mit Partnern
Schorlemerstr. 87
41464 Neuss
Telefon 0049 2131/43741 Fax 44127
E-Mail: mail@maes.de
Internet: www.maes.de
Informationen sind aber auch bei diversen Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen zu finden:
Arbeitskreis Elektrobiologie
Dr. Claus Scheingraber (1. Vorstand – Vorsitzender)
Taubenstr. 14
85649 Brunnthal
Tel: 089 – 742 99 741
e-mail: claus.scheingraber@elektrobiologie.de
http://www.elektrobiologie.de/
Umweltinstitut München e.V.
Landwehrstr. 64 a
D-80366 München
Tel:0049 8930 77 49 0
E-Mail: elektrosmog@umweltinstitut.org
www.umweltinstitut.org/home.html
Diagnose- Funk - Umwelt- und Verbraucherorganisation zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung e. V.
Bismarckstr. 63
70197 Stuttgart
Telefon: 069/36 70 42 03
Fax: 069/36 70 42 06
E-Mail: kontakt@diagnose-funk.org
https://www.diagnose-funk.org/
Die Bürgerwelle e.V.
Schutz von Mensch und Umwelt
Lindenweg 10
D-95643 Tirschenreuth
Tel. 09631-795736
Fax: 09631-795734
E-Mail: pr@buergerwelle.de
http://www.buergerwelle.de/de/
Gigahertz
CH-3150 Schwarzenburg BE
Tel 031 – 731 04 31
fax 031 – 731 28 54
E-Mail: prevotec@bluewin.ch
· Diagnose-Funk e.V. international, ursprünglich Schweiz
- Bürgerwelle Deutschland
- Gigaherz (Schweiz)
- Kompetenzinitiative Deutschland
- Human Ecological Social Economical Project (h.e.s.e. project) Deutschland
- Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e.V. (IGUMED) Deutschland
- Electros NEWS Deutschland
- Die Weblebrities Deutschland
- EMF Portal der RWTH Aachen
- Verein zur Hilfe umweltbedingt Erkrankter e.V. Deutschland
- Bürgerwelle Schweiz (Schweiz)
- Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz Schweiz
- Institut für "Biologische Elektrotechnik" (IBES) Schweiz
- Plattform Mobilfunk-Initiativen Österreich
- Ärztekammer Wien, Öffentlichkeitsarbeit Österreich
- Milieuziektes Niederlande
- STOP UMTS! Niederlande
- EM Radiation Research Trust UK
- Power watch UK
- Mast Victims UK
- Tetra watch UK
- The Swedish Association for the Electro Hypersensitive (FEB) Schweden
- BIOInitiative USA
- Omega-News international
Die wissenschaftliche Seriosität all dieser Institutionen kann unsererseits nicht umfassend überprüft werden, deren Einschätzung liegt im Ermessen der Besucher dieser Website.
Fachberatungen zum Thema Radon
Beratung/ geprüfte Radon Fachpersonen Sanierung - Radon Beratungsstellen in D/A/CH
Informationsplattform und Kommunikationsdrehscheibe im Feld der Prävention
Prävention Online
Das unabhängige Portal für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Qualität
Interdisziplinäre Gesellschaft
für Umweltmedizin e.V.
Allgemeine Beratungsstellen für Wohngesundheit
IBN Institut für Baubiologie und Nachhaltigkeit
Erlenaustraße 24
83022 Rosenheim
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Sentinel Haus Institut
Merzhauser Straße 76
69100 Freiburg
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Bau- und Umweltchemie AG
Thurgauerstrasse 60
8050 Zürich
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Inwoge
Institut für Wohngesundheit
Bredengrund 15
21149 Hamburg
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Bei besonderen gesundheitlichen Anforderungen sollte bereits beim Erstgespräch auf die besonderen Sensitivitäten (MCS, ME/CFS, EHS, spezielle Allergien) hingewiesen werden, da in vielen Fällen bei Beratungen zum Thema "Wohngesundheit" vor allem natürlich der Ausschluss toxischer Stoffe priorisiert wird, in manchen Fällen Ökologie und Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen, eine individuelle Bau- Beratung Umwelterkrankter aber nicht im vollen Ausmaß durchgeführt werden kann, da es dabei auch um die individuell begründete Miinimierung vieler natürlicher Emissionen aus grundsätzlich hervorragenden Baustoffen (viele "Naturbaustoffe") handelt.
Deutsches Institut für Nachhaltiges Bauen (DINB)
Hinter der Holzpforte 3
28195 Bremen
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Umweltmedizinische Beratungsstellen und Ambulanzen
siehe dazu EGGBI-Ärzte und Kliniken
Internationale Institutionen
Institutionen - Forschung international
Zahlreiche Institutionen befassen sich inzwischen weltweit wissenschaftlich mit einer ganzheitlichen Betrachtung von Fragen der Wohngesundheit.
Nur aus der Verknüpfung aller Erkenntnisse eines möglichst interdisziplinären Netzwerkes kann den Betroffenen optimale Anerkennung, Hilfestellung und Beratung zuteil werden.
ESIHR Plattform für Integrative Gesundheitsforschung
forum Forum universitärer Arbeitsgruppen für Naturheilkunde und
Komplementärmedizin
GAMED Wiener Internationale Akademie für Ganzheitsmedizin
IGAP Internationale Gesellschaft für Angewandte Präventionsmedizin
IGUMED Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e.V.
ISCMR International Society for Complementary Medicine Research, USA
NAFCAM The National Research Center in Complementary and Alternative
Medicine, Tromsö, Norwegen
NCCAM National Center for Complementary and Alternative Medicine, USA,
Maryland, Bethesda (beim NIH National Institute of Health)
NICM National Institute of Complementary Medicine, Sydney, Australien
NIFAB National Information Centre for Complementary and Alternative Medicine,
Tromsö, Norwegen
Bitte benennen Sie uns weitere solche Institutionen.
Es handelt sich hier um die Wiedergabe von uns zur Verfügung gestellten Informationen – Korrekturwünsche werden nach Möglichkeit umgehend berücksichtigt, für die Meldung von sachlichen Fehlern und nicht funktionierender Links sind wir dankbar.
Disclaimer und Datenschutz-Hinweis
Antworten auf Verbraucherfragen
Uns erreichen immer wieder Fragen verunsicherter Verbraucher zu Fragen der Wohngesundheit -
immer wiederkehrende Fragen versuchen wir im Rahmen unserer
Schriftenreihe und
und konkret ab sofort auch hier generell zu beantworten:
Überblick häufig gestellte Fragen
Baustoffsuche für Allergiker und MCS- Kranke
Gesundheitliche Beschwerden in Mietwohnung eit 3 Jahren
Schimmelgeruch in der Wohnung, am Arbeitsplatz
Wasserglas und andere Produkte zur Oberflächenbehandlung von Beton,Estrich, als Grundierungen
Sick-building Syndrom in neuer Wohnung, am Arbeitsplatz
Sind Hartöle grundsätzlich gesundheitlich unbedenklich?
Geruch in der Wohnung, im Klassenzimmer, Kita, am Arbeitsplatz
Tiny- Häsuer für Chemikaliensensitive (MCS)
Wohin wendet man sich, wenn man Produkte auf Schadstoffe prüfen lassen will
Holzwurm im Balken, in Möbeln?
Kriterien beim Kauf eines "verträglichen" Bettes
Altersgerechter Umbau/ Planung Bad u.a.
Hausstauballergiker - Lederunterlage oder Encase
Asthma - Sorgen um Arbeitsplatz
Strahlenbelastung durch Elektrogeräte
Lüftungsrohre - antibakterielle und antistatische Beschichtungen (Nano)?
Geruch nach Einsatz einer Wandfarbe
Geruch in "älterem Fertighaus"
"Alte Mineralwolle" und andere Problemstoffe im Gebäude
Butananonoxim und andere Schadstoffe aus "Holzöl"
Bodenbelag für Chemikaliensensitive
Fragen zu direkten "Einzelproduktbewertungen" und Produkt- Empfehlungen werden grundsätzlich nur per Mail beantwortet. Siehe dazu auch Hinweis
Baustoffsuche für Allergiker und MCS - Kranke
Wiederholt erreicht uns die Frage von Planern, Baufirmen:
Wo finde ich "allergikergerechte Bauprodukte?"
Bedauerlicherweise gibt es dazu derzeit nach eigener Erfahrung kaum wirklich hilfreiche Quellen, um ein Bauprojekt damit durchführen zu können. Diverse Ansätze einiger Institute und Organsiationen bieten hier keine ausreichende Hilfestellung:
Es gibt keine Baustoff - "Datenbanken, Kataloge" mit umfassendem "Sortiment" für Allergiker und vor allem für MCS- Kranke, sondern meist nur Auflistungen einiger weniger Einzelprodukte. Umfassende Schadstoffprüfberichte sind aber von den Herstellern selbst dazu nicht erhältlich!
Gütezeichen wären für Allergiker möglicherweise zumindest eine Hilfestellung - sie müssten aber einen transparenten, umfassenden Kiterienkatalog (miterstellt von qualifizierten Umweltmedizinern, Allergologen und Umwelttoxikologen) umfassen, glaubwürdige Prüfberichte (auch zur individuellen "Besprechung" mit dem behandelnden Umweltmedizinier, Allergologen) zur Verfügung stellen.
Alleine die Erstellung eines solchen seriösen Kriterienlatalogs würde aber Jahre erfordern (ich habe 3 Jahre an der Erarbeitung eines Kriterienkatalogs in der Kriterienkommission von natureplus ehrenamtlich mitgearbeitet)- es stellt sich dabei aber auch die vordringliche Frage - wer soll/ kann dies (ohne primär eigenen wirtschaftlichen Interessen!) finanzieren?
Hersteller suchen meist den Weg zum preiswertesten Label - Hauptsache ein "Gütezeichen" - bestätigt durch die Tatsache, das sich die meisten Verbraucher mit jedwedem gut vermarkteten Label zufriedengeben. Nur so erklärt sich auch die Unzahl unterschiedlichster Label in allen Produktbereichen!
Aktuelle "Gütezeichen" betreffen meist nur wenige Einzelprodukte mit den für Allergiker erforderlichen Anforderungen, lassen fast immer einen umfassenden transparenten Kriterienkatalog vermissen, Bewertungen beziehen sich sehr oft nur auf "Herstelleraussagen", ob gewisse allgemeine Allergene enthalten sind,
es sind aber keine umfassenden und vor allem glaubwürdige Prüfberichte zu den derart "zertifizierten" Produkten erhältlich.
Grundsätzlich sind zudem sehr viele Gütezeichen allgemein von Herstellerverbänden selbst initiiert und stellen für diese eine Marketinginstrument dar, ohne dem Verbraucher die für ihn erforderlichen Informationen auch glaubhaft zur Verfügung zu stellen.
Mehr Infos dazu finden sich in auch unserer Zusammenfassung zu "Mehr als 100 Gütezeichen für Bauprodukte. Gebäude, Baudatenbanken und Zertifikate" (Kapitel 1.13, "allergiker- und mcs- gerechte Bauprodukte").
Gerne bin ich bereit, zu "abweichenden" Stellungnahmen zu diesen Aussagen zu "diskutieren" - meine derzeitigen Aussagen dazu bei Bedarf zu korrigieren oder zu ergänzen. (beratung@eggbi.eu)
Siehe dazu auch:
Baustoffauswahl für MCS- Kranke und Produktempfehlungen für MCS- Erkrankte
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Gesundheitliche Beschwerden in Mietwohnung seit 3 Jahren
"Ich wohne zur Miete in einer Dachgeschosswohnung erbaut Mitte der 90er Jahre. Seit 3 Jahren leide ich an starken Kopfschmerzen. Ärzte werden nicht fündig. Wie kann ich vorgehen, wenn ich die Wohnung auf Schadstoffe überprüfen möchte?"
Wirklichen Aufschluss über vorhandene Belastungen kann nur eine umfassende Raumuntersuchung bieten - optimal verbunden mit einer „qualifizierten“ umweltmedizinischen Untersuchung.
Für beide Fälle ist es unverzichtbar, sich an qualifizierte Fachleute zu wenden – siehe dazu
https://www.eggbi.eu/service/aerzte-kliniken-anwaelte/ und
Suche nach qualifizierten Beratern, Prüfern, Prüfinstituten und Gutachtern
Im Vorfeld sollten aber einige Fragen selbst geklärt werden:
Sind Sie in die Wohnung erst vor 3 Jahren eingezogen, oder sind die Beschwerden erst Jahre nach dem Einzug festgestellt worden –
· liegt es nämlich entweder tatsächlich an der Wohnung –
· am Gebäudeumfeld,
· oder aber auch an Ihrem eigenen Inventar?
Sollten Sie bereits länger in der Wohnung leben, und dann vor 3 Jahren plötzlich die Beschwerden begonnen haben:
· Hat sich im Gebäudeumfeld zu diesem Zeitpunkt etwas geändert (neue Industrie/Gewerbeanlagen, Schnellstrassen;Änderung landwirtschaftlicher Nutzung (Einsatz von Bioziden; neue Funkmasten)
· hat sich im Gebäude etwas geändert (neue Haustechnik – z.B. Wärmepumpen- Infraschall -, neue Reinigungsmittel in den gemeinsamen Vorräumen, Stiegenhaus, Renovierungen, Wasserschaden),
· haben möglicherweise auch andere Gebäudenutzer seither gesundheitliche Beschwerden? (z.B.: SBS)
· hat sich in Ihrer Wohnung zu diesem Zeitpunkt etwas geändert (neue Möbel, Haustechnik bzw. WLAN, Heimtextilien wie Teppiche, neue Bodenbeläge, Wandfarbe) – in diesem Fall: Praktische - einfache Empfehlungen vor umfangreichen Messungen
Möglicherweise lassen sich verdächtige Verursacher damit identifizieren – dies würde den erforderlichen Prüfumfang möglicherweise wesentlich reduzieren.
Sollte eine Raumuntersuchung unvermeidbar sein, sollte mit dem Prüfer im Vorfeld der Prüfumfang und auch die Kosten sorgfältig ermittelt und vereinbart werden – siehe dazu: https://www.eggbi.eu/fileadmin/EGGBI/PDF/Fragenkatalog_Gebaeude.pdf:
https://www.eggbi.eu/beratung/neubau-kauf-miete-sanierung/gesundheitsrisiken-in-gebaeuden/
Wenn von gebäudebedingten Belastungen auszugehen ist, möglicherweise auch erst seit Gebäude-Renovierungen zu diesem Zeitpunkt, steht natürlich der Vermieter in der Pflicht –
Siehe Gerichtsurteile_ https://www.eggbi.eu/fileadmin/EGGBI/PDF/Gerichtsurteile_zu_Schadstoffproblemen.pdf
Wichtig dabei ist allerdings, dass die Belastungen allgemein als gesundheitsgefährdend oder zumindest „unzumutbar“ festgestellt werden können, und nicht „nur“ durch sehr individuelle Sensitivitäten Ihrerseits (MCS, EHS ...) in letzterem Fall wäre entweder „Guter Wille“ des Vermieters gefragt, bzw. ein Wohnungswechsel unverzichtbar.
Bei Benennung Ihres Postleitzahlbereiches kann ich versuchen, Ihnen einen qualifizierten Raum-Prüfer in Ihrer Umgebung zu benennen…
Bei Vorlage von Prüfberichten zu Raummessungen oder zu verwendeten Produkten unerstütze ich gerne.
Kostenlose Bewertung von Prüfberichten
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Schimmelgeruch in der Wohnung, am Arbeitsplatz?
Schimmel stellt grundsätzlich nicht nur ein sehr hohes Gesundheitsrisiko dar, (siehe dazu: Schimmel- gesundheitliche Risiken) mit der Gefahr auch schwerer chronischer Erkrankungen,
besonders für Chemikaliensensitive können damit Wohnräume auch kruzfristig bereits unbewohnbar werden, Schimmel kann aber auch ein Auslöser von MCS (multiple Chemikaliensensitivität) sein.
sondern ist auch einer der häufigsten Gründe für gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern.
Während der Vermieter behauptet, der Schimmel würde durch Fehlverhalten des Mieters verursacht, (mangelnde Lüftung, nasse Wäsche zum Trocknen in der Wohnung, zu hohe Luftfeuchtigkeit durch "falsches Heizen", offene Gefässe mit Wasser in der Wohnung...)
sieht der Mieter die Ursache in Mängeln des Gebäudes... z.B. mangelhafte Luftdichtheitsebene bei Neubauten, nach Renovierungen, Wärmebrücken durch mangelhafte Planung oder bauliche Umsetzung, fehlendes Lüftungskonzept oder mangelhafte Ausführung energetischer Sanierungen, Feuchteschäden durch undichte Bauelemente (Dach), undichte Wasserleitungen (oft nur Haar- Risse), Rohrbruch, mangelhafte Fundamentabdichtung, Überschwemmung...
Gerade bei letzteren Ursachen behauptet der Vermieter auch häufig, er hätte den Schaden durch eine Fachfirma bereits sanieren lassen, bereits sichtbarer Schimmel wäre ebenfalls fachgerecht beseitigt worden.
Die Beweispflicht eines mangelfreien Mietobjektes liegt aber primär beim Vermieter!
Meist fehlen nach Sanierungen aber auch die Nachweise einer erfolgreichen Sanierung - siehe dazu unter anderem: „Erfolgskontrolle“ laut WTA Merkblatt E-4-12 31.06.2016.
Sehr oft werden aber für die Schimmelsanierung toxische Produkte eingesetzt, die nicht nur für Chemikaliensensitive, sondern auch für andere "Risikogruppen" (Kleinkinder , Schwangere, ältere Menschen mit geschwächtem Immunsystem) absolut unverträglich sind.
Sollten daher nach einer Sanierung gesundheitliche Beschwerden auftreten, ist auf jeden Fall zu hinterfragen, mit welchen Stoffen gearbeitet wurde, bzw. sollte ein qualifizierter Umweltmediziner aufgesucht werden, der die Beschwerden bestätigt.
Empfehlung für Mieter
Bei sichtbarem Schimmel reichen Fotos mit genauer Aufzeichnung: Aufnahmedatum, Aufnahmeort, um den Vermieter schriftlich(!) aufzufordern, den Schimmel zu beseitigen. Er muss nachweisen, dass nicht am Gebäude die Ursache des Schimmels liegt - also dass kein "Mangel" am Gebäude vorliegt.
Wenn der Vermieter auf diese Aufforderung nicht in einer zumutbaren Frist antwortet, ist ihm mit einem weiteren Schreiben mitzuteilen, dass eine Mietminderung vorgenommen wird., und bei weiterer "Nichtreaktion" gegebenenfalls ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.
Bereits zu diesem Zeitpunkt ist es aber sinnvoll, bereits ein tägliches Lüftungsprotokoll anzufertigen - mit Angabe der jeweiligen Lüftungszeit, Temperaturangabe und Angabe der Luftfeuchtigkeit.
Vermieden sollte aber auch werden, dass bei eventueller Begehung durch den Vermieter, dem Hausmeister, einem vom Vermieter bestellten Prüfer "unterkühlte Räume" festgestellt werden, Fotos gemacht werden können von "nasser Wäsche auf Trocknern", offenen Gefäßen mit Wasser bei bereits erhöhter Luftfeuchtigkeit...
Fotos einer aufgeräumten Wohnung haben zwar keine grundsätzliche Relevanz bei Auseinandersetzungen, sie können aber durchaus den Richter "beeinflussen".
Kein sichtbarer Schimmel- aber störender Geruch
Auch ein störender Geruch stellt natürlich einen Mangel dar - vor einer Reklamation sollte aber unbedingt ausgeschlossen werden, dass der Geruch durch selbst eingebrachte Produkte (Möbel, eigne Wandfarben, Teppiche und andere Heimtextilien, Geräte etc.) verursacht wird. Nicht nur bei Umwelterkrankungen sollten die Geruchsquellen möglichst identifiziert werden - (Suche der Belastungsquellen) - wenn Sie eigene "Produkte" ausschließen können, empfehle ich möglichst eine Bestätigung von Bekannten (nicht unbedingt Familienmitglieder) dass ein störender Geruch im Gebäude wahrnehmbar ist und der Vermieter entsprechend eine Sanierung durchzuführen hat.
"Störender Geruch im Gebäude" ist eine "unzumutbare Belästigung" und damit laut Landesbauordnungen ein eindeutiger "Gebäudemangel".
Siehe dazu auch Geruch in der Wohnung, im Klassenzimmer, Kita, am Arbeitsplatz
Schimmeluntersuchung - Nachweis:
Die Kosten einer Schimmeluntersuchung bei begründetem Verdacht sind vom Vermieter zu tragen - es sei denn, er kann in der Folge nachweisen, dass nicht ein Gebäudemangel, sondern nachweisbares Fehlverhalten des Mieteres Ursache der Belastung ist - in diesem Fall kann er natürlich auch entsprechende Sanierkosten dem Mieter in Rechnung stellen.
Eigenmessung mittels "Petri Schalen":
Eine preisgünstige orientierende Hilfestellung kann dazu im Vorfeld auch möglicherweise ein "Belastungstest" mit sogenannten "Petri Schalen" sein - die Auswertung sollte aber unbedingt in einem Labor stattfinden - die Ergebnisse haben zudem mangels "Genauigkeit der Erfassung" vor Gericht keinerlei Beweiskraft.
Ein solcher Test kann aber auf keinen Fall eine qualitative Schimmeluntersuchung (Messmethodik) durch einen qualifizierten Fachmann ersetzen, da bei solchen Tests nur eine grundsätzliche erhöhte Keimbelastung festgestellt werden kann, manche- auch besonders gesundheitsschädliche Schimmelarten dabei aber gar nicht identifiziert werden können. Schnelltests von Herstellern teils "kritischer" Schimmelvernichter bieten sicherlich keine ausreichende Aussage über Art und Umfang der Belastung.
Wichtiger Hinweis:
Führen Sie keine Telefonate oder Gespräche ohne „autorisierten“ Zeugen (anschließendes sofortiges Gesprächsprotokoll) siehe dazu Empfehlungen für amtsärztliche Untersuchungen - diese Empfehlungen gelten auch für sämtliche Kontakte zu Behörden, Firmen, Vermietern.
Stellen Sie Ihre Anfragem Anträge, Beschwerden stets schriftlich - mündliche Zusagen, Argumente sind bei späteren Auseinandersetzungen „wertlos!“(Siehe dazu auch Handlungsempfehlungen)
Weitere Informationen:
Schimmel- gesundheitliche Risiken
Rechte für Mieter bei Schadstoffproblemen
Gebäudekauf- "verschwiegene Mängel"
Mangelhafte Schimmelsanierung - Urteil
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Wasserglas und andere Produkte als Oberflächenbehandlung von Betonböden und als Grundierung
Manche Bauherren möchten generell auf einen Bodenbelag (Holz, Fliesen, Verlegware) verzichten, und die Beton/ Estrichoberfläche nur mit diversen Bindeprodukten staubfrei halten.
Wiederholt wurden wir bereits danach befragt, ob wir eine Oberflächenbehandlung mit Wasserglas bei Betonböden, Zementestrichen empfehlen.
Dabei wäre zu unterscheiden zwischen Lithiumwasserglas, Kaliwasserglas und Natronwasserglas für entsprechend unterschiedliche Anwendungen. So wird Wasserglas auch gerne auf sandenden Untergründen als "Grundierung" für Wandfarben eingesetzt.
Gesundheitliche Bewertung
Wirklich reines Wasserglas läßt im getrockneten Zustand keinerlei gesundheitlichen Belastungen erwarten - als Grundierung eingesetzt (soferne die technische Eignung im Vorfeld geklärt wurde) haben sie den wesentlichen Vorteil, anders als die meisten übrigen handelsüblichen "Grundierungen" auf allergenisierende Isothiazolinone völlig verzichten zu können.
Während der Verarbeitung aber ist zu beachten -
"kann Haut und Augen massiv reizen":
diverse Sicherheitdatenblätter (siehe Aussagekraft von Sicherheitsdatenblättern) von Herstellern geben an:
H315 = Verursacht Hautreizungen.
H319 = Verursacht schwere Augenreizung.
H335 = Kann die Atemwege reizen. (Beispiel)
bzw. Angaben wie
Skin Irrit. 2: ≥ 40 %
Eye Irrit. 2: ≥ 40 % (Beispiel)
Es fehlen uns allerdings bisher
- Emissionsnachweise bezüglich behandelter Böden mit namentlich definierten Produkten (Handelsname, Hersteller)
- glaubwürdige Nachweise sogenannter Volldeklarationen,
- vor allem aber Nachweise bezüglich eventueller "Abriebprodukte" (Kombination Wasserglas, Zement+Additivpartikel) - Feinstaub - Emissionen. So wiessen wir von verscheidenen Beton/Mörtel Zusatzprodukten, die allergenisierende Isothiazolinone enthalten.
Aus diesem Grund ist derzeit weder eine positive- noch eine negative "Bewertung" möglich.
Einsatzmöglichkeiten als Grundierung
Empfehlungen der Firma Kreidezeit:
"Geeignet zur Verarbeitung ausschließlich auf unbehandelten kunstharzfreien und nicht hydrophobierten Kalk- und Kalkzementputzen sowie bei der Renovierung alter kunstharzfreier Silikatanstriche.
Transparente Fixierung von Lehmputzen:
Entgegen weitläufig verbreiteter Empfehlungen raten wir davon ausdrücklich ab, Lehmputze mit Kaliwasserglas transparent zu fixieren. Häufig geht eine solche Behandlung mit kristallinem weißlich-wolkigem Erscheinungsbild einher und ruiniert den optischen Eindruck. Für die transparente Fixierung von Lehmputzen besser geeignet ist Lithiumwasserglas."
Weitere Informationen:
"Vorteile und Nachteile von Wasserglas"
Daneben gibt es noch weitere Produkte zur Betonversiegelung,
bedauerlicherweise versuche ich seit langem vergeblich, auch dazu entsprechende Nachweise gesundheitlicher Unbedenklichkeit zu erhalten.
Auch hier würden wir uns - ebenso wie bei Wasserglas - über entsprechende Nachweise gesundheitlicher Unbedenklichkeit freuen, um gegebenenfalls auch positive Bewertungen/ Empfehlungen aussprechen zu können.
Bei Vorlage entsprechender Produktinformationen erstellen wir gerne kurzfristig eine "gesundheitsbezogene Bewertung".
"Sick Building Syndrom" in neuer Wohnung, am Arbeitssplatz - mögliche Ursachen?
Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen, trockene Schleimhäute, Husten, brennende Augen, Hautausschläge, dauernde MÜdigkeit - in der Folge auch Depressionen und zunehmende Chemikaliensensitivität - all dies sind unter anderem möglicherweise Symptome des SBS ("Sick-builfding Syndrom").
Ausgelöst wird das SBS durch "Mängel" in der neuen (oder einer neurenovierten) Wohnung, am Arbeitsplatz.
Die Verursacher können vielfältig sein - bedauerlicherweise meist schwer zuordenbar, dar sich die Symptome bei zahlreichen "Wohnraumbelastungen" kaum unterscheiden - sich vor allem aber, abhängig unter anderem vom
- jeweiligen Immunsystem,
- genetischen Ursachen,
- von möglichen Vorerkrankungen und
- individuellen Sensitivitäten
bei Nutzern der gleichen Wohnung sehr unterschiedlich darstellen können.
Mögliche Verursacher können sein:
- Baustoffe, Bodenbeläge, und deren Kleber, Wandfarben, Dichtmassen u.v.a.
- Möbel, Möbelbezüge, Heimtextilien
- Reinigungsmittel, Pflegemittel
- Belastungen aus Elektrogeräten
- aber auch andere chemischen, biologischen oder physikalischen Raumbelastungen.
Siehe dazu auch
Neben einer unverzichtbaren qualitativen umweltmedizinischen Untersuchung (viele "allgemeine" Ärzte diagnostizieren meist unberechtigt hier "psychische" Ursachen) bleibt dem Betroffenen in der Regel nur eine mühsame Suche nach den Belastungsquellen - optimal unter Inanspruchnahme eines ebenfalls qualifizierten Fachmanns.
Unterstützen(!) kann dabei eine Auflistung der neu eingesetzten Produkte - um damit möglicherweise die Verursacher etwas einschränken zu können.
Problematisch wird es bei SBS am Arbeitsplatz - hier sollte unbedingt auch der Betriebsrat um Unterstützung gebeten werden.
Bei Mietwohnung sollte ein Dialog mit dem Vermieter gesucht werden - grundsätzlich ist dieser dafür verantwortlich, dass keine "allgemeinen" gesundheitlichen Risiken in der Wohnung vorliegen. Problematisch ist aber stets die Frage des Nachweises - oft muss hier der Mieter in Vorleitstung gehen, um "wohnungsbedingte" Schadstoffprobleme (Ausschluß von Belastungen durch selbt eingebrachte Möbel...) zu beweisen.
Bei besonderen individuellen Sensitivitäten auch auf nichttoxische, nur persönlich sensibilisierende Stoffe (MCS) ist der Mieter allerdings auf das Entgegenkommen des Vermieters angewiesen.
Sinnvoll ist bei größeren Mietobjekten, auch mit anderen Mietern Kontakt aufzunehmen, ob auch sie bereits gesundheitliche Probleme haben. In diesem Fall ist der Vermieter aufzufordern, entsprechende umfassende Prüfungen und eine Sanierung zu veranlassen.
Dabei kann er möglicherweise bei den ursprünglich "verursachenden" Baufirmen Regress einfordern. Siehe dazu
Rechtliche Grundlagen für Wohngesundheit
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Sind Hartöle grundsätzlich gesundheitlich unbedenklich?
Eine "Unbedenklichkeit" von Hartölen hängt - wie bei allen Baustoffen, Farben, Lacken, Möbeln, Bodenbelägen vom jeweiligen Produkt ab - eine Antwort dazu ist nur nach genauer (!) Kenntnis aller Inhaltsstoffe - vor allem für den Verbraucher wesentlich - der daraus resultierenden Emissionen möglich.
Die sogenannten "Inhaltsstoff- Erklärungen" , auch viele "Volldeklarationen" sind in sehr vielen Fällen nicht aussagekräftig (da vom Verbraucher nicht kontrollierbar) und manchmal verstecken sich "unerfreuliche" Stoffe unter undefinierbaren Sammelbegriffen wie "Additive", "Trockner", "Hautverhinderer" (z.B. Butanonoxim : kann vermutlich Krebs erzeugen!), Konservierungsstoffe?...
Beispiel 1: Pflanzenöl, modifiziertes Bindemittel (???) , Sikkative (???) kennzeichnungsfrei, entaromatisiertes Testbenzin, Butanonoxim".
Beispiel 2: Leinölfirnis, Holzöl, Kolophoniumhartharz, Rizinenstandöl, Isoparaffin, Hautverhinderungsmittel(?), blei- und kobaltfreie Trockenstoffe.
Selbst Sicherheitsdatenblätter werden oft nicht veröffentlicht und nur auf Aufforderung weitergegeben, obwohl diese ohnedies nur eine begrenzte Anzahl von Schadstoffen deklarieren müssen.
Neben Produkten der Bauchemie können selbst viele "natürliche" Inhaltsstoffe (auch die Natur bietet viele "Gifte" - "Öko" ist gut für die Umwelt - aber nicht immer gesund! - vor allem aber verträglich für alle! Menschen) können für Allergiker und Sensitive bereits "sensibilisierend" wirken - eine allgemeine Aussage zur "Unbedenklichkeit" ist daher aus meiner Sicht unseriös. In manchen Fällen können bereits die "Gerüche" selbst für "Gesunde" nach längerer Zeit "unverträglich" werden. Daher ist auch eine fachgerechte Verarbeitung auch bei wirklich "harmlosen Produkten" unverzichtbar.
Vor allem Allergiker, Menschen die sensitiv auf Chemikalien reagieren, sollten vor dem Kauf eines Produktes (gilt auch für damit verarbeitete Produkte, z.B. Bodenbeläge, Möbel) einen umfassenden(!), glaubwürdigen(!) Schadstoff- Prüfbericht fordern - alleine die Verweigerung eines solchen hat sehr oft nichts Gutes zu bedeuten.
Siehe dazu "Kommunikationspolitik der Hersteller"
Auch diverse "Gütezeichen" ("Bewertung von über 100 solcher Gütezeichen") bieten nur in wenigen Fällen dazu einigermaßen "Sicherheit".
Allergikern und Chemikalinesensitiven empfehlen wir grundsätzlich zusätzlich, vor dem Kauf einen "Verträglichkeitstest" durchzuführen, um die individuelle Verträglichkeit- unabhängig von Herstelleraussagen wie "Schadstoffarm", "lösemittelfrei" oder "allergikergeeignet", lebensmittelecht, für Spielzeug geeignet... festzustellen.
Begriffserläuterungenen für Ausdrücke wie "Additive", "Sikkative", "Polymere"
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Geruch in der Wohnung, im Klassenzimmer, Kita, am Arbeitsplatz
Wiederholt werden wir nach möglichen Ursachen von Gerüchen in Wohnungen, Schulen, Kitas, am Arbeitsplatz gefragt -
in vielen Fällen wird von erhöhten Belastungen bei sommerlicher Erhitzung oder zu Beginn der Heizperiode gesprochen.
Die Ursachen können vielfältig sein:
- Schadstoffe aus Möbeln, Türen, Fenstern und deren Oberflächenbehandlungen (Lacke, Lasuren), Verklebungen und Bezügen...
- Schadstoffe aus Wandfarben
- Schadstoffe aus Bodenbelägen, Wandbelägen, Heimtextilien
- Gerüche aus der Bausubstanz (OSB Platten, alte Spanplatten...)
- Gerüche aus Reinigungs- und Pflegemitteln,Weichspülern (auch aus der Nachbarwohnung)
- Gerüche aus "Beduftungen", z.B. Duftkerzen ebenfalls eventuell aus der Nachbarwohnung
- Gerüche aus Nachbarwohnungen, Balkons z.B. von Rauchern aber auch "Grillgerüche"
- Belastungen aus Elektrogeräten, Elektroleitungen (Weichmacher...)
- Schimmel, der nicht unbedingt sichtbar sein muss
- Belastungen aus "alten" Bodenbelagsklebern (PAK...)
- Geruchsbelastungen durch Holzheizungen in der Nachbarschaft
- Gerüche nach dem Einsatz eines Kammerjägers (Biozide) oder nach einer Schimmelsanierung (toxische Schimmelentferner)
- Gerüche aus Gewerbebetrieben, Landwirtschaft, Industrie, Verkehr in der näheren Umgebung
Nicht immer müssen es "toxische" Stoffe sein- siehe dazu Gesundheitsrisiken in Gebäuden -
auf jeden Fall stellen starke Gerüche aber meist eine "Belästigung" dar.
In vielen Fällen sind es auch "nur geruchsintensive", aber bei nicht wesentlich überhöhter Konzentration gesundheitlich unbedenkliche Aldehyde oder andere "natürliche Emissionen" (z.B. aus Holz, Linoleum, Naturölen) - sehr oft Folge von Oxidationsprozessen, die bei sommerlich erhöhten Ozonwerten ausgelöst/ verstärkt werden können.
Spätestens aber, wenn mit dem Geruch gesundheitliche Probleme verbunden sind, ist es höchste Zeit nach den Ursachen der Belastungen zu suchen -
der beste Weg, ist zuerst die "Stoffe" zu identifizieren, die den Geruch verursachen.
Dazu raten wir wir zu einer umfassenden Schadstoffprüfung - dies allerdings nur durch qualifizierte Prüfer.
Bei begründetem Verdacht, möglicherweise könnten Möbelstücke die Verursacher sein - entfernen Sie diese Möbel (Stück für Stück) für eine Woche aus dem belasteten Raum (in den Keller, im Sommer "abgedeckt" auf den Balkon...); damit können Sie ohne "Analayse" den Verursacher relativ leicht identifizieren.
Natürlich können Sie auch Muster von "verdächtigen Stoffen" an ein entsprechendes dafür akkreditiertes Prüfinstitut einsenden.
Schadstoffbelastungen und selbst Gerüche stellen grundsätzlich einen "Reklamationsgrund" dar, entsprechende Forderungen sollten unbedingt gestellt werden, wenn nötig auch eingeklagt werden.
Gerade bei Möbel (sehr oft Polstermöbel) aber auch Bodenbelägen reicht oft bereits die "Ankündigung einer Klage" mit dem HInweis auf entsprechende"Gerichtsurteile" um Rücknahme, Entschädigung zu erhalten.
Auch "ungiftige" Gerüche können auf die Dauer zu einem Problem werden -
sie können zu Isolation führen, wenn die Kleidung damit behaftet ist - ohne dass der Raumbenutzer dies selbst noch wahrnimmt ("soziale Toxizitität von Chloransiolen am Beispiel älterer Fertighäuser - Kapitel 2.7.1).
Oft dauert es lange, bis wirkliche "Freunde" auf den selbst nicht mehr wahrgenommen Geruch aufmerksam machen - oder den Grund benennen, warum die Besuche seltener und kürzer werden.
"Überdecken störender Gerüche"
bedauerlicherweise wird sehr oft "empfohlen", unangenehme Gerüche einfach mittels Raumsprays, Duftkerzen, Räucherstäbchen zu "übertünchen".
Dies ist absolut unverantwortlich,
- solange nicht feststeht, ob es sich die geruchsverursachenden Stoffen möglicherweise gesundheitlich bedenklich sind,
- nicht im Vorfeld geprüft wird, ob durch diese Duftstoffe nicht Mitbewohner, möglicherweise auch Nachbarn gesundheitliche Probleme zu erwarten haben (Duftstoffallergiker - in diesen Fällen brauchen es keineswegs "toxische" Stoffe sein, sehr oft wird hier auch auf nichttoxische, auch "natürliche" Duftstoffe reagiert.)
Siehe dazu auch EGGBI Zusammenfassung: Duftstoffallergiker und Beduftungen
Lüften
kann zwar eine kurzfristige Reduktion von Belastungen bringen - stellt aber keine wirkliche Sanierung dar: Lüftung statt Sanierung
Weitere Information: Umweltbundesamt "Geruchsleitwerte"
Beschreibung unterschiedlicher Gerüche
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Tinyhäuser für Chemikaliensensitive
Vielfach wird die Frage nach einem emissionsgeprüften, schadstoffarmen "Tiny Haus" gestellt, da gerade MCS Erkrankte darin eine Möglichkeit sehen, mit vertretbarem Aufwand, ungestört von "verständnislosen" Nachbaren und/oder Mitbewohnern in Wohnblöcken, eine einigermaßen verträgliche Bleibe zu suchen.
Nach wie vor bieten die meisten Anbieter aber nur Häuser mit konventionellen, bestenfalls "ökologischen" Baustoffen an, stellen aber auch bei diesen keine Fragen nach dem Emissionsverhalten derselben (OSB Platten und auch manche andere emissionsintensive Holzwerkstoffe mit erhöhten Terpen- und Essigsäurewerten, teils sogar Weichmacher und Flammschutzmittel- belastete PVC - oder geruchsintensive Linoleum - und andere belastete Bodenbeläge).
Vor einem Kauf-Abschluß sollte daher eine umfassende Aufstellung der verwendeten Produkte gefordert werden, und entsprechende glaubwürdige und umfassenden Schadstoffprüfberichte als Bedingung gestellt werden. Es gelten bei der Produktauswahl hier die gleichen Anforderungen wie bei der allgemeinen Produktauswahl für MCS Erkrankte.
Diverse "Gütezeichen" und Zertifikate - sowohl für Bauprodukte, als auch für Gebäude versprechen nur in ganz wenigen Fällen einigermaßern Sicherheit bezüglich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit!
Schadstoff- und Emissionsvermeidung sollte ber auch für "Gesunde" eine grundsätzliche Anforderung darstellen!
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Wohin wendet man sich, wenn man Produkte auf Schadstoffe prüfen lassen will?
Schadstoffe in "Produkten des Alltags"
Nicht nur in vielen
- Bauprodukten, und somit in Gebäuden (Wohnräume, Schulen, Kitas, am Arbeitsplatz) finden sich immer wieder die unterschiedlichsten "Schadstoffe", oft auch "nur" allergenisierende Stoffe, (Beispiel: Bodenbeläge,) auch in
- Kosmetik und Pflegeprodukten, Reinigungsmitteln, Waschmitteln, Weichspüler, Farben, Lacken,
- Möbeln, Textilien, Leder, (Vorhänge, Teppiche, Möbelbezüge), Schuhen,
- Spielwaren (Weichmacher) -
nahezu in allen Produkten des Alltags werden werden bei gewissenhaften Untersuchungen auch immer wieder Schadstoffe gefunden:
- teils gesundheitlich sofort wirksam (Beispiel Sick-building- Syndrom)
- teils aber auch "nur" "viel später wirksam" (Asbestose, Hormonelle Veränderungen durch Weichmacher, Flammschutzmittel)
EGGBI befasst sich lediglich mit dem eigentlichen "Wohnumfeld" - regelmäßige Informationen zu Schadstoffen in Produkten des Alltags finden sich unter anderem
in der Zeitschrift Ökotest, sowie in den Publikationen von "Foodwatch" (Lebensmittel).
Zahlreiche importierte Produkte (Kleidung, Schuhe, Kleinmöbel, Wohntextilien, Teppiche...) werden über Wochen in "vergifteten" Seeconatinern transportiert ("Schutzbehandlung" gegen Schimmel und Insektenbefall mit diversen Bioziden) transportiert, und bringen diese Schadstoffe in unsere Wohnungen - nicht immer durch entsprechende "Gerüche" erkennbar.
Bedauerlicherweise helfen dem "gesundheitsbewußten Verbraucher" nur sehr selten sogenannte "Gütezeichen" -
bei einer Betrachtung von über 80 Gütezeichen und Zertifikate alleine für Bauprodukte und Gebäude
mussten wir feststellen, dass sich nur sehr wenige dieser Gütezeichen und Zertifikate auch wirklich umfassend mit der "Gesundheitsverträglichkeit" auseinandersetzen.
Die meisten dieser "Gütezeichen" wurden von Herstellerverbänden selbst "erschaffen" und befassen sich jeweils nur mit einzelnen "Schadstoffen" (meist VOC, Formaldehyd), verzichten aber auf glaubwürdige umfassende Emissionsnachweise der Hersteller bezüglich weiterer Schadstoffe wie Weichmacher, Flammschutzmittel...
Bereits bei der Probenahme überlassen nahezu alle Labelstellen dem Hersteller die "Auswahl" des Produktes im Betrieb und verzichten auf eine externe Probenahme.
Viele Hersteller verweigern grundsätzlich Emissionswerte, berufen sich dabei sehr oft auf nicht kontrollierbare "Volldeklarationen".
Der Verbraucher sollte daher beim Kauf von Produkten wesentlich öfter glaubwürdige Nachweise der gesundheitlichen Unbedenklichkeit vom Händler, vom Hersteller einfordern.
Im "Schadensfall" bieten dafür akkreditierte Prüfinstitute entsprechende Laborprüfungen an - z.B. eco-Institut (Köln), ALAB Berlin, Bremer Umweltinstitut, Arguk (Oberursel), IBO Wien.
Hier kann der Auftragsgeber das Produkt zur Untersuchung einfach hinsenden -
schweiriger ist die Suche nach Fachleuten für Schadstoffuntersuchungen vor Ort - vor allem für die Raumluftuntersuchung raten wir zu einer "sorgfältigen Auswahl". (Suche nach qualifizierten Beratern, Prüfern und Prüfinstituten)
Die Kosten solcher Untersuchungen ergeben sich aus dem "gewünschten" Prüfumfang - nach welchen Schadstoffen soll überhaupt gesucht werden? (Fragenkatalog zum Gebäude vor Erstellung eines Prüfkonzepts)
Siehe dazu auch
"Mögliche Gesundheitsrisiken in Gebäuden"
"Gesundheitliche Auswirkungen"
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Holzwurm im Balken, in Möbeln - verträgliche Beseitigung?
Holzwürmer stellen grundsätzlich ein Risiko für die Nutzungsdauer von Möbeln und Holzkonstruktionen dar - dennoch raten wir im Gebäudeinneren vom präventiven Einsatz diverser gesundheitsgefährdender "Holzschutzmittel" ab. Zu groß ist das Risiko chronischer Erkrankungen durch solche Produkte.
Sollte dennoch der Schädling einmal im Haus "tätig werden":
Kleinmöbel sind am besten durch "Erhitzung" (z.B. in der Sauna, Erhitzung auf 60 Grad C) vom Schädling zu befreien (dazu Tipps im "Hausjournal").
Zitat: "Beim Bekämpfen mit Hitze muss sichergestellt werden, dass diese Temperatur bis in den Kern eines Holzgewerks oder Möbelstück erreicht wird und lange genug anhält."
"Bei der Wärmebehandlung kann es zu Rissbildungen kommen. Weltvolle Holzgegenstände sollten zur Wärmebehandlung daher einer Fachfirma anvertraut werden, die über Anlagen zu feuchtegeregelten Wärmehandlungen verfügen." https://www.umweltbundesamt.de/gemeiner-nagekaefer-im-volksmund-auch-holzwurm#sonstige-informationenUmweltbundesamt
Bei großflächigem Befall, Ballen etc. empfehlen wir den Einsatz von gesundheitlich unbedenklichen Mitteln - beispielsweise WoodBliss1:
„Bis zur Eindringtiefe werden den Hölzern die von den Schadinsekten gesuchten Nährstoffe entzogen. Die Hölzer werden gleichzeitig unkenntlich gemacht, sodass die Schadinsekten die Hölzer nach der Behandlung nicht mehr als Nahrungsquelle erkennen können. Seine Besondere insektenbekämpfende Sofortwirkung liegt darin, dass WOOD-BLISS 1 die Fraßgänge ausfüllt und die Insekten bewegungsunfähig macht, wenn diese damit in Berührung kommen."
Beim Einsatz solcher Mittel ist auf eine strikte Einhaltung der Anweisungen des Herstellers zu achten (technisches Merkblatt), gegebenenfalls mit diesem Rücksprache zu halten (Gewährleistungsfragen).
Vom Einsatz vielfach angepriesener Produkte, die mit Bioziden arbeiten (bevozugt mit dem gesundheitlich bedenklichen Wirkstoff Permithrin (siehe dazu Kapitel 3 der Zusammenfassung "Pyrethroide") raten wir aus Gründen der Gesundheitsvorsorge definitiv ab!
Infos zum "Holzwurm"
Holzwurm, Larve des "Nagekäfers"
"Einen aktiven Befall mit Nagekäferlarven erkennt man, wenn viele kleine 1 bis 2 mm große Löcher im Holz zu sehen sind, aus denen Holzmehl quillt. Sieht man nur die Löcher, so legt man Papier unter die betroffene Stelle. Bei Befallsaktivität zeigt sich nach wenigen Tagen helles Holzmehl auf dem Papier. Die Zeitspanne von einigen Tagen ist erforderlich, da die Larven gelegentlich Fraßpausen einlegen.
Grundsätzlich sollte eine umfassende Bestimmung und Einordnung eines Befalls mit holzzerstörenden Insekten makroskopisch und mikroskopisch nach Erfahrung und Wissen und/oder nach Bestimmungsschlüsseln durch einen Sachverständigen erfolgen. Hierzu bestimmt der Sachverständige die im Holz gefundenen Larven und Puppen oder anhand gefundener ausgeschlüpfter adulter Insekten.
Das Schadbild allein reicht nicht aus, um den Befall sicher festzustellen, da optisch nicht immer zwischen aktivem Befall und bereits abgeschlossenem alten Befall unterschieden werden kann. Außerdem ist stets zu klären, ob ggf. weitere Holzschädlinge am Werk sind.
Die Larve des Nagekäfers benötigt eine Mindestholzfeuchtigkeit von mehr als 10 % und bevorzugt kühlere Orte. In zentral beheizten Räumen findet nur selten ein Befall statt. Kritische Bereiche sind feuchte Räume und Stellen, an denen Bodenkühle oder Bodenfeuchte auftritt. Der gemeine Nagekäfer hat keine Vorlieben für spezifische Holzarten, frisst sowohl Nadel- als auch Laubholz, auch altes Holz wird befallen. Man findet Fraßspuren an Möbeln, Korbwaren, Balken, Brettern, Latten, Fußböden. Vor allen in unbeheizten, ganz sicher in ungenutzten Gebäuden oder Räumen.
Gesundheitsrisiken für den Menschen
Bei dem gemeinen Nagekäfer handelt es sich um einen Materialschädling. Gesundheitsrisiken für den Menschen bestehen nicht.
Gefahrenabschätzung
Ein Befall mit Nagekäfern an tragenden Holzteilen im Haus ist ernst zu nehmen, da der Befall so stark sein kann, dass tragende Bauteile in ihrer Haltbarkeit gefährdet sind. Je eher ein Befall entdeckt wird, desto kleiner der Aufwand für dessen Bekämpfung. Befallene kleinere Holzgegenstände (Holzspielzeug, Möbelstücke) lassen sich bei geringem Befall gut behandeln."(Umweltbundesamt)
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Kriterien beim Kauf eines "verträglichen" Bettes
Ein Vollholzbett, behandelt mit unbelastetem Öl oder Wachs ist sicher eine allgemein verträgliche und ökologisch nachhaltige Lösung .
Menschen mit besonderen Sensitivitäten (z.B. MCS Kranke, aber auch viele Allergiker) reagieren aber oftmals auch auf durchaus nichttoxische Stoffe, auch auf natürliche Emissionen aus Holz, Holzwerkstoffen, aber auch aus "Naturölen" und "Natur-Wachsen".
Viele dieser "Ökoprodukte" entsprechen auch nicht allen "wohngesundheitlichen Anforderungen" - und enthalten in manchen Fällen, nicht immer deklariert, sensibilisierende Konservierungsstoffe, ja sogar krebserzeugende "Additive" wie z.B. Butanonoxim.
Während beispielsweise die Emissionen aus der Zirbelkiefer schlaffördernd, ausgleichend bei Herzbeschwerden wirken können - sind diese wiederum für manchen Sensitiven absolut unverträglich!
In diesen Fällen ist auch bereits die Auswahl der Holzart wesentlich -
manche Sensitive reagieren vor allem auf "Terpene" (vor allem aus Nadelhölzern) - andere auf Essigsäure...(vor allem aus Eiche, Buche...)
Formaldehyd sollte natürlich ohnedies möglichst vermieden werden.
All diese Stoffe finden sich in teils sehr unterschiedlicher Konzentration sowohl in Holzwerkstoffen als auch im "Naturholz" je nach Holzsorte und Produktionsweise - die individuelle Verträglichkeit sollte daher von Sensitiven vor dem Kauf "ausgetestet" werden.
Optimal sollte der Händler/ der Hersteller dem Kunden aber auf Verlangen glaubwürdige und umfassende Emissions- Prüfberichte zur Verfügung stellen - damit ist erst eine seriöse "individuelle Beratung" möglich. Diverse Zertifikate und/ oder Gütezeichen haben in der Regel nicht eine ausreichende Aussagekraft.
Siehe dazu: Bewertung von über 100 Gütezeichen und Zertifikaten für Baustoffe und Gebäude aus "gesundheitlicher" Sicht
Bei Zusendung solcher Prüfberichte an beratung@eggbi.eu erhalten Sie gerne eine entsprechende Stellungnahme.
Mehr Infos zu "wohngesunden Möbeln"
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Altersgerechter und barrierefreier Umbau/ Planung Beispiel Badezimmer
Zum Thema barrierefreies Umbauen bieten in der Regel die Länder- Architektenkammer, teilweise auch Handwerkskammern sehr umfangreiche Informationen, wenn es darum geht, technische Fragen der "Barrierefreiheit" zu beantworten.
Fragen der Barrierefreiheit für Umwelterkrankte wird bedauerlicherweise nach wie vor meist auf "ökologisches Bauen" verwiesen - obwohl "ökologisches Bauen" keineswegs immer "emissionsarm" und verträglich für "Sensitive" bedeutet.
Planung
Zu den technischen Fragen "barrierefreien Wohnens" verweisen wir auf unserer Seite
"Leben und Wohnen für alle Lebensalter"
mit zahlreichen Links zu Leitfäden und Planungshilfen - unter anderem natürlich auch für Bäder.
Wichtig wäre vor allem ein "barrierefreier Zugang" (Breite der Tür, Türe nach außen zu öffnen oder Schiebetür), dazu leicht bedienbare Armaturen, unterfahrbares Waschbecken, Haltegriffe- Stützklappgriffe, bodenebener Duschbereich möglichst mit Sitzmöglichkeit - z.B. Klappsitz, rutschhemmende Bodenbeläge, Wannenlift, Toilette in bequemer Höhe, Spiegel die zur Waschtischkante reichen, barrierefreie Bademöbel)
siehe dazu Beispiel: Lösungen Bad
unter anderem aber auch mit allgemeinen Hinweisen - Links zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen.
Was viele nicht wissen - für barrierefreies Umbauen gibt es auch staatliche Förderungen/ Förderkredite - Infos dazu unter Finanzierung- Förderungen
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Hausstauballergiker - Leder oder Encase?
Hausstaubmilben, aber mehr noch ihr Kot, enthalten eine Vielzahl von Allergenen.
Hausstaubmilbenallergene gehören neben Schimmel zu den wichtigsten Auslösern von Allergien in Innenräumen.
Milbenallergien bestehen in unseren Breiten hauptsächlich gegen die Allergene der beiden bekanntesten Hausstaubmilben
Dermatophagoides pteronyssinus und
Dermatophagoides farinae, die sehr gut untersucht sind.
Mehr zum Thema Hausstauballergie
Für den Hausstauballergiker ist es sehr wichtig, einen "geschützten" Schlafplatz einzurichten, der auch leicht von Milben und deren Kot "freizuhalten" ist.
Nicht zu vernachlässigen ist aber auch die Frage nach weiteren möglichen Schlafplatzbelastungen chemischer Art aus dem gewählten Material für Matratzen und Bezüge.
Häufig werden wir befragt, ob sich hier Leder (z.B. Ledersofa) als "Schlafunterlage" nicht besonders eignen würde.
Obwohl Leder leicht "abzuwischen" und daher für Hausstauballergiker Vorteile bringen würde, ist Leder bedauerlicherweise in sehr vielen Fällen stark mit eigenen Schadstoffen belastet (Prüfberichte dazu sind kaum erhältlich) - während es für Matratzen tatsächlich umfassend schadstoffgeprüfte Produkte (u.a. auch bezüglich Antimon) am Markt gibt, die bei regelmäßiger Reinigung auch für Hausstauballergiker bestens geeignet sind.
Empfohlen wird daher zu hinterfragen, ob und welche Nachweise vom Hersteller vor allem bezüglich der "Schadstoffbelastung" erhältlich sind, und sich dabei nicht nur auf diverse Zertifikate zu verlassen, sondern die tatsächlichen Prüfberichte einzufordern.
Fordern Sie daher vom Händler vor Ihrer Kaufentscheidung entsprechende Prüfberichte und geben Sie sich nicht mit "Logos" von Gütezeichen zufrieden.
Ergänzend:
In der Regel übernehmen die Kassen für Allergiker mit entsprechendem ärztlichen Attest die Kosten für
allergikergeeignete Encasings und Allergiebettwäsche.
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PCB im Betonplattenbau
Bewohner von älteren Häusern der Betonplattenbauweise befürchten (in vielen Fällen zurecht)
mit möglicherweise gesundheitlichen Langzeitwirkungen.
Sicherheit kann hier nur eine Schadstoffuntersuchung geben -
grundsätzlich empfehlen wir bei Kauf oder Bezug einer neuen Wohnung einen entsprechenden "gesundheitlichen Gebäudecheck".
Besondere Risikogruppen sind auch bei PCB Belastungen vor allem Kleinkinder, Schwangere, kranke und ältere Menschen mit geschwächtem Immunsystem,Chemikaliensensitive, Allergiker.
Hier können sogar Niedrigstkonzentrationen zu Langzeitfolgen führen - die Aussagekraft "gesetzlicher Grenzwerte" ist gerade bei diesen Menschen aus umweltmedizinischer Sicht von äußerst geringer Aussagekraft.
Ein solcher Gebäudechek dient keineswegs nur, um Akut- und Langzeitfolgen durch eventuelle Altlasten (Asbest, PCB, PAK u.a.) zu vermeiden, auch in Neubauten finden sich immer wieder Stoffe wie Weichmacher, Formaldehyd, Flammschutzmittel, Lösemittel... ("Gesundheitsrisiken in Gebäuden") mit oftmals sensibilisierendem, allergenisierendem und/oder generell toxischem Potential.
Bei blossem Verdacht, ohne wahrnehmbaren oder aus Nachbarwohnungen gemeldeten gesundheitlichen "Beschwerden" besteht die kostengünstigere Möglichkeit einer "orientierenden Hausstaubuntersuchung" auf PCB, optimal erweitert auch auf Anlaytik weiterer Schadstoffe je nach Bauweise, Gebäudealter.
Die Prioritäten einer solchen Unteruchung müssen vom Käufer/ Mieter selbst entschieden werden, für den Fall einer zu erwartenden "Auseinandersetzung" mit Vermieter, Verkäufer empfiehlt sich allerdings eine normgemäße Raumluftuntersuchung.
Beides sollte jedoch nur durch einen dafür qualifizierten Fachmann, eine Hausstaubanalyse nur durch ein dafür akkreditiertes Institut durchgeführt werden.
Fragenkatalog zum Gebäude vor Erstellung eines Prüfkonzepts
Bei auftretenden Anzeichen gebäudebedingter gesundheitlicher Beschwerden sollte unbedingt ein qualifizierter Umweltarzt beigezogen werden.
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Asthma - Sorgen um Arbeitsplatz
Haäufige Krankheitstage durch "Asthmabedingte" Arbeitsunfähigkeit sind nicht nur für den Betroffenen unangenehm - Kollegen und Firmenleitung zeigen sich oft wenig verständnisvoll, oft
kann sogar die Sorge um den Arbeitsplatz die Probleme verstärken (Stress als "Verstärker").
Für Asthma gibt es verschiedene Ursachen - aber auch zahlreiche "Symptomverstärker".
In vielen Fällen können dies auch (!) "Beltbelastungen" aus Wohnung, Arbeitsbereich,
aber auch allgemeine Umweltbelastungen (Außenluftbelastungen) sein.
(Siehe dazu "Asthma - mögliche Auslöser")
Wenn möglich sollte geklärt werden, ob die Beschwerden besonders stark am Arbeitsplatz – oder vor allem im Wohnbereich auftreten. Damit könnte die Suche nach den Auslösern bereits wesentlich eingeschränkt werden.
Entsprechend sollten mögliche Belastungsquellen durch einen qualifizierten Fachmann durch eine Raumluftuntersuchung identifiziert werden.
· Raumluftprüfungen- Schadstoffmessungen
· Suche nach qualifizierten Prüfern
Mit den Ergebnissen sollte in der Folge zusammen mit einem qualifizierten Umweltmediziner versucht werden, festzustellen, ob Sie auf einige der so festgestellten Innenraumbelastungen (Hausstaub, Chemikalien, Fasern) besonders stark reagieren - wenn ja, sollten deren Verursacher so weit als möglich künftig ausgeschlossen oder minimiert werden.
.
· Suche nach qualifizierten Umweltärzten
Bei besonders starken Beschwerden am Arbeitsplatz sollte geprüft werden,
ob auch andere Kollegen zumindest immer wieder mit besonderem "Hustenreiz" zu kämpfen haben – wenn ja, sollte der Personalvertreter oder der Firmenchef darauf aufmerksam gemacht werden.
· Hinweise für Betriebs- und Personalräte
Es liegt auch im Interesse der Firmenleitung, Krankheitstage durch Beseitigung eventueller vermeidbarer Belastungen soweit als möglich zu minimieren.
Bei echten Missständen im Arbeitsablauf (Missachtung arbeitsrechtlicher Bestimmungen) sind gegebenenfalls aber auch die Kontrollbehörden (Arbeitsschutz) als letzte Möglichkeit zu informieren.In diesen Fällen gilt es, gerade beim Umgang mit Chemikalien nicht nur die gesetzlichen Grenzwerte (MAK Werte) einzuhalten, bei Auseinandersetzungen mit Sozialgerichten bezüglich "Arbeitsunfähgikeit", ist zu beachten, dass für "Sensitive" auch Niedrigstkonzentrationen mancher Stoffe bereits zu Arbeitsunfähigkeit führen können.
Berufswechsel
Natürlich gibt es aber auch Fälle sehr
"individueller" Unverträglichkeiten.
Sollten diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stehen
z.B.
Bäcker mit Mehlstauballergie "Bäckerasthma"
Friseur mit erhöhter Duftstoff- und oder Chemikalienunverträglichkeit
Tischler mit Unverträglichkeit verschiedener Holzstäube, Lösemittel aus Klebern, Lacken
Maler mit Unverträglichkeit diverser Lösungsmittel…
so ist in manchen solcher Fälle ein Wechsel der Arbeitstätigkeit unvermeidlich.
Es sollten vorher aber wirklich alle anderen eventuellen "Ursachen" so weit als möglich ausgeschlossen werden.
Weitere Hinweise
Suche der Belastungsquelle für umweltbedingte Erkrankungen
Mögliche Gesundheitsrisiken in Gebäuden
Schadstoffprobleme am Arbeitsplatz
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Strahlenbelastung durch Elektrogeräte
Grundsätzlich empfehlen wir, bereits bei Neubau und Sanierungen bei der Elektroinstallation im Gebäude darauf zu achten, dass zumindest im Bereich der Schlafräume, Kinderzimmer ein möglichst strahlungsarmes Umfeld geschaffen wird:
· durch den Einsatz abgeschirmter Leitungen und Installationsmaterial (Steckdosen, Schalter),
· Planung der Leitungslegung (nicht unmittelbar Hauptleitungen in diesen Bereichen)
· Einsatz von Netzfreischaltern
· Verzicht auf WLAN zumindest in der Nacht
· und Verzicht auf besonders "strahlende" Geräte (Radiowecker, Handy) im Schlafraum, Kinderzimmer
· Minimierung der allgemeinen Belastung durch "bewusster Nachfrage" beim Kauf neuer Elektrogeräte!
Bei festgestellten starken Belastungsfeldern von außen (Nähe Sendemasten, Hochspannungsleitungen…) empfehlen wir auch entsprechende bauliche Abschirm- Maßnahmen.
Maßnahmen zur Reduktion von "Elektrosmog" und "Abschirmprodukte"
Unabhängig von international geführten wissenschaftlichen Diskussionen über Grenzwerte (bedauerlicherweise gibt es grundsätzlich nur sehr wenige industrieunabhängige Forschung – siehe dazu: "die gekaufte Wissenschaft" )
sehen wir auch hier das Problem sehr unterschiedlicher Sensitivität.
Nicht mehr bestritten kann werden, dass es ein Krankheitsbild EHS (Elektrohypersensitivität) gibt und
manche Menschen mit unterschiedlichen Symptomen auf starke Belastungsfelder reagieren.
Ebenso wie bei Chemikalien reagieren Sensitive – dazu gehören vor allem aber auch Kleinkinder, Schwangere im Gegensatz zum Großteil der Bevölkerung auf viele Belastungen bereits kurzfristig, Fragen der "Langzeitfolgen" wurden bisher bedauerlicherweise kaum beachtet und untersucht.
Bei den aktuellen Diskussionen zu 5G beispielsweise wird ersichtlich, dass eine unabhängige Erforschung der "Gesundheitsverträglichkeit" von Strahlungsfeldern bis heute nicht ausreichend erforscht ist; Langzeitwirkungen derzeit vor allem noch überhaupt nicht berücksichtigt werden.
Bundesamt für Strahlenschutz gesteht fehlende Erkenntnisse
Die "Wertigkeit" gesetzlicher Einstufungen und Grenzwerte wurde in den letzten Jahrzehnten mehrfach eindrucksvoll bewiesen. Beispiele jahrzehntelanger Ignoranz
Beim Kauf von Elektrogeräten sollte daher "präventiv" künftig wesentlich mehr auch darauf geachtet werden, welche Strahlungsfelder beim Betrieb dieser Geräte erzeugt werden – ebenso wie hinterfragt werden sollte, ob- und welche chemischen Emissionen (vor allem Flammschutzmittel und Weichmacher) durch das Gerät verursacht werden.
Siehe dazu auch: Schadstoffe in/aus Elektrogeräten
Ein mündiger (nachfragender) Verbraucher, würde sehr schnell die Hersteller bewegen, diese Punkte bei künftigen Produktentwicklungen wesentlich mehr zu "beachten".
Weitere Informationen zu "elektrischen Strahlungsfeldern"
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Nano- und antistatische Beschichtungen in Lüftungsrohren?
Ein grundsätzliches Problem von zentralen Lüftungsanlagen ist die Verkeimung der Verrohrungen, die immer wieder zu gesundheitlichen Belastungen der Innenräume führen kann.
Die Hersteller von Lüftungsrohren haben zwischenzeitlich dafür eine Lösung gefunden- nämlich "antibakterielle Beschichtungen".
Bedauerlicherweise sind die Hersteller von solchen Leitungsrohren (wir haben inzwischen bei über 20 Herstellern um Informationen gebeten) bisher nicht bereit, grundsätzliche stoffliche Informationen zu ihren Produkten und vor allem auch "Beschichtungen, Ausstattungen" preiszugeben -
es werden weder umfassende Emissionsprüfberichte der Rohre, Leitungen selbst (als Grundvoraussetzung für Empfehlungen unsererseits) zur Verfügung gestellt (Anforderungen an Produktinformationen) - noch erschöpfende Informationen zur "Unbedenklichkeit" der eingesetzten antibakteriellen und antistatischen Beschichtungen.
Nur in Einzelfällen wird auf den Einsatz von Silberionen hingewiesen (siehe dazu Problematik Nano-Silber) - meist fehlen Aussagen ob es sich um katalytische, organisch antimikrobielle Additive, Beschichtungen... handelt;
entsprechend sind wir bedauerlicherweise derzeit nicht in der Lage, zentrale Lüftungsanlagen namentlich zu empfehlen- zumal uns auch Informationen zu den Lüftungsgeräten (deren "Eigenemissionen") selbst ebenfalls bisher verweigert worden sind. (Schadstoffe aus Elektrogeräten)
Mehr Informationen zu Lüftungsanlagen, Leitungen, antibakterieller und antistatischer Ausstattung finden Sie in unserer allgemeinen Richtliniendiskussion zu Lüftungen: Lüftungen und Lüftungsanlagen (Kapitel 2.2.)
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Geruch nach Einsatz einer Wandfarbe
Frage:
Nach dem Aufbringen einer neuen Wandfarbe stellen wir in den Räumen einen starken Geruch fest, der zu Kopfschmerzen, trockenen Schleimhäuten führt... wie gefährlich sind diese Belastungen?
Antwort:
In vielen Fällen sind Verbraucher beunruhigt, wenn nach Streichen der Wände ein starker Geruch über längere Zeit wahrnehmbar ist.
In diesen Fällen empfehlen wir, uns die genauen Bezeichnungen des eingesetzten Materials (falls eingesetzt unbedingt auch verwendeter Grundierungen, Spachtelmassen...) zu senden, wir ersuchen dann an Hand unserer Emissionsdatenbank oder - falls noch nicht gelistet, durch Nachfrage beim Hersteller Informationen über die Ursache dieser Geruchswahrnehmung nachzuforschen.
Oft handelt es sich um "allergenisierende" Isothiazolinone (auch in den meisten Grundierungen enthalten) - in manchen Fällen aber auch um nicht deklarierte Lösemittel unterschiedlicher gesundheitlicher Relevanz.
Sogenannte- (nicht vom Verbraucher kontrollierbare) Volldeklarationen haben dabei in den meisten Fällen ebensowenig Aussagekraft wie Sicherheitsdatenblätter, Zertifikate, aussagearme Gütezeichen und Marketingaussagen bezüglich "lösemittelfrei".
Wir empfehlen daher immer - nicht nur bei besonderen gesundheitlichen Anforderungen, vor dem Kauf entsprechende umfassende Produktinformationen beim Händler, Hersteller abzufragen.
Risikobewertungen bei starker Geruchsbelastung ohne entsprechenden Informationen halten wir grundsätzlich für unseriös. Im Zweifelsfall ist eine entsprechende Schadstoffprüfung (bei Geruch durch Wandfarben zumindest auf VOCs, Formaldehyd und Isothiazolinone) zu empfehlen.
Grundsätzlich bevorzugen wir mineralische Putze (Kalk/Lehm) und mineralische Wandfarben (Silikatfarben) - auch hier aber nur wirklich glaubhaft schadstoffgeprüfte Produkte.
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Geruch in älterem Fertighaus
Frage:
"Nachdem wir ein Fertighaus, Baujahr 1975 erworben haben, fällt uns immer mehr ein etwas "modriger Geruch auf" - ist von einer gesundheitlichen Gefahr auszugehen?"
Antwort:
Natürlich wäre eine „Ferndiagnose“ bezüglich des Ursprungs des Geruches und dessen gesundheitlichen Auswirkungen nicht seriös!
Als mögliche Ursache eines Geruchs wie geschildert sehen wir aber vor allem aus langjähriger Erfahrung mit solchen Häusern vor allem:
- Chloranisole (geruchsintensiv, setzen sich vor allem in Textilien fest) als Zersetzungsprodukt des ehemals fast grundsätzlich eingesetzten Holzschutzmittels PCP
Gesundheitlich wesentlich weniger relevant als das Ausgangsprodukt PCP, auf Dauer aber sehr unangenehme Geruchsbelastung, die von den Bewohnern immer weniger, dafür von Besuchern, Arbeitskollegen, Mitschülern immer mehr wahrgenommen wird)
- Schimmel (nicht unbedingt immer „sichtbar“ – oft verursacht durch Haarrisse in Leitungen, verdecktem Wassereintritt an Fenstern, im Dach, Wärmebrücken in der Dämmung verursacht).
Natürlich kommen auch weitere möglichen Schadstoffe als geruchsverursachend in Frage: siehe dazu "Gesundheitssrisiken in Gebäuden"
Umfangreiche Informationen dazu finden Sie auch unter: http://www.eggbi.eu/fileadmin/EGGBI/PDF/Geruch_in_aelteren_Fertighaeusern.pdf ,
Sanierempfehlungen sind nur möglich, wenn uns entsprechende Schadstoffprüfberichte vorliegen (zu prüfen primär: Schimmel; VOC mit besonderer Berücksichtigung Chloransiole; Formaldehyd; Hausstaubuntersuchung) – gerne können Sie mir nach einer solchen Prüfung die Untersuchungsberichte zusenden.
Für entsprechende Schadstoffuntersuchungen empfehle ich Ihnen nach Angabe Ihrer Postleitzahl gerne einen qualifizierten Prüfer in Ihrer Region.
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"Alte Mineralwolle" im Gebäude
In älteren Gebäuden ist meist nicht ersichtlich, mit welchen Materialien - vor allem auch Dämmstoffen gearbeitet wurde -
Haubesitzer, Mieter und potentielle Käufer stehen daher oft vor der Frage - enthält das Gebäude "gesundheitsschädliche" Bauprodukte - möglicherweise sogar Asbest oder "Mineralwolle alt" mit ebenfalls lungengängigen und damit "gefährlichen" Fasern.
Bei fachgerechtem Einbau stellen diese Produkte in der Regel kein akutes gesundheitliches Risiko dar -
bei kleinen Eingriffen (z.B. Bohren in der Wand) ist neben "staubarmen Arbeiten" und konsequenter Schließung von "Löchern" anschließend ebenfalls kein größerer Aufwand erforderlich,
kritisch wird es allerdings, wenn bei Renovierungen, Umbauten plötzlich diese Produkte "freigelegt" oder "ausgetauscht" werden und zu erhöhten Faserbelastungen in den Räumen führen können.
Handlungsanleitung „Staub bei Abbruch- und Rückbauarbeiten“
Grundsätzlich haben Handwerker vor Aufnahme ihrer Tätigkeit die Pflicht der "Gefährdungsbeurteilung" aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen (Schutz der Handwerker)
auch der Auftraggeber sollte sich diese Gefährdungsbeurteilung aber vorlegen lassen, um sicherzugehen,
- ob gefährliche Materialien zu erwarten sind,
- dass die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben beim Umgang und
- die Vorschriften laut Gefahrstoffverordnung bezüglich der Entsorgung solcher Produkte tatsächlich eingehalten werden.
Dies bedeutet entsprechend der Vorgaben der BG Bau bezüglich "staubminimiertem Arbeiten" (u.a. nur Geräte mit Absaugeinrichtung...) auch Einhaltung der Vorschriften bezüglich "staubdichter Abschottung" der "bearbeiteten" Räume bei entsprechenden Problemstoffen und fachgerechte Entsorgung.
Bei eigener handwerklicher Tätigkeit sollte im Zweifelsfall entsprechendes Material zur Untersuchung an ein akkreditiertes Institut eingesandt werden, um entsprechende Gefahrstoffe sicher zu identifizieren.
Grundsätzlich empfehlen wir vor allem vor dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses einen "gesundheitlichen Gebäudecheck", um akute Raumluftbelastungen möglichst auszuschließen.
Grundsätzliche Informatioen zu Mineralfasern
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Butanonoxim und andere Schadstoffe in Holzölen
Anfrage
Unser Eichetisch wurde vom Schreiner abgeschliffen und neu geölt mit xxx Premium Hartwachsöl xxx. Seitdem riecht er sehr stark und reizt auch die Nasenschleimhaut. Laut Beschreibung enthält das Öl u.a. Butanonoxim. Das soll “vermutlich” krebserzeugend sein?
Kann man noch etwas tun?
Antwort:
Bedauerlicherweise sind diverse „Holzöl“ und „Wachs“ Hersteller in der Regel nicht bereit, Emissionsinformationen an den Verbraucher weiterzugeben. Informationen in den Sicherheitsdatenblättern sind nicht ausreichend für eine seriöse gesundheitliche Bewertung –
hier werden nur definierte Stoffe angegeben, die für den Verarbeiter während der Verarbeitung kritisch sein können – nicht aber zahlreiche weitere oft eingesetzte Stoffe, die zusätzlich allergenisierend, sensibilisierend wirken können.
Zu deklarieren (gesetzlich) im konkreten Fall war offensichtlich nur:
2-Butanonoxim
CAS Nr: | 96-29-7 |
Gefahrenhinweise - H-Sätze: |
H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. farblose, flüchtige Flüssigkeit mit aromatischem Geruch Quelle |
Über weitere mögliche, ebenfalls „reizende“ Inhaltsstoffe, vor allem geruchsintensive Lösemittel (VOCs) aus diesem Produkt besitzen wir aktuell keinerlei Informationen zum angefragten Produkt.
Butanonoxim selbst ist geruchlich kaum wahrnehmbar und gerade deshalb besonders kritisch.
Leider ist es sehr schwierig, belastende Stoffe aus Holzprodukten wieder zu entfernen, da das Öl bekanntlich ja in das Holz eindringt – entsprechend tief auch abgeschliffen werden müsste.
Natürlich wird sich ein Teil der Emissionen mit der Zeit „verflüchtigen“ – die Dauer ist aber von der
- tatsächlichen Zusammensetzung des Öls insgesamt (möglicherweise auch Additionseffekte) und der
- „Aufnahmefähigkeit“ des Holzes (Trocknungsgrad) abhängig – sowie der
- Auftragsstärke des Öls durch den Schreiner
vermutlich wird Ihnen auch der Ölhersteller dazu keine Informationen geben wollen/ können.
Unverständlich für uns, dass trotz einer inzwischen vielfachen Diskussion zum Thema Wohn- Schadstoffe immer wieder Schreiner, denen ein besonderes Naheverhältnis zu natürlichen Produkten zuzuschreiben ist, nach wie vor völlig „kritikfrei“ Produkte einsetzen, die zu gesundheitlichen Beschwerden führen, da sie sich dabei selbst einer dauerhaften gesundheitlichen Gefährdung aussetzen, und uns “ehemalige“ Schreiner bekannt sind, die an multipler Chemikaliensensitivität erkrankt sind.
Nach wie vor orientieren sich zahlreiche Schreiner noch immer lediglich an
nicht kontrollierbaren Volldeklarationen, Gütezeichen und Marketingaussagen der Hersteller und fordern keine eindeutigen Nachweise gesundheitlicher Unbedenklichkeit.
Bei anhaltenden Beschwerden empfehlen wir Ihnen, unter Hinweis auf diese Informationen einen qualifizierten Umweltmediziner aufzusuchen, um Dauerschäden und/oder Sensibilisierungen auszuschließen, und mit dessen Attest falls erforderlich, die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.(Rechtliche Grundlagen für Wohngesundheit)
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Schadstoffarme PCs
Frage:
"Gibt es Empfehlungen bezüglich Vermeidung von Schadstoffen aus PCs"
Antwort:
Natürlich enthalten PCs ebenso wie alle anderen Elektrogeräte sogar sehr hohe Mengen an Schadstoffen - unter anderem Weichmacher und Flammschutzmittel in Leitungen, ebenso in den zahlreichen unterschiedlichsten Kunststoffteilen; vor allem bei Erwärmung und dann oft mittels des Lüfters werden diese Schadstoffe dann zusätzlich freigesetzt bzw. in der Innenraumluft verteilt.
Selbstverständlich reagieren nicht alle Personen gleich auf diese Schadstoffe - wir haben aber sehr viel mit chemikaliensensitiven Menschen zu tun (das gleiche Problem der Schadstoffbelastungen betrifft ja nahezu auch alle Baustoffe), für die ein Arbeiten am PC grundsätzlich zur Belastung wird.
Unsere Versuche, bei Herstellern von Elektrogeräten Informationen zu den Komponenten und der stofflichen Zusammensetzung zu erhalten, scheitern immer
· an der Unkenntnis der Hersteller selbst, die vielfach ihre Produkte oder Teile davon in Fernost herstellen lassen - oft mich wechselnden Zuliefern gerade für die Kunststoffkomponenten
· am mangelnden Interesse/ mangelnder Nachfrage der Mehrheit der Verbraucher, die sehr oft damit auch ihre Kinder enormen hormonell wirksamen Stoffe aussetzen.
Zitat:
"In einigen Fällen waren in den Elektroartikeln sogar verbotene giftige Substanzen enthalten, z.B. kurzkettige Chlorparaffine (SCCP). Diese Substanz wird laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) verdächtigt, Krebs zu erzeugen. Sie trat in allen Ohrhörern, in zwei Mäusen, einer Tastatur und zwei USB-Kabeln auf.
In einer Tastatur befanden sich 534 mg/kg umweltschädliche polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Das übersteigt den in 2015 in Kraft tretenden Grenzwert mehrfach.
Obwohl es geeignete Alternativen gibt, war der PVC-Weichmacher DEHP in 11 von 28 Produkten enthalten.
Erwähnenswert ist, dass nicht die Produkte, die am giftigsten nach Chemikalien rochen, auch tatsächlich die giftigsten waren." http://www.berliner-abfallcheck.de/node/133
Verbraucher sollten hier viel mehr ihre "Nachfragemacht" nutzen - wir haben dazu einen Fragekatalog an Elektrogerätehersteller zusammengestellt -
gerne bewerten wir entsprechende Antworten/Aussagen von Herstellern, wenn Sie uns diese zusenden.
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Bodenbelag für Chemikaliensensitive
Frage:
"Ich habe ein für mich bezahlbare Mietwohnung gefunden - weiss aber nicht ob der hier verlegte Bodenbelag für mich als MCS Kranke verträglich ist?"
Antwort:
Vor allem vor Bezug einer Mietwohnung stellt sich oft die Frage, ob der bereits verlegte Boden möglicherweise für Chermikaliensensitive ein Problem darstellen könnte.
Eine seriöse Pauschalantwort zu diversen "Boden- Produktgruppen" ist ohne spezifische Produktinformationen zum verlegten Boden nicht möglich - zu unterscheidlichen sind die Art der Belastungen, die voraussichtliche "Dauer von Emissionen" - sowohl des Bodens als auch des eingesetzten Klebers, vor allem aber die Art und die Konzentration der belastenden Stoffe.
Fotos oder allgemeine Aussagen wir PVC Boden helfen hier nicht!
Eine verlässliche Antwort gäbe nur eine entsprechende umfassende Raumluftprüfung (gesundheitsbezogener Gebäudecheck) incl. einer Hausstaubuntersuchung (letztere je nach Alter des Bodens auf Flammschutzmittel, Weichmacher, möglicher Weise auch Asbest (Kleber) und PAKs.
Einen ersten Anhaltspunkt gäbe auch der Versuch, einige Tage "Probezuschlafen" (bei der aktuellen Wohnungssituation wird sich kaum ein Vermieter darauf einlassen). Langfristig (oft hormonell) wirksame Schadstoffe wie Flammschutzmittel und Weichmacher, Asbest, PAK sind dabei aber oft(!) ohnedies für die meisten nicht unmittelbar wahrnehmbar.
Eine Stellungnahme zu bereits verlegten -oder auch neu geplanten Bodenbelägen ist leider nur möglich, wenn alle(!) Verarbeitungsmittel benannt werden (Spachteln, Grundierungen Kleber, Bodenbelag, deren Oberflächenbeschichtung) siehe dazu: "Mögliche Schadstoffe aus Bodenbelägen",
und wenn deren Hersteller bereit sind, glaubwürdige und umfassende Schadstoffprüfberichte (und nicht nur diverse Zertifikate, "Produktdeklarationen", Eigenaussagen, "Gütezeichen?") zur Verfügung zu stellen.
Bei Vorlage entsprechender Schadstoffprüfberichte (vom Verarbeiter, Händler, Hersteller einzufordern!) erstelle ich gerne kurzfristig eine Stellungnahme bezüglich möglicher Eignung auch für Chemikaliensensitive, Allergiker...(EGGBI Beratungszielgruppe)
Kostenlose Bewertung von Prüfberichten (bitte auch Punkt 3 beachten!)
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Machen Bodenbeläge krank?
Frage:
Können Bodenbeläge wie Linoleum, Parkett, PVC Böden, Laminat krank machen?
Antwort:
Bedauerlicherweise sind kaum Bodenbeläge umfassend glaubwürdig auf Schadstoffe geprüft -
zudem können bei Sensitiven auch nichttoxische Stoffe bereits allergenisierend, allergieverstärkend oder "nur" sensibilisierend wirken. Aufschluss dazu gibt tatsächlich nur eine umfassende Schadstoffprüfung (gerne bewerten wir kostenlos solche Prüfberichte).
Auf Gütezeichen ist hier nur in den wenigsten Fällen Verlass - aber selbst "natürliche Produkte" wie Linoleum sind nicht immer ohne Risiko. Auch "natürliche" Parkettböden können (!) über ihre Verklebung, Oberflächenbehandlung oder auch die holzeigenen Emissionen - (z.B. Essigsäure bei Eichen Parkettböden) zu massiven gesundheitlichen Belastungen führen.
Allgemein gibt es natürlich eine Fülle möglicher Schadstoffe in Bodenbelägen, die zu allergischen Reaktionen, aber auch zu dauerhaften Erkrankungen (beispielsweise hormonelle Auswirkungen durch Weichmacher, Flammschutzmittel) führen können.
Verlangen Sie vor dem Kauf ausreichende "Produktinformationen!" durch ihren Händler oder dem Hersteller.
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Baustoffe - Sondermüll
Frage:
"Ist Sondermüll in Baustoffen ein Thema der Vergangenheit oder immer noch denkbar?"
Antwort:
Als "Sondermüll" werden gefährliche Abfälle bezeichnet, welche aufgrund ihrer Art, Menge oder Beschaffenheit eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften besitzen:
- brennbar
- explosiv
- gesundheitsgefährdend
- krankheitserregend
- luftgefährdend
- wassergefährdend
EGGBI befasst sich mit diesem Thema im Zusammenhang ausschließlich mit "gesundheitsgefährdend" - ausgehend von der Voraussetzung, dass gesetzlich als "Sondermüll" eingestufte Produkte auch bereits in der Nutzungsphase ein "Gefährdungspotential" darstellen.
Solche Produkte sind natürlich nach wie vor vielfach in vielen Gebäuden anzutreffen - hauptsächlich belastet mit Stoffen wie
KMF (künstliche Mineralfaser "alt")
Daneben finden wir in alten und neuen Gebäuden zahlreiche weitere Belastungen, die gesundheitsbelastend sein können. Siehe "Gesundheitsrisiken in Gebäuden"
sollte eigentlich gesundheitsbelastende Schadstoffe in Bauprodukten ausschließen - derzeit gibt es aber kaum Regularien, die umfassend entsprechende Untersuchungen von Produkten gesetzlich vorschreiben - zudem gibt es für zahlreiche Schadstoffe auch nach wie vor keine entsprechenden gesetzlichen Grenzwerte/ Richtwerte, deren "kontrollierte" Einhaltung definiert und überwacht wird.
Auch das europäisch angestrebte Gütezeichen für alle Bauprodukte "CE" erfüllt derzeit bezüglich "Gesundehitsbewertung" keineswegs die erforderlichen Ansprüche. CE Zeichen
Nur so ist zu erklären, dass auch in Neubauten immer wieder massive gesundheitliche Beschwerden auftreten können. Verbraucher sollten sich daher nie an Herstelleraussagen, Gütezeichen orientieren, sondern glaubhafte, umfassende Schadstoffprüfberichte fordern.
Neueinstufungen von Schadstoffen haben bereits in der Vergangenheit zu Änderungen bzw. Neu- Bewertung von Bauprodukten geführt- nach wie vor aktuelles Beispiel: Diskussion zu Flammschutzmittel HBCD in Polystyrolprodukten. Hier gibt es immer noch offene Fragen - auf der Homempage des Umweltbundesamtes finden sich dazu keine aktuellen Richtlinien.(Infos stammen größtenteils noch immer aus 2016, siehe dazu aber auch Bauwissen)
Somit ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass "Neubewertungen" von Schadstoffen dazu führen werden, dass derzeit im Umlauf befindliche Produkte in späteren Jahren erneut auch offiziell als "Sonderabfall" zu behandeln sein werden.
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Es handelt sich hier um die Wiedergabe von uns zur Verfügung gestellten Informationen – Korrekturwünsche werden nach Möglichkeit umgehend berücksichtigt, für die Meldung von sachlichen Fehlern und nicht funktionierender Links sind wir dankbar.
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